Das Land Schleswig-Holstein, endvertreten durch den Landesbetrieb Straßenbau und Verkehr Schleswig-Holstein (LBV.SH) plant die Sanierung der B 199 von Langballig bis Gelting (vom Abschnitt 360 Station 0,000 bis zum Abschnitt 440 Station 1,504). Für die Entwurfsaufstellung ist eine vermessungstechnische Bestandserfassung der vorhandenen Straßenbestandteile erforderlich. Die zu erfassende Strecke ist 19,426 km lang. Die Vermessung soll zusätzlich alle Straßenbestandteile 50 m vor und 50 m nach der zu erfassenden Strecke beinhalten. Weiterhin sollen alle Auf- und Abfahrten der Strecke erfasst werden
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2024-03-25.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2024-02-23.
Anbieter
Die folgenden Lieferanten werden in Vergabeentscheidungen oder anderen Beschaffungsunterlagen erwähnt:
Auftragsbekanntmachung (2024-02-23) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: B 199 Fahrbahnerneuerung zwischen Langballig und Gundelsby (K 111) und Kieholm-Kappeln, Planbegleitende Vermessung
Referenznummer: FG 2884 24 021
Kurze Beschreibung:
“Das Land Schleswig-Holstein, endvertreten durch den Landesbetrieb Straßenbau und Verkehr Schleswig-Holstein (LBV.SH) plant die Sanierung der B 199 von...”
Kurze Beschreibung
Das Land Schleswig-Holstein, endvertreten durch den Landesbetrieb Straßenbau und Verkehr Schleswig-Holstein (LBV.SH) plant die Sanierung der B 199 von Langballig bis Gelting (vom Abschnitt 360 Station 0,000 bis zum Abschnitt 440 Station 1,504). Für die Entwurfsaufstellung ist eine vermessungstechnische Bestandserfassung der vorhandenen Straßenbestandteile erforderlich. Die zu erfassende Strecke ist 19,426 km lang. Die Vermessung soll zusätzlich alle Straßenbestandteile 50 m vor und 50 m nach der zu erfassenden Strecke beinhalten. Weiterhin sollen alle Auf- und Abfahrten der Strecke erfasst werden
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Produkte/Dienstleistungen: Dienstleistungen von Ingenieurbüros📦 Beschreibung
Beschreibung der Beschaffung:
“Das Land Schleswig-Holstein, endvertreten durch den Landesbetrieb Straßenbau und Verkehr Schleswig-Holstein (LBV.SH) plant die Sanierung der B 199 von...”
Beschreibung der Beschaffung
Das Land Schleswig-Holstein, endvertreten durch den Landesbetrieb Straßenbau und Verkehr Schleswig-Holstein (LBV.SH) plant die Sanierung der B 199 von Langballig bis Gelting (vom Abschnitt 360 Station 0,000 bis zum Abschnitt 440 Station 1,504). Für die Entwurfsaufstellung ist eine vermessungstechnische Bestandserfassung der vorhandenen Straßenbestandteile erforderlich. Die zu erfassende Strecke ist 19,426 km lang. Die Vermessung soll zusätzlich alle Straßenbestandteile 50 m vor und 50 m nach der zu erfassenden Strecke beinhalten. Weiterhin sollen alle Auf- und Abfahrten der Strecke erfasst werden
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Zusätzliche Informationen:
“#Besonders geeignet für:freelance#”
Ort der Leistung: Schleswig-Flensburg🏙️
Dauer: 100 (DAY)
Dauer
Datum des Beginns: 2024-05-13 📅
Datum des Endes: 2024-08-21 📅
Vergabekriterien
Preis ✅ Titel
Los-Identifikationsnummer: LOT-0000
Verfahren Art des Verfahrens
Offenes Verfahren ✅ Administrative Informationen
Frist für den Eingang von Angeboten oder Teilnahmeanträgen: 2024-03-25 10:00:00 📅
Bedingungen für die Öffnung der Angebote: 2024-03-25 10:00:00 📅
Bedingungen für die Öffnung der Angebote (Ort): Entfällt, da keine öffentliche Verlesung stattfindet.
Bedingungen für die Öffnung der Angebote (Informationen über die befugten Personen und das Öffnungsverfahren):
“Nur Vertreter des Auftraggebers / der GMSH”
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Mindestzeitraum, in dem der Bieter das Angebot aufrechterhalten muss: 46
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:
“"Nicht bei Vergaben im Namen oder im Auftrag des Bundes:
Vorlage der Verpflichtungserklärungen gemäß § 4 VGSH für den Bieter sowie deren Nachunternehmer und...”
