B 97 Ortsumgehung Ottendorf-Okrilla, HOAI Objektplanung + Tragwerksplanung Ingenieurbauwerke Lph. 1-2 nach der BIM Methode (Lph. 4 optional)

Landesamt für Straßenbau und Verkehr, Zentrale

B 97 Ortsumgehung Ottendorf-Okrilla, HOAI Objektplanung + Tragwerksplanung Ingenieurbauwerke Lph. 1-2 nach der BIM Methode (Lph. 4 optional)

Deadline

Die Frist für den Eingang der Angebote war 2024-08-20. Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2024-07-09.

Wer? Wie? Wo?
Geschichte der Beschaffung
Datum Dokument
2024-07-09 Auftragsbekanntmachung
Auftragsbekanntmachung (2024-07-09)
Objekt
Umfang der Beschaffung
Titel: B 97 Ortsumgehung Ottendorf-Okrilla, HOAI Objektplanung + Tragwerksplanung Ingenieurbauwerke Lph. 1-2 nach der BIM Methode (Lph. 4 optional)
Referenznummer: 31-L003-23
Kurze Beschreibung:
B 97 Ortsumgehung Ottendorf-Okrilla, HOAI Objektplanung + Tragwerksplanung Ingenieurbauwerke Lph. 1-2 nach der BIM Methode (Lph. 4 optional)
Art des Vertrags: Dienstleistungen
Produkte/Dienstleistungen: Dienstleistungen von Ingenieurbüros 📦
Beschreibung
Interne Kennung: LOT-0000
Diese Auftragsvergabe ist auch für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) geeignet
Beschreibung der Beschaffung:
HOAI Objektplanung + Tragwerksplanung Ingenieurbauwerke Lph. 1-2 nach der BIM Methode (Lph. 4 optional)
Zusätzliche Informationen: #Besonders geeignet für:freelance#
Land: Deutschland 🇩🇪
Ort der Leistung: Bautzen 🏙️
Dauer
Datum des Beginns: 2024-10-18 📅
Datum des Endes: 2027-12-31 📅
Informationen über Optionen
Optionen
Beschreibung der Optionen:
Die Leistungsphase 4 des Leistungsbildes Objektplanung Ingenieurbauwerke (§ 43 HOAI 2013 in Verbindung mit Anlage 12) inkl. Besondere Leistungen gemäß AiA (BIM) wird als optionale Leistung ausgeschrieben. Die Beauftragung erfolgt erst durch schriftliche Aufforderung durch den Auftraggeber.
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Vergabekriterien
Qualitätskriterium (Bezeichnung): Fragestellungen zur Projektumsetzung
Qualitätskriterium (Gewichtung): 30.00
Preis
Preis (Gewichtung): 70.00
Titel
Los-Identifikationsnummer: LOT-0000

Verfahren
Art des Verfahrens
Offenes Verfahren
Rechtsgrundlage: Richtlinie 2014/24/EU
Administrative Informationen
Frist für den Eingang von Angeboten oder Teilnahmeanträgen: 2024-08-20 10:00:00 📅
Bedingungen für die Öffnung der Angebote: 2024-08-20 10:00:00 📅
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Mindestzeitraum, in dem der Bieter das Angebot aufrechterhalten muss: 45 Tage
Bedingungen für die Einreichung eines Angebots
Die Bieter können mehrere Angebote einreichen
Die Namen und beruflichen Qualifikationen des zur Auftragsausführung eingesetzten Personals sind anzugeben
Eröffnungstermin: 2024-08-20 10:00:00 📅
Elektronische Rechnungsstellung: Erforderlich
Elektronische Zahlung wird verwendet
Zusätzliche Informationen:
Fehlende Unterlagen, deren Vorlage mit dem Angebot gefordert war, werden unter Fristsetzung nachgefordert. Werden die nachgeforderten Unterlagen nicht innerhalb der Frist vorgelegt, erfolgt der Ausschluss des Angebotes.
