Baubegleitende Prüfungen und technische Abnahmen der elektrischen Triebzüge ENNO 3. Bauserie und begleitende Funktionsprüfungen, Abnahmen und Baumusterprüfungen für die Umbauphase der ENNO Fahrzeuge der 1. und 2. Bauserie für die Herstellung der Kuppelfähigkeit.
Auftragsgegenstand ist zum einen die Durchführung von baubegleitenden Prüfungen, Funktionsprüfungen, technische Abnahmen und Baumusterprüfungen sowie die Planung und Durchführung von Fahrten für technische Abnahmen und Baumusterprüfungen auf öffentlicher Eisenbahninfrastruktur für 5 elektrische Triebzüge (3. Bauserie) vom Typ Alstom Coradia Continental. Die Leistungen sollen im Wesentlichen am Standort des Fahrzeugherstellers Alstom Transport Deutschland GmbH in Salzgitter erbracht werden. Zum anderen sollen für die Umbauphase der Fahrzeuge der ENNO Fahrzeuge der 1. und 2. Bauserie, die die Kuppelfähigkeit zur dritten Bauserie beinhaltet, begleitende Funktionsprüfungen, Abnahmen und Baumusterprüfungen erfolgen.
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2024-08-19.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2024-07-10.
Auftragsbekanntmachung (2024-07-10) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Baubegleitende Prüfungen und technische Abnahmen der elektrischen Triebzüge ENNO 3. Bauserie und begleitende Funktionsprüfungen, Abnahmen und Baumusterprüfungen für die Umbauphase der ENNO Fahrzeuge der 1. und 2. Bauserie für die Herstellung der Kuppelfähigkeit.
Referenznummer: 6
Kurze Beschreibung:
Auftragsgegenstand ist zum einen die Durchführung von baubegleitenden Prüfungen, Funktionsprüfungen, technische Abnahmen und Baumusterprüfungen sowie die Planung und Durchführung von Fahrten für technische Abnahmen und Baumusterprüfungen auf öffentlicher Eisenbahninfrastruktur für 5 elektrische Triebzüge (3. Bauserie) vom Typ Alstom Coradia Continental. Die Leistungen sollen im Wesentlichen am Standort des Fahrzeugherstellers Alstom Transport Deutschland GmbH in Salzgitter erbracht werden. Zum anderen sollen für die Umbauphase der Fahrzeuge der ENNO Fahrzeuge der 1. und 2. Bauserie, die die Kuppelfähigkeit zur dritten Bauserie beinhaltet, begleitende Funktionsprüfungen, Abnahmen und Baumusterprüfungen erfolgen.
Auftragsgegenstand ist zum einen die Durchführung von baubegleitenden Prüfungen, Funktionsprüfungen, technische Abnahmen und Baumusterprüfungen sowie die Planung und Durchführung von Fahrten für technische Abnahmen und Baumusterprüfungen auf öffentlicher Eisenbahninfrastruktur für 5 elektrische Triebzüge (3. Bauserie) vom Typ Alstom Coradia Continental. Die Leistungen sollen im Wesentlichen am Standort des Fahrzeugherstellers Alstom Transport Deutschland GmbH in Salzgitter erbracht werden. Zum anderen sollen für die Umbauphase der Fahrzeuge der ENNO Fahrzeuge der 1. und 2. Bauserie, die die Kuppelfähigkeit zur dritten Bauserie beinhaltet, begleitende Funktionsprüfungen, Abnahmen und Baumusterprüfungen erfolgen.
Produkte/Dienstleistungen: Technische Kontrolle und Tests📦 Beschreibung
Interne Kennung: 6
Titel: Baubegleitende Prüfungen und technische Abnahmen der elektrischen Triebzüge ENNO 3. Bauserie und begleitende Funktionsprüfungen, Abnahmen und Baumusterprüfungen für die Umbauphase der ENNO Fahrzeuge der 1. und 2. Bauserie für die Herstellung der Kuppelfähigkeit.
Diese Auftragsvergabe ist auch für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) geeignet ✅
Beschreibung der Beschaffung:
Auftragsgegenstand ist zum einen die Durchführung von baubegleitenden Prüfungen, Funktionsprüfungen, technische Abnahmen und Baumusterprüfungen sowie die Planung und Durchführung von Fahrten für technische Abnahmen und Baumusterprüfungen auf öffentlicher Eisenbahninfrastruktur für 5 elektrische Triebzüge (3. Bauserie) vom Typ Alstom Coradia Continental. Die Leistungen sollen im Wesentlichen am Standort des Fahrzeugherstellers Alstom Transport Deutschland GmbH in Salzgitter erbracht werden. Zum anderen sollen für die Umbauphase der ENNO Fahrzeuge der 1. und 2. Bauserie, die die Kuppelfähigkeit zur dritten Bauserie beinhaltet, begleitende Funktionsprüfungen, Abnahmen und Baumusterprüfungen erfolgen.
