Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien
1. Erklärung über die Leistungserbringung
2. Berechtigung über die Erstellung Bautechnischer Nachweise
3. Nachweise über die Führung erforderlicher Berufsbezeichnungen
4. Angaben zur Unternehmensgröße und -struktur
5. Angaben und Qualifikationsnachweise zu den für das Projekt
vorgesehenen Mitarbeiter/ Mitarbeiterinnen
6. Referenzen,: 1. Eigenerklärung über die Leistungserbringung
1.1. Erklärung, dass das Unternehmen spätestens bei Leistungsbeginn ausreichend qualifiziertes Personal zur Erfüllung der ausgeschriebenen Leistung beschäftigt.
1.2. Erklärung, dass dem Unternehmen spätestens bei Leistungsbeginn die notwendigen Maschinen, Werkzeuge und Materialien zur Verfügung stehen werden, um die ausgeschriebene Leistung sachgerecht und unter Einhaltung notwendiger Sicherheitsbestimmungen ausführen zu können.
2. Nachweise der Berechtigung über die Erstellung bautechnischer Nachweise der Standsicherheit sowie des Brand- und des Schallschutzes gem. Art. 62 BayBO liegen als Anlagen vor. Bei Bewerbergemeinschaften reicht es aus, wenn dieser Nachweis für die gesamte Bewerbergemeinschaft nur einmalig im Vordruck des bevollmächtigten Mitglieds erbracht wird.
-Mindestanforderung-
3. Nachweise über die Führung erforderlicher Berufsbezeichnungen
„Architekt/-in“ / Kopie der Eintragungsurkunde in die Architektenkammer / Ingenieurkammer. Bei ausländischen Bewerber/-innen: Nachweise gemäß Richtlinie 2001/19/EG bzw. Richtlinie 2005/36/EG. -Mindestanforderung-
4. Angaben zur Unternehmensgröße und -struktur
4.1. Erklärung über die Anzahl der Beschäftigten spezifischem Studium und 3 oder mehr Jahren Berufserfahrung (2021.2022,2023)
4.2. Erklärung über die Anzahl der Beschäftigten mit fachspezifischem Studium oder Ausbildung und weniger als 3 Jahren Berufserfahrung (2021.2022,2023)
4.3. Erklärung über die Anzahl der Beschäftigten (sonstige). (2021.2022,2023)
4.4. Erklärung über die Anzahl der Beschäftigten - gesamt –
Mindestanforderung: Zugelassen wird, wenn die Gesamtanzahl der Mitarbeitenden der letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahre (2021, 2022, 2023), im Durchschnitt mehr als 50 beträgt.
5. Angaben und Qualifikationsnachweise zu den für das Projekt vorgesehenen Mitarbeitern / Mitarbeiterinnen:
5.1. Erklärung darüber, dass für das Projekt eine Gesamtprojektleitung bestehend aus mind. ei nem/einer Projektleiter/-in so-wie mind. einem/einer stellv. Projektleiter/-in zur Verfügung steht und die benannten Personen jeweils über eine entsprechende Qualifikation für die Ausführung der ausgeschriebenen Leistungsart verfügen: Abschluss als Dipl.-Ing. (Uni, FH) oder M.Sc. / M.Eng. oder B.Sc./B.Eng. in Bauingenieurwesen, Architektur oder vergleichbarer Fachrichtungen mit jeweils mind. 5 Jahren Berufserfahrung. -Mindestanforderung-
5.2. dass für das Projekt neben der Gesamtprojektleitung mind. zwei weitere Projektmitarbeiter/-innen zur Verfügung stehen, die jeweils über eine entsprechende Qualifikation für die Ausführung der ausgeschriebenen Leistungsart verfügen: Abschluss als Dipl.-Ing. (Uni, FH) oder M.Sc./M.Eng. oder B.Sc./B.Eng. in Bauingenieurwesen, Architektur oder vergleichbarer Fachrichtungen oder fachspezifische abgeschlossene Berufsausbildung mit jeweils mind. 3 Jahren Berufserfahrung. -Mindestanforderung-
5.3. Die Nachweise zu den Qualifikationen der für das Projekt vorgesehenen Beschäftigten liegen als Anlage vor (Kopie der Urkunde des Hochschul- bzw. Fachhochschulabschlusses als Dipl.-Ing. oder M.Sc./M.Eng. oder B.Sc./B.Eng. in Bauingenieurwesen, Architektur oder vergleichbarer Fachrichtungen, Kopie des Abschlusses der fachspezifischen Berufsausbildung).
– Mindestanforderung -
Bei Bewerbergemeinschaften reicht es aus, wenn alle Angaben und Nachweise für die gesamte Bewerbergemeinschaft nur einmalig im Vordruck des bevollmächtigten Mitglieds ausgefüllt werden.
6. Referenzen
Für die Beurteilung der Fachkunde sind durch den/die Bewerber/-in bzw. die Bewerbungsgemeinschaft folgende Referenzen vorzulegen. Die eingereichten Referenzen dürfen nicht älter sein als 10 Jahre sein (Fertigstellung nicht vor 12/2014), um wertungsfähig zu sein. Mehrfachnennungen sind zulässig. So können die gleichen realisierten Planungs- und Bauleistungen für alle Referenzen nachgewiesen werden.
6.1. Objektplanung Gebäude- und Innenraumplanung
Mindestens eine Planungsreferenz aus dem Leistungsbild Objektplanung Gebäude und Innenräume (mind. Leistungsphasen 5 bis 8 HOAI) in Bezug auf realisierte Projekte eines vergleichbaren Bauvolumens (mind. 3 Millionen Euro netto für KG 300+400).
6.2. Fachplanung Tragwerksplanung
Mindestens eine Planungsreferenz aus dem Leistungsbild Tragwerksplanung (mind. Leistungsphase 5 HOAI) in Bezug auf realisierte Projekte vergleichbarer genehmigungsrechtlicher Einstufung (Einstufung analog zu SächsBO als Gebäudeklasse 5) und eines vergleichbaren Bauvolumens (mind. 3 Millionen Euro netto für KG 300+400).
6.3. Fachplanung Technische Ausrüstung
Mindestens eine Planungsreferenz aus dem Leistungsbild technische Ausrüstung (mind. Leistungsphasen 5 bis 8 HOAI) in Bezug auf realisierte Projekte eines vergleichbaren Bauvolumens (mind. 0,5 Millionen Euro netto in KG 400).
6.4. Schlüsselfertige Bauleistung
Mindestens zwei Referenzen für Bauleistungen als schlüsselfertige Leistung (z.B. im TU/GU-Modell) in Bezug auf realisierte Projekte vergleichbarer Größe (mind. 5 Millionen Euro netto für KG 200 bis 500).