Beratungsprojekt für Schulungs-, Bildungs- und Aufklärungs-maßnahmen gem. Paragraph 185 Abs. 2 Satz 6 SGB IX und Paragraph 29 SchwbAV für Schwerbehindertenvertretungen, Betriebs- und Personalräte sowie für Mitarbeitervertretungen gem. Kirchenrecht
Gemäß § 185 Abs. 3 SGB IX i.V. mit § 17 Abs. 1 Schwerbehinderten-Ausgleichsabgabeverordnung (SchwbAV) kann das Integrationsamt Schleswig-Holstein Maßnahmen fördern, die dazu dienen und geeignet sind, die Teilhabe schwerbehinderter Menschen am Arbeitsleben auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt zu ermöglichen, zu erleichtern oder zu sichern. Diese Maßnahmen müssen im Zuständigkeitsbereich Schleswig-Holsteins durchgeführt werden. Die Durchführung von Schulungs-, Bildungs- und Aufklärungsmaßnahmen ist eine Kernaufgabe des Integrationsamtes; sie ist in § 185 Abs. 2 Satz 6 SGB IX und § 29 SchwbAV definiert. Danach haben die Integrationsämter Schulungs- und Bildungsmaßnahmen für Schwerbehindertenvertretungen, Betriebs- und Personalräte sowie für Inklusionsbeauftragte der Arbeitgeber durchzuführen. Die Durchführung dieser Maßnahmen kann an Dritte/andere Träger übertragen werden, wenn dies erforderlich erscheint und die Integrationsämter an ihrer inhaltlichen Gestaltung maßgeblich beteiligt sind. Die ausgeschriebene Maßnahme ist eine Ergänzung des bestehenden eigenen Schulungsangebots. Projektgeber ist das Integrationsamt beim Ministerium für Soziales, Jugend, Familie, Senioren, Integration und Gleichstellung des Landes Schleswig-Holstein (MSJFSIG).
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2024-05-03.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2024-03-20.
Auftragsbekanntmachung (2024-03-20) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Beratungsprojekt für Schulungs-, Bildungs- und Aufklärungs-maßnahmen gem. Paragraph 185 Abs. 2 Satz 6 SGB IX und Paragraph 29 SchwbAV für Schwerbehindertenvertretungen, Betriebs- und Personalräte sowie für Mitarbeitervertretungen gem. Kirchenrecht
Referenznummer: ZV-L8-24-0355000-412.06
Kurze Beschreibung:
“Gemäß § 185 Abs. 3 SGB IX i.V. mit § 17 Abs. 1 Schwerbehinderten-Ausgleichsabgabeverordnung (SchwbAV) kann das Integrationsamt Schleswig-Holstein Maßnahmen...”
Kurze Beschreibung
Gemäß § 185 Abs. 3 SGB IX i.V. mit § 17 Abs. 1 Schwerbehinderten-Ausgleichsabgabeverordnung (SchwbAV) kann das Integrationsamt Schleswig-Holstein Maßnahmen fördern, die dazu dienen und geeignet sind, die Teilhabe schwerbehinderter Menschen am Arbeitsleben auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt zu ermöglichen, zu erleichtern oder zu sichern. Diese Maßnahmen müssen im Zuständigkeitsbereich Schleswig-Holsteins durchgeführt werden.
Die Durchführung von Schulungs-, Bildungs- und Aufklärungsmaßnahmen ist eine Kernaufgabe des Integrationsamtes; sie ist in § 185 Abs. 2 Satz 6 SGB IX und § 29 SchwbAV definiert. Danach haben die Integrationsämter Schulungs- und Bildungsmaßnahmen für Schwerbehindertenvertretungen, Betriebs- und Personalräte sowie für Inklusionsbeauftragte der Arbeitgeber durchzuführen. Die Durchführung dieser Maßnahmen kann an Dritte/andere Träger übertragen werden, wenn dies erforderlich erscheint und die Integrationsämter an ihrer inhaltlichen Gestaltung maßgeblich beteiligt sind. Die ausgeschriebene Maßnahme ist eine Ergänzung des bestehenden eigenen Schulungsangebots.
