Das bayerische Landesamt für Statistik (LfStat) übernimmt im Rahmen des Projekts „Vorprojekt VPI“ im Auftrag des Statistischen Verbunds (Verbundprojekt) die Rollen des Anforderungsanalysten und des Softwarearchitekten zur Weiterentwicklung oder zur Herstellung eines Nachfolgeprodukts zur derzeit in Betrieb befindlichen Fachanwendung „VPI Verbundprogramm“. Basierend auf rein fachlichen (funktionalen) Anforderungen sowie nichtfunktionalen, technologischen und betrieblichen Randbedingungen ist unter Berücksichtigung von übergreifenden Architekturvorgaben die vollständige Neuentwicklung einer komplexen und ggfs. verteilten, vermutlich auf „Java EE / Jakarta EE“ basierenden Anwendung mit grafischer Benutzeroberfläche und persistenter Datenspeicherung zu leisten. Einem Derivat des Wasserfall-Vorgehensmodells folgend, umfassen die Arbeiten im Projekt die strukturierte Erfassung, Abstimmung und Analyse jener Anforderung und darauf aufbauend die Erstellung von tragfähigem Systemdesign und entsprechende, implementierungsfähige Spezifikation (Pflichtenheft-Niveau inkl. Unit-/Integration-Testing) zur besseren Definition der im nachlaufenden Entwicklungsprojekt zu erstellenden Anwendung. Es ist davon auszugehen, die Arbeiten inkrementell, iterativ und zyklisch-verbessernd durchzuführen. In diesem Kontext wird Beratung im Bereich Softwarearchitektur, zur Unterstützung der Planung, Durchführung und Dokumentation (UML, Enterprise Architect) der Spezifikation von neuen Software-Komponenten angefordert.
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2024-05-21.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2024-04-19.
Auftragsbekanntmachung (2024-04-19) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Beratung im Bereich Softwarearchitektur
Referenznummer: 0270.ZV-30-24-02
Kurze Beschreibung:
Das bayerische Landesamt für Statistik (LfStat) übernimmt im Rahmen des Projekts „Vorprojekt VPI“ im Auftrag des Statistischen Verbunds (Verbundprojekt) die Rollen des Anforderungsanalysten und des Softwarearchitekten zur Weiterentwicklung oder zur Herstellung eines Nachfolgeprodukts zur derzeit in Betrieb befindlichen Fachanwendung „VPI Verbundprogramm“. Basierend auf rein fachlichen (funktionalen) Anforderungen sowie nichtfunktionalen, technologischen und betrieblichen Randbedingungen ist unter Berücksichtigung von übergreifenden Architekturvorgaben die vollständige Neuentwicklung einer komplexen und ggfs. verteilten, vermutlich auf „Java EE / Jakarta EE“ basierenden Anwendung mit grafischer Benutzeroberfläche und persistenter Datenspeicherung zu leisten.
Einem Derivat des Wasserfall-Vorgehensmodells folgend, umfassen die Arbeiten im Projekt die strukturierte Erfassung, Abstimmung und Analyse jener Anforderung und darauf aufbauend die Erstellung von tragfähigem Systemdesign und entsprechende, implementierungsfähige Spezifikation (Pflichtenheft-Niveau inkl. Unit-/Integration-Testing) zur besseren Definition der im nachlaufenden Entwicklungsprojekt zu erstellenden Anwendung. Es ist davon auszugehen, die Arbeiten inkrementell, iterativ und zyklisch-verbessernd durchzuführen.
In diesem Kontext wird Beratung im Bereich Softwarearchitektur, zur Unterstützung der Planung, Durchführung und Dokumentation (UML, Enterprise Architect) der Spezifikation von neuen Software-Komponenten angefordert.
Das bayerische Landesamt für Statistik (LfStat) übernimmt im Rahmen des Projekts „Vorprojekt VPI“ im Auftrag des Statistischen Verbunds (Verbundprojekt) die Rollen des Anforderungsanalysten und des Softwarearchitekten zur Weiterentwicklung oder zur Herstellung eines Nachfolgeprodukts zur derzeit in Betrieb befindlichen Fachanwendung „VPI Verbundprogramm“. Basierend auf rein fachlichen (funktionalen) Anforderungen sowie nichtfunktionalen, technologischen und betrieblichen Randbedingungen ist unter Berücksichtigung von übergreifenden Architekturvorgaben die vollständige Neuentwicklung einer komplexen und ggfs. verteilten, vermutlich auf „Java EE / Jakarta EE“ basierenden Anwendung mit grafischer Benutzeroberfläche und persistenter Datenspeicherung zu leisten.
