Der LBV.SH plant den Ersatzneubau der Gottorfbrücke im Zuge der B 76 bei Schleswig. Im Zuge der Maßnahme soll auch ein anschließender Abschnitt der Bundesstraße von 4 auf 2 Fahrspuren zurückgebaut werden. Für die Entwurfs- und Genehmigungsplanung des Vorhabens sind faunistische Erfassungen durchzuführen sowie ein Artenschutzbeitrag als Teil der Genehmigungsunterlagen zu erstellen. Los 1: Bestandteil dieses Vertrages sind die Erstellung des Artenschutzbeitrages (ASB) sowie faunistische Erfassungen (Potenzialabschätzungen und/oder Kartierungen) für die Artengruppen Fischotter, Fledermäuse, Brutvögel, Amphibien, Reptilien, Fische und Neunaugen, Landschnecken und Xylobionte Käfer. Die Begleitung und Beratung der Planung und Entwurfsaufstellung im Hinblick auf faunistische Fragestellungen ist ebenfalls Teil des Auftrags. Los 2: Faunistische Erfassungen einschließlich vertiefter Planungsraumanalyse für die Artengruppe Fledermäuse.
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2024-07-15.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2024-06-14.
Auftragsbekanntmachung (2024-06-14) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: B 76, Ersatzneubau B 76 - K 1 Gottorfbrücke, Faunistische Kartierungen und Artenschutzbeitrag
Referenznummer: FG 2884 24 082
Kurze Beschreibung:
“Der LBV.SH plant den Ersatzneubau der Gottorfbrücke im Zuge der B 76 bei Schleswig. Im Zuge der Maßnahme soll
auch ein anschließender Abschnitt der...”
Kurze Beschreibung
Der LBV.SH plant den Ersatzneubau der Gottorfbrücke im Zuge der B 76 bei Schleswig. Im Zuge der Maßnahme soll
auch ein anschließender Abschnitt der Bundesstraße von 4 auf 2 Fahrspuren zurückgebaut werden. Für die
Entwurfs- und Genehmigungsplanung des Vorhabens sind faunistische Erfassungen durchzuführen sowie ein
Artenschutzbeitrag als Teil der Genehmigungsunterlagen zu erstellen.
Los 1: Bestandteil dieses Vertrages sind die Erstellung des Artenschutzbeitrages (ASB) sowie faunistische Erfassungen (Potenzialabschätzungen und/oder Kartierungen) für die Artengruppen Fischotter, Fledermäuse, Brutvögel, Amphibien, Reptilien, Fische und Neunaugen, Landschnecken und Xylobionte Käfer. Die Begleitung und Beratung der Planung und Entwurfsaufstellung im Hinblick auf faunistische Fragestellungen ist ebenfalls Teil des Auftrags.
Los 2: Faunistische Erfassungen einschließlich vertiefter Planungsraumanalyse für die Artengruppe Fledermäuse.
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Art des Vertrags: Dienstleistungen
Produkte/Dienstleistungen: Dienstleistungen von Ingenieurbüros📦 Informationen über Lose
Dieser Vertrag ist in Lose unterteilt ✅
Höchstzahl der Lose, die an einen Bieter vergeben werden können: 2
Angebote können für eine maximale Anzahl von Losen eingereicht werden: 2
1️⃣
Beschreibung der Beschaffung:
“Der LBV.SH plant den Ersatzneubau der Gottorfbrücke im Zuge der B 76 bei Schleswig. Im Zuge der Maßnahme soll
auch ein anschließender Abschnitt der...”
Beschreibung der Beschaffung
Der LBV.SH plant den Ersatzneubau der Gottorfbrücke im Zuge der B 76 bei Schleswig. Im Zuge der Maßnahme soll
auch ein anschließender Abschnitt der Bundesstraße von 4 auf 2 Fahrspuren zurückgebaut werden. Für die
Entwurfs- und Genehmigungsplanung des Vorhabens sind faunistische Erfassungen durchzuführen sowie ein
Artenschutzbeitrag als Teil der Genehmigungsunterlagen zu erstellen.
Los 1: Bestandteil dieses Vertrages sind die Erstellung des Artenschutzbeitrages (ASB) sowie faunistische Erfassungen (Potenzialabschätzungen und/oder Kartierungen) für die Artengruppen Fischotter, Fledermäuse, Brutvögel, Amphibien, Reptilien, Fische und Neunaugen, Landschnecken und Xylobionte Käfer. Die Begleitung und Beratung der Planung und Entwurfsaufstellung im Hinblick auf faunistische Fragestellungen ist ebenfalls Teil des Auftrags.
Los 2: Faunistische Erfassungen einschließlich vertiefter Planungsraumanalyse für die Artengruppe Fledermäuse.
