Kurze Beschreibung Gegenstand dieser Ausschreibung sind folgende Hardware-Rahmenvereinbarungen, die die BayKIT eG als zentrale Beschaffungsstelle i.S.v. § 120 Abs. 4 GWB für ihre Mitglieder und ihre zukünftigen Mitglieder ausschreibt: - Los 1: PC-Systeme - Los 2: TFT Monitore . Zu den Bezugsberechtigten der Rahmenvereinbarungen gehören auch zukünftige Mitglieder der BayKIT eG, die zum Zeitpunkt der Ausschreibungen noch keine Mitglieder sind, sofern sie ihren Sitz in Bayern haben. Mitglieder der BayKIT eG können alle juristische Personen des öffentlichen Rechts (Körperschaften, Anstalten und Stiftungen des öffentlichen Rechts) und die von ihnen getragenen Einrichtungen sowie privatrechtliche Gesellschaften werden, an denen juristische Personen des öffentlichen Rechts oder deren Einrichtungen unmittelbar oder mittelbar - durch eine ebensolche Beteiligung - zu 100% beteiligt sind, soweit sie öffentliche Auftraggeber im Sinne des Vierten Teils des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen sind. Die Bezugsberechtigung beginnt jedoch erst ab dem Zeitpunkt, ab dem eine Mitgliedschaft bei der BayKIT eG besteht. Der Abruf aus den Rahmenvereinbarungen erfolgt durch die BayKIT eG und nicht durch die Mitglieder. Es können Angebote für ein Los, für mehrere Lose oder für alle Lose abgegeben werden.
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2025-01-27.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2024-12-11.
Auftragsbekanntmachung (2024-12-11) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: BayKIT HW-Rahmenvertrag IT-Arbeitsplatz (PC-System + Monitor)
Referenznummer: BayKIT_IT_Arbeitsplatz
Kurze Beschreibung:
Kurze Beschreibung Gegenstand dieser Ausschreibung sind folgende Hardware-Rahmenvereinbarungen, die die BayKIT eG als zentrale Beschaffungsstelle i.S.v. § 120 Abs. 4 GWB für ihre Mitglieder und ihre zukünftigen Mitglieder ausschreibt: - Los 1: PC-Systeme - Los 2: TFT Monitore . Zu den Bezugsberechtigten der Rahmenvereinbarungen gehören auch zukünftige Mitglieder der BayKIT eG, die zum Zeitpunkt der Ausschreibungen noch keine Mitglieder sind, sofern sie ihren Sitz in Bayern haben. Mitglieder der BayKIT eG können alle juristische Personen des öffentlichen Rechts (Körperschaften, Anstalten und Stiftungen des öffentlichen Rechts) und die von ihnen getragenen Einrichtungen sowie privatrechtliche Gesellschaften werden, an denen juristische Personen des öffentlichen Rechts oder deren Einrichtungen unmittelbar oder mittelbar - durch eine ebensolche Beteiligung - zu 100% beteiligt sind, soweit sie öffentliche Auftraggeber im Sinne des Vierten Teils des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen sind. Die Bezugsberechtigung beginnt jedoch erst ab dem Zeitpunkt, ab dem eine Mitgliedschaft bei der BayKIT eG besteht. Der Abruf aus den Rahmenvereinbarungen erfolgt durch die BayKIT eG und nicht durch die Mitglieder. Es können Angebote für ein Los, für mehrere Lose oder für alle Lose abgegeben werden.
Kurze Beschreibung Gegenstand dieser Ausschreibung sind folgende Hardware-Rahmenvereinbarungen, die die BayKIT eG als zentrale Beschaffungsstelle i.S.v. § 120 Abs. 4 GWB für ihre Mitglieder und ihre zukünftigen Mitglieder ausschreibt: - Los 1: PC-Systeme - Los 2: TFT Monitore . Zu den Bezugsberechtigten der Rahmenvereinbarungen gehören auch zukünftige Mitglieder der BayKIT eG, die zum Zeitpunkt der Ausschreibungen noch keine Mitglieder sind, sofern sie ihren Sitz in Bayern haben. Mitglieder der BayKIT eG können alle juristische Personen des öffentlichen Rechts (Körperschaften, Anstalten und Stiftungen des öffentlichen Rechts) und die von ihnen getragenen Einrichtungen sowie privatrechtliche Gesellschaften werden, an denen juristische Personen des öffentlichen Rechts oder deren Einrichtungen unmittelbar oder mittelbar - durch eine ebensolche Beteiligung - zu 100% beteiligt sind, soweit sie öffentliche Auftraggeber im Sinne des Vierten Teils des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen sind. Die Bezugsberechtigung beginnt jedoch erst ab dem Zeitpunkt, ab dem eine Mitgliedschaft bei der BayKIT eG besteht. Der Abruf aus den Rahmenvereinbarungen erfolgt durch die BayKIT eG und nicht durch die Mitglieder. Es können Angebote für ein Los, für mehrere Lose oder für alle Lose abgegeben werden.