Einem Derivat des Wasserfall-Vorgehensmodells folgend, umfassen die Arbeiten im Projekt die strukturierte Erfassung, Abstimmung und Analyse jener Anforderung und darauf aufbauend die Erstellung von tragfähigem Systemdesign und entsprechende, implementierungsfähige Spezifikation (Pflichtenheft-Niveau inkl. Unit-/Integration-Testing) zur besseren Definition der im nachlaufenden Entwicklungsprojekt zu erstellenden Anwendung. Es ist davon auszugehen, die Arbeiten inkrementell, iterativ und zyklisch-verbessernd durchzuführen.
In diesem Kontext wird Beratung im Bereich Softwarearchitektur, zur Unterstützung der Planung, Durchführung und Dokumentation (UML, Enterprise Architect) der Spezifikation von neuen Software-Komponenten angefordert.
Dauer
Datum des Beginns: 2024-08-01 📅
Datum des Endes: 2026-07-31 📅
Vergabekriterien
Preis ✅
Preis (Gewichtung): 50
Qualitätskriterium (Bezeichnung): Leistungsbewertung gemäß Kriterienkatalog
Qualitätskriterium (Gewichtung): 50
Titel
Los-Identifikationsnummer: LOT-0001 Beschreibung
Ort der Leistung: Fürth, Kreisfreie Stadt
🏙️
Postleitzahl: 90762
Stadt: Fürth
Land: Deutschland 🇩🇪
Verfahren Art des Verfahrens
Offenes Verfahren ✅
Rechtsgrundlage: Richtlinie 2014/24/EU
Administrative Informationen
Frist für den Eingang von Angeboten oder Teilnahmeanträgen: 2024-05-21 10:00:00 📅
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Mindestzeitraum, in dem der Bieter das Angebot aufrechterhalten muss: 41 Tage Bedingungen für die Einreichung eines Angebots
Die Bieter können mehrere Angebote einreichen
Fortgeschrittene oder qualifizierte elektronische Signatur oder Siegel (im Sinne der Verordnung (EU) Nr 910/2014) erforderlich
Elektronische Rechnungsstellung: Erforderlich
Die elektronische Bestellung wird verwendet ✅
Elektronische Zahlung wird verwendet ✅
Frist für die Anforderung zusätzlicher Informationen: 2024-05-10 09:00:00 📅
Zusätzliche Informationen:
Auf § 56 Abs. 2 und 3 VgV wird hingewiesen. Daneben sind mögliche Hinweise des Auftraggebers in den Vergabeunterlagen zu beachten, wie etwa Ziffer 5 ("Nachforderung von Unterlagen") in dem Dokument "01.03_Allgemeine Bewerbungsbedingungen".
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Liste und kurze Beschreibung der Bedingungen:
Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister: Unter Verwendung des Formblattes "02.05_Eigenerklärung Befähigung und Erlaubnis zur Berufsausübung" ist sich zur Eintragung in einem Beruf- oder Handelsregister zu erklären. Das Dokument "02.05_Eigenerklärung Befähigung und Erlaubnis zur Berufsausübung" ist vom Bieter, sofern keine Bietergemeinschaft besteht, mit dem Angebot vorzulegen. Besteht eine Bietergemeinschaft haben alle Mitglieder der Bietergemeinschaft das Dokument mit Angebotsabgabe vorzulegen. Daneben ist vom bevollmächtigten Vertreter der Bietergemeinschaft mit dem Angebot eine entsprechende Erklärung für die Gemeinschaft als solche vorzulegen.
Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister: Unter Verwendung des Formblattes "02.05_Eigenerklärung Befähigung und Erlaubnis zur Berufsausübung" ist sich zur Eintragung in einem Beruf- oder Handelsregister zu erklären. Das Dokument "02.05_Eigenerklärung Befähigung und Erlaubnis zur Berufsausübung" ist vom Bieter, sofern keine Bietergemeinschaft besteht, mit dem Angebot vorzulegen. Besteht eine Bietergemeinschaft haben alle Mitglieder der Bietergemeinschaft das Dokument mit Angebotsabgabe vorzulegen. Daneben ist vom bevollmächtigten Vertreter der Bietergemeinschaft mit dem Angebot eine entsprechende Erklärung für die Gemeinschaft als solche vorzulegen.