Auftragsgegenstand ist zum einen die Durchführung von baubegleitenden Prüfungen, Funktionsprüfungen, technische Abnahmen und Baumusterprüfungen sowie die Planung und Durchführung von Fahrten für technische Abnahmen und Baumusterprüfungen auf öffentlicher Eisenbahninfrastruktur für 5 elektrische Triebzüge (3. Bauserie) vom Typ Alstom Coradia Continental. Die Leistungen sollen im Wesentlichen am Standort des Fahrzeugherstellers Alstom Transport Deutschland GmbH in Salzgitter erbracht werden. Zum anderen sollen für die Umbauphase der ENNO Fahrzeuge der 1. und 2. Bauserie, die die Kuppelfähigkeit zur dritten Bauserie beinhaltet, begleitende Funktionsprüfungen, Abnahmen und Baumusterprüfungen erfolgen.
Zusätzliche Informationen: #Besonders auch geeignet für:other-sme#
Art des Vertrags: Dienstleistungen
Hauptstandort oder Erfüllungsort:
Die Leistungen sollen im Wesentlichen am Standort des Fahrzeugherstellers Alstom Transport Deutschland GmbH in Salzgitter erbracht werden.
Postanschrift: Linke-Hofmann-Busch-Straße 1
Postleitzahl: 38239
Stadt: Salzgitter
Land: Deutschland 🇩🇪
Ort der Leistung: Salzgitter, Kreisfreie Stadt
🏙️ Dauer
Datum des Beginns: 2024-09-16 📅
Datum des Endes: 2028-06-30 📅
Vergabekriterien
Preis ✅
Preis (Gewichtung): 100
Titel
Los-Identifikationsnummer: LOT-0000
Verfahren Art des Verfahrens
Offenes Verfahren ✅
Rechtsgrundlage: Richtlinie 2014/24/EU
Administrative Informationen
Frist für den Eingang von Angeboten oder Teilnahmeanträgen: 2024-08-19 10:00:00 📅
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Mindestzeitraum, in dem der Bieter das Angebot aufrechterhalten muss: 10 Wochen Bedingungen für die Einreichung eines Angebots
Die Bieter können mehrere Angebote einreichen
Zusätzliche Informationen:
Der Auftraggeber kann auf der Grundlage von § 56 Abs. (2) VgV dem Bewerber oder Bieter unter Einhaltung der Grundsätze der Transparenz und der Gleichbehandlung auffordern, fehlende, unvollständige oder fehlerhafte unternehmensbezogene Unterlagen, insbesondere Eigenerklärungen, Angaben, Bescheinigungen oder sonstige Nachweise, nachzureichen, zu vervollständigen oder zu korrigieren, oder fehlende oder unvollständige leistungsbezogene Unterlagen nachzureichen oder zu vervollständigen. Auf der Grundlage von § 56 Abs. (3) VgV ist die Nachforderung von leistungsbezogenen Unterlagen, die die Wirtschaftlichkeitsbewertung der Angebote anhand der Zuschlagskriterien betreffen, ausgeschlossen. Dies gilt nicht für Preisangaben, wenn es sich um unwesentliche Einzelpositionen handelt, deren Einzelpreise den Gesamtpreis nicht verändern oder die Wertungsreihenfolge und den Wettbewerb nicht beeinträchtigen.
Der Auftraggeber kann auf der Grundlage von § 56 Abs. (2) VgV dem Bewerber oder Bieter unter Einhaltung der Grundsätze der Transparenz und der Gleichbehandlung auffordern, fehlende, unvollständige oder fehlerhafte unternehmensbezogene Unterlagen, insbesondere Eigenerklärungen, Angaben, Bescheinigungen oder sonstige Nachweise, nachzureichen, zu vervollständigen oder zu korrigieren, oder fehlende oder unvollständige leistungsbezogene Unterlagen nachzureichen oder zu vervollständigen. Auf der Grundlage von § 56 Abs. (3) VgV ist die Nachforderung von leistungsbezogenen Unterlagen, die die Wirtschaftlichkeitsbewertung der Angebote anhand der Zuschlagskriterien betreffen, ausgeschlossen. Dies gilt nicht für Preisangaben, wenn es sich um unwesentliche Einzelpositionen handelt, deren Einzelpreise den Gesamtpreis nicht verändern oder die Wertungsreihenfolge und den Wettbewerb nicht beeinträchtigen.
