B430 Fahrbahnerneuerung zwischen Aukrug (L121) und Neumünster, Landschaftspflegerische Begleitplanung mit FFH-Vorprüfung, Fachbeitrag WRRL und artenschutzrechtlicher Beurteilung
Der LBV.SH plant derzeit die grundhafte Erneuerung der Bundesstraße 430, inklusive Radweg, zwischen Hohenwestedt (B 77) und Neumünster (bis Anschluss A7) im Kreis Rendsburg-Eckernförde. Im Zuge der Erhaltungsmaßnahme sollen fünf Bestandsbauwerke durch Ersatzneubauten ersetzt werden. Im Zuge der Entwurfsplanung der Ersatzbauwerke soll ein Landschaftspflegerischer Begleitplan (LBP) erstellt werden. Weiterhin ist eine Vorprüfung zur FFH-Verträglichkeit sowie eine artenschutzrechtliche Untersuchung durchzuführen und ein Fachbeitrag zur Wasserrahmenrichtlinie zu erstellen.
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2024-05-13.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2024-04-10.
Anbieter
Die folgenden Lieferanten werden in Vergabeentscheidungen oder anderen Beschaffungsunterlagen erwähnt:
Auftragsbekanntmachung (2024-04-10) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: B430 Fahrbahnerneuerung zwischen Aukrug (L121) und Neumünster, Landschaftspflegerische Begleitplanung mit FFH-Vorprüfung, Fachbeitrag WRRL und artenschutzrechtlicher Beurteilung
Referenznummer: FG 2884 24 054
Kurze Beschreibung:
Der LBV.SH plant derzeit die grundhafte Erneuerung der Bundesstraße 430, inklusive Radweg, zwischen Hohenwestedt (B 77) und Neumünster (bis Anschluss A7) im Kreis Rendsburg-Eckernförde. Im Zuge der Erhaltungsmaßnahme sollen fünf Bestandsbauwerke durch Ersatzneubauten ersetzt werden. Im Zuge der Entwurfsplanung der Ersatzbauwerke soll ein Landschaftspflegerischer Begleitplan (LBP) erstellt werden. Weiterhin ist eine Vorprüfung zur FFH-Verträglichkeit sowie eine artenschutzrechtliche Untersuchung durchzuführen und ein Fachbeitrag zur Wasserrahmenrichtlinie zu erstellen.
Der LBV.SH plant derzeit die grundhafte Erneuerung der Bundesstraße 430, inklusive Radweg, zwischen Hohenwestedt (B 77) und Neumünster (bis Anschluss A7) im Kreis Rendsburg-Eckernförde. Im Zuge der Erhaltungsmaßnahme sollen fünf Bestandsbauwerke durch Ersatzneubauten ersetzt werden. Im Zuge der Entwurfsplanung der Ersatzbauwerke soll ein Landschaftspflegerischer Begleitplan (LBP) erstellt werden. Weiterhin ist eine Vorprüfung zur FFH-Verträglichkeit sowie eine artenschutzrechtliche Untersuchung durchzuführen und ein Fachbeitrag zur Wasserrahmenrichtlinie zu erstellen.
Produkte/Dienstleistungen: Dienstleistungen von Ingenieurbüros📦 Beschreibung
Interne Kennung: FG 2884 24 054
Diese Auftragsvergabe ist auch für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) geeignet ✅
Zusätzliche Informationen: #Besonders geeignet für:freelance#
Art des Vertrags: Dienstleistungen
Postleitzahl: 24613
Stadt: Aukrug
Land: Deutschland 🇩🇪
Ort der Leistung: Rendsburg-Eckernförde
🏙️
Dauer: 23 Wochen Dauer
Datum des Beginns: 2024-06-24 📅
Datum des Endes: 2024-11-30 📅
Vergabekriterien
Preis ✅ Titel
Los-Identifikationsnummer: LOT-0000
Verfahren Art des Verfahrens
Offenes Verfahren ✅
Rechtsgrundlage: Richtlinie 2014/24/EU
Administrative Informationen
Frist für den Eingang von Angeboten oder Teilnahmeanträgen: 2024-05-13 10:00:00 📅
Bedingungen für die Öffnung der Angebote: 2024-05-13 10:00:00 📅
Bedingungen für die Öffnung der Angebote (Ort): Entfällt, da keine öffentliche Verlesung stattfindet.