Technische und berufliche Fähigkeiten
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien:
A) Unternehmensreferenzen; B) Angabe der zum Einsatz kommenden Fachkräfte; C) persönliche Referenz zum „Coaching on the job“; D) Lebenslauf Berater/in: A) Es sind mindestens drei geeignete Unternehmensreferenzen über in den letzten
höchstens drei Jahren (gerechnet ab dem Ende der Angebotsabgabefrist) erbrachte
vergleichbare Leistungen mit dem Angebot vorzulegen. Dazu sind mindestens drei
geeignete Referenzen in dem Formblatt "02.04_Angaben zu Referenzen" zu
vermerken. Pro Referenz sind in dem Formblatt insbesondere Angaben zu dem
Auftraggeber des Referenzauftrags, der Art und dem Umfang der Leistung,
dem Zeitraum der Leistungserbringung (Leistungsbeginn bis (voraussichtl.)
Leistungsende) und dem jährlichem Nettoauftragswert in Euro zu machen. Das
ausgefüllte Formblatt "02.04_Angaben zu Referenzen" ist vom Bieter, sofern keine
Bietergemeinschaft besteht, mit dem Angebot vorzulegen. Besteht eine
Bietergemeinschaft, haben alle Mitglieder der Bietergemeinschaft, die einen Beitrag
zur Erfüllung dieses Eignungskriteriums leisten, das ausgefüllte Formblatt mit
Angebotsabgabe vorzulegen. Entsprechendes gilt im Falle des Einsatzes von Dritten i.S.d. § 36 Abs. 1 S. 3 VgV sowie § 47 VgV
deren technischer und beruflicher Leistungsfähigkeit sich der Bieter zur Erfüllung
dieses Eignungskriteriums bedient. Da die Referenzen zum Nachweis von
Erfahrungen auf dem Gebiet der nachgefragten Leistung dienen, wird darauf
hingewiesen, dass hier nur Referenzen von Unternehmen berücksichtigt werden,
welche an der Erbringung der ausgeschriebenen Leistung ganz oder zum Teil
mitwirken. Falls das Angebot in die engere Wahl kommt, behält sich die Zentrale
Vergabestelle eine Überprüfung der Referenzen bei dem jeweiligen
Vertragspartner/Ansprechpartner vor. Da das Austauschen einer ungeeigneten
Referenz durch eine nach Ende der Angebotsfrist nachgereichte bedingungsgemäße
Referenz nicht möglich ist und in den entsprechenden Fällen den Ausschluss des
Bieters nach sich zieht, empfiehlt die Zentrale Vergabestelle, eine Liste von mehr als
drei bedingungsgemäß betrachteten Referenzen einzureichen. Hierbei handelt es sich
jedoch nur um eine Empfehlung. Zwingend ist lediglich die Vorlage von drei
geeigneten Referenzen. ***** B) Mit Angebotsabgabe ist auf gesonderter Anlage vom Bieter bzw. bevollmächtigten Vertreter der Bietergemeinschaft der/die Berater/in zu benennen, welche/r während der Vertragslaufzeit dem Projektteam zur Verfügung stehen soll. ***** C) Daneben ist mit Angebotsabgabe vom Bieter bzw. bevollmächtigten Vertreter der Bietergemeinschaft auf gesonderter Anlage eine persönliche Referenz des/der zum Einsatz kommenden Berater/in zum „Coaching on the job“ anzugeben. Hierbei sind insbesondere Angaben:
- zur konkreten Leistung und deren Umfang,
- dem Zeitraum der Leistungserbringung und
- zum Auftraggeber des Referenzauftrags (Name, Anschrift, Telefonnummer und E-Mail-Adresse), damit mit diesem telefonisch Kontakt aufgenommen und Auskunft verlangt werden kann,
zu machen. ***** D) Der/die zum Einsatz kommende Berater/in muss entsprechend Nr.
2.3 der Leistungsbeschreibung qualifiziert sein. Zum Nachweis dessen ist für diese/n
ein tabellarischer Lebenslaufs mit Schwerpunkt auf Ausbildungs- und Berufslaufbahn
(max. 1 DIN A4-Seite, Rand rechts 2,5 cm und links 2,5 cm, oben 2,5 cm und unten 2
cm, 1,5-zeiliger Text und 11-Punkte-Schriftgröße Arial) mit Angebotsabgabe auf
gesonderter Anlage vorzulegen.