Vergabekriterien
Gewichtungsart: Gewichtung (Prozentanteil, genau)

Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen
Bedingungen für die Teilnahme
Liste und kurze Beschreibung der Bedingungen:
-zwingende Ausschlussgründe gem. §§ 123 (1) Nr. 1 bis 10, 123 (4) Nr. 1 GWB -fakultative Ausschlussgründe gem. §§ 124 (1) Nr. 2, 124 (1) Nr. 7 GWB -fakultative Ausschlussgründe gem. § 42 (1) VgV
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien:
-Nachweis eines bestimmten Mindestumsatzes für die letzten drei Geschäftsjahre im Bereich Objektplanung Ingenieurbauwerke/Tragwerksplanung: gefordert sind 1,8 Mio. € netto -Nachweis einer Berufs- oder Betriebshaftpflichtversicherung in bestimmter geeigneter Höhe: für Personenschäden in Höhe von mindestens 3,0 Mio. € und für sonstige Schäden (Sach- und Vermögensschäden) in Höhe von mindestens 5,0 Mio. € (Maximierung der Ersatzleistungen bei mehreren Versicherungsfällen in einem Jahr: mindestens das Zweifache der Versicherungssumme) Werden diese Mindestanforderungen nicht erfüllt, erfolgt ein Ausschluss des Angebots von der Wertung wegen fehlender Eignung.
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Technische und berufliche Fähigkeiten
1. Unternehmensbezogene Referenzen Als Beleg der erforderlichen technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit des Bieters sind Referenzprojekte aus den Jahren 2018 ff. nachzuweisen (§ 46 (3) Nr. 1 VgV). Die Referenzprojekte können bei einer Bietergemeinschaft auch von einem einzelnen Mitglied nachgewiesen werden. Es sind mindestens eins, maximal drei ausgewählte vergleichbare Referenzprojekte anzugeben. Mindestanforderung an die Referenzprojekte der Bieter sind folgende Leistungsbestandteile: -Objektplanung Ingenieurbauwerke Brücken gemäß HOAI § 45, Lph. 1-2; mit einem Bauvolumen ≥ 2,0 Mio. Euro netto; lichte Weite des Brückenbauwerks ≥ 70m -Tragwerksplanung Ingenieurbauwerke Brücken gemäß HOAI § 51, Lph. 1-2; mit einem Bauvolumen ≥ 2,0 Mio. Euro netto; lichte Weite des Brückenbauwerks ≥ 70m -Planung eines Brückenbauwerkes nach der BIM Methode, erforderlich sind 2 von 3 der angegebenen BIM Anwendungsfälle: oBIM Anwendungsfall modellbasierte Variantenuntersuchung oBIM Anwendungsfall Planableitung oBIM Anwendungsfall Kostenschätzung / Kostenermittlung Die vorgenannten Mindestanforderungen können in unterschiedlichen Referenzen (1 bis 3) nachgewiesen werden. Weitere Mindestanforderung: Die geforderten Referenzprojekte müssen mind. folgenden Inhalt haben: -kurze Beschreibung des Projektes -kurze Beschreibung der erbrachten Leistungen mit Angabe der Leistungsphasen gemäß HOAI -Auftragsvolumen der Referenzleistung -Ansprechpartner des Auftraggebers -Leistungszeitraum Werden diese Mindestanforderungen nicht erfüllt, erfolgt ein Ausschluss des Angebots von der Wertung wegen fehlender Eignung. 2. Personal Beschäftigungszahlen, § 46 (3) Nr. 8 VgV: Als Beleg der erforderlichen technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit des Bieters sind durchschnittliche Beschäftigtenzahlen des Unternehmens sowie die Zahl seiner Führungskräfte in den letzten drei Jahren anzugeben (§ 46 (3) Nr. 8 VgV). Mindestanforderungen zum Personalbestand in den letzten drei Jahren: Der Bieter verfügte über den folgenden durchschnittlichen jährlichen Personalbestand: Fachbereich: Planung Brücken/ Stützwände/ Lärmschutzwände und