Bedingungen für die Öffnung der Angebote (Informationen über die befugten Personen und das Öffnungsverfahren): Nur Vertreter des Auftraggebers / der GMSH
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Mindestzeitraum, in dem der Bieter das Angebot aufrechterhalten muss: 38 Tage Bedingungen für die Einreichung eines Angebots
Die Bieter können mehrere Angebote einreichen
Fortgeschrittene oder qualifizierte elektronische Signatur oder Siegel (im Sinne der Verordnung (EU) Nr 910/2014) erforderlich
Die Namen und beruflichen Qualifikationen des zur Auftragsausführung eingesetzten Personals sind anzugeben
Eröffnungstermin: 2024-05-13 10:00:00 📅
Ort des Eröffnungstermins: Entfällt, da keine öffentliche Verlesung stattfindet.
Zusätzliche Informationen: Nur Vertreter des Auftraggebers / der GMSH
Elektronische Rechnungsstellung: Zulässig
Die elektronische Bestellung wird verwendet ✅
Elektronische Zahlung wird verwendet ✅
Frist für die Anforderung zusätzlicher Informationen: 2024-05-10 10:00:00 📅
Zusätzliche Informationen: Nachforderung von Unterlagen gemäß § 56 VgV
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:
"Nicht bei Vergaben im Namen oder im Auftrag des Bundes:
Vorlage der Verpflichtungserklärungen gemäß § 4 VGSH für den Bieter sowie deren Nachunternehmer und Verleiher von Arbeitskräften, soweit diese bei Angebotsabgabe bekannt sind."
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien:
"Nachweis einer Berufshaftpflichtversicherung gemäß § 45 (4) Nr. 2 VgV:
Nachweis, dass im Auftragsfall durch eine Haftpflichtversicherung eine Deckungssumme für Personenschäden in Höhe von 1,5 Mio. € und für sonstige Schäden (Sach- und Vermögensschäden) in Höhe von 1,0 Mio. € gegeben ist.
"
"Nachweis einer Berufshaftpflichtversicherung gemäß § 45 (4) Nr. 2 VgV:
Nachweis, dass im Auftragsfall durch eine Haftpflichtversicherung eine Deckungssumme für Personenschäden in Höhe von 1,5 Mio. € und für sonstige Schäden (Sach- und Vermögensschäden) in Höhe von 1,0 Mio. € gegeben ist.
"
Technische und berufliche Fähigkeiten
"Nachweis der Ausführung von Leistungen in den letzten drei Jahren, die mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind, gemäß § 46 (3) Nr. 1 VgV: Der Bieter muss mindestens folgende Leistungen erbracht haben: Mindestens eine Referenz für die Erstellung eines Landschaftspflegerischen Begleitplans (LBP) im Rahmen von Straßenbauvorhaben oder der Planung von Leitungstrassen in Schleswig-Holstein für die Leistungsphasen 1 bis 4.
Mindestens eine Referenz für die Erstellung einer Vorprüfung zur FFH-Verträglichkeitsprüfung (Vorprüfung FFH-VP) im Rahmen von Straßenbauvorhaben oder im Rahmen der Planung von Leitungstrassen.
Mindestens eine Referenz für die Erstellung eines Artenschutzbeitrages (ASB) im Rahmen von Straßenbauvorhaben oder im Rahmen der Planung von Leitungstrassen.
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Nachweis der Leistungsfähigkeit der Führungskräfte des Unternehmens, die die technische Leitung innehaben inkl. berufliche Befähigung gemäß § 46 (3) Nr. 6 VgV: Der Bieter muss mindestens folgende Befähigung aufweisen: Die Projektleitung hat ein Abgeschlossenes Studium der Fachrichtungen Landespflege, Landschaftsplanung, Landschaftsökologie oder vergleichbar und mindestens 5 Jahre Berufserfahrung inklusive mindestens einer durchgeführten Projektleitung im Rahmen von Straßenbauvorhaben oder im Rahmen der Leitungstrassenplanung in Schleswig-Holstein.
