Belieferung mit Klinikbetten zum Einsatz in der Normalpflege, IMC und Intensivmedizin

Universitätsklinikum Halle (Saale) AöR

Klinikbetten stellen das Basisequipment zur stationären Versorgung von Patientinnen und Patienten dar. In der halleschen Universitätsmedizin werden zum aktuellen Zeitpunkt rund 1.000 dieser Betten vorgehalten, von welchen circa 800 Betten ein Gerätealter von sechs Jahren überschritten haben. Ein Gerätealter von 15 Jahren haben davon insgesamt 255 Betten; diese bedürfen dringend einem zeitnahen Austausch. Auf Grund des mengen- und wertmäßig hohen Bedarfes, bildet Ziel dieses Vergabeverfahrens der Abschluss einer vierjährigen Rahmenvereinbarung zur Belieferung mit waschanlagentauglichen, elektrisch betriebenen Universalklinikbetten, die sowohl für den Einsatz in der Normalpflege, als auch im IMC_ und Intensivbereich geeignet sind. (Das Universitätsklinikum Halle (Saale) beabsichtigt mit dieser Vergabe den sukzessiven Ersatz der austauschreifen Klinikbetten über einen Zeitraum von vier Jahren. Das Gesamtbudget für die Jahresscheibe 2024 beträgt voraussichtlich 150.000,00 Euro, inklusive Mehrwertsteuer. In den Folgejahren bis Vertragsende ist eine fortlaufende Beauftragung weiterer Betten je nach Mittelverfügbarkeit geplant. Primäres Ziel bildet zwar der Ersatz der 255 Altbetten; da sowohl eine Unter- als auch Überschreitung dieser Planmenge möglich ist, dienen die benannten Stückzahlen daher der Orientierung und stellen aus haushaltsrechtlichen Gründen keine verbindliche Mengenzusage dar.)

Deadline

Die Frist für den Eingang der Angebote war 2024-09-26. Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2024-08-26.

Wer? Wie? Wo?
Geschichte der Beschaffung
Datum Dokument
2024-08-26 Auftragsbekanntmachung
Auftragsbekanntmachung (2024-08-26)
Objekt
Umfang der Beschaffung
Titel: Belieferung mit Klinikbetten zum Einsatz in der Normalpflege, IMC und Intensivmedizin
Referenznummer: HAL_UK_2024_14
Kurze Beschreibung:
Klinikbetten stellen das Basisequipment zur stationären Versorgung von Patientinnen und Patienten dar. In der halleschen Universitätsmedizin werden zum aktuellen Zeitpunkt rund 1.000 dieser Betten vorgehalten, von welchen circa 800 Betten ein Gerätealter von sechs Jahren überschritten haben. Ein Gerätealter von 15 Jahren haben davon insgesamt 255 Betten; diese bedürfen dringend einem zeitnahen Austausch. Auf Grund des mengen- und wertmäßig hohen Bedarfes, bildet Ziel dieses Vergabeverfahrens der Abschluss einer vierjährigen Rahmenvereinbarung zur Belieferung mit waschanlagentauglichen, elektrisch betriebenen Universalklinikbetten, die sowohl für den Einsatz in der Normalpflege, als auch im IMC_ und Intensivbereich geeignet sind. (Das Universitätsklinikum Halle (Saale) beabsichtigt mit dieser Vergabe den sukzessiven Ersatz der austauschreifen Klinikbetten über einen Zeitraum von vier Jahren. Das Gesamtbudget für die Jahresscheibe 2024 beträgt voraussichtlich 150.000,00 Euro, inklusive Mehrwertsteuer. In den Folgejahren bis Vertragsende ist eine fortlaufende Beauftragung weiterer Betten je nach Mittelverfügbarkeit geplant. Primäres Ziel bildet zwar der Ersatz der 255 Altbetten; da sowohl eine Unter- als auch Überschreitung dieser Planmenge möglich ist, dienen die benannten Stückzahlen daher der Orientierung und stellen aus haushaltsrechtlichen Gründen keine verbindliche Mengenzusage dar.)