A) Unternehmensreferenzen; B) Angabe der zum Einsatz kommenden Fachkräfte; C) persönliche Referenz zum „Coaching on the job“; D) Lebenslauf Berater/in: A) Es sind mindestens drei geeignete Unternehmensreferenzen über in den letzten
höchstens drei Jahren (gerechnet ab dem Ende der Angebotsabgabefrist) erbrachte
vergleichbare Leistungen mit dem Angebot vorzulegen. Dazu sind mindestens drei
geeignete Referenzen in dem Formblatt "02.04_Angaben zu Referenzen" zu
vermerken. Pro Referenz sind in dem Formblatt insbesondere Angaben zu dem
Auftraggeber des Referenzauftrags, der Art und dem Umfang der Leistung,
dem Zeitraum der Leistungserbringung (Leistungsbeginn bis (voraussichtl.)
Leistungsende) und dem jährlichem Nettoauftragswert in Euro zu machen. Das
ausgefüllte Formblatt "02.04_Angaben zu Referenzen" ist vom Bieter, sofern keine
Bietergemeinschaft besteht, mit dem Angebot vorzulegen. Besteht eine
Bietergemeinschaft, haben alle Mitglieder der Bietergemeinschaft, die einen Beitrag
zur Erfüllung dieses Eignungskriteriums leisten, das ausgefüllte Formblatt mit
Angebotsabgabe vorzulegen. Entsprechendes gilt im Falle des Einsatzes von Dritten i.S.d. § 36 Abs. 1 S. 3 VgV sowie § 47 VgV
deren technischer und beruflicher Leistungsfähigkeit sich der Bieter zur Erfüllung
dieses Eignungskriteriums bedient. Da die Referenzen zum Nachweis von
Erfahrungen auf dem Gebiet der nachgefragten Leistung dienen, wird darauf
hingewiesen, dass hier nur Referenzen von Unternehmen berücksichtigt werden,
welche an der Erbringung der ausgeschriebenen Leistung ganz oder zum Teil
mitwirken. Falls das Angebot in die engere Wahl kommt, behält sich die Zentrale
Vergabestelle eine Überprüfung der Referenzen bei dem jeweiligen
Vertragspartner/Ansprechpartner vor. Da das Austauschen einer ungeeigneten
Referenz durch eine nach Ende der Angebotsfrist nachgereichte bedingungsgemäße
Referenz nicht möglich ist und in den entsprechenden Fällen den Ausschluss des
Bieters nach sich zieht, empfiehlt die Zentrale Vergabestelle, eine Liste von mehr als
drei bedingungsgemäß betrachteten Referenzen einzureichen. Hierbei handelt es sich
jedoch nur um eine Empfehlung. Zwingend ist lediglich die Vorlage von drei
geeigneten Referenzen. ***** B) Mit Angebotsabgabe ist auf gesonderter Anlage vom Bieter bzw. bevollmächtigten Vertreter der Bietergemeinschaft der/die Berater/in zu benennen, welche/r während der Vertragslaufzeit dem Projektteam zur Verfügung stehen soll. ***** C) Daneben ist mit Angebotsabgabe vom Bieter bzw. bevollmächtigten Vertreter der Bietergemeinschaft auf gesonderter Anlage eine persönliche Referenz des/der zum Einsatz kommenden Berater/in zum „Coaching on the job“ anzugeben. Hierbei sind insbesondere Angaben:
- zur konkreten Leistung und deren Umfang,
- dem Zeitraum der Leistungserbringung und
- zum Auftraggeber des Referenzauftrags (Name, Anschrift, Telefonnummer und E-Mail-Adresse), damit mit diesem telefonisch Kontakt aufgenommen und Auskunft verlangt werden kann,
zu machen. ***** D) Der/die zum Einsatz kommende Berater/in muss entsprechend Nr.
2.3 der Leistungsbeschreibung qualifiziert sein. Zum Nachweis dessen ist für diese/n
ein tabellarischer Lebenslaufs mit Schwerpunkt auf Ausbildungs- und Berufslaufbahn
(max. 1 DIN A4-Seite, Rand rechts 2,5 cm und links 2,5 cm, oben 2,5 cm und unten 2
cm, 1,5-zeiliger Text und 11-Punkte-Schriftgröße Arial) mit Angebotsabgabe auf
gesonderter Anlage vorzulegen.
