Der Eigenbetrieb Rettungsdienst des Kreises Offenbach (nachfolgend: „Aufgabenträger“), beabsichtigt auf Grundlage von § 11 Hessisches Rettungsdienstgesetz in der Fassung vom 16. Dezember 2010, zuletzt geändert durch Gesetz vom 9. Dezember 2022 (nachfolgend „HRDG“), Dienstleistungsaufträge zur Durchführung der notärztlichen Versorgung im öffentlichen Rettungsdienst zu vergeben. Die Leistung besteht aus der Zurverfügungstellung geeigneter Notärzte für den Notarztdienst im Wege einer Personalgestellung, die nach Ansicht des Auftraggebers die Voraussetzungen einer genehmigungspflichtigen Arbeitnehmerüberlassung im Sinne des Arbeitnehmerüberlassungsgesetzes (AÜG) erfüllt.
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2024-08-30.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2024-07-24.
Auftragsbekanntmachung (2024-07-24) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Beauftragung mit der notärztlichen Versorgung im öffentlichen Rettungsdienst des Kreises Offenbach
Referenznummer: 080120-24
Kurze Beschreibung:
Der Eigenbetrieb Rettungsdienst des Kreises Offenbach (nachfolgend: „Aufgabenträger“), beabsichtigt auf Grundlage von § 11 Hessisches Rettungsdienstgesetz in der Fassung vom 16. Dezember 2010, zuletzt geändert durch Gesetz vom 9. Dezember 2022 (nachfolgend „HRDG“), Dienstleistungsaufträge zur Durchführung der notärztlichen Versorgung im öffentlichen Rettungsdienst zu vergeben. Die Leistung besteht aus der Zurverfügungstellung geeigneter Notärzte für den Notarztdienst im Wege einer Personalgestellung, die nach Ansicht des Auftraggebers die Voraussetzungen einer genehmigungspflichtigen Arbeitnehmerüberlassung im Sinne des Arbeitnehmerüberlassungsgesetzes (AÜG) erfüllt.
Der Eigenbetrieb Rettungsdienst des Kreises Offenbach (nachfolgend: „Aufgabenträger“), beabsichtigt auf Grundlage von § 11 Hessisches Rettungsdienstgesetz in der Fassung vom 16. Dezember 2010, zuletzt geändert durch Gesetz vom 9. Dezember 2022 (nachfolgend „HRDG“), Dienstleistungsaufträge zur Durchführung der notärztlichen Versorgung im öffentlichen Rettungsdienst zu vergeben. Die Leistung besteht aus der Zurverfügungstellung geeigneter Notärzte für den Notarztdienst im Wege einer Personalgestellung, die nach Ansicht des Auftraggebers die Voraussetzungen einer genehmigungspflichtigen Arbeitnehmerüberlassung im Sinne des Arbeitnehmerüberlassungsgesetzes (AÜG) erfüllt.
Art des Vertrags: Dienstleistungen
Produkte/Dienstleistungen: Rettungsdienste📦
Geschätzter Wert ohne MwSt: 0 EUR 💰
Informationen über Lose
Dieser Vertrag ist in Lose unterteilt ✅
Angebote können für alle Lose eingereicht werden ✅
1️⃣
Interne Kennung: 0001
Titel: Los 1: NEF Dietzenbach 1
Geschätzter Wert ohne MwSt: 0 EUR 💰
Beschreibung der Beschaffung:
Notärztliche Besetzung des NEF Dietzenbach 1:
• von Montag – Freitag jeweils von 18:00 bis 06:00 Uhr des darauffolgenden Tages und
• Samstag, Sonntag und Feiertag jeweils von 6:00 bis 6:00 Uhr des darauffolgenden Tages
Das Rettungsmittel samt rettungsdienstlichem Fachpersonal, die medizinische Ausstattung der Notärzte (nachfolgend: „NA“), sowie die Unterbringung der NA während des Dienstes werden durch den Auftraggeber bzw. durch vom Auftraggeber nach § 5 Abs. 2 HRDG Beauftragte bereitgestellt und sind damit nicht Teil der vom Beauftragten geschuldeten Leistung.
Hinweis: Der NA muss sich während des gesamten Dienstes in unmittelbarer Nähe zur Rettungswache aufhalten. Es ist jedoch zulässig, dass er während des Notarztdienstes anderen Tätigkeiten nachgeht, wenn und soweit sichergestellt ist, dass er den unter Ziff. 4.1.8 Leistungsbeschreibung (Anlage 1) dargestellten Mitwirkungspflichten nachkommt und bei Alarmierung binnen maximal einer (1) Minute einsatzbereit zum Transport durch das NEF bereitsteht.
Notärztliche Besetzung des NEF Dietzenbach 1:
• von Montag – Freitag jeweils von 18:00 bis 06:00 Uhr des darauffolgenden Tages und
• Samstag, Sonntag und Feiertag jeweils von 6:00 bis 6:00 Uhr des darauffolgenden Tages
Das Rettungsmittel samt rettungsdienstlichem Fachpersonal, die medizinische Ausstattung der Notärzte (nachfolgend: „NA“), sowie die Unterbringung der NA während des Dienstes werden durch den Auftraggeber bzw. durch vom Auftraggeber nach § 5 Abs. 2 HRDG Beauftragte bereitgestellt und sind damit nicht Teil der vom Beauftragten geschuldeten Leistung.
Hinweis: Der NA muss sich während des gesamten Dienstes in unmittelbarer Nähe zur Rettungswache aufhalten. Es ist jedoch zulässig, dass er während des Notarztdienstes anderen Tätigkeiten nachgeht, wenn und soweit sichergestellt ist, dass er den unter Ziff. 4.1.8 Leistungsbeschreibung (Anlage 1) dargestellten Mitwirkungspflichten nachkommt und bei Alarmierung binnen maximal einer (1) Minute einsatzbereit zum Transport durch das NEF bereitsteht.
Land: Deutschland 🇩🇪
Ort der Leistung: Offenbach, Landkreis
🏙️ Dauer
Datum des Beginns: 2025-01-01 📅
Datum des Endes: 2028-12-31 📅
Beschreibung
Weitere Informationen zur Verlängerung:
Es besteht eine einmalige einseitige Verlängerungsoption für den Auftraggeber um ein (1) weiteres Jahr bis maximal zum 31.12.2029. Das Optionsrecht ist vom Auftraggeber schriftlich mit einer Frist von mindestens sechs Monaten zum Vertragsende auszuüben.
Es besteht eine einmalige einseitige Verlängerungsoption für den Auftraggeber um ein (1) weiteres Jahr bis maximal zum 31.12.2029. Das Optionsrecht ist vom Auftraggeber schriftlich mit einer Frist von mindestens sechs Monaten zum Vertragsende auszuüben.