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Produkte/Dienstleistungen: Krankenhausbetten 📦
Geschätzter Wert ohne MwSt: 820 730 EUR 💰
Informationen über Lose
Angebote können für alle Lose eingereicht werden
Beschreibung
Interne Kennung: HAL_UK_2024_14
Diese Auftragsvergabe ist auch für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) geeignet
Beschreibung der Beschaffung:
Klinikbetten stellen das Basisequipment zur stationären Versorgung von Patientinnen und Patienten dar. In der halleschen Universitätsmedizin werden zum aktuellen Zeitpunkt rund 1.000 dieser Betten vorgehalten, von welchen circa 800 Betten ein Gerätealter von sechs Jahren überschritten haben. Ein Gerätealter von 15 Jahren haben davon insgesamt 255 Betten; diese bedürfen dringend einem zeitnahen Austausch. Auf Grund des mengen- und wertmäßig hohen Bedarfes, bildet Ziel dieses Vergabeverfahrens der Abschluss einer vierjährigen Rahmenvereinbarung zur Belieferung mit waschanlagentauglichen, elektrisch betriebenen Universalklinikbetten, die sowohl für den Einsatz in der Normalpflege, als auch im IMC_ und Intensivbereich geeignet sind. (Das Universitätsklinikum Halle (Saale) beabsichtigt mit dieser Vergabe den sukzessiven Ersatz der austauschreifen Klinikbetten über einen Zeitraum von vier Jahren. Das Gesamtbudget für die Jahresscheibe 2024 beträgt voraussichtlich 150.000,00 Euro, inklusive Mehrwertsteuer. In den Folgejahren bis Vertragsende ist eine fortlaufende Beauftragung weiterer Betten je nach Mittelverfügbarkeit geplant. Primäres Ziel bildet zwar der Ersatz der 255 Altbetten; da sowohl eine Unter- als auch Überschreitung dieser Planmenge möglich ist, dienen die benannten Stückzahlen daher der Orientierung und stellen aus haushaltsrechtlichen Gründen keine verbindliche Mengenzusage dar.)
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Zusätzliche Informationen:
#Besonders auch geeignet für:other-sme# Weitere vom Bieter vorzulegende Unterlagen: 1. das Angebotsschreiben vollständig ausgefüllt und unterschrieben (Textform) 2. die ausgefüllte und unterschriebene Eigenerklärung zur Eignung des Bieters (Formular UKH) (Hinweis: bei einer Bewerber-/Bietergemeinschaft oder bei einem Nachunternehmereinsatz ist dieses Formular von jedem Mitglied der Bewerber-/Bietergemeinschaft bzw. jedem Nachunternehmer auszufüllen und zu unterschreiben) (Textform) 3. die ausgefüllte und unterschriebene Bewerbererklärung nach Abschnitt 2, Anlage 1a des Landes Sachsen-Anhalt (Hinweis: bei einer Bewerber-/Bietergemeinschaft oder bei einem Nachunternehmereinsatz ist dieses Formular von jedem Mitglied der Bewerber-/Bietergemeinschaft bzw. jedem Nachunternehmer auszufüllen und zu unterschreiben) (oder Nachweis über Präqualifizierung) (Textform) 4. ein aktueller Auszug Beruf- und/oder Handelsregister in einfacher Kopie (nicht älter als 3 Monate) (in einfacher Kopie) 5. die ausgefüllte und unterschriebene Bietergemeinschaftserklärung (im Bedarfsfall); Hinweis: bei einer Bewerber-/Bietergemeinschaft ist dieses Formular von jedem Mitglied der Bewerber-/Bietergemeinschaft zu unterschreiben (Textform) 6. im Bedarfsfall / gilt nur für Bewerber-/Bietergemeinschaften mit Nachunternehmern: Auftragsbezogene Darstellung von Struktur, Funktionen, Zuständigkeiten und Abläufe innerhalb der Bewerber-/Bietergemeinschaft sowie die Darstellung der technischen und kaufmännischen Leitung – Ausführungen auf max. 2 DIN A4-Seiten. (Die Darstellung ist als PDF Datei in selbst zu wählender Form einzureichen.) 7. im Bedarfsfall (Eignungsleihe): rechtsverbindlich unterschriebene Verpflichtungserklärung des Dritten über die verbindliche Verfügbarkeit der für den Auftrag erforderlichen Mittel/Kapazitäten/Ressourcen für den Fall der Beauftragung (in einfacher Kopie) 8. die ausgefüllte Referenzliste mit 3 vergleichbaren Aufträgen innerhalb der letzten 3 Jahre vor Veröffentlichung dieser Bekanntmachung, bezogen auf den Leistungsgegenstand mit Angabe von Leistungszeitraum, Auftraggeber (Anschrift, Ansprechpartner, Telefonnummer) und der Beschreibung der Leistungserbringung (Angabe vergleichbarer Bettensysteme) (Formular Eigenerklärung Referenzliste) 9. das