Erwerbsfähigen Leistungsbeziehern im SGB II sollen bei Bedarf gemäß § 16 Abs. 1 Nr. 3 SGB II Leistungen zur Berufsausbildung angeboten werden. Mit der vorliegenden ausgeschriebenen Maßnahme nach § 16 Abs. 1 Nr. 3 SGB II i. V. m. §§ 74 und 75 SGB III soll diesem Gesetzesanspruch Rechnung getragen werden. Bei der Assistierten Ausbildung flexibel (AsA flex) handelt es sich um eine kontinuierliche, individuelle Unterstützung förderberechtigter junger Menschen in Einzelcoachings und themenbezogenen Gruppenmaßnahmen. Förderungsberechtigte junge Menschen und deren Ausbildungsbetriebe können während einer betrieblichen Berufsausbildung einschließlich Ausbildungen nach § 66 BBiG/§ 42r HwO („Werker-“ bzw. „Fachpraktiker-Ausbildung“) oder einer Einstiegsqualifizierung durch Maßnahmen der AsA flex bedarfsbezogen gefördert werden. Die inhaltliche Ausrichtung muss sich dabei an den gültigen Ausbildungsordnungen und den Ausbildungsrahmenplänen der Ausbildungsberufe des jeweiligen Teilnehmers orientieren. Die Rechte und Pflichten des Ausbildungsverhältnisses bleiben von der AsA flex unberührt. Der Auftragnehmer verpflichtet sich, die AsA flex in allen staatlich anerkannten Ausbildungsberufen anzubieten. Dazu zählen alle Berufsfelder, die nach dem Berufsbildungsgesetz (BBiG), der Handwerksordnung (HwO), dem Seearbeitsgesetz SeeArbG) sowie dem Pflegeberufegesetz (PflBG) anerkannt sind. Die Assistierte Ausbildung flexibel ist in zwei Phasen unterteilt: 1. Vorphase, 2. Begleitende Phase. Die vorliegende Ausschreibung bezieht sich ausschließlich auf die Begleitende Phase der AsA flex. Ziel der Begleitenden Phase der AsA flex ist es, die TN bei dem erfolgreichen Abschluss ihrer Erstausbildung bzw. einer erforderlichen Zweitausbildung zu unterstützen, um deren berufliche Eingliederung in den ersten Arbeitsmarkt zu ermöglichen. Die Zielgruppe besteht insbesondere aus förderungsbedürftigen, jungen erwerbsfähigen Leistungsberechtigten (eLb), die beim Kreis Schleswig-Flensburg Leistungen nach dem SGB II beziehen, die Vollzeitschulpflicht erfüllt haben, die Ausbildungsreife besitzen und noch keine Erstausbildung absolviert haben. Auch eine erforderliche Zweitausbildung kann durch AsA flex gefördert werden. Die Maßnahme wird mit insgesamt 25 TN-Plätzen in Flensburg, Schleswig und Kappeln durchgeführt.
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2024-07-03.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2024-05-16.