Vergabekriterien
Qualitätskriterium (Bezeichnung): Konzept für die Durchführung der notärztlichen Versorgung
Qualitätskriterium (Gewichtung): 50
Preis ✅
Preis (Gewichtung): 50
Titel
Los-Identifikationsnummer: LOT-0001
2️⃣
Interne Kennung: 0002
Titel: Los 2: NEF Dietzenbach 2
Beschreibung der Beschaffung:
Notärztliche Besetzung des NEF Dietzenbach 2:
• Montag bis Sonntag jeweils von 08:00 bis 20:00 Uhr
Das Rettungsmittel samt rettungsdienstlichem Fachpersonal, die medizinische Ausstattung der Notärzte (nachfolgend: „NA“), sowie die Unterbringung der NA während des Dienstes werden durch den Auftraggeber bzw. durch vom Auftraggeber nach § 5 Abs. 2 HRDG Beauftragte bereitgestellt und sind damit nicht Teil der vom Beauftragten geschuldeten Leistung.
Hinweis: Der NA muss sich während des gesamten Dienstes in unmittelbarer Nähe zur Rettungswache aufhalten. Es ist jedoch zulässig, dass er während des Notarztdienstes anderen Tätigkeiten nachgeht, wenn und soweit sichergestellt ist, dass er den unter Ziff. 4.1.8 Leistungsbeschreibung (Anlage 1) dargestellten Mitwirkungspflichten nachkommt und bei Alarmierung binnen maximal einer (1) Minute einsatzbereit zum Transport durch das NEF bereitsteht.
Notärztliche Besetzung des NEF Dietzenbach 2:
• Montag bis Sonntag jeweils von 08:00 bis 20:00 Uhr
Das Rettungsmittel samt rettungsdienstlichem Fachpersonal, die medizinische Ausstattung der Notärzte (nachfolgend: „NA“), sowie die Unterbringung der NA während des Dienstes werden durch den Auftraggeber bzw. durch vom Auftraggeber nach § 5 Abs. 2 HRDG Beauftragte bereitgestellt und sind damit nicht Teil der vom Beauftragten geschuldeten Leistung.
Hinweis: Der NA muss sich während des gesamten Dienstes in unmittelbarer Nähe zur Rettungswache aufhalten. Es ist jedoch zulässig, dass er während des Notarztdienstes anderen Tätigkeiten nachgeht, wenn und soweit sichergestellt ist, dass er den unter Ziff. 4.1.8 Leistungsbeschreibung (Anlage 1) dargestellten Mitwirkungspflichten nachkommt und bei Alarmierung binnen maximal einer (1) Minute einsatzbereit zum Transport durch das NEF bereitsteht.
Titel
Los-Identifikationsnummer: LOT-0002
3️⃣
Interne Kennung: 0003
Titel: Los 3: NEF Langen 1
Beschreibung der Beschaffung:
Notärztliche Besetzung des NEF Langen 1:
• Samstag, Sonntag und Feiertag jeweils von 07:00 bis 07:00 Uhr des darauffolgenden Tages
Das Rettungsmittel samt rettungsdienstlichem Fachpersonal, die medizinische Ausstattung der Notärzte (nachfolgend: „NA“), sowie die Unterbringung der NA während des Dienstes werden durch den Auftraggeber bzw. durch vom Auftraggeber nach § 5 Abs. 2 HRDG Beauftragte bereitgestellt und sind damit nicht Teil der vom Beauftragten geschuldeten Leistung.
Hinweis: Der NA muss sich während des gesamten Dienstes in unmittelbarer Nähe zur Rettungswache aufhalten. Es ist jedoch zulässig, dass er während des Notarztdienstes anderen Tätigkeiten nachgeht, wenn und soweit sichergestellt ist, dass er den unter Ziff. 4.1.8 Leistungsbeschreibung (Anlage 1) dargestellten Mitwirkungspflichten nachkommt und bei Alarmierung binnen maximal einer (1) Minute einsatzbereit zum Transport durch das NEF bereitsteht.
Notärztliche Besetzung des NEF Langen 1:
• Samstag, Sonntag und Feiertag jeweils von 07:00 bis 07:00 Uhr des darauffolgenden Tages
Das Rettungsmittel samt rettungsdienstlichem Fachpersonal, die medizinische Ausstattung der Notärzte (nachfolgend: „NA“), sowie die Unterbringung der NA während des Dienstes werden durch den Auftraggeber bzw. durch vom Auftraggeber nach § 5 Abs. 2 HRDG Beauftragte bereitgestellt und sind damit nicht Teil der vom Beauftragten geschuldeten Leistung.
Hinweis: Der NA muss sich während des gesamten Dienstes in unmittelbarer Nähe zur Rettungswache aufhalten. Es ist jedoch zulässig, dass er während des Notarztdienstes anderen Tätigkeiten nachgeht, wenn und soweit sichergestellt ist, dass er den unter Ziff. 4.1.8 Leistungsbeschreibung (Anlage 1) dargestellten Mitwirkungspflichten nachkommt und bei Alarmierung binnen maximal einer (1) Minute einsatzbereit zum Transport durch das NEF bereitsteht.
Titel
Los-Identifikationsnummer: LOT-0003
4️⃣
Interne Kennung: 0004
Titel: Los 4: NEF Langen 2
Beschreibung der Beschaffung:
Notärztliche Besetzung des NEF Langen 2:
• Montag bis Freitag (ohne Wochenfeiertage) jeweils von 08:00 bis 17:00 Uhr
Das Rettungsmittel samt rettungsdienstlichem Fachpersonal, die medizinische Ausstattung der Notärzte (nachfolgend: „NA“), sowie die Unterbringung der NA während des Dienstes werden durch den Auftraggeber bzw. durch vom Auftraggeber nach § 5 Abs. 2 HRDG Beauftragte bereitgestellt und sind damit nicht Teil der vom Beauftragten geschuldeten Leistung.
Hinweis: Der NA muss sich während des gesamten Dienstes in unmittelbarer Nähe zur Rettungswache aufhalten. Es ist jedoch zulässig, dass er während des Notarztdienstes anderen Tätigkeiten nachgeht, wenn und soweit sichergestellt ist, dass er den unter Ziff. 4.1.8 Leistungsbeschreibung (Anlage 1) dargestellten Mitwirkungspflichten nachkommt und bei Alarmierung binnen maximal einer (1) Minute einsatzbereit zum Transport durch das NEF bereitsteht.
Notärztliche Besetzung des NEF Langen 2:
• Montag bis Freitag (ohne Wochenfeiertage) jeweils von 08:00 bis 17:00 Uhr
Das Rettungsmittel samt rettungsdienstlichem Fachpersonal, die medizinische Ausstattung der Notärzte (nachfolgend: „NA“), sowie die Unterbringung der NA während des Dienstes werden durch den Auftraggeber bzw. durch vom Auftraggeber nach § 5 Abs. 2 HRDG Beauftragte bereitgestellt und sind damit nicht Teil der vom Beauftragten geschuldeten Leistung.
