Zur Unterstützung und Verbesserung der Planungs- und Release Managementprozesse im Rahmen des Betriebs und der Weiterentwicklung der BayernCloud Schule (ByCS) sollen für das Bayerische Staatsministerium für Unterricht und Kultus (StMUK) die Anwendungen Jira und Confluence der Fa. Atlassian beschafft werden. Gegenstand des Vergabeverfahrens sind die Unterstützung bei der Migration aus Bestandssystemen, die Bereitstellung (Hosting) und der Betrieb einer Jira- und einer Confluence-Instanz. Der Auftrag umfasst auch die laufende Aktualisierung der beiden Produkte während der gesamten Laufzeit sowie die Bereitstellung, Installation und Konfiguration von kostenlosen und kostenpflichtigen Plug-ins. Während der Laufzeit kann der Auftraggeber (AG) auch Beratungsleistungen in Anspruch nehmen.
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2024-05-27.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2024-04-26.
Auftragsbekanntmachung (2024-04-26) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Bereitstellung und Betrieb einer Jira und Confluence Instanz für das Bayerische Staatsministerium für Unterricht und Kultus (StMUK)
Referenznummer: 2024BRE000006
Kurze Beschreibung:
Zur Unterstützung und Verbesserung der Planungs- und Release Managementprozesse im Rahmen des Betriebs und der Weiterentwicklung der BayernCloud Schule (ByCS) sollen für das Bayerische Staatsministerium für Unterricht und Kultus (StMUK) die Anwendungen Jira und Confluence der Fa. Atlassian beschafft werden.
Gegenstand des Vergabeverfahrens sind die Unterstützung bei der Migration aus Bestandssystemen, die Bereitstellung (Hosting) und der Betrieb einer Jira- und einer Confluence-Instanz. Der Auftrag umfasst auch die laufende Aktualisierung der beiden Produkte während der gesamten Laufzeit sowie die Bereitstellung, Installation und Konfiguration von kostenlosen und kostenpflichtigen Plug-ins. Während der Laufzeit kann der Auftraggeber (AG) auch Beratungsleistungen in Anspruch nehmen.
Zur Unterstützung und Verbesserung der Planungs- und Release Managementprozesse im Rahmen des Betriebs und der Weiterentwicklung der BayernCloud Schule (ByCS) sollen für das Bayerische Staatsministerium für Unterricht und Kultus (StMUK) die Anwendungen Jira und Confluence der Fa. Atlassian beschafft werden.
Gegenstand des Vergabeverfahrens sind die Unterstützung bei der Migration aus Bestandssystemen, die Bereitstellung (Hosting) und der Betrieb einer Jira- und einer Confluence-Instanz. Der Auftrag umfasst auch die laufende Aktualisierung der beiden Produkte während der gesamten Laufzeit sowie die Bereitstellung, Installation und Konfiguration von kostenlosen und kostenpflichtigen Plug-ins. Während der Laufzeit kann der Auftraggeber (AG) auch Beratungsleistungen in Anspruch nehmen.
Die initiale Laufzeit des Vertrages startet mit dem Zuschlag und beträgt 12 Monate. Der Vertrag kann einseitig durch den Auftraggeber dreimal um je 12 Monate verlängert werden.
Der Auftraggeber behält sich als optionale Leistung vor, die Authentisierung und die Autorisierung von Nutzern zu einem späteren Zeitpunkt dem ByCS-IAM (Keycloak) mittels Anbindung per Open ID Connect (OIDC) zu übertragen.
Der Auftragnehmer ist verpflichtet, optional eine Jira Service Management Komponente zur Verfügung zu stellen und zu betreiben.
Der Auftragnehmer hat auf Anforderung des Auftraggebers optional kostenlose und/oder kostenpflichtige Plug-ins zu installieren, zu betreiben und bei Bedarf zu konfigurieren.
Für die Beratung des Auftraggebers ist ein optionales Beratungsbudget in Höhe von maximal 320 Beratertagen vorgesehen.
siehe 2.14 Leistungsbeschreibung
Die initiale Laufzeit des Vertrages startet mit dem Zuschlag und beträgt 12 Monate. Der Vertrag kann einseitig durch den Auftraggeber dreimal um je 12 Monate verlängert werden.
