Währen der COVID19-Pandemie wurde das online-Angebot für Kund*innen des Auftraggebers deutlich ausgebaut. Beratung findet nun in Teilen online statt, Anträge können vollständig online gestellt werden. Die Kommunikation erfolgt effizient über digitale Kanäle. Auch bei den Mitarbeitenden im Jobcenter Köln hat sich durch die Möglichkeiten der digitalen Angebote die Arbeitsweise verändert. Prozesse werden dahingehend fortwährend angepasst. Räumliche und zeitliche Unterschiede zwischen Nachfrage und Bearbeitung werden digital weniger relevant. Mobiles Arbeiten ist mittlerweile beim Auftraggeber fest etabliert im Umfang von 50 Prozent. Beobachtungen zum so genannten Desk-Sharing wurden gesammelt. Das Jobcenter Köln hat seine Bedarfe analysiert und bewertet. Hierzu wurde das Jobcenter von einem externen Dienstleister beraten und im Prozess der Analyse unterstützt. Das Ergebnis ist wie folgt: Im 3. Quartal 2027 soll der Umzug in zwei (neue) Liegenschaften des Auftraggebers stattfinden. Eine Liegenschaft wird sich rechts- und eine linksrheinisch befinden. Insgesamt werden ca. 27.281 Quadratmeter benötigt. Rechtsrheinisch ca. 13.440 und linksrheinisch ca. 13.841 Quadratmeter. Dem Jobcenter liegen bereits von verschiedenen Projektentwicklern Angebote vor, die in den nächsten Monaten noch verifiziert werden. Es handelt sich zum einen um Neubauprojekte und zum anderen um die Umgestaltung bzw. den Umbau von bereits bestehenden und vom Jobcenter angemieteten Gebäuden. Ab Mietvertragsabschluss müssen der Bau bzw. Umbau von zwei Gebäuden durch eine*n Architekt*in bzw. Innenarchitekt*in begleitet werden. Die Mietverträge sollen voraussichtlich bis spätestens Ende 1. Quartal 2025 abgeschlossen sein. Als Mindestanforderung für die Leistungserbringung wird ein dreiköpfiges Projektteam aus Architekt*innen bzw. Innenarchitekt*innen auf Seiten des/der Auftragnehmer*in für die Vertragserfüllung vorausgesetzt.
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2024-09-16.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2024-08-15.
Auftragsbekanntmachung (2024-08-15) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Begleitende Leistungen für den Bau bzw. den Umbau zweier Liegenschaften bis zum Einzug (Architektur/Innenarchitektur)
Referenznummer: 0524O_B
Kurze Beschreibung:
Währen der COVID19-Pandemie wurde das online-Angebot für Kund*innen des Auftraggebers deutlich ausgebaut. Beratung findet nun in Teilen online statt, Anträge können vollständig online gestellt werden. Die Kommunikation erfolgt effizient über digitale Kanäle. Auch bei den Mitarbeitenden im Jobcenter Köln hat sich durch die Möglichkeiten der digitalen Angebote die Arbeitsweise verändert. Prozesse werden dahingehend fortwährend angepasst. Räumliche und zeitliche Unterschiede zwischen Nachfrage und Bearbeitung werden digital weniger relevant. Mobiles Arbeiten ist mittlerweile beim Auftraggeber fest etabliert im Umfang von 50 Prozent. Beobachtungen zum so genannten Desk-Sharing wurden gesammelt. Das Jobcenter Köln hat seine Bedarfe analysiert und bewertet. Hierzu wurde das Jobcenter von einem externen Dienstleister beraten und im Prozess der Analyse unterstützt. Das Ergebnis ist wie folgt: Im 3. Quartal 2027 soll der Umzug in zwei (neue) Liegenschaften des Auftraggebers stattfinden. Eine Liegenschaft wird sich rechts- und eine linksrheinisch befinden. Insgesamt werden ca. 27.281 Quadratmeter benötigt. Rechtsrheinisch ca. 13.440 und linksrheinisch ca. 13.841 Quadratmeter. Dem Jobcenter liegen bereits von verschiedenen Projektentwicklern Angebote vor, die in den nächsten Monaten noch verifiziert werden. Es handelt sich zum einen um Neubauprojekte und zum anderen um die Umgestaltung bzw. den Umbau von bereits bestehenden und vom Jobcenter angemieteten Gebäuden. Ab Mietvertragsabschluss müssen der Bau bzw. Umbau von zwei Gebäuden durch eine*n Architekt*in bzw. Innenarchitekt*in begleitet werden. Die Mietverträge sollen voraussichtlich bis spätestens Ende 1. Quartal 2025 abgeschlossen sein. Als Mindestanforderung für die Leistungserbringung wird ein dreiköpfiges Projektteam aus Architekt*innen bzw. Innenarchitekt*innen auf Seiten des/der Auftragnehmer*in für die Vertragserfüllung vorausgesetzt.