Vergabekriterien
Gewichtungsart: Gewichtung (Punkte, genau)
Bedingungen für die Einreichung eines Angebots
Der Vertrag enthält Bedingungen zur Vertragsausführung ✅
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:
Einheitliche Europäische Eigenerklärung: Die Vorlage einer ordnungsgemäß ausgefüllten Einheitlichen Europäischen Eigenerklärung (EEE) nach § 50 VgV wird als vorläufiger Beleg der Eignung und des Nichtvorliegens von Ausschlussgründen akzeptiert (vgl. § 48 Abs. 3 VgV). Die Auftraggeber sind nach § 50 Abs. 2 Satz 2 VgV im Fall der Verwendung der EEE verpflichtet, vor der Zuschlagserteilung den Bieter, an den sie den Auftrag vergeben wollen, aufzufordern, diegeforderten Unterlagen beizubringen. Bieter, die die EEE verwenden, sind daher gehalten, eine rasche Beibringung der geforderten Unterlagen vorzubereiten. Eine EEE ist nicht erforderlich, wenn der Bieter die in der Auftragsbekanntmachung angegebenen Nachweise vorlegt. Zur Vermeidung von Nachweisproblemen des für den Zuschlag vorgesehenen Bieters während der Bindefrist halten die Auftraggeber die Vorlage der letztgenannten Nachweise mit dem Angebot für sinnvoll.
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien
Einheitliche Europäische Eigenerklärung: Die Vorlage einer ordnungsgemäß ausgefüllten Einheitlichen Europäischen Eigenerklärung (EEE) nach § 50 VgV wird als vorläufiger Beleg der Eignung und des Nichtvorliegens von Ausschlussgründen akzeptiert (vgl. § 48 Abs. 3 VgV). Die Auftraggeber sind nach § 50 Abs. 2 Satz 2 VgV im Fall der Verwendung der EEE verpflichtet, vor der Zuschlagserteilung den Bieter, an den sie den Auftrag vergeben wollen, aufzufordern, diegeforderten Unterlagen beizubringen. Bieter, die die EEE verwenden, sind daher gehalten, eine rasche Beibringung der geforderten Unterlagen vorzubereiten. Eine EEE ist nicht erforderlich, wenn der Bieter die in der Auftragsbekanntmachung angegebenen Nachweise vorlegt. Zur Vermeidung von Nachweisproblemen des für den Zuschlag vorgesehenen Bieters während der Bindefrist halten die Auftraggeber die Vorlage der letztgenannten Nachweise mit dem Angebot für sinnvoll.
Liste und kurze Beschreibung der Bedingungen:
Befähigung und Erlaubnis zur Berufsausübung: Mit dem Angebot vorzulegende Unterlagen: (1) Auszug aus dem Berufs- oder Handelsregister nach Maßgabe der Rechtsvorschriften des Landes, in dem der Bewerber ansässig ist, zum Ablauf der Antragsfrist nicht älter als sechs Monate. Zulässig sind auch Ausdrucke aus dem elektronischen Handelsregister (www.handelsregister.de). Dabei ist der „aktuelle Ausdruck“ (AD) mit einem Überblick über alle derzeit gültigen Eintragungen oder der „chronologische Ausdruck“ (CD) mit allen Daten ab Umstellung auf elektronische Registerführung zu wählen (Formblatt Eigenerklärung, Teil III, Anlage 4a). (2) Die Bieter müssen eine Genehmigung nach § 6 des Allgemeinen Eisenbahngesetzes (AEG), zuletzt geändert durch Artikel 3 des Gesetzes vom 22. Dezember 2023 (BGBl. 2023 I Nr. 409), besitzen zudem über eine der beiden die folgenden Sicherheitsbescheinigung (SiBe) verfügen:
a. Vom Eisenbahn-Bundesamt oder der ERA ausgestellte einheitliche Sicherheitsbescheinigungen nach Richtlinie (EU) 2016/798.
b. Sicherheitsbescheinigung Teil A und Teil B nach Richtlinie 2004/49/EG.
Anstelle der Sicherheitsbescheinigung Teil A können im Falle b. auch die Bestätigung der Bestellungen eines Eisenbahnbetriebsleiters und eines Stellvertreters des Eisenbahnbetriebsleiters für das den Betrieb durchführende EVU vorgelegt werden. Sowohl die Genehmigung nach § 6 AEG als auch die SiBe ist mit Abgabe des Angebots dem Auftraggeber vorzulegen. Sowohl die Genehmigung nach § 6 AEG als auch die SiBe ist mit Abgabe des Angebots dem Auftraggeber vorzulegen.
(3) Die Bieter müssen Hersteller und Betreiber unabhängig sein.