Tragwerksplanung: Anzahl 6 Hinweise: -Es ist nur das eigene Fachpersonal anzugeben. -Bei Bietergemeinschaften ist der Personalbestand zu kumulieren. Leistungsfähigkeit der Führungskräfte und technischen Fachkräfte, § 46 (3) Nr 2 und 6 VgV: Als Beleg der erforderlichen technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit des Bieters werden hinsichtlich der Leistungsfähigkeit der Führungskräfte und technischen Fachkräfte bestimmte Studien- und Ausbildungsnachweise sowie Referenzen verlangt (§ 46 (3) Nr. 6 VgV): Die einzelnen vorgesehenen Mitarbeiter sind zu benennen und die jeweils geforderten Mindestanforderungen hinsichtlich Berufsabschluss, Berufserfahrung, fachspezifischer Qualifikation und fachspezifischer Referenzprojekte nachzuweisen. Werden die Mindestanforderungen nicht erfüllt, erfolgt ein Ausschluss des Angebots von der Wertung wegen fehlender Eignung. Mindestanforderungen Fachbereich 1: Objektplanung IBW (Lph. 1-2): -Berufsabschluss u. Berufserfahrung: abgeschlossene Fachausbildung an einer TU oder FH (Diplom/Master) mit Vertiefungsrichtung/Studienschwerpunkt, die erweiterte Kenntnisse im Konstruktiven Ingenieurbau erwarten lässt Alternativ: andere abgeschlossene Fachausbildung an einer TU oder FH (Diplom/Master) mit mindestens 5 Jahren Berufserfahrung, die erweiterte Kenntnisse im Konstruktiven Ingenieurbau erwarten lassen -Erfahrung: Berufserfahrung im Bereich Konstruktiver Ingenieurbau ≥ 5 Jahre -Fachspezifisches Referenzprojekt: Objektplanung IngBW Lph. 1-2 für Neubau oder/und Ersatzneubau einer Brücke mit Gesamtstützweite ≥ 70m und einem Bauvolumen ≥ 2,5 Mio. € netto Mindestanforderungen Fachbereich 2: Tragwerksplanung IBW (Lph. 1-2): -Berufsabschluss u. Berufserfahrung: abgeschlossene Fachausbildung an einer TU oder FH (Diplom/Master) mit Vertiefungsrichtung/Studienschwerpunkt, die erweiterte Kenntnisse im Konstruktiven Ingenieurbau erwarten lässt Alternativ: andere abgeschlossene Fachausbildung an einer TU oder FH (Diplom/Master) mit mindestens 5 Jahren Berufserfahrung, die erweiterte Kenntnisse im Konstruktiven Ingenieurbau erwarten lassen -Erfahrung: Berufserfahrung im Bereich Tragwerksplanung im Konstruktiven Ingenieurbau ≥ 5 Jahre -Fachspezifisches Referenzprojekt: Tragwerksplanung IngBW Lph. 1-2 für Neubau oder/und Ersatzneubau einer Brücke mit Gesamtstützweite ≥ 70m und einem Bauvolumen ≥ 2,5 Mio. € netto Mindestanforderungen Fachbereich 3: BIM Koordinator IBW (Lph. 1-2): -Berufsabschluss u. Berufserfahrung: abgeschlossene Fachausbildung an einer TU oder FH (Diplom/Master) des Ingenieurwesens, Informatik oder Mathematik -Erfahrung: Berufserfahrung in der BIM Koordination im Konstruktiven Ingenieurbau ≥ 2 Jahre -Fachspezifische Referenzprojekte: mind. 2 Projekte unter Anwendung von BIM Mindestanforderungen Fachbereich 4: BIM Fachautor IBW (Lph. 1-2): -Berufsabschluss u. Berufserfahrung: abgeschlossene Fachausbildung an einer TU oder FH (Diplom/Master) des Ingenieurwesens, Informatik oder Mathematik -Erfahrung: Berufserfahrung als BIM Fachautor im Konstruktivem Ingenieurbau ≥ 2 Jahre -Fachspezifische Referenzprojekte: mind. 2 Projekte unter Anwendung von BIM Zusätzlich sind ein Projektleiter und ein stellvertretender Gesamtkoordinator für die Maßnahme zu benennen, an welche keine Mindestanforderungen gestellt werden. Weiteres siehe Unterlage Eignungs- und Zuschlagskriterien.