Produkte/Dienstleistungen: Computeranlagen und Zubehör📦 Informationen über Lose
Dieser Vertrag ist in Lose unterteilt ✅
1️⃣
Interne Kennung: 1
Titel: PC-System
Beschreibung der Beschaffung:
Die Bieter sind an eine Ein-Herstellerstrategie (inkl. Optionen) gebunden, es sei denn, im Leistungsverzeichnis ist ausdrücklich eine Ausnahme vorgesehen. Es ist beabsichtigt, eine Rahmenvereinbarung mit bis zu drei Bietern/Bietergemeinschaften zu schließen. Ziel hierbei ist es, dass die bezuschlagten Bieter/Bietergemeinschaften jeweils unterschiedliche Hersteller anbieten. Aus diesem Grunde wird die Vergabestelle bei Angeboten mit demselben Hersteller nur das bestplatzierte Angebot des betreffenden Herstellers berücksichtigen. Wird ein Hersteller daher von mehreren Bietern angeboten, wird nur das bestplatzierte Angebot des betreffenden Herstellers in der Wertung berücksichtigt. Alle übrigen Angebote mit demselben Hersteller werden ausgeschlossen. Für das Los 1 (PC-System) wird ein Wert von 40,0 Mio. EURO als maximales Abrufvolumen festgelegt (Höchstmenge, es handelt sich um den Bruttowert). Das maximale Abrufvolumen bezieht sich auf alle für das Los 1 (PC-System) abgeschlossenen Rahmenvereinbarungen. Wenn beim Los 1 (PC-System) die Höchstmenge erreicht ist und eine Erhöhung der Höchstmenge nicht ausnahmsweise nach § 132 GWB zulässig ist, können keine weiteren Einzelaufträge mehr erteilt werden. Die Einzelabrufe aus den Rahmenvereinbarungen erfolgen wie folgt: Entscheidend ist der günstigste Preis des jeweiligen Einzelabrufs. Ausnahme: Es bestehen besondere Anforderungen des Bezugsberechtigten, bspw. weil dieser bereits einen Bestand eines bestimmten Herstellers hat und Produkte eines anderen Herstellers zu Mehraufwand führen würden (bspw. bei der Schulung, der Installation von Software, etc.) oder weil nur ein Hersteller die vom Bezugsberechtigten geforderten Anforderungen erfüllt. Es besteht keine Abrufverpflichtung. Es wird keine Mindestabnahme garantiert. Näheres ist in der Rahmenvereinbarung geregelt.
Die Bieter sind an eine Ein-Herstellerstrategie (inkl. Optionen) gebunden, es sei denn, im Leistungsverzeichnis ist ausdrücklich eine Ausnahme vorgesehen. Es ist beabsichtigt, eine Rahmenvereinbarung mit bis zu drei Bietern/Bietergemeinschaften zu schließen. Ziel hierbei ist es, dass die bezuschlagten Bieter/Bietergemeinschaften jeweils unterschiedliche Hersteller anbieten. Aus diesem Grunde wird die Vergabestelle bei Angeboten mit demselben Hersteller nur das bestplatzierte Angebot des betreffenden Herstellers berücksichtigen. Wird ein Hersteller daher von mehreren Bietern angeboten, wird nur das bestplatzierte Angebot des betreffenden Herstellers in der Wertung berücksichtigt. Alle übrigen Angebote mit demselben Hersteller werden ausgeschlossen. Für das Los 1 (PC-System) wird ein Wert von 40,0 Mio. EURO als maximales Abrufvolumen festgelegt (Höchstmenge, es handelt sich um den Bruttowert). Das maximale Abrufvolumen bezieht sich auf alle für das Los 1 (PC-System) abgeschlossenen Rahmenvereinbarungen. Wenn beim Los 1 (PC-System) die Höchstmenge erreicht ist und eine Erhöhung der Höchstmenge nicht ausnahmsweise nach § 132 GWB zulässig ist, können keine weiteren Einzelaufträge mehr erteilt werden. Die Einzelabrufe aus den Rahmenvereinbarungen erfolgen wie folgt: Entscheidend ist der günstigste Preis des jeweiligen Einzelabrufs. Ausnahme: Es bestehen besondere Anforderungen des Bezugsberechtigten, bspw. weil dieser bereits einen Bestand eines bestimmten Herstellers hat und Produkte eines anderen Herstellers zu Mehraufwand führen würden (bspw. bei der Schulung, der Installation von Software, etc.) oder weil nur ein Hersteller die vom Bezugsberechtigten geforderten Anforderungen erfüllt. Es besteht keine Abrufverpflichtung. Es wird keine Mindestabnahme garantiert. Näheres ist in der Rahmenvereinbarung geregelt.
Art des Vertrags: Lieferungen
Produkte/Dienstleistungen: Personalcomputer📦
Hauptstandort oder Erfüllungsort:
Erfüllungsort ist jeweils der vom betreffenden Mitglied der BayKIT eG angegebene Ort.
Postanschrift: Hansastraße 12-16
Postleitzahl: 80686
Stadt: München
Land: Deutschland 🇩🇪
Ort der Leistung: München, Kreisfreie Stadt🏙️ Dauer
Datum des Beginns: 2025-02-28 📅
Datum des Endes: 2028-12-29 📅
Informationen über Optionen
Optionen ✅
Beschreibung der Optionen:
Die BayKIT eG ist berechtigt, weitere Produkte oder Dienstleistungen, die in den Ausschreibungsunterlagen nicht explizit aufgeführt sind, über die Rahmenvereinbarungen zu beziehen, sofern diese mit den Leistungen vergleichbar sind, die in den Ausschreibungsunterlagen, insbesondere in der Rahmenvereinbarung und in den Leistungsverzeichnissen beschrieben sind, oder diese ergänzen oder erweitern, ohne jedoch den Gesamtcharakter der Leistungen zu ändern, die Gegenstand der Ausschreibungsunterlagen sind.
