Bereitstellung von 10 Betreuungsplätzen für Kinder ab sechs Monaten bis zum Schuleintritt von Beschäftigten des Bundesministeriums für Bildung und Forschung (BMBF) in mehreren Kinderbetreuungseinrichtungen im räumlichen Einzugsbereich Großraum Berlin/Brandenburg
Mit Blick auf die sich wandelnde Arbeitslandschaft und der verstärkten Inanspruchnahme von flexiblen Arbeitszeitregelungen soll den Beschäftigten des BMBF künftig eine weitere wohnortnahe Kinderbetreuung ermöglicht werden. Es sollen daher bis zu 10 Kinderbetreuungsplätze für Kinder ab sechs Monaten bis zum Schuleintritt von Beschäftigten im räumlichen Einzugsbereich im Großraum Berlin (d.h. Berlin-Mitte, Friedrichshain-Kreuzberg, Pankow, Charlottenburg-Wilmersdorf, Spandau, Steglitz-Zehlendorf, Tempelhof-Schöneberg, Neukölln, Treptow-Köpenick, Marzahn-Hellersdorf, Lichtenberg, Reinickendorf, etc.) und Brandenburg (d.h. Potsdam, Barnim, Oberhavel, Havelland, Potsdam-Mittelmark, Teltow-Fläming, Märkisch-Oderland, Oder-Spree, Dahme-Spreewald) bereitgestellt werden.
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2024-12-17.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2024-10-30.
Auftragsbekanntmachung (2024-10-30) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Bereitstellung von 10 Betreuungsplätzen für Kinder ab sechs Monaten bis zum Schuleintritt von Beschäftigten des Bundesministeriums für Bildung und Forschung (BMBF) in mehreren Kinderbetreuungseinrichtungen im räumlichen Einzugsbereich Großraum Berlin/Brandenburg
Referenznummer: 04513-9/13(2024)
Kurze Beschreibung:
Mit Blick auf die sich wandelnde Arbeitslandschaft und der verstärkten Inanspruchnahme von flexiblen Arbeitszeitregelungen soll den Beschäftigten des BMBF künftig eine weitere wohnortnahe Kinderbetreuung ermöglicht werden. Es sollen daher bis zu 10 Kinderbetreuungsplätze für Kinder ab sechs Monaten bis zum Schuleintritt von Beschäftigten im räumlichen Einzugsbereich im Großraum Berlin (d.h. Berlin-Mitte, Friedrichshain-Kreuzberg, Pankow, Charlottenburg-Wilmersdorf, Spandau, Steglitz-Zehlendorf, Tempelhof-Schöneberg, Neukölln, Treptow-Köpenick, Marzahn-Hellersdorf, Lichtenberg, Reinickendorf, etc.) und Brandenburg (d.h. Potsdam, Barnim, Oberhavel, Havelland, Potsdam-Mittelmark, Teltow-Fläming, Märkisch-Oderland, Oder-Spree, Dahme-Spreewald) bereitgestellt werden.
Mit Blick auf die sich wandelnde Arbeitslandschaft und der verstärkten Inanspruchnahme von flexiblen Arbeitszeitregelungen soll den Beschäftigten des BMBF künftig eine weitere wohnortnahe Kinderbetreuung ermöglicht werden. Es sollen daher bis zu 10 Kinderbetreuungsplätze für Kinder ab sechs Monaten bis zum Schuleintritt von Beschäftigten im räumlichen Einzugsbereich im Großraum Berlin (d.h. Berlin-Mitte, Friedrichshain-Kreuzberg, Pankow, Charlottenburg-Wilmersdorf, Spandau, Steglitz-Zehlendorf, Tempelhof-Schöneberg, Neukölln, Treptow-Köpenick, Marzahn-Hellersdorf, Lichtenberg, Reinickendorf, etc.) und Brandenburg (d.h. Potsdam, Barnim, Oberhavel, Havelland, Potsdam-Mittelmark, Teltow-Fläming, Märkisch-Oderland, Oder-Spree, Dahme-Spreewald) bereitgestellt werden.