Währen der COVID19-Pandemie wurde das online-Angebot für Kund*innen des Auftraggebers deutlich ausgebaut. Beratung findet nun in Teilen online statt, Anträge können vollständig online gestellt werden. Die Kommunikation erfolgt effizient über digitale Kanäle. Auch bei den Mitarbeitenden im Jobcenter Köln hat sich durch die Möglichkeiten der digitalen Angebote die Arbeitsweise verändert. Prozesse werden dahingehend fortwährend angepasst. Räumliche und zeitliche Unterschiede zwischen Nachfrage und Bearbeitung werden digital weniger relevant. Mobiles Arbeiten ist mittlerweile beim Auftraggeber fest etabliert im Umfang von 50 Prozent. Beobachtungen zum so genannten Desk-Sharing wurden gesammelt. Das Jobcenter Köln hat seine Bedarfe analysiert und bewertet. Hierzu wurde das Jobcenter von einem externen Dienstleister beraten und im Prozess der Analyse unterstützt. Das Ergebnis ist wie folgt: Im 3. Quartal 2027 soll der Umzug in zwei (neue) Liegenschaften des Auftraggebers stattfinden. Eine Liegenschaft wird sich rechts- und eine linksrheinisch befinden. Insgesamt werden ca. 27.281 Quadratmeter benötigt. Rechtsrheinisch ca. 13.440 und linksrheinisch ca. 13.841 Quadratmeter. Dem Jobcenter liegen bereits von verschiedenen Projektentwicklern Angebote vor, die in den nächsten Monaten noch verifiziert werden. Es handelt sich zum einen um Neubauprojekte und zum anderen um die Umgestaltung bzw. den Umbau von bereits bestehenden und vom Jobcenter angemieteten Gebäuden. Ab Mietvertragsabschluss müssen der Bau bzw. Umbau von zwei Gebäuden durch eine*n Architekt*in bzw. Innenarchitekt*in begleitet werden. Die Mietverträge sollen voraussichtlich bis spätestens Ende 1. Quartal 2025 abgeschlossen sein. Als Mindestanforderung für die Leistungserbringung wird ein dreiköpfiges Projektteam aus Architekt*innen bzw. Innenarchitekt*innen auf Seiten des/der Auftragnehmer*in für die Vertragserfüllung vorausgesetzt.
Art des Vertrags: Dienstleistungen
Produkte/Dienstleistungen: Beratungsdienste von Architekten📦 Beschreibung
Interne Kennung: 0524O_B
Beschreibung der Beschaffung:
Folgende Leistungen sind zu erbringen: 01. Mieterausbauplanung: - Sichten und Abstimmung des erstellten und finalisierten Designkonzepts - Definition der Schnittstelle von der Eigenleistung Jobcenter bzw. Vermieter-Architekt und Leistung Innenarchitekt für jedes der beiden Objekte 02. Vermietergrundausbau - Schnittstellenkoordination von Vermietergrundausbau/Mieterspezifischer Ausbau - Teilnahme an regelmäßigen Projektbesprechungen - Überwachung des vermieterseitigen Bauablaufs/Gesamtterminplanung - Dokumentationsprüfung - Controlling der Pflichten des Mieters gegenüber dem Vermieter 03. Steuerung des Mieterausbaus - Organisation von regelmäßigen Projektbesprechungen - Ständige Kontrolle der Anforderungen des Mieters hinsichtlich Kosten, Qualitäten und Terminen - Baustellenkoordination der Mieterausbauarbeiten - Controlling der Pflichten des Mieters - Dokumentationsprüfung, Zusammenstellen der Unterlagen Im Rahmen dieses Auftrags/dieser Rahmenvereinbarung kann pro Phase ein Kontingent an Berater*innentagen abgerufen werden, wobei durch die vorgenannten Zahlen keine Begrenzung des Umfangs vorgegeben ist. - Projektabschluss Da der Auftraggeber den tatsächlich anfallenden Aufwand für die Erbringung der vorgenannten Leistungen nicht final abschätzen kann, wird eine Rahmenvereinbarung geschlossen (§ 21 VgV). Bei den angegebenen insgesamt 330 Berater*innentagen à 8 Stunden handelt es sich um die geschätzte Abnahmemenge. Die Höchstmenge der Berater*innentage, die der Auftraggeber maximal abnehmen kann, beziffert sich auf 360 Tage. Eine Abnahmeverpflichtung in einer bestimmten Höhe seitens des Auftraggebers besteht nicht. Der Auftraggeber geht darüber hinaus davon aus, dass im Vertragszeitraum geschätzt 70 Termine in Präsenz in Köln stattfinden. Entsprechende Reisekosten/Termin sind im Angebot (Preisblatt) zu pauschal zu beziffern und werden je nach tatsächlichem Anfall pauschal pro Termin gesondert abgerechnet.
