Auftragsbekanntmachung (2024-01-31) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Beförderung von Schüler*innen zu Ludwigsburger Schulen
Referenznummer: LB-ZVS-2024-0002
Kurze Beschreibung:
“Beförderung von Schüler*innen von Förder-und Grundschulförderklassen an Ludwigsburger Schulen für bis zu 3 Schuljahre (3 Lose)”
Art des Vertrags: Dienstleistungen
Produkte/Dienstleistungen: Personensonderbeförderung (Straße)📦 Informationen über Lose
Dieser Vertrag ist in Lose unterteilt ✅
1️⃣
Beschreibung der Beschaffung:
“Beförderung zu den Förderschulklassen der Eberhard-Ludwig-Förderschule, 71634 Ludwigsburg, aufgeteilt in 11 Touren (derzeit 50 Schüler*innen und ca. 159...”
Beschreibung der Beschaffung
Beförderung zu den Förderschulklassen der Eberhard-Ludwig-Förderschule, 71634 Ludwigsburg, aufgeteilt in 11 Touren (derzeit 50 Schüler*innen und ca. 159 Besetztkilometer pro Tag)
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Zusätzliche Informationen:
“#Besonders geeignet für:selbst#”
Ort der Leistung: Ludwigsburg🏙️ Dauer
Datum des Beginns: 2024-09-09 📅
Informationen über Optionen
Optionen ✅
Beschreibung der Optionen:
“Der Beförderungszeitraum endet zum Ende des Schuljahres 2025/2026. Die Laufzeit verlängert sich automatisch um ein weiteres Jahr bis maximal Ende des...”
Beschreibung der Optionen
Der Beförderungszeitraum endet zum Ende des Schuljahres 2025/2026. Die Laufzeit verlängert sich automatisch um ein weiteres Jahr bis maximal Ende des Schuljahres 2026/2027, sofern der Vertrag nicht bis spätestens 31.12.2025 vom Auftraggeber
schriftlich gekündigt wird.
Mehr anzeigen Vergabekriterien
Preis ✅
Preis (Gewichtung): 100.00
Titel
Los-Identifikationsnummer: LOT-0001
2️⃣
Beschreibung der Beschaffung:
“Beförderung zur Grundschulförderklasse der Grundschule Schlößlesfeld, 71640 Ludwigsburg (derzeit 6 Schüler*innen und ca. 22 Besetztkilometer pro Tag)” Titel
Los-Identifikationsnummer: LOT-0002
3️⃣
Beschreibung der Beschaffung:
“Beförderung zur Grundschulförderklasse der Grundschule Oßweil, 71640 Ludwigsburg (derzeit 2 Schüler*innen und ca. 16 Besetztkilometer pro Tag)” Titel
Los-Identifikationsnummer: LOT-0003
Verfahren Art des Verfahrens
Offenes Verfahren ✅ Administrative Informationen
Frist für den Eingang von Angeboten oder Teilnahmeanträgen: 2024-03-05 11:00:00 📅
Bedingungen für die Öffnung der Angebote: 2024-03-05 11:00:00 📅
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Liste und kurze Beschreibung der Bedingungen:
“Bieter sowie Mitglieder einer Bietergemeinschaft haben jeweils einzeln folgende Nachweise und Erklärungen mit ihrem Angebot vorzulegen, wobei jedes Mitglied...”
Liste und kurze Beschreibung der Bedingungen
Bieter sowie Mitglieder einer Bietergemeinschaft haben jeweils einzeln folgende Nachweise und Erklärungen mit ihrem Angebot vorzulegen, wobei jedes Mitglied seine Eignung für den Leistungsbereich nachweisen muss, den es übernehmen soll.
Kann einer der geforderten Nachweise aus einem berechtigten Grund nicht erbracht werden, so kann der Nachweis durch Vorlage anderer geeigneter Unterlagen erbracht werden. Die Vergabestelle behält sich vor, bei Abgabe des Angebots nicht beigefügte Erklärungen und Nachweise nachzufordern. Werden nachgeforderte Unterlagen jedoch nicht fristgemäß vorgelegt, wird das Angebot ausgeschlossen. Bietergemeinschaften, deren Mitglieder sich mehrfach - sei es als einzelnes Unternehmen, Bietergemeinschaft oder Nachunternehmer - an diesem Vergabeverfahren beteiligen, können wegen Verstoßes gegen das Wettbewerbsprinzip ausgeschlossen werden.
