Der Landkreis Altötting (im Nachfolgenden Auftraggeber (AG) genannt) ist als Schulaufwandsträger der Pestalozzischule Sonderpädagogisches Förderzentrum Neuötting zuständig für die Schülerbeförderung gem. Art. 1 und Art. 3 Abs. 4 BaySchFG und § 1 Satz 1 Nr. 1 und § 2 Abs. 1 SchBefV. Zu befördern sind Kinder der Schulvorbereitenden Einrichtung und Schüler der Jahrgangsstufen 1 bis 9 zur Pestalozzischule –Sonderpädagogisches Förderzentrum Neuötting sowie Kinder der Schulvorbereitenden Einrichtung und Schüler der Jahrgangsstufen 1 bis 2 zur Außenstelle der Pestalozzischule in Burghausen. Die Schulstandorte befinden sich in: - Sebastiansplatz 4, 84524 Neuötting und Möhrenbachstr. 55, 57, 84524 Neuötting - Mozartstr. 8, 84489 Burghausen (Hans-Kammerer-Grundschule)
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2024-06-05.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2024-04-25.
Auftragsbekanntmachung (2024-04-25) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Beförderung von Kindern/Schülern der Pestalozzischule Sonderpädagogisches Förderzentrum Neuötting
Referenznummer: Abt. 4-8044/2024#3
Kurze Beschreibung:
“Der Landkreis Altötting (im Nachfolgenden Auftraggeber (AG) genannt) ist als Schulaufwandsträger der Pestalozzischule Sonderpädagogisches Förderzentrum...”
Kurze Beschreibung
Der Landkreis Altötting (im Nachfolgenden Auftraggeber (AG) genannt) ist als Schulaufwandsträger der Pestalozzischule Sonderpädagogisches Förderzentrum Neuötting zuständig für die Schülerbeförderung gem. Art. 1 und Art. 3 Abs. 4 BaySchFG und § 1 Satz 1 Nr. 1 und § 2 Abs. 1 SchBefV. Zu befördern sind Kinder der Schulvorbereitenden Einrichtung und Schüler der Jahrgangsstufen 1 bis 9 zur Pestalozzischule –Sonderpädagogisches Förderzentrum Neuötting sowie Kinder der Schulvorbereitenden Einrichtung und Schüler der Jahrgangsstufen 1 bis 2 zur Außenstelle der Pestalozzischule in Burghausen.
Die Schulstandorte befinden sich in:
- Sebastiansplatz 4, 84524 Neuötting und Möhrenbachstr. 55, 57, 84524 Neuötting
- Mozartstr. 8, 84489 Burghausen (Hans-Kammerer-Grundschule)
1️⃣
Beschreibung der Beschaffung:
“Die Leistung umfasst die Beförderung der Kinder und Schüler der Pestalozzischule Sonderpädagogisches Förderzentrum Neuötting von den wohnortnahen...”
Beschreibung der Beschaffung
Die Leistung umfasst die Beförderung der Kinder und Schüler der Pestalozzischule Sonderpädagogisches Förderzentrum Neuötting von den wohnortnahen öffentlichen Haltestellen zum jeweiligen Schulstandort in Neuötting.
Die Beförderung erfolgt bei Kindern, die die Schulvorbereitende Einrichtung (SVE-Kinder), Diagnose- und Förderklassen (DFK-Klassen) oder die Klassen 1 bis 4 besuchen, an einer der Wohnung der Erziehungsberechtigten nahe gelegenen bereits vorhandenen öffentlichen Haltestelle (bis zu 2 km Entfernung). Bei Schülern der 5. bis 9. Klassen erfolgt die Beförderung ebenfalls an einer nahegelegenen bereits vorhandenen öffentlichen Haltestelle (bis zu 3 km Entfernung). Kinder bzw. Schüler dürfen nur an öffentlichen Haltestellen ein- bzw. aussteigen. Die Haltestellen und Tourenplanungen sind vom Auftragnehmer (im Nachfolgenden als „AN“ bezeichnet) grundsätzlich vor Schuljahresbeginn festzulegen und im Einvernehmen mit dem Landratsamt Altötting, Schülerbeförderung, abzustimmen. Es können auch Änderungen der Haltestellen- und Tourenplanung unter dem Jahr notwendig werden. Sollte aus Sicht des Landratsamtes Altötting oder des AN eine neue Haltestelle benötigt werden, wird dies durch das Landratsamt Altötting, Schülerbeförderung, geprüft und das weitere Vorgehen mit dem AN besprochen. Eine Beförderung der Kinder und Schüler erfolgt nur zwischen Schule und der festgelegten öffentlichen
Haltestelle. Fahrten vom und zum Hort, (Kinder-)Tagesstätte, Kindergarten oder sonstigen Nachmittagsbetreuungen (z.B. Großeltern) werden nicht vom Schulaufwandsträger übernommen. Diese Fahrten unterliegen grundsätzlich nicht dem Vertragsgegenstand. Bei den zu befördernden Kindern handelt es sich um besonders schutzbedürftige Kinder, aus diesem Grund muss der AN besondere Sorgfalt, auch bei der Auswahl des eingesetzten Personals, walten lassen. Die zu
befördernden Kinder sind zum Teil anfallskrank und/oder (sehr) unbeholfen. Sie sind teilweise auf Unterstützung durch den Busfahrer/Busbegleiter angewiesen.
Für jedes Kind muss ein Sitzplatz zur Verfügung stehen. Die Beförderungsleistungen sind nach Losen in Kleinbussen bzw. Kraftomnibussen (KOM) nach den Festlegungen dieser Leistungsbeschreibung und nach den angebotenen Preisen zu erbringen. Die
erforderliche Buskapazität ist bei jeder Linie angegeben. Der AN verpflichtet sich, die Fahrten zu den vom AG festgesetzten Zeiten durchzuführen. Befindet sich ein Schüler zum vorgesehenen Zeitpunkt nicht am vereinbarten Haltepunkt, so hat der Fahrer 3 Minuten zu warten. Sollte innerhalb dieser Zeit der Schüler nicht erscheinen, ist die Tour plangemäß fortzusetzen. Bei einer bereits vorhandenen Verspätung entfällt die Wartepflicht.