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Bedingungen für die Teilnahme
Ausschlussgrund: Rein innerstaatliche Ausschlussgründe
Beschreibung der Ausschlussgründe:
Zwingend erfolgt ein Ausschluss des Bieters nach § 123 GWB, wenn dem Unternehmen das Verhalten einer Person zuzurechnen ist, die rechtskräftig verurteilt oder gegen das Unternehmen eine Geldbuße nach § 30 des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten rechtskräftig festgesetzt worden ist wegen einer Straftat nach: 1. § 129 des Strafgesetzbuchs (Bildung krimineller Vereinigungen), § 129a des Strafgesetzbuchs (Bildung terroristischer Vereinigungen) oder § 129b des Strafgesetzbuchs (Kriminelle und terroristische Vereinigungen im Ausland), 2. § 89c des Strafgesetzbuchs (Terrorismusfinanzierung) oder wegen der Teilnahme an einer solchen Tat oder wegen der Bereitstellung oder Sammlung finanzieller Mittel in Kenntnis dessen, dass diese finanziellen Mittel ganz oder teilweise dazu verwendet werden oder verwendet werden sollen, eine Tat nach § 89a Absatz 2 Nummer 2 des Strafgesetzbuchs zu begehen, 3. § 261 des Strafgesetzbuchs (Geldwäsche), 4. § 263 des Strafgesetzbuchs (Betrug), soweit sich die Straftat gegen den Haushalt der Europäischen Union oder gegen Haushalte richtet, die von der Europäischen Union oder in ihrem Auftrag verwaltet werden, 5. § 264 des Strafgesetzbuchs (Subventionsbetrug), soweit sich die Straftat gegen den Haushalt der Europäischen Union oder gegen Haushalte richtet, die von der Europäischen Union oder in ihrem Auftrag verwaltet werden, 6. § 299 des Strafgesetzbuchs (Bestechlichkeit und Bestechung im geschäftlichen Verkehr), §§ 299a und 299b des Strafgesetzbuchs (Bestechlichkeit und Bestechung im Gesundheitswesen), 7. § 108e des Strafgesetzbuchs (Bestechlichkeit und Bestechung von Mandatsträgern), 8. den §§ 333 und 334 des Strafgesetzbuchs (Vorteilsgewährung und Bestechung), jeweils auch in Verbindung mit § 335a des Strafgesetzbuchs (Ausländische und internationale Bedienstete), 9. Artikel 2 § 2 des Gesetzes zur Bekämpfung internationaler Bestechung (Bestechung ausländischer Abgeordneter im Zusammenhang mit internationalem Geschäftsverkehr) oder 10. den §§ 232, 232a Absatz 1 bis 5, den §§ 232b bis 233a des Strafgesetzbuches (Menschenhandel, Zwangsprostitution, Zwangsarbeit, Ausbeutung der Arbeitskraft, Ausbeutung unter Ausnutzung einer Freiheitsberaubung). Einer Verurteilung oder der Festsetzung einer Geldbuße im Sinne des Absatzes 1 stehen eine Verurteilung oder die Festsetzung einer Geldbuße nach den vergleichbaren Vorschriften anderer Staaten gleich. Das Verhalten einer rechtskräftig verurteilten Person ist einem Unternehmen zuzurechnen, wenn diese Person als für die Leitung des Unternehmens Verantwortlicher gehandelt hat; dazu gehört auch die Überwachung der Geschäftsführung oder die sonstige Ausübung von Kontrollbefugnissen in leitender Stellung. Ein Ausschluss kann nach § 124 GWB aufgrund von Kriterien erfolgen, die im Bezug zur persönlichen Situation der Bieter stehen. Das ist der Fall, wenn 1. das Unternehmen bei der Ausführung öffentlicher Aufträge nachweislich gegen geltende umwelt-, sozial- oder arbeitsrechtliche Verpflichtungen verstoßen hat, 2. das Unternehmen zahlungsunfähig ist, über das Vermögen des Unternehmens ein Insolvenzverfahren oder ein vergleichbares Verfahren beantragt oder eröffnet worden ist, die Eröffnung eines solchen Verfahrens mangels Masse abgelehnt worden ist, sich das Unternehmen im Verfahren der Liquidation befindet oder seine Tätigkeit eingestellt hat, 3. das Unternehmen im Rahmen der beruflichen Tätigkeit nachweislich eine schwere Verfehlung begangen hat, durch die die Integrität des Unternehmens infrage gestellt wird; 4. der öffentliche Auftraggeber über hinreichende Anhaltspunkte dafür verfügt, dass das Unternehmen mit anderen Unternehmen Vereinbarungen getroffen oder Verhaltensweisen aufeinander abgestimmt hat, die eine Verhinderung, Einschränkung oder Verfälschung des Wettbewerbs bezwecken oder bewirken, 5. ein Interessenkonflikt bei der Durchführung des Vergabeverfahrens besteht, der die Unparteilichkeit und Unabhängigkeit einer für den öffentlichen Auftraggeber tätigen Person bei der Durchführung des Vergabeverfahrens