Die BayKIT eG ist berechtigt, weitere Produkte oder Dienstleistungen, die in den Ausschreibungsunterlagen nicht explizit aufgeführt sind, über die Rahmenvereinbarungen zu beziehen, sofern diese mit den Leistungen vergleichbar sind, die in den Ausschreibungsunterlagen, insbesondere in der Rahmenvereinbarung und in den Leistungsverzeichnissen beschrieben sind, oder diese ergänzen oder erweitern, ohne jedoch den Gesamtcharakter der Leistungen zu ändern, die Gegenstand der Ausschreibungsunterlagen sind.
Titel
Los-Identifikationsnummer: LOT-0001
2️⃣
Interne Kennung: 2
Titel: Monitor
Beschreibung der Beschaffung:
Die Bieter sind an eine Ein-Herstellerstrategie (inkl. Optionen) gebunden, es sei denn, im Leistungsverzeichnis ist ausdrücklich eine Ausnahme vorgesehen. Es ist beabsichtigt, eine Rahmenvereinbarung mit bis zu drei Bietern/Bietergemeinschaften zu schließen. Ziel hierbei ist es, dass die bezuschlagten Bieter/Bietergemeinschaften jeweils unterschiedliche Hersteller anbieten. Aus diesem Grunde wird die Vergabestelle bei Angeboten mit demselben Hersteller nur das bestplatzierte Angebot des betreffenden Herstellers berücksichtigen. Wird ein Hersteller daher von mehreren Bietern angeboten, wird nur das bestplatzierte Angebot des betreffenden Herstellers in der Wertung berücksichtigt. Alle übrigen Angebote mit demselben Hersteller werden ausgeschlossen. Für das Los 2 (Monitor) wird ein Wert von 20 Mio. EURO als maximales Abrufvolumen festgelegt (Höchstmenge, es handelt sich um den Bruttowert). Das maximale Abrufvolumen bezieht sich auf alle für das Los 2 (Monitor) abgeschlossenen Rahmenvereinbarungen. Wenn beim Los 2 (Monitor) die Höchstmenge erreicht ist und eine Erhöhung der Höchstmenge nicht ausnahmsweise nach § 132 GWB zu-lässig ist, können keine weiteren Einzelaufträge mehr erteilt werden. Die Einzelabrufe aus den Rahmenvereinbarungen erfolgen wie folgt: Entscheidend ist der günstigste Preis des jeweiligen Einzelabrufs. Ausnahme: Es bestehen besondere Anforderungen des Bezugsberechtigten, bspw. weil dieser bereits einen Bestand eines bestimmten Herstellers hat und Produkte eines anderen Herstellers zu Mehraufwand führen würden (bspw. bei der Schulung, der Installation von Software, etc.) oder weil nur ein Hersteller die vom Bezugsberechtigten geforderten Anforderungen erfüllt. Es besteht keine Abrufverpflichtung. Es wird keine Mindestabnahme garantiert. Näheres ist in der Rahmenvereinbarung geregelt.
Die Bieter sind an eine Ein-Herstellerstrategie (inkl. Optionen) gebunden, es sei denn, im Leistungsverzeichnis ist ausdrücklich eine Ausnahme vorgesehen. Es ist beabsichtigt, eine Rahmenvereinbarung mit bis zu drei Bietern/Bietergemeinschaften zu schließen. Ziel hierbei ist es, dass die bezuschlagten Bieter/Bietergemeinschaften jeweils unterschiedliche Hersteller anbieten. Aus diesem Grunde wird die Vergabestelle bei Angeboten mit demselben Hersteller nur das bestplatzierte Angebot des betreffenden Herstellers berücksichtigen. Wird ein Hersteller daher von mehreren Bietern angeboten, wird nur das bestplatzierte Angebot des betreffenden Herstellers in der Wertung berücksichtigt. Alle übrigen Angebote mit demselben Hersteller werden ausgeschlossen. Für das Los 2 (Monitor) wird ein Wert von 20 Mio. EURO als maximales Abrufvolumen festgelegt (Höchstmenge, es handelt sich um den Bruttowert). Das maximale Abrufvolumen bezieht sich auf alle für das Los 2 (Monitor) abgeschlossenen Rahmenvereinbarungen. Wenn beim Los 2 (Monitor) die Höchstmenge erreicht ist und eine Erhöhung der Höchstmenge nicht ausnahmsweise nach § 132 GWB zu-lässig ist, können keine weiteren Einzelaufträge mehr erteilt werden. Die Einzelabrufe aus den Rahmenvereinbarungen erfolgen wie folgt: Entscheidend ist der günstigste Preis des jeweiligen Einzelabrufs. Ausnahme: Es bestehen besondere Anforderungen des Bezugsberechtigten, bspw. weil dieser bereits einen Bestand eines bestimmten Herstellers hat und Produkte eines anderen Herstellers zu Mehraufwand führen würden (bspw. bei der Schulung, der Installation von Software, etc.) oder weil nur ein Hersteller die vom Bezugsberechtigten geforderten Anforderungen erfüllt. Es besteht keine Abrufverpflichtung. Es wird keine Mindestabnahme garantiert. Näheres ist in der Rahmenvereinbarung geregelt.