Teilgebiet Burghausen (u.a. Pritzlwirt, Scheuerhof, Altstadt)
Gemeindegebiet Mehring
Gemeindegebiet Emmerting
Schule Sebastiansplatz Neuötting
Schule Möhrenbachstraße Neuötting
Grundlinie (einfache Strecke in km): 28 km
erforderliche Buskapazität: 50 Sitzplätze
Busbegleiter: Montag bis Freitag morgens und Freitag mittags
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Zusätzliche Informationen:
“#Besonders geeignet für:selbst#”
Ort der Leistung: Altötting🏙️ Dauer
Datum des Beginns: 2024-09-10 📅
Datum des Endes: 2028-07-31 📅
Vergabekriterien
Preis ✅
Preis (Gewichtung): 100
Titel
Los-Identifikationsnummer: LOT-0001
2️⃣
Beschreibung der Beschaffung:
“Die Leistung umfasst die Beförderung der Kinder und Schüler der Pestalozzischule Sonderpädagogisches Förderzentrum Neuötting von den wohnortnahen...”
Beschreibung der Beschaffung
Die Leistung umfasst die Beförderung der Kinder und Schüler der Pestalozzischule Sonderpädagogisches Förderzentrum Neuötting von den wohnortnahen öffentlichen Haltestellen zum jeweiligen Schulstandort in Neuötting.
Die Beförderung erfolgt bei Kindern, die die Schulvorbereitende Einrichtung (SVE-Kinder), Diagnose- und Förderklassen (DFK-Klassen) oder die Klassen 1 bis 4 besuchen, an einer der Wohnung der Erziehungsberechtigten nahe gelegenen bereits vorhandenen öffentlichen Haltestelle (bis zu 2 km Entfernung). Bei Schülern der 5. bis 9. Klassen erfolgt die Beförderung ebenfalls an einer nahegelegenen bereits vorhandenen öffentlichen Haltestelle (bis zu 3 km Entfernung). Kinder bzw. Schüler dürfen nur an öffentlichen Haltestellen ein- bzw. aussteigen. Die Haltestellen und Tourenplanungen sind vom Auftragnehmer (im Nachfolgenden als „AN“ bezeichnet) grundsätzlich vor Schuljahresbeginn festzulegen und im Einvernehmen mit dem Landratsamt Altötting, Schülerbeförderung, abzustimmen. Es können auch Änderungen der Haltestellen- und Tourenplanung unter dem Jahr notwendig werden. Sollte aus Sicht des Landratsamtes Altötting oder des AN eine neue Haltestelle benötigt werden, wird dies durch das Landratsamt Altötting, Schülerbeförderung, geprüft und das weitere Vorgehen mit dem AN besprochen. Eine Beförderung der Kinder und Schüler erfolgt nur zwischen Schule und der festgelegten öffentlichen
Haltestelle. Fahrten vom und zum Hort, (Kinder-)Tagesstätte, Kindergarten oder sonstigen Nachmittagsbetreuungen (z.B. Großeltern) werden nicht vom Schulaufwandsträger übernommen. Diese Fahrten unterliegen grundsätzlich nicht dem Vertragsgegenstand. Bei den zu befördernden Kindern handelt es sich um besonders schutzbedürftige Kinder, aus diesem Grund muss der AN besondere Sorgfalt, auch bei der Auswahl des eingesetzten Personals, walten lassen. Die zu
befördernden Kinder sind zum Teil anfallskrank und/oder (sehr) unbeholfen. Sie sind teilweise auf Unterstützung durch den Busfahrer/Busbegleiter angewiesen.
Für jedes Kind muss ein Sitzplatz zur Verfügung stehen. Die Beförderungsleistungen sind nach Losen in Kleinbussen bzw. Kraftomnibussen (KOM) nach den Festlegungen dieser Leistungsbeschreibung und nach den angebotenen Preisen zu erbringen. Die
erforderliche Buskapazität ist bei jeder Linie angegeben. Der AN verpflichtet sich, die Fahrten zu den vom AG festgesetzten Zeiten durchzuführen. Befindet sich ein Schüler zum vorgesehenen Zeitpunkt nicht am vereinbarten Haltepunkt, so hat der Fahrer 3 Minuten zu warten. Sollte innerhalb dieser Zeit der Schüler nicht erscheinen, ist die Tour plangemäß fortzusetzen. Bei einer bereits vorhandenen Verspätung entfällt die Wartepflicht.
Grundlinie (einfache Strecke in km): 33 km
erforderliche Buskapazität: mindestens 20 Sitzplätze
Busbegleiter: Montag bis Freitag morgens und Freitag mittags
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Los-Identifikationsnummer: LOT-0002
3️⃣
Beschreibung der Beschaffung:
“Die Leistung umfasst die Beförderung der Kinder und Schüler der Pestalozzischule Sonderpädagogisches Förderzentrum Neuötting von den wohnortnahen...”
Beschreibung der Beschaffung
Die Leistung umfasst die Beförderung der Kinder und Schüler der Pestalozzischule Sonderpädagogisches Förderzentrum Neuötting von den wohnortnahen öffentlichen Haltestellen zum jeweiligen Schulstandort in Neuötting.
Die Beförderung erfolgt bei Kindern, die die Schulvorbereitende Einrichtung (SVE-Kinder), Diagnose- und Förderklassen (DFK-Klassen) oder die Klassen 1 bis 4 besuchen, an einer der Wohnung der Erziehungsberechtigten nahe gelegenen bereits vorhandenen öffentlichen Haltestelle (bis zu 2 km Entfernung). Bei Schülern der 5. bis 9. Klassen erfolgt die Beförderung ebenfalls an einer nahegelegenen bereits vorhandenen öffentlichen Haltestelle (bis zu 3 km Entfernung). Kinder bzw. Schüler dürfen nur an öffentlichen Haltestellen ein- bzw. aussteigen. Die Haltestellen und Tourenplanungen sind vom Auftragnehmer (im Nachfolgenden als „AN“ bezeichnet) grundsätzlich vor Schuljahresbeginn festzulegen und im Einvernehmen mit dem Landratsamt Altötting, Schülerbeförderung, abzustimmen. Es können auch Änderungen der Haltestellen- und Tourenplanung unter dem Jahr notwendig werden. Sollte aus Sicht des Landratsamtes Altötting oder des AN eine neue Haltestelle benötigt werden, wird dies durch das Landratsamt Altötting, Schülerbeförderung, geprüft und das weitere Vorgehen mit dem AN besprochen. Eine Beförderung der Kinder und Schüler erfolgt nur zwischen Schule und der festgelegten öffentlichen
Haltestelle. Fahrten vom und zum Hort, (Kinder-)Tagesstätte, Kindergarten oder sonstigen Nachmittagsbetreuungen (z.B. Großeltern) werden nicht vom Schulaufwandsträger übernommen. Diese Fahrten unterliegen grundsätzlich nicht dem Vertragsgegenstand. Bei den zu befördernden Kindern handelt es sich um besonders schutzbedürftige Kinder, aus diesem Grund muss der AN besondere Sorgfalt, auch bei der Auswahl des eingesetzten Personals, walten lassen. Die zu
befördernden Kinder sind zum Teil anfallskrank und/oder (sehr) unbeholfen. Sie sind teilweise auf Unterstützung durch den Busfahrer/Busbegleiter angewiesen.