Produkte/Dienstleistungen: Betreuung in Tagesstätten📦 Beschreibung
Interne Kennung: 04513-9/13(2024)
Art des Vertrags: Dienstleistungen
Land: Deutschland 🇩🇪
Ort der Leistung:
Dauer
Datum des Beginns: 2025-08-01 📅
Datum des Endes: 2029-07-31 📅
Beschreibung
Maximale Verlängerungen: 1
Informationen über Optionen
Optionen ✅
Beschreibung der Optionen:
Es besteht die Option einer Verlängerung des Vertrages durch den Auftraggeber um einmalig bis zu 2 Jahre.
Vergabekriterien
Kriterium:
Alle Zuschlagskriterien, deren Gewichtung und Bewertungsformeln sind in der Vergabeunterlage "Besondere Bewerbungsbedingungen" aufgeführt.
Titel
Los-Identifikationsnummer: LOT-0000
Verfahren Art des Verfahrens
Offenes Verfahren ✅
Rechtsgrundlage: Richtlinie 2014/24/EU
Administrative Informationen
Frist für den Eingang von Angeboten oder Teilnahmeanträgen: 2024-12-17 11:00:00 📅
Bedingungen für die Öffnung der Angebote: 2024-12-17 11:30:00 📅
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️ Bedingungen für die Einreichung eines Angebots
Die Bieter können mehrere Angebote einreichen
Eröffnungstermin: 2024-12-17 11:30:00 📅
Elektronische Rechnungsstellung: Erforderlich
Die elektronische Bestellung wird verwendet ✅
Elektronische Zahlung wird verwendet ✅
Zusätzliche Informationen:
Der Auftraggeber kann unter Beachtung der Grundsätze der Transparenz und der Gleichbehandlung fehlende, unvollständige oder fehlerhafte unternehmensbezogene Unterlagen (insb. Eigenerklärungen) nachfordern bzw. vervollständigen oder korrigieren lassen oder fehlende oder unvollständige leistungsbezogene Unterlagen nachfordern oder vervollständigen lassen (§ 56 Abs. 2 VgV). Die Nachforderung von leistungsbezogenen Unterlagen, die die Wirtschaftlichkeitsbewertung der Angebote anhand der Zuschlagskriterien betreffen, ist gemäß § 56 Abs. 3 Satz 1 VgV ausgeschlossen. Dies gilt nicht für Preisangaben, wenn es sich um unwesentliche Einzelpositionen handelt, deren Einzelpreise den Gesamtpreis nicht verändern oder die Wertungsreihenfolge und den Wettbewerb nicht beeinträchtigen.
Der Auftraggeber kann unter Beachtung der Grundsätze der Transparenz und der Gleichbehandlung fehlende, unvollständige oder fehlerhafte unternehmensbezogene Unterlagen (insb. Eigenerklärungen) nachfordern bzw. vervollständigen oder korrigieren lassen oder fehlende oder unvollständige leistungsbezogene Unterlagen nachfordern oder vervollständigen lassen (§ 56 Abs. 2 VgV). Die Nachforderung von leistungsbezogenen Unterlagen, die die Wirtschaftlichkeitsbewertung der Angebote anhand der Zuschlagskriterien betreffen, ist gemäß § 56 Abs. 3 Satz 1 VgV ausgeschlossen. Dies gilt nicht für Preisangaben, wenn es sich um unwesentliche Einzelpositionen handelt, deren Einzelpreise den Gesamtpreis nicht verändern oder die Wertungsreihenfolge und den Wettbewerb nicht beeinträchtigen.
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:
Die Eignung gilt als gegeben, wenn keine Ausschlussgründen gemäß §§ 123, 124 GWB i. V. m. § 42 VgV sowie § 19 Abs. 1 MiLoG vorliegen oder die Zuverlässigkeit trotz Vorliegens von Ausschlussgründen nachgewiesen werden kann.: Zum Nachweis der Eignung ist die Eigenerklärung zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen gemäß §§ 123, 124 GWB i. V. m. § 42 VgV sowie § 19 Abs. 1 MiLoG (Angabe im Bieterbogen Ziffer V) und ggfs. Eigenerklärung zum Nachweis der Zuverlässigkeit trotz Vorliegens von Ausschlussgründen – Selbstreinigung nach § 125 GWB auszufüllen. Weitere Eignungskriterien wurden für die Ausschreibung nicht festgelegt.
