Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien
Zum Nachweis der beruflichen und technischen Leistungsfähigkeit kann der öffentliche Auftraggeber je nach Art, Menge oder Umfang oder Verwendungszweck der ausgeschriebenen Leistung verlangen:
a) Angaben über die Ausführung von Leistungen in den letzten bis zu fünf abgeschlossenen Kalenderjahren, die mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind, wobei für die wichtigsten Bauleistungen Bescheinigungen über die ordnungsgemäße Ausführung und das Ergebnis beizufügen sind. Um einen ausreichenden Wettbewerb sicherzustellen, kann der öffentliche Auftraggeber darauf hinweisen, dass er auch einschlägige Bauleistungen berücksichtigen werde, die mehr als fünf Jahre zurückliegen;
b) Angabe der technischen Fachkräfte oder der technischen Stellen, unabhängig davon, ob sie seinem Unternehmen angehören oder nicht, und zwar insbesondere derjenigen, die mit der Qualitätskontrolle beauftragt sind, und derjenigen, über die der Unternehmer für die Errichtung des Bauwerks verfügt;
Folgende Nachweise, Angaben und Unterlagen sind der Vergabestelle mit dem Angebot vorzulegen:
- HVA B-StB Angebotsschreiben
- HVA B-StB Unterauftrag-/Nachunternehmerleistungen
- HVA B-StB Erklärung Bieter-/Arbeitsgemeinschaft
- HVA B-StB Eigenerklärung zur Eignung (falls keine PQ-Nummer vorhanden bzw. die PQ-Qualifizierung nicht einschlägig ist),
Die der Ausschreibung beiliegenden EFB-Preisformblätter sind ausgefüllt mit dem Angebot vorzulegen. Bei Selbstfertigungen müssen die inhaltlichen Vorgaben vollständig übernommen werden. Zum Langtext-/ Preis-Verzeichnis ist mit dem Angebot das verpreiste Leistungsverzeichnis in pdf sowie zusätzlich in Datenart D84 einzureichen.
Folgende Nachweise, Angaben und Unterlagen sind auf Verlangen der Vergabestelle vorzulegen:
- Erklärung zum Nachunternehmereinsatz und Erklärung zur Tariftreue und Entgeltgleichheit
- Erklärungen gem. Landesvergabegesetz (§11 und §14 TVergG LSA)
Unternehmensbezogene Unterlagen (Bestätigungen der Eigenerklärungen):
- Referenznachweise mit den im Formblatt Eigenerklärung zur Eignung genannten Angaben
- Erklärung zur Zahl der in den letzten 3 Jahren jahresdurchschnittlich beschäftigten Arbeitskräfte, gegliedert nach Lohngruppen, mit extra ausgewiesenem Leitungspersonal
- Gewerbeanmeldung, Handelsregisterauszug und Eintragung in der Handwerksrolle (Handwerkskarte) bzw. bei der Industrie und Handelskammer
- Rechtskräftig bestätigter Insolvenzplan (falls eine Erklärung über das Vorliegen eines solchen Insolvenzplanes angegeben wurde)
- Unbedenklichkeitsbescheinigung der tariflichen Sozialkasse, falls das Unternehmen beitragspflichtig ist
- Unbedenklichkeitsbescheinigung des Finanzamtes bzw. Bescheinigung in Steuersachen, falls das Finanzamt eine solche Bescheinigung ausstellt
- Freistellungsbescheinigung nach § 48b Einkommensteuergesetz
- Unbedenklichkeitsbescheinigung der Berufsgenossenschaft
des zuständigen Versicherungsträgers mit Angabe der Lohnsummen
- Nachweise hinsichtlich einer eventuell durchgeführten Selbstreinigung
- "Nachweis der Qualifikation des Verantwortlichen gemäß den
"Zusätzlichen Technischen Vertragsbedingungen und Richtlinien für Sicherungsarbeiten (ZTV - SA 97). Bei ausländischen Bietern wird ein gleichwertiger
Qualifikationsnachweis verlangt."
- "Nachweis der Qualifikation des Unternehmens gemäß den "Zusätzlichen Technischen Vertragsbedingungen und Richtlinien für Markierungen auf Straßen (ZTV - M13). Bei ausländischen Bietern wird ein gleichwertiger Qualifikationsnachweis verlangt."
- Nachweis der Qualifikation des zu benennenden Verantwortlichen für Sicherungsarbeiten an Arbeitsstellen gemäß Merkblatt "MVAS 99"
Leistungsbezogene Unterlagen:
- Nachweis der im Rahmen des konkreten Beschaffungsvorgangs von der Beschaffungsstelle geforderten "Technischen Kriterien für den Einsatz von Fahrzeugrückhaltesystemen in Deutschland", veröffentlicht auf der Homepage der Bundesanstalt für Straßenwesen (BASt), durch Einzelnachweis oder Bezugnahme auf die von der BASt veröffentlichte "Technische Übersichtsliste für Fahrzeug- Rückhaltesysteme in Deutschland.
- Produktdatenblätter benannter Fabrikate (nur soweit vom Bieter Angaben gemacht wurden)
Sonstige Unterlagen:
-Preisermittlungsunterlagen (z.B. Auszüge aus der Urkalkulation) zur Aufklärung auffälliger Einheitspreise
- Zur Höhe des Umsatzes Bestätigung eines vereidigten Wirtschaftsprüfers/Steuerberaters oder entsprechend testierte Jahresabschlüsse oder entsprechend testierte Gewinn- und Verlustrechnungen
-Urkalkulation auch für die Leistungen der anderen Unternehmen (Nachunternehmer) ist digital auf die Plattform e-Vergabe hochzuladen
-Bauablaufplan mit allen wichtigen terminlichen Einzelheiten