Auftragsbekanntmachung (2024-01-18) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Beauftragung von Leistungen für Kommunikations- und PR-Themen - UEFA EURO 2024
Referenznummer: SenInnSport 9-2024
Produkte/Dienstleistungen: Werbe- und Marketingdienstleistungen📦 Beschreibung
Beschreibung der Beschaffung:
“Beauftragung von Leistungen für Kommunikations- und PR-Themen - UEFA EURO 2024”
Ort der Leistung: Berlin🏙️ Vergabekriterien
Preis ✅
Qualitätskriterium (Bezeichnung): Konzept zur Vorgehensweise (siehe Dokument Zuschlagskriterien)
Qualitätskriterium (Bezeichnung): Personaleinsatzkonzept mit Organigramm (siehe Dokument Zuschlagskriterien)
Titel
Los-Identifikationsnummer: LOT-0000
Verfahren Art des Verfahrens
Offenes Verfahren ✅ Administrative Informationen
Frist für den Eingang von Angeboten oder Teilnahmeanträgen: 2024-02-21 10:00:00 📅
Bedingungen für die Öffnung der Angebote: 2024-02-21 10:00:00 📅
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Mindestzeitraum, in dem der Bieter das Angebot aufrechterhalten muss: 59
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Liste und kurze Beschreibung der Bedingungen:
“Berufs- oder Handelsregister: Nachweis über Eintragung in ein Berufs- oder Handelsregister (alternativ Auszug aus dem ULV, Präqualifizierung oder...”
Liste und kurze Beschreibung der Bedingungen
Berufs- oder Handelsregister: Nachweis über Eintragung in ein Berufs- oder Handelsregister (alternativ Auszug aus dem ULV, Präqualifizierung oder Mitgliedsbescheinigung IHK).
Mehr anzeigen Technische und berufliche Fähigkeiten
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien:
“Mitarbeitendenzahl: Erklärung, wie viele festangestellte Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter das Unter-nehmen derzeit hat (mindestens 7)”
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien:
“Verhandlungssicheres Englisch: Nachweis oder Erklärung, dass die/der namentlich zu benennende Hauptan-sprechpartnerin/Hauptansprechpartner über...”
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien
Verhandlungssicheres Englisch: Nachweis oder Erklärung, dass die/der namentlich zu benennende Hauptan-sprechpartnerin/Hauptansprechpartner über verhandlungssicheres Englisch ver-fügt.
Mehr anzeigen
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien:
“Referenz: Nachweis über Erfahrungen mit vergleichbaren Leistungen, d.h. TV relevanten Sport- bzw. Sportgroßveranstaltungen, anhand einer...”
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien
Referenz: Nachweis über Erfahrungen mit vergleichbaren Leistungen, d.h. TV relevanten Sport- bzw. Sportgroßveranstaltungen, anhand einer Referenzliste/Kundenliste mit Angaben zum Sitz des Auftraggebers.
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Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien:
“Referenz: Nachweis über Kenntnisse und Erfahrungen mit der Berliner Verwaltung und Pressearbeit in Berlin aus den letzten sechs Jahren”
“Die nachstehenden Angaben, Erklärungen, Nachweise und Unterlagen sind von den Bietenden bzw. jedem Mitglied der Bietergemeinschaft einzureichen....”
