Ein Standschwingungsversuch (GVT) ist ein strukturdynamisches Experiment, bei dem die strukturdynamischen Eigenschaften des Fluggeräts ermittelt werden. Dazu zählen insbesondere die modalen Parameter, welche das Eigenschwingungsverhalten charakterisieren. Dazu gehören Eigenfrequenzen, Dämpfungsmaße, Eigenschwingungsformern und generalisierte Massen. Mit diesen Eigenschaften kann ein mathematisches Ersatzmodell des Fluggeräts aufgebaut werden, mit dem das Schwingungsverhalten im untersuchten Frequenzbereich äquivalent beschrieben werden kann. Solche Ersatzmodelle werden z.B. für die Validierung numerischer Modelle (z.B. digitaler Zwilling) benötigt oder bei Flatteranalysen zur Abbildung der dynamischen Struktureigenschaften, wenn kein numerisches Modell vorhanden ist. Auch können diese Ersatzmodelle bei der Entwicklung von aktiven Regelungsmaßnahmen (Flugregelung, Manöverlastabminderung, Böenlastabminderung) verwendet werden. Für die möglichst genaue Identifikation des Eigenschwingungsverhaltens des Flugzeugs im Standschwingungsversuch wird eine weiche Lagerung des Flugzeugs gefordert. Diese bietet einerseits eine Schwingungsentkopplung des Flugzeugs von seiner Umgebung. Andererseits wird durch weiche Lagerung ein großer Frequenzabstand zwischen Starrkörperschwingungen und elastischen Schwingungen des Flugzeugs erreicht, was maßgeblich für die Genauigkeit der modalen Parameter elastischer Eigenschwingungen ist. Erreicht wird die weiche Lagerung, indem das auf den Reifen stehende Flugzeug durch eine weiche elastische Lagerung aufgebockt wird. Die weichen Federn werden oftmals nicht mechanisch realisiert, sondern pneumatisch oder als eine Kombination aus beidem z.B. vertikale Entkopplung pneumatisch und horizontale Entkopplung mechanisch. Dabei wird das Flugzeug an seinen (meist drei) Aufbockpunkten (Jacking Points) oder an den Fahrwerken jeweils durch eine Luftstützung angehoben und weich gelagert. Somit besteht eine Luftstützung meist aus drei pneumatischen Federelementen. Jedes Federelement einer Luftstützung besteht aus einem druckdichten Gehäuse, in dem sich ein Kolben bewegen kann. Dieser wird mit Luftdruck beaufschlagt. Bei entsprechend hohem Druck und hinreichend großer Kolbenfläche kann das Flugzeug angehoben werden. Die geforderte Weichheit der Lagerung erreicht man, indem die druckdichten Gehäuse der drei Federelemente jeweils an Druckkessel mit hinreichend großem Volumen angeschlossen werden. Durch die weiche Lagerung mit der pneumatischen Stützung gelingt es, dass sich das Flugzeug als starrer Körper niederfrequent bewegen kann. Man spricht dabei von einer niederfrequenten Schwingungsisolierung, die keine Vibrationen aus der Umgebung an das Fluggerät weiterleitet. Ein weiteres Ziel der niederfrequenten Isolierung ist es, die Beeinflussung der gesuchten Eigenfrequenzen und Dämpfungsmaße der elastischen Eigenschwingungen des Flugzeuges so gering wie möglich zu halten. Weitere Informationen entnehmen Sie bitte der Leistungsbeschreibung.
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2024-09-16.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2024-08-14.
Auftragsbekanntmachung (2024-08-14) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Beschaffung einer neuen Luftstützung für Flugzeuge mit einer Gesamtmasse von bis zu 25 Tonnen
Referenznummer: ELVIS-ID E36321491
Kurze Beschreibung:
Ein Standschwingungsversuch (GVT) ist ein strukturdynamisches Experiment, bei dem die strukturdynamischen Eigenschaften des Fluggeräts ermittelt werden. Dazu zählen insbesondere die modalen Parameter, welche das Eigenschwingungsverhalten charakterisieren. Dazu gehören Eigenfrequenzen, Dämpfungsmaße, Eigenschwingungsformern und generalisierte Massen. Mit diesen Eigenschaften kann ein mathematisches Ersatzmodell des Fluggeräts aufgebaut werden, mit dem das Schwingungsverhalten im untersuchten Frequenzbereich äquivalent beschrieben werden kann. Solche Ersatzmodelle werden z.B. für die Validierung numerischer Modelle (z.B. digitaler Zwilling) benötigt oder bei Flatteranalysen zur Abbildung der dynamischen Struktureigenschaften, wenn kein numerisches Modell vorhanden ist. Auch können diese Ersatzmodelle bei der Entwicklung von aktiven Regelungsmaßnahmen (Flugregelung, Manöverlastabminderung, Böenlastabminderung) verwendet werden.
