B5, Dreistreifigkeit Tönning - Husum, 2. BA Rothenspieker - Reimersbude, Ingenieurleistungen Bauwerksentwurf und Ausschreibungsunterlagen für die Bauwerke BW 4.1 (1620535) und BW 4.2 (1620537)
Im Zuge des geplanten 3-streifigen Ausbaus der B5 zwischen Tönning und Husum werden 2 Bestandsbauwerke durch Ersatzneubauten ersetzt, um den aktuell erforderlichen geometrischen und technischen Anforderungen zu entsprechen. Die Bauwerke befinden sich an der B5 zwischen Rothenspieker und Reimersbude in Höhe des Witzworter Sielzuges. Für den nachgeordneten Verkehr werden auf beiden Seiten der B5 Wirtschaftswege angeordnet. In Höhe des Witzworter Sielzuges entstehen in dem Zuge zwei Wirtschaftswegbrücken, welche Gegenstand dieser Planungsaufgabe sind.
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2024-07-29.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2024-06-28.
Anbieter
Die folgenden Lieferanten werden in Vergabeentscheidungen oder anderen Beschaffungsunterlagen erwähnt:
Auftragsbekanntmachung (2024-06-28) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: B5, Dreistreifigkeit Tönning - Husum, 2. BA Rothenspieker - Reimersbude, Ingenieurleistungen Bauwerksentwurf und Ausschreibungsunterlagen für die Bauwerke BW 4.1 (1620535) und BW 4.2 (1620537)
Referenznummer: FG 2884 24 084
Kurze Beschreibung:
Im Zuge des geplanten 3-streifigen Ausbaus der B5 zwischen Tönning und Husum werden 2 Bestandsbauwerke durch Ersatzneubauten ersetzt, um den aktuell erforderlichen geometrischen und technischen Anforderungen zu entsprechen. Die Bauwerke befinden sich an der B5 zwischen Rothenspieker und Reimersbude in Höhe des Witzworter Sielzuges. Für den nachgeordneten Verkehr werden auf beiden Seiten der B5 Wirtschaftswege angeordnet. In Höhe des Witzworter Sielzuges entstehen in dem Zuge zwei Wirtschaftswegbrücken, welche Gegenstand dieser Planungsaufgabe sind.
Im Zuge des geplanten 3-streifigen Ausbaus der B5 zwischen Tönning und Husum werden 2 Bestandsbauwerke durch Ersatzneubauten ersetzt, um den aktuell erforderlichen geometrischen und technischen Anforderungen zu entsprechen. Die Bauwerke befinden sich an der B5 zwischen Rothenspieker und Reimersbude in Höhe des Witzworter Sielzuges. Für den nachgeordneten Verkehr werden auf beiden Seiten der B5 Wirtschaftswege angeordnet. In Höhe des Witzworter Sielzuges entstehen in dem Zuge zwei Wirtschaftswegbrücken, welche Gegenstand dieser Planungsaufgabe sind.
Art des Vertrags: Dienstleistungen
Produkte/Dienstleistungen: Dienstleistungen von Ingenieurbüros📦 Beschreibung
Interne Kennung: FG 2884 24 084
Diese Auftragsvergabe ist auch für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) geeignet ✅
Zusätzliche Informationen: #Besonders auch geeignet für:freelance#
Postleitzahl: 25889
Stadt: Witzwort
Land: Deutschland 🇩🇪
Ort der Leistung: Nordfriesland
🏙️
Dauer: 7 Monate Vergabekriterien
Preis ✅ Titel
Los-Identifikationsnummer: LOT-0000
Verfahren Art des Verfahrens
Offenes Verfahren ✅
Rechtsgrundlage: Richtlinie 2014/24/EU
Administrative Informationen
Frist für den Eingang von Angeboten oder Teilnahmeanträgen: 2024-07-29 10:00:00 📅
Bedingungen für die Öffnung der Angebote: 2024-07-29 10:00:00 📅
Bedingungen für die Öffnung der Angebote (Ort): Entfällt, da keine öffentliche Verlesung stattfindet.