Der Auftraggeber behält sich als optionale Leistung vor, die Authentisierung und die Autorisierung von Nutzern zu einem späteren Zeitpunkt dem ByCS-IAM (Keycloak) mittels Anbindung per Open ID Connect (OIDC) zu übertragen.
Der Auftragnehmer ist verpflichtet, optional eine Jira Service Management Komponente zur Verfügung zu stellen und zu betreiben.
Der Auftragnehmer hat auf Anforderung des Auftraggebers optional kostenlose und/oder kostenpflichtige Plug-ins zu installieren, zu betreiben und bei Bedarf zu konfigurieren.
Für die Beratung des Auftraggebers ist ein optionales Beratungsbudget in Höhe von maximal 320 Beratertagen vorgesehen.
siehe 2.14 Leistungsbeschreibung
Vergabekriterien
Preis ✅
Preis (Gewichtung): 100
Titel
Los-Identifikationsnummer: LOT-0001 Beschreibung
Ort der Leistung: München, Kreisfreie Stadt🏙️
Hauptstandort oder Erfüllungsort:
Die beiden Atlassian-Anwendungen dürfen nur bei einem externen IT-Dienstleister in der EU bzw. dem EWR zuzüglich der Schweiz gehostet werden.
Postleitzahl: 80333
Stadt: München, Leistungsort gemäß Ziffer 4 EVB-IT Cloud AGB für Hosting der Atlassian-Anwendungen: in der EU/dem EWR zuzüglich der Schweiz
Land: Deutschland 🇩🇪
Verfahren Art des Verfahrens
Offenes Verfahren ✅
Rechtsgrundlage: Richtlinie 2014/24/EU
Administrative Informationen
Frist für den Eingang von Angeboten oder Teilnahmeanträgen: 2024-05-27 10:00:00 📅
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Mindestzeitraum, in dem der Bieter das Angebot aufrechterhalten muss: 95 Tage Bedingungen für die Einreichung eines Angebots
Die Bieter können mehrere Angebote einreichen
Fortgeschrittene oder qualifizierte elektronische Signatur oder Siegel (im Sinne der Verordnung (EU) Nr 910/2014) erforderlich
Elektronische Rechnungsstellung: Erforderlich
Die elektronische Bestellung wird verwendet ✅
Elektronische Zahlung wird verwendet ✅
Frist für die Anforderung zusätzlicher Informationen: 2024-05-13 10:00:00 📅
Zusätzliche Informationen:
Nachforderungen erfolgen im Rahmen der anwendbaren Verfahrensordnung zum Vergabeverfahren (§ 56 VgV).
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien:
innerhalb der letzten 5 Jahre ab Bekanntmachung des Vergabeverfahrens mindestens 2 vergleichbare Aufträge für den Zeitraum von mindestens 24 Monaten und mindestens 100 Nutzern bei denen jeweils das Hosting von Atlassian Instanzen (Jira und Confluence) Gegenstand des Auftrags waren; ISO 27001 oder mindestens gleichwertige Zertifizierung Bieter; C5-Testat oder ISO 27017 Zertifizierung Rechenzentrum: siehe https://www.evergabe.bayern.de/evergabe.bieter/api/external/subproject/dcc02c3e-91b8-4c78-82e7-ad4d052dde91/suitabilitycriteria, zu ISO 27001-Zertifizierung oder mindestens gleichwertige Zertifizierung Bieter: Sofern zum Zeitpunkt der Angebotsabgabe noch keine ISO 27001 Zertifizierung oder eine mindestens gleichwertige Zertifizierung vorliegt, hat der Bieter darzustellen, welche Schritte zur Erreichung des entsprechenden Zertifikats unternommen wurden. Aus den Darstellungen muss für den Auftraggeber plausibel hervorgehen, dass eine Zertifizierung spätestens zum Leistungsbeginn erfolgen wird.