Für jedes Kind muss ein Sitzplatz zur Verfügung stehen. Die Beförderungsleistungen sind nach Losen in Kleinbussen bzw. Kraftomnibussen (KOM) nach den Festlegungen dieser Leistungsbeschreibung und nach den angebotenen Preisen zu erbringen. Die
erforderliche Buskapazität ist bei jeder Linie angegeben. Der AN verpflichtet sich, die Fahrten zu den vom AG festgesetzten Zeiten durchzuführen. Befindet sich ein Schüler zum vorgesehenen Zeitpunkt nicht am vereinbarten Haltepunkt, so hat der Fahrer 3 Minuten zu warten. Sollte innerhalb dieser Zeit der Schüler nicht erscheinen, ist die Tour plangemäß fortzusetzen. Bei einer bereits vorhandenen Verspätung entfällt die Wartepflicht.
Gemeindegebiet Pleiskirchen
Gemeindegebiet Töging
Teilgebiet Winhöring (u.a. Isensee)
Schule Sebastiansplatz Neuötting
Schule Möhrenbachstraße Neuötting
Grundlinie (einfache Strecke in km): 26 km
erforderliche Buskapazität: 50 Sitzplätze
Busbegleiter: Montag bis Freitag morgens und Freitag mittags
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Los-Identifikationsnummer: LOT-0003
4️⃣
Beschreibung der Beschaffung:
“Die Leistung umfasst die Beförderung der Kinder und Schüler der Pestalozzischule Sonderpädagogisches Förderzentrum Neuötting von den wohnortnahen...”
Beschreibung der Beschaffung
Die Leistung umfasst die Beförderung der Kinder und Schüler der Pestalozzischule Sonderpädagogisches Förderzentrum Neuötting von den wohnortnahen öffentlichen Haltestellen zum jeweiligen Schulstandort in Neuötting.
Die Beförderung erfolgt bei Kindern, die die Schulvorbereitende Einrichtung (SVE-Kinder), Diagnose- und Förderklassen (DFK-Klassen) oder die Klassen 1 bis 4 besuchen, an einer der Wohnung der Erziehungsberechtigten nahe gelegenen bereits vorhandenen öffentlichen Haltestelle (bis zu 2 km Entfernung). Bei Schülern der 5. bis 9. Klassen erfolgt die Beförderung ebenfalls an einer nahegelegenen bereits vorhandenen öffentlichen Haltestelle (bis zu 3 km Entfernung). Kinder bzw. Schüler dürfen nur an öffentlichen Haltestellen ein- bzw. aussteigen. Die Haltestellen und Tourenplanungen sind vom Auftragnehmer (im Nachfolgenden als „AN“ bezeichnet) grundsätzlich vor Schuljahresbeginn festzulegen und im Einvernehmen mit dem Landratsamt Altötting, Schülerbeförderung, abzustimmen. Es können auch Änderungen der Haltestellen- und Tourenplanung unter dem Jahr notwendig werden. Sollte aus Sicht des Landratsamtes Altötting oder des AN eine neue Haltestelle benötigt werden, wird dies durch das Landratsamt Altötting, Schülerbeförderung, geprüft und das weitere Vorgehen mit dem AN besprochen. Eine Beförderung der Kinder und Schüler erfolgt nur zwischen Schule und der festgelegten öffentlichen
Haltestelle. Fahrten vom und zum Hort, (Kinder-)Tagesstätte, Kindergarten oder sonstigen Nachmittagsbetreuungen (z.B. Großeltern) werden nicht vom Schulaufwandsträger übernommen. Diese Fahrten unterliegen grundsätzlich nicht dem Vertragsgegenstand. Bei den zu befördernden Kindern handelt es sich um besonders schutzbedürftige Kinder, aus diesem Grund muss der AN besondere Sorgfalt, auch bei der Auswahl des eingesetzten Personals, walten lassen. Die zu
befördernden Kinder sind zum Teil anfallskrank und/oder (sehr) unbeholfen. Sie sind teilweise auf Unterstützung durch den Busfahrer/Busbegleiter angewiesen.
Für jedes Kind muss ein Sitzplatz zur Verfügung stehen. Die Beförderungsleistungen sind nach Losen in Kleinbussen bzw. Kraftomnibussen (KOM) nach den Festlegungen dieser Leistungsbeschreibung und nach den angebotenen Preisen zu erbringen. Die
erforderliche Buskapazität ist bei jeder Linie angegeben. Der AN verpflichtet sich, die Fahrten zu den vom AG festgesetzten Zeiten durchzuführen. Befindet sich ein Schüler zum vorgesehenen Zeitpunkt nicht am vereinbarten Haltepunkt, so hat der Fahrer 3 Minuten zu warten. Sollte innerhalb dieser Zeit der Schüler nicht erscheinen, ist die Tour plangemäß fortzusetzen. Bei einer bereits vorhandenen Verspätung entfällt die Wartepflicht.
Grundlinie (einfache Strecke in km): 31 km
erforderliche Buskapazität: 50 Sitzplätze
Busbegleiter: Montag bis Freitag morgens und Freitag mittags
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Los-Identifikationsnummer: LOT-0004
5️⃣
Beschreibung der Beschaffung:
“Die Leistung umfasst die Beförderung der Kinder und Schüler der Pestalozzischule Sonderpädagogisches Förderzentrum Neuötting von den wohnortnahen...”
Beschreibung der Beschaffung
Die Leistung umfasst die Beförderung der Kinder und Schüler der Pestalozzischule Sonderpädagogisches Förderzentrum Neuötting von den wohnortnahen öffentlichen Haltestellen zum jeweiligen Schulstandort in Neuötting.
