1. Vertragslaufzeit Die Laufzeit des Vertrages beträgt 24 Monate, vom 01.10.2024 bis zum 30.09.2026. 2. Lieferstelle Die Lieferstelle ist: GEKA mbH, Humboldtstraße 110, 29633 Munster. Die Lieferung hat frei, im gesetzlich vorgeschriebenen Rahmen zu erfolgen. 3. Geplante Abnahmemenge Ca. 3.450.000 kg Stickstoff (flüssig) in 24 Monaten Ca. 900.000 kg Sauerstoff (flüssig) in 24 Monaten Eine Über- oder Unterschreitung der Bezugsmengen behält sich die Belieferte vor. Maximal ist jedoch ein Abruf von 110 % der zuvor genannten Menge möglich (Abrufobergrenze) 4. Verfügbarkeit der Gase Die kontinuierliche Versorgung mit technischen Gasen ist vom Lieferanten zu gewährleisten. Dabei liegt die Verantwortung für die ständige Verfügbarkeit der Gase beim Lieferanten. Dies kann bspw. über eine Füllstandsüberwachung mit automatisierter Datenübertragung sichergestellt werden. Sollten Gaslieferungen nicht rechtzeitig erfolgen, sodass ein ununterbrochener Betrieb nicht gewährleistet ist, sind sämtliche entstehende Kosten komplett durch den Lieferanten zu übernehmen.
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2024-07-30.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2024-06-17.
Auftragsbekanntmachung (2024-06-17) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: BA 138656 Gasausschreibung O2 N2
Kurze Beschreibung:
1. Vertragslaufzeit
Die Laufzeit des Vertrages beträgt 24 Monate, vom 01.10.2024 bis zum 30.09.2026.
2. Lieferstelle
Die Lieferstelle ist: GEKA mbH, Humboldtstraße 110, 29633 Munster. Die Lieferung hat frei, im gesetzlich vorgeschriebenen Rahmen zu erfolgen.
3. Geplante Abnahmemenge
Ca. 3.450.000 kg Stickstoff (flüssig) in 24 Monaten
Ca. 900.000 kg Sauerstoff (flüssig) in 24 Monaten
Eine Über- oder Unterschreitung der Bezugsmengen behält sich die Belieferte vor. Maximal ist jedoch ein Abruf von 110 % der zuvor genannten Menge möglich (Abrufobergrenze)
4. Verfügbarkeit der Gase
Die kontinuierliche Versorgung mit technischen Gasen ist vom Lieferanten zu gewährleisten. Dabei liegt die Verantwortung für die ständige Verfügbarkeit der Gase beim Lieferanten. Dies kann bspw. über eine Füllstandsüberwachung mit automatisierter Datenübertragung sichergestellt werden. Sollten Gaslieferungen nicht rechtzeitig erfolgen, sodass ein ununterbrochener Betrieb nicht gewährleistet ist, sind sämtliche entstehende Kosten komplett durch den Lieferanten zu übernehmen.
1. Vertragslaufzeit
Die Laufzeit des Vertrages beträgt 24 Monate, vom 01.10.2024 bis zum 30.09.2026.
2. Lieferstelle
Die Lieferstelle ist: GEKA mbH, Humboldtstraße 110, 29633 Munster. Die Lieferung hat frei, im gesetzlich vorgeschriebenen Rahmen zu erfolgen.
3. Geplante Abnahmemenge
Ca. 3.450.000 kg Stickstoff (flüssig) in 24 Monaten
Ca. 900.000 kg Sauerstoff (flüssig) in 24 Monaten
Eine Über- oder Unterschreitung der Bezugsmengen behält sich die Belieferte vor. Maximal ist jedoch ein Abruf von 110 % der zuvor genannten Menge möglich (Abrufobergrenze)
4. Verfügbarkeit der Gase
Die kontinuierliche Versorgung mit technischen Gasen ist vom Lieferanten zu gewährleisten. Dabei liegt die Verantwortung für die ständige Verfügbarkeit der Gase beim Lieferanten. Dies kann bspw. über eine Füllstandsüberwachung mit automatisierter Datenübertragung sichergestellt werden. Sollten Gaslieferungen nicht rechtzeitig erfolgen, sodass ein ununterbrochener Betrieb nicht gewährleistet ist, sind sämtliche entstehende Kosten komplett durch den Lieferanten zu übernehmen.
