Das Land Berlin, vertreten durch die Tegel Projekt GmbH schreibt vorliegend Abbruchmaßnahmen für die DUrchwegung zwischen Termin D und B des ehemaligen Flughafen Tegel im Projekt Berlin TXL - Urban Tech Republic aus.
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2024-08-30.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2024-07-31.
Auftragsbekanntmachung (2024-07-31) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Berlin TXL - Urban Tech Republic - Durchwegung Terminal B-D
Referenznummer: 006_014_03_0005_0001
Kurze Beschreibung:
“Das Land Berlin, vertreten durch die Tegel Projekt GmbH schreibt vorliegend Abbruchmaßnahmen für die DUrchwegung zwischen Termin D und B des ehemaligen...”
Kurze Beschreibung
Das Land Berlin, vertreten durch die Tegel Projekt GmbH schreibt vorliegend Abbruchmaßnahmen für die DUrchwegung zwischen Termin D und B des ehemaligen Flughafen Tegel im Projekt Berlin TXL - Urban Tech Republic aus.
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Art des Vertrags: Bauleistung
Produkte/Dienstleistungen: Abbrucharbeiten📦 Beschreibung
Beschreibung der Beschaffung:
“Das Land Berlin, vertreten durch die Tegel Projekt GmbH schreibt vorliegend Abbruchmaßnahmen für die DUrchwegung zwischen Termin D und B des ehemaligen...”
Beschreibung der Beschaffung
Das Land Berlin, vertreten durch die Tegel Projekt GmbH schreibt vorliegend Abbruchmaßnahmen für die DUrchwegung zwischen Termin D und B des ehemaligen Flughafen Tegel im Projekt Berlin TXL - Urban Tech Republic aus.
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Ort der Leistung: Berlin🏙️ Dauer
Datum des Beginns: 2024-09-30 📅
Datum des Endes: 2024-11-15 📅
Vergabekriterien
Preis ✅
Preis (Gewichtung): 100
Titel
Los-Identifikationsnummer: LOT-0000
Verfahren Art des Verfahrens
Offenes Verfahren ✅ Administrative Informationen
Frist für den Eingang von Angeboten oder Teilnahmeanträgen: 2024-08-30 12:00:00 📅
Bedingungen für die Öffnung der Angebote: 2024-08-30 12:00:00 📅
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Mindestzeitraum, in dem der Bieter das Angebot aufrechterhalten muss: 60
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Liste und kurze Beschreibung der Bedingungen:
“Eigenerklärung zur Eignung: Eigenerklärung im Formblatt 124”
Ergänzende Informationen Körper überprüfen
Name: Vergabekammer des Landes Berlin
Nationale Registrierungsnummer: t:03090138316
Postanschrift: Vergabekammer des Landes Berlin
Postleitzahl: 10825
Postort: Berlin
Region: Berlin🏙️
Land: Deutschland 🇩🇪
E-Mail: vergabekammer@senweb.berlin.de📧
Telefon: 03090138316📞
Fax: 03090137613 📠
URL: https://www.berlin.de/sen/wirtschaft/wirtschaftsrecht/vergabekammer/🌏 Dienststelle, bei der Informationen über das Überprüfungsverfahren eingeholt werden können
Name: Vergabekammer des Landes Berlin
Nationale Registrierungsnummer: t:03090138316
Postanschrift: Vergabekammer des Landes Berlin
Postleitzahl: 10825
Postort: Berlin
Region: Berlin🏙️
Land: Deutschland 🇩🇪
E-Mail: vergabekammer@senweb.berlin.de📧
Telefon: 03090138316📞
Fax: 03090137613 📠
URL: https://www.berlin.de/sen/wirtschaft/wirtschaftsrecht/vergabekammer/🌏 Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
“Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung oder in den Vergabeunterlagen
erkennbar sind, sind spätestens bis zum Ablauf der Frist...”
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung oder in den Vergabeunterlagen
erkennbar sind, sind spätestens bis zum Ablauf der Frist der Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber
dem Auftraggeber zu rügen. Im Übrigen sind Verstöße gegen Vergabevorschriften innerhalb einer Frist von 10
Kalendertagen nach Kenntnis gegenüber dem Auftraggeber zu rügen.
Ein Nachprüfungsantrag ist innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers,
einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, bei der zuständigen Vergabekammer zu stellen (§ 160 Gesetz gegen
Wettbewerbsbeschränkungen (GWB)).
Die o. a. Fristen gelten nicht, wenn der Auftraggeber gemäß § 135 Absatz 1 Nr. 2 GWB den Auftrag ohne
vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne
dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist.
Setzt sich ein Auftraggeber über die Unwirksamkeit eines geschlossenen Vertrages hinweg, indem er
die Informations- und Wartepflicht missachtet (§ 134 GWB) oder ohne vorherige Veröffentlichung einer
Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes
gestattet ist, kann die Unwirksamkeit nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von
30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen
Auftraggeber über den Abschluss des Vertrages, jedoch nicht später als 6 Monate nach Vertragsschluss
geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union
bekannt gemacht, endet die Frist 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der
Europäischen Union (§135 GWB).
Mehr anzeigen Informationen über elektronische Arbeitsabläufe
Die elektronische Rechnungsstellung wird akzeptiert
Die elektronische Bestellung wird verwendet
Elektronische Zahlung wird verwendet
Quelle: OJS 2024/S 149-462334 (2024-07-31)