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Zusätzliche Informationen:
“#Besonders auch geeignet für:freelance#”
Ort der Leistung: Schleswig-Flensburg🏙️ Dauer
Datum des Beginns: 2024-09-23 📅
Datum des Endes: 2027-02-28 📅
Vergabekriterien
Preis ✅ Titel
Los-Identifikationsnummer: LOT-0001
2️⃣ Dauer
Datum des Endes: 2026-08-31 📅
Titel
Los-Identifikationsnummer: LOT-0002
Verfahren Art des Verfahrens
Offenes Verfahren ✅ Administrative Informationen
Frist für den Eingang von Angeboten oder Teilnahmeanträgen: 2024-07-15 10:00:00 📅
Bedingungen für die Öffnung der Angebote: 2024-07-15 10:00:00 📅
Bedingungen für die Öffnung der Angebote (Ort): Entfällt, da keine öffentliche Verlesung stattfindet.
Bedingungen für die Öffnung der Angebote (Informationen über die befugten Personen und das Öffnungsverfahren):
“Nur Vertreter des Auftraggebers / der GMSH”
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Mindestzeitraum, in dem der Bieter das Angebot aufrechterhalten muss: 39
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:
“Nicht bei Vergaben im Namen oder im Auftrag des Bundes:
Vorlage der Verpflichtungserklärungen gemäß § 4 VGSH für den Bieter sowie deren Nachunternehmer und...”
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien
Nicht bei Vergaben im Namen oder im Auftrag des Bundes:
Vorlage der Verpflichtungserklärungen gemäß § 4 VGSH für den Bieter sowie deren Nachunternehmer und Verleiher von Arbeitskräften, soweit diese bei Angebotsabgabe bekannt sind.
Mehr anzeigen Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien:
“Nachweis einer Berufshaftpflichtversicherung gemäß § 45 (4) Nr. 2 VgV:
Nachweis, dass im Auftragsfall durch eine Haftpflichtversicherung eine Deckungssumme...”
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien
Nachweis einer Berufshaftpflichtversicherung gemäß § 45 (4) Nr. 2 VgV:
Nachweis, dass im Auftragsfall durch eine Haftpflichtversicherung eine Deckungssumme für Personenschäden in Höhe von 3,0 Mio. € und für sonstige Schäden (Sach- und Vermögensschäden) in Höhe von 0,5 Mio. € gegeben ist.
Mehr anzeigen Bedingungen für die Teilnahme
Liste und kurze Beschreibung der Bedingungen:
“Nachweis der Eintragung in das Berufs- oder Handelsregister oder der Handwerksrolle gemäß § 44 VgV” Technische und berufliche Fähigkeiten
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien:
“Nachweis der Ausführung von Leistungen in den letzten fünf Jahren, die mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind (3 Referenzen), gemäß § 46 (3) Nr....”
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien
Nachweis der Ausführung von Leistungen in den letzten fünf Jahren, die mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind (3 Referenzen), gemäß § 46 (3) Nr. 1 VgV: Los 1: Der Bieter muss mindestens folgende Leistungen erbracht haben: Mindestens eine der angegebenen Referenzen muss die Erstellung eines Artenschutzbeitrages für ein Vorhaben von mindestens vergleichbarer Größenordnung wie das ausgeschriebene Projekt enthalten. Los 2: Mindestens eine der angegebenen Referenzen muss eine Erfassung von Fledermäusen für ein Straßenbauvorhaben enthalten.
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Nachweis der Leistungsfähigkeit der technischen Fachkräfte, die im Zusammenhang mit der Leistungserbringung eingesetzt werden sollen, inkl. berufl. Befähigung, gemäß § 46 (3) Nr. 2 VgV: Die technischen Fachkräfte müssen mindestens folgende Kriterien erfüllen: Los 1: Nachgewiesene vertiefte Kenntnisse und Erfahrungen in der Kartierung folgender Artengruppen: Fischotter, Brutvögel, Amphibien, Reptilien, Fische/Neunaugen, Landschnecken, xylobionte Käfer. Hierzu ist die Benennung der jeweils für die Bearbeitung der Artengruppe hauptverantwortlichen Fachkraft erforderlich und deren Erfahrung anhand von Referenzen und Zeugnissen mit Angebotsabgabe aufzuzeigen.
Los 2: Nachgewiesene vertiefte Kenntnisse und Erfahrungen in der Kartierung folgender Artengruppen: Fledermäuse. Hierzu ist die Benennung der jeweils für die Bearbeitung der Artengruppe hauptverantwortlichen Fachkraft erforderlich und deren Erfahrung anhand von Referenzen und Zeugnissen mit Angebotsabgabe aufzuzeigen.
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Angabe der durchschnittlichen jährlichen Beschäftigungszahl des Unternehmens und die Zahl seiner Führungskräfte in den letzten drei Jahren gemäß § 46 (3) Nr. 8 VgV: Los 1: Der Bieter muss mindestens durchschnittlich fünf Mitarbeiter und eine Führungskraft beschäftigen.
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Angabe der Ausstattung, Geräte und technische Ausrüstung, über die das Unternehmen für die Ausführung des Auftrags verfügt gemäß § 46 (3) Nr. 9 VgV: Los 2: Für die Fledermauserfassung muss der Bieter mindestens über Vollspektrum-Ultraschalldetektoren mit automatischer Echtzeit-Rufaufzeichnung verfügen, welche den Anforderungen der Arbeitshilfe „Fledermäuse und Straßenbau“ (LBV.SH), Stand August 2020, genügen. Der Bieter hat die ihm für die Fledermauserfassungen im Gelände zur Verfügung stehenden technischen Geräte zu benennen.
