Die Abfallwirtschaft Ludwigslust-Parchim Anstalt öffentlichen Rechts (ALP AöR) schreibt die Behandlung von Restabfall aus dem Landkreis Ludwigslust-Parchim neu aus.
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2024-02-26.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2024-01-08.
Auftragsbekanntmachung (2024-01-08) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Behandlung von Restabfall aus dem Landkreis Ludwigslust-Parchim
Kurze Beschreibung:
“Die Abfallwirtschaft Ludwigslust-Parchim Anstalt öffentlichen Rechts (ALP AöR) schreibt die Behandlung von Restabfall aus dem Landkreis Ludwigslust-Parchim neu aus.”
Kurze Beschreibung
Die Abfallwirtschaft Ludwigslust-Parchim Anstalt öffentlichen Rechts (ALP AöR) schreibt die Behandlung von Restabfall aus dem Landkreis Ludwigslust-Parchim neu aus.
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Produkte/Dienstleistungen: Hausmüllbeseitigung📦 Beschreibung
Beschreibung der Beschaffung:
“Der zu vergebende Auftrag umfasst die folgenden Leistungen: (a) Übernahme des gegenständlichen Restabfalls, (b) ggf. Transport des Restabfalls zu der/den...”
Beschreibung der Beschaffung
Der zu vergebende Auftrag umfasst die folgenden Leistungen: (a) Übernahme des gegenständlichen Restabfalls, (b) ggf. Transport des Restabfalls zu der/den Behandlungsanlage(n) (falls der Übernahmestandort nicht der Standort der Behandlungsanlage ist) und (c) die Behandlung der gegenständlichen Abfälle inkl. Verwertung/Beseitigung aller Behandlungsreste/ Outputfraktionen. Der Auftragnehmer hat für planmäßige und außerplanmäßige Stillstandzeiten der von ihm vorgesehenen Behandlungsanlage(n) einen Ausfallverbund vorzuhalten. Die Behandlung des Restabfalls aus dem Altkreis Parchim ist ab dem 01.06.2025 leistungsgegenständlich. Ab dem 01.07.2030 ist zusätzlich die Behandlung des Restabfalls aus dem Altkreis Ludwigslust leistungsgegenständlich. Die Prognosemenge für beide Teilgebiete (Altkreise) beträgt ca. 23.000 Mg/a, die Prognosemenge nur für das Gebiet des Altkreises Parchim ca. 9.900 Mg/a.
Regelung für die Übernahmestelle(n): Für die vom Auftragnehmer zu betreibende Übernahmestelle (maximal zwei Standorte zulässig) gilt folgende Vorgabe: Die einfache mittlere gewichtete Transportentfernung für die Fahrzeuge der Abfalleinsammlung des von der ALP AöR beauftragten Dritten aus dem Sammelgebiet zu dem verbindlichen angebotenen Standort der Übernahmestelle(n) des Bieters darf 50 km nicht überschreiten. Regelung für die Behandlungsanlage(n): Für die vom Auftragnehmer verbindlich zu benennende(n) Behandlungsanlage(n) gelten folgende Vorgaben: Die Entfernung von der Stadt Neustadt-Glewe zu dem verbindlichen angebotenen Standort der Behandlungsanlage(n) darf 150 km nicht überschreiten. Für Details wird auf die Vergabeunterlagen verwiesen.
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Ort der Leistung: Ludwigslust-Parchim🏙️ Dauer
Datum des Beginns: 2025-06-01 📅
Datum des Endes: 2035-06-30 📅
Vergabekriterien
Kostenkriterium (Name): Entscheidungsbarwert
Titel
Los-Identifikationsnummer: LOT-0001
Verfahren Art des Verfahrens
Offenes Verfahren ✅ Administrative Informationen
Frist für den Eingang von Angeboten oder Teilnahmeanträgen: 2024-02-26 12:00:00 📅
Bedingungen für die Öffnung der Angebote: 2024-02-26 12:01:00 📅
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Mindestzeitraum, in dem der Bieter das Angebot aufrechterhalten muss: 96
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Liste und kurze Beschreibung der Bedingungen:
“Befähigung zur Berufsausübung einschließlich Auflagen hinsichtlich der Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister: 1. Vorbemerkung: Die Eignung ist...”