Hinweis: Der NA muss sich während des gesamten Dienstes in unmittelbarer Nähe zur Rettungswache aufhalten. Es ist jedoch zulässig, dass er während des Notarztdienstes anderen Tätigkeiten nachgeht, wenn und soweit sichergestellt ist, dass er den unter Ziff. 4.1.8 Leistungsbeschreibung (Anlage 1) dargestellten Mitwirkungspflichten nachkommt und bei Alarmierung binnen maximal einer (1) Minute einsatzbereit zum Transport durch das NEF bereitsteht.
Titel
Los-Identifikationsnummer: LOT-0004
Verfahren Art des Verfahrens
Offenes Verfahren ✅
Rechtsgrundlage: Richtlinie 2014/24/EU
Administrative Informationen
Frist für den Eingang von Angeboten oder Teilnahmeanträgen: 2024-08-30 10:30:00 📅
Bedingungen für die Öffnung der Angebote: 2024-08-30 10:35:00 📅
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Mindestzeitraum, in dem der Bieter das Angebot aufrechterhalten muss: 92 Bedingungen für die Einreichung eines Angebots
Die Bieter können mehrere Angebote einreichen
Fortgeschrittene oder qualifizierte elektronische Signatur oder Siegel (im Sinne der Verordnung (EU) Nr 910/2014) erforderlich
Eröffnungstermin: 2024-08-30 10:35:00 📅
Elektronische Rechnungsstellung: Erforderlich
Zusätzliche Informationen:
Unvollständige und/oder verspätet eingereichte Angebote und/oder Änderungen oder Ergänzungen an den Unterlagen zu diesem Vergabeverfahren können zum Ausschluss des Angebotes führen.
Der Auftraggeber behält sich vor, fehlende Unterlagen (Angaben, Erklärungen und Nachweise) nachzufordern. Dies gilt nicht für fehlende Preisangaben, es sei denn, es handelt sich um unwesentliche Einzelpositionen, deren Einzelpreise den Gesamtpreis nicht verändern oder die Wertungsreihenfolge und den Wettbewerb nicht beeinträchtigen.
Unvollständige und/oder verspätet eingereichte Angebote und/oder Änderungen oder Ergänzungen an den Unterlagen zu diesem Vergabeverfahren können zum Ausschluss des Angebotes führen.
Der Auftraggeber behält sich vor, fehlende Unterlagen (Angaben, Erklärungen und Nachweise) nachzufordern. Dies gilt nicht für fehlende Preisangaben, es sei denn, es handelt sich um unwesentliche Einzelpositionen, deren Einzelpreise den Gesamtpreis nicht verändern oder die Wertungsreihenfolge und den Wettbewerb nicht beeinträchtigen.
Der Auftraggeber behält sich vor, fehlende Unterlagen (Angaben, Erklärungen und Nachweise) nachzufordern. Dies gilt nicht für fehlende Preisangaben, es sei denn, es handelt sich um unwesentliche Einzelpositionen, deren Einzelpreise den Gesamtpreis nicht verändern oder die Wertungsreihenfolge und den Wettbewerb nicht beeinträchtigen.
Der Auftraggeber behält sich vor, fehlende Unterlagen (Angaben, Erklärungen und Nachweise) nachzufordern. Dies gilt nicht für fehlende Preisangaben, es sei denn, es handelt sich um unwesentliche Einzelpositionen, deren Einzelpreise den Gesamtpreis nicht verändern oder die Wertungsreihenfolge und den Wettbewerb nicht beeinträchtigen.
Vergabekriterien
Gewichtungsart: Gewichtung (Punkte, genau)
Bedingungen für die Einreichung eines Angebots
Der Vertrag enthält Bedingungen zur Vertragsausführung ✅
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Liste und kurze Beschreibung der Bedingungen:
- Erklärung des Bieters in Zusammenhang mit den Ausschlussgründen im Sinne von §§ 123, 124 GWB (Formblatt Beleg über das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen (Anlage 5)).
Hinweis: Der Auftraggeber wird in Bezug auf den für den Zuschlag vorgesehenen Bieter als Beleg für die Eignung in das Gewerbezentralregister einsehen und entsprechende Auszüge veranlassen. Dies gilt für die gesetzlichen Vertreter des Bieters und für die Personen, die der Bieter als Geschäftsführer einzusetzen beabsichtigt.
- Aktueller Auszug (nicht älter als sechs Monate vor dem Ende der Frist zur Abgabe des Angebots) aus dem Bundeszentralregister gemäß § 30 Abs. 1 Bundeszentralregistergesetz (BZRG) für den Unternehmer als natürliche Person, bei einer juristischen Person für den gesetzlichen Vertreter und zudem in beiden Fällen für die mit der Führung der Geschäfte bestellte Person. Sofern ein solcher Auszug bis zum Ablauf der Angebotsfrist nicht vorliegt, reicht auch die Antragsbestätigung oder ein vergleichbarer Nachweis über die Antragstellung auf einen Auszug aus dem BZR.
- Es muss ein aktueller Ausdruck/Auszug (ausreichend in Kopie, nicht älter als sechs Monate vor dem Ende der Frist zur Abgabe des Angebots) aus dem Handelsregister gemäß §§ 8 ff. Handelsgesetzbuch (HGB) i. V. m. der Handelsregisterverordnung (HRV) bzw. aus dem Vereinsregister gemäß §§ 55 ff. Bürgerliches Gesetzbuch (BGB) i. V. m. der Vereinsregisterordnung (VRG) vorgelegt werden.
- Erklärung des Bieters in Zusammenhang mit den Ausschlussgründen im Sinne von §§ 123, 124 GWB (Formblatt Beleg über das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen (Anlage 5)).
Hinweis: Der Auftraggeber wird in Bezug auf den für den Zuschlag vorgesehenen Bieter als Beleg für die Eignung in das Gewerbezentralregister einsehen und entsprechende Auszüge veranlassen. Dies gilt für die gesetzlichen Vertreter des Bieters und für die Personen, die der Bieter als Geschäftsführer einzusetzen beabsichtigt.
- Aktueller Auszug (nicht älter als sechs Monate vor dem Ende der Frist zur Abgabe des Angebots) aus dem Bundeszentralregister gemäß § 30 Abs. 1 Bundeszentralregistergesetz (BZRG) für den Unternehmer als natürliche Person, bei einer juristischen Person für den gesetzlichen Vertreter und zudem in beiden Fällen für die mit der Führung der Geschäfte bestellte Person. Sofern ein solcher Auszug bis zum Ablauf der Angebotsfrist nicht vorliegt, reicht auch die Antragsbestätigung oder ein vergleichbarer Nachweis über die Antragstellung auf einen Auszug aus dem BZR.
- Es muss ein aktueller Ausdruck/Auszug (ausreichend in Kopie, nicht älter als sechs Monate vor dem Ende der Frist zur Abgabe des Angebots) aus dem Handelsregister gemäß §§ 8 ff. Handelsgesetzbuch (HGB) i. V. m. der Handelsregisterverordnung (HRV) bzw. aus dem Vereinsregister gemäß §§ 55 ff. Bürgerliches Gesetzbuch (BGB) i. V. m. der Vereinsregisterordnung (VRG) vorgelegt werden.