Art des Vertrags: Lieferungen
Produkte/Dienstleistungen: Technische Gase📦
Geschätzter Wert ohne MwSt: 1135360.0 EUR 💰
Beschreibung
Interne Kennung: E62369896
Titel: Liefervertrag für Stickstoff (N²) und Sauerstoff (o²)
Geschätzter Wert ohne MwSt: 1138896.0 EUR 💰
Diese Auftragsvergabe ist auch für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) geeignet ✅
Land: Deutschland 🇩🇪
Ort der Leistung: Heidekreis
🏙️
Dauer: 24 Monate Dauer
Datum des Beginns: 2024-10-01 📅
Datum des Endes: 2026-09-30 📅
Vergabekriterien
Preis ✅ Titel
Los-Identifikationsnummer: LOT-0001
Verfahren Art des Verfahrens
Offenes Verfahren ✅
Rechtsgrundlage: Richtlinie 2014/24/EU
Administrative Informationen
Frist für den Eingang von Angeboten oder Teilnahmeanträgen: 2024-07-30 10:00:00.000 📅
Bedingungen für die Öffnung der Angebote: 2024-07-30 10:00:00.000 📅
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️ Informationen über eine Rahmenvereinbarung oder ein dynamisches Beschaffungssystem
Rahmenvereinbarung mit mehreren Betreibern ✅ Bedingungen für die Einreichung eines Angebots
Die Bieter können mehrere Angebote einreichen
Eröffnungstermin: 2024-07-30 10:00:00.000 📅
Elektronische Rechnungsstellung: Erforderlich
Elektronische Zahlung wird verwendet ✅
Zusätzliche Informationen:
Der Bieter wird vom weiteren Verfahren ausgeschlossen, sofern er die geforderten Erklärungen nicht vorlegt oder die aufgestellten Eignungskriterien nicht erfüllt. Die Vergabestelle behält sich vor, Erklärungen und sonstige Unterlagen, die mit dem Angebot einzureichen sind, gem. § 56 VgV nachzufordern. Ein Anspruch der Bieter auf Nachforderung besteht nicht.
Der Bieter wird vom weiteren Verfahren ausgeschlossen, sofern er die geforderten Erklärungen nicht vorlegt oder die aufgestellten Eignungskriterien nicht erfüllt. Die Vergabestelle behält sich vor, Erklärungen und sonstige Unterlagen, die mit dem Angebot einzureichen sind, gem. § 56 VgV nachzufordern. Ein Anspruch der Bieter auf Nachforderung besteht nicht.
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Technische und berufliche Fähigkeiten
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien:
Auflistung und kurze Beschreibung der Bedingungen:: Eigennachweis min. 1 Referenz über die Lieferung von Gasen und Beistellung einer Anlage, die mit dem Auftragsgegenstand vergleichbar ist. Die Referenzleistung muss in den Jahren 2021, 2022, 2023 erbracht worden sein. Es sind zudem der Umfang der Leistung, der Leistungszeitpunkt und der Auftraggeber zu benennen.
Eigenerklärung zur Zuverlässigkeit und Gesetzestreue nach §§123, 124 GWB
Eigenerklärung zur Verbindung mit anderen Unternehmen derselben Branche
Eigenerklärung zu Artikel 5 k)Absatz 1 der Verordnung (EU) Nr.833/2014
Möglicherweise geforderte Mindeststandards: Der Bieter wird vom weiteren Verfahren ausgeschlossen, sofern er die geforderten Erklärungen nicht vorlegt oder die aufgestellten Eignungserklärungen nicht erfüllt. Die Vergabestelle behält sich vor, Erklärungen und sonstige Unterlagen, die mit dem Angebot einzureichen sind, gem. § 56 VgV nachzufordern. Ein Anspruch der Bieter auf Nachforderung besteht nicht.