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Angabe, welche Teile des Auftrags das Unternehmen unter Umständen als Unteraufträge zu vergeben beabsichtigt gemäß § 46 (3) Nr. 10 VgV
Mehr anzeigen Bedingungen für den Vertrag
Bedingungen für die Vertragserfüllung:
“siehe Vergabeunterlagen”
Ergänzende Informationen Für Mediationsverfahren zuständige Stelle
Name: Vergabestelle beim LBV-SH
Nationale Registrierungsnummer: 01-1110-39
Postanschrift: Mercartorstraße 9
Postleitzahl: 24105
Postort: Kiel
Region: Kiel, Kreisfreie Stadt🏙️
Land: Deutschland 🇩🇪
E-Mail: poststelle-kiel@lbv-sh.de📧
Telefon: +49 431 3830📞 Körper überprüfen
Name: Vergabekammer beim Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Arbeit, Technologie und Tourismus des Landes Schleswig-Holstein
Nationale Registrierungsnummer: t:04319884640
Postanschrift: Düsternbrooker Weg 94
Postleitzahl: 24105
Postort: Kiel
Region: Kiel, Kreisfreie Stadt🏙️
Land: Deutschland 🇩🇪
E-Mail: vergabekammer@wimi.landsh.de📧
Telefon: +49 431-988-4542📞
Fax: +49 431-988-4702 📠 Dienststelle, bei der Informationen über das Überprüfungsverfahren eingeholt werden können
Name: Landesbetrieb Straßenbau und Verkehr Schleswig-Holstein, Standort Rendsburg
Nationale Registrierungsnummer: 01-110-39
Postanschrift: Kieler Straße 19
Postleitzahl: 24768
Postort: Rendsburg
Region: Rendsburg-Eckernförde🏙️
Land: Deutschland 🇩🇪
E-Mail: poststelle-rendsburg@lbv-sh.de📧
Telefon: +49 4331 7840📞 Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
“Das Vergabeverfahren unterliegt den Vorschriften über das Nachprüfungsverfahren vor den Vergabekammern (§ 155 ff. GWB). Gemäß § 160 Abs. 3 S. 1 GWB ist ein...”
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
Das Vergabeverfahren unterliegt den Vorschriften über das Nachprüfungsverfahren vor den Vergabekammern (§ 155 ff. GWB). Gemäß § 160 Abs. 3 S. 1 GWB ist ein Nachprüfungsantrag unzulässig, soweit:
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1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt,
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2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
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3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
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4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
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Ein wirksam erteilter Zuschlag kann nicht aufgehoben werden (§ 168 Abs. 2 Satz 1 GWB). Ist der Zuschlag bereits erteilt, kann die Unwirksamkeit eines Vertrages nach § 135 Abs. 2 GWB nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der EU bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der EU.
Mehr anzeigen Informationen über elektronische Arbeitsabläufe
Die elektronische Rechnungsstellung wird akzeptiert
Elektronische Zahlung wird verwendet
Quelle: OJS 2024/S 116-356686 (2024-06-14)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2024-09-17) Objekt Vergabekriterien
Kostenkriterium (Name): Kriterium 1: Honorar/Preis
Kostenkriterium (Gewichtung): 100
Preis (Gewichtung): 100
Auftragsvergabe
1️⃣ Informationen über nicht gewährte Zuschüsse
Es sind keine Angebote oder Teilnahmeanträge eingegangen oder alle wurden abgelehnt
Los-Identifikationsnummer: LOT-0001
Informationen über Ausschreibungen
Anzahl der eingegangenen Angebote: 0
2️⃣
Los-Identifikationsnummer: LOT-0002
Öffentlicher Auftraggeber Name und Adressen
Nationale Registrierungsnummer: 01-1110-39
Ergänzende Informationen Körper überprüfen
Telefon: +49 431-988-4640📞 Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
“Das Vergabeverfahren unterliegt den Vorschriften über das Nachprüfungsverfahren vor den Vergabekammern (§ 155 ff. GWB). Gemäß § 160 Abs. 3 S. 1 GWB ist ein...”
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
Das Vergabeverfahren unterliegt den Vorschriften über das Nachprüfungsverfahren vor den Vergabekammern (§ 155 ff. GWB). Gemäß § 160 Abs. 3 S. 1 GWB ist ein Nachprüfungsantrag unzulässig, soweit:
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Ein wirksam erteilter Zuschlag kann nicht aufgehoben werden (§ 168 Abs. 2 Satz 1 GWB). Ist der Zuschlag bereits erteilt, kann die Unwirksamkeit eines Vertrages nach § 135 Abs. 2 GWB nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der EU bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der EU.
Mehr anzeigen
Quelle: OJS 2024/S 182-558972 (2024-09-17)