Folgende Leistungen sind zu erbringen: 01. Mieterausbauplanung: - Sichten und Abstimmung des erstellten und finalisierten Designkonzepts - Definition der Schnittstelle von der Eigenleistung Jobcenter bzw. Vermieter-Architekt und Leistung Innenarchitekt für jedes der beiden Objekte 02. Vermietergrundausbau - Schnittstellenkoordination von Vermietergrundausbau/Mieterspezifischer Ausbau - Teilnahme an regelmäßigen Projektbesprechungen - Überwachung des vermieterseitigen Bauablaufs/Gesamtterminplanung - Dokumentationsprüfung - Controlling der Pflichten des Mieters gegenüber dem Vermieter 03. Steuerung des Mieterausbaus - Organisation von regelmäßigen Projektbesprechungen - Ständige Kontrolle der Anforderungen des Mieters hinsichtlich Kosten, Qualitäten und Terminen - Baustellenkoordination der Mieterausbauarbeiten - Controlling der Pflichten des Mieters - Dokumentationsprüfung, Zusammenstellen der Unterlagen Im Rahmen dieses Auftrags/dieser Rahmenvereinbarung kann pro Phase ein Kontingent an Berater*innentagen abgerufen werden, wobei durch die vorgenannten Zahlen keine Begrenzung des Umfangs vorgegeben ist. - Projektabschluss Da der Auftraggeber den tatsächlich anfallenden Aufwand für die Erbringung der vorgenannten Leistungen nicht final abschätzen kann, wird eine Rahmenvereinbarung geschlossen (§ 21 VgV). Bei den angegebenen insgesamt 330 Berater*innentagen à 8 Stunden handelt es sich um die geschätzte Abnahmemenge. Die Höchstmenge der Berater*innentage, die der Auftraggeber maximal abnehmen kann, beziffert sich auf 360 Tage. Eine Abnahmeverpflichtung in einer bestimmten Höhe seitens des Auftraggebers besteht nicht. Der Auftraggeber geht darüber hinaus davon aus, dass im Vertragszeitraum geschätzt 70 Termine in Präsenz in Köln stattfinden. Entsprechende Reisekosten/Termin sind im Angebot (Preisblatt) zu pauschal zu beziffern und werden je nach tatsächlichem Anfall pauschal pro Termin gesondert abgerechnet.
Die Leistung ist insbesondere in den Räumlichkeiten des Auftraggebers, aber auch in den dann im Bau-/Umbau befindlichen neuen Liegenschaften im Kölner Stadtgebiet zu erbringen. Die Adressen der neuen Liegenschaften sind noch nicht bekannt.
Postanschrift: Scheidtweilerstraße 4
Postleitzahl: 50933
Stadt: Köln
Land: Deutschland 🇩🇪
Ort der Leistung: Köln, Kreisfreie Stadt
🏙️ Dauer
Datum des Beginns: 2025-01-01 📅
Datum des Endes: 2027-12-31 📅
Beschreibung
Weitere Informationen zur Verlängerung:
Der Auftraggeber kann die Laufzeit des Vertrags einmalig einseitig um sechs Monate verlängern.
Vergabekriterien
Qualitätskriterium (Bezeichnung): Konzeption der Leistungserbringung
Qualitätskriterium (Gewichtung): 1050.0
Preis ✅
Preis (Gewichtung): 450.0
Titel
Los-Identifikationsnummer: LOT-0001
Verfahren Art des Verfahrens
Offenes Verfahren ✅
Rechtsgrundlage: Richtlinie 2014/24/EU
Zentrale Elemente des Verfahrens:
Die Zuschlagserteilung ist für die 42. KW vorgesehen. Bitte beachten Sie, dass es hier verfahrensbedingt zu Verzögerungen kommen kann. ****** Es sind mit dem Angebot (Formular 1) zusammen zwingend folgende Unterlagen einzureichen: 1. - das vollständig ausgefüllte Preisblatt, Formular 1.1 - Profil Personal, Formular 1.2 - Eigenerklärung Ausschlussgründe, Formular 5 - Eigenerklärung Referenzen, Formular 5.1 - Eigenerklärung Sanktionen Russland - CSX-59-Eigenerklaerung-Informationen-zum-Bieter, (Sofern einschlägig:) bei Bietergemeinschaften: - unterschriebene Bewerber*innen-/Bieter*innengemeinschaftserklärung, Formular 3, bei Unteraufträgen/Eignungsleihe - Erklärung Bieter Unteraufträge/Eignungsleihe, Formular 4.1 - bei Eignungsleihe zusätzlich unterschriebene Verpflichtungserklärung Unterauftragnehmer*in/Eignungsleiher*in, Formular 4.2. 2. Sonstige Nachweise/Unterlagen - Leistungskonzept laut Vergabeunterlagen und Bewertungsmatrix inkl. Wertungshinweisen - Lebenslauf, Urkunden der Studienabschlüsse, ggf. Zertifikate des vorgesehenen Projektteams als Nachweis der Erfüllung der Mindestanforderung eines dreiköpfigen Projektteams mit der erforderlichen Berufsausbildung (jeweils in Kopie) ***** Der Auftraggeber behält sich vor, Bieterfragen auch nach Ablauf der 5.1.11 genannten Frist zu beantworten.