Die Beförderung erfolgt bei Kindern, die die Schulvorbereitende Einrichtung (SVE-Kinder), Diagnose- und Förderklassen (DFK-Klassen) oder die Klassen 1 bis 4 besuchen, an einer der Wohnung der Erziehungsberechtigten nahe gelegenen bereits vorhandenen öffentlichen Haltestelle (bis zu 2 km Entfernung). Bei Schülern der 5. bis 9. Klassen erfolgt die Beförderung ebenfalls an einer nahegelegenen bereits vorhandenen öffentlichen Haltestelle (bis zu 3 km Entfernung). Kinder bzw. Schüler dürfen nur an öffentlichen Haltestellen ein- bzw. aussteigen. Die Haltestellen und Tourenplanungen sind vom Auftragnehmer (im Nachfolgenden als „AN“ bezeichnet) grundsätzlich vor Schuljahresbeginn festzulegen und im Einvernehmen mit dem Landratsamt Altötting, Schülerbeförderung, abzustimmen. Es können auch Änderungen der Haltestellen- und Tourenplanung unter dem Jahr notwendig werden. Sollte aus Sicht des Landratsamtes Altötting oder des AN eine neue Haltestelle benötigt werden, wird dies durch das Landratsamt Altötting, Schülerbeförderung, geprüft und das weitere Vorgehen mit dem AN besprochen. Eine Beförderung der Kinder und Schüler erfolgt nur zwischen Schule und der festgelegten öffentlichen
Haltestelle. Fahrten vom und zum Hort, (Kinder-)Tagesstätte, Kindergarten oder sonstigen Nachmittagsbetreuungen (z.B. Großeltern) werden nicht vom Schulaufwandsträger übernommen. Diese Fahrten unterliegen grundsätzlich nicht dem Vertragsgegenstand. Bei den zu befördernden Kindern handelt es sich um besonders schutzbedürftige Kinder, aus diesem Grund muss der AN besondere Sorgfalt, auch bei der Auswahl des eingesetzten Personals, walten lassen. Die zu
befördernden Kinder sind zum Teil anfallskrank und/oder (sehr) unbeholfen. Sie sind teilweise auf Unterstützung durch den Busfahrer/Busbegleiter angewiesen.
Für jedes Kind muss ein Sitzplatz zur Verfügung stehen. Die Beförderungsleistungen sind nach Losen in Kleinbussen bzw. Kraftomnibussen (KOM) nach den Festlegungen dieser Leistungsbeschreibung und nach den angebotenen Preisen zu erbringen. Die
erforderliche Buskapazität ist bei jeder Linie angegeben. Der AN verpflichtet sich, die Fahrten zu den vom AG festgesetzten Zeiten durchzuführen. Befindet sich ein Schüler zum vorgesehenen Zeitpunkt nicht am vereinbarten Haltepunkt, so hat der Fahrer 3 Minuten zu warten. Sollte innerhalb dieser Zeit der Schüler nicht erscheinen, ist die Tour plangemäß fortzusetzen. Bei einer bereits vorhandenen Verspätung entfällt die Wartepflicht.
Grundlinie (einfache Strecke in km): 40 km
erforderliche Buskapazität: mindestens 20 Sitzplätze
Busbegleiter: mittags
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Los-Identifikationsnummer: LOT-0005
6️⃣
Beschreibung der Beschaffung:
“Die Leistung umfasst die Beförderung der Kinder und Schüler der Pestalozzischule Sonderpädagogisches Förderzentrum Neuötting von den wohnortnahen...”
Beschreibung der Beschaffung
Die Leistung umfasst die Beförderung der Kinder und Schüler der Pestalozzischule Sonderpädagogisches Förderzentrum Neuötting von den wohnortnahen öffentlichen Haltestellen zum jeweiligen Schulstandort in Neuötting.
Die Beförderung erfolgt bei Kindern, die die Schulvorbereitende Einrichtung (SVE-Kinder), Diagnose- und Förderklassen (DFK-Klassen) oder die Klassen 1 bis 4 besuchen, an einer der Wohnung der Erziehungsberechtigten nahe gelegenen bereits vorhandenen öffentlichen Haltestelle (bis zu 2 km Entfernung). Bei Schülern der 5. bis 9. Klassen erfolgt die Beförderung ebenfalls an einer nahegelegenen bereits vorhandenen öffentlichen Haltestelle (bis zu 3 km Entfernung). Kinder bzw. Schüler dürfen nur an öffentlichen Haltestellen ein- bzw. aussteigen. Die Haltestellen und Tourenplanungen sind vom Auftragnehmer (im Nachfolgenden als „AN“ bezeichnet) grundsätzlich vor Schuljahresbeginn festzulegen und im Einvernehmen mit dem Landratsamt Altötting, Schülerbeförderung, abzustimmen. Es können auch Änderungen der Haltestellen- und Tourenplanung unter dem Jahr notwendig werden. Sollte aus Sicht des Landratsamtes Altötting oder des AN eine neue Haltestelle benötigt werden, wird dies durch das Landratsamt Altötting, Schülerbeförderung, geprüft und das weitere Vorgehen mit dem AN besprochen. Eine Beförderung der Kinder und Schüler erfolgt nur zwischen Schule und der festgelegten öffentlichen
Haltestelle. Fahrten vom und zum Hort, (Kinder-)Tagesstätte, Kindergarten oder sonstigen Nachmittagsbetreuungen (z.B. Großeltern) werden nicht vom Schulaufwandsträger übernommen. Diese Fahrten unterliegen grundsätzlich nicht dem Vertragsgegenstand. Bei den zu befördernden Kindern handelt es sich um besonders schutzbedürftige Kinder, aus diesem Grund muss der AN besondere Sorgfalt, auch bei der Auswahl des eingesetzten Personals, walten lassen. Die zu
befördernden Kinder sind zum Teil anfallskrank und/oder (sehr) unbeholfen. Sie sind teilweise auf Unterstützung durch den Busfahrer/Busbegleiter angewiesen.
Für jedes Kind muss ein Sitzplatz zur Verfügung stehen. Die Beförderungsleistungen sind nach Losen in Kleinbussen bzw. Kraftomnibussen (KOM) nach den Festlegungen dieser Leistungsbeschreibung und nach den angebotenen Preisen zu erbringen. Die
erforderliche Buskapazität ist bei jeder Linie angegeben. Der AN verpflichtet sich, die Fahrten zu den vom AG festgesetzten Zeiten durchzuführen. Befindet sich ein Schüler zum vorgesehenen Zeitpunkt nicht am vereinbarten Haltepunkt, so hat der Fahrer 3 Minuten zu warten. Sollte innerhalb dieser Zeit der Schüler nicht erscheinen, ist die Tour plangemäß fortzusetzen. Bei einer bereits vorhandenen Verspätung entfällt die Wartepflicht.