Verfahren Art des Verfahrens
Offenes Verfahren ✅
Rechtsgrundlage: Richtlinie 2014/24/EU
Zentrale Elemente des Verfahrens:
Offenes Verfahren nach Maßgabe der Regelungen im Vierten Teil des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) und der Vergabeverordnung (VgV)
Administrative Informationen
Frist für den Eingang von Angeboten oder Teilnahmeanträgen: 2025-01-27 10:00:00 📅
Bedingungen für die Öffnung der Angebote: 2025-01-27 11:00:00 📅
Bedingungen für die Öffnung der Angebote (Ort): Die Submission erfolgt elektronisch.
Bedingungen für die Öffnung der Angebote (Informationen über die befugten Personen und das Öffnungsverfahren): Die Bieter sind nicht zugelassen.
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Mindestzeitraum, in dem der Bieter das Angebot aufrechterhalten muss: 14 Wochen Informationen über eine Rahmenvereinbarung oder ein dynamisches Beschaffungssystem
Rahmenvereinbarung mit mehreren Betreibern ✅
Höchstzahl der Teilnehmer: 3
Bedingungen für die Einreichung eines Angebots
Die Bieter können mehrere Angebote einreichen
Die Bietergemeinschaft, die den Zuschlag erhält, muss eine bestimmte Rechtsform aufweisen ✅
Eröffnungstermin: 2025-01-27 11:00:00 📅
Ort des Eröffnungstermins: Die Submission erfolgt elektronisch.
Zusätzliche Informationen: Die Bieter sind nicht zugelassen.
Elektronische Rechnungsstellung: Erforderlich
Elektronische Zahlung wird verwendet ✅
Frist für die Anforderung zusätzlicher Informationen: 2025-01-17 00:00:00 📅
Zusätzliche Informationen:
Auf die in § 57 VgV geregelten Ausschlussgründe wird hingewiesen. Bei fehlenden, unvollständigen oder fehlerhaften Angaben steht es unter Beachtung des Transparenz-, Wettbewerbs- und Gleichbehandlungsgrundsatzes im Ermessen der Vergabestelle, ob von § 56 Abs. 2 bis 4 VgV Gebrauch gemacht wird und Angaben bzw. Unterlagen nachgefordert werden, sofern dies vergaberechtlich zulässig ist, oder ob das Angebot stattdessen ausgeschlossen wird. Bieter haben keinen Anspruch darauf, dass die Vergabestelle von § 56 Abs. 2 bis 4 VgV Gebrauch macht und Angaben bzw. Unterlagen, deren Nachforderung vergaberechtlich zulässig wäre, nachfordert.
Auf die in § 57 VgV geregelten Ausschlussgründe wird hingewiesen. Bei fehlenden, unvollständigen oder fehlerhaften Angaben steht es unter Beachtung des Transparenz-, Wettbewerbs- und Gleichbehandlungsgrundsatzes im Ermessen der Vergabestelle, ob von § 56 Abs. 2 bis 4 VgV Gebrauch gemacht wird und Angaben bzw. Unterlagen nachgefordert werden, sofern dies vergaberechtlich zulässig ist, oder ob das Angebot stattdessen ausgeschlossen wird. Bieter haben keinen Anspruch darauf, dass die Vergabestelle von § 56 Abs. 2 bis 4 VgV Gebrauch macht und Angaben bzw. Unterlagen, deren Nachforderung vergaberechtlich zulässig wäre, nachfordert.
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Liste und kurze Beschreibung der Bedingungen:
Eignung zur Berufsausübung: Die nachfolgenden Eigenerklärungen sind von jedem Bieter und bei Bietergemeinschaften von jedem Bietergemeinschaftsmitglied sowie von jedem Nachunternehmer in Falle der Eignungsleihe mit dem Angebot abzugeben. 1. Eigenerklärung, dass keine Ausschlussgründe i.S.v. § 123 Abs. 1 bis 3 GWB vorliegen. 2. Eigenerklärung, dass das Unternehmen seine Verpflichtung zur Zahlung von Steuern und Abgaben sowie der Beiträge zur gesetzlichen Sozialversicherung, soweit es der Pflicht zur Beitragszahlung unterfällt, ordnungsgemäß erfüllt hat (§ 123 Abs. 4 GWB) 3. Eigenerklärung, ob ein Insolvenzverfahren oder ein vergleichbares gesetzlich geregeltes Verfahren eröffnet oder die Eröffnung beantragt worden ist oder der Antrag mangels Masse abgelehnt oder ein Insolvenzplan rechtskräftig i.S.d. § 124 Abs. 1 Nr. 2 GWB bestätigt wurde. 4. Eigenerklärung zur Liquidation und Einstellung der Tätigkeit i.S.d. § 124 Abs. 1 Nr. 2 GWB. 5. Eigenerklärung, dass bei der Ausführung öffentlicher Aufträge nicht gegen geltende umwelt-, sozial- oder arbeitsrechtliche Verpflichtungen verstoßen wurde (§ 124 Abs. 1 Nr. 1 GWB) 6. Eigenerklärung, dass im Rahmen der beruflichen Tätigkeit keine schwere Verfehlung begangen wurde, durch die die Integrität des Unternehmens in Frage gestellt wird (§ 124 Abs. 1 Nr. 3 GWB) 7. Eigenerklärung, dass mit anderen Unternehmen keine Vereinbarungen getroffen oder Verhaltensweisen aufeinander abgestimmt wurden, die eine Verhinderung, eine Einschränkung oder Verfälschung des Wettbewerbs bezwecken oder bewirken (§ 124 Abs. 1 Nr. 4 GWB). 