Die Zuschlagserteilung ist für die 42. KW vorgesehen. Bitte beachten Sie, dass es hier verfahrensbedingt zu Verzögerungen kommen kann. ****** Es sind mit dem Angebot (Formular 1) zusammen zwingend folgende Unterlagen einzureichen: 1. - das vollständig ausgefüllte Preisblatt, Formular 1.1 - Profil Personal, Formular 1.2 - Eigenerklärung Ausschlussgründe, Formular 5 - Eigenerklärung Referenzen, Formular 5.1 - Eigenerklärung Sanktionen Russland - CSX-59-Eigenerklaerung-Informationen-zum-Bieter, (Sofern einschlägig:) bei Bietergemeinschaften: - unterschriebene Bewerber*innen-/Bieter*innengemeinschaftserklärung, Formular 3, bei Unteraufträgen/Eignungsleihe - Erklärung Bieter Unteraufträge/Eignungsleihe, Formular 4.1 - bei Eignungsleihe zusätzlich unterschriebene Verpflichtungserklärung Unterauftragnehmer*in/Eignungsleiher*in, Formular 4.2. 2. Sonstige Nachweise/Unterlagen - Leistungskonzept laut Vergabeunterlagen und Bewertungsmatrix inkl. Wertungshinweisen - Lebenslauf, Urkunden der Studienabschlüsse, ggf. Zertifikate des vorgesehenen Projektteams als Nachweis der Erfüllung der Mindestanforderung eines dreiköpfigen Projektteams mit der erforderlichen Berufsausbildung (jeweils in Kopie) ***** Der Auftraggeber behält sich vor, Bieterfragen auch nach Ablauf der 5.1.11 genannten Frist zu beantworten.
Administrative Informationen
Frist für den Eingang von Angeboten oder Teilnahmeanträgen: 2024-09-16 14:00:00 📅
Bedingungen für die Öffnung der Angebote: 2024-09-16 14:05:00 📅
Bedingungen für die Öffnung der Angebote (Informationen über die befugten Personen und das Öffnungsverfahren):
Zur Öffnung der Angebote sind Bieter*innen nicht zugelassen, vgl. § 55 Abs. 2 Satz 2 VgV.
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Mindestzeitraum, in dem der Bieter das Angebot aufrechterhalten muss: 45 Tage Informationen über eine Rahmenvereinbarung oder ein dynamisches Beschaffungssystem
Rahmenvereinbarung mit mehreren Betreibern ✅
Höchstzahl der Teilnehmer: 1
Bedingungen für die Einreichung eines Angebots
Die Bieter können mehrere Angebote einreichen
Die Namen und beruflichen Qualifikationen des zur Auftragsausführung eingesetzten Personals sind anzugeben
Eröffnungstermin: 2024-09-16 14:05:00 📅
Zusätzliche Informationen:
Zur Öffnung der Angebote sind Bieter*innen nicht zugelassen, vgl. § 55 Abs. 2 Satz 2 VgV.
Frist für die Anforderung zusätzlicher Informationen: 2024-09-06 00:00:00 📅
Zusätzliche Informationen:
Klarstellung: Mit dem zuvorstehenden Satz "Eine Nachforderung von Unterlagen ist teilweise ausgeschlossen" ist gemeint, dass der Auftraggeber bestimmte fehlende Unterlagen in Ausübung pflichtgemäßen Ermessens nicht nachfordern wird bzw. es ihm je nach betroffener Unterlage nicht erlaubt ist, wenn diese mit dem Teilnahmeantrag bzw. mit dem jeweiligen Angebot gefordert worden sind und fehlen. Der öffentliche Auftraggeber KANN den Bewerber oder Bieter unter Einhaltung der Grundsätze der Transparenz und der Gleichbehandlung auffordern, fehlende oder unvollständige unternehmensbezogene Unterlagen, insbesondere Eigenerklärungen, Angaben, Bescheinigungen oder sonstige Nachweise, nachzureichen oder zu vervollständigen oder fehlende oder unvollständige leistungsbezogene Unterlagen nachzureichen oder zu vervollständigen (vgl. § 56 Abs. 2 Satz 1 VgV). Die Nachforderung von leistungsbezogenen Unterlagen, die die Wirtschaftlichkeitsbewertung der Angebote anhand der Zuschlagskriterien betreffen, ist dagegen AUSGESCHLOSSEN. Dies gilt nicht für Preisangaben, wenn es sich um unwesentliche Einzelpositionen handelt, deren Einzelpreise den Gesamtpreis nicht verändern oder die Wertungsreihenfolge und den Wettbewerb nicht beeinträchtigen (§ 56 Abs. 3 VgV).