Projektgeber ist das Integrationsamt beim Ministerium für Soziales, Jugend, Familie, Senioren, Integration und Gleichstellung des Landes Schleswig-Holstein (MSJFSIG).
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Produkte/Dienstleistungen: Beratung in Sachen Chancengleichheit📦 Beschreibung
Beschreibung der Beschaffung:
“In Betrieben und Dienststellen in Schleswig-Holstein sollen Betriebs-/Personalräte, Mitar-beitervertretungen und Schwerbehindertenvertretungen durch die...”
Beschreibung der Beschaffung
In Betrieben und Dienststellen in Schleswig-Holstein sollen Betriebs-/Personalräte, Mitar-beitervertretungen und Schwerbehindertenvertretungen durch die ausgeschriebene Maß-nahme dazu befähigt werden, ihre Unternehmen für die Beschäftigung und Ausbildung schwerbehinderter Menschen zu sensibilisieren und den Inklusionsgedanken in den Be-trieben umzusetzen. Das Projekt muss durch seine beratende Tätigkeit maßgeblich dazu beitragen, dass die Teilhabe von Menschen mit Behinderung am Arbeitsleben (Aufnahme, Ausübung und Sicherung einer Beschäftigung) in Zusammenarbeit mit den Arbeitgebern und den Inklusionsbeauftragten in starker Vernetzung mit anderen Beteiligten ausgebaut wird.
Betriebs- und Personalräte und Mitarbeitervertretungen sowie Schwerbehindertenvertre-tungen in Großbetrieben, Klein- und Mittelbetrieben (KMU) sowie öffentlichen Unternehmen, Behörden und kirchliche Arbeitgeber haben u. a. die Aufgabe, die Eingliederung von Menschen mit Behinderung zu fördern. Durch den Erwerb entsprechender Kenntnisse sollen sie dazu beitragen, dass Schwierigkeiten für schwerbehinderte Menschen im Arbeitsleben verhindert bzw. beseitigt werden. Sie sind durch entsprechende Beratung und Schulung in der Lage, den Arbeitgeber oder die Inklusionsbeauftragten gem. § 181 SGB IX zu informieren und zu beraten bzw. die in der jeweiligen betrieblichen Situation notwendige Hilfe extern zu akquirieren. Während Interessenvertretungen in Großbetrieben fast immer über geeignete Möglichkeiten verfügen, sich die erforderlichen Kenntnisse anzueignen, ist das bei Klein- und Mittelbetrieben (KMU) häufig nicht der Fall. Aus diesem Grund ist eine Schwerpunktsetzung bei Interessenvertretungen in den Betrieben erforderlich, die noch keine oder unzureichende Kenntnisse über die Regelungen des SGB IX, Teil 3 zur Teilhabe von schwerbehinderten Menschen im Arbeitsleben haben. Interessenvertretungen der beratenden Zielgruppe müssen ihren Firmensitz / zumindest einen Betriebsteil in Schleswig-Holstein haben und in Schleswig-Holstein beratend tätig sein.
Beratungen sind für alle o.g. Zielgruppen zu erbringen.
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Zusätzliche Informationen:
“#Besonders geeignet für:selbst#”
Hauptstandort oder Erfüllungsort:
“Interessenvertretungen der beratenden Zielgruppe müssen ihren Firmensitz / zumindest einen Betriebsteil in Schleswig-Holstein haben und in...”
Hauptstandort oder Erfüllungsort
Interessenvertretungen der beratenden Zielgruppe müssen ihren Firmensitz / zumindest einen Betriebsteil in Schleswig-Holstein haben und in Schleswig-Holstein beratend tätig sein.
Mehr anzeigen Dauer
Datum des Beginns: 2025-01-01 📅
Datum des Endes: 2027-12-31 📅
Informationen über Optionen
Optionen ✅
Beschreibung der Optionen:
“Der Auftrag wird für die Dauer von drei Jahren ab dem 01.01.2025 mit einer Verlängerungsoption für zwei weitere Jahre als Zuwendung vergeben. Die...”
