Das Universitätsklinikum Regensburg (UKR) beabsichtigt die Beschaffung eines neuen chirurgischen Instrumentariums inklusive sämtlichen Zubehöres (nachfolgend zusammengefasst unter dem Begriff „Instrumentarium“) für den OP-Bereich, Ambulanzen, Polikliniken und der Nachlegereserve.
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2024-09-13.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2024-08-13.
Auftragsbekanntmachung (2024-08-13) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Beschaffung chirurgisches Instrumentarium inkl. Nachlegelager
Kurze Beschreibung:
“Das Universitätsklinikum Regensburg (UKR) beabsichtigt die Beschaffung eines neuen chirurgischen Instrumentariums inklusive sämtlichen Zubehöres...”
Kurze Beschreibung
Das Universitätsklinikum Regensburg (UKR) beabsichtigt die Beschaffung eines neuen chirurgischen Instrumentariums inklusive sämtlichen Zubehöres (nachfolgend zusammengefasst unter dem Begriff „Instrumentarium“) für den OP-Bereich, Ambulanzen, Polikliniken und der Nachlegereserve.
Mehr anzeigen
Art des Vertrags: Lieferungen
Produkte/Dienstleistungen: Chirurgische Instrumente📦 Beschreibung
Beschreibung der Beschaffung:
“Das Universitätsklinikum Regensburg (UKR) beabsichtigt die Beschaffung eines neuen chirurgischen Instrumentariums inklusive sämtlichen Zubehöres...”
Beschreibung der Beschaffung
Das Universitätsklinikum Regensburg (UKR) beabsichtigt die Beschaffung eines neuen chirurgischen Instrumentariums inklusive sämtlichen Zubehöres (nachfolgend zusammengefasst unter dem Begriff „Instrumentarium“) für den OP-Bereich, Ambulanzen, Polikliniken und der Nachlegereserve.
Mehr anzeigen
Ort der Leistung: Regensburg, Kreisfreie Stadt🏙️ Dauer
Datum des Beginns: 2024-10-01 📅
Informationen zu elektronischen Katalogen
Die Angebote müssen in Form von elektronischen Katalogen eingereicht werden oder einen elektronischen Katalog enthalten
Vergabekriterien
Preis ✅
Preis (Gewichtung): 100
Titel
Los-Identifikationsnummer: LOT-0001
Verfahren Art des Verfahrens
Offenes Verfahren ✅ Administrative Informationen
Frist für den Eingang von Angeboten oder Teilnahmeanträgen: 2024-09-13 10:00:00 📅
Bedingungen für die Öffnung der Angebote: 2024-09-13 10:00:00 📅
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️ Informationen über eine Rahmenvereinbarung oder ein dynamisches Beschaffungssystem
Rahmenvereinbarung mit mehreren Betreibern ✅
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Liste und kurze Beschreibung der Bedingungen:
“Unternehmensangaben mit Handelsregisterauszug” Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien:
“I. Nachweis einer Berufs- oder Betriebshaftpflichtversicherung
II. Erklärung zum Gesamtjahresumsatz in den letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahren: I....”
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien
I. Nachweis einer Berufs- oder Betriebshaftpflichtversicherung
II. Erklärung zum Gesamtjahresumsatz in den letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahren: I. Berufs- oder Betriebshaftpflichtversicherung mit den Deckungssummen von 10 Mio. EUR für Personenschäden sowie 5 Mio. EUR für Vermögensschäden je Schadensfall bei doppelter Maximierung.
II. 4. Ein durchschnittlicher Mindestjahresumsatz in dem Tätigkeitsbereich des Auftrags (Instrumentarium) in den letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahren (2021 bis 2023) von durchschnittlich 5.000.000,- EUR netto p. a. muss nachgewiesen werden.
Mehr anzeigen Technische und berufliche Fähigkeiten
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien:
“I. Angabe einschlägiger Referenzprojekte
II. Angabe zum Qualitätsmanagement: I. Die Referenzprojekte müssen mit dem gegenständlichen Auftrag – insbesondere...”
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien
I. Angabe einschlägiger Referenzprojekte
II. Angabe zum Qualitätsmanagement: I. Die Referenzprojekte müssen mit dem gegenständlichen Auftrag – insbesondere in Bezug auf den Leistungsumfang der Leistung – vergleichbar sein. Als Mindestanforderung müssen fünf Referenzen aus den vergangenen 5 Jahren eingereicht werden.
II. Mindestanforderung ist der Nachweis der Zertifizierung nach DIN EN ISO 9001:2015 und DIN EN ISO 13485 oder vergleichbarer Normen/Anforderungen, der Nachweis eines detaillierten QM- und Risikomanagementsystems inkl. eines SOP-Systems für alle geforderten Kernprozesse sowie das Vorhandensein eines unabhängigen Qualitätssicherungssystems.
Ergänzende Informationen Körper überprüfen
Name: Regierung von Mittelfranken - Vergabekammer Nordbayern
Nationale Registrierungsnummer: 0000
Postleitzahl: 91522
Postort: Ansbach
Region: Ansbach, Kreisfreie Stadt🏙️
Land: Deutschland 🇩🇪
E-Mail: vergabekammer.nordbayern@reg-mfr.bayern.de📧
Telefon: +49981531277📞 Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
“Der Antrag ist unzulässig, soweit
(1.) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags...”
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
Der Antrag ist unzulässig, soweit
(1.) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
(2.) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
(3.) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung
oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
(4.) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2 GWB. § 134 Absatz 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt.
3. Es wird darauf hingewiesen, dass bei der Durchführung eines Nachprüfungsverfahrens alle Verfahrensbeteiligten nach § 165 Abs. 1 GWB ein
Akteneinsichtsrecht haben. Mit der Abgabe eines Teilnahmeantrags wird dieser in die Akte des Auftraggebers als Vergabestelle aufgenommen. Je-der
Bewerber muss daher mit der konkreten Möglichkeit rechnen, dass sein Teilnahmeantrag mit allen Bestandteilen von den anderen Verfahrensbeteiligten bei der Vergabekammer eingesehen wird. Es liegt daher im eigenen Interesse eines jeden Bewerbers, schon in seinen Teilnahmeunter-lagen auf wichtige Gründe, die nach § 165 Abs. 2 GWB die Vergabekammer veranlassen, die Einsicht in die Akten zu versagen, hinzuweisen und diese in seinen Unterlagen entsprechend kenntlich zu machen (z.B. durch Beifügung einer weiteren Ausfertigung des Teilnahmeantrags, in dem Geheimnisse, insbesondere Fabrikations-, Betriebs- oder Geschäftsgeheimnisse geschwärzt sind).
Mehr anzeigen Informationen über elektronische Arbeitsabläufe
Die elektronische Rechnungsstellung wird akzeptiert
Quelle: OJS 2024/S 158-489340 (2024-08-13)