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien:
- Umsatznachweis: Sofern verfügbar, Angabe des Gesamtumsatzes (EUR netto) sowie des Umsatzes der besonderen Leistungsart, die Gegenstand der Vergabe ist (EUR netto), jeweils bezogen auf die letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahre.
- Nachweis einer Betriebshaftpflichtversicherung über den gesamten Vertragszeitraum, beginnend spätestens zum 01.01.2025 inklusive des Zeitraums der Verlängerungsoption (bis 31.12.2029).
Die Versicherung muss für die Rückgriffshaftung des Auftraggebers bei Schäden, für welche dieser im Rahmen der Amtshaftung in Anspruch genommen wird, mit einer Mindestdeckungssumme von 5 Mio. EUR bei Personenschäden und 3 Mio. EUR für Sachschäden bei zweifacher Maximierung pro Jahr, bestehen. Der Nachweis kann geführt werden entweder
• durch Vorlage einer bestehenden Versicherungspolice mit den genannten Mindestdeckungssummen oder
• durch die Bestätigung eines Versicherers über dessen Bereitschaft, im Falle der Zuschlagserteilung eine solche Versicherung mit den genannten Mindestdeckungssummen mit dem Bieter abzuschließen und über den gesamten Vertragszeitraum – einschließlich Verlängerungsoption – aufrechtzuerhalten.
- Umsatznachweis: Sofern verfügbar, Angabe des Gesamtumsatzes (EUR netto) sowie des Umsatzes der besonderen Leistungsart, die Gegenstand der Vergabe ist (EUR netto), jeweils bezogen auf die letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahre.
- Nachweis einer Betriebshaftpflichtversicherung über den gesamten Vertragszeitraum, beginnend spätestens zum 01.01.2025 inklusive des Zeitraums der Verlängerungsoption (bis 31.12.2029).
Die Versicherung muss für die Rückgriffshaftung des Auftraggebers bei Schäden, für welche dieser im Rahmen der Amtshaftung in Anspruch genommen wird, mit einer Mindestdeckungssumme von 5 Mio. EUR bei Personenschäden und 3 Mio. EUR für Sachschäden bei zweifacher Maximierung pro Jahr, bestehen. Der Nachweis kann geführt werden entweder
• durch Vorlage einer bestehenden Versicherungspolice mit den genannten Mindestdeckungssummen oder
• durch die Bestätigung eines Versicherers über dessen Bereitschaft, im Falle der Zuschlagserteilung eine solche Versicherung mit den genannten Mindestdeckungssummen mit dem Bieter abzuschließen und über den gesamten Vertragszeitraum – einschließlich Verlängerungsoption – aufrechtzuerhalten.
Technische und berufliche Fähigkeiten
- Qualitätsmanagementsystem: Nachweis über ein Qualitätsmanagementsystem nach DIN EN ISO 9001:2008 bzw. nach DIN EN ISO 9001:2015, KTQ oder eines gleichwertigen Systems für die ausgeschriebene Leistung, welcher nicht älter als drei Jahre sein darf. Als Nachweis hierfür kann eine Kopie der Bescheinigung über die Zertifizierung dienen, der Nachweis kann aber auch durch Vorlage anderer gleichwertiger Dokumente des Bieters (z. B. Qualitätsmanagement-Handbuch, Dienstanweisungen zum Umgang mit dem Qualitätsmanagementsystem, Bescheinigungen über Unterrichtung des Personals) erbracht werden. Im letzteren Fall hat der Bieter mit dem Angebot die Gleichwertigkeit darzulegen.
- Referenzliste: Mitwirkung in der notärztlichen Versorgung
Mindestens eine Referenz aus den letzten drei Jahren über ausgeführte Beauftragungen, die mit der hier zu vergebenden Durchführung der notärztlichen Versorgung nach Art und Umfang vergleichbar sind. Der Referenzauftrag bzw. dessen Beendigung darf im Zeitpunkt der Angebotsabgabe nicht länger als drei Jahre zurückliegen.
- Verfügbarkeitsnachweis Notärzte: Der Bieter hat nachzuweisen, wie viele Notärzte, die die Anforderungen gemäß Ziffer 4.1 der Leistungsbeschreibung erfüllen, und ab wann diese ihm zur Verfügung stehen. Hierzu hat er das Formblatt Verfügbarkeitsnachweis Notärzte (Anlage 8) auszufüllen. Verfügt der Bieter im Moment der Angebotsabgabe noch nicht über die erforderlichen Notärzte, hat er als Alternative zum Formblatt in der Anlage 8 durch ein Konzept darzustellen, wie er sicherstellt, dass er zu Leistungsbeginn über die erforderliche Anzahl an qualifizierten Notärzten verfügen wird. Hinweis: MINDESTANFORDERUNG: Für die notärztliche Besetzung sind für eine angemessene Sicherstellung der jederzeitigen Verfügbarkeit nach Ansicht des Auftraggebers
• im Los 1 mindestens 3 Personen erforderlich
• im Los 2 mindestens 4 Personen erforderlich
• im Los 3 mindestens 3 Personen erforderlich
• im Los 4 mindestens 3 Personen erforderlich
Erbringt der Bieter den Verfügbarkeitsnachweis in Form der Anlage 8 oder alternativ mittels eines Konzeptes für weniger als die im jeweiligen Los geforderten Personen, wird das Angebot ausgeschlossen.
- Qualitätsmanagementsystem: Nachweis über ein Qualitätsmanagementsystem nach DIN EN ISO 9001:2008 bzw. nach DIN EN ISO 9001:2015, KTQ oder eines gleichwertigen Systems für die ausgeschriebene Leistung, welcher nicht älter als drei Jahre sein darf. Als Nachweis hierfür kann eine Kopie der Bescheinigung über die Zertifizierung dienen, der Nachweis kann aber auch durch Vorlage anderer gleichwertiger Dokumente des Bieters (z. B. Qualitätsmanagement-Handbuch, Dienstanweisungen zum Umgang mit dem Qualitätsmanagementsystem, Bescheinigungen über Unterrichtung des Personals) erbracht werden. Im letzteren Fall hat der Bieter mit dem Angebot die Gleichwertigkeit darzulegen.
- Referenzliste: Mitwirkung in der notärztlichen Versorgung
Mindestens eine Referenz aus den letzten drei Jahren über ausgeführte Beauftragungen, die mit der hier zu vergebenden Durchführung der notärztlichen Versorgung nach Art und Umfang vergleichbar sind. Der Referenzauftrag bzw. dessen Beendigung darf im Zeitpunkt der Angebotsabgabe nicht länger als drei Jahre zurückliegen.