Bedingungen für die Öffnung der Angebote (Informationen über die befugten Personen und das Öffnungsverfahren): Nur Vertreter des Auftraggebers / der GMSH
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Mindestzeitraum, in dem der Bieter das Angebot aufrechterhalten muss: 39 Tage Bedingungen für die Einreichung eines Angebots
Die Bieter können mehrere Angebote einreichen
Fortgeschrittene oder qualifizierte elektronische Signatur oder Siegel (im Sinne der Verordnung (EU) Nr 910/2014) erforderlich
Die Namen und beruflichen Qualifikationen des zur Auftragsausführung eingesetzten Personals sind anzugeben
Eröffnungstermin: 2024-07-29 10:00:00 📅
Ort des Eröffnungstermins: Entfällt, da keine öffentliche Verlesung stattfindet.
Zusätzliche Informationen: Nur Vertreter des Auftraggebers / der GMSH
Elektronische Rechnungsstellung: Zulässig
Elektronische Zahlung wird verwendet ✅
Frist für die Anforderung zusätzlicher Informationen: 2024-07-29 09:00:00 📅
Zusätzliche Informationen: Nachforderung von Unterlagen gemäß § 56 VgV
Der Vertrag enthält Bedingungen zur Vertragsausführung ✅
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:
"Nicht bei Vergaben im Namen oder im Auftrag des Bundes:
Vorlage der Verpflichtungserklärungen gemäß § 4 VGSH für den Bieter sowie deren Nachunternehmer und Verleiher von Arbeitskräften, soweit diese bei Angebotsabgabe bekannt sind."
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien:
"Nachweis einer Berufshaftpflichtversicherung gemäß § 45 (4) Nr. 2 VgV:
Nachweis, dass im Auftragsfall durch eine Haftpflichtversicherung eine Deckungssumme für Personenschäden in Höhe von 1,5 Mio. € und für sonstige Schäden (Sach- und Vermögensschäden) in Höhe von 0,5 Mio. € gegeben ist."
"Nachweis einer Berufshaftpflichtversicherung gemäß § 45 (4) Nr. 2 VgV:
Nachweis, dass im Auftragsfall durch eine Haftpflichtversicherung eine Deckungssumme für Personenschäden in Höhe von 1,5 Mio. € und für sonstige Schäden (Sach- und Vermögensschäden) in Höhe von 0,5 Mio. € gegeben ist."
Bedingungen für die Teilnahme
Liste und kurze Beschreibung der Bedingungen:
Nachweis der Eintragung in das Berufs- oder Handelsregister oder der Handwerksrolle gemäß § 44 VgV
Technische und berufliche Fähigkeiten
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien:
Nachweis der Ausführung von Leistungen in den letzten drei Jahren, die mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind, gemäß § 46 (3) Nr. 1 VgV: Der Bieter muss mindestens folgende Leistungen erbracht haben: Vom Bieter sind drei vergleichbare Unternehmensreferenzen (Lph. 2,3 u. 6), mind. Honorarzone III, sowie Referenzen als SiGeKo nachzuweisen. Diese Referenzen sind jeweils auf max. einer DIN A4-Seite als Referenzliste mit dem Angebot einzureichen.
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Nachweis der Leistungsfähigkeit der Führungskräfte des Unternehmens, die die technische Leitung innehaben inkl. berufliche Befähigung gemäß § 46 (3) Nr. 6 VgV: Der Bieter muss mindestens folgende Befähigung aufweisen: Abgeschlossenes Studium der Fachrichtung Bauingenieurwesen und mindestens 10 Jahre Berufserfahrung (davon min. 5 Jahre in einer Leitungsposition) auf dem Gebiet der Objektplanung (Ingenieurbauwerke) und Tragwerksplanung (Brückenbauwerke).
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Nachweis der Leistungsfähigkeit der technischen Fachkräfte, die im Zusammenhang mit der Leistungserbringung eingesetzt werden sollen, inkl. berufliche Befähigung gemäß § 46 (3) Nr. 2 VgV: Der Bieter muss mindestens folgende Befähigung aufweisen: Hauptbearbeiter/-bearbeiterin und Vertretung müssen mindestens über 5 Jahre Berufserfahrung als Bauingenieur im Bereich des Konstruktiven Ingenieurbaus (Objekt- und Tragwerksplanung) verfügen. Qualifikation gemäß RAB 30 als Sicherheits- und Gesundheitsschutz-Koordinator ist nachzuweisen.
