Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien
1. Unternehmensbezogene Referenzen (§ 46 (3) Nr. 1 VgV)
Als Beleg der erforderlichen technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit des Bieters sind Referenzprojekte aus den letzten fünf Jahren (2019 ff.) nachzuweisen (§ 46 (3) Nr. 1 VgV). Es sind mindestens eins, maximal drei ausgewählte vergleichbare Referenzprojekte anzugeben.
- Objektplanung Verkehrsanlagen (OP VA) gemäß § 47, Lph. 8 i. V. m. Anlage 13 HOAI für Um- oder Ausbau einer Bundesfern-, Staats-/Landes- oder Kreisstraße und einem Bauvolumen ≥ 2 Mio. € netto
- Objektplanung Ingenieurbauwerke (OP IngBW) gemäß § 43, Lph. 8 i. V. m. Anlage 12 HOAI für Neubau Brückenbauwerk und einem Bauvolumen ≥ 0,5 Mio. € netto
- Örtliche Bauüberwachung bei Verkehrsanlagen (BÜ VA) als Besondere Leistung gemäß § 3 Abs. 3 i. V. m. Anlage 13 HOAI für Um- oder Ausbau einer Bundesfern-, Staats-/Landes- oder Kreisstraße und einem Bauvolumen ≥ 2 Mio. € netto
- Örtliche Bauüberwachung bei Ingenieurbauwerken (BÜ IngBW) als Besondere Leistung gemäß § 3 Abs. 3 i. V. m. Anlage 13 HOAI für Um- oder Ausbau einer Bundesfern-, Staats-/Landes- oder Kreisstraße und einem Bauvolumen ≥ 0,5 Mio. € netto
Die vorgenannten Mindestanforderungen können in unterschiedlichen Referenzen (1 bis 3) nachgewiesen werden.
Weitere Mindestanforderung:
Die geforderten Referenzen müssen mindestens folgenden Inhalt haben:
- kurze Beschreibung des Projekts
- kurze Beschreibung der erbrachten Leistungen mit Angabe der HOAI-Leistungsphasen
- Auftragsvolumen der Referenzleistung
- Ansprechpartner des Auftraggebers
- Leistungszeitraum
2. Technische Ausstattung und Qualitätssicherung (§ 46 (3) Nr. 3 und 9 VgV)
Mindestanforderungen an die Geräte und technische Ausstattung:
- iTWO oder gleichwertige AVA-Software
3. Personal
Leistungsfähigkeit der Führungskräfte und technischen Fachkräfte (§ 46 (3) Nr. 2 und 6 VgV):
Als Beleg der erforderlichen technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit des Bieters werden hinsichtlich der Leistungsfähigkeit der Führungskräfte und technischen Fachkräfte bestimmte Studien- und Ausbildungsnachweise sowie Referenzen verlangt (§ 46 (3) Nr. 6 VgV):
Mindestanforderungen Fachbereich 1 - Teil: BOL VA
- Berufsabschluss und Berufserfahrung: Abgeschlossene Fachausbildung an einer Technischen Universität (TU) oder Fachhochschule (FH) mit Studienabschluss Bauingenieurwesen (Diplom/Master) und mindestens drei Jahre Baustellenpraxis im Verkehrswegebau als Bauoberleiter
Alternativ: andere abgeschlossene Fachausbildung an einer TU oder FH (Diplom/Master) mit Berufserfahrungen von mindestens fünf Jahren Baustellenpraxis im Verkehrswegebau als Bauoberleiter
- Fachspezifisches Referenzprojekt: Objektplanung Verkehrsanlagen, Lph. 8 Bauoberleitung für Um- oder Ausbau einer Bundesfern-, Staats-/Landes- oder Kreisstraße und einem Bauvolumen ≥ 2 Mio. € netto
Mindestanforderungen Fachbereich 1 - Teil: BOL IngBW
- Berufsabschluss und Berufserfahrung: Abgeschlossene Fachausbildung an einer Technischen Universität (TU) oder Fachhochschule (FH) mit Studienabschluss Bauingenieurwesen (Diplom/Master) und mindestens drei Jahre Baustellenpraxis im Verkehrswegebau/Brückenbau als Bauoberleiter
Alternativ: andere abgeschlossene Fachausbildung an einer TU oder FH (Diplom/Master) mit Berufserfahrungen von mindestens fünf Jahren Baustellenpraxis im Verkehrswegebau/Brückenbau als Bauoberleiter
- Fachspezifisches Referenzprojekt: Objektplanung Ingenieurbauwerke, Lph. 8 Bauoberleitung für Neubau Brückenbauwerk und einem Bauvolumen ≥ 0,5 Mio. € netto
Mindestanforderungen Fachbereich 2 - Teil: BÜ VA
- Berufsababschluss und Berufserfahrung: Abgeschlossene Fachausbildung an einer Technischen Universität (TU), Fachhochschule (FH) oder Berufsakademie (BA) mit Studienabschluss Bauingenieurwesen (Diplom/Master/Bachelor)
Alternativ: andere abgeschlossene Fachausbildung an einer TU, FH oder BA (Diplom/Master/Bachelor) mit Berufserfahrung von mindestens drei Jahren Baustellenpraxis im Verkehrswegebau als Bauüberwacher oder Bauoberleiter
Alternativ: abgeschlossene Fachausbildung als staatlich geprüfter Techniker, Fachrichtung Bautechnik, Schwerpunkt Tiefbau mit Berufserfahrung von mindestens drei Jahren Baustellenpraxis im Verkehrswegebau als Bauüberwacher oder Bauoberleiter
- Fachspezifische Qualifikation: Qualifikation für die Verkehrssicherung von Arbeitsstellen an Stra-ßen nach Merkblatt MVAS 99: Schulungsgruppe B, C, D oder E, für Arbeitsstellen längerer Dauer, an allen Straßen
- Fachspezifisches Referenzprojekt: Örtliche Bauüberwachung für Um- oder Ausbau einer Bundesfern-, Staats-/Landes- oder Kreisstraße und einem Bauvolumen ≥ 2 Mio. € netto
Mindestanforderungen Fachbereich 2 - Teil: BÜ IngBW
- Berufsababschluss und Berufserfahrung: Abgeschlossene Fachausbildung an einer Technischen Universität (TU), Fachhochschule (FH) oder Berufsakademie (BA) mit Studienabschluss Bauingenieurwesen (Diplom/Master/Bachelor)
Alternativ: andere abgeschlossene Fachausbildung an einer TU, FH oder BA (Diplom/Master/Bachelor) mit Berufserfahrung von mindestens drei Jahren Baustellenpraxis im Verkehrswegebau/Brückenbau als Bauüberwacher oder Bauoberleiter
Alternativ: abgeschlossene Fachausbildung als staatlich geprüfter Techniker, Fachrichtung Bautechnik mit Berufserfahrung von mindestens drei Jahren Baustellenpraxis im Verkehrswegebau/Brückenbau als Bauüberwacher oder Bauoberleiter
- Fachspezifisches Referenzprojekt: Örtliche Bauüberwachung für Neubau Brückenbauwerk und einem Bauvolumen ≥ 0,5 Mio. € netto
Zusätzlich sind ein Gesamtkoordinator und ein stellvertretender Gesamtkoordinator für die Maßnahme zu benennen, an welche keine Mindestanforderungen gestellt werden.
Weiteres siehe Unterlage Eignungs- und Zuschlagskriterien.