Grundlinie (einfache Strecke in km): 33 km
erforderliche Buskapazität: mindestens 20 Sitzplätze
Busbegleiter: mittags
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Los-Identifikationsnummer: LOT-0006
7️⃣
Beschreibung der Beschaffung:
“Die Leistung umfasst die Beförderung der Kinder und Schüler der Pestalozzischule Sonderpädagogisches Förderzentrum Neuötting von den wohnortnahen...”
Beschreibung der Beschaffung
Die Leistung umfasst die Beförderung der Kinder und Schüler der Pestalozzischule Sonderpädagogisches Förderzentrum Neuötting von den wohnortnahen öffentlichen Haltestellen zum jeweiligen Schulstandort in Neuötting.
Die Beförderung erfolgt bei Kindern, die die Schulvorbereitende Einrichtung (SVE-Kinder), Diagnose- und Förderklassen (DFK-Klassen) oder die Klassen 1 bis 4 besuchen, an einer der Wohnung der Erziehungsberechtigten nahe gelegenen bereits vorhandenen öffentlichen Haltestelle (bis zu 2 km Entfernung). Bei Schülern der 5. bis 9. Klassen erfolgt die Beförderung ebenfalls an einer nahegelegenen bereits vorhandenen öffentlichen Haltestelle (bis zu 3 km Entfernung). Kinder bzw. Schüler dürfen nur an öffentlichen Haltestellen ein- bzw. aussteigen. Die Haltestellen und Tourenplanungen sind vom Auftragnehmer (im Nachfolgenden als „AN“ bezeichnet) grundsätzlich vor Schuljahresbeginn festzulegen und im Einvernehmen mit dem Landratsamt Altötting, Schülerbeförderung, abzustimmen. Es können auch Änderungen der Haltestellen- und Tourenplanung unter dem Jahr notwendig werden. Sollte aus Sicht des Landratsamtes Altötting oder des AN eine neue Haltestelle benötigt werden, wird dies durch das Landratsamt Altötting, Schülerbeförderung, geprüft und das weitere Vorgehen mit dem AN besprochen. Eine Beförderung der Kinder und Schüler erfolgt nur zwischen Schule und der festgelegten öffentlichen
Haltestelle. Fahrten vom und zum Hort, (Kinder-)Tagesstätte, Kindergarten oder sonstigen Nachmittagsbetreuungen (z.B. Großeltern) werden nicht vom Schulaufwandsträger übernommen. Diese Fahrten unterliegen grundsätzlich nicht dem Vertragsgegenstand. Bei den zu befördernden Kindern handelt es sich um besonders schutzbedürftige Kinder, aus diesem Grund muss der AN besondere Sorgfalt, auch bei der Auswahl des eingesetzten Personals, walten lassen. Die zu
befördernden Kinder sind zum Teil anfallskrank und/oder (sehr) unbeholfen. Sie sind teilweise auf Unterstützung durch den Busfahrer/Busbegleiter angewiesen.
Für jedes Kind muss ein Sitzplatz zur Verfügung stehen. Die Beförderungsleistungen sind nach Losen in Kleinbussen bzw. Kraftomnibussen (KOM) nach den Festlegungen dieser Leistungsbeschreibung und nach den angebotenen Preisen zu erbringen. Die
erforderliche Buskapazität ist bei jeder Linie angegeben. Der AN verpflichtet sich, die Fahrten zu den vom AG festgesetzten Zeiten durchzuführen. Befindet sich ein Schüler zum vorgesehenen Zeitpunkt nicht am vereinbarten Haltepunkt, so hat der Fahrer 3 Minuten zu warten. Sollte innerhalb dieser Zeit der Schüler nicht erscheinen, ist die Tour plangemäß fortzusetzen. Bei einer bereits vorhandenen Verspätung entfällt die Wartepflicht.
Grundlinie (einfache Strecke in km): 58 km
erforderliche Buskapazität: mindestens 20 Sitzplätze
Busbegleiter: mittags
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Los-Identifikationsnummer: LOT-0007
8️⃣
Beschreibung der Beschaffung:
“Die Leistung umfasst die Beförderung der Kinder und Schüler der Pestalozzischule Sonderpädagogisches Förderzentrum Neuötting - Außenstelle Burghausen - von...”
Beschreibung der Beschaffung
Die Leistung umfasst die Beförderung der Kinder und Schüler der Pestalozzischule Sonderpädagogisches Förderzentrum Neuötting - Außenstelle Burghausen - von den wohnortnahen öffentlichen Haltestellen zum Schulstandort in Burghausen. Die Beförderung erfolgt bei Kindern, die die Schulvorbereitende Einrichtung (SVE-Kinder), Diagnose- und Förderklassen (DFK-Klassen) oder die Klassen 1 bis 2 besuchen, an einer der Wohnung der Erziehungsberechtigten nahe gelegenen bereits vorhandenen öffentlichen Haltestelle (bis zu 2 km Entfernung). Kinder bzw. Schüler dürfen nur an öffentlichen Haltestellen ein- bzw. aussteigen. Die Haltestellen und Tourenplanungen sind vom Auftragnehmer (im Nachfolgenden als „AN“ bezeichnet) grundsätzlich vor
Schuljahresbeginn festzulegen und im Einvernehmen mit dem Landratsamt Altötting, Schülerbeförderung, abzustimmen. Es können auch Änderungen der Haltestellen- und Tourenplanung unter dem Jahr notwendig werden. Sollte aus Sicht des Landratsamtes Altötting oder des ANs eine neue Haltestelle benötigt werden,
wird dies durch das Landratsamt Altötting, Schülerbeförderung, geprüft und das weitere Vorgehen mit dem AN besprochen. Eine Beförderung der Kinder und Schüler erfolgt nur zwischen Schule und der festgelegten öffentlichen Haltestelle. Fahrten vom und zum Hort, (Kinder-)Tagesstätte, Kindergarten oder sonstigen Nachmittagsbetreuungen (z.B. Großeltern) werden nicht vom Schulaufwandsträger übernommen. Diese Fahrten unterliegen grundsätzlich nicht dem Vertragsgegenstand. Bei den zu befördernden Kindern handelt es sich um besonders schutzbedürftige Kinder. Aus diesem Grund muss der AN besondere Sorgfalt, auch bei der Auswahl des eingesetzten Personals, walten lassen. Die zu befördernden Kinder sind zum Teil anfallskrank und/oder (sehr) unbeholfen. Sie sind teilweise auf
Unterstützung durch den Busfahrer/Busbegleiter angewiesen. Für jedes Kind muss ein Sitzplatz zur Verfügung stehen. Die Beförderungsleistungen sind nach Losen in Kleinbussen bzw. Kraftomnibussen (KOM) nach den Festlegungen dieser Leistungsbeschreibung und nach den angebotenen Preisen zu erbringen. Die
erforderliche Buskapazität ist bei jeder Linie angegeben. Der AN verpflichtet sich, die Fahrten zu den vom AG festgesetzten Zeiten durchzuführen.
