Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien
Präqualifizierte Unternehmen führen den Nachweis der
Eignung
durch den Eintrag in die Liste für die Präqualifikation
(Präqualifikationsverzeichnis). Bei Einsatz von
Nachunternehmen ist auf gesondertes
Verlangen nachzuweisen, dass diese präqualifiziert sind oder
die Voraussetzung für die Präqualifikation erfüllen.
Nicht präqualifizierte Unternehmen haben als vorläufigen
Nachweis der Eignung für die zu vergebende Leistung mit dem
Angebot entweder die ausgefüllte "Eigenerklärung zur
Eignung"
oder eine Einheitliche Europäische Eigenerklärung (EEE)
vorzulegen. Bei Einsatz von Nachunternehmen sind auf
gesondertes Verlangen die Eigenerklärungen auch für diese
abzugeben. Sind die Nachunternehmen präqualifiziert, reicht
die Angabe der Nummer, unter der diese in der Liste für die
Präqualifikation.
(Präqualifikationsverzeichnis) geführt werden.
Gelangt das Angebot in die engere Wahl, sind die
Eigenerklärungen (auch die der
Nachunternehmen) auf gesondertes Verlangen durch Vorlage
der in der "Eigenerklärung zur Eignung" bzw. in der EEE
genannten Bescheinigungen zuständiger Stellen zu bestätigen.
Bescheinigungen, die nicht in deutscher Sprache abgefasst
sind, ist eine Übersetzung in die deutsche Sprache beizufügen.
Die Formblätter "Eigenerklärung zur Eignung" und "Einheitliche
Europäische Eigenerklärung" sind erhältlich unter https://
verwaltung.dessau-rosslau.de/wirtschaft-arbeit/
wirtschaftsfoerderung/ausschreibungennachvobvofvgv-
sachsen-anhalt-anzeiger.html
Weitere Nachweise/Angaben/Unterlagen
sind mit dem Angebot vorzulegen, auf gesondertes Verlangen
der Vergabestelle auch für Nachunternehmer:
Erklärungen zur Beachtung des Tariftreue- und
Vergabegesetzes Sachsen-Anhalt - TVergG LSA (mit dem
Angebot vorzulegen, für Nachunternehmer auf Verlangen der
Vergabestelle)
- TVergG Eigenerklärung zum Nachunternehmereinsatz (mit
dem Angebot
vorzulegen, für Nachunternehmer auf Verlangen der
Vergabestelle)
- TVergG Eigenerklärung Tariftreue Mindeststundenentgelt (mit
dem Angebot vorzulegen, für Nachunternehmer auf Verlangen
der Vergabestelle)