Massenauszug: ca. 16.000 Einzelbäume GIS-Datenersterfassung für pit-Kommunal und Regelkontrolle; ca. 650 Baumgruppen mit 10 - 100 Bäumen bilden und Baumkontrolle; ca. 6.500 Regelkontrolle an Straßenbäumen
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2024-03-19.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2024-02-09.
Auftragsbekanntmachung (2024-02-09) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Baumerfassung und Baumkontrolle
Kurze Beschreibung:
“Massenauszug:
ca. 16.000 Einzelbäume GIS-Datenersterfassung für pit-Kommunal und Regelkontrolle;
ca. 650 Baumgruppen mit 10 - 100 Bäumen bilden und...”
Kurze Beschreibung
Massenauszug:
ca. 16.000 Einzelbäume GIS-Datenersterfassung für pit-Kommunal und Regelkontrolle;
ca. 650 Baumgruppen mit 10 - 100 Bäumen bilden und Baumkontrolle;
ca. 6.500 Regelkontrolle an Straßenbäumen
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Art des Vertrags: services
Produkte/Dienstleistungen: Dienstleistungen in Landwirtschaft, Forstwirtschft, Gartenbau, Aquakultur und Bienenzucht📦 Informationen über Lose
Höchstzahl der Lose, die an einen Bieter vergeben werden können: 1
Angebote können für eine maximale Anzahl von Losen eingereicht werden: 1
Beschreibung
Beschreibung der Beschaffung:
“Massenauszug:
ca. 16.000 Einzelbäume GIS-Datenersterfassung für pit-Kommunal und Regelkontrolle
ca. 650 Baumgruppen mit 10 - 100 Bäumen bilden und...”
Beschreibung der Beschaffung
Massenauszug:
ca. 16.000 Einzelbäume GIS-Datenersterfassung für pit-Kommunal und Regelkontrolle
ca. 650 Baumgruppen mit 10 - 100 Bäumen bilden und Baumkontrolle
ca. 6.500 Regelkontrolle an Straßenbäumen
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Ort der Leistung: Rhein-Kreis Neuss🏙️ Dauer
Datum des Beginns: 2024-05-01+02:00 📅
Datum des Endes: 2025-01-31+01:00 📅
Vergabekriterien
Preis ✅ Titel
Los-Identifikationsnummer: LOT-0001
Verfahren Art des Verfahrens
Offenes Verfahren ✅ Administrative Informationen
Frist für den Eingang von Angeboten oder Teilnahmeanträgen: 2024-03-19+01:00 10:00:00.000+01:00 📅
Bedingungen für die Öffnung der Angebote: 2024-03-19+01:00 10:00:00.000+01:00 📅
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Mindestzeitraum, in dem der Bieter das Angebot aufrechterhalten muss: 20052024
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien:
“Eigenerklärung gem. § 123 und § 124 GWB: Entsprechende Nachweise sind beizubringen.
Nichtvorliegen von Ausschlussgründen (Formular 521 EU Eigenerklärung...”
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien
Eigenerklärung gem. § 123 und § 124 GWB: Entsprechende Nachweise sind beizubringen.
Nichtvorliegen von Ausschlussgründen (Formular 521 EU Eigenerklärung Ausschlussgründe). Etwaige Maßnahmen des Bewerbers zu einer
Selbstreinigung nach § 125 GWB sind als gesonderte Erklärung einzureichen. - Für nichtpräqualifizierte Unternehmen wird die
EEE-Erklärung hilfsweise zur Verfügung gestellt.
Mehr anzeigen Technische und berufliche Fähigkeiten
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien:
“- deutschsprachiges Fachpersonal
- Referenzobjekte
- qualifiziertes Fachpersonal mit entsprechender Berufserfahrung (s. Beschreibung): Referenzen für...”
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien
- deutschsprachiges Fachpersonal
- Referenzobjekte
- qualifiziertes Fachpersonal mit entsprechender Berufserfahrung (s. Beschreibung): Referenzen für Arbeiten ähnlichen Umfangs (öffentliche Auftraggeber) sind mit der Angebotsabgabe nachzuweisen.
Die Erfassung und Regelkontrolle der Bäume ist zwingend von qualifiziertem Fachpersonal vorzunehmen, wie
- vereidigte Sachverständige für die Verkehrssicherheit von Bäumen
- Fachagrarwirte Baumpflege mit entsprechender Berufserfahrung
- M.Sc. / B.Sc. Arboristen mit entsprechender Berufserfahrung
- Diplom-Forstwirte mit entsprechender Berufserfahrung
- FLL-zertifizierte Baumkontrolleure mit entsprechender Berufserfahrung
- Fachkräfte mit vergleichbaren Qualifikationen.
Die Beherrschung der deutschen Sprache in Wort und Schrift wird vorausgesetzt.
Erfahrung und Umgang mit pit-Kommunal/pit- Mobile 4.0 von IP Syscon wäre wünschenswert
“Die Vergabe- und Vertragsunterlagen sind ausschließlich als Download bei der Vergabeplattform Subreport-ELViS erhältlich. Der Download ist kostenfrei ohne...”
