Beschaffung einer Managementsoftware zur zentralen Verwaltung von Endgeräten und Servern der Justiz des Landes Sachsen Anhalt (Softwareverteilungssystem)
Gegenstand des Vergabeverfahrens ist der Abschluss eines Vertrages über die Lieferung und Pflege einer Managementsoftware zur zentralen Verwaltung von Endgeräten mit Windowsbetriebssystemen (PC`s, Laptops, Tablets) sowie Windows-Servergeräten für die Justiz des Landes Sachsen Anhalt ("Softwareverteilungssystem"). Nach der Beschaffungsentscheidung des Auftraggebers soll sich diese Ausschreibung produktbezogen ausschließlich auf die "baramundi Management Suite" des Herstellers baramundi Software GmbH beschränken. Angebote, die eine andere Lösung beinhalten, sind vom Vergabeverfahren auszuschließen, § 57 Abs. 1 Nr. 4 VgV. Es werden insgesamt 5.250 Lizenzen benötigt. Die Softwarepflegeleistungen beinhalten die Bereitstellung von Updates und Patches für einen Zeitraum von 36 Monaten.
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2024-10-28.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2024-09-23.
Auftragsbekanntmachung (2024-09-23) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Beschaffung einer Managementsoftware zur zentralen Verwaltung von Endgeräten und Servern der Justiz des Landes Sachsen Anhalt (Softwareverteilungssystem)
Referenznummer: 540 E -ZBS- B 89/2024
Kurze Beschreibung:
Gegenstand des Vergabeverfahrens ist der Abschluss eines Vertrages über die Lieferung und Pflege einer Managementsoftware zur zentralen Verwaltung von Endgeräten mit Windowsbetriebssystemen (PC`s, Laptops, Tablets) sowie Windows-Servergeräten für die Justiz des Landes Sachsen Anhalt ("Softwareverteilungssystem").
Nach der Beschaffungsentscheidung des Auftraggebers soll sich diese Ausschreibung produktbezogen ausschließlich auf die "baramundi Management Suite" des Herstellers baramundi Software GmbH beschränken. Angebote, die eine andere Lösung beinhalten, sind vom Vergabeverfahren auszuschließen, § 57 Abs. 1 Nr. 4 VgV. Es werden insgesamt 5.250 Lizenzen benötigt.
Die Softwarepflegeleistungen beinhalten die Bereitstellung von Updates und Patches für einen Zeitraum von 36 Monaten.
Gegenstand des Vergabeverfahrens ist der Abschluss eines Vertrages über die Lieferung und Pflege einer Managementsoftware zur zentralen Verwaltung von Endgeräten mit Windowsbetriebssystemen (PC`s, Laptops, Tablets) sowie Windows-Servergeräten für die Justiz des Landes Sachsen Anhalt ("Softwareverteilungssystem").
Nach der Beschaffungsentscheidung des Auftraggebers soll sich diese Ausschreibung produktbezogen ausschließlich auf die "baramundi Management Suite" des Herstellers baramundi Software GmbH beschränken. Angebote, die eine andere Lösung beinhalten, sind vom Vergabeverfahren auszuschließen, § 57 Abs. 1 Nr. 4 VgV. Es werden insgesamt 5.250 Lizenzen benötigt.
Die Softwarepflegeleistungen beinhalten die Bereitstellung von Updates und Patches für einen Zeitraum von 36 Monaten.
Produkte/Dienstleistungen: Softwarepaket und Informationssysteme📦 Beschreibung
Interne Kennung: 540 E -ZBS- B 89/2024 - Gesamtlos
Diese Auftragsvergabe ist auch für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) geeignet ✅
Zusätzliche Informationen: #Besonders auch geeignet für:other-sme#
Art des Vertrags: Lieferungen
Postanschrift: Schloßstraße 33
Postleitzahl: 39249
Stadt: Barby
Land: Deutschland 🇩🇪
Ort der Leistung: Salzlandkreis🏙️ Dauer des Qualifizierungssystems
Unbestimmte Dauer ✅ Beschreibung
Weitere Informationen zur Verlängerung:
Der Auftragnehmer stellt sicher, dass die Softwarepflegeleistungen dem Auftraggeber unverzüglich nach deren Veröffentlichung zur Verfügung gestellt werden.
