Im Rahmen der Vorplanung der Elbquerung bei Lauenburg soll die hydrogeologischen Bewertung des potentiellen Einflusses der verschiedenen Bauwerkslösungen (Brücke, Bohr- und Absenktunnel) auf die im betrachteten Gebiet vorherrschende Hydrogeologie gutachterlich erarbeitet und bewertet werden. Dies betrifft im Einzelnen die hydrogeologische Beurteilung der Grundwasserverhältnisse sowie den Einfluss der drei Bauwerkslösungen auf das Grundwasser sowohl während des Baus als auch während des Betriebs.
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2024-06-07.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2024-05-07.
Anbieter
Die folgenden Lieferanten werden in Vergabeentscheidungen oder anderen Beschaffungsunterlagen erwähnt:
Auftragsbekanntmachung (2024-05-07) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: B5 , B 209 Elbquerung bei Lauenburg , Hohnstorf mit Ortsumgehungen -Dienstleistungen- Hydrogeologisches Gutachten
Referenznummer: FG 2884 24 064
Kurze Beschreibung:
“Im Rahmen der Vorplanung der Elbquerung bei Lauenburg soll die hydrogeologischen Bewertung des potentiellen Einflusses der verschiedenen Bauwerkslösungen...”
Kurze Beschreibung
Im Rahmen der Vorplanung der Elbquerung bei Lauenburg soll die hydrogeologischen Bewertung des potentiellen Einflusses der verschiedenen Bauwerkslösungen (Brücke, Bohr- und Absenktunnel) auf die im betrachteten Gebiet vorherrschende Hydrogeologie gutachterlich erarbeitet und bewertet werden. Dies betrifft im Einzelnen die hydrogeologische Beurteilung der Grundwasserverhältnisse sowie den Einfluss der drei Bauwerkslösungen auf das Grundwasser sowohl während des Baus als auch während des Betriebs.
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Produkte/Dienstleistungen: Dienstleistungen von Ingenieurbüros📦 Beschreibung
Beschreibung der Beschaffung:
“Im Rahmen der Vorplanung der Elbquerung bei Lauenburg soll die hydrogeologischen Bewertung des potentiellen Einflusses der verschiedenen Bauwerkslösungen...”
Beschreibung der Beschaffung
Im Rahmen der Vorplanung der Elbquerung bei Lauenburg soll die hydrogeologischen Bewertung des potentiellen Einflusses der verschiedenen Bauwerkslösungen (Brücke, Bohr- und Absenktunnel) auf die im betrachteten Gebiet vorherrschende Hydrogeologie gutachterlich erarbeitet und bewertet werden. Dies betrifft im Einzelnen die hydrogeologische Beurteilung der Grundwasserverhältnisse sowie den Einfluss der drei Bauwerkslösungen auf das Grundwasser sowohl während des Baus als auch während des Betriebs.
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Zusätzliche Informationen:
“#Besonders geeignet für:freelance#”
Ort der Leistung: Herzogtum Lauenburg🏙️
Dauer: 21 (WEEK)
Dauer
Datum des Beginns: 2024-07-22 📅
Datum des Endes: 2024-12-12 📅
Vergabekriterien
Preis ✅ Titel
Los-Identifikationsnummer: LOT-0000
Verfahren Art des Verfahrens
Offenes Verfahren ✅ Administrative Informationen
Frist für den Eingang von Angeboten oder Teilnahmeanträgen: 2024-06-07 10:00:00 📅
Bedingungen für die Öffnung der Angebote: 2024-06-07 10:00:00 📅
Bedingungen für die Öffnung der Angebote (Ort): Entfällt, da keine öffentliche Verlesung stattfindet.
Bedingungen für die Öffnung der Angebote (Informationen über die befugten Personen und das Öffnungsverfahren):
“Nur Vertreter des Auftraggebers / der GMSH”
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Mindestzeitraum, in dem der Bieter das Angebot aufrechterhalten muss: 35
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:
“"Nicht bei Vergaben im Namen oder im Auftrag des Bundes:
Vorlage der Verpflichtungserklärungen gemäß § 4 VGSH für den Bieter sowie deren Nachunternehmer und...”
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien
"Nicht bei Vergaben im Namen oder im Auftrag des Bundes:
Vorlage der Verpflichtungserklärungen gemäß § 4 VGSH für den Bieter sowie deren Nachunternehmer und Verleiher von Arbeitskräften, soweit diese bei Angebotsabgabe bekannt sind."