Bedingungen für die Teilnahme
Ausschlussgrund: Rein innerstaatliche Ausschlussgründe
Beschreibung der Ausschlussgründe:
Gemäß § 122 Abs. 1 GWB werden öffentliche Aufträge nur an fachkundige
und leistungsfähige (geeignete) Unternehmen vergeben, die nicht nach den §§ 123 und 124
GWB ausgeschlossen worden sind.…
… Die Zentrale Vergabestelle überprüft daher gem. § 42
Abs. 1 VgV das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen nach den §§ 123 und 124 GWB.
Hierzu dient das Dokument "02.01_Eigenerklärung zu Ausschlussgründen". Das Dokument
ist vom Bieter, sofern keine Bietergemeinschaft besteht, vollständig ausgefüllt mit dem
Angebot vorzulegen. Besteht eine Bietergemeinschaft ist vom bevollmächtigten Vertreter der Bietergemeinschaft mit dem Angebot eine entsprechende Erklärung für die Gemeinschaft als solche vorzulegen. Daneben haben zudem alle Mitglieder der
Bietergemeinschaft das ausgefüllte Dokument mit Angebotsabgabe vorzulegen.
Entsprechendes gilt im Falle des Einsatzes von Dritten i.S.d. §§ 36, 47 VgV. Auch
hier haben sämtliche Dritte das Dokument vorzulegen. Ein solches bedarf es in diesem Fall
aber erst auf gesondertes Verlangen der Zentrale Vergabestelle.
… Ein Unternehmen ist geeignet, wenn es die durch den
öffentlichen Auftraggeber im Einzelnen zur ordnungsgemäßen Ausführung des öffentlichen
Auftrags festgelegten Kriterien (Eignungskriterien) erfüllt, § 122 Abs. 2 S. 1 GWB.
Angebote von Unternehmen, welche die Eignungskriterien nicht erfüllen, werden daher gem.
§ 57 Abs. 1 Var. 1 VgV von der Wertung ausgeschlossen. Die Zentrale Vergabestelle
überprüft in der Folge gem. § 42 Abs. 1 VgV die Eignung der Bieter anhand der
Eignungskriterien. Die Eignungskriterien sowie die hierzu abzugebenden Erklärungen und
Belege sind unter Nr. 5.1.9 dieser Bekanntmachung aufgelistet.***** Wenn Sie zum
Nachweis der Eignung auf ein Präqualifizierungssystem verweisen, prüfen Sie bitte, ob die
dort hinterlegten Dokumente und Erklärungen den für dieses Verfahren geltenden
Eignungsanforderungen bezüglich des Inhaltes und der Anzahl tatsächlich
entsprechen.***** Für den Fall der Bildung von Bewerber-/Bietergemeinschaften oder bei
der Inanspruchnahme von Kapazitäten anderer Unternehmen (Eignungsleihe, Unteraufträge)
wird im Übrigen auf die Ziffer 3 der „Allgemeinen Bewerbungsbedingungen“ verwiesen.
Beachten Sie zudem bitte § 47 Abs. 1 S. 3 VgV!
§ 53 VgV regelt die Form, die Übermittlung und den Inhalt von
Interessensbekundungen, Interessensbestätigungen, Teilnahmeanträgen und Angeboten.
Angebote die diesen Erfordernissen nicht genügen, werden gem. § 57 Abs. 1 Var. 2 VgV von
der Wertung ausgeschlossen. Um u.a. den Anforderungen in § 53 Abs. 9 VgV
nachzukommen, reichen Bietergemeinschaften bitte mit Angebotsabgabe das auf Seite 1 bis
4 vollständig ausgefüllte Formular "00.04_Erklärung Bewerber-/Bietergemeinschaft" für alle
Mitglieder der Bietergemeinschaft ein. Seite 5 des Dokuments ist für alle Mitglieder der
Bietergemeinschaft erst auf gesondertes Verlangen der Zentralen Vergabestelle vorzulegen.
