B 5 Dreistreifigkeit 1. BA, Tönning-Rothenspieker, Transport Boden, LBV-SH Nr. 089

Landesbetrieb Straßenbau und Verkehr Schleswig-Holstein, Standort Flensburg

Der Auftrag beinhaltet den Transport von ca. 18.000 Tonnen ausgebauter ungebundener Tragschichten und Bodenmaterial.

Deadline

Die Frist für den Eingang der Angebote war 2024-10-18. Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2024-09-16.

Wer? Wie? Wo?
Geschichte der Beschaffung
Datum Dokument
2024-09-16 Auftragsbekanntmachung
Auftragsbekanntmachung (2024-09-16)
Objekt
Umfang der Beschaffung
Titel: B 5 Dreistreifigkeit 1. BA, Tönning-Rothenspieker, Transport Boden, LBV-SH Nr. 089
Referenznummer: ZV-M1-24-1413000-412 .07
Kurze Beschreibung:
Der Auftrag beinhaltet den Transport von ca. 18.000 Tonnen ausgebauter ungebundener Tragschichten und Bodenmaterial.
Art des Vertrags: Dienstleistungen
Produkte/Dienstleistungen: Transport- und Beförderungsdienstleistungen (außer Abfalltransport) 📦
Beschreibung
Interne Kennung: ZV-M1-24-1413000-412 .07
Diese Auftragsvergabe ist auch für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) geeignet
Postanschrift: Schleswig-Holstein
Postleitzahl: 25870
Stadt: Oldenswort
Land: Deutschland 🇩🇪
Ort der Leistung: Nordfriesland 🏙️
Dauer
Datum des Beginns: 2024-11-25 📅
Datum des Endes: 2025-01-31 📅
Vergabekriterien
Preis
Titel
Los-Identifikationsnummer: LOT-0000
Beschreibung
Hauptstandort oder Erfüllungsort: Oldenswort , Kreis Nordriesland

Verfahren
Art des Verfahrens
Offenes Verfahren
Rechtsgrundlage: Richtlinie 2014/24/EU
Administrative Informationen
Frist für den Eingang von Angeboten oder Teilnahmeanträgen: 2024-10-18 07:30:00 📅
Bedingungen für die Öffnung der Angebote: 2024-10-21 09:00:00 📅
Bedingungen für die Öffnung der Angebote (Ort): Entfällt, da keine öffentliche Verlesung stattfindet.
Bedingungen für die Öffnung der Angebote (Informationen über die befugten Personen und das Öffnungsverfahren): Nur Vertreter des Auftraggebers / der GMSH.
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Mindestzeitraum, in dem der Bieter das Angebot aufrechterhalten muss: 24 Tage
Bedingungen für die Einreichung eines Angebots
Die Bieter können mehrere Angebote einreichen
Fortgeschrittene oder qualifizierte elektronische Signatur oder Siegel (im Sinne der Verordnung (EU) Nr 910/2014) erforderlich
Eröffnungstermin: 2024-10-21 09:00:00 📅
Ort des Eröffnungstermins: Entfällt, da keine öffentliche Verlesung stattfindet.
Zusätzliche Informationen: Nur Vertreter des Auftraggebers / der GMSH.
Elektronische Rechnungsstellung: Erforderlich
Elektronische Zahlung wird verwendet
Frist für die Anforderung zusätzlicher Informationen: 2024-10-18 07:30:00 📅
Zusätzliche Informationen: Nachforderung von Unterlagen gem. § 56 VgV.
Der Vertrag enthält Bedingungen zur Vertragsausführung

Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen
Bedingungen für die Teilnahme
Liste und kurze Beschreibung der Bedingungen:
Nachweis der Eintragung in das Berufs- oder Handelsregister oder der Handwerksrolle gemäß § 44 VgV.
Ausschlussgrund:
Beteiligung an einer kriminellen Vereinigung
Betrugsbekämpfung
Der Zahlungsunfähigkeit vergleichbare Lage gemäß nationaler Rechtsvorschriften
+ 18 weitere
Direkte oder indirekte Beteiligung an der Vorbereitung des Vergabeverfahrens
Einstellung der gewerblichen Tätigkeit
Entrichtung von Steuern
Falsche Angaben, verweigerte Informationen, die nicht in der Lage sind, die erforderlichen Unterlagen vorzulegen, und haben vertrauliche Informationen über dieses Verfahren erhalten.
Geldwäsche oder Terrorismusfinanzierung
Interessenkonflikt aufgrund seiner Teilnahme an dem Vergabeverfahren
Kinderarbeit und andere Formen des Menschenhandels
Korruption
Schwere Verfehlung im Rahmen der beruflichen Tätigkeit
Terroristische Straftaten oder Straftaten im Zusammenhang mit terroristischen Aktivitäten
Vereinbarungen mit anderen Wirtschaftsteilnehmern zur Verzerrung des Wettbewerbs
Verstoß gegen arbeitsrechtliche Verpflichtungen
Verstoß gegen sozialrechtliche Verpflichtungen
Verstoß gegen umweltrechtliche Verpflichtungen
Verwaltung der Vermögenswerte durch einen Insolvenzverwalter
Vorzeitige Beendigung, Schadensersatz oder andere vergleichbare Sanktionen
Zahlung der Sozialversicherungsbeiträge
Zahlungsunfähigkeit
Beschreibung der Ausschlussgründe: Die §§ 123 bis 126 GWB bleiben unberührt.

Öffentlicher Auftraggeber
Name und Adressen
Name: Landesbetrieb Straßenbau und Verkehr Schleswig-Holstein, Standort Flensburg
Nationale Registrierungsnummer: t:0461903090
Postanschrift: Schleswiger Straße 55
Postleitzahl: 24941
Postort: Flensburg
Region: Flensburg, Kreisfreie Stadt 🏙️
Land: Deutschland 🇩🇪
E-Mail: poststelle-fl@lbv-sh.landsh.de 📧
Telefon: +49461-90309-0 📞
URL: https://www.schleswig-holstein.de 🌏
Adresse des Käuferprofils: https://www.e-vergabe-sh.de 🌏
Art des öffentlichen Auftraggebers
Regional- oder Kommunalbehörde
Haupttätigkeit
Allgemeine öffentliche Verwaltung
Kommunikation
Dokumente URL: https://www.meinauftrag.rib.de/public/DetailsByPlatformIdAndTenderId/platformId/7/tenderId/121010571 🌏
Teilnahme-URL: https://www.meinauftrag.rib.de 🌏
URL des Beschaffungsinstruments: https://www.meinauftrag.rib.de 🌏
Name: https://www.meinauftrag.rib.de
Elektronische Einreichung: Erforderlich

Ergänzende Informationen
Körper überprüfen
Name: Vergabekammer Schleswig-Holstein
Nationale Registrierungsnummer: t:04319884542
Postanschrift: Düsternbrooker Weg 94
Postleitzahl: 24105
Postort: Kiel
Region: Kiel, Kreisfreie Stadt 🏙️
Land: Deutschland 🇩🇪
E-Mail: vergabekammer@wimi.landsh.de 📧
Telefon: +49 4319884542 📞
Fax: +49 4319884702 📠
URL: https://www.e-vergabe-sh.de 🌏
Dienststelle, bei der Informationen über das Überprüfungsverfahren eingeholt werden können
Wie: Name und Adressen
Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
Das Vergabeverfahren unterliegt den Vorschriften über das Nachprüfungsverfahren vor den Vergabekammern (§ 155 ff. GWB). Gemäß § 160 Abs. 3 S. 1 GWB ist ein Nachprüfungsantrag unzulässig, soweit: 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Ein wirksam erteilter Zuschlag kann nicht aufgehoben werden (§ 168 Abs. 2 Satz 1 GWB). Ist der Zuschlag bereits erteilt, kann die Unwirksamkeit eines Vertrages nach § 135 Abs. 2 GWB nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der EU bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der EU.
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Informationen über elektronische Arbeitsabläufe
Die elektronische Rechnungsstellung wird akzeptiert
Bekanntmachungsangaben
Bevorzugtes Datum der Veröffentlichung: 2024-09-16+02:00 📅
Quelle: OJS 2024/S 181-556099 (2024-09-16)