Die Vergabe- und Vertragsunterlagen sind ausschließlich als Download bei der Vergabeplattform Subreport-ELViS erhältlich. Der Download ist kostenfrei ohne Zugangsbeschränkungen und Registrierungszwang möglich. Die Kommunikation zwischen Bietern und
ausschreibender Stelle erfolgt ausschl. über die Vergabeplattform Subreport-ELViS und umfasst sowohl Fragen der Bieter an die ausschreibende Stelle sowie die Antworten in Form von Bieterrundschreiben. Darüber hinaus stellt die ausschreibende Stelle über die Nachrichtenfunktion von Subreport-ELViS zusätzliche Informationen und korrigierte Vergabeunterlagen zum Austausch gegen bereits heruntergeladene zur Verfügung, sofern dies erforderlich ist. Ein anderer Kommunikationsweg als über die Nachrichtenfunktion von Subreport-ELViS wird nicht zugelassen. Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass zusätzliche Informationen der ausschreibenden Stelle und Bieterrundschreiben nicht auf anderem Wege bekannt gegeben werden. Die Nachrichtenfunktion der Vergabeplattform Subreport-ELViS steht nur registrierten Bietern zur Verfügung.
Der AG verlangt daher von interessierten Unternehmen, die als Bieter ein Angebot abgeben wollen, die eindeutige Registrierung (Reg.) gem. § 9 Abs. 3 VgV bei der Vergabeplattform Subreport-ELViS. Die Reg. ist notwendig, um die Kommunikation mit der ausschreibenden Stelle sicher zu stellen. Die Reg. ist kostenfrei und unverbindlich und dient der ordnungsgemäßen Abwicklung des Vergabeverfahrens. Bietern, die die Vergabeunterlagen bereits ohne Reg. heruntergeladen haben, wird empfohlen, über den bekanntgegebenen Downloadlink die Reg. nachzuholen und die Vergabeunterlagen erneut herunter zu laden. Angebote von Bietern, die nicht den Ausschreibungsbedingungen entsprechen, z. B. weil wegen einer fehlenden Reg. wichtige Informationen oder Austauschdokumente nicht berücksichtigt wurden, können von der Wertung ausgeschlossen werden. Der Bieter kann in diesem Falle nicht rügen, er habe von den Änderungen, deren Nichtberücksichtigung zum Wertungsausschluss geführt haben, keine Kenntnis erlangt. Bei der Reg. geben die Bieter unter anderem eine
E-Mail-Adresse an. Nach Abschluss der Reg. erhalten die Bieter Zugangsdaten zur Vergabeplattform Subreport-ELViS. Die E-Mail-Adresse sollte daher eine real existierende Adr. sein, die auch im Vertretungsfall genutzt wird, da die Vergabeplattform dieser E-Mail- Adresse die notwendigen Mitteilungen verschickt, z. B. wenn die ausschreibende Stelle zusätzliche Infos bereit gestellt hat. Die Angebote sind in deutscher Sprache abzufassen. Bieter und deren Bevollmächtigte sind zur Angebotseröffnung nicht zugelassen.
Mehr anzeigen Körper überprüfen
Name: Vergabekammer Rheinland
Nationale Registrierungsnummer: 05315-03002-81
Postleitzahl: 50667
Postort: Köln
Region: Köln, Kreisfreie Stadt🏙️
Land: Deutschland 🇩🇪
E-Mail: vkrhld-d@bezreg-koeln.nrw.de📧
Telefon: +49221147-3045📞 Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
“Vorschriften über die Einlegung von Rechtsbehelfen finden sich in den §§ 155 ff. GWB (Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen). Auf die...”
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
Vorschriften über die Einlegung von Rechtsbehelfen finden sich in den §§ 155 ff. GWB (Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen). Auf die Zulässigkeitsvoraussetzungen eines Nachprüfungsantrags zur Vergabekammer gemäß den §§ 160 ff. GWB wird hingewiesen. Ein Nachprüfungsantrag ist unzulässig, soweit der Antrag erst nach Zuschlagserteilung zugestellt wird (§ 168 Abs. 2 Satz 1 GWB). Die
Zuschlagserteilung ist möglich 10 Tage nach Absendung der Bekanntgabe der Vergabeentscheidung per Fax oder per E-Mail bzw. 15 Tage nach Absendung der Bekanntgabe der Vergabeentscheidung per Post (§ 134 Abs. 2 GWB). Die Zulässigkeit eines Nachprüfungsantrags setzt ferner voraus, dass die geltend gemachten Vergabeverstöße innerhalb von 10 Tagen nach Kenntnis bzw. – soweit die Vergabeverstöße aus der Bekanntmachung oder den Vergabeunterlagen erkennbar sind – bis zum Ablauf der Teilnahme- bzw. Angebotsfrist gerügt wurden (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 bis 3 GWB). Ein Nachprüfungsantrag ist ebenfalls unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der
Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 4 GWB). Des Weiteren wird auf die in § 135 Abs. 2 GWB genannten Fristen verwiesen.
Mehr anzeigen Informationen über elektronische Arbeitsabläufe
Die elektronische Rechnungsstellung wird akzeptiert
Die elektronische Bestellung wird verwendet
Quelle: OJS 2024/S 030-088407 (2024-02-09)