Erwerbsfähigen Leistungsbeziehern im SGB II sollen bei Bedarf gemäß § 16 Abs. 1 Nr. 3 SGB II Leistungen zur Berufsausbildung angeboten werden. Mit der vorliegenden ausgeschriebenen Maßnahme nach § 16 Abs. 1 Nr. 3 SGB II i. V. m. §§ 74 und 75 SGB III soll diesem Gesetzesanspruch Rechnung getragen werden. Bei der Assistierten Ausbildung flexibel (AsA flex) handelt es sich um eine kontinuierliche, individuelle Unterstützung förderberechtigter junger Menschen in Einzelcoachings und themenbezogenen Gruppenmaßnahmen. Förderungsberechtigte junge Menschen und deren Ausbildungsbetriebe können während einer betrieblichen Berufsausbildung einschließlich Ausbildungen nach § 66 BBiG/§ 42r HwO („Werker-“ bzw. „Fachpraktiker-Ausbildung“) oder einer Einstiegsqualifizierung durch Maßnahmen der AsA flex bedarfsbezogen gefördert werden. Die inhaltliche Ausrichtung muss sich dabei an den gültigen Ausbildungsordnungen und den Ausbildungsrahmenplänen der Ausbildungsberufe des jeweiligen Teilnehmers orientieren. Die Rechte und Pflichten des Ausbildungsverhältnisses bleiben von der AsA flex unberührt. Der Auftragnehmer verpflichtet sich, die AsA flex in allen staatlich anerkannten Ausbildungsberufen anzubieten. Dazu zählen alle Berufsfelder, die nach dem Berufsbildungsgesetz (BBiG), der Handwerksordnung (HwO), dem Seearbeitsgesetz SeeArbG) sowie dem Pflegeberufegesetz (PflBG) anerkannt sind. Die Assistierte Ausbildung flexibel ist in zwei Phasen unterteilt: 1. Vorphase, 2. Begleitende Phase. Die vorliegende Ausschreibung bezieht sich ausschließlich auf die Begleitende Phase der AsA flex. Ziel der Begleitenden Phase der AsA flex ist es, die TN bei dem erfolgreichen Abschluss ihrer Erstausbildung bzw. einer erforderlichen Zweitausbildung zu unterstützen, um deren berufliche Eingliederung in den ersten Arbeitsmarkt zu ermöglichen. Die Zielgruppe besteht insbesondere aus förderungsbedürftigen, jungen erwerbsfähigen Leistungsberechtigten (eLb), die beim Kreis Schleswig-Flensburg Leistungen nach dem SGB II beziehen, die Vollzeitschulpflicht erfüllt haben, die Ausbildungsreife besitzen und noch keine Erstausbildung absolviert haben. Auch eine erforderliche Zweitausbildung kann durch AsA flex gefördert werden. Die Maßnahme wird mit insgesamt 25 TN-Plätzen in Flensburg, Schleswig und Kappeln durchgeführt.
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2024-07-03.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2024-05-16.
Anbieter
Die folgenden Lieferanten werden in Vergabeentscheidungen oder anderen Beschaffungsunterlagen erwähnt:
Auftragsbekanntmachung (2024-05-16) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Begleitende Phase der Assistierten Ausbildung flexibel - AsA flex
Reference number: 2024-014-6570
Kurze Beschreibung:
“Erwerbsfähigen Leistungsbeziehern im SGB II sollen bei Bedarf gemäß § 16 Abs. 1 Nr. 3 SGB II Leistungen zur Berufsausbildung angeboten werden. Mit der...”