- Verfügbarkeitsnachweis Notärzte: Der Bieter hat nachzuweisen, wie viele Notärzte, die die Anforderungen gemäß Ziffer 4.1 der Leistungsbeschreibung erfüllen, und ab wann diese ihm zur Verfügung stehen. Hierzu hat er das Formblatt Verfügbarkeitsnachweis Notärzte (Anlage 8) auszufüllen. Verfügt der Bieter im Moment der Angebotsabgabe noch nicht über die erforderlichen Notärzte, hat er als Alternative zum Formblatt in der Anlage 8 durch ein Konzept darzustellen, wie er sicherstellt, dass er zu Leistungsbeginn über die erforderliche Anzahl an qualifizierten Notärzten verfügen wird. Hinweis: MINDESTANFORDERUNG: Für die notärztliche Besetzung sind für eine angemessene Sicherstellung der jederzeitigen Verfügbarkeit nach Ansicht des Auftraggebers
• im Los 1 mindestens 3 Personen erforderlich
• im Los 2 mindestens 4 Personen erforderlich
• im Los 3 mindestens 3 Personen erforderlich
• im Los 4 mindestens 3 Personen erforderlich
Erbringt der Bieter den Verfügbarkeitsnachweis in Form der Anlage 8 oder alternativ mittels eines Konzeptes für weniger als die im jeweiligen Los geforderten Personen, wird das Angebot ausgeschlossen.
Bedingungen für den Vertrag
Bedingungen für die Vertragserfüllung:
- Selbstschuldnerische Bankbürgschaft, die von einem im Europäischen Wirtschaftsraum oder durch ein Mitglied des WTO-Dienstleistungsübereinkommens (GATS) zugelassenen Kreditinstitut oder Kreditversicherer erklärt werden muss, durch Vorlage der Bürgschaftsurkunde nachgewiesen wird und die in den Vergabeunterlagen dargestellten Anforderungen erfüllen muss. Im Los 1 mit einem Höchstbetrag von 25.000,00 EUR; im Los 2 von 20.0000,00 EUR; im Los 3 von 12.000,00 EUR; im Los 4 von 10.000,00 EUR. Zum Nachweis hat der Bieter mit dem Angebot eine entsprechende Erklärung eines Kreditinstituts oder Kreditversicherers vorzulegen, aus der hervorgeht, dass dieses/dieser bereit ist, im Zuschlagsfall und vor Auftragserteilung eine, den genannten Anforderungen entsprechende, selbstschuldnerische Bankbürgschaft einzugehen.
- Mindestlohn: Öffentliche Aufträge über Dienstleistungen dürfen gemäß § 4 Abs. 2 Hessischen Vergabe- und Tariftreuegesetz (HVTG) nur an Unternehmen vergeben werden, die sich verpfl…
- Selbstschuldnerische Bankbürgschaft, die von einem im Europäischen Wirtschaftsraum oder durch ein Mitglied des WTO-Dienstleistungsübereinkommens (GATS) zugelassenen Kreditinstitut oder Kreditversicherer erklärt werden muss, durch Vorlage der Bürgschaftsurkunde nachgewiesen wird und die in den Vergabeunterlagen dargestellten Anforderungen erfüllen muss. Im Los 1 mit einem Höchstbetrag von 25.000,00 EUR; im Los 2 von 20.0000,00 EUR; im Los 3 von 12.000,00 EUR; im Los 4 von 10.000,00 EUR. Zum Nachweis hat der Bieter mit dem Angebot eine entsprechende Erklärung eines Kreditinstituts oder Kreditversicherers vorzulegen, aus der hervorgeht, dass dieses/dieser bereit ist, im Zuschlagsfall und vor Auftragserteilung eine, den genannten Anforderungen entsprechende, selbstschuldnerische Bankbürgschaft einzugehen.
- Mindestlohn: Öffentliche Aufträge über Dienstleistungen dürfen gemäß § 4 Abs. 2 Hessischen Vergabe- und Tariftreuegesetz (HVTG) nur an Unternehmen vergeben werden, die sich verpfl…
Bedingungen für die Teilnahme
Ausschlussgrund:
Beteiligung an einer kriminellen Vereinigung
Betrugsbekämpfung
Der Zahlungsunfähigkeit vergleichbare Lage gemäß nationaler Rechtsvorschriften
+ 21 weitere
Direkte oder indirekte Beteiligung an der Vorbereitung des Vergabeverfahrens
Einstellung der gewerblichen Tätigkeit
Entrichtung von Steuern
Falsche Angaben, verweigerte Informationen, die nicht in der Lage sind, die erforderlichen Unterlagen vorzulegen, und haben vertrauliche Informationen über dieses Verfahren erhalten.
Geldwäsche oder Terrorismusfinanzierung
Interessenkonflikt aufgrund seiner Teilnahme an dem Vergabeverfahren
Kinderarbeit und andere Formen des Menschenhandels
Konkurs
Korruption
Rein innerstaatliche Ausschlussgründe
Schwere Verfehlung im Rahmen der beruflichen Tätigkeit
Terroristische Straftaten oder Straftaten im Zusammenhang mit terroristischen Aktivitäten
Vereinbarungen mit anderen Wirtschaftsteilnehmern zur Verzerrung des Wettbewerbs
Vergleichsverfahren
Verstoß gegen arbeitsrechtliche Verpflichtungen
Verstoß gegen sozialrechtliche Verpflichtungen
Verstoß gegen umweltrechtliche Verpflichtungen
Verwaltung der Vermögenswerte durch einen Insolvenzverwalter
Vorzeitige Beendigung, Schadensersatz oder andere vergleichbare Sanktionen
Zahlung der Sozialversicherungsbeiträge
Zahlungsunfähigkeit
Beschreibung der Ausschlussgründe:
Täuschung oder unzulässige Beeinflussung des Vergabeverfahrens
Insolvenz
Mit Insolvenz vergleichbares Verfahren
Bestechlichkeit, Vorteilsgewährung und Bestechung
Bildung krimineller Vereinigungen
Wettbewerbsbeschränkende Vereinbarungen
Verstöße gegen umweltrechtliche Verpflichtungen
Geldwäsche oder Terrorismusfinanzierung
Betrug oder Subventionsbetrug
Menschenhandel, Zwangsprostitution, Zwangsarbeit oder Ausbeutung
Zahlungsunfähigkeit
Verstöße gegen arbeitsrechtliche Verpflichtungen
Rein nationale Ausschlussgründe
Interessenkonflikt
Wettbewerbsverzerrung wegen Vorbefassung
Schwere Verfehlung
Mangelhafte Erfüllung eines früheren öffentlichen Auftrags
Verstöße gegen sozialrechtliche Verpflichtungen
Verstöße gegen Verpflichtungen zur Zahlung von Sozialversicherungsbeiträgen
Einstellung der beruflichen Tätigkeit
Verstöße gegen Verpflichtungen zur Zahlung von Steuern oder Abgaben
- Nach Ansicht des Auftraggebers handelt es sich vorliegend um eine Personalgestellung, welche dem Arbeitnehmerüberlassungsgesetz (AÜG) unterfällt. Der Einsatz von Nachunternehmern wäre dann ein unzulässiger Kettenverleih gemäß § 1 Abs. 1 Satz 3 AÜG und ist demzufolge ausgeschlossen. Es besteht damit ein Selbstausführungsgebot im Sinne von § 47 Abs. 5 VgV.