Grundlinie (einfache Strecke in km): 24 km
erforderliche Buskapazität: mindestens 20 Sitzplätze
Busbegleiter: morgens und mittags
Mehr anzeigen Titel
Los-Identifikationsnummer: LOT-0008
9️⃣
Beschreibung der Beschaffung:
“Die Leistung umfasst die Beförderung der Kinder und Schüler der Pestalozzischule Sonderpädagogisches Förderzentrum Neuötting - Außenstelle Burghausen - von...”
Beschreibung der Beschaffung
Die Leistung umfasst die Beförderung der Kinder und Schüler der Pestalozzischule Sonderpädagogisches Förderzentrum Neuötting - Außenstelle Burghausen - von den wohnortnahen öffentlichen Haltestellen zum Schulstandort in Burghausen. Die Beförderung erfolgt bei Kindern, die die Schulvorbereitende Einrichtung (SVE-Kinder), Diagnose- und Förderklassen (DFK-Klassen) oder die Klassen 1 bis 2 besuchen, an einer der Wohnung der Erziehungsberechtigten nahe gelegenen bereits vorhandenen öffentlichen Haltestelle (bis zu 2 km Entfernung). Kinder bzw. Schüler dürfen nur an öffentlichen Haltestellen ein- bzw. aussteigen. Die Haltestellen und Tourenplanungen sind vom Auftragnehmer (im Nachfolgenden als „AN“ bezeichnet) grundsätzlich vor
Schuljahresbeginn festzulegen und im Einvernehmen mit dem Landratsamt Altötting, Schülerbeförderung, abzustimmen. Es können auch Änderungen der Haltestellen- und Tourenplanung unter dem Jahr notwendig werden. Sollte aus Sicht des Landratsamtes Altötting oder des ANs eine neue Haltestelle benötigt werden,
wird dies durch das Landratsamt Altötting, Schülerbeförderung, geprüft und das weitere Vorgehen mit dem AN besprochen. Eine Beförderung der Kinder und Schüler erfolgt nur zwischen Schule und der festgelegten öffentlichen Haltestelle. Fahrten vom und zum Hort, (Kinder-)Tagesstätte, Kindergarten oder sonstigen Nachmittagsbetreuungen (z.B. Großeltern) werden nicht vom Schulaufwandsträger übernommen. Diese Fahrten unterliegen grundsätzlich nicht dem Vertragsgegenstand. Bei den zu befördernden Kindern handelt es sich um besonders schutzbedürftige Kinder. Aus diesem Grund muss der AN besondere Sorgfalt, auch bei der Auswahl des eingesetzten Personals, walten lassen. Die zu befördernden Kinder sind zum Teil anfallskrank und/oder (sehr) unbeholfen. Sie sind teilweise auf
Unterstützung durch den Busfahrer/Busbegleiter angewiesen. Für jedes Kind muss ein Sitzplatz zur Verfügung stehen. Die Beförderungsleistungen sind nach Losen in Kleinbussen bzw. Kraftomnibussen (KOM) nach den Festlegungen dieser Leistungsbeschreibung und nach den angebotenen Preisen zu erbringen. Die
erforderliche Buskapazität ist bei jeder Linie angegeben. Der AN verpflichtet sich, die Fahrten zu den vom AG festgesetzten Zeiten durchzuführen.
Grundlinie (einfache Strecke in km): 26 km
erforderliche Buskapazität: mindestens 20 Sitzplätze
Busbegleiter: morgens und mittags
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Los-Identifikationsnummer: LOT-0009
1️⃣0️⃣
Beschreibung der Beschaffung:
“Die Leistung umfasst die Beförderung der Kinder und Schüler der Pestalozzischule Sonderpädagogisches Förderzentrum Neuötting - Außenstelle Burghausen - von...”
Beschreibung der Beschaffung
Die Leistung umfasst die Beförderung der Kinder und Schüler der Pestalozzischule Sonderpädagogisches Förderzentrum Neuötting - Außenstelle Burghausen - von den wohnortnahen öffentlichen Haltestellen zum Schulstandort in Burghausen. Die Beförderung erfolgt bei Kindern, die die Schulvorbereitende Einrichtung (SVE-Kinder), Diagnose- und Förderklassen (DFK-Klassen) oder die Klassen 1 bis 2 besuchen, an einer der Wohnung der Erziehungsberechtigten nahe gelegenen bereits vorhandenen öffentlichen Haltestelle (bis zu 2 km Entfernung). Kinder bzw. Schüler dürfen nur an öffentlichen Haltestellen ein- bzw. aussteigen. Die Haltestellen und Tourenplanungen sind vom Auftragnehmer (im Nachfolgenden als „AN“ bezeichnet) grundsätzlich vor
Schuljahresbeginn festzulegen und im Einvernehmen mit dem Landratsamt Altötting, Schülerbeförderung, abzustimmen. Es können auch Änderungen der Haltestellen- und Tourenplanung unter dem Jahr notwendig werden. Sollte aus Sicht des Landratsamtes Altötting oder des ANs eine neue Haltestelle benötigt werden,
wird dies durch das Landratsamt Altötting, Schülerbeförderung, geprüft und das weitere Vorgehen mit dem AN besprochen. Eine Beförderung der Kinder und Schüler erfolgt nur zwischen Schule und der festgelegten öffentlichen Haltestelle. Fahrten vom und zum Hort, (Kinder-)Tagesstätte, Kindergarten oder sonstigen Nachmittagsbetreuungen (z.B. Großeltern) werden nicht vom Schulaufwandsträger übernommen. Diese Fahrten unterliegen grundsätzlich nicht dem Vertragsgegenstand. Bei den zu befördernden Kindern handelt es sich um besonders schutzbedürftige Kinder. Aus diesem Grund muss der AN besondere Sorgfalt, auch bei der Auswahl des eingesetzten Personals, walten lassen. Die zu befördernden Kinder sind zum Teil anfallskrank und/oder (sehr) unbeholfen. Sie sind teilweise auf
Unterstützung durch den Busfahrer/Busbegleiter angewiesen. Für jedes Kind muss ein Sitzplatz zur Verfügung stehen. Die Beförderungsleistungen sind nach Losen in Kleinbussen bzw. Kraftomnibussen (KOM) nach den Festlegungen dieser Leistungsbeschreibung und nach den angebotenen Preisen zu erbringen. Die
erforderliche Buskapazität ist bei jeder Linie angegeben. Der AN verpflichtet sich, die Fahrten zu den vom AG festgesetzten Zeiten durchzuführen.