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien
Die Eignung gilt als gegeben, wenn keine Ausschlussgründen gemäß §§ 123, 124 GWB i. V. m. § 42 VgV sowie § 19 Abs. 1 MiLoG vorliegen oder die Zuverlässigkeit trotz Vorliegens von Ausschlussgründen nachgewiesen werden kann.: Zum Nachweis der Eignung ist die Eigenerklärung zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen gemäß §§ 123, 124 GWB i. V. m. § 42 VgV sowie § 19 Abs. 1 MiLoG (Angabe im Bieterbogen Ziffer V) und ggfs. Eigenerklärung zum Nachweis der Zuverlässigkeit trotz Vorliegens von Ausschlussgründen – Selbstreinigung nach § 125 GWB auszufüllen. Weitere Eignungskriterien wurden für die Ausschreibung nicht festgelegt.
Ausschlussgrund: Korruption
Beschreibung der Ausschlussgründe:
Alle Ausschlussgründe sind in den Vergabeunterlagen genannt: s. Bieterbogen Ziff. V. - Eigenerklärung zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen gemäß §§ 123, 124 GWB i. V. m. § 42 VgV sowie § 19 Abs. 1 MiLoG
Ergänzende Informationen Für Mediationsverfahren zuständige Stelle Wie: Name und Adressen Körper überprüfen
Name: Vergabekammer des Bundes beim Bundeskartellamt
Nationale Registrierungsnummer: +49228-94990
Postleitzahl: 53123
Postort: Bonn
Region: Bonn, Kreisfreie Stadt
🏙️
Land: Deutschland 🇩🇪
E-Mail: vk@bundeskartellamt.bund.de📧
Telefon: +49228-94990📞 Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
Ein Nachprüfungsantrag ist unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 4 GWB). Ein Nachprüfungsantrag ist zudem unzulässig, wenn der Zuschlag erfolgt ist, bevor die Vergabekammer den Auftraggeber über den Antrag auf Nachprüfung informiert hat (§§ 168 Abs. 2 Satz 1, 169 Abs. 1 GWB). Die Zuschlagserteilung erfolgt zehn Kalendertage nach Absendung der Information an die unterlegenen Bieter gem. § 134 Abs. 2 GWB. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an. Die Zulässigkeit eines Nachprüfungsantrags setzt ferner voraus, dass die geltend gemachten Vergabeverstöße 10 Kalendertage nach Kenntnis gegenüber dem Auftraggeber gerügt wurden (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 GWB). Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, müssen spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 2 GWB). Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, müssen spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 3 GWB).
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
Ein Nachprüfungsantrag ist unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 4 GWB). Ein Nachprüfungsantrag ist zudem unzulässig, wenn der Zuschlag erfolgt ist, bevor die Vergabekammer den Auftraggeber über den Antrag auf Nachprüfung informiert hat (§§ 168 Abs. 2 Satz 1, 169 Abs. 1 GWB). Die Zuschlagserteilung erfolgt zehn Kalendertage nach Absendung der Information an die unterlegenen Bieter gem. § 134 Abs. 2 GWB. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an. Die Zulässigkeit eines Nachprüfungsantrags setzt ferner voraus, dass die geltend gemachten Vergabeverstöße 10 Kalendertage nach Kenntnis gegenüber dem Auftraggeber gerügt wurden (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 GWB). Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, müssen spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 2 GWB). Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, müssen spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 3 GWB).
Informationen über elektronische Arbeitsabläufe
Die elektronische Rechnungsstellung wird akzeptiert
Bekanntmachungsangaben
Bevorzugtes Datum der Veröffentlichung: 2024-10-30+01:00 📅
Quelle: OJS 2024/S 213-663112 (2024-10-30)