Im Falle der Eignungsleihe nach § 47 VgV hat der Bieter bzw. der bevollmächtigte Vertreter der
Bietergemeinschaft mit Angebotsabgabe das vollständig ausgefüllte Formular
"00.05_Unterauftragnehmer, Eignungsleihe" vorzulegen. Auf gesondertes Verlangen der
Zentralen Vergabestelle ist im Laufe des weiteren Verfahren zudem das Formular
"00.06_Verpflichtungserklärung Unterauftragnehmer, Eignungsleihe" vom Bieter bzw. dem
bevollmächtigten Vertreter der Bietergemeinschaft vorzulegen, vgl. § 47 Abs. 1 S. 1 VgV.
Ist beabsichtigt, Teile des Auftrags im Wege der Unterauftragsvergabe nach § 36 VgV an Dritte zu vergeben,
sind vom Bieter bzw. dem bevollmächtigten Vertreter der Bietergemeinschaft mit
Angebotsabgabe mittels des Formular "00.05_Unterauftragnehmer, Eignungsleihe" die
betreffenden Teile des Auftrags aufzuzeigen. Sofern zumutbar sind mit Angebotsabgabe
zudem die vorgesehenen Unterauftragnehmer zu benennen. Ist ein solches zum Zeitpunkt der
Angebotsabgabe nicht zumutbar, fordert die Zentrale Vergabestelle zumindest vor
Zuschlagserteilung den Bieter bzw. den bevollmächtigten Vertreter der Bietergemeinschaft
hierzu auf. Daneben ist auf gesondertes Verlangen der Zentralen Vergabestelle das
vollständig ausgefüllte Dokument "00.06_Verpflichtungserklärung Unterauftragnehmer,
Eignungsleihe" vom Bieter bzw. dem bevollmächtigten Vertreter der Bietergemeinschaft
vorzulegen.
§ 53 VgV regelt die Form, die Übermittlung und den Inhalt von
Interessensbekundungen, Interessensbestätigungen, Teilnahmeanträgen und Angeboten.
Angebote die diesen Erfordernissen nicht genügen, werden gem. § 57 Abs. 1 Var. 2 VgV von
der Wertung ausgeschlossen. Um u.a. den Anforderungen in § 53 Abs. 9 VgV
nachzukommen, reichen Bietergemeinschaften bitte mit Angebotsabgabe das auf Seite 1 bis
4 vollständig ausgefüllte Formular "00.04_Erklärung Bewerber-/Bietergemeinschaft" für alle
Mitglieder der Bietergemeinschaft ein. Seite 5 des Dokuments ist für alle Mitglieder der
Bietergemeinschaft erst auf gesondertes Verlangen der Zentralen Vergabestelle vorzulegen.
Im Falle der Eignungsleihe nach § 47 VgV hat der Bieter bzw. der bevollmächtigte Vertreter der
Bietergemeinschaft mit Angebotsabgabe das vollständig ausgefüllte Formular
"00.05_Unterauftragnehmer, Eignungsleihe" vorzulegen. Auf gesondertes Verlangen der
Zentralen Vergabestelle ist im Laufe des weiteren Verfahren zudem das Formular
"00.06_Verpflichtungserklärung Unterauftragnehmer, Eignungsleihe" vom Bieter bzw. dem
bevollmächtigten Vertreter der Bietergemeinschaft vorzulegen, vgl. § 47 Abs. 1 S. 1 VgV.
Ist beabsichtigt, Teile des Auftrags im Wege der Unterauftragsvergabe nach § 36 VgV an Dritte zu vergeben,
sind vom Bieter bzw. dem bevollmächtigten Vertreter der Bietergemeinschaft mit
Angebotsabgabe mittels des Formular "00.05_Unterauftragnehmer, Eignungsleihe" die
betreffenden Teile des Auftrags aufzuzeigen. Sofern zumutbar sind mit Angebotsabgabe
zudem die vorgesehenen Unterauftragnehmer zu benennen. Ist ein solches zum Zeitpunkt der
Angebotsabgabe nicht zumutbar, fordert die Zentrale Vergabestelle zumindest vor
Zuschlagserteilung den Bieter bzw. den bevollmächtigten Vertreter der Bietergemeinschaft
hierzu auf. Daneben ist auf gesondertes Verlangen der Zentralen Vergabestelle das
vollständig ausgefüllte Dokument "00.06_Verpflichtungserklärung Unterauftragnehmer,
Eignungsleihe" vom Bieter bzw. dem bevollmächtigten Vertreter der Bietergemeinschaft
vorzulegen.