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Angabe, welche Teile des Auftrags das Unternehmen unter Umständen als Unteraufträge zu vergeben beabsichtigt gemäß § 46 (3) Nr. 10 VgV
"
"Nachweis der Ausführung von Leistungen in den letzten drei Jahren, die mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind, gemäß § 46 (3) Nr. 1 VgV: Der Bieter muss mindestens folgende Leistungen erbracht haben: Mindestens eine Referenz für die Erstellung eines Landschaftspflegerischen Begleitplans (LBP) im Rahmen von Straßenbauvorhaben oder der Planung von Leitungstrassen in Schleswig-Holstein für die Leistungsphasen 1 bis 4.
Mindestens eine Referenz für die Erstellung einer Vorprüfung zur FFH-Verträglichkeitsprüfung (Vorprüfung FFH-VP) im Rahmen von Straßenbauvorhaben oder im Rahmen der Planung von Leitungstrassen.
Mindestens eine Referenz für die Erstellung eines Artenschutzbeitrages (ASB) im Rahmen von Straßenbauvorhaben oder im Rahmen der Planung von Leitungstrassen.
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Nachweis der Leistungsfähigkeit der Führungskräfte des Unternehmens, die die technische Leitung innehaben inkl. berufliche Befähigung gemäß § 46 (3) Nr. 6 VgV: Der Bieter muss mindestens folgende Befähigung aufweisen: Die Projektleitung hat ein Abgeschlossenes Studium der Fachrichtungen Landespflege, Landschaftsplanung, Landschaftsökologie oder vergleichbar und mindestens 5 Jahre Berufserfahrung inklusive mindestens einer durchgeführten Projektleitung im Rahmen von Straßenbauvorhaben oder im Rahmen der Leitungstrassenplanung in Schleswig-Holstein.
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Angabe, welche Teile des Auftrags das Unternehmen unter Umständen als Unteraufträge zu vergeben beabsichtigt gemäß § 46 (3) Nr. 10 VgV
"
Bedingungen für die Teilnahme
Liste und kurze Beschreibung der Bedingungen:
Nachweis der Eintragung in das Berufs- oder Handelsregister oder der Handwerksrolle gemäß § 44 VgV
Ausschlussgrund:
Beteiligung an einer kriminellen Vereinigung
Betrugsbekämpfung
Der Zahlungsunfähigkeit vergleichbare Lage gemäß nationaler Rechtsvorschriften
+ 20 weitere
Direkte oder indirekte Beteiligung an der Vorbereitung des Vergabeverfahrens
Einstellung der gewerblichen Tätigkeit
Entrichtung von Steuern
Falsche Angaben, verweigerte Informationen, die nicht in der Lage sind, die erforderlichen Unterlagen vorzulegen, und haben vertrauliche Informationen über dieses Verfahren erhalten.
Geldwäsche oder Terrorismusfinanzierung
Interessenkonflikt aufgrund seiner Teilnahme an dem Vergabeverfahren
Kinderarbeit und andere Formen des Menschenhandels
Konkurs
Korruption
Schwere Verfehlung im Rahmen der beruflichen Tätigkeit
Terroristische Straftaten oder Straftaten im Zusammenhang mit terroristischen Aktivitäten
Vereinbarungen mit anderen Wirtschaftsteilnehmern zur Verzerrung des Wettbewerbs
Vergleichsverfahren
Verstoß gegen arbeitsrechtliche Verpflichtungen
Verstoß gegen sozialrechtliche Verpflichtungen
Verstoß gegen umweltrechtliche Verpflichtungen
Verwaltung der Vermögenswerte durch einen Insolvenzverwalter
Vorzeitige Beendigung, Schadensersatz oder andere vergleichbare Sanktionen
Zahlung der Sozialversicherungsbeiträge
Zahlungsunfähigkeit
Beschreibung der Ausschlussgründe:
.
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Die §§ 123 bis 126 GWB bleiben unberührt.
