(1) Auftraggeber im Rechtssinne ist das Land
Sachsen-Anhalt.
(2) Die dem Angebot beizufügenden Unterlagen sind in der "01_Anhang
Checkliste" abschließend aufgeführt.
(3) Fragen zu den Vergabeunterlagen sind spätestens bis zum 18.10.2024, 12:00
Uhr und ausschließlich in Textform über die elektronische Vergabeplattform des
Bundes (
www.evergabe-online.de) zu stellen. Die Vergabestelle behält sich vor,
nicht rechtzeitig eingehende Fragen nicht zu beantworten.
(4) Der Bieter hat aufgrund des Gesetzes des Landes Sachsen-Anhalt zur
Sicherung von Tariftreue, Sozialstandards und Wettbewerb bei der Vergabe
öffentlicher Aufträge (Tariftreue- und Vergabegesetz Sachsen-Anhalt – TVergG
LSA) vom 07.12.2022 verschiedene Verpflichtungserklärungen abzugeben.
Entsprechende Formblätter sind den Vergabeunterlagen beigefügt. Diese betreffen
im Einzelnen:
- den Nachunternehmereinsatz (§ 14 TVergG LSA) und
- die ergänzenden Vertragsbedingungen zu den §§ 13, 14, 17 und 18 TVergG LSA.
(5) Mit der am 8. April 2022 im EU-Amtsblatt veröffentlichten Verordnung (EU)
2022/576 des Rates vom 8. April 2022 zur Änderung der Verordnung (EU) Nr.
833/2014 über restriktive Maßnahmen angesichts der Handlungen Russlands, die die Lage in der Ukraine
destabilisieren, wurden seit Ausbruch des russischen Angriffskriegs gegen die
Ukraine erstmals auch Sanktionen erlassen, die die Vergabe und die Ausführung
öffentlicher Aufträge und Konzessionen ab Erreichen der EU-Schwellenwerte
nach § 106 GWB unmittelbar (ohne weitere nationale Umsetzungsrechtsakte) betreffen. Zur diesbezüglichen Prüfung hat der
Bieter die den Vergabeunterlagen beigefügte Eigenerklärung "Eigenerklärung
Russland" auszufüllen.
(6) Es handelt sich um eine produktbezogene Vergabe. Es werden lediglich Angebote von Bietern berücksichtigt, die die "baramundi Management Suite" zum Inhalt haben.