beeinträchtigen könnte und der durch andere, weniger einschneidende Maßnahmen nicht wirksam beseitigt werden kann, 6. eine Wettbewerbsverzerrung daraus resultiert, dass das Unternehmen bereits in die Vorbereitung des Vergabeverfahrens einbezogen war, und diese Wettbewerbsverzerrung nicht durch andere, weniger einschneidende Maßnahmen beseitigt werden kann, 7. das Unternehmen eine wesentliche Anforderung bei der Ausführung eines früheren öffentlichen Auftrags oder Konzessionsvertrags erheblich oder fortdauernd mangelhaft erfüllt hat und dies zu einer vorzeitigen Beendigung, zu Schadensersatz oder zu einer vergleichbaren Rechtsfolge geführt hat, 8. das Unternehmen in Bezug auf Ausschlussgründe oder Eignungskriterien eine schwerwiegende Täuschung begangen oder Auskünfte zurückgehalten hat oder nicht in der Lage ist, die erforderlichen Nachweise zu übermitteln oder 9. das Unternehmen a) versucht hat, die Entscheidungsfindung des öffentlichen Auftraggebers in unzulässiger Weise zu beeinflussen b) versucht hat, vertrauliche Informationen zu erhalten, durch die es unzulässige Vorteile beim Vergabeverfahren erlangen könnte oder c) fahrlässig oder vorsätzlich irreführende Informationen übermittelt hat, die die Vergabeentscheidung des öffentlichen Auftraggebers erheblich beeinflussen könnten oder versucht hat, solche Informationen zu übermitteln. Hierbei handelt es sich um Ausschlussgründe, die bei Vorliegen optional zum Ausschluss vom Vergabeverfahren führen können. Das bedeutet, dass die Vergabestelle im Einzelfall prüft, ob die persönliche Situation des Bewerbers eine Beauftragung ausschließt. Hieraus resultieren folgende Informationserfordernisse: Der Bieter hat hierzu eine "Eigenerklärung Eignung" abzugeben, dass nachweislich keine schwere Verfehlung begangen wurde, die die Zuverlässigkeit als Bewerber in Frage stellt und Angaben zur Zahlung von Steuern, Abgaben und Beiträgen zur Sozialversicherung zu tätigen.
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Öffentlicher Auftraggeber
Name und Adressen
Name: Landesamt für Straßenbau und Verkehr, Zentrale
Nationale Registrierungsnummer: 14-0706002LASUV01-45
Postanschrift: Stauffenbergallee 24
Postleitzahl: 01099
Postort: Dresden
Region: Dresden, Kreisfreie Stadt 🏙️
Land: Deutschland 🇩🇪
E-Mail: vergabe-fbl@lasuv.sachsen.de 📧
Telefon: 000 📞
Fax: +49 35181391099 📠
URL: https://www.lasuv.sachsen.de 🌏
Federführendes Mitglied
Art des öffentlichen Auftraggebers
Regional- oder Kommunalbehörde
Haupttätigkeit
Allgemeine öffentliche Verwaltung
Kommunikation
Dokumente URL: https://www.evergabe.de/unterlagen/54321-Tender-19054b4fc36-83bb69bf9b9a20e 🌏
Teilnahme-URL: https://www.evergabe.de 🌏
Sprache des Beschaffungsdokuments: Deutsch 🗣️
Elektronische Einreichung: Zulässig

Ergänzende Informationen
Zusätzliche Informationen
Die elektronische Rechnungsstellung wird akzeptiert und erfolgt über das Bundesportal OZG-RE im XRechnung-Format unter Leitweg-ID Zentrale: 14-0706002LASUV01-45.
Körper überprüfen
Name: 1. Vergabekammer des Freistaates Sachsen bei der Landesdirektion Sachsen
Nationale Registrierungsnummer: keine Angabe
Postanschrift: PF 10 13 64
Postleitzahl: 04013
Postort: Leipzig
Region: Leipzig, Kreisfreie Stadt 🏙️
Land: Deutschland 🇩🇪
E-Mail: vergabekammer@lds.sachsen.de 📧
Telefon: +49 3419773800 📞
Fax: +49 3419771049 📠
Dienststelle, bei der Informationen über das Überprüfungsverfahren eingeholt werden können
Name: Landesamt für Straßenbau und Verkehr, Zentrale
Nationale Registrierungsnummer: 14-0706002LASUV01-45
Postanschrift: Stauffenbergallee 24
Postleitzahl: 01099
Postort: Dresden
Region: Dresden, Kreisfreie Stadt 🏙️
E-Mail: rechtsbehelfsauskunft@lasuv.sachsen.de 📧
Telefon: +49 35181391313 📞
Fax: +49 35181391099 📠
URL: https://www.lasuv.sachsen.de 🌏
Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
Innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, kann ein Nachprüfverfahren bei der Vergabekammer beantragt werden (§ 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB).
Informationen über elektronische Arbeitsabläufe
Die elektronische Rechnungsstellung wird akzeptiert
Bekanntmachungsangaben
Bevorzugtes Datum der Veröffentlichung: 2024-07-09+02:00 📅
Quelle: OJS 2024/S 133-411513 (2024-07-09)