- Aufgrund des gemäß § 1 Abs. 1 Satz 3 AÜG bestehenden Selbstausführungsgebots scheidet eine Eignungsleihe in Bezug auf die einschlägige technische und berufliche Erfahrung und damit für die nach Ziff. 12.2.1.3 Aufforderung zur Angebotsabgabe (AzA) und 12.2.3 AzA geforderten Nachweise gemäß § 47 Abs. 1 Satz 3 VgV aus. Die Eignungsleihe ist damit nur in Bezug auf die wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit zulässig.
- Wenn sich ein Bieter ganz oder teilweise auf die wirtschaftliche Leistungsfähigkeit und finanziellen Kapazitäten eines anderen Wirtschaftsteilnehmers berufen will (Eignungsleihe im Sinne von § 47 Abs. 1 bis 3 VgV), hat er in seinem Angebot bereits die folgenden Angaben kumulativ zu machen:
• Name und Adresse dieser Wirtschaftsteilnehmer;
• Nachweis, dass dem Bieter die erforderlichen Mittel des Wirtschaftsteilnehmers bei der Erfüllung des Auftrages zur Verfügung stehen. Dies gilt auch für den Fall der Eignungsleihe bei Wirtschaftsteilnehmern, die mit dem Bieter im Konzern verbunden sind. Hierzu ist das Formblatt Erklärung zur Eignungsleihe (Anlage 4) auszufüllen und von jedem Wirtschaftsteilnehmer zu unterzeichnen. Das ausgefüllte und unterzeichnete Formblatt ist dem Angebot beizufügen.
• Nimmt der Bieter die Kapazitäten eines anderen Wirtschaftsteilnehmers im Hinblick auf die erforderliche wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit in Anspruch, so ist eine Erklärung des Bieters und des Wirtschaftsteilnehmers vorzulegen, aus der hervorgeht, dass diese für die Auftragsausführung entsprechend dem Umfang der Eignungsleihe gemeinsam haften.
Der Bieter muss einen Wirtschaftsteilnehmer ersetzen, wenn bei diesem ein Ausschlussgrund nach § 123 oder § 124 GWB vorliegt und eine Selbstreinigung im Sinne von § 125 GWB dem Auftraggeber nicht nachgewiesen wurde oder das entsprechende Eignungskriterium vom Wirtschaftsteilnehmer nicht erfüllt wird (vgl. § 47 Abs. 2 VgV).
- Sofern sich ein Bieter zum Nachweis seiner Eignung (zumindest teilweise) auf die wirtschaftlichen und finanziellen Kapazitäten eines anderen Wirtschaftsteilnehmers berufen will, wird die wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit (Ziff. 12.2.2 AzA) des Bieters anhand der insgesamt von ihm und dem anderen Wirtschaftsteilnehmer vorgelegten Unterlagen bewertet.
- Gemäß § 42 Abs. 1 VgV ist die Eignung der Bewerber durch den Auftraggeber zu prüfen. Hierzu sind die in der Bekanntmachung aufgeführten und in den Vergabeunterlagen näher beschriebenen Angaben, Erklärungen und Nachweise mit dem Angebot vorzulegen. Eignungsnachweise, die durch ein Präqualifizierungsverfahren erworben wurden, sind nicht zugelassen. Gleiches gilt für die Einheitliche Europäische Eigenerklärung.
- Bieter aus anderen Mitgliedsstaaten der EU müssen vergleichbare Nachweise erbringen. Eine deutsche, durch einen beeidigten Dolmetscher/Übersetzer bescheinigte Übersetzung ist zwingend beizulegen.
- Bei Bietergemeinschaften sind die Angaben, Erklärungen und Nachweise zur Befähigung und zur Erlaubnis zur Berufsausübung (Ziff. 12.2.1.3 AzA) und die Belege über die Eignung und das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen (Ziff. 12.2.1 AzA) bzw. der Auszug aus dem Bundeszentralregister (Ziff. 12.2.1.2 AzA) von jedem Mitglied der Bietergemeinschaft vorzulegen.
Bzgl. der wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit (Ziff. 12.2.2) gilt Folgendes: Jedes Mitglied der Bietergemeinschaft muss die Umsatzangaben gemäß Ziff. 12.2.2.1 AzA vorlegen. Der Nachweis gemäß Ziff. 12.2.2.2 AzA ist durch die Bietergemeinschaft insgesamt zu erbringen. Im Übrigen muss jedes Mitglied der Bietergemeinschaft die für seinen Teil der Leistungsausführung erforderlichen Nachweise vorlegen.
Die Befähigung und Erlaubnis zur Berufsausübung (Ziff. 12.2.1.3 AzA) und die Belege der Eignung und des Nichtvorliegens von Ausschlussgründen (Ziff. 12.2.1 AzA) bzw. der Auszug aus dem Bundeszentralregister (Ziff. 12.2.1.2 AzA) müssen von jedem Mitglied der Bietergemeinschaft nachgewiesen sein. Die wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit (Ziff. 12.2.2 AzA) sowie die technische und berufliche Leistungsfähigkeit (Ziff. 12.2.3 AzA) der Bietergemeinschaft werden anhand der insgesamt von der Bietergemeinschaft vorgelegten Unterlagen bewertet.
- Für die das Angebot abgebende/n Person/en ist – sofern es sich um keinen gesetzlichen Vertreter des Bieters handelt – eine Vollmacht beizufügen, aus der sich ergibt, dass die Person/en zur Abgabe verbindlicher rechtsgeschäftlicher Erklärungen für den Bieter in dem gegenständlichen Vergabeverfahren berechtigt ist/sind.
- Die Bieter haben sich unmittelbar nach Erhalt (Download) der Verfahrens- und Vertragsunterlagen über deren Vollständigkeit zu vergewissern. Bestehen nach Auffassung eines Bieters Unklarheiten, Zweifel oder Widersprüche in den Unterlagen, sind diese dem Auftraggeber unverzüglich in Form einer Bieterfrage mitzuteilen.
Fragen zur Ausschreibung sind ausschließlich in deutscher Sprache über die Bieterkommunikation der Deutschen eVergabe einzureichen.
Alle Fragen werden über das Vergabeportal Deutsche eVergabe (Bieterkommunikation) beantwortet. Insoweit wird darauf hingewiesen, dass die Bieter sich selbstständig durch regelmäßige Einsichtnahme auf dem Vergabeportal Deutsche eVergabe über den aktuellen Stand des Vergabeverfahrens informieren müssen. Eine Information per E-Mail ist technisch nur dann möglich, wenn sich der Bieter auf dem Vergabeportal mit einer E-Mail-Adresse registriert.
Um sicherzustellen, dass alle eingehenden Auskunftsverlangen über die geforderte Leistung oder die Grundlagen der Preisermittlung von allen Bietern gleichermaßen bei der Erstellung des Angebotes berücksichtigt werden können, müssen die Rückfragen bis spätestens zum 23.08.2024, 18:00 Uhr bei der genannten Stelle eingehen. Spätere Fragen zu den Vergabeunterlagen können im Sinne der Chancengleichheit nicht mehr beantwortet werden.