Liste und kurze Beschreibung der Bedingungen
Befähigung zur Berufsausübung einschließlich Auflagen hinsichtlich der Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister: 1. Vorbemerkung: Die Eignung ist für jedes Mitglied einer Bietergemeinschaft gesondert nachzuweisen. Soweit nachfolgend nichts Abweichendes geregelt wird, sind daher alle Eignungsnachweise von jedem Mitglied einer Bietergemeinschaft vorzulegen. Ein Bieter kann sich zum Nachweis seiner Eignung auf andere Unternehmen stützen, ungeachtet des rechtlichen Charakters der zwischen ihm und diesem Unternehmen bestehenden Verbindungen (Eignungsleihe). Diese Möglichkeit besteht unabhängig von der Rechtsnatur der zwischen dem Bieter und den anderen Unternehmen bestehenden Verbindungen. In diesem Fall ist der Vergabestelle nachzuweisen, dass dem Bieter die erforderlichen Mittel tatsächlich zur Verfügung stehen werden, indem beispielsweise eine entsprechende Verpflichtungserklärung dieses Unternehmens vorgelegt wird. Hinsichtlich dem Nachweis der technischen Leistungsfähigkeit nach Ziffer 5.1.9 dieser Bekanntmachung ist auch eine "Know-How"-Leihe zulässig. Es ist nicht erforderlich, dass das Unternehmen, dessen Kapazitäten im Rahmen der Eignungsleihe in Anspruch genommen werden, diese Leistungen erbringt. Die Unternehmen, auf die sich ein Bieter zum Nachweis seiner Eignung stützt, müssen die Eignung nach Ziffer 5.1.9 dieser Bekanntmachung hinsichtlich derjenigen Eignungskriterien erfüllen, zu deren Nachweis sich der Bieter auf die Eignung des Unternehmens stützt. Zudem sind für diese Unternehmen die Erklärungen über das Vorliegen von Ausschlussgründen nach § 123, 124 GWB vorzulegen. Vorstehende Ausführungen gelten für die Nachweise nach Ziffer 5.1.9 dieser Bekanntmachung entsprechend. 2. Vorzulegende Nachweise, Erklärungen und Dokumente: - Eigenerklärung(en), dass Ausschlussgründe nach § 123 GWB nicht vorliegen, - Eigenerklärung(en), dass Ausschlussgründe nach § 124 GWB nicht vorliegen, - Eigenerklärung(en), dass Ausschlussgründe nach § 19 Mindestlohngesetz (MiLOG) nicht vorliegen, - Eigenerklärung(en) zum Nichtvorliegen eines Russland-Bezugs (Art. 5k Russland-Sanktionen), - Eigenerklärung über die Eintragung im Berufs- oder Handelsregister. Auf Verlangen der Vergabestelle sind folgende Unterlagen innerhalb einer gesetzten Frist beizubringen: - Unbedenklichkeitsbescheinigung des Finanzamtes, mindestens eines Sozialversicherungsträgers sowie der Berufsgenossenschaft, - Polizeiliche Führungszeugnisse aller Geschäftsführer/Inhaber sowie Auszug aus dem Gewerbezentralregister für das Unternehmen, - die Gewerbeanmeldung, - aktueller Handelsregisterauszug (bei GmbH & Co. KG auch von der GmbH (Komplementär).
Mehr anzeigen Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien:
“Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit: Vorzulegende Nachweise, Erklärungen und Dokumente: - Eigenerklärung über den Gesamtumsatz sowie den...”
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit: Vorzulegende Nachweise, Erklärungen und Dokumente: - Eigenerklärung über den Gesamtumsatz sowie den Umsatz mit Leistungen, die mit der zu vergebenden Leistung (Verwerten von Bio- und Grünabfall) vergleichbar sind, in den vergangenen drei abgeschlossenen Geschäftsjahren - gegliedert in Gesamtumsatz und Bereich der vergleichbaren Leistungen (Umsatz im Bereich der vergleichbaren Leistungen aufgeteilt in Eigenleistungen und Fremdleistungen). Auf Verlangen der Vergabestelle sind innerhalb einer gesetzten Frist folgende Unterlagen nachzureichen: der jüngste bestätigte Jahresabschlussbericht bzw. die Bilanz sowie Gewinn- und Verlustrechnung der Jahre 2020, 2021 und 2022 in der für das Unternehmen handelsrechtlich jeweils erforderlichen Form, falls Veröffentlichungen nach dem Gesellschaftsrecht des Staates, in dem das Unternehmen ansässig ist, vorgeschrieben sind. Dieser Nachweis wird bei Bietergemeinschaften von jedem Mitglied der Bietergemeinschaft gefordert.