vollständig ausgefüllte Leistungsverzeichnis in den Teilen Titel, Systemspezifikationen, Lieferung/Installation/Einweisung, Technische Serviceleistungen 10. das vollständig ausgefüllte und unterschriebene Preisblatt (Textform) 11. die an den gelb markierten Stellen vollständig ausgefüllte und unterschriebene Rahmenvereinbarung (Textform) 12. die vollständig ausgefüllte und unterschriebene Geheimhaltungsverpflichtungserklärung (Textform) (Hinweis: Bei Angebotsabgabe kann die Erklärung stellvertretend für seine Mitarbeiter:innen durch den Bieter unterzeichnet werden 13. eine Angebotszusammenstellung des Bieters inkl. der einzelnen technischen Bezeichnungen seines Angebotes einschließlich der Angabe der Modellnummer und Herstellernummer 14. ein Nachweis der CE-Konformitätserklärung nach MDR (DIN EN 13485) des angebotenen Systems/ Systeme (Kopie) 15. vollständige technische Datenblätter/Prospekte oder Produktbeschreibungen und Bedienungsanleitungen in deutscher Sprache aller angebotenen Positionen in Wort und Bild für Betten und Matratzen 16. die vollständig ausgefüllte Ergänzende Vertragsbedingungen (Formular UKH) (Textform); Hinweis: bei einer Bietergemeinschaft ist dieses Formular von jedem Mitglied der Bietergemeinschaft auszufüllen. 17. die vollständig ausgefüllte Erklärung zur Tariftreue und Entgeltgleichheit (Formular UKH) (Textform); (Hinweis: bei einer Bewerber-/Bietergemeinschaft oder bei einem Nachunternehmereinsatz ist dieses Formular von jedem Mitglied der Bewerber-/Bietergemeinschaft bzw. jedem Nachunternehmer auszufüllen und zu unterschreiben) (Textform) 18. die vollständig ausgefüllte Erklärung zum Nachunternehmereinsatz (Formular UKH) (Textform); Hinweis: bei einer Bietergemeinschaft ist dieses Formular von jedem Mitglied der Bietergemeinschaft auszufüllen. 19. die vollständig ausgefüllte Erklärung zur Beachtung der Kernarbeitsnormen der Internationalen Arbeitsorganisation (ILO) (Formular UKH) (Textform); (Hinweis: bei einer Bewerber-/Bietergemeinschaft oder bei einem Nachunternehmereinsatz ist dieses Formular von jedem Mitglied der Bewerber-/Bietergemeinschaft bzw. jedem Nachunternehmer auszufüllen und zu unterschreiben) (Textform) 20. die unterschriebene Eigenerklärung zur Umsetzung von Artikel 5k der Verordnung (EU) 2022/576 des Rates vom 8. April 2022 (Russland-Sanktionspaket); Hinweis: bei einer Bewerber-/Bietergemeinschaft ist dieses Formular von jedem Mitglied der Bewerber-/Bietergemeinschaft zu unterschreiben (Textform) 21. die vollständig ausgefüllte Geschäftspartnerbedingungen UKH (in Textform); Hinweis: bei einer Bietergemeinschaft ist dieses Formular von jedem Mitglied der Bietergemeinschaft auszufüllen. 22. das vollständig ausgefüllte und unterschriebenes Dokument „Teststellung“ (Textform) 23. ein Nachweis Zertifizierung nach DIN EN 60601-2-52 24. eine Standarddekorübersicht 25. eine Sonderdekorübersicht 26. eine Übersicht aller zugelassenen Reinigungs- und Desinfektionsmittel, inkl. Herstellerangabe und Zusammensetzung 27. ein Nachweis der Zertifizierung nach DIN EN 13485 (MDR) für die Matratze 28. Nachweise der Zertifizierung nach DIN EN 597-1 und DIN EN 597-2 (Entflammbarkeit) 29. ein Nachweis der Zertifizierung nach DIN EN 16890 (Hygiene und Reinigung) 30. ein Nachweis der Zertifizierung nach DIN EN 1957 (mechanische Eigenschaften) 31. ein Nachweis Evakuierungsschutzbezüge (Virusdichtigkeit, Atmungsaktivität, Flüssigkeits-/Erregerdichtigkeit) für die Matratze 32. falls vorhanden: Nachweis über Nachhaltiges Umweltmanagement gemäß DIN EN ISO 14001:2015 Das folgende Dokument ist nach Zuschlagserteilung auszufüllen. - Allgemeinen Angaben zu Medizinprodukten vor Erstinbetriebnahme (Dokument Erstinbetriebnahme)
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Art des Vertrags: Lieferungen
Hauptstandort oder Erfüllungsort:
Universitätsklinikum Halle (Saale) Zentrale Warenannahme Ernst-Grube-Straße 40 06120 Halle (Saale)
Postleitzahl: 06120
Stadt: Halle (Saale)
Land: Deutschland 🇩🇪
Ort der Leistung: Halle (Saale), Kreisfreie Stadt 🏙️
Dauer: 48 Monate
Informationen über Optionen
Optionen
Beschreibung der Optionen:
Die Rahmenvereinbarung wird mit einer Laufzeit von 48 Monaten, beginnend ab dem Datum der Zuschlagserteilung, geschlossen. Der Vertrag endet, ohne dass es einer gesonderten Kündigung bedarf, mit Ablauf der unter Abs. 1 genannten Vertragslaufzeit. Das Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt. Die Preise für das Zubehör sind optional im Preisblatt unter "Teil B - Zubehörliste" anzugeben. An den Preis für die optional angebotenen Komponenten bindet sich der Bieter ebenfalls für 48 Monate.
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Vergabekriterien
Preis
Qualitätskriterium (Bezeichnung): Systemspezifikation
Probestellung
Titel
Los-Identifikationsnummer: LOT-0000

Verfahren
Art des Verfahrens
Offenes Verfahren
Rechtsgrundlage: Richtlinie 2014/24/EU
Administrative Informationen
Frist für den Eingang von Angeboten oder Teilnahmeanträgen: 2024-09-26 10:00:00 📅
Bedingungen für die Öffnung der Angebote: 2024-09-26 10:01:00 📅
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Mindestzeitraum, in dem der Bieter das Angebot aufrechterhalten muss: 3 Monate
Informationen über eine Rahmenvereinbarung oder ein dynamisches Beschaffungssystem
Rahmenvereinbarung mit mehreren Betreibern
Höchstzahl der Teilnehmer: 1
Bedingungen für die Einreichung eines Angebots
Die Bieter können mehrere Angebote einreichen
Fortgeschrittene oder qualifizierte elektronische Signatur oder Siegel (im Sinne der Verordnung (EU) Nr 910/2014) erforderlich
Eröffnungstermin: 2024-09-26 10:01:00 📅
Elektronische Rechnungsstellung: Erforderlich
Die elektronische Bestellung wird verwendet
Elektronische Zahlung wird verwendet
Zusätzliche Informationen:
Der öffentliche Auftraggeber kann den Bieter unter Einhaltung der Grundsätze der Transparenz und der Gleichbehandlung auffordern, fehlende, unvollständige oder fehlerhafte unternehmensbezogene Unterlagen, insbesondere Eigenerklärungen, Angaben, Bescheinigungen oder sonstige Nachweise, nachzureichen, zu vervollständigen oder zu korrigieren, oder fehlende oder unvollständige leistungsbezogene Unterlagen nachzureichen oder zu vervollständigen. (§ 56 Abs. 2 VgV) Die Nachforderung von leistungsbezogenen Unterlagen, die die Wirtschaftlichkeitsbewertung der Angebote anhand der Zuschlagskriterien betreffen, ist ausgeschlossen. Dies gilt nicht für Preisangaben, wenn es sich um unwesentliche Einzelpositionen handelt, deren Einzelpreise den Gesamtpreis nicht verändern oder die Wertungsreihenfolge und den Wettbewerb nicht beeinträchtigen. (§ 56 Abs. 3 VgV)
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Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen
Bedingungen für die Teilnahme
Liste und kurze Beschreibung der Bedingungen:
Struktur / Vertretungsbefugnisse laut Handelsregisterauszug Auszug aus vergleichbaren Register bzw. einer Genehmigungsbehörde: Erfüllt, wenn der Bewerber die Eintragungs-/ Registernachweise für die juristische Person - Nachweise entsprechend der zutreffenden Gesellschaftsform (Handelsregister, Gewerbe- oder Bundeszentralregister) mit Angaben zum Geschäftszweck und Auflistung der Gesellschafter und Vertretungsbefugnissen eingereicht hat. (nicht älter als 6 Monate) (in einfacher Kopie)
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Technische und berufliche Fähigkeiten
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien:
Referenzen: Der Bieter hat die Referenzliste mit 3 vergleichbaren Aufträgen innerhalb der letzten 3 Jahre vor Veröffentlichung dieser Bekanntmachung, bezogen auf den Leistungsgegenstand mit Angabe von Leistungszeitraum, Auftraggeber (Anschrift, Ansprechpartner, Telefonnummer) und der Beschreibung der Leistungserbringung (Angabe vergleichbarer Bettensysteme) vollständig ausgefüllt. (Formular Eigenerklärung Referenzliste)
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Bedingungen für die Teilnahme
Ausschlussgrund:
Beteiligung an einer kriminellen Vereinigung
Betrugsbekämpfung
Direkte oder indirekte Beteiligung an der Vorbereitung des Vergabeverfahrens
+ 12 weitere
Falsche Angaben, verweigerte Informationen, die nicht in der Lage sind, die erforderlichen Unterlagen vorzulegen, und haben vertrauliche Informationen über dieses Verfahren erhalten.