Es werden keine telefonischen oder schriftlichen Auskünfte über den Stand des Vergabeverfahrens erteilt.
-MINDESTANFORDERUNG: Für die notärztliche Besetzung sind für eine angemessene Sicherstellung der jederzeitigen Verfügbarkeit nach Ansicht des Auftraggebers
• im Los 1 mindestens 3 Personen erforderlich
• im Los 2 mindestens 4 Personen erforderlich
• im Los 3 mindestens 3 Personen erforderlich
• im Los 4 mindestens 3 Personen erforderlich
Erbringt der Bieter den Verfügbarkeitsnachweis in Form der Anlage 8 oder alternativ mittels eines Konzeptes für weniger als die im jeweiligen Los geforderten Personen, wird das Angebot ausgeschlossen.
- Nach Ansicht des Auftraggebers handelt es sich vorliegend um eine Personalgestellung, welche dem Arbeitnehmerüberlassungsgesetz (AÜG) unterfällt. Der Einsatz von Nachunternehmern wäre dann ein unzulässiger Kettenverleih gemäß § 1 Abs. 1 Satz 3 AÜG und ist demzufolge ausgeschlossen. Es besteht damit ein Selbstausführungsgebot im Sinne von § 47 Abs. 5 VgV.
- Aufgrund des gemäß § 1 Abs. 1 Satz 3 AÜG bestehenden Selbstausführungsgebots scheidet eine Eignungsleihe in Bezug auf die einschlägige technische und berufliche Erfahrung und damit für die nach Ziff. 12.2.1.3 Aufforderung zur Angebotsabgabe (AzA) und 12.2.3 AzA geforderten Nachweise gemäß § 47 Abs. 1 Satz 3 VgV aus. Die Eignungsleihe ist damit nur in Bezug auf die wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit zulässig.
- Wenn sich ein Bieter ganz oder teilweise auf die wirtschaftliche Leistungsfähigkeit und finanziellen Kapazitäten eines anderen Wirtschaftsteilnehmers berufen will (Eignungsleihe im Sinne von § 47 Abs. 1 bis 3 VgV), hat er in seinem Angebot bereits die folgenden Angaben kumulativ zu machen:
• Name und Adresse dieser Wirtschaftsteilnehmer;
• Nachweis, dass dem Bieter die erforderlichen Mittel des Wirtschaftsteilnehmers bei der Erfüllung des Auftrages zur Verfügung stehen. Dies gilt auch für den Fall der Eignungsleihe bei Wirtschaftsteilnehmern, die mit dem Bieter im Konzern verbunden sind. Hierzu ist das Formblatt Erklärung zur Eignungsleihe (Anlage 4) auszufüllen und von jedem Wirtschaftsteilnehmer zu unterzeichnen. Das ausgefüllte und unterzeichnete Formblatt ist dem Angebot beizufügen.
• Nimmt der Bieter die Kapazitäten eines anderen Wirtschaftsteilnehmers im Hinblick auf die erforderliche wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit in Anspruch, so ist eine Erklärung des Bieters und des Wirtschaftsteilnehmers vorzulegen, aus der hervorgeht, dass diese für die Auftragsausführung entsprechend dem Umfang der Eignungsleihe gemeinsam haften.
Der Bieter muss einen Wirtschaftsteilnehmer ersetzen, wenn bei diesem ein Ausschlussgrund nach § 123 oder § 124 GWB vorliegt und eine Selbstreinigung im Sinne von § 125 GWB dem Auftraggeber nicht nachgewiesen wurde oder das entsprechende Eignungskriterium vom Wirtschaftsteilnehmer nicht erfüllt wird (vgl. § 47 Abs. 2 VgV).
- Sofern sich ein Bieter zum Nachweis seiner Eignung (zumindest teilweise) auf die wirtschaftlichen und finanziellen Kapazitäten eines anderen Wirtschaftsteilnehmers berufen will, wird die wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit (Ziff. 12.2.2 AzA) des Bieters anhand der insgesamt von ihm und dem anderen Wirtschaftsteilnehmer vorgelegten Unterlagen bewertet.
- Gemäß § 42 Abs. 1 VgV ist die Eignung der Bewerber durch den Auftraggeber zu prüfen. Hierzu sind die in der Bekanntmachung aufgeführten und in den Vergabeunterlagen näher beschriebenen Angaben, Erklärungen und Nachweise mit dem Angebot vorzulegen. Eignungsnachweise, die durch ein Präqualifizierungsverfahren erworben wurden, sind nicht zugelassen. Gleiches gilt für die Einheitliche Europäische Eigenerklärung.
- Bieter aus anderen Mitgliedsstaaten der EU müssen vergleichbare Nachweise erbringen. Eine deutsche, durch einen beeidigten Dolmetscher/Übersetzer bescheinigte Übersetzung ist zwingend beizulegen.
- Bei Bietergemeinschaften sind die Angaben, Erklärungen und Nachweise zur Befähigung und zur Erlaubnis zur Berufsausübung (Ziff. 12.2.1.3 AzA) und die Belege über die Eignung und das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen (Ziff. 12.2.1 AzA) bzw. der Auszug aus dem Bundeszentralregister (Ziff. 12.2.1.2 AzA) von jedem Mitglied der Bietergemeinschaft vorzulegen.
Bzgl. der wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit (Ziff. 12.2.2) gilt Folgendes: Jedes Mitglied der Bietergemeinschaft muss die Umsatzangaben gemäß Ziff. 12.2.2.1 AzA vorlegen. Der Nachweis gemäß Ziff. 12.2.2.2 AzA ist durch die Bietergemeinschaft insgesamt zu erbringen. Im Übrigen muss jedes Mitglied der Bietergemeinschaft die für seinen Teil der Leistungsausführung erforderlichen Nachweise vorlegen.
Die Befähigung und Erlaubnis zur Berufsausübung (Ziff. 12.2.1.3 AzA) und die Belege der Eignung und des Nichtvorliegens von Ausschlussgründen (Ziff. 12.2.1 AzA) bzw. der Auszug aus dem Bundeszentralregister (Ziff. 12.2.1.2 AzA) müssen von jedem Mitglied der Bietergemeinschaft nachgewiesen sein. Die wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit (Ziff. 12.2.2 AzA) sowie die technische und berufliche Leistungsfähigkeit (Ziff. 12.2.3 AzA) der Bietergemeinschaft werden anhand der insgesamt von der Bietergemeinschaft vorgelegten Unterlagen bewertet.
- Für die das Angebot abgebende/n Person/en ist – sofern es sich um keinen gesetzlichen Vertreter des Bieters handelt – eine Vollmacht beizufügen, aus der sich ergibt, dass die Person/en zur Abgabe verbindlicher rechtsgeschäftlicher Erklärungen für den Bieter in dem gegenständlichen Vergabeverfahren berechtigt ist/sind.