Die Eignung für die zu vergebende Leistung ist durch Eintragung in das Amtliche Verzeichnis Präqualifizierter Unternehmen (AVPQ) oder vorläufig entweder durch das ausgefüllte Formblatt "Eigenerklärung zur Eignung" oder eine Einheitliche Europäische Eigenerklärung (EEE) mit dem Angebot nachzuweisen. Gelangt das Angebot eines nicht präqualifizierten Bieters in die engere Wahl, sind die im Formblatt "Eigenerklärung zur Eignung" bzw. der EEE angegebene Bescheinigungen innerhalb von 6 Kalendertagen nach Aufforderung der Vergabestelle vorzulegen. Für Bescheinigungen, die nicht in deutscher Sprache abgefasst sind, ist eine Übersetzung in die deutsche Sprache beizufügen.
Vorstehende Vorgaben finden auch bei der Vorlage von Eignungsnachweisen gemäß "Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit" sowie "Technische und berufliche Leistungsfähigkeit" Anwendung.
Geforderte Nachweise:
- Eigenerklärung über Eintragung des Unternehmens in das Berufsregister (Handelsregister, Handwerkskammer etc.),
- Eigenerklärung über Anmeldung bei der Berufsgenossenschaft.
Mehr anzeigen Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien:
“- Eigenerklärung, dass Ausschlussgründe nach § 123 GWB nicht vorliegen, ebenso für Nachunternehmer,
- Eigenerklärung, dass Ausschlussgründe nach § 124 GWB...”
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien
- Eigenerklärung, dass Ausschlussgründe nach § 123 GWB nicht vorliegen, ebenso für Nachunternehmer,
- Eigenerklärung, dass Ausschlussgründe nach § 124 GWB nicht vorliegen, ebenso für Nachunternehmer,
- Eigenerklärung über den Gesamtumsatz in den vergangenen 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren,
- Eigenerklärung über die Anzahl der in den letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren jahresdurchschnittlich beschäftigten Arbeitskräfte, gegliedert nach Berufsgruppen.
Mehr anzeigen Technische und berufliche Fähigkeiten
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien:
“- Angabe mindestens einer Referenz über einen durchgängig erbrachten einjährigen vergleichbaren Auftrag zur Beförderung von Schüler*innen im Kindergarten-...”
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien
- Angabe mindestens einer Referenz über einen durchgängig erbrachten einjährigen vergleichbaren Auftrag zur Beförderung von Schüler*innen im Kindergarten- und Grundschulalter bzw. von Menschen mit Behinderungen bzw. Beeinträchtigungen, der in den letzten 3 Geschäftsjahren durchgeführt wurde, mit folgenden Angaben: Auftraggeber (Name und Adresse), Ansprechpartner beim Auftraggeber mit Telefonnummer, Beschreibung der Art der Leistung, Beschreibung des Leistungsumfangs, Auftragssumme (brutto), Ausführungszeitraum (von/bis)
“Bieterfragen sind bis spätestens 22.02.2024 über das Vergabeportal einzureichen. Die
Auftraggeberin behält sich die Beantwortung auch später eingehender...”
Bieterfragen sind bis spätestens 22.02.2024 über das Vergabeportal einzureichen. Die
Auftraggeberin behält sich die Beantwortung auch später eingehender Fragen vor.
Für die Informationsübermittlung wird ausschließlich die elektronische Vergabeplattform Vergabe 24 des Staatsanzeigers Baden-Württemberg verwendet. Nur Bieter, welche sich registrieren, werden über Informationen der Auftraggeberin aktiv informiert.
Öffentliche Auftraggeber sind grundsätzlich verpflichtet, alle EU-weiten Vergaben elektronisch zu veröffentlichen, die Vergabeunterlagen unentgeltlich und uneingeschränkt anhand elektronischer Mittel zur Verfügung zu stellen sowie die Kommunikation mit Bietern und Lieferanten elektronisch zu führen.
Unternehmen haben nach § 53 (1) VgV ihre Angebote mithilfe elektronischer Mittel
zu übermitteln. Die Stadt Ludwigsburg stellt daher ihre Ausschreibungen über die Vergabeplattform http://www.vergabe24.de des Staatsanzeigers Baden-Württemberg zur Verfügung.
Was bedeutet das für Unternehmen, wenn sie an Ausschreibungen der Stadt Ludwigsburg teilnehmen wollen?