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Angabe, welche Teile des Auftrags das Unternehmen unter Umständen als Unteraufträge zu vergeben beabsichtigt gemäß § 46 (3) Nr. 10 VgV
Nachweis der Ausführung von Leistungen in den letzten drei Jahren, die mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind, gemäß § 46 (3) Nr. 1 VgV: Der Bieter muss mindestens folgende Leistungen erbracht haben: Vom Bieter sind drei vergleichbare Unternehmensreferenzen (Lph. 2,3 u. 6), mind. Honorarzone III, sowie Referenzen als SiGeKo nachzuweisen. Diese Referenzen sind jeweils auf max. einer DIN A4-Seite als Referenzliste mit dem Angebot einzureichen.
Nachweis der Leistungsfähigkeit der Führungskräfte des Unternehmens, die die technische Leitung innehaben inkl. berufliche Befähigung gemäß § 46 (3) Nr. 6 VgV: Der Bieter muss mindestens folgende Befähigung aufweisen: Abgeschlossenes Studium der Fachrichtung Bauingenieurwesen und mindestens 10 Jahre Berufserfahrung (davon min. 5 Jahre in einer Leitungsposition) auf dem Gebiet der Objektplanung (Ingenieurbauwerke) und Tragwerksplanung (Brückenbauwerke).
Nachweis der Leistungsfähigkeit der technischen Fachkräfte, die im Zusammenhang mit der Leistungserbringung eingesetzt werden sollen, inkl. berufliche Befähigung gemäß § 46 (3) Nr. 2 VgV: Der Bieter muss mindestens folgende Befähigung aufweisen: Hauptbearbeiter/-bearbeiterin und Vertretung müssen mindestens über 5 Jahre Berufserfahrung als Bauingenieur im Bereich des Konstruktiven Ingenieurbaus (Objekt- und Tragwerksplanung) verfügen. Qualifikation gemäß RAB 30 als Sicherheits- und Gesundheitsschutz-Koordinator ist nachzuweisen.
Angabe, welche Teile des Auftrags das Unternehmen unter Umständen als Unteraufträge zu vergeben beabsichtigt gemäß § 46 (3) Nr. 10 VgV
Bedingungen für den Vertrag
Bedingungen für die Vertragserfüllung: siehe Vergabeunterlagen
Bedingungen für die Teilnahme
Ausschlussgrund:
Beteiligung an einer kriminellen Vereinigung
Betrugsbekämpfung
Der Zahlungsunfähigkeit vergleichbare Lage gemäß nationaler Rechtsvorschriften
+ 18 weitere
Direkte oder indirekte Beteiligung an der Vorbereitung des Vergabeverfahrens
Einstellung der gewerblichen Tätigkeit
Entrichtung von Steuern
Falsche Angaben, verweigerte Informationen, die nicht in der Lage sind, die erforderlichen Unterlagen vorzulegen, und haben vertrauliche Informationen über dieses Verfahren erhalten.
Geldwäsche oder Terrorismusfinanzierung
Interessenkonflikt aufgrund seiner Teilnahme an dem Vergabeverfahren
Kinderarbeit und andere Formen des Menschenhandels
Korruption
Schwere Verfehlung im Rahmen der beruflichen Tätigkeit
Terroristische Straftaten oder Straftaten im Zusammenhang mit terroristischen Aktivitäten
Vereinbarungen mit anderen Wirtschaftsteilnehmern zur Verzerrung des Wettbewerbs
Verstoß gegen arbeitsrechtliche Verpflichtungen
Verstoß gegen sozialrechtliche Verpflichtungen
Verstoß gegen umweltrechtliche Verpflichtungen
Verwaltung der Vermögenswerte durch einen Insolvenzverwalter
Vorzeitige Beendigung, Schadensersatz oder andere vergleichbare Sanktionen
Zahlung der Sozialversicherungsbeiträge
Zahlungsunfähigkeit
Beschreibung der Ausschlussgründe:
sowie Konkurs.