Diese Verpflichtung besteht für den Zeitraum von drei Jahren und gilt ab dem Zeitpunkt, zu dem die Implementierung der Software erfolgreich abgeschlossen und durch den AG schriftlich bestätigt wurde. Nach Ablauf dieses Zeitraums kann der AG eine Verlängerung der Softwarepflegeleistungen zu gesondert zu vereinbarenden Konditionen verlangen.
Der Auftragnehmer stellt sicher, dass die Softwarepflegeleistungen dem Auftraggeber unverzüglich nach deren Veröffentlichung zur Verfügung gestellt werden.
Diese Verpflichtung besteht für den Zeitraum von drei Jahren und gilt ab dem Zeitpunkt, zu dem die Implementierung der Software erfolgreich abgeschlossen und durch den AG schriftlich bestätigt wurde. Nach Ablauf dieses Zeitraums kann der AG eine Verlängerung der Softwarepflegeleistungen zu gesondert zu vereinbarenden Konditionen verlangen.
Informationen über Optionen
Optionen ✅
Beschreibung der Optionen:
Der Auftraggeber behält sich vor, den Auftrag bis zu drei Monate nach der
Zuschlagserteilung auch an den zweit- oder drittplatzierten Bieter zu
vergeben, wenn der Auftragnehmer wegen Kündigung oder aus einem anderen Grund,
der im Verantwortungsbereich des Auftragnehmers liegt, endgültig ausfällt. Im Hinblick
auf diese Option gilt eine Bindefrist von vier Monaten.
Darüber hinaus ist der Auftraggeber berechtigt, in der Reihenfolge des
Ausschreibungsergebnisses, die Ausführung der Leistung geeigneten
Bietern anzutragen, die in dem Vergabeverfahren ein wirtschaftlich
annehmbares Angebot abgegeben haben, wenn der Auftragnehmer wegen Kündigung
oder aus einem anderen Grund, der im Verantwortungsbereich des Auftragnehmers liegt,
endgültig ausfällt und ein zeitlicher Zusammenhang zur ersten
Zuschlagserteilung angenommen werden kann.
Der Auftraggeber behält sich vor, den Auftrag bis zu drei Monate nach der
Zuschlagserteilung auch an den zweit- oder drittplatzierten Bieter zu
vergeben, wenn der Auftragnehmer wegen Kündigung oder aus einem anderen Grund,
der im Verantwortungsbereich des Auftragnehmers liegt, endgültig ausfällt. Im Hinblick
auf diese Option gilt eine Bindefrist von vier Monaten.
Darüber hinaus ist der Auftraggeber berechtigt, in der Reihenfolge des
Ausschreibungsergebnisses, die Ausführung der Leistung geeigneten
Bietern anzutragen, die in dem Vergabeverfahren ein wirtschaftlich
annehmbares Angebot abgegeben haben, wenn der Auftragnehmer wegen Kündigung
oder aus einem anderen Grund, der im Verantwortungsbereich des Auftragnehmers liegt,
endgültig ausfällt und ein zeitlicher Zusammenhang zur ersten
Zuschlagserteilung angenommen werden kann.
Vergabekriterien
Preis ✅ Titel
Los-Identifikationsnummer: LOT-0000
Verfahren Art des Verfahrens
Offenes Verfahren ✅
Rechtsgrundlage: Richtlinie 2014/24/EU
Administrative Informationen
Frist für den Eingang von Angeboten oder Teilnahmeanträgen: 2024-10-28 23:59:00 📅
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Mindestzeitraum, in dem der Bieter das Angebot aufrechterhalten muss: 36 Tage Bedingungen für die Einreichung eines Angebots
Die Bieter können mehrere Angebote einreichen
Elektronische Rechnungsstellung: Zulässig
Die elektronische Bestellung wird verwendet ✅
Elektronische Zahlung wird verwendet ✅
Zusätzliche Informationen: Gemäß § 56 Abs. 2 VgV
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Liste und kurze Beschreibung der Bedingungen:
- Angaben zum (Einzel-)Unternehmen (Formular "B2 -Bieterauskunft")
- Eigenerklärung über Straftaten und Ordnungswidrigkeiten nach § 123 Abs.