Geldwäsche oder Terrorismusfinanzierung
Interessenkonflikt aufgrund seiner Teilnahme an dem Vergabeverfahren
Kinderarbeit und andere Formen des Menschenhandels
Korruption
Schwere Verfehlung im Rahmen der beruflichen Tätigkeit
Vereinbarungen mit anderen Wirtschaftsteilnehmern zur Verzerrung des Wettbewerbs
Verstoß gegen arbeitsrechtliche Verpflichtungen
Verstoß gegen sozialrechtliche Verpflichtungen
Vorzeitige Beendigung, Schadensersatz oder andere vergleichbare Sanktionen
Zahlung der Sozialversicherungsbeiträge
Zahlungsunfähigkeit
Beschreibung der Ausschlussgründe:
Bildung krimineller und terroristischer Vereinigungen (§123 Abs. 1 Nr. 1 GWB): Wurde eine Person, deren Verhalten dem Unternehmen zuzurechnen ist, rechtskräftig verurteilt bzw. wurde gegen das Unternehmen eine Geldbuße rechtskräftig festgesetzt wegen einer Straftat nach §§ 129, 129a, 129b Strafgesetzbuch?
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(1) Terrorismusfinanzierung (§ 123 Abs. 1 Nr. 2 GWB): Wurde eine Person, deren Verhalten dem Unternehmen zuzurechnen ist, rechtskräftig verurteilt bzw. wurde gegen das Unternehmen eine Geldbuße rechtskräftig festgesetzt wegen einer Straftat nach § 89c Strafgesetzbuch? / (2) Geldwäsche sowie Verschleierung unrechtmäßig erlangter Vermögenswerte (§ 123 Abs. 1 Nr. 3 GWB): Wurde eine Person, deren Verhalten dem Unternehmen zuzurechnen ist, rechtskräftig verurteilt bzw. wurde gegen das Unternehmen eine Geldbuße rechtskräftig festgesetzt wegen einer Straftat nach § 261 Strafgesetzbuch?
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(1) Betrug (§ 123 Abs. 1 Nr. 4 GWB): Wurde eine Person, deren Verhalten dem Unternehmen zuzurechnen ist, rechtskräftig verurteilt bzw. wurde gegen das Unternehmen eine Geldbuße rechtskräftig festgesetzt wegen einer Straftat nach § 263 Strafgesetzbuch? / (2) Subventionsbetrug (§ 123 Abs. 1 Nr. 5 GWB): Wurde eine Person, deren Verhalten dem Unternehmen zuzurechnen ist, rechtskräftig verurteilt bzw. wurde gegen das Unternehmen eine Geldbuße rechtskräftig festgesetzt wegen einer Straftat nach § 264 Strafgesetzbuch?