Kurze Beschreibung
Erwerbsfähigen Leistungsbeziehern im SGB II sollen bei Bedarf gemäß § 16 Abs. 1 Nr. 3 SGB II Leistungen zur Berufsausbildung angeboten werden. Mit der vorliegenden ausgeschriebenen Maßnahme nach § 16 Abs. 1 Nr. 3 SGB II i. V. m. §§ 74 und 75 SGB III soll diesem Gesetzesanspruch Rechnung getragen werden. Bei der Assistierten Ausbildung flexibel (AsA flex) handelt es sich um eine kontinuierliche, individuelle Unterstützung förderberechtigter junger Menschen in Einzelcoachings und themenbezogenen Gruppenmaßnahmen. Förderungsberechtigte junge Menschen und deren Ausbildungsbetriebe können während einer betrieblichen Berufsausbildung einschließlich Ausbildungen nach § 66 BBiG/§ 42r HwO („Werker-“ bzw. „Fachpraktiker-Ausbildung“) oder einer Einstiegsqualifizierung durch Maßnahmen der AsA flex bedarfsbezogen gefördert werden. Die inhaltliche Ausrichtung muss sich dabei an den gültigen Ausbildungsordnungen und den Ausbildungsrahmenplänen der Ausbildungsberufe des jeweiligen Teilnehmers orientieren. Die Rechte und Pflichten des Ausbildungsverhältnisses bleiben von der AsA flex unberührt. Der Auftragnehmer verpflichtet sich, die AsA flex in allen staatlich anerkannten Ausbildungsberufen anzubieten. Dazu zählen alle Berufsfelder, die nach dem Berufsbildungsgesetz (BBiG), der Handwerksordnung (HwO), dem Seearbeitsgesetz SeeArbG) sowie dem Pflegeberufegesetz (PflBG) anerkannt sind. Die Assistierte Ausbildung flexibel ist in zwei Phasen unterteilt: 1. Vorphase, 2. Begleitende Phase. Die vorliegende Ausschreibung bezieht sich ausschließlich auf die Begleitende Phase der AsA flex. Ziel der Begleitenden Phase der AsA flex ist es, die TN bei dem erfolgreichen Abschluss ihrer Erstausbildung bzw. einer erforderlichen Zweitausbildung zu unterstützen, um deren berufliche Eingliederung in den ersten Arbeitsmarkt zu ermöglichen. Die Zielgruppe besteht insbesondere aus förderungsbedürftigen, jungen erwerbsfähigen Leistungsberechtigten (eLb), die beim Kreis Schleswig-Flensburg Leistungen nach dem SGB II beziehen, die Vollzeitschulpflicht erfüllt haben, die Ausbildungsreife besitzen und noch keine Erstausbildung absolviert haben. Auch eine erforderliche Zweitausbildung kann durch AsA flex gefördert werden. Die Maßnahme wird mit insgesamt 25 TN-Plätzen in Flensburg, Schleswig und Kappeln durchgeführt.
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Produkte/Dienstleistungen: Berufliche Wiedereingliederung📦 Beschreibung
Beschreibung der Beschaffung:
“Erwerbsfähigen Leistungsbeziehern im SGB II sollen bei Bedarf gemäß § 16 Abs. 1 Nr. 3 SGB II Leistungen zur Berufsausbildung angeboten werden. Mit der...”
Beschreibung der Beschaffung
Erwerbsfähigen Leistungsbeziehern im SGB II sollen bei Bedarf gemäß § 16 Abs. 1 Nr. 3 SGB II Leistungen zur Berufsausbildung angeboten werden. Mit der vorliegenden ausgeschriebenen Maßnahme nach § 16 Abs. 1 Nr. 3 SGB II i. V. m. §§ 74 und 75 SGB III soll diesem Gesetzesanspruch Rechnung getragen werden. Bei der Assistierten Ausbildung flexibel (AsA flex) handelt es sich um eine kontinuierliche, individuelle Unterstützung förderberechtigter junger Menschen in Einzelcoachings und themenbezogenen Gruppenmaßnahmen. Förderungsberechtigte junge Menschen und deren Ausbildungsbetriebe können während einer betrieblichen Berufsausbildung einschließlich Ausbildungen nach § 66 BBiG/§ 42r HwO („Werker-“ bzw. „Fachpraktiker-Ausbildung“) oder einer Einstiegsqualifizierung durch Maßnahmen der AsA flex bedarfsbezogen gefördert werden. Die inhaltliche Ausrichtung muss sich dabei an den gültigen Ausbildungsordnungen und den Ausbildungsrahmenplänen der Ausbildungsberufe des jeweiligen Teilnehmers orientieren. Die Rechte und Pflichten des Ausbildungsverhältnisses bleiben von der AsA flex unberührt. Der Auftragnehmer verpflichtet sich, die AsA flex in allen staatlich anerkannten Ausbildungsberufen anzubieten. Dazu zählen alle Berufsfelder, die nach dem Berufsbildungsgesetz (BBiG), der Handwerksordnung (HwO), dem Seearbeitsgesetz SeeArbG) sowie dem Pflegeberufegesetz (PflBG) anerkannt sind. Die Assistierte Ausbildung flexibel ist in zwei Phasen unterteilt: 1. Vorphase, 2. Begleitende Phase. Die vorliegende Ausschreibung bezieht sich ausschließlich auf die Begleitende Phase der AsA flex. Ziel der Begleitenden Phase der AsA flex ist es, die TN bei dem erfolgreichen Abschluss ihrer Erstausbildung bzw. einer erforderlichen Zweitausbildung zu unterstützen, um deren berufliche Eingliederung in den ersten Arbeitsmarkt zu ermöglichen. Die Zielgruppe besteht insbesondere aus förderungsbedürftigen, jungen erwerbsfähigen Leistungsberechtigten (eLb), die beim Kreis Schleswig-Flensburg Leistungen nach dem SGB II beziehen, die Vollzeitschulpflicht erfüllt haben, die Ausbildungsreife besitzen und noch keine Erstausbildung absolviert haben. Auch eine erforderliche Zweitausbildung kann durch AsA flex gefördert werden. Die Maßnahme wird mit insgesamt 25 TN-Plätzen in Flensburg, Schleswig und Kappeln durchgeführt.
