Zusätzliche Informationen
Die Angebotsabgabe ist nur „elektronisch in Textform“ möglich.
Nicht formgerechte Angebote müssen aus formalen Gründen von der Wertung ausgeschlossen werden.
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Ausschreibungsanlagen, die ausgefüllt mit dem Angebot vom Bieter einzureichen sind:
- Formblatt 633 - Angebotsschreiben
- Formblatt 221/222 - Angaben zur Preisermittlung
- Formblatt 234 - Erklärung Bieter-/Arbeitsgemeinschaft (wenn zutreffend)
- Formblatt 235 - Verzeichnis der Leistungen/Kapazitäten anderer Unternehmen
- Formblatt LMBV-Aufsicht-Personal-L-DL - Personal für Leitung und Aufsicht (bezogen auf die zu vergebende Leistung)
- Formblatt 124-LD - Eigenerklärung zur Eignung (wenn zutreffend)
- Formblatt LMBV-Eigenerklärung wg. Art. 5k) EU-VO 2022-576_Sanktionen
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Ausschreibungsanlagen, die ausgefüllt durch den Bieter auf gesondertes Verlangen der Vergabestelle einzureichen sind:
- Urkalkulation
- Formblatt 223 - Aufgliederung der Einheitspreise/sonstige Preisermittlungsgrundlagen
- Formblatt 236 - Verpflichtungserklärung anderer Unternehmen
- bei Nachunternehmereinsatz: Eignungsnachweise/Referenzen Nachunternehmer
- das Formblatt Entsorgungskonzept (Muster LMBV vom 27.11.2019, Anlage 1 der T/A/5/19)
- Unbedenklichkeitsbescheinigung der zuständigen Krankenkasse mit Angabe der Zahl der gemeldeten Beschäftigten.
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Der Auftragnehmer hat nach Versand des Informationsschreibens 333 (Info über beabsichtigte Vergabe) dem Projektmanagement innerhalb von 14 Kalendertagen folgende Nachweise zu übergeben:
- Die für die Ausführung maßgeblich vorgesehene Gerätetechnik (Fbl. LMBV-GV)
- Schwimmfähigkeitsnachweis, Kentersicherheitsnachweis und Prüfung durch anerkannten Sachverständigen (für zum Einsatz kommende Saugbagger, Transportboote, Pontons usw.)
- entsprechende Zulassungen als schwimmendes Gerät, technischen und statischen Nachweise, Konformitätserklärungen, Gerätedatenblätter, Schiffsnummern für schwimmende Technik (Europäische Schiff-Nummer (ENI-Nr.)), Zulassung als schwimmendes Gerät.
Die Kostenfolgen im Falle einer Nichtzulassung der Technik trägt allein der Auftragnehmer.
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Der Auftragnehmer hat spätestens 14 - Tage vor Beginn der Verwertung u. Entsorgung das Formblatt Entsorgungskonzept vorzulegen, siehe Muster LMBV vom 27.11.2019, Anlage 1 der T/A/5/19 im Rahmen der Realisierung.
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Folgende Leistungen sind entsprechend Selbstausführungsgebot durch den
Auftragnehmer zu kalkulieren und auszuführen:
022 Verspülen Sed. II 2025
074 - Saug,- u. Spülbaggern
Pos. 01.05.00100 bis 01.05.02000
074 - Saug,- u. Spülbaggern Rückbau Abrüsten
Pos. 01.06.00100 bis 01.06.00900
022 Beräumen Sed. II 2025
092 - Schlammentwässerung Beräumung Sed.II
Pos. 02.04.00100 bis 02.04.01100
022 Beräumen Sed. II 2026
092 - Schlammentwässerung Beräumung Sed.II
Pos. 03.04.00100 bis 03.04.01000
Optional Verspülen und Beräumen Sed.III 2025/2026
022 Verspülen Sed.III 2025
074 - Saug-/Spülbaggern
Pos. 04.06.00100 bis 04.06.01900
022 Verspülen u. Beräumen Sed.III 2026
074 - Saug-/Spülbaggern
Pos. 05.05.00100 bis 04.06.01200
074 - Saug,- u. Spülbaggern Rückbau Abrüsten
Pos. 05.06.00100 bis 05.06.00900
092 - Schlammentwässerung Beräumung Sed.III
Pos. 05.09.00100 bis 05.09.01000
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Zu den Entsorgungspositionen:
Nach § 132 Abs. 2 Nr. 1 GWB kann der Leistungsumfang im Rahmen der Entsorgung in Form einer Zulageposition bis zur vorgesehenen Gesamtmenge bei Bedarf erweitert werden.