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(1) Bestechlichkeit und Bestechung im geschäftlichen Verkehr (§ 123 Abs. 1 Nr. 6 GWB): Wurde eine Person, deren Verhalten dem Unternehmen zuzurechnen ist, rechtskräftig verurteilt bzw. wurde gegen das Unternehmen eine Geldbuße rechtskräftig festgesetzt wegen einer Straftat nach § 299 Strafgesetzbuch? / (2) Bestechlichkeit und Bestechung von Mandatsträgern (§123 Abs. 1 Nr. 7 GWB): Wurde eine Person, deren Verhalten dem Unternehmen zuzurechnen ist, rechtskräftig verurteilt bzw. wurde gegen das Unternehmen eine Geldbuße rechtskräftig festgesetzt wegen einer Straftat nach § 108e Strafgesetzbuch? / (3) Vorteilsgewährung und Bestechung (§ 123 Abs. 1 Nr. 8 GWB): Wurde eine Person, deren Verhalten dem Unternehmen zuzurechnen ist, rechtskräftig verurteilt bzw. wurde gegen das Unternehmen eine Geldbuße rechtskräftig festgesetzt wegen einer Straftat nach §§ 333 und 334, 335a Strafgesetzbuch? / (4) Bestechung ausländischer Abgeordneter (§ 123 Abs. 1 Nr. 9 GWB): Wurde eine Person, deren Verhalten dem Unternehmen zuzurechnen ist, rechtskräftig verurteilt bzw. Wurde gegen das Unternehmen eine Geldbuße rechtskräftig festgesetzt wegen einer Straftat nach Artikel 2 § 2 des Gesetzes zur Bekämpfung internationaler Bestechung?
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(1) Menschenhandel oder Förderung des Menschenhandels (§ 123 Abs. 1 Nr. 10 GWB): Wurde eine Person, deren Verhalten dem Unternehmen zuzurechnen ist, rechtskräftig verurteilt bzw. wurde gegen das Unternehmen eine Geldbuße rechtskräftigfestgesetzt wegeneiner Straftat nach §§ 232 und 233, 233a Strafgesetzbuch? / (2) Verstoß gegen das Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz (LkSG) (§ 124 Abs. 2 GWB): Ist das Unternehmen wegen eines rechtskräftig festgestellten Verstoßes nach § 24 Abs. 1 LkSG mit einer Geldbuße nach Maßgabe der nachfolgenden Angaben belegt worden? in den Fällen des § 24 Abs. 2 Satz 2 LkSG i. V. m. § 24 Abs. 2 Satz 1 Nr. 2 LkSG ein rechtskräftig festgestellter Verstoß mit einer Geldbuße von wenigstens 1,5 Mio. (eine Million fünfhunderttausend) Euro, in den Fällen des § 24 Abs. 2 Satz 2 LkSG i. V. m. § 24 Abs. 2 Satz 1 Nr. 1 LkSG ein rechtskräftig festgestellter Verstoß mit einer Geldbuße von wenigstens 2 Mio. (zwei Millionen) Euro und in den Fällen des § 24 Abs. 3 LkSG ein rechtskräftig festgestellter Verstoß mit einer Geldbuße von wenigstens 0,35 % des durchschnittlichen Jahresumsatzes vorausgesetzt.
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Verpflichtung zur Zahlung von Steuern, Abgaben oder Beiträgen zur Sozialversicherung (§ 123 Abs. 4 GWB): Ist das Unternehmen seinen Verpflichtungen zur Zahlung von Steuern, Abgaben oder Beiträgen zur Sozialversicherung nicht nachgekommen und wurde dies durch eine rechtskräftige Gerichts- oder bestandskräftige Verwaltungsentscheidung festgestellt? Bzw. konnten die öffentlichen Auftraggeber dem Unternehmen auf sonstige geeignete Weise die Verletzung einer Verpflichtung nachweisen?