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien
"Nicht bei Vergaben im Namen oder im Auftrag des Bundes:
Vorlage der Verpflichtungserklärungen gemäß § 4 VGSH für den Bieter sowie deren Nachunternehmer und Verleiher von Arbeitskräften, soweit diese bei Angebotsabgabe bekannt sind."
Mehr anzeigen Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien:
“"Nachweis einer Berufshaftpflichtversicherung gemäß § 45 (4) Nr. 2 VgV:
Nachweis, dass im Auftragsfall durch eine Haftpflichtversicherung eine Deckungssumme...”
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien
"Nachweis einer Berufshaftpflichtversicherung gemäß § 45 (4) Nr. 2 VgV:
Nachweis, dass im Auftragsfall durch eine Haftpflichtversicherung eine Deckungssumme für Personenschäden in Höhe von 3,0 Mio. € und für sonstige Schäden (Sach- und Vermögensschäden) in Höhe von 5,0 Mio. € gegeben ist."
Mehr anzeigen Bedingungen für die Teilnahme
Liste und kurze Beschreibung der Bedingungen:
“Nachweis der Eintragung in das Berufs- oder Handelsregister oder der Handwerksrolle gemäß § 44 VgV” Technische und berufliche Fähigkeiten
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien:
“"Nachweis der Ausführung von Leistungen in den letzten drei Jahren, die mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind, gemäß § 46 (3) Nr. 1 VgV: Der...”
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien
"Nachweis der Ausführung von Leistungen in den letzten drei Jahren, die mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind, gemäß § 46 (3) Nr. 1 VgV: Der Bieter muss mindestens folgende Leistungen erbracht haben: Es sind drei Referenzobjekte ähnlicher Größe anzugeben, die sich auf eine Vermessung langgestreckter
Anlagen im Verkehrsbereich beziehen.
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Nachweis der Leistungsfähigkeit der technischen Fachkräfte, die im Zusammenhang mit der Leistungserbringung eingesetzt werden sollen, inkl. berufliche Befähigung, gemäß § 46(3) Nr. 2 VgV: Der Bieter muss mindestens folgende Befähigung aufweisen: Qualifikation der Mitarbeitenden (Mindestens 1 Hochschulabschluss Vermessung, Geodäsie, Geoinformatik oder gleichwertig) sowie Qualifikation der Mitarbeitenden (Mindestens 2 Vermessungstechniker, Geomatiker oder gleichwertig).
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Angabe, welche Ausstattung, Geräte und technische Ausrüstung, über die das Unternehmen für die Ausführung des Auftrags verfügt, gemäß § 46 (3) Nr. 9 VgV: Über folgende Ausstattung mus der Bieter verfügen: Auflistung der zum Einsatz kommenden Software sowie Programmversionen und Auflistung der zum Einsatz kommenden Instrumente mit Nachweis der Wartung/Eichung durch eine Fachwerkstatt.
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Angabe, welche Teile des Auftrags das Unternehmen unter Umständen als Unteraufträge zu vergeben beabsichtigt gemäß § 46 (3) Nr. 10 VgV
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Auf gesondertes Verlangen Nachweis der Qualifikation des zu benennenden Verantwortlichen für die Sicherungsarbeiten an Arbeitsstellen gemäß dem „Merkblatt über Rahmenbedingungen für erforderliche Fachkenntnisse zur Verkehrssicherung an Arbeitsstellen von Straßen (MVAS)“
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Auf gesondertes Verlangen Vorlage eines Beispieldatensatzes mit OKSTRA-Dateien im XML+PDF-A-Plan des Datensatzes"
Mehr anzeigen Bedingungen für die Teilnahme
Wichtigste Finanzierungsbedingungen und Zahlungsmodalitäten und/oder Verweis auf die einschlägigen Bestimmungen, die sie regeln:
“Hinweis zu 5.1.12
Auftragsbedingungen:
Elektronische Rechnungsstellung: Erforderlich.
Hierzu geben wir folgenden Hinweis, eine elektronische...”
Wichtigste Finanzierungsbedingungen und Zahlungsmodalitäten und/oder Verweis auf die einschlägigen Bestimmungen, die sie regeln
Hinweis zu 5.1.12
Auftragsbedingungen:
Elektronische Rechnungsstellung: Erforderlich.
Hierzu geben wir folgenden Hinweis, eine elektronische Rechnungsstellung, ist zulässig aber nicht erforderlich.