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Die §§ 123 bis 126 GWB bleiben unberührt.
Ergänzende Informationen Für Mediationsverfahren zuständige Stelle
Name: Vergabestelle beim LBV-SH
Nationale Registrierungsnummer: t:431 3830
Postanschrift: Mercartorstraße 9
Postleitzahl: 24105
Postort: Kiel
Region: Kiel, Kreisfreie Stadt
🏙️
Land: Deutschland 🇩🇪
E-Mail: poststelle-kiel@lbv-sh.de📧
Telefon: +49 431 3830📞 Körper überprüfen
Name: Vergabekammer beim Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Arbeit, Technologie und Tourismus des Landes Schleswig-Holstein
Nationale Registrierungsnummer: t:04319884640
Postanschrift: Düsternbrooker Weg 94
E-Mail: vergabekammer@wimi.landsh.de📧
Telefon: +49 431-988-4542📞
Fax: +49 431-988-4702 📠 Dienststelle, bei der Informationen über das Überprüfungsverfahren eingeholt werden können Wie: Name und Adressen Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
"Das Vergabeverfahren unterliegt den Vorschriften über das Nachprüfungsverfahren vor den Vergabekammern (§ 155 ff. GWB). Gemäß § 160 Abs. 3 S. 1 GWB ist ein Nachprüfungsantrag unzulässig, soweit:
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Ein wirksam erteilter Zuschlag kann nicht aufgehoben werden (§ 168 Abs. 2 Satz 1 GWB). Ist der Zuschlag bereits erteilt, kann die Unwirksamkeit eines Vertrages nach § 135 Abs. 2 GWB nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der EU bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der EU.
"
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
"Das Vergabeverfahren unterliegt den Vorschriften über das Nachprüfungsverfahren vor den Vergabekammern (§ 155 ff. GWB). Gemäß § 160 Abs. 3 S. 1 GWB ist ein Nachprüfungsantrag unzulässig, soweit:
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Ein wirksam erteilter Zuschlag kann nicht aufgehoben werden (§ 168 Abs. 2 Satz 1 GWB). Ist der Zuschlag bereits erteilt, kann die Unwirksamkeit eines Vertrages nach § 135 Abs. 2 GWB nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der EU bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der EU.
"
Informationen über elektronische Arbeitsabläufe
Die elektronische Rechnungsstellung wird akzeptiert
Bekanntmachungsangaben
Bevorzugtes Datum der Veröffentlichung: 2024-06-28+02:00 📅
Quelle: OJS 2024/S 126-387659 (2024-06-28)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2024-08-23) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: B5, Dreistreifigkeit Tönning - Husum, 2. BA Rothenspieker - Reimersbude,
Ingenieurleistungen Bauwerksentwurf und Ausschreibungsunterlagen für die Bauwerke BW
4.1 (1620535) und BW 4.2 (1620537)
Kurze Beschreibung:
Im Zuge des geplanten 3-streifigen Ausbaus der B5 zwischen Tönning und
Husum werden 2 Bestandsbauwerke durch Ersatzneubauten ersetzt, um den aktuell
erforderlichen geometrischen und technischen Anforderungen zu entsprechen. Die Bauwerke
befinden sich an der B5 zwischen Rothenspieker und Reimersbude in Höhe des Witzworter
Sielzuges. Für den nachgeordneten Verkehr werden auf beiden Seiten der B5
Wirtschaftswege angeordnet. In Höhe des Witzworter Sielzuges entstehen in dem Zuge zwei
Wirtschaftswegbrücken, welche Gegenstand dieser Planungsaufgabe sind.
Im Zuge des geplanten 3-streifigen Ausbaus der B5 zwischen Tönning und
Husum werden 2 Bestandsbauwerke durch Ersatzneubauten ersetzt, um den aktuell
erforderlichen geometrischen und technischen Anforderungen zu entsprechen. Die Bauwerke
befinden sich an der B5 zwischen Rothenspieker und Reimersbude in Höhe des Witzworter
Sielzuges. Für den nachgeordneten Verkehr werden auf beiden Seiten der B5
Wirtschaftswege angeordnet. In Höhe des Witzworter Sielzuges entstehen in dem Zuge zwei
Wirtschaftswegbrücken, welche Gegenstand dieser Planungsaufgabe sind.