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(1) Verstoß gegen geltende umwelt-, sozial- oder arbeitsrechtliche Verpflichtungen (§124 Abs. 1 Nr. 1 GWB): Hat das Unternehmen bei der Ausführung öffentlicher Aufträge nachweislich gegen geltende umwelt-, sozial- oder arbeitsrechtliche Verpflichtungen verstoßen? / (2) Verstoß gegen das Arbeitnehmer-Entsendegesetz (AEntG) (§ 124 Abs. 2 GWB): Ist das Unternehmen wegen eines Verstoßes nach § 23 AentG mit einer Geldbuße von wenigstens 2.500,00 (zweitausendfünfhundert) Euro belegt worden? Hinweis: Gemäß § 21 Abs. 1 Satz 2 AEntG gilt das Gleiche auch schon vor Durchführung eines Bußgeld- verfahrens, wenn im Einzelfall angesichts der Beweislage kein vernünftigerZweifel an einer schwerwiegenden Verfehlung im Sinne des § 21 Abs. 1 Satz 1 besteht. / (3) Verstoß gegen das Aufenthaltsgesetz (AufenthG) (§ 124 Abs. 2 GWB): Ist das Unternehmen oder dessen nach Satzung oder Gesetz Vertretungsberechtigter nach § 404 Abs. 2 Nr. 3 des Dritten Buches Sozialgesetzbuch mit einer Geldbuße von wenigstens 2.500,00 (zweitausendfünfhundert) Euro belegt oder nach §§ 10, 10a oder 11 des Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetzes zu einer Freiheitsstrafe von mehr als 3 (drei) Monaten oder einer Geldstrafe von mehr als 90 (neunzig) Tagessätzen rechtskräftig verurteilt worden? Hinweis: Ausschlüsse nach § 98 c Abs. 1 Satz 1 AufenthG können bis zur nachgewiesenen Wiederherstellung der Zuverlässigkeit, je nach Schwere des der Geldbuße, der Freiheits- oder der Geldstrafe zugrundeliegenden Verstoßes in einem Zeitraum von bis zu fünf Jahren ab Rechtskraft der Geldbuße, der Freiheits- oder der Geldstrafe erfolgen. § 98 c Abs. 1 AufenthG gilt nicht, wenn der Verstoß nach Absatz 1 Satz 1 darin bestand, dass ein Unionsbürger rechtswidrig beschäftigt wurde. / (4) Verstoß gegen das Mindestlohngesetz (MiLoG) (§ 124 Abs. 2 GWB): Ist das Unternehmen wegen eines Verstoßes nach § 21 MiLoG mit einer Geldbuße von wenigstens 2.500,00 (zweitausendfünfhundert) Euro belegt worden?
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Zahlungsunfähigkeit, Insolvenzverfahren, Liquidation (§ 124 Abs. 1 Nr. 2 GWB): Ist das Unternehmen zahlungsunfähig bzw. wurde über das Vermögen des Unternehmens ein Insolvenzverfahren oder ein vergleichbares Verfahren beantragt oder eröffnet oder die Eröffnung eines solchen Verfahrens mangels Masse abgelehnt? Befindet sich das Unternehmen im Verfahren der Liquidation oder hat es seine Tätigkeit eingestellt?
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Schwere Verfehlung (§ 124 Abs. 1 Nr. 3 GWB): Hat das Unternehmen im Rahmen der beruflichen Tätigkeit nachweislich eine schwere Verfehlung begangen, durch die die Integrität des Unternehmens infrage gestellt wird?
Vereinbarungen mit anderen Unternehmen (§ 124 Abs. 1 Nr. 4 GWB): Verfügt der öffentliche Auftraggeber über hinreichende Anhaltspunkte dafür, dass das Unternehmen Vereinbarungen mit anderen Unternehmen getroffen hat, die eine Verhinderung, Einschränkung oder Verfälschung des Wettbewerbs bezwecken oder bewirken?
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Interessenkonflikt (§ 124 Abs. 1 Nr. 5 GWB): Besteht ein Interessenkonflikt bei der Durchführung des Vergabeverfahrens, der die Unparteilichkeit und Unabhängigkeit einer für den öffentlichen Auftraggeber tätigen Person bei der Durchführung des Vergabeverfahrens beeinträchtigen könnte und der durch andere, weniger einschneidende Maßnahmen nicht wirksam beseitigt werden kann?
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Wettbewerbsverzerrung (§ 124 Abs. 1 Nr. 6 GWB): Resultiert eine Wettbewerbsverzerrung daraus, dass das Unternehmen bereits in die Vorbereitung des Vergabeverfahrens einbezogen war, und diese Wettbewerbsverzerrung nicht durch andere, weniger einschneidende Maßnahmen beseitigt werden kann?
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Mangelhafte Erfüllung (§ 124 Abs. 1 Nr. 7 GWB): Hat das Unternehmen eine wesentliche Anforderung bei der Ausführung eines früheren öffentlichen Auftrags oder Konzessionsvertrags erheblich oder fortdauernd mangelhaft erfüllt und hat dies zu einer vorzeitigen Beendigung, zu Schadensersatz oder zu einer vergleichbaren Rechtsfolge geführt?