Ergänzende Informationen Körper überprüfen
Name: Vergabekammer beim Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Arbeit, Technologie und Tourismus des Landes Schleswig-Holstein
Nationale Registrierungsnummer: t:04319884640
Postanschrift: Düsternbrooker Weg 94
Postleitzahl: 24105
Postort: Kiel
Region: Kiel, Kreisfreie Stadt🏙️
Land: Deutschland 🇩🇪
E-Mail: vergabekammer@wimi.landsh.de📧
Telefon: +49 431-988-4542📞
Fax: +49 431-988-4702 📠 Dienststelle, bei der Informationen über das Überprüfungsverfahren eingeholt werden können
Name: Landesbetrieb Straßenbau und Verkehr Schleswig-Holstein, Standort Kiel
Nationale Registrierungsnummer: 01-1110-39
Postleitzahl: 24106
Postort: Kiel
Region: Kiel, Kreisfreie Stadt🏙️
Land: Deutschland 🇩🇪
E-Mail: poststelle-ki@lbv-sh.landsh.de📧
Telefon: 04313830📞 Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
“"Das Vergabeverfahren unterliegt den Vorschriften über das Nachprüfungsverfahren vor den Vergabekammern (§ 155 ff. GWB). Gemäß § 160 Abs. 3 S. 1 GWB ist ein...”
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
"Das Vergabeverfahren unterliegt den Vorschriften über das Nachprüfungsverfahren vor den Vergabekammern (§ 155 ff. GWB). Gemäß § 160 Abs. 3 S. 1 GWB ist ein Nachprüfungsantrag unzulässig, soweit:
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Ein wirksam erteilter Zuschlag kann nicht aufgehoben werden (§ 168 Abs. 2 Satz 1 GWB). Ist der Zuschlag bereits erteilt, kann die Unwirksamkeit eines Vertrages nach § 135 Abs. 2 GWB nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der EU bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der EU.
"
Mehr anzeigen Informationen über elektronische Arbeitsabläufe
Die elektronische Rechnungsstellung wird akzeptiert
Elektronische Zahlung wird verwendet
Quelle: OJS 2024/S 040-117723 (2024-02-23)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2024-05-16) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: B 199 Fahrbahnerneuerung zwischen Langballig und Gundelsby -K 111- und Kieholm-Kappeln, Planbegleitende Vermessung
Kurze Beschreibung:
“Planungsbegleitende Vermessung”
Gesamtwert der Beschaffung (ohne MwSt.): 130721.5 EUR 💰
Gesamtwert der Beschaffung (ohne MwSt.) (höchstes Angebot): 197645.06 💰
Gesamtwert der Beschaffung (ohne MwSt.) (niedrigstes Angebot): 130721.5 💰
Vergabekriterien
Preis (Gewichtung): 100
Auftragsvergabe
Ein Auftrag/Los wird vergeben ✅
Los-Identifikationsnummer: LOT-0000
Vertragsnummer: Vertrag-01
Datum des Vertragsabschlusses: 2024-05-07 📅
Informationen über Ausschreibungen
Anzahl der auf elektronischem Wege eingegangenen Angebote: 4
Angaben zum Wert des Auftrags/der Partie (ohne MwSt.)
Höchstes Angebot: 197645.06 💰
Niedrigstes Angebot: 130721.5 💰
Gesamtwert des Auftrags/Loses: 130721.5 EUR 💰
Name und Anschrift des Auftragnehmers
Name: Nebel & Partner
Nationale Registrierungsnummer: DE 813396176
Postanschrift: Werkstraße 8
Postleitzahl: 24837
Postort: Schleswig
Region: Schleswig-Flensburg🏙️
Land: Deutschland 🇩🇪
E-Mail: felix.eitel@ne-pa.de📧
Telefon: 000📞
Ergänzende Informationen Körper überprüfen
Telefon: +49 431-988-4640📞 Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
“Informationen über die Überprüfungsfristen: "Das Vergabeverfahren unterliegt den
Vorschriften über das Nachprüfungsverfahren vor den Vergabekammern (§ 155...”
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
Informationen über die Überprüfungsfristen: "Das Vergabeverfahren unterliegt den
Vorschriften über das Nachprüfungsverfahren vor den Vergabekammern (§ 155 ff. GWB).
Gemäß § 160 Abs. 3 S. 1 GWB ist ein Nachprüfungsantrag unzulässig, soweit: 1. der
Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des
Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt
unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung
erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist
zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3.
Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht
spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Ein wirksam erteilter
Zuschlag kann nicht aufgehoben werden (§ 168 Abs. 2 Satz 1 GWB). Ist der Zuschlag bereits erteilt, kann die Unwirksamkeit eines Vertrages nach § 135 Abs. 2 GWB nur festgestellt
werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der
Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den Auftraggeber über den Abschluss
des Vertrags, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht
worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der EU bekannt gemacht,
endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach
Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der EU."
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Quelle: OJS 2024/S 096-291622 (2024-05-16)