Befähigung und Erlaubnis zur Berufsausübung: Mit dem Angebot vorzulegende Unterlagen: (1) Auszug aus dem Berufs- oder Handelsregister nach Maßgabe der Rechtsvorschriften des Landes, in dem der Bewerber ansässig ist, zum Ablauf der Antragsfrist nicht älter als sechs Monate. Zulässig sind auch Ausdrucke aus dem elektronischen Handelsregister (www.handelsregister.de). Dabei ist der „aktuelle Ausdruck“ (AD) mit einem Überblick über alle derzeit gültigen Eintragungen oder der „chronologische Ausdruck“ (CD) mit allen Daten ab Umstellung auf elektronische Registerführung zu wählen (Formblatt Eigenerklärung, Teil III, Anlage 4a). (2) Die Bieter müssen eine Genehmigung nach § 6 des Allgemeinen Eisenbahngesetzes (AEG), zuletzt geändert durch Artikel 3 des Gesetzes vom 22. Dezember 2023 (BGBl. 2023 I Nr. 409), besitzen zudem über eine der beiden die folgenden Sicherheitsbescheinigung (SiBe) verfügen:
a. Vom Eisenbahn-Bundesamt oder der ERA ausgestellte einheitliche Sicherheitsbescheinigungen nach Richtlinie (EU) 2016/798.
b. Sicherheitsbescheinigung Teil A und Teil B nach Richtlinie 2004/49/EG.
Anstelle der Sicherheitsbescheinigung Teil A können im Falle b. auch die Bestätigung der Bestellungen eines Eisenbahnbetriebsleiters und eines Stellvertreters des Eisenbahnbetriebsleiters für das den Betrieb durchführende EVU vorgelegt werden. Sowohl die Genehmigung nach § 6 AEG als auch die SiBe ist mit Abgabe des Angebots dem Auftraggeber vorzulegen. Sowohl die Genehmigung nach § 6 AEG als auch die SiBe ist mit Abgabe des Angebots dem Auftraggeber vorzulegen.
(3) Die Bieter müssen Hersteller und Betreiber unabhängig sein.
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien:
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit: Die Mindestanforderungen in Bezug auf die wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit sind: (1) Bankerklärung nach § 45 Abs. 4 Nr. 1 VgV; (2) Vorlage von Bilanzen der letzten drei Geschäfstjahre (3) Vorlage der Umsätze innerhalb vergleichbarer Projekte in den letzten drei Jahren (4) Haftpflichtversicherung: Vorlage einer Haftpflichtversicherung für Personen- und Sachschäden für EVU und auch Dienstleister, die eigenverantwortlich im öffentlichen Netz fahren, gemäß den gesetzlichen Haftpflichtanforderungen. Diese finden sich für EVU im AEG in den §§ 14 (1) und 14b. Die Mindesthöhe der Versicherungssumme beträgt insgesamt 20 Millionen Euro je Schadensereignis und muss für jede Versicherungsperiode mindestens zweimal zur Verfügung stehen. Falls eine Versicherung mit dieser Deckungshöhe derzeit nicht besteht, genügt für die Zwecke der Eignungsprüfung die Vorlage von einer unwiderruflichen und unbedingten Eigenerklärung des Bewerbers, dass er im Auftragsfall bereit ist, eine entsprechende Versicherung vor dem Vertragsabschluss auf erstes Anfordern des Auftraggebers für die gesamte Vertragslaufzeit abzuschließen.
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit: Die Mindestanforderungen in Bezug auf die wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit sind: (1) Bankerklärung nach § 45 Abs. 4 Nr. 1 VgV; (2) Vorlage von Bilanzen der letzten drei Geschäfstjahre (3) Vorlage der Umsätze innerhalb vergleichbarer Projekte in den letzten drei Jahren (4) Haftpflichtversicherung: Vorlage einer Haftpflichtversicherung für Personen- und Sachschäden für EVU und auch Dienstleister, die eigenverantwortlich im öffentlichen Netz fahren, gemäß den gesetzlichen Haftpflichtanforderungen. Diese finden sich für EVU im AEG in den §§ 14 (1) und 14b. Die Mindesthöhe der Versicherungssumme beträgt insgesamt 20 Millionen Euro je Schadensereignis und muss für jede Versicherungsperiode mindestens zweimal zur Verfügung stehen. Falls eine Versicherung mit dieser Deckungshöhe derzeit nicht besteht, genügt für die Zwecke der Eignungsprüfung die Vorlage von einer unwiderruflichen und unbedingten Eigenerklärung des Bewerbers, dass er im Auftragsfall bereit ist, eine entsprechende Versicherung vor dem Vertragsabschluss auf erstes Anfordern des Auftraggebers für die gesamte Vertragslaufzeit abzuschließen.