Anbieter
Die folgenden Lieferanten werden in Vergabeentscheidungen oder anderen Beschaffungsunterlagen erwähnt:
Auftragsbekanntmachung (2024-05-16) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Begleitende Phase der Assistierten Ausbildung flexibel - AsA flex
Referenznummer: 2024-014-6570
Kurze Beschreibung:
Erwerbsfähigen Leistungsbeziehern im SGB II sollen bei Bedarf gemäß § 16 Abs. 1 Nr. 3 SGB II Leistungen zur Berufsausbildung angeboten werden. Mit der vorliegenden ausgeschriebenen Maßnahme nach § 16 Abs. 1 Nr. 3 SGB II i. V. m. §§ 74 und 75 SGB III soll diesem Gesetzesanspruch Rechnung getragen werden. Bei der Assistierten Ausbildung flexibel (AsA flex) handelt es sich um eine kontinuierliche, individuelle Unterstützung förderberechtigter junger Menschen in Einzelcoachings und themenbezogenen Gruppenmaßnahmen. Förderungsberechtigte junge Menschen und deren Ausbildungsbetriebe können während einer betrieblichen Berufsausbildung einschließlich Ausbildungen nach § 66 BBiG/§ 42r HwO („Werker-“ bzw. „Fachpraktiker-Ausbildung“) oder einer Einstiegsqualifizierung durch Maßnahmen der AsA flex bedarfsbezogen gefördert werden. Die inhaltliche Ausrichtung muss sich dabei an den gültigen Ausbildungsordnungen und den Ausbildungsrahmenplänen der Ausbildungsberufe des jeweiligen Teilnehmers orientieren. Die Rechte und Pflichten des Ausbildungsverhältnisses bleiben von der AsA flex unberührt. Der Auftragnehmer verpflichtet sich, die AsA flex in allen staatlich anerkannten Ausbildungsberufen anzubieten. Dazu zählen alle Berufsfelder, die nach dem Berufsbildungsgesetz (BBiG), der Handwerksordnung (HwO), dem Seearbeitsgesetz SeeArbG) sowie dem Pflegeberufegesetz (PflBG) anerkannt sind. Die Assistierte Ausbildung flexibel ist in zwei Phasen unterteilt: 1. Vorphase, 2. Begleitende Phase. Die vorliegende Ausschreibung bezieht sich ausschließlich auf die Begleitende Phase der AsA flex. Ziel der Begleitenden Phase der AsA flex ist es, die TN bei dem erfolgreichen Abschluss ihrer Erstausbildung bzw. einer erforderlichen Zweitausbildung zu unterstützen, um deren berufliche Eingliederung in den ersten Arbeitsmarkt zu ermöglichen. Die Zielgruppe besteht insbesondere aus förderungsbedürftigen, jungen erwerbsfähigen Leistungsberechtigten (eLb), die beim Kreis Schleswig-Flensburg Leistungen nach dem SGB II beziehen, die Vollzeitschulpflicht erfüllt haben, die Ausbildungsreife besitzen und noch keine Erstausbildung absolviert haben. Auch eine erforderliche Zweitausbildung kann durch AsA flex gefördert werden. Die Maßnahme wird mit insgesamt 25 TN-Plätzen in Flensburg, Schleswig und Kappeln durchgeführt.
Erwerbsfähigen Leistungsbeziehern im SGB II sollen bei Bedarf gemäß § 16 Abs. 1 Nr. 3 SGB II Leistungen zur Berufsausbildung angeboten werden. Mit der vorliegenden ausgeschriebenen Maßnahme nach § 16 Abs. 1 Nr. 3 SGB II i. V. m. §§ 74 und 75 SGB III soll diesem Gesetzesanspruch Rechnung getragen werden. Bei der Assistierten Ausbildung flexibel (AsA flex) handelt es sich um eine kontinuierliche, individuelle Unterstützung förderberechtigter junger Menschen in Einzelcoachings und themenbezogenen Gruppenmaßnahmen. Förderungsberechtigte junge Menschen und deren Ausbildungsbetriebe können während einer betrieblichen Berufsausbildung einschließlich Ausbildungen nach § 66 BBiG/§ 42r HwO („Werker-“ bzw. „Fachpraktiker-Ausbildung“) oder einer Einstiegsqualifizierung durch Maßnahmen der AsA flex bedarfsbezogen gefördert werden. Die