Die nachstehenden Angaben, Erklärungen, Nachweise und Unterlagen sind von den Bietenden bzw. jedem Mitglied der Bietergemeinschaft einzureichen. Ausländische Bietende/Bietergemeinschaften dürfen jeweils vergleichbare Nachweise ihres Herkunftslandes vorlegen; der Gleichwertigkeitsnachweis des jeweiligen Nachweises ist mit dem Angebot vorzulegen. / „Erklärungen zu Ausschlussgründen und Angaben zum Unternehmen (Wirt-124 EU)“ - siehe unter: https://www.berlin.de/vergabeservice/vergabeleitfaden/formulare, alternativ die Bescheinigung der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung in Berlin zur Aufnahme in das Unternehmer- und Lieferantenverzeichnis (ULV-Bescheinigung) bzw. eine Bescheinigung anderer geeigneter
Präqualifikationsstellen. Bietende können an Stelle der geforderten Nachweise und Erklärungen eine Einheitliche Europäische Eigenerklärung gemäß § 50 VgV vorlegen. / Gemäß
Frauenförderverordnung (FFV) müssen Bietende und Bewerbende eine entsprechende Erklärung abgeben, die den Vergabeunterlagen beigefügt ist. Die Maßnahmen nach § 2 FFV, hier insbesondere § 2 Nr. 7, Nr. 9, können durch vorhandene anerkannte und geeignete Auszeichnungen oder Zertifizierungen nachgewiesen werden. Angebote, die auch nach Nachfristsetzung keine oder keine vollständige Erklärung nach § 1 Absatz 2 enthalten, werden nicht geprüft. Auf der Grundlage von § 13 LGG wird ausdrücklich auf §§ 6 Abs. 1, 4 Nr. 3, 7 FFV verwiesen. / Im Übrigen gelten die Anforderungen der Vergabeunterlagen. Hinweis gemäß AV Tariftreue: Es bestehen gesonderte
Anforderungen nach dem Berliner Ausschreibungs- und Vergabegesetz (BerlAVG), siehe
Vergabeunterlagen.
Mehr anzeigen Für Mediationsverfahren zuständige Stelle
Name: Vergabekammer des Landes Berlin
Nationale Registrierungsnummer: 11-1300000V00-74
Postanschrift: Martin-Luther-Straße 105
Postleitzahl: 10825
Postort: Berlin
Region: Berlin🏙️
Land: Deutschland 🇩🇪
E-Mail: vergabekammer@senweb.berlin.de📧
Telefon: +49 3090138316📞
Fax: +49 3090137613 📠
URL: https://www.berlin.de/sen/wirtschaft/wirtschaftsrecht/vergabekammer/🌏 Körper überprüfen
Name: Vergabekammer des Landes Berlin
Nationale Registrierungsnummer: 11-1300000V00-74
Postanschrift: Martin-Luther-Straße 105
Postleitzahl: 10825
Postort: Berlin
Region: Berlin🏙️
Land: Deutschland 🇩🇪
E-Mail: vergabekammer@senweb.berlin.de📧
Telefon: +49 3090138316📞
Fax: +49 3090137613 📠
URL: https://www.berlin.de/sen/wirtschaft/wirtschaftsrecht/vergabekammer/🌏 Dienststelle, bei der Informationen über das Überprüfungsverfahren eingeholt werden können
Name: Vergabekammer des Landes Berlin
Nationale Registrierungsnummer: 11-1300000V00-74
Postanschrift: Martin-Luther-Straße 105
Postleitzahl: 10825
Postort: Berlin
Region: Berlin🏙️
Land: Deutschland 🇩🇪
E-Mail: vergabekammer@senweb.berlin.de📧
Telefon: +49 3090138316📞
Fax: +49 3090137613 📠
URL: https://www.berlin.de/sen/wirtschaft/wirtschaftsrecht/vergabekammer/🌏 Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
“Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen: Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung oder in den...”
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen: Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung oder in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber zu rügen. Im Übrigen sind Verstöße gegen Vergabevorschriften innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen nach Kenntnis gegenüber dem Auftraggeber zu rügen. Ein Nachprüfungsantrag ist innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, bei der zuständigen Vergabekammer zu stellen (§ 160 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB)). Die o.a. Fristen gelten nicht, wenn der Auftraggeber gemäß § 135 Absatz 1 Nr. 2 GWB den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist. Setzt sich ein Auftraggeber über die Unwirksamkeit eines geschlossenen Vertrages hinweg, indem er die Informations- und Wartepflicht missachtet (§ 134 GWB) oder ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist, kann die Unwirksamkeit nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union (§ 135 GWB).
Mehr anzeigen Informationen über elektronische Arbeitsabläufe
Die elektronische Rechnungsstellung wird akzeptiert
Die elektronische Bestellung wird verwendet
Elektronische Zahlung wird verwendet
Quelle: OJS 2024/S 014-039948 (2024-01-18)