Ergänzende Informationen Körper überprüfen
Name: Vergabekammer beim Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Arbeit, Technologie und Tourismus des Landes Schleswig-Holstein
Nationale Registrierungsnummer: t:04319884640
Postanschrift: Düsternbrooker Weg 94
Postleitzahl: 24105
Postort: Kiel
Region: Kiel, Kreisfreie Stadt
🏙️
Land: Deutschland 🇩🇪
E-Mail: vergabekammer@wimi.landsh.de📧
Telefon: +49 431-988-4542📞
Fax: +49 431-988-4702 📠 Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
"Das Vergabeverfahren unterliegt den Vorschriften über das Nachprüfungsverfahren vor den Vergabekammern (§ 155 ff. GWB). Gemäß § 160 Abs. 3 S. 1 GWB ist ein Nachprüfungsantrag unzulässig, soweit:
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Ein wirksam erteilter Zuschlag kann nicht aufgehoben werden (§ 168 Abs. 2 Satz 1 GWB). Ist der Zuschlag bereits erteilt, kann die Unwirksamkeit eines Vertrages nach § 135 Abs. 2 GWB nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der EU bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der EU.
"
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
"Das Vergabeverfahren unterliegt den Vorschriften über das Nachprüfungsverfahren vor den Vergabekammern (§ 155 ff. GWB). Gemäß § 160 Abs. 3 S. 1 GWB ist ein Nachprüfungsantrag unzulässig, soweit:
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Ein wirksam erteilter Zuschlag kann nicht aufgehoben werden (§ 168 Abs. 2 Satz 1 GWB). Ist der Zuschlag bereits erteilt, kann die Unwirksamkeit eines Vertrages nach § 135 Abs. 2 GWB nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der EU bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der EU.
"
Informationen über elektronische Arbeitsabläufe
Die elektronische Rechnungsstellung wird akzeptiert
Bekanntmachungsangaben
Bevorzugtes Datum der Veröffentlichung: 2024-04-10+02:00 📅
Quelle: OJS 2024/S 072-213743 (2024-04-10)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2024-06-18) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: B430 Fahrbahnerneuerung zwischen Aukrug L121 und Neumünster, -Planungsleistung- Landschaftspflegerische Begleitplanung
Kurze Beschreibung:
Landschaftspflegerische Begleitplanung mit FFH-Vorprüfung, Fachbeitrag WRRL und artenschutzrechtlicher Beurteilung
Beschreibung
Beschreibung der Beschaffung:
Der LBV.SH plant derzeit die grundhafte Erneuerung der Bundesstraße 430,
inklusive Radweg, zwischen Hohenwestedt (B 77) und Neumünster (bis Anschluss A7) im
Kreis Rendsburg-Eckernförde. Im Zuge der Erhaltungsmaßnahme sollen fünf
Bestandsbauwerke durch Ersatzneubauten ersetzt werden. Im Zuge der Entwurfsplanung der
Ersatzbauwerke soll ein Landschaftspflegerischer Begleitplan (LBP) erstellt werden. Weiterhin
ist eine Vorprüfung zur FFH-Verträglichkeit sowie eine artenschutzrechtliche Untersuchung
durchzuführen und ein Fachbeitrag zur Wasserrahmenrichtlinie zu erstellen.
Der LBV.SH plant derzeit die grundhafte Erneuerung der Bundesstraße 430,
inklusive Radweg, zwischen Hohenwestedt (B 77) und Neumünster (bis Anschluss A7) im
Kreis Rendsburg-Eckernförde. Im Zuge der Erhaltungsmaßnahme sollen fünf
Bestandsbauwerke durch Ersatzneubauten ersetzt werden. Im Zuge der Entwurfsplanung der
Ersatzbauwerke soll ein Landschaftspflegerischer Begleitplan (LBP) erstellt werden. Weiterhin
ist eine Vorprüfung zur FFH-Verträglichkeit sowie eine artenschutzrechtliche Untersuchung
durchzuführen und ein Fachbeitrag zur Wasserrahmenrichtlinie zu erstellen.
Auftragsvergabe Informationen über nicht gewährte Zuschüsse
Es sind keine Angebote oder Teilnahmeanträge eingegangen oder alle wurden abgelehnt
Grund, warum kein Gewinner ausgewählt wurde: Es sind keine Angebote, Teilnahmeanträge oder Projekte eingegangen
Los-Identifikationsnummer: LOT-0000 Informationen über Ausschreibungen
Anzahl der auf elektronischem Wege eingegangenen Angebote: 0
Öffentlicher Auftraggeber Name und Adressen
Name: Landesbetrieb Straßenbau und Verkehr SchleswigHolstein, Standort Flensburg
E-Mail: poststellefl@lbvsh.landsh.de📧
Telefon: +49 461 903090📞
Ergänzende Informationen Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
"Das Vergabeverfahren unterliegt den
Vorschriften über das Nachprüfungsverfahren vor den Vergabekammern (§ 155 ff. GWB).