Beschreibung der Optionen
Der Auftrag wird für die Dauer von drei Jahren ab dem 01.01.2025 mit einer Verlängerungsoption für zwei weitere Jahre als Zuwendung vergeben. Die Verlängerungsoption beginnt bei Inanspruchnahme am 01.01.2028.
Mehr anzeigen Vergabekriterien
Preis ✅
Preis (Gewichtung): 30
Qualitätskriterium (Bezeichnung): Qualität des Konzeptes
Qualitätskriterium (Gewichtung): 40
Qualitätskriterium (Bezeichnung): Zielgruppenkompetenz
Qualitätskriterium (Gewichtung): 30
Titel
Los-Identifikationsnummer: LOT-0000
Verfahren Art des Verfahrens
Offenes Verfahren ✅ Administrative Informationen
Frist für den Eingang von Angeboten oder Teilnahmeanträgen: 2024-05-03 07:30:00 📅
Bedingungen für die Öffnung der Angebote: 2024-05-06 09:00:00 📅
Bedingungen für die Öffnung der Angebote (Informationen über die befugten Personen und das Öffnungsverfahren):
“Bieter und deren Bevollmächtigte sind zur Submission/Angebotsöffnung nicht zugelassen.”
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Mindestzeitraum, in dem der Bieter das Angebot aufrechterhalten muss: 60
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:
“Bietergemeinschaften sind zugelassen. Die in der Angebotsaufforderung genannten Nachweise sind auch für alle Parteien einer Bietergemeinschaft mit dem...”
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien
Bietergemeinschaften sind zugelassen. Die in der Angebotsaufforderung genannten Nachweise sind auch für alle Parteien einer Bietergemeinschaft mit dem Angebot vorzulegen. Alle Partner einer Bietergemeinschaft müssen das Angebot mit den dazugehörigen Vergabeunterlagen unterzeichnet einreichen sowie einen Konsortialführer benennen.
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Liste und kurze Beschreibung der Bedingungen:
“6. Eigenerklärung, dass eine Eintragung im Berufs- oder Handelsregister oder ein anderer, vergleichbarer Nachweis für die erlaubte Berufsausübung vorliegt...”
Liste und kurze Beschreibung der Bedingungen
6. Eigenerklärung, dass eine Eintragung im Berufs- oder Handelsregister oder ein anderer, vergleichbarer Nachweis für die erlaubte Berufsausübung vorliegt gem. § 44 Abs. 1 VgV.
Mehr anzeigen Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien:
“7. Eigenerklärung über den Nachweis einer entsprechend bestehenden Betriebshaftpflichtversicherung oder dass diese im Falle eines Vertragsabschlusses...”
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien
7. Eigenerklärung über den Nachweis einer entsprechend bestehenden Betriebshaftpflichtversicherung oder dass diese im Falle eines Vertragsabschlusses entsprechend abgeschlossen wird (gem. § 45 Abs. 1 Nr. 3 VgV).
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8. Erklärung über den Gesamtumsatz des Unternehmens sowie den Umsatz bezüglich der
Leistungsart die Gegenstand der Vergabe ist, getrennt nach den letzten drei Jahren (2021 - 2023).
Mehr anzeigen Technische und berufliche Fähigkeiten
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien:
“9. Eigenerklärung, ob im Falle eines Auftrages der Auftragnehmer Unteraufträge zu vergeben beabsichtigt. Hinweis: Im Fall der Inanspruchnahme von...”
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien
9. Eigenerklärung, ob im Falle eines Auftrages der Auftragnehmer Unteraufträge zu vergeben beabsichtigt. Hinweis: Im Fall der Inanspruchnahme von Unterauftragnehmern behält sich die GMSH vor, vor Zuschlagserteilung die entsprechende Verpflichtungserklärung und entsprechende Eignungsnachweise von den Nachunternehmern nachzufordern. Diese sind dann fristbewehrt der GMSH zu übersenden.