Technische und berufliche Fähigkeiten
Technische und berufliche Leistungsfähigkeit: Der Bewerber gilt als technisch und beruflich leistungsfähig, wenn auf Basis der einzureichenden Nachweise erkennbar ist, dass er über die speziellen Sachkenntnisse verfügt, die zur Erbringung der gegenständlichen Leistungen erforderlich sind. Der Bewerber hat den Nachweis über seine Fachkunde und technische Leistungsfähigkeit wie folgt zu erbringen: (1) zwei aussagefähige Referenzen, welche in den letzten 3 Jahren vollständig erbracht wurden, mindestens zu folgenden Aufgabenstellungen: (a) Planung, Durchführung und Dokumentation von Güteprüfungen im Bereich von elektrischen Triebzügen des Personenverkehrs. Die Güteprüfungen beinhalten die baubegleitenden Prüfungen beim Hersteller der Triebzüge. Entsprechende Qualifikationen der Bearbeiter des Bieters sind nachzuweisen (siehe auch „Fachliche Qualifikationen“). (b) Planung, Durchführung und Dokumentation von Funktionsprüfungen an elektrischen Triebzügen des Personenverkehrs.(c) Planung, Durchführung und Dokumentation von Baumusterprüfungen an elektrischen Triebzügen des Personenverkehrs. (d) Planung, Beantragung und Durchführung von Probefahrten als EVU mit (auch noch nicht zugelassenen) elektrischen Triebzügen des Personenverkehrs auf dem Netz der Deutschen Bahn bzw. den Einsatzstrecken der ENNO-Triebzüge der RGB. Da die ENNO-Triebzüge der RGB das Zugsicherungssystem LZB verwenden, sind entsprechende Kenntnisse und Qualifikationen zur Fahrt mit LZB-System erforderlich.
(e) Eignung zur Erlangung der Genehmigung und des Netzzugangs, sowie der Überwachung von Probefahrten mit noch nicht zugelassenen Fahrzeugen auf dem öffentlichen Eisenbahnnetz.
(2) Die Bearbeiter des Bieters müssen über mindestens 10 Jahre einschlägige Berufserfahrung in der Baubetreuung, Funktions- und Baumusterprüfung von elektrischen Triebzügen des Personenverkehrs verfügen. Die Prüfungen beziehen sich sowohl auf den Mechanikteil, als auch die elektrische Ausrüstung der Triebzüge, so dass umfassende Kenntnisse der Konstruktion und Funktionsweise dieser Triebzüge, speziell von Fahrzeugen des Alstom-Fahrzeugtyps Coradia Continental erforderlich sind. Zudem wird erwartet, dass die Bearbeiter des Bieters mit den Fertigungsabläufen und -methoden des Hersteller Alstom vertraut sind. Eine entsprechende Einarbeitung in diese wird andernfalls vorausgesetzt.
(3) Die Bearbeiter des Bieters müssen für die Durchführung von Probefahrten auf dem Netz der Deutschen Bahn bzw. den Einsatzstrecken der ENNO-Triebzüge die notwendigen Berechtigungen besitzen. Dies betrifft auch das Fahren von Triebzügen im LZB-Betrieb. (4) Neben dieser fachlichen Qualifikation der handelnden Personen sind für die nach diesem Vertrag geschuldeten Leistungen die einschlägigen technischen Normen und Regelwerke, insbesondere EURO- bzw. DIN-Normen und VDE-Richtlinien sowie die allgemein anerkannten sicherheitstechnischen und arbeitsmedizinischen Richtlinien und die anerkannten Regeln der Technik anzuwenden.
Technische und berufliche Leistungsfähigkeit: Der Bewerber gilt als technisch und beruflich leistungsfähig, wenn auf Basis der einzureichenden Nachweise erkennbar ist, dass er über die speziellen Sachkenntnisse verfügt, die zur Erbringung der gegenständlichen Leistungen erforderlich sind. Der Bewerber hat den Nachweis über seine Fachkunde und technische Leistungsfähigkeit wie folgt zu erbringen: (1) zwei aussagefähige Referenzen, welche in den letzten 3 Jahren vollständig erbracht wurden, mindestens zu folgenden Aufgabenstellungen: (a) Planung, Durchführung und Dokumentation von Güteprüfungen im Bereich von elektrischen Triebzügen des Personenverkehrs. Die Güteprüfungen beinhalten die baubegleitenden Prüfungen beim Hersteller der Triebzüge. Entsprechende Qualifikationen der Bearbeiter des Bieters sind nachzuweisen (siehe auch „Fachliche Qualifikationen“). (b) Planung, Durchführung und Dokumentation von Funktionsprüfungen an elektrischen Triebzügen des Personenverkehrs.(c) Planung, Durchführung und Dokumentation von Baumusterprüfungen an elektrischen Triebzügen des Personenverkehrs. (d) Planung, Beantragung und Durchführung von Probefahrten als EVU mit (auch noch nicht zugelassenen) elektrischen Triebzügen des Personenverkehrs auf dem Netz der Deutschen Bahn bzw. den Einsatzstrecken der ENNO-Triebzüge der RGB. Da die ENNO-Triebzüge der RGB das Zugsicherungssystem LZB verwenden, sind entsprechende Kenntnisse und Qualifikationen zur Fahrt mit LZB-System erforderlich.
(e) Eignung zur Erlangung der Genehmigung und des Netzzugangs, sowie der Überwachung von Probefahrten mit noch nicht zugelassenen Fahrzeugen auf dem öffentlichen Eisenbahnnetz.