Klarstellung: Mit dem zuvorstehenden Satz "Eine Nachforderung von Unterlagen ist teilweise ausgeschlossen" ist gemeint, dass der Auftraggeber bestimmte fehlende Unterlagen in Ausübung pflichtgemäßen Ermessens nicht nachfordern wird bzw. es ihm je nach betroffener Unterlage nicht erlaubt ist, wenn diese mit dem Teilnahmeantrag bzw. mit dem jeweiligen Angebot gefordert worden sind und fehlen. Der öffentliche Auftraggeber KANN den Bewerber oder Bieter unter Einhaltung der Grundsätze der Transparenz und der Gleichbehandlung auffordern, fehlende oder unvollständige unternehmensbezogene Unterlagen, insbesondere Eigenerklärungen, Angaben, Bescheinigungen oder sonstige Nachweise, nachzureichen oder zu vervollständigen oder fehlende oder unvollständige leistungsbezogene Unterlagen nachzureichen oder zu vervollständigen (vgl. § 56 Abs. 2 Satz 1 VgV). Die Nachforderung von leistungsbezogenen Unterlagen, die die Wirtschaftlichkeitsbewertung der Angebote anhand der Zuschlagskriterien betreffen, ist dagegen AUSGESCHLOSSEN. Dies gilt nicht für Preisangaben, wenn es sich um unwesentliche Einzelpositionen handelt, deren Einzelpreise den Gesamtpreis nicht verändern oder die Wertungsreihenfolge und den Wettbewerb nicht beeinträchtigen (§ 56 Abs. 3 VgV).
Vergabekriterien
Art der festen Zahl: Fester Wert (insgesamt)
Bedingungen für die Einreichung eines Angebots
Der Vertrag enthält Bedingungen zur Vertragsausführung ✅
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Technische und berufliche Fähigkeiten
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien:
Referenzen, § 46 Abs. 3 Nr. 1 VgV: Der/die Bieter*in muss als Nachweis der beruflichen Leistungsfähigkeit in den letzten sechs Jahren mindestens zwei Leistungen erbracht haben, die mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind. Hier: Management der Projektabwicklung und fachliche Begleitung im Bereich Innen-/Architektur des Neu- bzw. Umbaus der neuen Liegenschaften des Auftraggebers durch den Vermieter, sowie des Endausbaus des Auftraggebers im Umfang von 330 Beratertagen zu 8 Stunden, bei einer Neubau- bzw. Umbaufläche von knapp ca. 27.281 Quadratmetern / rechtsrheinisch ca. 13.440 und linksrheinisch ca. 13.841 Quadratmeter über einen Zeitraum von knapp 2,5 Jahren). Eine Leistung ist vergleichbar, wenn diese dem hier vergebenen Auftrag nahekommt und einen tragfähigen Rückschluss auf die Leistungsfähigkeit hinsichtlich der hiesigen Auftragsausführung zulässt. Dazu muss der Leistungsumfang des Referenzauftrags nicht identisch sein, sollte jedoch einen gleich hohen Schwierigkeitsgrad aufweisen. Als Nachweis ist eine Eigenerklärung über die erbrachten Referenzen einzureichen. Hierfür ist das Formular 5.1 Eigenerklärung Referenzen mit dem Angebot einzureichen.
Referenzen, § 46 Abs. 3 Nr. 1 VgV: Der/die Bieter*in muss als Nachweis der beruflichen Leistungsfähigkeit in den letzten sechs Jahren mindestens zwei Leistungen erbracht haben, die mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind. Hier: Management der Projektabwicklung und fachliche Begleitung im Bereich Innen-/Architektur des Neu- bzw. Umbaus der neuen Liegenschaften des Auftraggebers durch den Vermieter, sowie des Endausbaus des Auftraggebers im Umfang von 330 Beratertagen zu 8 Stunden, bei einer Neubau- bzw. Umbaufläche von knapp ca. 27.281 Quadratmetern / rechtsrheinisch ca. 13.440 und linksrheinisch ca. 13.841 Quadratmeter über einen Zeitraum von knapp 2,5 Jahren). Eine Leistung ist vergleichbar, wenn diese dem hier vergebenen Auftrag nahekommt und einen tragfähigen Rückschluss auf die Leistungsfähigkeit hinsichtlich der hiesigen Auftragsausführung zulässt. Dazu muss der Leistungsumfang des Referenzauftrags nicht identisch sein, sollte jedoch einen gleich hohen Schwierigkeitsgrad aufweisen. Als Nachweis ist eine Eigenerklärung über die erbrachten Referenzen einzureichen. Hierfür ist das Formular 5.1 Eigenerklärung Referenzen mit dem Angebot einzureichen.