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10. Eigenerklärung (Formblatt) über mindestens 3 Referenzen maximal 6 Referenzen der im Wesentlichen in den letzten 3 Jahren (2021 - 2023) erbrachten vergleichbaren Leistungen in den in der Leistungsbeschreibung beschriebenen Arbeitsbereichen unter Angabe von Leistungsumfang, Dauer des Vertrages, Auftraggeber sowie der Auftragssumme mit Ansprechpartner, Telefonnummer und E-Mail-Adresse.
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11. Eigenerklärung mit Nachweis über abgeschlossenes Hochschulstudium des einzusetzenden Personals.
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12. Eigenerklärung mit Nachweis über mindestens dreijährige berufliche Erfahrungen und Kompetenzen des einzusetzenden Personals in den beschriebenen Arbeitsbereichen.
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13. Eigenerklärung mit Nachweis über Berufserfahrung des einzusetzenden Personals im Umgang mit der beschriebenen Zielgruppe.
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14. Eigenerklärung mit Nachweis über juristische und betriebswirtschaftliche sowie pädagogische und/oder psychologische Kenntnisse und Erfahrungen des einzusetzenden Personals.
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15. Nachweis über Arbeitskontakte zu Interessenvertretungen schleswig-holsteinischer Unternehmen, insbesondere zu Klein- und Mittelständischen Betrieben.
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16. Nachweis über Arbeitskontakte zu Einzelgewerkschaften und Arbeitskreisen für Schwerbehindertenpolitik.
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17. Nachweis über Arbeitskontakte mit dem Integrationsamt, den Integrationsfachdiensten in Schleswig-Holstein, den Reha-Trägern, der Agentur für Arbeit, den Jobcentern, den Arbeitsgemeinschaften für Schwerbehindertenvertretungen in der schleswig-holsteinischen Wirtschaft und dem öffentlichen Dienst sowie zu den einheitlichen Ansprechstellen für Arbeitgebende.
Mehr anzeigen Bedingungen für die Teilnahme
Rechtsform der Gruppe von Wirtschaftsteilnehmern, an die der Auftrag vergeben werden soll:
“Arbeitsgemeinschaft (mindestens GbR)”
“Die EU-Richtlinie 24/2014 fordert die barrierefreie Bereitstellung der Vergabeunterlagen
(Ausschreibungsunterlagen, Fragen und Antworten Kataloge,...”
Die EU-Richtlinie 24/2014 fordert die barrierefreie Bereitstellung der Vergabeunterlagen
(Ausschreibungsunterlagen, Fragen und Antworten Kataloge, Änderungspakete) für Sie als Wirtschaftsteilnehmer. Wir stellen Ihnen diese Vergabeunterlagen unter www.e-vergabe-sh.de zur Verfügung. Bei allen europaweiten Ausschreibungen ist seit 18.10.2018 das gesamte Vergabeverfahren elektronisch abzuwickeln. Das bedeutet für die Bewerber und Bieter, dass Teilnahmeanträge und Angebote nur noch in elektronischer Form über unsere Vergabeplattform www.e-vergabe-sh.de eingereicht werden können. Die Kommunikation
während des Ausschreibungsverfahrens wird ebenfalls nur noch in elektronischer Form erfolgen. Aus diesem Grund weisen wir darauf hin, dass eine kostenlose Registrierung auf unser Vergabeplattform: www.e-vergabe-sh.de für eine Bewerbung bzw. Angebotsabgabe zwingend notwendig ist. Nach der Registrierung müssen Sie sich mit der e-Vergabe-Plattform der GMSH verknüpfen. Eine Abgabe der Teilnahmeanträge/ Angebote in Papierform ist bei dieser Ausschreibung nicht mehr möglich. Teilnahmeanträge / Angebote, die in Papierform eingehen, werden seitens der GMSH bei der Prüfung und Wertung nicht mehr berücksichtigt. Für bereits registrierte Wirtschaftsteilnehmer ändert sich der Prozessablauf nicht.