inhaltliche Ausrichtung muss sich dabei an den gültigen Ausbildungsordnungen und den Ausbildungsrahmenplänen der Ausbildungsberufe des jeweiligen Teilnehmers orientieren. Die Rechte und Pflichten des Ausbildungsverhältnisses bleiben von der AsA flex unberührt. Der Auftragnehmer verpflichtet sich, die AsA flex in allen staatlich anerkannten Ausbildungsberufen anzubieten. Dazu zählen alle Berufsfelder, die nach dem Berufsbildungsgesetz (BBiG), der Handwerksordnung (HwO), dem Seearbeitsgesetz SeeArbG) sowie dem Pflegeberufegesetz (PflBG) anerkannt sind. Die Assistierte Ausbildung flexibel ist in zwei Phasen unterteilt: 1. Vorphase, 2. Begleitende Phase. Die vorliegende Ausschreibung bezieht sich ausschließlich auf die Begleitende Phase der AsA flex. Ziel der Begleitenden Phase der AsA flex ist es, die TN bei dem erfolgreichen Abschluss ihrer Erstausbildung bzw. einer erforderlichen Zweitausbildung zu unterstützen, um deren berufliche Eingliederung in den ersten Arbeitsmarkt zu ermöglichen. Die Zielgruppe besteht insbesondere aus förderungsbedürftigen, jungen erwerbsfähigen Leistungsberechtigten (eLb), die beim Kreis Schleswig-Flensburg Leistungen nach dem SGB II beziehen, die Vollzeitschulpflicht erfüllt haben, die Ausbildungsreife besitzen und noch keine Erstausbildung absolviert haben. Auch eine erforderliche Zweitausbildung kann durch AsA flex gefördert werden. Die Maßnahme wird mit insgesamt 25 TN-Plätzen in Flensburg, Schleswig und Kappeln durchgeführt.
Produkte/Dienstleistungen: Berufliche Wiedereingliederung📦 Beschreibung
Interne Kennung: 2024-014-6570
Diese Auftragsvergabe ist auch für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) geeignet ✅
Zusätzliche Informationen: #Besonders auch geeignet für:selbst#
Art des Vertrags: Dienstleistungen
Stadt: Flensburg, Schleswig und Kappeln
Land: Deutschland 🇩🇪
Ort der Leistung: Schleswig-Flensburg
🏙️ Dauer
Datum des Beginns: 2024-09-01 📅
Datum des Endes: 2027-08-31 📅
Beschreibung
Maximale Verlängerungen: 1
Weitere Informationen zur Verlängerung:
Der zwischen dem Auftraggeber und dem Auftragnehmer zu schließende Vertrag hat eine Laufzeit vom 01.09.2024 bis 31.08.2027. In gegenseitigem Einvernehmen kann der Vertrag bis drei Monate vor Ablauf einmalig um drei weitere Jahre verlängert werden. Optionale Verlängerung: 01.09.2027 bis 31.08.2030
Der zwischen dem Auftraggeber und dem Auftragnehmer zu schließende Vertrag hat eine Laufzeit vom 01.09.2024 bis 31.08.2027. In gegenseitigem Einvernehmen kann der Vertrag bis drei Monate vor Ablauf einmalig um drei weitere Jahre verlängert werden. Optionale Verlängerung: 01.09.2027 bis 31.08.2030
Vergabekriterien
Begründung, warum die Gewichtung der Zuschlagskriterien nicht angegeben wurde:
Der Preis ist nicht das einzige Zuschlagskriterium; alle Kriterien sind in den Vergabeunterlagen aufgeführt.
Titel
Los-Identifikationsnummer: LOT-0000
Verfahren Art des Verfahrens
Offenes Verfahren ✅
Rechtsgrundlage: Richtlinie 2014/24/EU
Zentrale Elemente des Verfahrens:
Es ist beabsichtigt, einen öffentlichen Auftrag zur Erbringung sozialer oder anderer besonderer Dienstleistungen zu vergeben.
Administrative Informationen
Frist für den Eingang von Angeboten oder Teilnahmeanträgen: 2024-07-03 23:59:00 📅
Bedingungen für die Öffnung der Angebote (Informationen über die befugten Personen und das Öffnungsverfahren):
Die Öffnung der Angebote ist nicht öffentlich. Eine Teilnahme an der Öffnung der Angebote ist daher nicht zugelassen.