Auflistung und kurze Beschreibung der Bedingungen:: Eigennachweis min. 1 Referenz über die Lieferung von Gasen und Beistellung einer Anlage, die mit dem Auftragsgegenstand vergleichbar ist. Die Referenzleistung muss in den Jahren 2021, 2022, 2023 erbracht worden sein. Es sind zudem der Umfang der Leistung, der Leistungszeitpunkt und der Auftraggeber zu benennen.
Eigenerklärung zur Zuverlässigkeit und Gesetzestreue nach §§123, 124 GWB
Eigenerklärung zur Verbindung mit anderen Unternehmen derselben Branche
Eigenerklärung zu Artikel 5 k)Absatz 1 der Verordnung (EU) Nr.833/2014
Möglicherweise geforderte Mindeststandards: Der Bieter wird vom weiteren Verfahren ausgeschlossen, sofern er die geforderten Erklärungen nicht vorlegt oder die aufgestellten Eignungserklärungen nicht erfüllt. Die Vergabestelle behält sich vor, Erklärungen und sonstige Unterlagen, die mit dem Angebot einzureichen sind, gem. § 56 VgV nachzufordern. Ein Anspruch der Bieter auf Nachforderung besteht nicht.
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Auflistung und kurze Beschreibung der Bedingungen:: Unbedenklichkeitsbescheinigung des zuständigen Finanzsamts
Eigenerklärung zur Einhaltung von Tariftreue und Einhaltung der gesetzlichen Bestimmungen zum Mindestlohngesetz
Nachweis einer Betriebshaftpflichtversicherung mit Nennung des Versicherungsumfangs und der Höchsthaftungssumme. Mindesthaftsumme für Sach- und Personenschäden 5 Mio. €.
Mindestumsatz der letzten 3 Geschäftsjahre. Der Mindestumsatz muss 400.000,- € per anno betragen.
Möglicherweise geforderte Mindeststandards: Der Bieter wird vom weiteren Verfahren ausgeschlossen, sofern er die geforderten Erklärungen nicht vorlegt oder die aufgestellten Eignungserklärungen nicht erfüllt. Die Vergabestelle behält sich vor, Erklärungen und sonstige Unterlagen, die mit dem Angebot einzureichen sind, gem. § 56 VgV nachzufordern. Ein Anspruch der Bieter auf Nachforderung besteht nicht.
Auflistung und kurze Beschreibung der Bedingungen:: Unbedenklichkeitsbescheinigung des zuständigen Finanzsamts
Eigenerklärung zur Einhaltung von Tariftreue und Einhaltung der gesetzlichen Bestimmungen zum Mindestlohngesetz
Nachweis einer Betriebshaftpflichtversicherung mit Nennung des Versicherungsumfangs und der Höchsthaftungssumme. Mindesthaftsumme für Sach- und Personenschäden 5 Mio. €.
Mindestumsatz der letzten 3 Geschäftsjahre. Der Mindestumsatz muss 400.000,- € per anno betragen.
Möglicherweise geforderte Mindeststandards: Der Bieter wird vom weiteren Verfahren ausgeschlossen, sofern er die geforderten Erklärungen nicht vorlegt oder die aufgestellten Eignungserklärungen nicht erfüllt. Die Vergabestelle behält sich vor, Erklärungen und sonstige Unterlagen, die mit dem Angebot einzureichen sind, gem. § 56 VgV nachzufordern. Ein Anspruch der Bieter auf Nachforderung besteht nicht.