— Download der Vergabeunterlagen über die angegebene URL oder das Kiosk-System;
— Download der Software "Bietercockpit" für die Angebotserstellung;
— Registrierung auf der Vergabeplattform, dadurch;
— automatische Benachrichtigung bei Änderungen der Vergabeunterlagen;
— verschlüsselte elektronische Kommunikation mit der Stadt Ludwigsburg;
— verschlüsselte elektronische Angebotsabgabe;
— telefonischer Support bei Ausschreibungen durch den Staatsanzeiger Baden-Württemberg unter +49 71166601 476;
— elektronische Sicherstellung, dass Angebote nicht vor Ablauf der Abgabefrist eingesehen werden können.
Alle o. g. Leistungen und Funktionen werden Ihnen kostenfrei zur Verfügung gestellt.
Die Abwicklung des Vergabeverfahrens erfolgt über die elektronische Vergabeplattform Vergabe 24 des Staatsanzeigers Baden-Württemberg. Die Vergabeunterlagen stehen ausschließlich elektronisch über den entsprechenden Zugang auf der vorgenannten Plattform zur Verfügung. Ein postalischer Versand der
Vergabeunterlagen in Papierform erfolgt nicht.
Anfragen von Bewerbern oder Bietern im Rahmen dieses Vergabeverfahrens sind bis zu der in den Vergabeunterlagen genannten Frist ausschließlich elektronisch über die Vergabeplattform Vergabe24 des Staatsanzeigers Baden-Württemberg an die ausschreibende Stelle zu richten. Hierzu ist eine (kostenlose) Registrierung unter dem entsprechenden Zugang auf der vorgenannten Plattform erforderlich.
Auskünfte im Zuge des Vergabeverfahrens werden von der ausschreibenden Stelle ebenfalls ausschließlich schriftlich über die elektronische Vergabeplattform Vergabe24 des Staatsanzeigers Baden-Württemberg erteilt. Mündliche Auskünfte und Erklärungen haben keine Gültigkeit. Verbindlicher Bestandteil der Ausschreibungsunterlagen werden nur die schriftlich übermittelten Antworten.
Mehr anzeigen Körper überprüfen
Name: Vergabekammer Baden-Württemberg beim Regierungspräsidium Karlsruhe
Nationale Registrierungsnummer: 08-A9866-40
Postanschrift: Durlacher Allee 100
Postleitzahl: 76137
Postort: Karlsruhe
Region: Karlsruhe, Stadtkreis🏙️
Land: Deutschland 🇩🇪
E-Mail: vergabekammer@rpk.bwl.de📧
Telefon: +49 721 9268730📞 Dienststelle, bei der Informationen über das Überprüfungsverfahren eingeholt werden können
Name: Stadt Ludwigsburg, Vergabestelle für Liefer- und Dienstleistungen
Nationale Registrierungsnummer: USt.-IdNr.: DE 146128114, St.-Nr.: 71385/00805
Postanschrift: Wilhelmstraße 11
Postleitzahl: 71638
Postort: Ludwigsburg
Region: Ludwigsburg🏙️
Land: Deutschland 🇩🇪
E-Mail: vergabestelle@ludwigsburg.de📧
Telefon: +49 7141 9103648📞 Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
“Es gilt das GWB (Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen).
Auf folgende Punkte wird hingewiesen:
— § 134 GWB Informations- und Wartepflicht:
Demnach darf ein...”
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
Es gilt das GWB (Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen).
Auf folgende Punkte wird hingewiesen:
— § 134 GWB Informations- und Wartepflicht:
Demnach darf ein Vertrag erst 15 Kalendertage nach Absendung der Information an die berücksichtigten Bieter geschlossen werden. Wird die Information per Fax oder auf elektronischem Weg versendet, verkürzt sich die Frist auf 10 Tage.
— § 160 GWB Einleitung, Antrag:
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Abs. 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend machen kann. Dabei ist dazulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit:
1) der Antragsteller den gerügten Verstoß gegen Vergabevorschriften im Vergabeverfahren erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 bleibt unberührt,
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis Ablauf der in der Bekanntmachung genannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, eine Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Mehr anzeigen Informationen über elektronische Arbeitsabläufe
Die elektronische Rechnungsstellung wird akzeptiert
Elektronische Zahlung wird verwendet
Quelle: OJS 2024/S 024-070697 (2024-01-31)