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Schwerwiegende Täuschung, Zurückhaltung von Auskünften, Nichtübermittlung erforderlicher Nachweise (§ 124 Abs. 1 Nr. 8 GWB): Hat das Unternehmen in Bezug auf Ausschlussgründe oder Eignungskriterien eine schwerwiegende Täuschung begangen oder Auskünfte zurückgehalten oder ist das Unternehmen nicht in der Lage, die erforderlichen Nachweise zu übermitteln? Beeinflussung Entscheidungsfindung, vertrauliche sowie irreführende Informationen (§ 124 Abs. 1 Nr. 9 GWB): Hat das Unternehmen versucht die Entscheidungsfindung des öffentlichen Auftraggebers in unzulässiger Weise zu beeinflussen? Bzw. hat das Unternehmen versucht vertrauliche Informationen zu erhalten, durch die es unzulässige Vorteile beim Vergabeverfahren erlangen könnte? Bzw. hat das Unternehmen fahrlässig oder vorsätzlich irreführende Informationen übermittelt, die die Vergabeentscheidung des öffentlichen Auftraggebers erheblich beeinflussen könnten, oder hat es versucht, solche Informationen zu übermitteln?
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Verstoß gegen das Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetz (SchwarzArbG) (§ 124 Abs. 2 GWB): Ist das Unternehmen oder dessen nach Satzung oder Gesetz Vertretungsberechtigter nach § 8 Abs. 1 Nr. 2, §§ 10 bis 11 SchwarzArbG, § 404 Abs. 1 oder 2 Nr. 3 des Dritten Buches Sozialgesetzbuch, §§ 15, 15a, 16 Abs. 1 Nr. 1, 1c, 1d, 1f oder 2 des Arbeitnehmerüberlassungsgesetzes oder § 266a Abs. 1 bis 4 des Strafgesetzbuches zu einer Freiheitsstrafe von mehr als drei Monaten oder einer Geldstrafe von mehr als neunzig Tagessätzen verurteilt oder mit einer Geldbuße von wenigstens 2.500,00 (zweitausendfünfhundert) Euro belegt worden? Hinweis: Gemäß § 21 Abs. 1 Satz 2 SchwarzArbG gilt das Gleiche auch schon vor Durchführung eines Straf- oder Bußgeldverfahrens, wenn im Einzelfall angesichts der Beweislage kein vernünftiger Zweifel an einer schwerwiegenden Verfehlung nach § 21 Abs. 1 Satz 1 SchwarzArbG besteht.
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Öffentlicher Auftraggeber
Name und Adressen
Name: Universitätsklinikum Halle (Saale) AöR
Nationale Registrierungsnummer: 00002647
Abteilung: Kaufmännische Direktion
Postleitzahl: 06120
Postort: Halle (Saale)
Region: Halle (Saale), Kreisfreie Stadt 🏙️
Land: Deutschland 🇩🇪
Kontaktperson: Geschäftsbereich I - Vergabestelle
E-Mail: vergabe@uk-halle.de 📧
Telefon: +49 345 557 1841 📞
Fax: +49 345 557 905020 📠
URL: https://www.umh.de 🌏
Art des öffentlichen Auftraggebers
Agentur/Amt auf regionaler oder lokaler Ebene
Haupttätigkeit
Gesundheit
Kommunikation
Dokumente URL: https://www.evergabe-online.de/tenderdocuments.html?id=710832 🌏
Teilnahme-URL: https://www.evergabe-online.de/tenderdetails.html?id=710832 🌏
Elektronische Einreichung: Erforderlich
Objekt
Art des Vertrags: Lieferungen

Ergänzende Informationen
Körper überprüfen
Name: Vergabekammer beim Landesverwaltungsamt Halle (Saale)
Nationale Registrierungsnummer: t:03455141536
Postleitzahl: 06112
Postort: Halle (Saale)
Region: Halle (Saale), Kreisfreie Stadt 🏙️
Land: Deutschland 🇩🇪
E-Mail: vergabekammer@lvwa.sachsen-anhalt.de 📧
Telefon: +49 345 5141529 📞
Fax: +49 345 5141115 📠
Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
Das deutsche Vergaberecht regelt die Frist für die Einlegung von Rechtsbehelfen in § 160 Abs. 3 GWB. Dort heißt es: „Der Antrag ist unzulässig, soweit: 1) der Antragsteller den gerügten Verstoß gegen Vergabevorschriften im Vergabeverfahren erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat, 2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind."
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Informationen über elektronische Arbeitsabläufe
Die elektronische Rechnungsstellung wird akzeptiert
Bekanntmachungsangaben
Bevorzugtes Datum der Veröffentlichung: 2024-08-26+02:00 📅
Quelle: OJS 2024/S 166-512667 (2024-08-26)