innerhalb der letzten 5 Jahre ab Bekanntmachung des Vergabeverfahrens mindestens 2 vergleichbare Aufträge für den Zeitraum von mindestens 24 Monaten und mindestens 100 Nutzern bei denen jeweils das Hosting von Atlassian Instanzen (Jira und Confluence) Gegenstand des Auftrags waren; ISO 27001 oder mindestens gleichwertige Zertifizierung Bieter; C5-Testat oder ISO 27017 Zertifizierung Rechenzentrum: siehe https://www.evergabe.bayern.de/evergabe.bieter/api/external/subproject/dcc02c3e-91b8-4c78-82e7-ad4d052dde91/suitabilitycriteria, zu ISO 27001-Zertifizierung oder mindestens gleichwertige Zertifizierung Bieter: Sofern zum Zeitpunkt der Angebotsabgabe noch keine ISO 27001 Zertifizierung oder eine mindestens gleichwertige Zertifizierung vorliegt, hat der Bieter darzustellen, welche Schritte zur Erreichung des entsprechenden Zertifikats unternommen wurden. Aus den Darstellungen muss für den Auftraggeber plausibel hervorgehen, dass eine Zertifizierung spätestens zum Leistungsbeginn erfolgen wird.
Bedingungen für die Teilnahme
Ausschlussgrund:
Beteiligung an einer kriminellen Vereinigung
Falsche Angaben, verweigerte Informationen, die nicht in der Lage sind, die erforderlichen Unterlagen vorzulegen, und haben vertrauliche Informationen über dieses Verfahren erhalten.
Interessenkonflikt aufgrund seiner Teilnahme an dem Vergabeverfahren
+ 5 weitere
Rein innerstaatliche Ausschlussgründe
Schwere Verfehlung im Rahmen der beruflichen Tätigkeit
Verstoß gegen sozialrechtliche Verpflichtungen
Zahlung der Sozialversicherungsbeiträge
Zahlungsunfähigkeit
Beschreibung der Ausschlussgründe:
gemäß §§ 42 Abs. 1, 57 VgV, §§ 123, 124 GWB: Sollten für den Bieter bzw. sein Unternehmen fakultative Ausschlussgründe nach § 124 GWB vorliegen, so hat er diese im Arbeitsschritt Eignungskriterien des Angebotsassistenten der eVergabe zu erklären, weshalb diese nicht zu einem Ausschluss vom Verfahren führen sollen. Der Auftraggeber entscheidet im Rahmen der Angebotsprüfung über den Ausschluss.
gemäß §§ 42 Abs. 1, 57 VgV, §§ 123, 124 GWB: Sollten für den Bieter bzw. sein Unternehmen fakultative Ausschlussgründe nach § 124 GWB vorliegen, so hat er diese im Arbeitsschritt Eignungskriterien des Angebotsassistenten der eVergabe zu erklären, weshalb diese nicht zu einem Ausschluss vom Verfahren führen sollen. Der Auftraggeber entscheidet im Rahmen der Angebotsprüfung über den Ausschluss.
Mit der Angebotsabgabe hat der Bieter zu erklären, dass…
… keine Person, deren Verhalten dem Unternehmen zuzurechnen ist, wegen einer der in § 123 Abs. 1 GWB genannten Straftaten (z.B. §§ 129 - 129b, 89c, 261, 263, 264, 299 - 299b, 108e, 333 -335a,232 - 233a StGB, Art. 2 § 2 IntBestG) oder vergleichbarer Vorschriften anderer Staaten verurteilt und auch nicht aus denselben Gründen eine Geldbuße nach § 30 OWiG gegen das Unternehmen festgesetzt worden ist.
… sein Unternehmen seine Verpflichtungen zur Zahlung von Steuern, Abgaben und Beiträgen zur Sozialversicherung ordnungsgemäß erfüllt hat.