- Die Bieter haben sich unmittelbar nach Erhalt (Download) der Verfahrens- und Vertragsunterlagen über deren Vollständigkeit zu vergewissern. Bestehen nach Auffassung eines Bieters Unklarheiten, Zweifel oder Widersprüche in den Unterlagen, sind diese dem Auftraggeber unverzüglich in Form einer Bieterfrage mitzuteilen.
Fragen zur Ausschreibung sind ausschließlich in deutscher Sprache über die Bieterkommunikation der Deutschen eVergabe einzureichen.
Alle Fragen werden über das Vergabeportal Deutsche eVergabe (Bieterkommunikation) beantwortet. Insoweit wird darauf hingewiesen, dass die Bieter sich selbstständig durch regelmäßige Einsichtnahme auf dem Vergabeportal Deutsche eVergabe über den aktuellen Stand des Vergabeverfahrens informieren müssen. Eine Information per E-Mail ist technisch nur dann möglich, wenn sich der Bieter auf dem Vergabeportal mit einer E-Mail-Adresse registriert.
Um sicherzustellen, dass alle eingehenden Auskunftsverlangen über die geforderte Leistung oder die Grundlagen der Preisermittlung von allen Bietern gleichermaßen bei der Erstellung des Angebotes berücksichtigt werden können, müssen die Rückfragen bis spätestens zum 23.08.2024, 18:00 Uhr bei der genannten Stelle eingehen. Spätere Fragen zu den Vergabeunterlagen können im Sinne der Chancengleichheit nicht mehr beantwortet werden.
Es werden keine telefonischen oder schriftlichen Auskünfte über den Stand des Vergabeverfahrens erteilt.
-MINDESTANFORDERUNG: Für die notärztliche Besetzung sind für eine angemessene Sicherstellung der jederzeitigen Verfügbarkeit nach Ansicht des Auftraggebers
• im Los 1 mindestens 3 Personen erforderlich
• im Los 2 mindestens 4 Personen erforderlich
• im Los 3 mindestens 3 Personen erforderlich
• im Los 4 mindestens 3 Personen erforderlich
Erbringt der Bieter den Verfügbarkeitsnachweis in Form der Anlage 8 oder alternativ mittels eines Konzeptes für weniger als die im jeweiligen Los geforderten Personen, wird das Angebot ausgeschlossen.
Körper überprüfen
Name: Vergabekammer des Landes Hessen beim Regierungspräsidium Darmstadt
Nationale Registrierungsnummer: a9850a0a-9575-41b9-9f68-7a96aa9f84e5
Postanschrift: Wilhelminenstr. 1 – 3
Postleitzahl: 64283
Postort: Darmstadt
Region: Offenbach, Landkreis
🏙️
Land: Deutschland 🇩🇪
E-Mail: vergabekammer@rpda.hessen.de📧
Telefon: +49 6151126603📞 Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
(1) Etwaige Vergabeverstöße muss der Bewerber/Bieter gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 1 GWB innerhalb von 10 Tagen nach Kenntnisnahme rügen.
(2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 2 GWB spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Abgabe der Bewerbung oder der Angebote gegenüber dem Auftraggeber zu rügen.
(3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 3 GWB spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbungs- oder Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber zu rügen.
(4) Ein Vergabenachprüfungsantrag ist nach § 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB innerhalb von 15 Kalendertagen nach der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, bei der Vergabekammer einzureichen.
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
(1) Etwaige Vergabeverstöße muss der Bewerber/Bieter gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 1 GWB innerhalb von 10 Tagen nach Kenntnisnahme rügen.
(2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 2 GWB spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Abgabe der Bewerbung oder der Angebote gegenüber dem Auftraggeber zu rügen.
(3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 3 GWB spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbungs- oder Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber zu rügen.
(4) Ein Vergabenachprüfungsantrag ist nach § 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB innerhalb von 15 Kalendertagen nach der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, bei der Vergabekammer einzureichen.
Informationen über elektronische Arbeitsabläufe
Die elektronische Rechnungsstellung wird akzeptiert
Bekanntmachungsangaben
Bevorzugtes Datum der Veröffentlichung: 2024-07-24+00:00 📅
Quelle: OJS 2024/S 145-451267 (2024-07-24)
Auftragsbekanntmachung (2024-08-22) Objekt Umfang der Beschaffung
Geschätzter Wert ohne MwSt: 0 EUR 💰
Beschreibung
0 EUR 💰
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für den Vertrag
Bedingungen für die Vertragserfüllung:
- Selbstschuldnerische Bankbürgschaft im Los 1 mit einem Höchstbetrag von 25.000,00 EUR; im Los 2 von 20.000,00 EUR; im Los 3 von 12.000,00 EUR; im Los 4 von 10.000,00 EUR gemäß den Vorgaben der Vergabeunterlagen.
- Verpflichtungserklärung zu Tariftreue und Mindestentgelt bei öffentlichen Aufträgen nach dem Hessischen Vergabe- und Tariftreuegesetz (HVTG).
- Genehmigung nach dem Arbeitnehmerüberlassungsgesetz (AÜG).
- Die vom Bieter eingesetzten Notärzte müssen mindestens zwölf 12-Stunden- Schichten pro Jahr im Rettungsdienstbereich des Auftraggebers zum Einsatz kommen und entsprechend den Vorgaben der
Leistungsbeschreibung fortgebildet sein, zu den weiteren Einzelheiten siehe Vergabeunterlagen.
- Selbstschuldnerische Bankbürgschaft im Los 1 mit einem Höchstbetrag von 25.000,00 EUR; im Los 2 von 20.000,00 EUR; im Los 3 von 12.000,00 EUR; im Los 4 von 10.000,00 EUR gemäß den Vorgaben der Vergabeunterlagen.
- Verpflichtungserklärung zu Tariftreue und Mindestentgelt bei öffentlichen Aufträgen nach dem Hessischen Vergabe- und Tariftreuegesetz (HVTG).
- Genehmigung nach dem Arbeitnehmerüberlassungsgesetz (AÜG).
- Die vom Bieter eingesetzten Notärzte müssen mindestens zwölf 12-Stunden- Schichten pro Jahr im Rettungsdienstbereich des Auftraggebers zum Einsatz kommen und entsprechend den Vorgaben der
Leistungsbeschreibung fortgebildet sein, zu den weiteren Einzelheiten siehe Vergabeunterlagen.
Ergänzende Informationen Bekanntmachungsangaben
Bevorzugtes Datum der Veröffentlichung: 2024-08-22+00:00 📅
Änderungen Andere zusätzliche Informationen
Änderung Auftragsbedingungen
Hauptgrund für die Änderung: Aktualisierte Informationen
Angaben zu Änderungen
Fassung der zu ändernden vorigen Bekanntmachung: 6d210490-e066-4fed-aaaa-29e13fb58eb8-01
Quelle: OJS 2024/S 165-508846 (2024-08-22)