Mit der Verordnung EU 833/2014 wurden umfangreiche Sanktionen gegen
die Russische Föderation in Kraft gesetzt. Diese betreffen auch die Vergabe öffentlicher
Aufträge. Die Zentrale Vergabestelle hat zu prüfen, ob zwingende Ausschlussgründe
vorliegen, die zum Ausschluss vom Verfahren führen müssen. Hierzu dient das Dokument
"02.03_Eigenerklärung Verordnung (EU) 833_2014". Das Dokument "02.03_Eigenerklärung
Verordnung (EU) 833_2014" ist vom Bieter, sofern keine Bietergemeinschaft besteht,
vollständig ausgefüllte mit dem Angebot vorzulegen. Besteht eine Bietergemeinschaft, ist es
mit Angebotsabgabe vom bevollmächtigtem Vertreter der Bietergemeinschaft für die
Gemeinschaft vorzulegen.
Mit der Verordnung EU 833/2014 wurden umfangreiche Sanktionen gegen
die Russische Föderation in Kraft gesetzt. Diese betreffen auch die Vergabe öffentlicher
Aufträge. Die Zentrale Vergabestelle hat zu prüfen, ob zwingende Ausschlussgründe
vorliegen, die zum Ausschluss vom Verfahren führen müssen. Hierzu dient das Dokument
"02.03_Eigenerklärung Verordnung (EU) 833_2014". Das Dokument "02.03_Eigenerklärung
Verordnung (EU) 833_2014" ist vom Bieter, sofern keine Bietergemeinschaft besteht,
vollständig ausgefüllte mit dem Angebot vorzulegen. Besteht eine Bietergemeinschaft, ist es
mit Angebotsabgabe vom bevollmächtigtem Vertreter der Bietergemeinschaft für die
Gemeinschaft vorzulegen.
Gemäß der Bekanntmachung der Bayerischen Staatsregierung über das
öffentliche Auftragswesen; Scientology-Organisation – Verwendung von Schutzerklärungen
bei der Vergabe öffentlicher Aufträge (Scientology-Organisation – öAScientO) vom 29.
Oktober 1996 (AllMBl. S. 701, StAnz. Nr. 44) ist vorliegend eine entsprechende
Schutzerklärung abzugeben. Hierzu ist das Formblatt "Schutzerklärung Scientology" zu
verwenden. Das Formblatt ist vom Bieter, sofern keine Bietergemeinschaft besteht,
vollständig ausgefüllt mit dem Angebot vorzulegen. Besteht eine Bietergemeinschaft, hat der
bevollmächtigten Vertreter der Bietergemeinschaft das Formblatt für die Gemeinschaft
vollständig ausgefüllt mit dem Angebot vorzulegen.
Gemäß der Bekanntmachung der Bayerischen Staatsregierung über das
öffentliche Auftragswesen; Scientology-Organisation – Verwendung von Schutzerklärungen
bei der Vergabe öffentlicher Aufträge (Scientology-Organisation – öAScientO) vom 29.
Oktober 1996 (AllMBl. S. 701, StAnz. Nr. 44) ist vorliegend eine entsprechende
Schutzerklärung abzugeben. Hierzu ist das Formblatt "Schutzerklärung Scientology" zu
verwenden. Das Formblatt ist vom Bieter, sofern keine Bietergemeinschaft besteht,
vollständig ausgefüllt mit dem Angebot vorzulegen. Besteht eine Bietergemeinschaft, hat der
bevollmächtigten Vertreter der Bietergemeinschaft das Formblatt für die Gemeinschaft
vollständig ausgefüllt mit dem Angebot vorzulegen.
In Vergabeverfahren mit einem geschätzten Auftragswert ab 30.000 Euro
ohne Umsatzsteuer ist die Zentrale Vergabestelle verpflichtet, für den Bieter, im Falle von
Bietergemeinschaften für alle Mitglieder der Bietergemeinschaft, der im o. g.
Vergabeverfahren der Zuschlag erhalten soll, vor der Zuschlagserteilung eine Auskunft aus
dem Wettbewerbsregister nach § 6 Wettbewerbsregistergesetz (WRegG) und (ggfs.) auch aus
dem Gewerbezentralregister nach § 150a Gewerbeordnung (GewO) anzufordern. Hierzu
dient das Dokument "02.02_Abfrage Wettbewerbsregister". Das Dokument "02.02_Abfrage
Wettbewerbsregister" ist vollständig ausgefüllt vom Bieter, sofern keine Bietergemeinschaft
besteht, mit dem Angebot vorzulegen. Besteht eine Bietergemeinschaft, ist vom bevollmächtigten Vertreter der Bietergemeinschaft mit dem Angebot das vollständig ausgefüllte Dokument für die Gemeinschaft als solche vorzulegen. Daneben haben zudem alle Mitglieder der Bietergemeinschaft das ausgefüllte Dokument mit Angebotsabgabe
vorzulegen.