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Mindestzeitraum, in dem der Bieter das Angebot aufrechterhalten muss: 60 Tage Bedingungen für die Einreichung eines Angebots
Die Bieter können mehrere Angebote einreichen
Zusätzliche Informationen:
Die Öffnung der Angebote ist nicht öffentlich. Eine Teilnahme an der Öffnung der Angebote ist daher nicht zugelassen.
Elektronische Rechnungsstellung: Erforderlich
Elektronische Zahlung wird verwendet ✅
Zusätzliche Informationen: Unterlagen werden im Rahmen des § 56 Abs. 2 bis 4 VgV nachgefordert.
Der Vertrag enthält Bedingungen zur Vertragsausführung ✅
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Liste und kurze Beschreibung der Bedingungen:
Angabe zur Mitgliedschaft bei der Berufsgenossenschaft: Eigenerklärung
Angaben zur Zahlung von Steuern, Abgaben und Beiträgen zur gesetzlichen Sozialversicherung: Eigenerklärung
Angabe, dass nachweislich keine schwere Verfehlung begangen wurde, die die Zuverlässigkeit als Bewerber in Frage stellt: Eigenerklärung
Angabe zu Insolvenzverfahren und Liquidation: Eigenerklärung
Angaben zur Eintragung ins Berufsregister des Sitzes oder Wohnsitzes des Unternehmens: Eigenerklärung
Kopie des Zertifikates über die Trägerzulassung gem. §§ 176 Abs. 1 und 178 SGB III bezogen auf den jeweiligen Fachbereich nach § 5 Abs. 1 Akkreditierungs- und Zulassungsverordnung Arbeitsförderung (AZAV) nebst aktueller Anlage gem. § 5 Abs. 6 AZAV: Nachweis
Kopie des Zertifikates über die Trägerzulassung gem. §§ 176 Abs. 1 und 178 SGB III bezogen auf den jeweiligen Fachbereich nach § 5 Abs. 1 Akkreditierungs- und Zulassungsverordnung Arbeitsförderung (AZAV) nebst aktueller Anlage gem. § 5 Abs. 6 AZAV: Nachweis
Technische und berufliche Fähigkeiten
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien:
Angaben zu den für die Ausführung der Leistung zur Verfügung stehenden Arbeitskräften: Eigenerklärung
Angaben zur Ausführung von Leistungen, die mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind: Referenzbescheinigungen für mind. 3 der in der Eigenerklärung zur Bietereignung angegebenen Referenzen. Bei noch nicht ausgeführter, vergleichbarer Leistung, Vorlage über die notwendige Fachkunde zur Erbringung der ausgeschriebenen Leistung: Nachweis
Angaben zur Ausführung von Leistungen, die mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind: Referenzbescheinigungen für mind. 3 der in der Eigenerklärung zur Bietereignung angegebenen Referenzen. Bei noch nicht ausgeführter, vergleichbarer Leistung, Vorlage über die notwendige Fachkunde zur Erbringung der ausgeschriebenen Leistung: Nachweis
Bedingungen für den Vertrag
Bedingungen für die Vertragserfüllung:
Der Auftragnehmer hat als Vertragsstrafe für Verzug zu zahlen: bei Überschreitung der Fristen für Beginn und Ende für jede vollendete Woche 0,5 % desjenigen Teils der Leistung, der nicht genutzt werden kann. Die Bezugsgröße zur Berechnung der Vertragsstrafe bei der Überschreitung von Einzelfristen ist der nicht nutzbare Teil der Leistung, der den bis zu diesem Zeitpunkt vertraglich zu erbringenden Leistungen entspricht. Die Vertragsstrafe wird auf insgesamt 8 % der Auftragssumme (ohne Umsatzsteuer) begrenzt.