8. Eigenerklärung, dass für das Unternehmen kein Ausschlussgrund i.S.v. § 21 Abs. 1 des Arbeitnehmerentsendegesetzes (AEntG), § 98c des Aufenthaltsgesetzes (AufenthG), § 19 Abs. 1 des Mindestlohngesetzes (MiLoG), § 21 des Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetzes (SchwarzArbG) oder § 22 Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz (LkSorgPflG) vorliegt. 9. Eigenerklärung zu Art. 5k der Verordnung (EU) Nr. 833/2014 in der jeweils geltenden Fassung (SanktionsVO) (nur vom Bieter und allen Mitgliedern einer Bietergemeinschaft abzugeben) 10. Scientology-Schutzerklärung 11.Erklärung zur sozialen Nachhaltigkeit für IT: Verpflichtungserkärung zur Einhaltung der ILO-Kernarbeitsnormen (nur von Bietern und allen Mitgliedern einer Bietergemeinschaft abzugeben). 12. Angabe zur Eintragung in das Berufs-/Handelsregister. Die Vergabestelle behält sich vor, zu prüfen, ob weitere fakultative Ausschlussgründe im Sinne von §§ 124 bis 126 GWB vorliegen, zu denen keine Eigenerklärung gefordert wird, und gegebenenfalls Bieter/Bietergemeinschaften, bei denen fakultative Ausschlussgründe vorliegen, auszuschließen.
Eignung zur Berufsausübung: Die nachfolgenden Eigenerklärungen sind von jedem Bieter und bei Bietergemeinschaften von jedem Bietergemeinschaftsmitglied sowie von jedem Nachunternehmer in Falle der Eignungsleihe mit dem Angebot abzugeben. 1. Eigenerklärung, dass keine Ausschlussgründe i.S.v. § 123 Abs. 1 bis 3 GWB vorliegen. 2. Eigenerklärung, dass das Unternehmen seine Verpflichtung zur Zahlung von Steuern und Abgaben sowie der Beiträge zur gesetzlichen Sozialversicherung, soweit es der Pflicht zur Beitragszahlung unterfällt, ordnungsgemäß erfüllt hat (§ 123 Abs. 4 GWB) 3. Eigenerklärung, ob ein Insolvenzverfahren oder ein vergleichbares gesetzlich geregeltes Verfahren eröffnet oder die Eröffnung beantragt worden ist oder der Antrag mangels Masse abgelehnt oder ein Insolvenzplan rechtskräftig i.S.d. § 124 Abs. 1 Nr. 2 GWB bestätigt wurde. 4. Eigenerklärung zur Liquidation und Einstellung der Tätigkeit i.S.d. § 124 Abs. 1 Nr. 2 GWB. 5. Eigenerklärung, dass bei der Ausführung öffentlicher Aufträge nicht gegen geltende umwelt-, sozial- oder arbeitsrechtliche Verpflichtungen verstoßen wurde (§ 124 Abs. 1 Nr. 1 GWB) 6. Eigenerklärung, dass im Rahmen der beruflichen Tätigkeit keine schwere Verfehlung begangen wurde, durch die die Integrität des Unternehmens in Frage gestellt wird (§ 124 Abs. 1 Nr. 3 GWB) 7. Eigenerklärung, dass mit anderen Unternehmen keine Vereinbarungen getroffen oder Verhaltensweisen aufeinander abgestimmt wurden, die eine Verhinderung, eine Einschränkung oder Verfälschung des Wettbewerbs bezwecken oder bewirken (§ 124 Abs. 1 Nr. 4 GWB). 8. Eigenerklärung, dass für das Unternehmen kein Ausschlussgrund i.S.v. § 21 Abs. 1 des Arbeitnehmerentsendegesetzes (AEntG), § 98c des Aufenthaltsgesetzes (AufenthG), § 19 Abs. 1 des Mindestlohngesetzes (MiLoG), § 21 des Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetzes (SchwarzArbG) oder § 22 Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz (LkSorgPflG) vorliegt. 9. Eigenerklärung zu Art. 5k der Verordnung (EU) Nr. 833/2014 in der jeweils geltenden Fassung (SanktionsVO) (nur vom Bieter und allen Mitgliedern einer Bietergemeinschaft abzugeben) 10. Scientology-Schutzerklärung 11.Erklärung zur sozialen Nachhaltigkeit für IT: Verpflichtungserkärung zur Einhaltung der ILO-Kernarbeitsnormen (nur von Bietern und allen Mitgliedern einer Bietergemeinschaft abzugeben). 12. Angabe zur Eintragung in das Berufs-/Handelsregister. Die Vergabestelle behält sich vor, zu prüfen, ob weitere fakultative Ausschlussgründe im Sinne von §§ 124 bis 126 GWB vorliegen, zu denen keine Eigenerklärung gefordert wird, und gegebenenfalls Bieter/Bietergemeinschaften, bei denen fakultative Ausschlussgründe vorliegen, auszuschließen.