Bedingungen für die Teilnahme
Liste und kurze Beschreibung der Bedingungen:
Auflistung und kurze Beschreibung der Bedingungen:: Auszug aus dem Handelsregister oder Gewerberegister
Möglicherweise geforderte Mindeststandards: Der Bieter wird vom weiteren Verfahren ausgeschlossen, sofern er die geforderten Erklärungen nicht vorlegt oder die aufgestellten Eignungserklärungen nicht erfüllt. Die Vergabestelle behält sich vor, Erklärungen und sonstige Unterlagen, die mit dem Angebot einzureichen sind, gem. § 56 VgV nachzufordern. Ein Anspruch der Bieter auf Nachforderung besteht nicht.
Auflistung und kurze Beschreibung der Bedingungen:: Auszug aus dem Handelsregister oder Gewerberegister
Möglicherweise geforderte Mindeststandards: Der Bieter wird vom weiteren Verfahren ausgeschlossen, sofern er die geforderten Erklärungen nicht vorlegt oder die aufgestellten Eignungserklärungen nicht erfüllt. Die Vergabestelle behält sich vor, Erklärungen und sonstige Unterlagen, die mit dem Angebot einzureichen sind, gem. § 56 VgV nachzufordern. Ein Anspruch der Bieter auf Nachforderung besteht nicht.
Ausschlussgrund:
Entrichtung von Steuern
Geldwäsche oder Terrorismusfinanzierung
Verstoß gegen arbeitsrechtliche Verpflichtungen
Beschreibung der Ausschlussgründe:
- Negative Eintragungen bei Unbedenklichkeitsbescheinigung des zuständigen Finanzamts
- Bei Verfehlungen zur Zuverlässigkeit und Gesetzestreue nach §§123, 124 GWB
Verstöße gegen das Mindestlohngesetz oder Tariftreue
Öffentlicher Auftraggeber Name und Adressen
Name: GEKA mbH
Nationale Registrierungsnummer: Berichtseinheit-ID 00003206
Postanschrift: Humboldtstr. 110
Postleitzahl: 29633
Postort: Munster
Region: Heidekreis
🏙️
Land: Deutschland 🇩🇪
E-Mail: vergabestelle@geka-munster.de📧
Telefon: +49051929640📞
URL: https://www.geka-munster.de🌏
Federführendes Mitglied ✅ Art des öffentlichen Auftraggebers
Einrichtung des öffentlichen Rechts
Haupttätigkeit
Umwelt
Kommunikation
Dokumente URL: https://www.subreport.de/E62369896🌏
Teilnahme-URL: https://www.subreport.de/E62369896🌏
Sprache des Beschaffungsdokuments: Deutsch 🗣️
Elektronische Einreichung: Erforderlich
Ergänzende Informationen Körper überprüfen
Name: Bundeskartellamt
Nationale Registrierungsnummer: 49 228 9499-0
Abteilung: Vergabekammer des Bundes beim Bundeskartellamt
Postleitzahl: 53123
Postort: Bonn
Region: Bonn, Kreisfreie Stadt
🏙️
Land: Deutschland 🇩🇪
E-Mail: vk@bundeskartellamt.bund.de📧
Telefon: +49 22894990📞
Fax: +49 2289499163 📠
URL: http://www.bundeskartellamt.de🌏 Dienststelle, bei der Informationen über das Überprüfungsverfahren eingeholt werden können Wie: Name und Adressen Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:
Gem. den Normen des GWB (1). Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession
hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften
geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der
Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen
Vergabevorschriften vor Erreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt
unberührt.
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis
zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber
dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis
zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu
wollen, vergangen sind.
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:
Gem. den Normen des GWB (1). Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession
hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften
geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der
Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen
Vergabevorschriften vor Erreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt
unberührt.
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis
zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber
dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis
zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu
wollen, vergangen sind.
Informationen über elektronische Arbeitsabläufe
Die elektronische Rechnungsstellung wird akzeptiert
Bekanntmachungsangaben
Bevorzugtes Datum der Veröffentlichung: 2024-06-19+02:00 📅
Quelle: OJS 2024/S 118-362927 (2024-06-17)