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Zusätzliche Informationen:
“#Besonders auch geeignet für:selbst#”
Ort der Leistung: Schleswig-Flensburg🏙️ Dauer
Datum des Beginns: 2024-09-01 📅
Datum des Endes: 2027-08-31 📅
Titel
Los-Identifikationsnummer: LOT-0000
Verfahren Art des Verfahrens
Offenes Verfahren ✅ Administrative Informationen
Frist für den Eingang von Angeboten oder Teilnahmeanträgen: 2024-07-03 23:59:00 📅
Bedingungen für die Öffnung der Angebote (Informationen über die befugten Personen und das Öffnungsverfahren):
“Die Öffnung der Angebote ist nicht öffentlich. Eine Teilnahme an der Öffnung der Angebote ist daher nicht zugelassen.”
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Mindestzeitraum, in dem der Bieter das Angebot aufrechterhalten muss: 60
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Liste und kurze Beschreibung der Bedingungen:
“Angabe zur Mitgliedschaft bei der Berufsgenossenschaft: Eigenerklärung”
Liste und kurze Beschreibung der Bedingungen:
“Angaben zur Zahlung von Steuern, Abgaben und Beiträgen zur gesetzlichen Sozialversicherung: Eigenerklärung”
Liste und kurze Beschreibung der Bedingungen:
“Angabe, dass nachweislich keine schwere Verfehlung begangen wurde, die die Zuverlässigkeit als Bewerber in Frage stellt: Eigenerklärung”
Liste und kurze Beschreibung der Bedingungen:
“Angabe zu Insolvenzverfahren und Liquidation: Eigenerklärung”
Liste und kurze Beschreibung der Bedingungen:
“Angaben zur Eintragung ins Berufsregister des Sitzes oder Wohnsitzes des Unternehmens: Eigenerklärung”
Liste und kurze Beschreibung der Bedingungen:
“Kopie des Zertifikates über die Trägerzulassung gem. §§ 176 Abs. 1 und 178 SGB III bezogen auf den jeweiligen Fachbereich nach § 5 Abs. 1 Akkreditierungs-...”
Liste und kurze Beschreibung der Bedingungen
Kopie des Zertifikates über die Trägerzulassung gem. §§ 176 Abs. 1 und 178 SGB III bezogen auf den jeweiligen Fachbereich nach § 5 Abs. 1 Akkreditierungs- und Zulassungsverordnung Arbeitsförderung (AZAV) nebst aktueller Anlage gem. § 5 Abs. 6 AZAV: Nachweis
Mehr anzeigen Technische und berufliche Fähigkeiten
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien:
“Angaben zu den für die Ausführung der Leistung zur Verfügung stehenden Arbeitskräften: Eigenerklärung”
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien:
“Angaben zur Ausführung von Leistungen, die mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind: Referenzbescheinigungen für mind. 3 der in der Eigenerklärung...”
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien
Angaben zur Ausführung von Leistungen, die mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind: Referenzbescheinigungen für mind. 3 der in der Eigenerklärung zur Bietereignung angegebenen Referenzen. Bei noch nicht ausgeführter, vergleichbarer Leistung, Vorlage über die notwendige Fachkunde zur Erbringung der ausgeschriebenen Leistung: Nachweis
Mehr anzeigen Bedingungen für den Vertrag
Bedingungen für die Vertragserfüllung:
“Der Auftragnehmer hat als Vertragsstrafe für Verzug zu zahlen: bei Überschreitung der Fristen für Beginn und Ende für jede vollendete Woche 0,5 % desjenigen...”
Bedingungen für die Vertragserfüllung
Der Auftragnehmer hat als Vertragsstrafe für Verzug zu zahlen: bei Überschreitung der Fristen für Beginn und Ende für jede vollendete Woche 0,5 % desjenigen Teils der Leistung, der nicht genutzt werden kann. Die Bezugsgröße zur Berechnung der Vertragsstrafe bei der Überschreitung von Einzelfristen ist der nicht nutzbare Teil der Leistung, der den bis zu diesem Zeitpunkt vertraglich zu erbringenden Leistungen entspricht. Die Vertragsstrafe wird auf insgesamt 8 % der Auftragssumme (ohne Umsatzsteuer) begrenzt.