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien:
Haftpflichtversicherung: Die nachfolgenden Eigenerklärungen sind von jedem Bieter und bei Bietergemeinschaften von jedem Bietergemeinschaftsmitglied mit dem Angebot abzugeben. Eigenerklärung über das Bestehen einer Berufs- bzw. Betriebshaftpflichtversicherung mit einer Deckungssumme von mindestens 2 Mio. EUR für Personenschäden, mindestens 2 Mio. EUR für Sachschäden und mindestens 250.000 EUR für Vermögensschäden, jeweils zweifach maximiert pro Jahr, oder Eigenerklärung, dass eine entsprechende Berufs- bzw. Betriebshaftpflichtversicherung im Falle der Zuschlagserteilung vor der Zuschlagserteilung abgeschlossen wird.
Haftpflichtversicherung: Die nachfolgenden Eigenerklärungen sind von jedem Bieter und bei Bietergemeinschaften von jedem Bietergemeinschaftsmitglied mit dem Angebot abzugeben. Eigenerklärung über das Bestehen einer Berufs- bzw. Betriebshaftpflichtversicherung mit einer Deckungssumme von mindestens 2 Mio. EUR für Personenschäden, mindestens 2 Mio. EUR für Sachschäden und mindestens 250.000 EUR für Vermögensschäden, jeweils zweifach maximiert pro Jahr, oder Eigenerklärung, dass eine entsprechende Berufs- bzw. Betriebshaftpflichtversicherung im Falle der Zuschlagserteilung vor der Zuschlagserteilung abgeschlossen wird.
Technische und berufliche Fähigkeiten
Referenzen: Eigenerklärungen zu Referenzen Für jedes Los, für das ein Angebot abgegeben wird, müssen im Angebot mindestens drei Referenzen (Eigenerklärung) benannt werden, bei denen der Auftragsgegenstand (gelieferte Produkte und erbrachte Dienstleistungen, nicht Auftragsvolumen) im Kern mit dem Auftragsgegenstand des jeweiligen Loses vergleichbar ist. Es muss sich nicht um Rahmenvereinbarungen handeln. Es werden nur Referenzen gewertet, bei denen im Zeitraum 01.01.2021 bis zum Ablauf der Frist zur Abgabe der Angebote tatsächlich Liefer- und Dienstleistungen erbracht wurden. Für jede Referenz ist ein Ansprechpartner des Referenzgebers namentlich zu benennen und eine Telefonnummer für Rückfragen der Vergabestelle anzugeben.
Referenzen: Eigenerklärungen zu Referenzen Für jedes Los, für das ein Angebot abgegeben wird, müssen im Angebot mindestens drei Referenzen (Eigenerklärung) benannt werden, bei denen der Auftragsgegenstand (gelieferte Produkte und erbrachte Dienstleistungen, nicht Auftragsvolumen) im Kern mit dem Auftragsgegenstand des jeweiligen Loses vergleichbar ist. Es muss sich nicht um Rahmenvereinbarungen handeln. Es werden nur Referenzen gewertet, bei denen im Zeitraum 01.01.2021 bis zum Ablauf der Frist zur Abgabe der Angebote tatsächlich Liefer- und Dienstleistungen erbracht wurden. Für jede Referenz ist ein Ansprechpartner des Referenzgebers namentlich zu benennen und eine Telefonnummer für Rückfragen der Vergabestelle anzugeben.
Eigenerklärung zu Fachkräften: Eigenerklärung zu Fachkräften Jeder Bieter und jede Bietergemeinschaft muss mindestens über 10 kaufmännische Mitarbeiter (Vollzeitäquivalente) und mindestens 10 technische Mitarbeiter (Vollzeitäquivalente) verfügen.
Zertifizierungen: Jeder Bieter und jede Bietergemeinschaft muss zum Zeitpunkt des Ablaufs der Angebotsfrist über die nachfolgenden Zertifizierungen verfügen. Bei Bietergemeinschaften reicht es aus, wenn die Bietergemeinschaft ins-gesamt über alle nachfolgenden Zertifizierungen verfügt. D.h., dass nicht jedes Bietergemeinschaftsmitglied über Zertifizierungen verfügen muss. Die Zertifikate sind mit dem Angebot einzureichen. - Umweltmanagementsystem ISO 14001 Zertifizierung oder EMAS-Registrierung oder gleich-wertig - Qualitätsmanagementsystem ISO 9001 Zertifizierung oder gleichwertig - Informationssicherheitsmanagementsystem ISO 27001 Zertifizierung oder gleichwertig - Partnerstatus des Herstellers der angebotenen Produkte entsprechend der Vorgaben des Leistungsverzeichnisses.
Zertifizierungen: Jeder Bieter und jede Bietergemeinschaft muss zum Zeitpunkt des Ablaufs der Angebotsfrist über die nachfolgenden Zertifizierungen verfügen. Bei Bietergemeinschaften reicht es aus, wenn die Bietergemeinschaft ins-gesamt über alle nachfolgenden Zertifizierungen verfügt. D.h., dass nicht jedes Bietergemeinschaftsmitglied über Zertifizierungen verfügen muss. Die Zertifikate sind mit dem Angebot einzureichen. - Umweltmanagementsystem ISO 14001 Zertifizierung oder EMAS-Registrierung oder gleich-wertig - Qualitätsmanagementsystem ISO 9001 Zertifizierung oder gleichwertig - Informationssicherheitsmanagementsystem ISO 27001 Zertifizierung oder gleichwertig - Partnerstatus des Herstellers der angebotenen Produkte entsprechend der Vorgaben des Leistungsverzeichnisses.