Mehr anzeigen Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien:
“"Nachweis einer Berufshaftpflichtversicherung gemäß § 45 (4) Nr. 2 VgV:
Nachweis, dass im Auftragsfall durch eine Haftpflichtversicherung eine Deckungssumme...”
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien
"Nachweis einer Berufshaftpflichtversicherung gemäß § 45 (4) Nr. 2 VgV:
Nachweis, dass im Auftragsfall durch eine Haftpflichtversicherung eine Deckungssumme für Personenschäden in Höhe von 1,5 Mio. € und für sonstige Schäden (Sach- und Vermögensschäden) in Höhe von 1,0 Mio. € gegeben ist.
"
Mehr anzeigen Bedingungen für die Teilnahme
Liste und kurze Beschreibung der Bedingungen:
“Nachweis der Eintragung in das Berufs- oder Handelsregister oder der Handwerksrolle gemäß § 44 VgV” Technische und berufliche Fähigkeiten
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien:
“"Nachweis der Ausführung von Leistungen in den letzten fünfzehn Jahren, die mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind, gemäß § 46 (3) Nr. 1 VgV: Der...”
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien
"Nachweis der Ausführung von Leistungen in den letzten fünfzehn Jahren, die mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind, gemäß § 46 (3) Nr. 1 VgV: Der Bieter muss mindestens folgende Leistungen erbracht haben: Es sind mind. 3 Referenzen vorzulegen. Mindestens eine der angegebenen Referenzen muss ein hydrogeologisches Gutachten im Rahmen einer Objektplanung für einen Bohr- oder Absenktunnel enthalten.
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Nachweis der Leistungsfähigkeit der technischen Fachkräfte, die im Zusammenhang mit der Leistungserbringung eingesetzt werden sollen, inkl. berufliche Befähigung, gemäß § 46 (3) Nr. 2 VgV: Die Benennung eines hauptverantwortlichen Mitarbeiters ist erforderlich und dessen Qualifikation (Studium Bauingenieurwesen / Geologie / Geowissenschaften) ist anhand von Zeugnissen und anderen Qualifikationsnachweisen mit Angebotsabgabe nachzuweisen. Weiterhin ist der Nachweis der bautechnischen Qualifikation des benannten hauptverantwortlichen Mitarbeiters zu erbringen (z.B.: durchgeführte Erstellung einer 3DGrundwassermodellierung, 3DBaugrundmodellierung, Grundwassergleichenplan etc.). Für diese Referenzen ist eine kurze Erläuterung des/der Projekte/s, die der hauptverantwortliche Mitarbeiter in den genannten Leistungsphasen bearbeitet hat, mit Angebotsabgabe einzureichen.
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Angaben zur Ausstattung, Geräte und technische Ausrüstung gemäß § 46 (3) Nr. 9 VgV, über die das Unternehmen für die Ausführung des Auftrags verfügt: Über folgende Ausstattung muss der Bieter verfügen: Ein Programm zur Erstellung eines 3D-Baugrundmodells sowie einer 3D-Grundwassermodellierung mit einer gängigen Modellierungssoftware, das die Ausgabeformate in Form von .dwg bzw. .aproj und als .ifc-Dateien liefert. ------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------Angabe, welche Teile des Auftrags das Unternehmen unter Umständen als Unteraufträge zu vergeben beabsichtigt gemäß § 46 (3) Nr. 10 VgV
"
Ergänzende Informationen Für Mediationsverfahren zuständige Stelle
Name: Vergabeprüfstelle beim Landesbetrieb Straßenbau und Verkehr Schleswig Holstein
Nationale Registrierungsnummer: 01-1110-39
Postleitzahl: 24106
Postort: Kiel
Region: Kiel, Kreisfreie Stadt🏙️
Land: Deutschland 🇩🇪
E-Mail: poststelle2@lbvsh.landsh.de📧
Telefon: 04313830📞
Fax: 04313832754 📠 Körper überprüfen
Name: Vergabekammer beim Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Arbeit, Technologie und Tourismus des Landes Schleswig-Holstein
Nationale Registrierungsnummer: t:04319884640
Postanschrift: Düsternbrooker Weg 94
Postleitzahl: 24105
Postort: Kiel
Region: Kiel, Kreisfreie Stadt🏙️
Land: Deutschland 🇩🇪
E-Mail: vergabekammer@wimi.landsh.de📧
Telefon: +49 431-988-4542📞
Fax: +49 431-988-4702 📠 Dienststelle, bei der Informationen über das Überprüfungsverfahren eingeholt werden können
Name: Landesbetrieb Straßenbau und Verkehr Schleswig Holstein, Standort Kiel
Nationale Registrierungsnummer: 01-1110-39
Postleitzahl: 24106
Postort: Kiel
Region: Kiel, Kreisfreie Stadt🏙️
Land: Deutschland 🇩🇪
E-Mail: poststelle-ki@lbv.sh.landsh.de📧
Telefon: 04313830📞 Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
“"Das Vergabeverfahren unterliegt den Vorschriften über das Nachprüfungsverfahren vor den Vergabekammern (§ 155 ff. GWB). Gemäß § 160 Abs. 3 S. 1 GWB ist ein...”