1 GWB (Formular "B2 - Bieterauskunft")
- Eigenerklärung über die ordnungsgemäße Zahlung von Steuern und
Abgaben sowie der Beiträge zur gesetzlichen Sozialversicherung nach § 123
Abs. 4 Nr. 1 GWB (Formular "B2 -Bieterauskunft")
- Eigenerklärung zu Insolvenzverfahren und Liquidation nach § 124 Abs. 1
Nr. 2 GWB (Formular "B2 - Bieterauskunft")
- Eigenerklärung zu weiteren fakultativen Ausschlussgründen nach § 124
Abs. 1 und 2 GWB (Formular "B2 - Bieterauskunft")
- Handelsregisterauszug oder Gewerbeanmeldung in Kopie, nicht älter als
sechs Monate (bezogen auf die Angebotsfrist)
- Angaben zum (Einzel-)Unternehmen (Formular "B2 -Bieterauskunft")
- Eigenerklärung über Straftaten und Ordnungswidrigkeiten nach § 123 Abs.
1 GWB (Formular "B2 - Bieterauskunft")
- Eigenerklärung über die ordnungsgemäße Zahlung von Steuern und
Abgaben sowie der Beiträge zur gesetzlichen Sozialversicherung nach § 123
Abs. 4 Nr. 1 GWB (Formular "B2 -Bieterauskunft")
- Eigenerklärung zu Insolvenzverfahren und Liquidation nach § 124 Abs. 1
Nr. 2 GWB (Formular "B2 - Bieterauskunft")
- Eigenerklärung zu weiteren fakultativen Ausschlussgründen nach § 124
Abs. 1 und 2 GWB (Formular "B2 - Bieterauskunft")
- Handelsregisterauszug oder Gewerbeanmeldung in Kopie, nicht älter als
sechs Monate (bezogen auf die Angebotsfrist)
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien:
- Eigenerklärung zur bestehenden Betriebs-/Berufshaftpflichtversicherung (Formular "B2 - Bieterauskunft")
- Angaben zu Umsätzen bezogen auf die letzten drei Geschäftsjahre
(Formular "B2 - Bieterauskunft")
Technische und berufliche Fähigkeiten
- Eigenerklärung zu mindestens zwei vergleichbaren Referenzen über früher
ausgeführte Liefer- oder Dienstleistungsaufträge in Form einer Liste der in
den letzten drei Jahren erbrachten wesentlichen Liefer- oder
Dienstleistungen mit Angabe
--> der Leistungsart,
--> des öffentlichen oder privaten Empfängers (Auftraggeber und
Ansprechperson mit Tel.Nr.),
--> des Rechnungswerts und
--> des Leistungszeitraums.
Vergleichbar sind Referenzen, wenn sie nach Art (Leistungsgegenstand) und Umfang (Rechnungswert) der ausgeschriebenen Leistung in dem Sinne ähnlich sind, dass sie für den Auftraggeber den hinreichend sicheren Schluss darauf zulassen, der Bewerber verfüge über die für die ordnungsgemäße Ausführung des zu vergebenden Auftrags erforderliche Fachkunde und Leistungsfähigkeit.
Hinsichtlich der Leistungsart gilt eine Referenz insoweit als vergleichbar, als es sich um die Bereitstellung fertiger Softwarepakete inkl. Updates handelt.
- Eigenerklärung zu mindestens zwei vergleichbaren Referenzen über früher
ausgeführte Liefer- oder Dienstleistungsaufträge in Form einer Liste der in
den letzten drei Jahren erbrachten wesentlichen Liefer- oder
Dienstleistungen mit Angabe
--> der Leistungsart,
--> des öffentlichen oder privaten Empfängers (Auftraggeber und
Ansprechperson mit Tel.Nr.),
--> des Rechnungswerts und
--> des Leistungszeitraums.
Vergleichbar sind Referenzen, wenn sie nach Art (Leistungsgegenstand) und Umfang (Rechnungswert) der ausgeschriebenen Leistung in dem Sinne ähnlich sind, dass sie für den Auftraggeber den hinreichend sicheren Schluss darauf zulassen, der Bewerber verfüge über die für die ordnungsgemäße Ausführung des zu vergebenden Auftrags erforderliche Fachkunde und Leistungsfähigkeit.