(2) Die Bearbeiter des Bieters müssen über mindestens 10 Jahre einschlägige Berufserfahrung in der Baubetreuung, Funktions- und Baumusterprüfung von elektrischen Triebzügen des Personenverkehrs verfügen. Die Prüfungen beziehen sich sowohl auf den Mechanikteil, als auch die elektrische Ausrüstung der Triebzüge, so dass umfassende Kenntnisse der Konstruktion und Funktionsweise dieser Triebzüge, speziell von Fahrzeugen des Alstom-Fahrzeugtyps Coradia Continental erforderlich sind. Zudem wird erwartet, dass die Bearbeiter des Bieters mit den Fertigungsabläufen und -methoden des Hersteller Alstom vertraut sind. Eine entsprechende Einarbeitung in diese wird andernfalls vorausgesetzt.
(3) Die Bearbeiter des Bieters müssen für die Durchführung von Probefahrten auf dem Netz der Deutschen Bahn bzw. den Einsatzstrecken der ENNO-Triebzüge die notwendigen Berechtigungen besitzen. Dies betrifft auch das Fahren von Triebzügen im LZB-Betrieb. (4) Neben dieser fachlichen Qualifikation der handelnden Personen sind für die nach diesem Vertrag geschuldeten Leistungen die einschlägigen technischen Normen und Regelwerke, insbesondere EURO- bzw. DIN-Normen und VDE-Richtlinien sowie die allgemein anerkannten sicherheitstechnischen und arbeitsmedizinischen Richtlinien und die anerkannten Regeln der Technik anzuwenden.
Bedingungen für die Teilnahme
Ausschlussgrund: Rein innerstaatliche Ausschlussgründe
Beschreibung der Ausschlussgründe:
Nichtvorliegen von Ausschlussgründen nach den §§ 123 und 124 GWB und Darstellung etwaiger Maßnahmen zur Selbstreinigung nach § 125 GWB; Nichtvorliegen der EU Russlandsanktionsvoraussetzungen gemäß Artikel 5k der Verordnung (EU) Nr. 833/2014 in der Fassung des Art. 1 Ziff. 23 der Verordnung (EU) 2022/576 des Rates vom 08. April 2022. Zum Beleg des Nichtvorliegens von Ausschlussgründen nach §§ 123 und 124 GWB und gegebenenfalls der Maßnahmen zur Selbstreinigung nach § 125 GWB wie auch des Nichtvorliegens der EU Russlandsanktionsvoraussetzungen gemäß Artikel 5k der Verordnung (EU) Nr. 833/2014 in der Fassung des Art. 1 Ziff. 23 der Verordnung (EU) 2022/576 des Rates vom 08. April 2022 sind folgende Unterlagen mit dem Angebot vorzulegen: (1) Eigenerklärungen des Bieters (3010_Bewerbungsunterlagen_und_Nachweise), (2) Es wird darauf hingewiesen,
dass nach § 6 Abs. 1 WRegG ein öffentlicher Auftraggeber nach § 99 GWB vor der Erteilung eines Zuschlags in einem Verfahren über die Vergabe öffentlicher Aufträge mit einem geschätzten Auftragswert ab 30.000 Euro ohne Umsatzsteuer verpflichtet ist, das Wettbewerbsregister zu demjenigen Bieterunternehmen abzufragen, das den Auftrag erhalten soll. Beim Bundeskartellamt
(Registerbehörde) wurde ein Register zum Schutz des Wettbewerbs um öffentliche Aufträge und Konzessionen (Wettbewerbsregister) eingerichtet und geführt. Mit dem Wettbewerbsregister werden Auftraggebern im Sinne von § 98 GWB Informationen über Ausschlussgründe im Sinne der §§ 123 und 124 GWB zur Verfügung gestellt. Um den Abfrageprozess zu beschleunigen, müssen die Bewerber mit Abgabe des Angebots folgende Informationen bereitstellen: - Register-Nummer einschließlich Register-Art (z. B. HRB) - Registergericht - Umsatzsteuer-Identifikationsnummer. (3) Nachweis nach § 48 Abs. 5 VgV in Form von Bescheinigungen der zuständigen Behörde, dass die in § 123 Abs. 4 GWB und § 124 Abs. 1 Nr. 2 GWB genannten Ausschlussgründe auf den Bieter nicht zutreffen. Für den Nachweis, dass der Bewerber seine Verpflichtung zur Zahlung der Beiträge zur gesetzlichen Sozialversicherung ordnungsgemäß erfüllt hat, genügt bei Bewerbern, deren Arbeitnehmer bei mehr als drei verschiedenen Sozialversicherungsträgern versichert sind, die Vorlage von Bescheinigungen der drei Versicherungsträger, bei denen die meisten Arbeitnehmer versichert sind. Werden die in Satz 1 genannten Bescheinigungen von dem Herkunftsland oder dem Niederlassungsstaat oder Bewerbers nicht ausgestellt oder werden darin