Der Auftragnehmer hat als Vertragsstrafe für Verzug zu zahlen: bei Überschreitung der Fristen für Beginn und Ende für jede vollendete Woche 0,5 % desjenigen Teils der Leistung, der nicht genutzt werden kann. Die Bezugsgröße zur Berechnung der Vertragsstrafe bei der Überschreitung von Einzelfristen ist der nicht nutzbare Teil der Leistung, der den bis zu diesem Zeitpunkt vertraglich zu erbringenden Leistungen entspricht. Die Vertragsstrafe wird auf insgesamt 8 % der Auftragssumme (ohne Umsatzsteuer) begrenzt.
Bedingungen für die Teilnahme
Ausschlussgrund: Rein innerstaatliche Ausschlussgründe
Beschreibung der Ausschlussgründe: Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB
Die Vergabeunterlagen werden ausschließlich über die eVergabe-Plattform BI-Medien zur Verfügung gestellt. Bieter können Angebote nur in elektronischer Form über die eVergabe-Plattform BI-Medien einreichen. Die Kommunikation während des Ausschreibungsverfahrens wird ebenfalls nur in elektronischer Form erfolgen. Aus diesem Grund wird darauf hingewiesen, dass eine kostenlose Registrierung auf der eVergabe-Plattform BI-Medien für eine Angebotsabgabe zwingend notwendig ist. Eine Abgabe der Angebote in Papierform ist bei dieser Ausschreibung nicht möglich. Angebote, die in Papierform eingehen, dürfen bei der Prüfung und Wertung nicht berücksichtigt werden. Für bereits registrierte Bewerber / Bieter ändert sich der Prozessablauf nicht. Bei Bedarf wird ein Fragen- und Antwortenkatalog (FAQ-Liste) auf der Seite https://bi-medien.de/ausschreibungsdienste/ausschreibungen/D454341851 bei den Vergabeunterlagen veröffentlicht. Es wird darauf hingewiesen, dass ein Auszug aus dem Wettbewerbsregister von der Vergabestelle vor der Auftragsvergabe eingeholt wird. Es gilt deutsches Recht.Mit dem Angebot gibt der Bieter (1) eine Eigenerklärung im Zuge der Russlandsanktionen nach der Verordnung (EU) Nr. 833/2014 in der Fassung des Art. 1 Ziff. 23 der Verordnung (EU) 2022/576 des Rates vom 8. April 2022 sowie (2) eine Eigenerklärung über die Verpflichtung zur Zahlung von Vergabemindestlohn nach § 4 VGSH unter Verwendung der den Vergabeunterlagen beigefügten Vordrucken ab. Mit dem Angebot ist außerdem (3) ein detailliertes Konzept vorzulegen, das die Vorgaben der Leistungsbeschreibung erfüllt und in dem der Bieter auf Grundlage der Leistungsbeschreibung darstellt, wie die Elemente seines Konzeptes im Einzelnen ausgestaltet und verknüpft sind, er die Maßnahme erfolgreich durchführen und die Qualität der Durchführung sicherstellen will.
Die Vergabeunterlagen werden ausschließlich über die eVergabe-Plattform BI-Medien zur Verfügung gestellt. Bieter können Angebote nur in elektronischer Form über die eVergabe-Plattform BI-Medien einreichen. Die Kommunikation während des Ausschreibungsverfahrens wird ebenfalls nur in elektronischer Form erfolgen. Aus diesem Grund wird darauf hingewiesen, dass eine kostenlose Registrierung auf der eVergabe-Plattform BI-Medien für eine Angebotsabgabe zwingend notwendig ist. Eine Abgabe der Angebote in Papierform ist bei dieser Ausschreibung nicht möglich. Angebote, die in Papierform eingehen, dürfen bei der Prüfung und Wertung nicht berücksichtigt werden. Für bereits registrierte Bewerber / Bieter ändert sich der Prozessablauf nicht. Bei Bedarf wird ein Fragen- und Antwortenkatalog (FAQ-Liste) auf der Seite https://bi-medien.de/ausschreibungsdienste/ausschreibungen/D454341851 bei den Vergabeunterlagen veröffentlicht. Es wird darauf hingewiesen, dass ein Auszug aus dem Wettbewerbsregister von der Vergabestelle vor der Auftragsvergabe eingeholt wird. Es gilt deutsches Recht.Mit dem Angebot gibt der Bieter (1) eine Eigenerklärung im Zuge der Russlandsanktionen nach der Verordnung (EU) Nr. 833/2014 in der Fassung des Art. 1 Ziff. 23 der Verordnung (EU) 2022/576 des Rates vom 8. April 2022 sowie (2) eine Eigenerklärung über die Verpflichtung zur Zahlung von Vergabemindestlohn nach § 4 VGSH unter Verwendung der den Vergabeunterlagen beigefügten Vordrucken ab. Mit dem Angebot ist außerdem (3) ein detailliertes Konzept vorzulegen, das die Vorgaben der Leistungsbeschreibung erfüllt und in dem der Bieter auf Grundlage der Leistungsbeschreibung darstellt, wie die Elemente seines Konzeptes im Einzelnen ausgestaltet und verknüpft sind, er die Maßnahme erfolgreich durchführen und die Qualität der Durchführung sicherstellen will.