… das Unternehmen bei der Ausführung öffentlicher Aufträge nicht gegen geltende menschen-, umwelt-, sozial- oder arbeitsrechtliche Verpflichtungen verstoßen hat. Insbesondere dass: - gemäß § 7 Abs.1AGG, § 3 Abs. 1 EntgTranspG und § 2 Nr. 7 AEntG Frauen und Männern für gleiche oder gleichwertige Arbeit gleiches Entgelt gewährt wird, - gemäß § 3 Gesetz über die unternehmerischen Sorgfaltspflichten in Lieferketten die in Abschnitt 2 dieses Gesetzes festgelegten menschenrechtlichen und umweltbezogenen Sorgfaltspflichten in angemessener Weise beachtet werden, - den Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern wenigstens diejenigen Mindestarbeitsbedingungen einschließlich des Mindestentgeltsgewährt werden, die nach dem Mindestlohngesetz (MiLoG), einem nach dem Tarifvertragsgesetz mit den Wirkungen des Arbeitnehmer-Entsendegesetzes (AEntG) für allgemein verbindlich erklärten Tarifvertrag, oder einer nach den §§ 7, 7a oder 11 AEntG oder § 3a des AÜG erlassenen Rechtsverordnung für die betreffende Leistung verbindlich vorgegeben werden, - kein Ausschlussgrund nach § 21AEntG, § 19 MiLoG, § 21SchwarzArbG und § 22 LkSG vorliegt, - gegen das Unternehmen keine Geldbuße von mindestens 2.500 € wegen eines Verstoßes nach § 23 AEntG oder § 21 MiLoG verhängt wurde, - gegen das Unternehmen oder einen Vertretungsberechtigten keine Freiheitsstrafe von mehr als drei Monaten und keine Geldstrafe von mehr als 90 Tagessätzen oder Geldbuße von mindestens 2.500 € wegen Verstoßes gegen eine in § 21 SchwarzArbG aufgeführte Vorschrift verhängt wurde.
… sein Unternehmen nicht zahlungsunfähig ist, über das Vermögen des Unternehmens kein Insolvenzverfahren oder vergleichbares Verfahren beantragt oder eröffnet ist oder mangels Masse abgelehnt worden ist und es sich auch nicht in Liquidation befindet oder seine Tätigkeit eingestellt hat.
… sein Unternehmen keine schweren Verfehlungen begangen hat, die seine Integrität als Auftragnehmer für öffentliche Aufträge in Frage stellen. Dies gilt auch für Personen, deren Verhalten dem Unternehmen zuzurechnen ist.
… sein Unternehmen keine vorsätzlich unzutreffenden Erklärungen abgegeben hat, keine irreführenden Informationen übermittelt und mit anderen Unternehmen keine Vereinbarungen getroffen hat, die eine Verhinderung, Einschränkung oder Verfälschung des Wettbewerbs bezwecken oder bewirken.
Der Bieter muss mit der Angebotsabgabe das in den Vergabeunterlagen beiliegende Formblatt „Schutzerklärung Scientology“ zur Kenntnis nehmen und dessen Inhalt akzeptieren (gemäß Bekanntmachung der Bayerischen Staatsregierung vom 29. Oktober 1996 Nr. 476-2-151 (AllMBl. S.701, StAnz. Nr. 44)).
Der Bieter muss mit der Angebotsabgabe das in den Vergabeunterlagen beiliegende Formblatt „Schutzerklärung Scientology“ zur Kenntnis nehmen und dessen Inhalt akzeptieren (gemäß Bekanntmachung der Bayerischen Staatsregierung vom 29. Oktober 1996 Nr. 476-2-151 (AllMBl. S.701, StAnz. Nr. 44)).
Mit der Angebotsabgabe hat der Bieter zu erklären, dass er nicht zu den in Artikel 5 k) Absatz 1 der Verordnung (EU) Nr. 833/2014 in der Fassung des Art. 1 Ziff. 23 der Verordnung (EU) 2022/576 des Rates vom 8. April 2022 über restriktive Maßnahmen angesichts der Handlungen Russlands, die die Lage in der Ukraine destabilisieren, genannten Personen oder Unternehmen, die einen Bezug zu Russland im Sinne der Vorschrift aufweisen, gehört. Ebenso hat er dies für seine am Auftrag beteiligten Unterauftragnehmer, Lieferanten oder Unternehmen, deren Kapazitäten im Zusammenhang mit der Erbringung des Eignungsnachweises in Anspruch genommen werden, zu erklären, auf die mehr als 10 % des Auftragswerts entfällt. Zudem bestätigt er und stellt sicher, dass auch während der Vertragslaufzeit keine derartigen Unterauftragnehmer, Lieferanten oder Unternehmen, deren Kapazitäten im Zusammenhang mit der Erbringung des Eignungsnachweises in Anspruch genommen werden, eingesetzt werden.