Grundlinie (einfache Strecke in km): 12 km
erforderliche Buskapazität: 8 Sitzplätze
Busbegleiter: nein
Mehr anzeigen Titel
Los-Identifikationsnummer: LOT-0010
Verfahren Art des Verfahrens
Offenes Verfahren ✅ Administrative Informationen
Frist für den Eingang von Angeboten oder Teilnahmeanträgen: 2024-06-05 08:00:00 📅
Bedingungen für die Öffnung der Angebote: 2024-06-05 08:00:00 📅
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Mindestzeitraum, in dem der Bieter das Angebot aufrechterhalten muss: 37
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Liste und kurze Beschreibung der Bedingungen:
“Eigenerklärung zur Eintragung in das Berufsregister des Sitzes oder Wohnsitzes (Besteht Eintragung in einem Berufs-/Handelsregister; falls nicht, ggf....”
Liste und kurze Beschreibung der Bedingungen
Eigenerklärung zur Eintragung in das Berufsregister des Sitzes oder Wohnsitzes (Besteht Eintragung in einem Berufs-/Handelsregister; falls nicht, ggf. anderer Nachweis zur erlaubten Berufsausübung). Bestätigung, dass auf gesondertes Verlangen Gewerbeanmeldung, Berufs-/Handelsregisterauszug, Eintragung in der Handwerksrolle oder bei der Industrie- und Handelskammer oder anderweitige sonstige Nachweise vorgelegt werden können.
Mehr anzeigen Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien:
“Bestätigung, dass eine Berufs- oder Betriebshaftpflichtversicherung auf gesondertes Verlangen übersendet wird.
Geforderte Mindeststandards: Für Sach- und...”
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien
Bestätigung, dass eine Berufs- oder Betriebshaftpflichtversicherung auf gesondertes Verlangen übersendet wird.
Geforderte Mindeststandards: Für Sach- und Personenschäden pauschal in Höhe von mindestens 100 000 000 EUR.
Diese Unterlage ist in jedem Fall nach Zuschlagserteilung vorzulegen.
Mehr anzeigen Technische und berufliche Fähigkeiten
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien:
“Vorlage von mindestens zwei geeigneten Referenzen auf dem Gebiet der ausgeschriebenen Leistung innerhalb der letzten 5 Jahre, die mit der zu vergebenden...”
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien
Vorlage von mindestens zwei geeigneten Referenzen auf dem Gebiet der ausgeschriebenen Leistung innerhalb der letzten 5 Jahre, die mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind. Als vergleichbar gelten Leistungen, die bei Förderzentren, Grundschulen/Kindergärten und für Werkstätten für behinderte Menschen erbracht wurden. Anzugeben sind der Leistungsumfang, die eingesetzten Fahrzeuggrößen, die Leistungszeit sowie der Namen der öffentlichen oder privaten Auftraggeber, die Anschrift und die Nennung eines Ansprechpartners sowie dessen Kontaktdaten.
Der Auftragnehmer muss eine Konzession zur geschäftsmäßigen Personenbeförderung besitzen und diese mit Angebotsabgabe vorlegen.
Alternativ hat das Unternehmen - durch aussagekräftige Unterlagen - seine fachliche Eignung als Unternehmen des Straßenpersonenverkehrs mit Angebotsabgabe nachzuweisen. Als aussagekräftige Unterlagen zum Nachweis der fachlichen Eignung als Unternehmen des Straßenpersonenverkehrs wird auch eine Gewerbeanmeldung angesehen, aus der hervorgeht, dass es sich um einen Verkehrsbetrieb mit Personen- bzw. Schülerbeförderung handelt.
Erklärung, aus der ersichtlich ist, über welche Ausstattung, welche Geräte und welche technische Ausrüstung das Unternehmen für die Ausführung des Auftrags verfügt.
Vergleiche Anlage Fahrzeugliste der Vergabeunterlagen. Diese Anlage ist bereits mit Angebotsabgabe vorzulegen.
Angabe, welche Teile des Auftrags als Unteraufträge vergeben werden.
“I. Eigenerklärung zur Eignung L1240:
Die aufgestellten Eignungsanforderungen gelten sowohl für prä- als auch nicht präqualifizierte Bieter.
Der Bieter...”
I. Eigenerklärung zur Eignung L1240:
Die aufgestellten Eignungsanforderungen gelten sowohl für prä- als auch nicht präqualifizierte Bieter.
Der Bieter erklärt das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen gem. § 42 VgV i. V. m §123 und §124 GWB. Der Bieter erklärt, dass er seiner Verpflichtung zur Zahlung von Steuern und Abgaben sowie der Beiträge zur gesetzlichen Sozialversicherung, soweit sie der Pflicht zur Beitragszahlung unterfallen, ordnungsgemäß erfüllt hat. Der Bieter erklärt, dass er Mitglied bei der Berufsgenossenschaft ist. Weiter erklärt er, dass falls sein
Angebot in die engere Wahl kommt, er eine Unbedenklichkeitsbescheinigung der Berufsgenossenschaft vorlegen wird. Der Bieter erklärt, dass ein Insolvenzverfahren oder ein vergleichbares gesetzlich geregeltes Verfahren weder beantragt noch eröffnet wurde, ein Antrag auf Eröffnung nicht mangels Masse abgelehnt wurde und sich sein Unternehmen nicht in Liquidation
befindet. Alternativ gibt er an, dass ein Insolvenzplan rechtskräftig bestätigt wurde und auf Verlangen vorgelegt wird.