Mehr anzeigen Technische und berufliche Fähigkeiten
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien:
“Technische und berufliche Leistungsfähigkeit: Vorzulegende Nachweise, Erklärungen und Dokumente: - Eigenerklärung über das Vorliegen von Referenz(en) über...”
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien
Technische und berufliche Leistungsfähigkeit: Vorzulegende Nachweise, Erklärungen und Dokumente: - Eigenerklärung über das Vorliegen von Referenz(en) über die Behandlung von 10.000 Mg Restabfall in derselben Behandlungsanlage in den letzten 36 Monaten vor Angebotsabgabe Auf Verlangen der Vergabestelle sind innerhalb einer gesetzten Frist folgende Unterlagen nachzureichen: Benennung der Referenz(en) mindestens mit Angabe des Leistungsinhalts, des Auftraggebers, Auftragnehmers, der vertraglichen Bindung, des Leistungszeitraums, des Entsorgungsgebiets, der jährlich behandelten Menge und des Auftragswertes
Mehr anzeigen Bedingungen für den Vertrag
Bedingungen für die Vertragserfüllung:
“(1) Bürgschaft: Vom Auftragnehmer wird eine Bürgschaft gemäß Vorgaben in den Vergabeunterlagen gefordert. (2) Zertifizierung als Entsorgungsfachbetrieb: Es...”
Bedingungen für die Vertragserfüllung
(1) Bürgschaft: Vom Auftragnehmer wird eine Bürgschaft gemäß Vorgaben in den Vergabeunterlagen gefordert. (2) Zertifizierung als Entsorgungsfachbetrieb: Es wird eine Efb-Zertifizierung gemäß Vorgaben in den Vergabeunterlagen gefordert. (3) Haftpflichtversicherung: Es wird das Vorliegen einer Haftpflichtversicherung gemäß Vorgaben in den Vergabeunterlagen gefordert.
“Bekanntmachungs-ID: CXP4YHJHHEJ” Körper überprüfen
Name: Vergabekammern des Landes Mecklenburg-Vorpommern
Nationale Registrierungsnummer: t:038558815164
Postanschrift: Johannes-Stelling-Straße 14
Postleitzahl: 19053
Postort: Schwerin
Region: Schwerin, Kreisfreie Stadt🏙️
Land: Deutschland 🇩🇪
E-Mail: vergabekammer@wm.mv-regierung.de📧
Telefon: 038558815164📞 Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
“Es gelten die Bestimmungen des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB). Hinsichtlich der Einleitung von Nachprüfungsverfahren wird auf § 160 GWB...”
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
Es gelten die Bestimmungen des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB). Hinsichtlich der Einleitung von Nachprüfungsverfahren wird auf § 160 GWB verwiesen. Dieser lautet: 1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. 2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 GWB durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist dazulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht. 3) Der Antrag ist unzulässig, soweit: a) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; b) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, c) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, d) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Hinsichtlich der Information nicht berücksichtigter Bieter und Bewerber gelten die §§ 134,135 GWB. Insbesondere gilt: Bieter, deren Angebote für den Zuschlag nicht berücksichtigt werden sollen, werden vor dem Zuschlag gemäß § 134 GWB darüber informiert. Dies gilt auch für Bieter, denen keine Information über die Ablehnung ihrer Bewerbung zur Verfügung gestellt wurde, bevor die Mitteilung über die Zuschlagserteilung an die betroffenen Bieter ergangen ist. Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung dieser Information durch den Auftraggeber oder Konzessionsgeber geschlossen werden; bei Übermittlung per Fax oder auf elektronischem Wege beträgt diese Frist 10 Kalendertage.
Mehr anzeigen Informationen über elektronische Arbeitsabläufe
Die elektronische Rechnungsstellung wird akzeptiert
Die elektronische Bestellung wird verwendet
Quelle: OJS 2024/S 007-016907 (2024-01-08)
Auftragsbekanntmachung (2024-01-26) Objekt Umfang der Beschaffung
Reference number: 2024 RA LuP
Änderungen Neuer Wert
Text:
“Der Abschnitt "Zusätzliche Informationen" unter Pos. 2.1.2 der Bekanntmachung wird wie folgt ergänzt: "Zusätzliche Informationen: Regelung für die...”