nicht alle Ausschlussgründe nach § 123 Abs. 4 GWB und § 124 Abs. 1 Nr. 2 GWB erwähnt, so können sie nach § 48 Abs. 6 VgV durch eine Versicherung an Eides statt ersetzt werden. In den Staaten, in denen es keine Versicherung an Eides statt gibt, darf die Versicherung an Eides statt durch eine förmliche Erklärung ersetzt werden, die ein Vertreter des betreffenden Unternehmens vor einer zuständigen Gerichts- oder Verwaltungsbehörde, einem Notar oder einer dazu bevollmächtigten Berufs- oder Handelsorganisation des Herkunftslands oder des Niederlassungsstaats des Bewerbers abgibt. Der Nachweis oder die ihn ersetzende Erklärung darf zum Ablauf der Angebotsfrist nicht älter als sechs Monate sein.(4) Entsprechend der Verordnung (EU) 2022/576 dürfen öffentliche Aufträge und Konzessionen nach dem 09. April 2022 nicht an Personen oder Unternehmen vergeben werden, die einen Bezug zu Russland im Sinne dieser Vorschrift aufweisen. Dies umfasst sowohl unmittelbar als Bewerber, Bieter oder Auftragnehmer auftretende Personen oder Unternehmen als auch mittelbar, mit mehr als 10 %, gemessen am Auftragswert, beteiligte Unterauftragnehmer, Lieferanten oder Eignungsverleiher. (5) Bei Angeboten von Bietergemeinschaften müssen die für die Prüfung des Nichtvorliegens von Ausschlussgründen nach §§ 123 und 124 GWB sowie der VO (EU) 2022/576, der Voraussetzungen für die Befähigung und Erlaubnis zur Berufsausübung (§ 44 VgV), der Voraussetzungen der wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit (§ 45 VgV) und der technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit (§ 46 VgV) erforderlichen Unterlagen für jedes Mitglied vorgelegt und erfüllt werden. (6) Es werden die zur Umsetzung des Niedersächsischen Tariftreue- und Vergabegesetzes in der jeweils geltenden Fassung (aktuell vom 31.10.2013, zuletzt geändert durch Gesetz vom 20.11.2019 (Nds. GVBl. S. 354)) notwendigen Anforderungen gestellt. Vor diesem Hintergrund sind mit Abgabe eines Angebots entsprechende Erklärungen bezogen auf die Regelungen des Landesgesetzes auszufüllen und dem Angebot beizufügen (Anlage 4).
Nichtvorliegen von Ausschlussgründen nach den §§ 123 und 124 GWB und Darstellung etwaiger Maßnahmen zur Selbstreinigung nach § 125 GWB; Nichtvorliegen der EU Russlandsanktionsvoraussetzungen gemäß Artikel 5k der Verordnung (EU) Nr. 833/2014 in der Fassung des Art. 1 Ziff. 23 der Verordnung (EU) 2022/576 des Rates vom 08. April 2022. Zum Beleg des Nichtvorliegens von Ausschlussgründen nach §§ 123 und 124 GWB und gegebenenfalls der Maßnahmen zur Selbstreinigung nach § 125 GWB wie auch des Nichtvorliegens der EU Russlandsanktionsvoraussetzungen gemäß Artikel 5k der Verordnung (EU) Nr. 833/2014 in der Fassung des Art. 1 Ziff. 23 der Verordnung (EU) 2022/576 des Rates vom 08. April 2022 sind folgende Unterlagen mit dem Angebot vorzulegen: (1) Eigenerklärungen des Bieters (3010_Bewerbungsunterlagen_und_Nachweise), (2) Es wird darauf hingewiesen,
dass nach § 6 Abs. 1 WRegG ein öffentlicher Auftraggeber nach § 99 GWB vor der Erteilung eines Zuschlags in einem Verfahren über die Vergabe öffentlicher Aufträge mit einem geschätzten Auftragswert ab 30.000 Euro ohne Umsatzsteuer verpflichtet ist, das Wettbewerbsregister zu demjenigen Bieterunternehmen abzufragen, das den Auftrag erhalten soll. Beim Bundeskartellamt
(Registerbehörde) wurde ein Register zum Schutz des Wettbewerbs um öffentliche Aufträge und Konzessionen (Wettbewerbsregister) eingerichtet und geführt. Mit dem Wettbewerbsregister werden Auftraggebern im Sinne von § 98 GWB Informationen über Ausschlussgründe im Sinne der §§ 123 und 124 GWB zur Verfügung gestellt. Um den Abfrageprozess zu beschleunigen, müssen die Bewerber mit Abgabe des Angebots folgende Informationen bereitstellen: - Register-Nummer einschließlich Register-Art (z. B. HRB) - Registergericht - Umsatzsteuer-Identifikationsnummer. (3) Nachweis nach § 48 Abs. 5 VgV in Form von Bescheinigungen der