In Vergabeverfahren mit einem geschätzten Auftragswert ab 30.000 Euro
ohne Umsatzsteuer ist die Zentrale Vergabestelle verpflichtet, für den Bieter, im Falle von
Bietergemeinschaften für alle Mitglieder der Bietergemeinschaft, der im o. g.
Vergabeverfahren der Zuschlag erhalten soll, vor der Zuschlagserteilung eine Auskunft aus
dem Wettbewerbsregister nach § 6 Wettbewerbsregistergesetz (WRegG) und (ggfs.) auch aus
dem Gewerbezentralregister nach § 150a Gewerbeordnung (GewO) anzufordern. Hierzu
dient das Dokument "02.02_Abfrage Wettbewerbsregister". Das Dokument "02.02_Abfrage
Wettbewerbsregister" ist vollständig ausgefüllt vom Bieter, sofern keine Bietergemeinschaft
besteht, mit dem Angebot vorzulegen. Besteht eine Bietergemeinschaft, ist vom bevollmächtigten Vertreter der Bietergemeinschaft mit dem Angebot das vollständig ausgefüllte Dokument für die Gemeinschaft als solche vorzulegen. Daneben haben zudem alle Mitglieder der Bietergemeinschaft das ausgefüllte Dokument mit Angebotsabgabe
vorzulegen.
Gemäß § 160 Abs. 3 Satz 1 GWB ist ein
Nachprüfungsantrag nur dann zulässig, soweit - der Antragsteller den geltend gemachten
Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und
gegenüber dem Auftraggeber innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der
Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 GWB bleibt unberührt, - Verstöße gegen
Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, spätestens bis zum
Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur
Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, - Verstöße gegen
Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, spätestens bis zum
Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber
gerügt werden, - nicht mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des
Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. § 160 Abs. 3 Satz
1GWB gilt im Übrigen nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des
Vertrags nach § 135 Abs. 1 Nr. 2 GWB. § 134 Abs. 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt. Hinweis:
Die Zentrale Vergabestelle ist im Falle eines Nachprüfungsantrags verpflichtet, die
Vergabeakten, die auch die abgegebenen Teilnahmeanträge/Angebote enthalten, an die
Vergabekammer weiterzuleiten. Die Beteiligten haben ein Recht auf Akteneinsicht. Um
Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse zu wahren, teilen Sie uns konkret mit Bezug auf die
entsprechenden Dokumente des Angebotes mit, welche Informationen als Betriebs- und
Geschäftsgeheimnisse zu behandeln sind.
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
Gemäß § 160 Abs. 3 Satz 1 GWB ist ein
Nachprüfungsantrag nur dann zulässig, soweit - der Antragsteller den geltend gemachten
Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und
gegenüber dem Auftraggeber innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der
Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 GWB bleibt unberührt, - Verstöße gegen
Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, spätestens bis zum
Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur
Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, - Verstöße gegen
Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, spätestens bis zum
Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber
gerügt werden, - nicht mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des
Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. § 160 Abs. 3 Satz
1GWB gilt im Übrigen nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des
Vertrags nach § 135 Abs. 1 Nr. 2 GWB. § 134 Abs. 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt. Hinweis:
Die Zentrale Vergabestelle ist im Falle eines Nachprüfungsantrags verpflichtet, die
Vergabeakten, die auch die abgegebenen Teilnahmeanträge/Angebote enthalten, an die
Vergabekammer weiterzuleiten. Die Beteiligten haben ein Recht auf Akteneinsicht. Um
Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse zu wahren, teilen Sie uns konkret mit Bezug auf die
entsprechenden Dokumente des Angebotes mit, welche Informationen als Betriebs- und
Geschäftsgeheimnisse zu behandeln sind.
Informationen über elektronische Arbeitsabläufe
Die elektronische Rechnungsstellung wird akzeptiert
Bekanntmachungsangaben
Bevorzugtes Datum der Veröffentlichung: 2024-04-19+02:00 📅
Quelle: OJS 2024/S 079-238232 (2024-04-19)