Bedingungen für die Teilnahme
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:
Russlandbezug, Artikel 5 k) Absatz 1 Verordnung (EU) Nr. 833/2014: 1. Der / die Bewerber / Bieter gehört / gehören nicht zu den in Artikel 5 k) Absatz 1 der Verordnung (EU) Nr. 833/2014 des Rates über restriktive Maßnahmen angesichts der Handlungen Russlands, die die Lage in der Ukraine destabilisieren, genannten Personen oder Unternehmen, die einen Bezug zu Russland im Sinne der Vorschrift aufweisen, a) durch die russische Staatsangehörigkeit des Bewerbers/Bieters oder die Niederlassung des Bewerbers/Bieters in Russland, b) durch die Beteiligung einer natürlichen Person oder eines Unternehmens, auf die eines der Kriterien nach Buchstabe a zutrifft, am Bewerber/Bieter über das unmittelbare oder mittelbare Halten von Anteilen im Umfang von mehr als 50%, c) durch das Handeln der Bewerber/Bieter im Namen oder auf Anweisung von Personen oder Unternehmen, auf die die Kriterien der Buchstaben a und/oder b zutrifft. 2. Die am Auftrag als Unterauftragnehmer, Lieferanten oder Unternehmen, deren Kapazitäten im Zusammenhang mit der Erbringung des Eignungsnachweises in Anspruch genommen werden, beteiligten Unternehmen, auf die mehr als 10 % des Auftragswerts entfällt, gehören ebenfalls nicht zu dem in der Vorschrift genannten Personenkreis mit einem Bezug zu Russland im Sinne der Vorschrift. 3. Es wird bestätigt und sichergestellt, dass auch während der Vertragslaufzeit keine als Unterauftragnehmer, Lieferanten oder Unternehmen, deren Kapazitäten im Zusammenhang mit der Erbringung des Eignungsnachweises in Anspruch genommen werden, beteiligten Unternehmen mit einem Bezug zu Russland im Sinne von Ziffer 1 eingesetzt werden, auf die mehr als 10 % des Auftragswerts entfällt. Als Nachweis ist die Anlage Eigenerklärung Sanktionen Russland mit dem Angebot einzureichen.
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien
Russlandbezug, Artikel 5 k) Absatz 1 Verordnung (EU) Nr. 833/2014: 1. Der / die Bewerber / Bieter gehört / gehören nicht zu den in Artikel 5 k) Absatz 1 der Verordnung (EU) Nr. 833/2014 des Rates über restriktive Maßnahmen angesichts der Handlungen Russlands, die die Lage in der Ukraine destabilisieren, genannten Personen oder Unternehmen, die einen Bezug zu Russland im Sinne der Vorschrift aufweisen, a) durch die russische Staatsangehörigkeit des Bewerbers/Bieters oder die Niederlassung des Bewerbers/Bieters in Russland, b) durch die Beteiligung einer natürlichen Person oder eines Unternehmens, auf die eines der Kriterien nach Buchstabe a zutrifft, am Bewerber/Bieter über das unmittelbare oder mittelbare Halten von Anteilen im Umfang von mehr als 50%, c) durch das Handeln der Bewerber/Bieter im Namen oder auf Anweisung von Personen oder Unternehmen, auf die die Kriterien der Buchstaben a und/oder b zutrifft. 2. Die am Auftrag als Unterauftragnehmer, Lieferanten oder Unternehmen, deren Kapazitäten im Zusammenhang mit der Erbringung des Eignungsnachweises in Anspruch genommen werden, beteiligten Unternehmen, auf die mehr als 10 % des Auftragswerts entfällt, gehören ebenfalls nicht zu dem in der Vorschrift genannten Personenkreis mit einem Bezug zu Russland im Sinne der Vorschrift. 3. Es wird bestätigt und sichergestellt, dass auch während der Vertragslaufzeit keine als Unterauftragnehmer, Lieferanten oder Unternehmen, deren Kapazitäten im Zusammenhang mit der Erbringung des Eignungsnachweises in Anspruch genommen werden, beteiligten Unternehmen mit einem Bezug zu Russland im Sinne von Ziffer 1 eingesetzt werden, auf die mehr als 10 % des Auftragswerts entfällt. Als Nachweis ist die Anlage Eigenerklärung Sanktionen Russland mit dem Angebot einzureichen.
Technische und berufliche Fähigkeiten
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien:
Berufserfahrung eingesetztes Personal, § 46 Abs. 3 Nr. 2 VgV: Als Nachweis der beruflichen Leistungsfähigkeit muss der/die Bieter*in belegen, dass die, für die vertragsgemäße Leistungserbringung hauptverantwortliche Person im mit dem Angebot des/der Bieter*in zu benennenden Projektteams mindestens eine einschlägige Berufserfahrung als Architekt*in oder Innenarchitekt*in von fünf Jahren ab Ende der Berufsausbildung aufweist. Als Nachweis ist eine Eigenerklärung des/der Bieter*in mit dem Angebot einzureichen. Hierfür ist Formular 1.2 zu nutzen.
Berufserfahrung eingesetztes Personal, § 46 Abs. 3 Nr. 2 VgV: Als Nachweis der beruflichen Leistungsfähigkeit muss der/die Bieter*in belegen, dass die, für die vertragsgemäße Leistungserbringung hauptverantwortliche Person im mit dem Angebot des/der Bieter*in zu benennenden Projektteams mindestens eine einschlägige Berufserfahrung als Architekt*in oder Innenarchitekt*in von fünf Jahren ab Ende der Berufsausbildung aufweist. Als Nachweis ist eine Eigenerklärung des/der Bieter*in mit dem Angebot einzureichen. Hierfür ist Formular 1.2 zu nutzen.