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Jährlichen Umsatz: Eigenerklärung über den jährlichen Umsatz (netto) in den letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahren in den nachfolgend genannten Tätigkeitsbereichen (Liefer- und Dienstleistungen); der Umsatz (netto) muss in den letzten drei Geschäftsjahren insgesamt mindestens folgende Werte erreichen: Los 1 - PC-Systeme: mind. 4,0 Mio. Euro im Tätigkeitsbereich "PC-Systeme" Bei Bietergemeinschaften reicht es aus, wenn die Bietergemeinschaft insgesamt den geforderten Mindestumsatz nachweist. Gleiches gilt für Bieter mit Nachunternehmern, sofern es sich um Nachunternehmer mit einer entsprechenden Eignungsleihe handelt und für diesen der Umsatz im Angebot angegeben wird.
Jährlichen Umsatz: Eigenerklärung über den jährlichen Umsatz (netto) in den letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahren in den nachfolgend genannten Tätigkeitsbereichen (Liefer- und Dienstleistungen); der Umsatz (netto) muss in den letzten drei Geschäftsjahren insgesamt mindestens folgende Werte erreichen: Los 1 - PC-Systeme: mind. 4,0 Mio. Euro im Tätigkeitsbereich "PC-Systeme" Bei Bietergemeinschaften reicht es aus, wenn die Bietergemeinschaft insgesamt den geforderten Mindestumsatz nachweist. Gleiches gilt für Bieter mit Nachunternehmern, sofern es sich um Nachunternehmer mit einer entsprechenden Eignungsleihe handelt und für diesen der Umsatz im Angebot angegeben wird.
Bedingungen für die Teilnahme
Rechtsform der Gruppe von Wirtschaftsteilnehmern, an die der Auftrag vergeben werden soll: Gesamtschuldneriche Haftung, Angabe eines Bevollmächtigten
Ausschlussgrund:
Beteiligung an einer kriminellen Vereinigung
Betrugsbekämpfung
Der Zahlungsunfähigkeit vergleichbare Lage gemäß nationaler Rechtsvorschriften
+ 19 weitere
Direkte oder indirekte Beteiligung an der Vorbereitung des Vergabeverfahrens
Einstellung der gewerblichen Tätigkeit
Entrichtung von Steuern
Falsche Angaben, verweigerte Informationen, die nicht in der Lage sind, die erforderlichen Unterlagen vorzulegen, und haben vertrauliche Informationen über dieses Verfahren erhalten.
Geldwäsche oder Terrorismusfinanzierung
Interessenkonflikt aufgrund seiner Teilnahme an dem Vergabeverfahren
Kinderarbeit und andere Formen des Menschenhandels
Korruption
Rein innerstaatliche Ausschlussgründe
Schwere Verfehlung im Rahmen der beruflichen Tätigkeit
Terroristische Straftaten oder Straftaten im Zusammenhang mit terroristischen Aktivitäten
Vereinbarungen mit anderen Wirtschaftsteilnehmern zur Verzerrung des Wettbewerbs
Verstoß gegen arbeitsrechtliche Verpflichtungen
Verstoß gegen sozialrechtliche Verpflichtungen
Verstoß gegen umweltrechtliche Verpflichtungen
Verwaltung der Vermögenswerte durch einen Insolvenzverwalter
Vorzeitige Beendigung, Schadensersatz oder andere vergleichbare Sanktionen
Zahlung der Sozialversicherungsbeiträge
Zahlungsunfähigkeit
Beschreibung der Ausschlussgründe: siehe Eignungskriterien
Öffentlicher Auftraggeber Name und Adressen
Name: Bayerische Kommunale IT Einkaufsgenossenschaft eG (BayKIT eG)
Nationale Registrierungsnummer: GnR 2827
Postanschrift: Hansastraße 12-16
Postleitzahl: 80686
Postort: München
Region: München, Kreisfreie Stadt🏙️
Land: Deutschland 🇩🇪
E-Mail: ausschreibung@baykit.de📧
Telefon: +49 89 381796662📞 Art des öffentlichen Auftraggebers
Regional- oder Kommunalbehörde
Haupttätigkeit
Wirtschaft und Finanzen
Informationen zur gemeinsamen Beschaffung
Der Auftrag wird von einer zentralen Beschaffungsstelle vergeben ✅ Kommunikation
Dokumente URL: https://www.dtvp.de/Satellite/notice/CXP4DB4567R/documents🌏
Teilnahme-URL: https://www.dtvp.de/Satellite/notice/CXP4DB4567R🌏
URL des Beschaffungsinstruments: https://www.dtvp.de/Satellite/notice/CXP4DB4567R🌏
Name: Die Kommunikation erfolgt ausschließlich über die Vergabeplattform.