Text
Der Abschnitt "Zusätzliche Informationen" unter Pos. 2.1.2 der Bekanntmachung wird wie folgt ergänzt: "Zusätzliche Informationen: Regelung für die Übernahmestelle(n): Für die vom Auftragnehmer zu betreibende Übernahmestelle (maximal zwei Standorte zulässig) gilt folgende Vorgabe: Die einfache mittlere gewichtete Transportentfernung für die Fahrzeuge der Abfalleinsammlung des von der ALP AöR beauftragten Dritten aus dem Sammelgebiet (Messpunkte in den Altkreisen Parchim und Ludwigslust gemäß Vergabeunterlagen) zu dem verbindlichen angebotenen Standort der Übernahmestelle(n) des Bieters darf 50 km nicht überschreiten. Nur für den Zeitraum bis zum 01.01.2030 gilt folgende Übergangsregelung: Im Zeitraum bis zum 01.01.2030, sind alternativ zu vorstehender Anforderung ebenfalls Übernahmestandorte zulässig, welche die Maximalentfernung von 50 km bezogen auf die Messpunkte des Altkreises Parchim (also ohne Berücksichtigung der Messpunkte des Altkreises Ludwigslust) einhalten. Für Details wird auf die Vergabeunterlagen verwiesen. Regelung für die Behandlungsanlage(n): Für die vom Auftragnehmer verbindlich zu benennende(n) Behandlungsanlage(n) gelten folgende Vorgaben: Die Entfernung von der Stadt Neustadt-Glewe zu dem verbindlichen angebotenen Standort der Behandlungsanlage(n) darf 150 km nicht überschreiten. Für Details wird auf die Vergabeunterlagen verwiesen."
“Es wird ergänzend auf eine Übergangsregelung hingewiesen, welche bislang nur in der Leistungsbeschreibung unter Ziffer 3.1.4 aufgeführt war. Zudem wurde...”
Es wird ergänzend auf eine Übergangsregelung hingewiesen, welche bislang nur in der Leistungsbeschreibung unter Ziffer 3.1.4 aufgeführt war. Zudem wurde der Begriff "Sammelgebiet" mit einem Verweis auf die Messpunkte präzisiert.
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Quelle: OJS 2024/S 021-060358 (2024-01-26)
Auftragsbekanntmachung (2024-02-10) Verfahren Administrative Informationen
Frist für den Eingang von Angeboten oder Teilnahmeanträgen: 2024-03-07 12:00:00 📅
Bedingungen für die Öffnung der Angebote: 2024-03-07 12:01:00 📅
Änderungen Neuer Wert
Text:
“1) Ziffer 5.1.9 der Bekanntmachung: Korrektur eines redaktionellen Fehlers Unter Ziffer 5.1.9 der Eignungskriterien wird in der Bekanntmachung zur...”
Text
1) Ziffer 5.1.9 der Bekanntmachung: Korrektur eines redaktionellen Fehlers Unter Ziffer 5.1.9 der Eignungskriterien wird in der Bekanntmachung zur wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit bislang Folgendes gefordert: "Eigenerklärung über den Gesamtumsatz sowie den Umsatz mit Leistungen, die mit der zu vergebenden Leistung (Verwerten von Bio- und Grünabfall) vergleichbar sind, in den vergangenen drei abgeschlossenen Geschäftsjahren - gegliedert in Gesamtumsatz und Bereich der vergleichbaren Leistungen (Umsatz im Bereich der vergleichbaren Leistungen aufgeteilt in Eigenleistungen und Fremdleistungen)." Zu dem ersten Klammerzusatz ("Verwerten von Bio- und Grünabfall") wird klargestellt, dass es sich um einen redaktionellen Fehler handelt. Korrekt ist, dass der Umsatz mit Leistungen, die mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind, den Bereich der Behandlung von Restabfall betrifft. Obenstehende Textpassage muss somit lauten: "Eigenerklärung über den Gesamtumsatz sowie den Umsatz mit Leistungen, die mit der zu vergebenden Leistung (Behandlung von Restabfall) vergleichbar sind, in den vergangenen drei abgeschlossenen Geschäftsjahren - gegliedert in Gesamtumsatz und Bereich der vergleichbaren Leistungen (Umsatz im Bereich der vergleichbaren Leistungen aufgeteilt in Eigenleistungen und Fremdleistungen)." 2) Ziffer 5.1.12 der Bekanntmachung: Anpassung von Fristen Zu Ziffer 5.1.12 der Bekanntmachung werden folgende Änderungen mitgeteilt: Die Angebotsfrist wird verlängert bis zum Donnerstag, 7.3.2024, 12 Uhr. Die Zuschlags- und Bindefrist endet unverändert mit Ablauf des 31.05.2024. Unter Ziffer 5.1.12 der Bekanntmachung muss der Eintrag unter "Frist, bis zu der das Angebot gültig sein muss" somit nun "86 DAYS" lauten.