Bedingungen für den Vertrag
Bedingungen für die Vertragserfüllung:
Die Bezahlung erfolgt gegen Rechnungslegung jeweils nach Abschluss einer Projektphase. Details zu Vergütung/Rechnung siehe § 7 der Besonderen Vertragsbedingungen und Leistungsbeschreibung Seite 4/Ende. Besondere Vertragsbedingungen hier zu finden: https://www.dtvp.de/Satellite/notice/CXP4Y94H77V/documents
Die Bezahlung erfolgt gegen Rechnungslegung jeweils nach Abschluss einer Projektphase. Details zu Vergütung/Rechnung siehe § 7 der Besonderen Vertragsbedingungen und Leistungsbeschreibung Seite 4/Ende. Besondere Vertragsbedingungen hier zu finden: https://www.dtvp.de/Satellite/notice/CXP4Y94H77V/documents
Bedingungen für die Teilnahme
Ausschlussgrund:
Beteiligung an einer kriminellen Vereinigung
Betrugsbekämpfung
Der Zahlungsunfähigkeit vergleichbare Lage gemäß nationaler Rechtsvorschriften
+ 19 weitere
Direkte oder indirekte Beteiligung an der Vorbereitung des Vergabeverfahrens
Einstellung der gewerblichen Tätigkeit
Entrichtung von Steuern
Falsche Angaben, verweigerte Informationen, die nicht in der Lage sind, die erforderlichen Unterlagen vorzulegen, und haben vertrauliche Informationen über dieses Verfahren erhalten.
Geldwäsche oder Terrorismusfinanzierung
Interessenkonflikt aufgrund seiner Teilnahme an dem Vergabeverfahren
Kinderarbeit und andere Formen des Menschenhandels
Korruption
Rein innerstaatliche Ausschlussgründe
Schwere Verfehlung im Rahmen der beruflichen Tätigkeit
Terroristische Straftaten oder Straftaten im Zusammenhang mit terroristischen Aktivitäten
Vereinbarungen mit anderen Wirtschaftsteilnehmern zur Verzerrung des Wettbewerbs
Verstoß gegen arbeitsrechtliche Verpflichtungen
Verstoß gegen sozialrechtliche Verpflichtungen
Verstoß gegen umweltrechtliche Verpflichtungen
Verwaltung der Vermögenswerte durch einen Insolvenzverwalter
Vorzeitige Beendigung, Schadensersatz oder andere vergleichbare Sanktionen
Zahlung der Sozialversicherungsbeiträge
Zahlungsunfähigkeit
Beschreibung der Ausschlussgründe:
§ 21 des Arbeitnehmer-Entsendegesetzes, § 98c des Aufenthaltsgesetzes, § 19 des Mindestlohngesetzes, § 21 des Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetzes und § 22 des Lieferkettensorgfaltspflichtengesetzes.***** Als Nachweis ist mit dem Angebot eine Eigenerklärung einzureichen. Hierfür ist Formular 5.1 Eigenerklärung Ausschlussgründe zu verwenden.
§ 21 des Arbeitnehmer-Entsendegesetzes, § 98c des Aufenthaltsgesetzes, § 19 des Mindestlohngesetzes, § 21 des Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetzes und § 22 des Lieferkettensorgfaltspflichtengesetzes.***** Als Nachweis ist mit dem Angebot eine Eigenerklärung einzureichen. Hierfür ist Formular 5.1 Eigenerklärung Ausschlussgründe zu verwenden.
§ 124 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 GWB.***** Als Nachweis ist mit dem Angebot eine Eigenerklärung einzureichen. Hierfür ist Formular 5.1 Eigenerklärung Ausschlussgründe zu verwenden.
§ 123 Abs 1 Satz 1 Nr. 6, Nr. 7, Nr. 8 und Nr. 9 GWB.***** Als Nachweis ist mit dem Angebot eine Eigenerklärung einzureichen. Hierfür ist Formular 5.1 Eigenerklärung Ausschlussgründe zu verwenden.
§ 123 Abs 1 Satz 1 Nr. 1 GWB.***** Als Nachweis ist mit dem Angebot eine Eigenerklärung einzureichen. Hierfür ist Formular 5.1 Eigenerklärung Ausschlussgründe zu verwenden.
§ 124 Abs. 1 Satz 1 Nr. 4 GWB.***** Als Nachweis ist mit dem Angebot eine Eigenerklärung einzureichen. Hierfür ist Formular 5.1 Eigenerklärung Ausschlussgründe zu verwenden.
§ 124 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 GWB.***** Als Nachweis ist mit dem Angebot eine Eigenerklärung einzureichen. Hierfür ist Formular 5.1 Eigenerklärung Ausschlussgründe zu verwenden.
§ 123 Abs 1 Satz 1 Nr. 2 und Nr. 3 GWB.***** Als Nachweis ist mit dem Angebot eine Eigenerklärung einzureichen. Hierfür ist Formular 5.1 Eigenerklärung Ausschlussgründe zu verwenden.
§ 123 Abs 1 Satz 1 Nr. 4 GWB.***** Als Nachweis ist mit dem Angebot eine Eigenerklärung einzureichen. Hierfür ist Formular 5.1 Eigenerklärung Ausschlussgründe zu verwenden.
§ 123 Abs 1 Satz 1 Nr. 10 GWB.***** Als Nachweis ist mit dem Angebot eine Eigenerklärung einzureichen. Hierfür ist Formular 5.1 Eigenerklärung Ausschlussgründe zu verwenden.