Gemäß § 160 Abs. 3 S. 1 GWB ist ein Nachprüfungsantrag unzulässig, soweit: 1. der
Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des
Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von
zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt
unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung
erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist
zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3.
Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht
spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem
Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des
Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Ein wirksam erteilter
Zuschlag kann nicht aufgehoben werden (§ 168 Abs. 2 Satz 1 GWB). Ist der Zuschlag bereits
erteilt, kann die Unwirksamkeit eines Vertrages nach § 135 Abs. 2 GWB nur festgestellt
werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der
Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den Auftraggeber über den Abschluss
des Vertrags, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht
worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der EU bekannt gemacht,
endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach
Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der EU. "
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
"Das Vergabeverfahren unterliegt den
Vorschriften über das Nachprüfungsverfahren vor den Vergabekammern (§ 155 ff. GWB).
Gemäß § 160 Abs. 3 S. 1 GWB ist ein Nachprüfungsantrag unzulässig, soweit: 1. der
Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des
Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von
zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt
unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung
erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist
zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3.
Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht
spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem
Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des
Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Ein wirksam erteilter
Zuschlag kann nicht aufgehoben werden (§ 168 Abs. 2 Satz 1 GWB). Ist der Zuschlag bereits
erteilt, kann die Unwirksamkeit eines Vertrages nach § 135 Abs. 2 GWB nur festgestellt
werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der
Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den Auftraggeber über den Abschluss
des Vertrags, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht
worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der EU bekannt gemacht,
endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach
Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der EU. "
Bekanntmachungsangaben
Bevorzugtes Datum der Veröffentlichung: 2024-06-18+02:00 📅
Quelle: OJS 2024/S 118-360818 (2024-06-18)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2024-06-25) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: B76, Ersatzneubauten , B76 - Hasselholmer Tal - ASB 1423535 - u. B76 - K1 Gottorfbrücke - ASB 1423542 - - Projektleistungen - Objektplanung und Tragwerksplanung, BIM
Referenznummer: FG 2884 24 011
Kurze Beschreibung:
Der LBV.SH plant derzeit die grundhafte Erneuerung der Bundesstraße 430, inklusive Radweg, zwischen Hohenwestedt (B 77) und Neumünster (bis Anschluss A7) im Kreis Rendsburg-Eckernförde. Im Zuge der Erhaltungsmaßnahme sollen fünf Bestandsbauwerke durch Ersatzneubauten ersetzt werden. Im Zuge der Entwurfsplanung der Ersatzbauwerke soll ein Landschaftspflegerischer Begleitplan (LBP) erstellt werden. Weiterhin ist eine Vorprüfung zur FFH-Verträglichkeit sowie eine artenschutzrechtliche Untersuchung durchzuführen und ein Fachbeitrag zur Wasserrahmenrichtlinie zu erstellen.
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Los 1: B76 - Hasselholmer Tal, Ingenieurbauwerke Objektplanung, Tragwerksplanung und BIM Lph. 3 + 6, Rückbau Lph. 2, 3, 6, SiGeKo
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Los 2: B76 - K1 Gottorfbrücke, Ingenieurbauwerke Objektplanung und Tragwerksplanung Lph. (2), 3, 6, Rückbau Lph. 2, 3, 6, SiGeKo
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Der LBV.SH plant derzeit die grundhafte Erneuerung der Bundesstraße 430, inklusive Radweg, zwischen Hohenwestedt (B 77) und Neumünster (bis Anschluss A7) im Kreis Rendsburg-Eckernförde. Im Zuge der Erhaltungsmaßnahme sollen fünf Bestandsbauwerke durch Ersatzneubauten ersetzt werden. Im Zuge der Entwurfsplanung der Ersatzbauwerke soll ein Landschaftspflegerischer Begleitplan (LBP) erstellt werden. Weiterhin ist eine Vorprüfung zur FFH-Verträglichkeit sowie eine artenschutzrechtliche Untersuchung durchzuführen und ein Fachbeitrag zur Wasserrahmenrichtlinie zu erstellen.