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Mit dem ANGEBOT sind zusätzlich folgende Unterlagen einzureichen:
1. Unterschriebenes Angebotsschreiben (Formblatt)mit den Erklärungen, dass Sie die Ausschreibungsbedingungen anerkennen und keine Kartellabreden, Preisbindungen oder ähnliche Abreden getroffen haben und die Wirksamkeit unternehmenseigener Allgemeiner Geschäftsbedingungen (AGB) ausschließen. Erklärung, dass keine Ausschlussgründe nach § 123 GWB, § 124 GWB und § 128 GWB vorliegen bzw. Darstellung von Selbstreinigungsmaßnahmen nach § 125 GWB (Formblatt).
2. Aussagekräftige Unternehmensdarstellung inkl. Leistungsportfolio (Name, Anschrift, Rechtsform, Eigentümerstruktur, Organisatorischer Aufbau, Unternehmensgröße, Personal, Standorte, Gründungsdatum, Historie, Telefon und Telefaxnummer, E-Mail-Adresse, Umsatzsteueridentifikationsnummer und der Bankverbindung).
3. Eigenerklärung, dass ein Auszug aus dem Wettbewerbsregister keine negativen Eintragungen enthält.
4. Eigenerklärung (Formblatt) zu Aufträgen und Konzessionen oberhalb der EU-Schwellenwerte zur Umsetzung von Artikel 5k der Verordnung (EU) Nr. 833/2014 über restriktive Maßnahmen angesichts der Handlungen Russlands, die die Lage in der Ukraine destabilisieren, eingefügt mit der Verordnung (EU) 2022/576 des Rates vom 08. April 2022.
5. Bieter sowie deren Nachunternehmer und Verleiher von Arbeitskräften, soweit diese bereits bei Angebotsabgabe bekannt sind, müssen die gem. § 4 Abs. 1 Satz 1 VGSH erforderlichen Verpflichtungserklärungen mit Einreichung des Angebots abgeben. Die Verpflichtungserklärung zur Zahlung des Vergabemindestlohns ist Bestandteil der Vergabeunterlagen.
Mehr anzeigen Körper überprüfen
Name: Vergabekammer Schleswig-Holstein
Nationale Registrierungsnummer: t:04319884542
Postanschrift: Düsternbrooker Weg 94
Postleitzahl: 24105
Postort: Kiel
Region: Kiel, Kreisfreie Stadt🏙️
Land: Deutschland 🇩🇪
E-Mail: vergabekammer@wimi.landsh.de📧
Telefon: +49 4319884542📞
Fax: +49 4319884702 📠
URL: https://www.e-vergabe-sh.de🌏 Dienststelle, bei der Informationen über das Überprüfungsverfahren eingeholt werden können
Name: Gebäudemanagement Schleswig-Holstein AöR, Fachbereich 412
Nationale Registrierungsnummer: 01-2002-79
Postanschrift: Küterstrasse 30
Postleitzahl: 24103
Postort: Kiel
Region: Kiel, Kreisfreie Stadt🏙️
Land: Deutschland 🇩🇪
E-Mail: e-vergabe-beschaffung@gmsh.de📧
Telefon: +49 4315991940📞
URL: https://www.e-vergabe-sh.de🌏 Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
“Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung oder in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind spätestens bis zum Ablauf der Frist...”
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung oder in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber zu rügen. Im Übrigen sind Verstöße gegen Vergabevorschriften innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen nach Kenntnis gegenüber dem Auftraggeber zu rügen. Ein Nachprüfungsantrag ist innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, bei der zuständigen Vergabekammer zu stellen (§ 160 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB)).Die o.a. Fristen gelten nicht, wenn der Auftraggeber gemäß § 135 Absatz 1 Nr. 2 GWB den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist. Setzt sich ein Auftraggeber über die Unwirksamkeit eines geschlossenen Vertrages hinweg, indem er die Informations- und Wartepflicht missachtet (§ 134 GWB) oder ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist, kann die Unwirksamkeit nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union (§ 135 GWB).
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Die elektronische Rechnungsstellung wird akzeptiert
Die elektronische Bestellung wird verwendet
Elektronische Zahlung wird verwendet
Quelle: OJS 2024/S 058-170065 (2024-03-20)