II. Eigenerklärung_Bezug_Russland:
Der Bieter erklärt, dass er entsprechend der Verordnung (EU) 2022/576 keinen Bezug zu Russland im Sinne der Vorschrift aufweist.
III. Scientology:
Der Bewerber/Bieter versichert,
- dass er gegenwärtig sowie während der gesamten Vertragsdauer die Technologie von L. Ron Hubbard nicht anwendet, lehrt oder in sonstiger Weise verbreitet, er keine Kurse oder Seminare nach dieser Technologie besucht und Beschäftigte oder sonst zur Erfüllung des Vertrags eingesetzte Personen keine Kurse oder Seminare nach dieser Technologie besuchen lässt;
- dass nach seiner Kenntnis keine der zur Erfüllung des Vertrags eingesetzten Personen die Technologie von L. Ron Hubbard anwendet, lehrt oder in sonstiger Weise verbreitet oder Kurse oder Seminare nach dieser Technologie besucht.
Der Bewerber/Bieter verpflichtet sich, solche zur Erfüllung des Vertrags eingesetzte Personen von der weiteren Durchführung des Vertrags unverzüglich auszuschließen, die während der Vertragsdauer die
Technologie von L. Ron Hubbard anwenden, lehren, in sonstiger Weise verbreiten oder Kurse oder Seminare nach dieser Technologie besuchen.
Die Abgabe einer wissentlich falschen Erklärung sowie ein Verstoß gegen die Verpflichtung berechtigen den Auftraggeber zur Kündigung des Vertrages aus wichtigem Grund ohne Einhaltung einer Frist. Weitergehende Rechte des Auftraggebers bleiben unberührt.
IV. Bieterfragen:
Bieterfragen können bis einschließlich 15.05.2024 gestellt werden. Für später eingehende Fragen wird deren Beantwortung nicht zugesichert. Bieterfragen müssen unter „Nachrichten“ im eVergabesystem gestellt werden. Fragen auf anderen Kommunikationswegen, wie telefonische, schriftliche oder E-Mail Anfragen werden nicht beantwortet.
V. Ermittlung des wirtschaftlichsten Angebots:
Der Zuschlag ergeht gemäß § 58 VgV an das wirtschaftlichste Angebot. Die Ermittlung des wirtschaftlichsten Angebots erfolgt auf der Grundlage des besten Preis-Leistungs-Verhältnisses.
Einziges Zuschlagskriterium ist der Preis (Wertungspreis). Bei Angeboten, die nach Prüfung und Wertung im Ranking aufgrund des gleichen Preises auf Platz 1 liegen, wird das Angebot, das den Zuschlag erhalten soll, durch Auslosung ermittelt.
VI. Datenschutz:
Es gelten die gesetzlichen Bestimmungen insbesondere die DSGVO. Die Vereinbarung zur Auftragsverarbeitung (L 2441 Auftragsverarbeitung) wird Bestandteil des Vertrags.
VII. Einzureichende Unterlagen:
Folgende Unterlagen sind mit Angebotsabgabe vorzulegen:
L213 Angebotsschreiben
Anlage „Preisblatt“
Anlage „Fahrzeugliste“
Konzession zur geschäftsmäßigen Personenbeförderung, alternativ aussagekräftige Unterlagen zur fachlichen Eignung als Unternehmen des Straßenpersonenverkehrs
L1240 Eigenerklärung zur Eignung
Eigenerklärung Wettbewerbsregister und statistische Angaben
L 127 Erklärung Russland
L 2496 Schutzerklärung Scientology
Sofern zutreffend: L 234 Bietergemeinschaft
Sofern zutreffend: L 235 Verzeichnis der LeistKap anderer Unternehmen
Folgende Unterlagen sind nach Zuschlagserteilung vorzulegen:
L2442 Erklärung Auftragsverarbeitung
Bescheinigung Haftpflichtversicherung
Für Fahrpersonal: Aushändigungsnachweise „Merkblatt für die Schulung von Fahrzeugführern bei der Beförderung von Schulkindern“
Für Fahrpersonal und Begleitpersonen: Teilnahmebestätigung Erste-Hilfe-Kurs
Für Fahrpersonal und Begleitpersonen: Auszug Bundeszentralregister
Für Begleitpersonen: Schulungsnachweis Polizei „Sicherheit auf dem Schulweg“
Folgende Unterlagen sind mit Angebotsabgabe oder auf gesonderte Anforderung der ausschreibenden Stelle bzw. zu einem späteren Zeitpunkt vorzulegen:
Nachweise gem. Fußnoten L 1240 Eigenerklärung zur Eignung, ggf. vergleichbarer Nachweis für die Existenz und den Gegenstand des Unternehmens des Nachunternehmers. Der Auszug aus dem
Handelsregister/vergleichbare Nachweis darf zum Zeitpunkt des Schlusstermins für den Eingang der Angebote nicht älter als 6 Monate sein;
Sofern zutreffend: L 236 Verpflichtungserklärung anderer Unternehmen
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Name: Regierung von Oberbayern - Vergabekammer Südbayern
Nationale Registrierungsnummer: adba50dd-0391-4e04-ba0b-ca35b08d8df9
Postanschrift: Maximilianstr. 39
Postleitzahl: 80538
Postort: München
Region: Altötting🏙️
Land: Deutschland 🇩🇪
E-Mail: vergabekammer.suedbayern@reg-ob.bayern.de📧
Telefon: +49 892176-2411📞 Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
“(1) Etwaige Vergabeverstöße muss der Bewerber/Bieter gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 1 GWB innerhalb von 10 Tagen nach Kenntnisnahme rügen.
(2) Verstöße gegen...”
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
(1) Etwaige Vergabeverstöße muss der Bewerber/Bieter gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 1 GWB innerhalb von 10 Tagen nach Kenntnisnahme rügen.
(2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 2 GWB spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Abgabe der Bewerbung oder der Angebote gegenüber dem Auftraggeber zu rügen.
(3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 3 GWB spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbungs- oder Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber zu rügen.
(4) Ein Vergabenachprüfungsantrag ist nach § 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB innerhalb von 15 Kalendertagen nach der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, bei der Vergabekammer einzureichen.
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Die elektronische Rechnungsstellung wird akzeptiert
Elektronische Zahlung wird verwendet
Quelle: OJS 2024/S 083-251797 (2024-04-25)