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Art des Vertrags: Dienstleistungen
Gesamtwert der Beschaffung (ohne MwSt.): 672659.69 EUR 💰
Gesamtwert der Beschaffung (ohne MwSt.) (höchstes Angebot): 624456.53 💰
Gesamtwert der Beschaffung (ohne MwSt.) (niedrigstes Angebot): 474873.43 💰
Informationen über Lose
Dieser Vertrag ist in Lose unterteilt ✅
1️⃣
Interne Kennung: 1
Titel: Los 1
Beschreibung der Beschaffung:
Der LBV.SH plant derzeit die grundhafte Erneuerung der Bundesstraße 430, inklusive Radweg, zwischen Hohenwestedt (B 77) und Neumünster (bis Anschluss A7) im Kreis Rendsburg-Eckernförde. Im Zuge der Erhaltungsmaßnahme sollen fünf Bestandsbauwerke durch Ersatzneubauten ersetzt werden. Im Zuge der Entwurfsplanung der Ersatzbauwerke soll ein Landschaftspflegerischer Begleitplan (LBP) erstellt werden. Weiterhin ist eine Vorprüfung zur FFH-Verträglichkeit sowie eine artenschutzrechtliche Untersuchung durchzuführen und ein Fachbeitrag zur Wasserrahmenrichtlinie zu erstellen.
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Los 1: B76 - Hasselholmer Tal, Ingenieurbauwerke Objektplanung, Tragwerksplanung und BIM Lph. 3 + 6, Rückbau Lph. 2, 3, 6, SiGeKo
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Der LBV.SH plant derzeit die grundhafte Erneuerung der Bundesstraße 430, inklusive Radweg, zwischen Hohenwestedt (B 77) und Neumünster (bis Anschluss A7) im Kreis Rendsburg-Eckernförde. Im Zuge der Erhaltungsmaßnahme sollen fünf Bestandsbauwerke durch Ersatzneubauten ersetzt werden. Im Zuge der Entwurfsplanung der Ersatzbauwerke soll ein Landschaftspflegerischer Begleitplan (LBP) erstellt werden. Weiterhin ist eine Vorprüfung zur FFH-Verträglichkeit sowie eine artenschutzrechtliche Untersuchung durchzuführen und ein Fachbeitrag zur Wasserrahmenrichtlinie zu erstellen.
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Zusätzliche Informationen: #Besonders auch geeignet für:freelance#
Postleitzahl: 24837
Stadt: Schleswig
Ort der Leistung: Schleswig-Flensburg
🏙️ Titel
Los-Identifikationsnummer: LOT-0001
2️⃣
Interne Kennung: 2
Titel: Los 2
Beschreibung der Beschaffung:
Der LBV.SH plant derzeit die grundhafte Erneuerung der Bundesstraße 430, inklusive Radweg, zwischen Hohenwestedt (B 77) und Neumünster (bis Anschluss A7) im Kreis Rendsburg-Eckernförde. Im Zuge der Erhaltungsmaßnahme sollen fünf Bestandsbauwerke durch Ersatzneubauten ersetzt werden. Im Zuge der Entwurfsplanung der Ersatzbauwerke soll ein Landschaftspflegerischer Begleitplan (LBP) erstellt werden. Weiterhin ist eine Vorprüfung zur FFH-Verträglichkeit sowie eine artenschutzrechtliche Untersuchung durchzuführen und ein Fachbeitrag zur Wasserrahmenrichtlinie zu erstellen.
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Los 2: B76 - K1 Gottorfbrücke, Ingenieurbauwerke Objektplanung und Tragwerksplanung Lph. (2), 3, 6, Rückbau Lph. 2, 3, 6, SiGeKo
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Der LBV.SH plant derzeit die grundhafte Erneuerung der Bundesstraße 430, inklusive Radweg, zwischen Hohenwestedt (B 77) und Neumünster (bis Anschluss A7) im Kreis Rendsburg-Eckernförde. Im Zuge der Erhaltungsmaßnahme sollen fünf Bestandsbauwerke durch Ersatzneubauten ersetzt werden. Im Zuge der Entwurfsplanung der Ersatzbauwerke soll ein Landschaftspflegerischer Begleitplan (LBP) erstellt werden. Weiterhin ist eine Vorprüfung zur FFH-Verträglichkeit sowie eine artenschutzrechtliche Untersuchung durchzuführen und ein Fachbeitrag zur Wasserrahmenrichtlinie zu erstellen.