“Die Vergabeunterlagen werden ausschließlich über die eVergabe-Plattform BI-Medien zur Verfügung gestellt. Bieter können Angebote nur in elektronischer Form...”
Die Vergabeunterlagen werden ausschließlich über die eVergabe-Plattform BI-Medien zur Verfügung gestellt. Bieter können Angebote nur in elektronischer Form über die eVergabe-Plattform BI-Medien einreichen. Die Kommunikation während des Ausschreibungsverfahrens wird ebenfalls nur in elektronischer Form erfolgen. Aus diesem Grund wird darauf hingewiesen, dass eine kostenlose Registrierung auf der eVergabe-Plattform BI-Medien für eine Angebotsabgabe zwingend notwendig ist. Eine Abgabe der Angebote in Papierform ist bei dieser Ausschreibung nicht möglich. Angebote, die in Papierform eingehen, dürfen bei der Prüfung und Wertung nicht berücksichtigt werden. Für bereits registrierte Bewerber / Bieter ändert sich der Prozessablauf nicht. Bei Bedarf wird ein Fragen- und Antwortenkatalog (FAQ-Liste) auf der Seite https://bi-medien.de/ausschreibungsdienste/ausschreibungen/D454341851 bei den Vergabeunterlagen veröffentlicht. Es wird darauf hingewiesen, dass ein Auszug aus dem Wettbewerbsregister von der Vergabestelle vor der Auftragsvergabe eingeholt wird. Es gilt deutsches Recht.Mit dem Angebot gibt der Bieter (1) eine Eigenerklärung im Zuge der Russlandsanktionen nach der Verordnung (EU) Nr. 833/2014 in der Fassung des Art. 1 Ziff. 23 der Verordnung (EU) 2022/576 des Rates vom 8. April 2022 sowie (2) eine Eigenerklärung über die Verpflichtung zur Zahlung von Vergabemindestlohn nach § 4 VGSH unter Verwendung der den Vergabeunterlagen beigefügten Vordrucken ab. Mit dem Angebot ist außerdem (3) ein detailliertes Konzept vorzulegen, das die Vorgaben der Leistungsbeschreibung erfüllt und in dem der Bieter auf Grundlage der Leistungsbeschreibung darstellt, wie die Elemente seines Konzeptes im Einzelnen ausgestaltet und verknüpft sind, er die Maßnahme erfolgreich durchführen und die Qualität der Durchführung sicherstellen will.
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
Gemäß § 160 Abs. 3 S. 1 GWB ist ein Nachprüfungsantrag unzulässig, soweit: 1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt; 2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden; 3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden; 4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Mehr anzeigen Informationen über elektronische Arbeitsabläufe
Die elektronische Rechnungsstellung wird akzeptiert
Elektronische Zahlung wird verwendet
Quelle: OJS 2024/S 097-294815 (2024-05-16)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2024-08-13) Objekt Umfang der Beschaffung
Gesamtwert der Beschaffung (ohne MwSt.): 783 000 EUR 💰
Vergabekriterien
Preis ✅
Preis (Gewichtung): 40
Qualitätskriterium (Bezeichnung): Qualität des Konzepts (gemäß Leistungsbeschreibung)
Qualitätskriterium (Gewichtung): 60
Auftragsvergabe
Ein Auftrag/Los wird vergeben ✅
Los-Identifikationsnummer: LOT-0000
Vertragsnummer: Auftrag 1
Datum des Vertragsabschlusses: 2024-07-11 📅
Informationen über Ausschreibungen
Anzahl der eingegangenen Angebote: 1
Anzahl der auf elektronischem Wege eingegangenen Angebote: 1
Anzahl der eingegangenen Angebote von KMU: 1
Anzahl der eingegangenen Angebote von Bietern aus Nicht-EU-Mitgliedstaaten: 0
Anzahl der eingegangenen Angebote von Bietern aus anderen EU-Mitgliedstaaten: 0
Angaben zum Wert des Auftrags/der Partie (ohne MwSt.)
Gesamtwert des Auftrags/Loses: 783 000 EUR 💰
Name und Anschrift des Auftragnehmers
Name: bb gesellschaft für beruf + bildung mbh
Nationale Registrierungsnummer: UStID: DE232809329
Postleitzahl: 24939
Postort: Flensburg
Region: Flensburg, Kreisfreie Stadt🏙️
Land: Deutschland 🇩🇪
E-Mail: flensburg@bb-gesellschaft.de📧
Telefon: 000📞
Quelle: OJS 2024/S 158-490739 (2024-08-13)