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
"Das Vergabeverfahren unterliegt den Vorschriften über das Nachprüfungsverfahren vor den Vergabekammern (§ 155 ff. GWB). Gemäß § 160 Abs. 3 S. 1 GWB ist ein Nachprüfungsantrag unzulässig, soweit:
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Ein wirksam erteilter Zuschlag kann nicht aufgehoben werden (§ 168 Abs. 2 Satz 1 GWB). Ist der Zuschlag bereits erteilt, kann die Unwirksamkeit eines Vertrages nach § 135 Abs. 2 GWB nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der EU bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der EU.
"
Mehr anzeigen Informationen über elektronische Arbeitsabläufe
Die elektronische Rechnungsstellung wird akzeptiert
Elektronische Zahlung wird verwendet
Quelle: OJS 2024/S 090-272942 (2024-05-07)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2024-07-26) Objekt Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
“Hydrogeologisches Gutachten”
Art des Vertrags: Dienstleistungen
Gesamtwert der Beschaffung (ohne MwSt.): 54 645 EUR 💰
Beschreibung
Zusätzliche Informationen:
“#Besonders auch geeignet für:freelance#” Vergabekriterien
Preis (Gewichtung): 100
Auftragsvergabe
Ein Auftrag/Los wird vergeben ✅
Los-Identifikationsnummer: LOT-0000
Vertragsnummer: 01
Datum des Vertragsabschlusses: 2024-07-10 📅
Titel: B5 , B 209 Elbquerung bei Lauenburg , Hohnstorf mit Ortsumgehungen -Dienstleistungen- Hydrogeologisches Gutachten
Informationen über Ausschreibungen
Anzahl der auf elektronischem Wege eingegangenen Angebote: 3
Angaben zum Wert des Auftrags/der Partie (ohne MwSt.)
Gesamtwert des Auftrags/Loses: 54 645 EUR 💰
Name und Anschrift des Auftragnehmers
Name: BBI Geo- und Umwelttechnik Ingenieur-Gesellschaft mbH
Nationale Registrierungsnummer: t:0402294680
Postanschrift: Lübecker Straße 1
Postleitzahl: 22087
Postort: Hamburg
Region: Hamburg🏙️
Land: Deutschland 🇩🇪
E-Mail: info@b-b-i.de📧
Telefon: 000📞
Ergänzende Informationen Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
“Das Vergabeverfahren unterliegt den Vorschriften über das Nachprüfungsverfahren vor den Vergabekammern (§ 155 ff. GWB). Gemäß § 160 Abs. 3 S. 1 GWB ist ein...”
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
Das Vergabeverfahren unterliegt den Vorschriften über das Nachprüfungsverfahren vor den Vergabekammern (§ 155 ff. GWB). Gemäß § 160 Abs. 3 S. 1 GWB ist ein Nachprüfungsantrag unzulässig, soweit:
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1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt,
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2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
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3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
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4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
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Ein wirksam erteilter Zuschlag kann nicht aufgehoben werden (§ 168 Abs. 2 Satz 1 GWB). Ist der Zuschlag bereits erteilt, kann die Unwirksamkeit eines Vertrages nach § 135 Abs. 2 GWB nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der EU bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der EU.
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Quelle: OJS 2024/S 146-454554 (2024-07-26)