§ 124 Abs. 1 Satz 1 Nr. 8 und Nr. 9 GWB.***** Als Nachweis ist mit dem Angebot eine Eigenerklärung einzureichen. Hierfür ist Formular 5.1 Eigenerklärung Ausschlussgründe zu verwenden.
§ 124 Abs. 1 Satz 1 Nr. 5 GWB.***** Als Nachweis ist mit dem Angebot eine Eigenerklärung einzureichen. Hierfür ist Formular 5.1 Eigenerklärung Ausschlussgründe zu verwenden.
§ 124 Abs. 1 Satz 1 Nr. 6 GWB.***** Als Nachweis ist mit dem Angebot eine Eigenerklärung einzureichen. Hierfür ist Formular 5.1 Eigenerklärung Ausschlussgründe zu verwenden.
§ 124 Abs. 1 Satz 1 Nr. 3 GWB.***** Als Nachweis ist mit dem Angebot eine Eigenerklärung einzureichen. Hierfür ist Formular 5.1 Eigenerklärung Ausschlussgründe zu verwenden.
§ 124 Abs. 1 Satz 1 Nr. 7 GWB.***** Als Nachweis ist mit dem Angebot eine Eigenerklärung einzureichen. Hierfür ist Formular 5.1 Eigenerklärung Ausschlussgründe zu verwenden.
§ 123 Abs 4 Satz 1 Nr. 1 GWB.***** Als Nachweis ist mit dem Angebot eine Eigenerklärung einzureichen. Hierfür ist Formular 5.1 Eigenerklärung Ausschlussgründe zu verwenden.
Ergänzende Informationen Zusätzliche Informationen
Bekanntmachungs-ID: CXP4Y94H77V
Körper überprüfen
Name: Vergabekammer des Bundes
Nationale Registrierungsnummer: 022894990
Postanschrift: Villemombler Str. 76
Postleitzahl: 53123
Postort: Bonn
Region: Bonn, Kreisfreie Stadt
🏙️
Land: Deutschland 🇩🇪
E-Mail: vk@bundeskartellamt.bund.de📧
Telefon: +49 2289499-0📞
Fax: +49 2289499-163 📠 Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
Erkannte Verstöße gegen Vergabevorschriften müssen innerhalb von 10 Tagen gegenüber dem Jobcenter Köln als Auftraggeber gerügt werden (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 GWB). Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, müssen spätestens bis Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 2 GWB). Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, müssen spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 3 GWB). Hilft der Auftraggeber der Rüge nicht ab, kann ein Antrag auf Nachprüfung bei der Vergabekammer des Bundes unter der unter 8.1 ORG-0002 genannten Anschrift innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, der Rüge nicht abhelfen zu wollen, gestellt werden (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 4 GWB). Ein Nachprüfungsantrag ist zudem unzulässig, wenn der Zuschlag erfolgt ist, bevor die Vergabekammer den Auftraggeber über den Antrag auf Nachprüfung informiert hat (§§ 168 Abs. 2 Satz 1, 169 Abs. 1 GWB). Die Zuschlagserteilung erfolgt zehn Kalendertage nach Absendung der Information an die unterlegenen Bieter gem. § 134 Abs. 2 GWB. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an. Verstöße gegen § 134 GWB können binnen 30 Tagen nach der Information der betroffenen Bieter*innen und Bewerber*innen durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss in einem Nachprüfungsverfahren vor der Vergabekammer geltend gemacht werden. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union (§ 135 Abs. 2 GWB).
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
Erkannte Verstöße gegen Vergabevorschriften müssen innerhalb von 10 Tagen gegenüber dem Jobcenter Köln als Auftraggeber gerügt werden (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 GWB). Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, müssen spätestens bis Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 2 GWB). Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, müssen spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 3 GWB). Hilft der Auftraggeber der Rüge nicht ab, kann ein Antrag auf Nachprüfung bei der Vergabekammer des Bundes unter der unter 8.1 ORG-0002 genannten Anschrift innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, der Rüge nicht abhelfen zu wollen, gestellt werden (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 4 GWB). Ein Nachprüfungsantrag ist zudem unzulässig, wenn der Zuschlag erfolgt ist, bevor die Vergabekammer den Auftraggeber über den Antrag auf Nachprüfung informiert hat (§§ 168 Abs. 2 Satz 1, 169 Abs. 1 GWB). Die Zuschlagserteilung erfolgt zehn Kalendertage nach Absendung der Information an die unterlegenen Bieter gem. § 134 Abs. 2 GWB. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an. Verstöße gegen § 134 GWB können binnen 30 Tagen nach der Information der betroffenen Bieter*innen und Bewerber*innen durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss in einem Nachprüfungsverfahren vor der Vergabekammer geltend gemacht werden. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union (§ 135 Abs. 2 GWB).
Bekanntmachungsangaben
Bevorzugtes Datum der Veröffentlichung: 2024-08-15+02:00 📅
Quelle: OJS 2024/S 160-497221 (2024-08-15)