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1️⃣
Ein Auftrag/Los wird vergeben ✅
Los-Identifikationsnummer: LOT-0001
Vertragsnummer: 01
Datum des Vertragsabschlusses: 2024-06-10 📅
Los 1: B76 - Hasselholmer Tal, Ingenieurbauwerke Objektplanung, Tragwerksplanung und BIM Lph. 3 + 6, Rückbau Lph. 2, 3, 6, SiGeKo
Informationen über Ausschreibungen
Anzahl der auf elektronischem Wege eingegangenen Angebote: 4
Angaben zum Wert des Auftrags/der Partie (ohne MwSt.)
Höchstes Angebot: 624456.53 💰
Niedrigstes Angebot: 474873.43 💰
Gesamtwert des Auftrags/Loses: 399053.30 EUR 💰
Das Angebot wurde in die Rangfolge eingeordnet
Rang in der Liste der Gewinner: 1
Kennung des Angebots: Ingenieurbüro Grassl GmbH
Kennung des Loses oder der Gruppe von Losen: LOT-0001 Name und Anschrift des Auftragnehmers
Name: Ingenieurbüro Grassl GmbH
Nationale Registrierungsnummer: DE 118 573 232
Postanschrift: Anckelmannsplatz 1
Postleitzahl: 20537
Postort: Hamburg
Region: Hamburg
🏙️
Land: Deutschland 🇩🇪
E-Mail: hh_vergabe@grassl-ing.de📧
Telefon: 000📞
Staatsangehörigkeit des Eigentümers: Deutschland 🇩🇪
Größe des Wirtschaftsteilnehmers: Kleines Unternehmen
2️⃣
Los-Identifikationsnummer: LOT-0002 Informationen über Ausschreibungen
Anzahl der auf elektronischem Wege eingegangenen Angebote: 2
Angaben zum Wert des Auftrags/der Partie (ohne MwSt.)
Höchstes Angebot: 350507.77 💰
Niedrigstes Angebot: 325591.60 💰
Gesamtwert des Auftrags/Loses: 273606.39 EUR 💰
Kennung des Angebots: MIV GmbH
Kennung des Loses oder der Gruppe von Losen: LOT-0002 Name und Anschrift des Auftragnehmers
Name: MIV GmbH
Nationale Registrierungsnummer: DE137737046
Postanschrift: Ludwigsluster Chaussee 72
Postleitzahl: 19061
Postort: Schwerin
Region: Schwerin, Kreisfreie Stadt
🏙️
E-Mail: ausschreibung@miv-ing.de📧
Öffentlicher Auftraggeber Name und Adressen
Name: Landesbetrieb Straßenbau und Verkehr Schleswig-Holstein, Standort Flensburg
E-Mail: poststelle-fl@lbv-sh.de📧
Adresse des Käuferprofils: http://www.e-vergabe-sh.de🌏
Ergänzende Informationen Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
Das Vergabeverfahren unterliegt den Vorschriften über das Nachprüfungsverfahren vor den Vergabekammern (§ 155 ff. GWB). Gemäß § 160 Abs. 3 S. 1 GWB ist ein Nachprüfungsantrag unzulässig, soweit:
_________________________________________________________________________________________________
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt,
_________________________________________________________________________________________________
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
_________________________________________________________________________________________________
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
_________________________________________________________________________________________________
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
Das Vergabeverfahren unterliegt den Vorschriften über das Nachprüfungsverfahren vor den Vergabekammern (§ 155 ff. GWB). Gemäß § 160 Abs. 3 S. 1 GWB ist ein Nachprüfungsantrag unzulässig, soweit:
_________________________________________________________________________________________________
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt,
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2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
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3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
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4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Bekanntmachungsangaben
Bevorzugtes Datum der Veröffentlichung: 2024-06-25+02:00 📅
Quelle: OJS 2024/S 123-378973 (2024-06-25)