Elektronische Einreichung: Erforderlich
Gültigkeitsdauer des Angebots: 14 Wochen
Datum des Beginns: 2025-02-28 📅
Datum des Endes: 2028-12-29 📅
Objekt
Art des Vertrags: Lieferungen
Ergänzende Informationen Zusätzliche Informationen
Bekanntmachungs-ID: CXP4DB4567R
Körper überprüfen
Name: Regierung von Oberbayern, Vergabekammer Südbayern
Nationale Registrierungsnummer: DE 811335517
Postleitzahl: 80534
Postort: München
Region: München, Kreisfreie Stadt🏙️
Land: Deutschland 🇩🇪
E-Mail: vergabekammer.suedbayern@reg-ob.bayern.de📧
Telefon: +49 89 2176-2411📞
Fax: +49 89 2176-2847 📠 Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
Um eine Korrektur des Vergabeverfahrens zu erreichen, kann ein Nachprüfungsantrag bei der Vergabekammer Südbayern gestellt werden, solange der Auftraggeber noch keinen wirksamen Zuschlag erteilt hat. Ein wirksamer Zuschlag kann erst erteilt werden, nachdem der Auftraggeber die unterlegenen Bieter über die beabsichtigte Zuschlagserteilung nach § 134 GWB informiert hat und 15 Kalendertage bzw. bei Versendung der Informationen per Fax oder auf elektronischem Weg 10 Kalendertage vergangen sind (§§ 134, 135 GWB). Ein Nachprüfungsantrag ist unzulässig, wenn der Antragsteller die geltend gemachten Verstöße gegen Vergabevorschriften bereits vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat bzw. wenn der Antragsteller Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt hat oder der Antragsteller Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt hat. Ferner ist ein Nachprüfungsantrag unzulässig, wenn mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 160 Abs. 3 GWB).
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
Um eine Korrektur des Vergabeverfahrens zu erreichen, kann ein Nachprüfungsantrag bei der Vergabekammer Südbayern gestellt werden, solange der Auftraggeber noch keinen wirksamen Zuschlag erteilt hat. Ein wirksamer Zuschlag kann erst erteilt werden, nachdem der Auftraggeber die unterlegenen Bieter über die beabsichtigte Zuschlagserteilung nach § 134 GWB informiert hat und 15 Kalendertage bzw. bei Versendung der Informationen per Fax oder auf elektronischem Weg 10 Kalendertage vergangen sind (§§ 134, 135 GWB). Ein Nachprüfungsantrag ist unzulässig, wenn der Antragsteller die geltend gemachten Verstöße gegen Vergabevorschriften bereits vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat bzw. wenn der Antragsteller Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt hat oder der Antragsteller Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt hat. Ferner ist ein Nachprüfungsantrag unzulässig, wenn mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 160 Abs. 3 GWB).
Informationen über elektronische Arbeitsabläufe
Die elektronische Rechnungsstellung wird akzeptiert
Bekanntmachungsangaben
Bevorzugtes Datum der Veröffentlichung: 2024-12-11+01:00 📅
Quelle: OJS 2024/S 242-760023 (2024-12-11)
Auftragsbekanntmachung (2025-01-21) Verfahren Administrative Informationen
Frist für den Eingang von Angeboten oder Teilnahmeanträgen: 2025-02-03 10:00:00 📅
Bedingungen für die Öffnung der Angebote: 2025-02-03 11:00:00 📅
Bedingungen für die Einreichung eines Angebots
Eröffnungstermin: 2025-02-03 11:00:00 📅
Frist für die Anforderung zusätzlicher Informationen: 2025-01-22 23:59:59 📅
Ergänzende Informationen Bekanntmachungsangaben
Bevorzugtes Datum der Veröffentlichung: 2025-01-21+01:00 📅
Änderungen Zu berichtigender Text in der ursprünglichen Bekanntmachung
Nummer des Abschnitts: PROCEDURE Neuer Wert
Text: Verlängerung der Angebotsfrist
Andere zusätzliche Informationen
Hauptgrund für die Änderung: Aktualisierte Informationen
Angaben zu Änderungen
Fassung der zu ändernden vorigen Bekanntmachung: 44897f92-179f-444c-82f9-d5fbe072a0b2-01
Quelle: OJS 2025/S 015-044049 (2025-01-21)
Auftragsbekanntmachung (2025-01-24) Verfahren Administrative Informationen
Frist für den Eingang von Angeboten oder Teilnahmeanträgen: 2025-02-05 10:00:00 📅
Bedingungen für die Öffnung der Angebote: 2025-02-05 11:00:00 📅
Bedingungen für die Einreichung eines Angebots
Eröffnungstermin: 2025-02-05 11:00:00 📅
Frist für die Anforderung zusätzlicher Informationen: 2025-01-24 23:59:59 📅
Ergänzende Informationen Bekanntmachungsangaben
Bevorzugtes Datum der Veröffentlichung: 2025-01-24+01:00 📅
Änderungen Zu berichtigender Text in der ursprünglichen Bekanntmachung
Nummer des Abschnitts: PROCEDURE Neuer Wert
Text: Verlängerung der Angebotsfrist auf: 05.02.2025, 10:00 Uhr
Andere zusätzliche Informationen
Verlängerung der Angebotsfrist auf: 05.02.2025, 10:00 Uhr
Hauptgrund für die Änderung: Aktualisierte Informationen
Angaben zu Änderungen
Fassung der zu ändernden vorigen Bekanntmachung: 83a93c95-88ac-417e-91e1-c359be2c667c-01
Quelle: OJS 2025/S 018-055333 (2025-01-24)