Mit der Angebotsabgabe hat der Bieter zu erklären, dass er nicht zu den in Artikel 5 k) Absatz 1 der Verordnung (EU) Nr. 833/2014 in der Fassung des Art. 1 Ziff. 23 der Verordnung (EU) 2022/576 des Rates vom 8. April 2022 über restriktive Maßnahmen angesichts der Handlungen Russlands, die die Lage in der Ukraine destabilisieren, genannten Personen oder Unternehmen, die einen Bezug zu Russland im Sinne der Vorschrift aufweisen, gehört. Ebenso hat er dies für seine am Auftrag beteiligten Unterauftragnehmer, Lieferanten oder Unternehmen, deren Kapazitäten im Zusammenhang mit der Erbringung des Eignungsnachweises in Anspruch genommen werden, zu erklären, auf die mehr als 10 % des Auftragswerts entfällt. Zudem bestätigt er und stellt sicher, dass auch während der Vertragslaufzeit keine derartigen Unterauftragnehmer, Lieferanten oder Unternehmen, deren Kapazitäten im Zusammenhang mit der Erbringung des Eignungsnachweises in Anspruch genommen werden, eingesetzt werden.
Öffentliche Auftraggeber sind nach § 19 Abs. 4 des Gesetzes zur Regelung eines allgemeinen Mindestlohns (MiLoG) und nach § 6 Abs. 1 des Wettbewerbsregistergesetzes (WRegG) bei Aufträgen ab einer Höhe von 30.000 EUR netto verpflichtet, für den Bieter, der den Zuschlag erhalten soll, vor der Zuschlagserteilung eine Auskunft aus dem Wettbewerbsregister anzufordern. Vor der Auftragsvergabe wird von der Vergabestelle des Auftraggebers eine Auskunft aus dem Wettbewerbsregister eingeholt. Angaben zur Einholung der Auskunft sind vom Bieter mit Abgabe des Angebots zu erteilen. Für die Erteilung eines Zuschlages kommt nur ein Bieter in Betracht, der keine auftragsverhindernden Eintragungen besitzt.
Öffentliche Auftraggeber sind nach § 19 Abs. 4 des Gesetzes zur Regelung eines allgemeinen Mindestlohns (MiLoG) und nach § 6 Abs. 1 des Wettbewerbsregistergesetzes (WRegG) bei Aufträgen ab einer Höhe von 30.000 EUR netto verpflichtet, für den Bieter, der den Zuschlag erhalten soll, vor der Zuschlagserteilung eine Auskunft aus dem Wettbewerbsregister anzufordern. Vor der Auftragsvergabe wird von der Vergabestelle des Auftraggebers eine Auskunft aus dem Wettbewerbsregister eingeholt. Angaben zur Einholung der Auskunft sind vom Bieter mit Abgabe des Angebots zu erteilen. Für die Erteilung eines Zuschlages kommt nur ein Bieter in Betracht, der keine auftragsverhindernden Eintragungen besitzt.
Die Abgabe des Angebots hat unter Verwendung elektronischer Mittel über die Vergabeplattform (www.auftraege.bayern.de) in Textform § 126b Bürgerliches Gesetzbuch (BGB) zu erfolgen. Die Vergabestelle übermittelt Nachrichten aus dem Verfahren grundsätzlich nur über den Angebotsassistenten der Vergabeplattform und versendet parallel – rein informatorisch – jeweils eine E-Mail-Nachricht (Info-E-Mail) an die in Ihrem Profil hinterlegte E-Mail-Adresse. Verwenden Sie für die Kommunikation mit der Vergabestelle die Nachrichtenfunktion im Angebotsassistenten der Vergabeplattform. Eine elektronische Rechnungsstellung ist zulässig, aber nicht zwingend erforderlich. Weitere Informationen und Unterlagen sind in den Vergabeunterlagen enthalten und zu beachten.
Die Abgabe des Angebots hat unter Verwendung elektronischer Mittel über die Vergabeplattform (www.auftraege.bayern.de) in Textform § 126b Bürgerliches Gesetzbuch (BGB) zu erfolgen. Die Vergabestelle übermittelt Nachrichten aus dem Verfahren grundsätzlich nur über den Angebotsassistenten der Vergabeplattform und versendet parallel – rein informatorisch – jeweils eine E-Mail-Nachricht (Info-E-Mail) an die in Ihrem Profil hinterlegte E-Mail-Adresse. Verwenden Sie für die Kommunikation mit der Vergabestelle die Nachrichtenfunktion im Angebotsassistenten der Vergabeplattform. Eine elektronische Rechnungsstellung ist zulässig, aber nicht zwingend erforderlich. Weitere Informationen und Unterlagen sind in den Vergabeunterlagen enthalten und zu beachten.