Hinsichtlich der Leistungsart gilt eine Referenz insoweit als vergleichbar, als es sich um die Bereitstellung fertiger Softwarepakete inkl. Updates handelt.
Bedingungen für die Teilnahme
Ausschlussgrund: Rein innerstaatliche Ausschlussgründe
Beschreibung der Ausschlussgründe: Gemäß §§ 123, 124 GWB, §§ 57, 42 Abs. 1 VgV, durch Eigenerklärung
Öffentlicher Auftraggeber Name und Adressen
Name: Zentrale Beschaffungsstelle bei dem Landgericht Magdeburg
Nationale Registrierungsnummer: 15-1304-49
Postleitzahl: 39112
Postort: Magdeburg
Region: Magdeburg, Kreisfreie Stadt🏙️
Land: Deutschland 🇩🇪
Kontaktperson: Zentrale Beschaffungsstelle bei dem Landgericht Magdeburg
E-Mail: zbs@justiz.sachsen-anhalt.de📧
Telefon: 000📞 Art des öffentlichen Auftraggebers
Regional- oder Kommunalbehörde
Haupttätigkeit
Allgemeine öffentliche Verwaltung
Kommunikation
Dokumente URL: https://www.evergabe-online.de/tenderdocuments.html?id=716362🌏
Teilnahme-URL: https://www.evergabe-online.de/tenderdetails.html?id=716362🌏
Elektronische Einreichung: Erforderlich
Objekt
Art des Vertrags: Lieferungen
(1) Auftraggeber im Rechtssinne ist das Land
Sachsen-Anhalt.
(2) Die dem Angebot beizufügenden Unterlagen sind in der "01_Anhang
Checkliste" abschließend aufgeführt.
(3) Fragen zu den Vergabeunterlagen sind spätestens bis zum 18.10.2024, 12:00
Uhr und ausschließlich in Textform über die elektronische Vergabeplattform des
Bundes (www.evergabe-online.de) zu stellen. Die Vergabestelle behält sich vor,
nicht rechtzeitig eingehende Fragen nicht zu beantworten.
(4) Der Bieter hat aufgrund des Gesetzes des Landes Sachsen-Anhalt zur
Sicherung von Tariftreue, Sozialstandards und Wettbewerb bei der Vergabe
öffentlicher Aufträge (Tariftreue- und Vergabegesetz Sachsen-Anhalt – TVergG
LSA) vom 07.12.2022 verschiedene Verpflichtungserklärungen abzugeben.
Entsprechende Formblätter sind den Vergabeunterlagen beigefügt. Diese betreffen
im Einzelnen:
- den Nachunternehmereinsatz (§ 14 TVergG LSA) und
- die ergänzenden Vertragsbedingungen zu den §§ 13, 14, 17 und 18 TVergG LSA.
(5) Mit der am 8. April 2022 im EU-Amtsblatt veröffentlichten Verordnung (EU)
2022/576 des Rates vom 8. April 2022 zur Änderung der Verordnung (EU) Nr.
833/2014 über restriktive Maßnahmen angesichts der Handlungen Russlands, die die Lage in der Ukraine
destabilisieren, wurden seit Ausbruch des russischen Angriffskriegs gegen die
Ukraine erstmals auch Sanktionen erlassen, die die Vergabe und die Ausführung
öffentlicher Aufträge und Konzessionen ab Erreichen der EU-Schwellenwerte
nach § 106 GWB unmittelbar (ohne weitere nationale Umsetzungsrechtsakte) betreffen. Zur diesbezüglichen Prüfung hat der
Bieter die den Vergabeunterlagen beigefügte Eigenerklärung "Eigenerklärung
Russland" auszufüllen.
(6) Es handelt sich um eine produktbezogene Vergabe. Es werden lediglich Angebote von Bietern berücksichtigt, die die "baramundi Management Suite" zum Inhalt haben.
(1) Auftraggeber im Rechtssinne ist das Land
Sachsen-Anhalt.
(2) Die dem Angebot beizufügenden Unterlagen sind in der "01_Anhang
Checkliste" abschließend aufgeführt.