Verfahren
Art der festen Zahl: Fester Wert (insgesamt)
Auftragsvergabe
Ein Auftrag/Los wird vergeben ✅
Los-Identifikationsnummer: LOT-0000
Vertragsnummer: FG 2884 084
Datum des Vertragsabschlusses: 2024-08-19 📅
Titel: B5, Dreistreifigkeit Tönning - Husum, 2. BA Rothenspieker - Reimersbude -Ingenieurleistungen- Bauwerksentwurf und Ausschreibungsunterlagen
Informationen über Ausschreibungen
Anzahl der auf elektronischem Wege eingegangenen Angebote: 7
Angaben zum Wert des Auftrags/der Partie (ohne MwSt.)
Höchstes Angebot: 48587.58 💰
Niedrigstes Angebot: 33163.21 💰
Gesamtwert des Auftrags/Loses: 33163.21 EUR 💰
Das Angebot wurde in die Rangfolge eingeordnet
Rang in der Liste der Gewinner: 1
Kennung des Angebots: WKC Hamburg GmbH
Kennung des Loses oder der Gruppe von Losen: LOT-0000 Name und Anschrift des Auftragnehmers
Name: WKC Hamburg GmbH
Nationale Registrierungsnummer: DE 152675426
Postanschrift: Veritaskai 8
Postleitzahl: 21079
Postort: Hamburg
Region: Hamburg
🏙️
Land: Deutschland 🇩🇪
E-Mail: registrierung@wk-consult.com📧
Telefon: 000📞
Staatsangehörigkeit des Eigentümers: Deutschland 🇩🇪
Größe des Wirtschaftsteilnehmers: Mittleres Unternehmen
Öffentlicher Auftraggeber Name und Adressen
Name: Landesbetrieb Straßenbau und Verkehr Schleswig-Holstein, Standort
Rendsburg
Telefon: +49 4331 7840📞
Ergänzende Informationen Dienststelle, bei der Informationen über das Überprüfungsverfahren eingeholt werden können
Name: Landesbetrieb Straßenbau und Verkehr Schleswig-Holstein, Standort
Rendsburg
Telefon: +49 4331 7840📞 Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
Das Vergabeverfahren unterliegt den
Vorschriften über das Nachprüfungsverfahren vor den Vergabekammern (§ 155 ff. GWB).
Gemäß § 160 Abs. 3 S. 1 GWB ist ein Nachprüfungsantrag unzulässig, soweit: 1. der
Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des
Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von
zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt
unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung
erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist
zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3.
Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht
spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem
Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des
Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Ein wirksam erteilter
Zuschlag kann nicht aufgehoben werden (§ 168 Abs. 2 Satz 1 GWB). Ist der Zuschlag bereits
erteilt, kann die Unwirksamkeit eines Vertrages nach § 135 Abs. 2 GWB nur festgestellt
werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der
Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den Auftraggeber über den Abschluss
des Vertrags, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht
worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der EU bekannt gemacht,
endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach
Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der EU.
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
Das Vergabeverfahren unterliegt den
Vorschriften über das Nachprüfungsverfahren vor den Vergabekammern (§ 155 ff. GWB).
Gemäß § 160 Abs. 3 S. 1 GWB ist ein Nachprüfungsantrag unzulässig, soweit: 1. der
Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des
Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von
zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt
unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung
erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist
zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3.
Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht
spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem
Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des
Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Ein wirksam erteilter
Zuschlag kann nicht aufgehoben werden (§ 168 Abs. 2 Satz 1 GWB). Ist der Zuschlag bereits
erteilt, kann die Unwirksamkeit eines Vertrages nach § 135 Abs. 2 GWB nur festgestellt
werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der
Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den Auftraggeber über den Abschluss
des Vertrags, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht
worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der EU bekannt gemacht,
endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach
Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der EU.
Bekanntmachungsangaben
Bevorzugtes Datum der Veröffentlichung: 2024-08-23+02:00 📅
Quelle: OJS 2024/S 165-509479 (2024-08-23)