Gemäß § 160 Abs. 3 S. 1 GWB ist ein Nachprüfungsantrag unzulässig, soweit: 1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt; 2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden; 3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden; 4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
Gemäß § 160 Abs. 3 S. 1 GWB ist ein Nachprüfungsantrag unzulässig, soweit: 1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt; 2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden; 3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden; 4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Informationen über elektronische Arbeitsabläufe
Die elektronische Rechnungsstellung wird akzeptiert
Bekanntmachungsangaben
Bevorzugtes Datum der Veröffentlichung: 2024-05-21+02:00 📅
Quelle: OJS 2024/S 097-294815 (2024-05-16)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2024-08-13) Objekt Umfang der Beschaffung
Gesamtwert der Beschaffung (ohne MwSt.): 783 000 EUR 💰
Vergabekriterien
Preis ✅
Preis (Gewichtung): 40
Qualitätskriterium (Bezeichnung): Qualität des Konzepts (gemäß Leistungsbeschreibung)
Qualitätskriterium (Gewichtung): 60
Auftragsvergabe
Ein Auftrag/Los wird vergeben ✅
Los-Identifikationsnummer: LOT-0000
Vertragsnummer: Auftrag 1
Datum des Vertragsabschlusses: 2024-07-11 📅
Informationen über Ausschreibungen
Anzahl der eingegangenen Angebote: 1
Anzahl der auf elektronischem Wege eingegangenen Angebote: 1
Anzahl der eingegangenen Angebote von KMU: 1
Anzahl der eingegangenen Angebote von Bietern aus Nicht-EU-Mitgliedstaaten: 0
Anzahl der eingegangenen Angebote von Bietern aus anderen EU-Mitgliedstaaten: 0
Angaben zum Wert des Auftrags/der Partie (ohne MwSt.)
Gesamtwert des Auftrags/Loses: 783 000 EUR 💰
Das Angebot wurde in die Rangfolge eingeordnet
Rang in der Liste der Gewinner: 1
Kennung des Angebots: Angebot 1
Kennung des Loses oder der Gruppe von Losen: LOT-0000 Name und Anschrift des Auftragnehmers
Name: bb gesellschaft für beruf + bildung mbh
Nationale Registrierungsnummer: UStID: DE232809329
Postleitzahl: 24939
Postort: Flensburg
Region: Flensburg, Kreisfreie Stadt
🏙️
Land: Deutschland 🇩🇪
E-Mail: flensburg@bb-gesellschaft.de📧
Telefon: 000📞
Größe des Wirtschaftsteilnehmers: Mittleres Unternehmen
Öffentlicher Auftraggeber Kommunikation
Kennung der vorherigen Bekanntmachung: 294815-2024
Ergänzende Informationen Bekanntmachungsangaben
Bevorzugtes Datum der Veröffentlichung: 2024-08-13+02:00 📅
Quelle: OJS 2024/S 158-490739 (2024-08-13)