Auftragsbekanntmachung (2024-04-29) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: B 35 UFG DB Diedelsheim - SiGeKo
Reference number: 2220.B0035 .S06.129.10
Kurze Beschreibung:
“Leistungen für die Sicherheits- und Gesundheitsschutzkoordination”
Art des Vertrags: services
Produkte/Dienstleistungen: Dienstleistungen im Bereich Gesundheitsschutz und Sicherheit📦 Beschreibung
Beschreibung der Beschaffung:
“Leistung der Sicherheits- und Gesundsheitsschutzkoordination”
Zusätzliche Informationen:
“#Besonders geeignet für:freelance#”
Ort der Leistung: Karlsruhe, Landkreis🏙️ Dauer
Datum des Beginns: 2024-07-01 📅
Datum des Endes: 2025-12-23 📅
Vergabekriterien
Preis ✅
Preis (Gewichtung): 100.00
Titel
Los-Identifikationsnummer: LOT-0000
Verfahren Art des Verfahrens
Offenes Verfahren ✅ Administrative Informationen
Frist für den Eingang von Angeboten oder Teilnahmeanträgen: 2024-06-05 10:00:00 📅
Bedingungen für die Öffnung der Angebote: 2024-06-05 10:00:00 📅
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
“Zusätzliche Informationen: Präqualifizierte Unternehmen führen den Nachweis der Eig-nung durch den Eintrag in die Liste des Vereins für die Präqualifikation...”
Zusätzliche Informationen: Präqualifizierte Unternehmen führen den Nachweis der Eig-nung durch den Eintrag in die Liste des Vereins für die Präqualifikation von Bauunter-nehmen e.V. (Präqualifikationsverzeichnis) und ggf. ergänzt durch geforderte auftrags-spezifische Einzelnachweise. Bei Einsatz von Nachunternehmen ist auf gesondertes Verlangen nachzuweisen, dass diese präqualifiziert sind oder die Voraussetzung für die Präqualifikation erfüllen.
Nicht präqualifizierte Unternehmen haben als vorläufigen Nachweis der Eignung mit dem Angebot das ausgefüllte Formblatt 'Eigenerklärung zur Eignung' bzw. die Einheitliche Europäische Eigenerklärung (EEE) vorzulegen. Bei Einsatz von Nachunternehmen sind auf gesondertes Verlangen die Eigenerklärungen auch für diese abzugeben. Sind die Nachunternehmen präqualifiziert, reicht die Angabe der Nummer, unter der diese in der Liste des Vereins für die Präqualifikation von Bauunternehmen e.V. (Präqualifikations-verzeichnis) geführt werden.
Gelangt das Angebot in die engere Wahl, sind die Eigenerklärungen (auch die der Nachunternehmen) auf gesondertes Verlangen durch Vorlage der in der 'Eigenerklärung zur Eignung' bzw. der EEE genannten Bescheinigungen zuständiger Stellen zu bestäti-gen, ggf. ergänzt durch geforderte auftragsspezifische Einzelnachweise. Bescheinigun-gen, die nicht in deutscher Sprache abgefasst sind, ist eine Übersetzung in die deutsche Sprache beizufügen.
Mehr anzeigen Für Mediationsverfahren zuständige Stelle
Name: Regierungspräsidium Karlsruhe, Referat 41, Kompetenzzentrum Vergabe
Nationale Registrierungsnummer: 08-A8341-56
Postanschrift: Schlossplatz 4-6
Postleitzahl: 76131
Postort: Karlsruhe
Region: Karlsruhe, Stadtkreis🏙️
Land: Deutschland 🇩🇪
E-Mail: abteilung4@rpk.bwl.de📧
Telefon: +49721 926-0📞
Fax: +49721 93340240 📠
URL: https://rp.baden-wuerttemberg.de/rpk/🌏 Körper überprüfen
Name: Vergabekammer Baden-Württemberg beim Regierungspräsidium Karlsruhe
Nationale Registrierungsnummer: 08-A9866-40
Postanschrift: Durlacher Allee 100
Postleitzahl: 76137
Postort: Karlsruhe
Region: Karlsruhe, Stadtkreis🏙️
Land: Deutschland 🇩🇪
E-Mail: vergabekammer@rpk.bwl.de📧
Telefon: +49 7219268730📞
Fax: +49 721926-3985 📠 Dienststelle, bei der Informationen über das Überprüfungsverfahren eingeholt werden können
Name: Regierungspräsidium Karlsruhe, Referat 41, Kompetenzzentrum Vergabe
Nationale Registrierungsnummer: 08-A8341-56
Postanschrift: Schlossplatz 4-6
Postleitzahl: 76131
Postort: Karlsruhe
Region: Karlsruhe, Stadtkreis🏙️
Land: Deutschland 🇩🇪
E-Mail: abteilung4@rpk.bwl.de📧
Telefon: +49721 926-0📞
Fax: +49721 93340240 📠
URL: https://rp.baden-wuerttemberg.de/rpk/🌏 Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
“Auf die Unzulässigkeit eines Nachprüfungsantrages nach Ablauf der Frist des § 160 (3) Nr. 4 GWB (15 Tage nach Eingang des Nichtabhilfebescheids auf eine...”
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
Auf die Unzulässigkeit eines Nachprüfungsantrages nach Ablauf der Frist des § 160 (3) Nr. 4 GWB (15 Tage nach Eingang des Nichtabhilfebescheids auf eine Rüge) wird hingewiesen
Mehr anzeigen Informationen über elektronische Arbeitsabläufe
Die elektronische Rechnungsstellung wird akzeptiert
Die elektronische Bestellung wird verwendet
Elektronische Zahlung wird verwendet
Quelle: OJS 2024/S 086-261845 (2024-04-29)