zuständigen Behörde, dass die in § 123 Abs. 4 GWB und § 124 Abs. 1 Nr. 2 GWB genannten Ausschlussgründe auf den Bieter nicht zutreffen. Für den Nachweis, dass der Bewerber seine Verpflichtung zur Zahlung der Beiträge zur gesetzlichen Sozialversicherung ordnungsgemäß erfüllt hat, genügt bei Bewerbern, deren Arbeitnehmer bei mehr als drei verschiedenen Sozialversicherungsträgern versichert sind, die Vorlage von Bescheinigungen der drei Versicherungsträger, bei denen die meisten Arbeitnehmer versichert sind. Werden die in Satz 1 genannten Bescheinigungen von dem Herkunftsland oder dem Niederlassungsstaat oder Bewerbers nicht ausgestellt oder werden darin nicht alle Ausschlussgründe nach § 123 Abs. 4 GWB und § 124 Abs. 1 Nr. 2 GWB erwähnt, so können sie nach § 48 Abs. 6 VgV durch eine Versicherung an Eides statt ersetzt werden. In den Staaten, in denen es keine Versicherung an Eides statt gibt, darf die Versicherung an Eides statt durch eine förmliche Erklärung ersetzt werden, die ein Vertreter des betreffenden Unternehmens vor einer zuständigen Gerichts- oder Verwaltungsbehörde, einem Notar oder einer dazu bevollmächtigten Berufs- oder Handelsorganisation des Herkunftslands oder des Niederlassungsstaats des Bewerbers abgibt. Der Nachweis oder die ihn ersetzende Erklärung darf zum Ablauf der Angebotsfrist nicht älter als sechs Monate sein.(4) Entsprechend der Verordnung (EU) 2022/576 dürfen öffentliche Aufträge und Konzessionen nach dem 09. April 2022 nicht an Personen oder Unternehmen vergeben werden, die einen Bezug zu Russland im Sinne dieser Vorschrift aufweisen. Dies umfasst sowohl unmittelbar als Bewerber, Bieter oder Auftragnehmer auftretende Personen oder Unternehmen als auch mittelbar, mit mehr als 10 %, gemessen am Auftragswert, beteiligte Unterauftragnehmer, Lieferanten oder Eignungsverleiher. (5) Bei Angeboten von Bietergemeinschaften müssen die für die Prüfung des Nichtvorliegens von Ausschlussgründen nach §§ 123 und 124 GWB sowie der VO (EU) 2022/576, der Voraussetzungen für die Befähigung und Erlaubnis zur Berufsausübung (§ 44 VgV), der Voraussetzungen der wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit (§ 45 VgV) und der technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit (§ 46 VgV) erforderlichen Unterlagen für jedes Mitglied vorgelegt und erfüllt werden. (6) Es werden die zur Umsetzung des Niedersächsischen Tariftreue- und Vergabegesetzes in der jeweils geltenden Fassung (aktuell vom 31.10.2013, zuletzt geändert durch Gesetz vom 20.11.2019 (Nds. GVBl. S. 354)) notwendigen Anforderungen gestellt. Vor diesem Hintergrund sind mit Abgabe eines Angebots entsprechende Erklärungen bezogen auf die Regelungen des Landesgesetzes auszufüllen und dem Angebot beizufügen (Anlage 4).
Öffentlicher Auftraggeber Name und Adressen
Name: Regionalbahnfahrzeuge Großraum Braunschweig GmbH
Nationale Registrierungsnummer: DE 282 866 731
Postleitzahl: 38122
Postort: Braunschweig
Region: Braunschweig, Kreisfreie Stadt
🏙️
Land: Deutschland 🇩🇪
E-Mail: fritz.roessig@rgbgmbh.de📧
Telefon: 000📞 Art des öffentlichen Auftraggebers
Agentur/Amt auf regionaler oder lokaler Ebene
Haupttätigkeit
Wirtschaft und Finanzen
Kommunikation
Dokumente URL: https://www.daisikomm.de/verfahren/D17212🌏
Teilnahme-URL: https://www.daisikomm.de/verfahren/D17212🌏
Elektronische Einreichung: Erforderlich
Objekt
Art des Vertrags: Dienstleistungen
Ergänzende Informationen Körper überprüfen
Name: Vergabekammer Niedersachsen beim Niedersächsischen Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Bauen und Digitalisierung
Nationale Registrierungsnummer: t:04131153308
Postanschrift: Auf der Hude 2
Postleitzahl: 21339
Postort: Lüneburg
Region: Lüneburg, Landkreis
🏙️
Land: Deutschland 🇩🇪
E-Mail: vergabekammer@mw.niedersachsen.de📧
Telefon: 00494131153308📞
Fax: 00494131152943 📠 Bekanntmachungsangaben
Bevorzugtes Datum der Veröffentlichung: 2024-07-10+02:00 📅
Quelle: OJS 2024/S 134-415646 (2024-07-10)