Der Bewerber/Bieter hat etwaige Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung oder den Vergabeunterlagen erkennbar sind, spätestens bis zum Ablauf der in dieser Bekanntmachung unter 5.1.12 genannten Frist gegenüber dem Auftraggeber (bei der unter 8.1 genannten Organisation) zu rügen (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 2 und 3 GWB). Etwaige sonstige Verstöße gegen Vergabevorschriften haben Bewerber/Bieter innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen nach Kenntnisnahme gegenüber dem Auftraggeber (bei der unter 8.1 genannten Organisation) zu rügen (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 GWB). Hilft der Auftraggeber dem gerügten Verstoß gegen Vergabevorschriften nicht ab, kann der Bewerber/Bieter innerhalb einer Frist von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, einen Antrag auf Einleitung eines vergaberechtlichen Nachprüfungsverfahrens stellen (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 4 GWB). Bei Nichteinhaltung der vorgenannten Fristen ist der Bewerber/Bieter mit seiner Rüge präkludiert und ein etwaiger darauf gestützter Nachprüfungsantrag unzulässig.
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
Der Bewerber/Bieter hat etwaige Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung oder den Vergabeunterlagen erkennbar sind, spätestens bis zum Ablauf der in dieser Bekanntmachung unter 5.1.12 genannten Frist gegenüber dem Auftraggeber (bei der unter 8.1 genannten Organisation) zu rügen (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 2 und 3 GWB). Etwaige sonstige Verstöße gegen Vergabevorschriften haben Bewerber/Bieter innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen nach Kenntnisnahme gegenüber dem Auftraggeber (bei der unter 8.1 genannten Organisation) zu rügen (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 GWB). Hilft der Auftraggeber dem gerügten Verstoß gegen Vergabevorschriften nicht ab, kann der Bewerber/Bieter innerhalb einer Frist von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, einen Antrag auf Einleitung eines vergaberechtlichen Nachprüfungsverfahrens stellen (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 4 GWB). Bei Nichteinhaltung der vorgenannten Fristen ist der Bewerber/Bieter mit seiner Rüge präkludiert und ein etwaiger darauf gestützter Nachprüfungsantrag unzulässig.
Informationen über elektronische Arbeitsabläufe
Die elektronische Rechnungsstellung wird akzeptiert
Bekanntmachungsangaben
Bevorzugtes Datum der Veröffentlichung: 2024-04-26+02:00 📅
Quelle: OJS 2024/S 084-252808 (2024-04-26)
Auftragsbekanntmachung (2024-05-14) Verfahren Administrative Informationen
Frist für den Eingang von Angeboten oder Teilnahmeanträgen: 2024-06-03 10:00:00 📅
Mindestzeitraum, in dem der Bieter das Angebot aufrechterhalten muss: 88 Tage Bedingungen für die Einreichung eines Angebots
Frist für die Anforderung zusätzlicher Informationen: 2024-05-21 10:00:00 📅
Ergänzende Informationen Bekanntmachungsangaben
Bevorzugtes Datum der Veröffentlichung: 2024-05-14+02:00 📅
Änderungen Andere zusätzliche Informationen
Hauptgrund für die Änderung: Korrektur – Beschaffer
Angaben zu Änderungen
Fassung der zu ändernden vorigen Bekanntmachung: b5295a68-2092-449c-a447-ad1c0d364f7a-01
Quelle: OJS 2024/S 095-288197 (2024-05-14)
Ergänzende Informationen Bekanntmachungsangaben
Bevorzugtes Datum der Veröffentlichung: 2024-05-22+02:00 📅
Änderungen Andere zusätzliche Informationen
Hauptgrund für die Änderung: Korrektur – Beschaffer
Angaben zu Änderungen
Fassung der zu ändernden vorigen Bekanntmachung: c51b1898-e262-4417-9898-3d0f666220e5-01
Quelle: OJS 2024/S 099-303776 (2024-05-22)