(3) Fragen zu den Vergabeunterlagen sind spätestens bis zum 18.10.2024, 12:00
Uhr und ausschließlich in Textform über die elektronische Vergabeplattform des
Bundes (www.evergabe-online.de) zu stellen. Die Vergabestelle behält sich vor,
nicht rechtzeitig eingehende Fragen nicht zu beantworten.
(4) Der Bieter hat aufgrund des Gesetzes des Landes Sachsen-Anhalt zur
Sicherung von Tariftreue, Sozialstandards und Wettbewerb bei der Vergabe
öffentlicher Aufträge (Tariftreue- und Vergabegesetz Sachsen-Anhalt – TVergG
LSA) vom 07.12.2022 verschiedene Verpflichtungserklärungen abzugeben.
Entsprechende Formblätter sind den Vergabeunterlagen beigefügt. Diese betreffen
im Einzelnen:
- den Nachunternehmereinsatz (§ 14 TVergG LSA) und
- die ergänzenden Vertragsbedingungen zu den §§ 13, 14, 17 und 18 TVergG LSA.
(5) Mit der am 8. April 2022 im EU-Amtsblatt veröffentlichten Verordnung (EU)
2022/576 des Rates vom 8. April 2022 zur Änderung der Verordnung (EU) Nr.
833/2014 über restriktive Maßnahmen angesichts der Handlungen Russlands, die die Lage in der Ukraine
destabilisieren, wurden seit Ausbruch des russischen Angriffskriegs gegen die
Ukraine erstmals auch Sanktionen erlassen, die die Vergabe und die Ausführung
öffentlicher Aufträge und Konzessionen ab Erreichen der EU-Schwellenwerte
nach § 106 GWB unmittelbar (ohne weitere nationale Umsetzungsrechtsakte) betreffen. Zur diesbezüglichen Prüfung hat der
Bieter die den Vergabeunterlagen beigefügte Eigenerklärung "Eigenerklärung
Russland" auszufüllen.
(6) Es handelt sich um eine produktbezogene Vergabe. Es werden lediglich Angebote von Bietern berücksichtigt, die die "baramundi Management Suite" zum Inhalt haben.
Körper überprüfen
Name: Vergabekammer beim Landesverwaltungsamt Sachsen-Anhalt
Nationale Registrierungsnummer: t:03455141536
Postleitzahl: 06112
Postort: Halle (Saale)
Region: Halle (Saale), Kreisfreie Stadt🏙️
Land: Deutschland 🇩🇪
Kontaktperson: Vergabekammer beim Landesverwaltungsamt Sachsen-Anhalt
E-Mail: poststelle@lvwa.sachsen-anhalt.de📧
Telefon: 03455141536📞 Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
Auf die Fristen zur Einlegung einer Rüge gem. § 160 Abs. 3 Nr. 1-3 GWB wird hingewiesen. Insbesondere ist zu beachten, dass ein Nachprüfungsverfahren unzulässig ist, wenn 15 Kalendertage
nach Eingang der Mitteilung, der Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB).
Darüber hinaus wird auf die Frist des § 135 Abs. 2 GWB für Nachprüfungsanträge zur Feststellung der Unwirksamkeit eines unter Verstoß der Stillhaltefrist des § 134 Abs. 2 GWB erteilten Zuschlags hingewiesen.
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
Auf die Fristen zur Einlegung einer Rüge gem. § 160 Abs. 3 Nr. 1-3 GWB wird hingewiesen. Insbesondere ist zu beachten, dass ein Nachprüfungsverfahren unzulässig ist, wenn 15 Kalendertage
nach Eingang der Mitteilung, der Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB).
Darüber hinaus wird auf die Frist des § 135 Abs. 2 GWB für Nachprüfungsanträge zur Feststellung der Unwirksamkeit eines unter Verstoß der Stillhaltefrist des § 134 Abs. 2 GWB erteilten Zuschlags hingewiesen.
Informationen über elektronische Arbeitsabläufe
Die elektronische Rechnungsstellung wird akzeptiert
Bekanntmachungsangaben
Bevorzugtes Datum der Veröffentlichung: 2024-09-23+02:00 📅
Quelle: OJS 2024/S 186-572278 (2024-09-23)