Für die möglichst genaue Identifikation des Eigenschwingungsverhaltens des Flugzeugs im Standschwingungsversuch wird eine weiche Lagerung des Flugzeugs gefordert. Diese bietet einerseits eine Schwingungsentkopplung des Flugzeugs von seiner Umgebung. Andererseits wird durch weiche Lagerung ein großer Frequenzabstand zwischen Starrkörperschwingungen und elastischen Schwingungen des Flugzeugs erreicht, was maßgeblich für die Genauigkeit der modalen Parameter elastischer Eigenschwingungen ist. Erreicht wird die weiche Lagerung, indem das auf den Reifen stehende Flugzeug durch eine weiche elastische Lagerung aufgebockt wird.
Die weichen Federn werden oftmals nicht mechanisch realisiert, sondern pneumatisch oder als eine Kombination aus beidem z.B. vertikale Entkopplung pneumatisch und horizontale Entkopplung mechanisch. Dabei wird das Flugzeug an seinen (meist drei) Aufbockpunkten (Jacking Points) oder an den Fahrwerken jeweils durch eine Luftstützung angehoben und weich gelagert. Somit besteht eine Luftstützung meist aus drei pneumatischen Federelementen. Jedes Federelement einer Luftstützung besteht aus einem druckdichten Gehäuse, in dem sich ein Kolben bewegen kann. Dieser wird mit Luftdruck beaufschlagt. Bei entsprechend hohem Druck und hinreichend großer Kolbenfläche kann das Flugzeug angehoben werden. Die geforderte Weichheit der Lagerung erreicht man, indem die druckdichten Gehäuse der drei Federelemente jeweils an Druckkessel mit hinreichend großem Volumen angeschlossen werden.
Durch die weiche Lagerung mit der pneumatischen Stützung gelingt es, dass sich das Flugzeug als starrer Körper niederfrequent bewegen kann. Man spricht dabei von einer niederfrequenten Schwingungsisolierung, die keine Vibrationen aus der Umgebung an das Fluggerät weiterleitet. Ein weiteres Ziel der niederfrequenten Isolierung ist es, die Beeinflussung der gesuchten Eigenfrequenzen und Dämpfungsmaße der elastischen Eigenschwingungen des Flugzeuges so gering wie möglich zu halten.
Weitere Informationen entnehmen Sie bitte der Leistungsbeschreibung.
Ein Standschwingungsversuch (GVT) ist ein strukturdynamisches Experiment, bei dem die strukturdynamischen Eigenschaften des Fluggeräts ermittelt werden. Dazu zählen insbesondere die modalen Parameter, welche das Eigenschwingungsverhalten charakterisieren. Dazu gehören Eigenfrequenzen, Dämpfungsmaße, Eigenschwingungsformern und generalisierte Massen. Mit diesen Eigenschaften kann ein mathematisches Ersatzmodell des Fluggeräts aufgebaut werden, mit dem das Schwingungsverhalten im untersuchten Frequenzbereich äquivalent beschrieben werden kann. Solche Ersatzmodelle werden z.B. für die Validierung numerischer Modelle (z.B. digitaler Zwilling) benötigt oder bei Flatteranalysen zur Abbildung der dynamischen Struktureigenschaften, wenn kein numerisches Modell vorhanden ist. Auch können diese Ersatzmodelle bei der Entwicklung von aktiven Regelungsmaßnahmen (Flugregelung, Manöverlastabminderung, Böenlastabminderung) verwendet werden.
Für die möglichst genaue Identifikation des Eigenschwingungsverhaltens des Flugzeugs im Standschwingungsversuch wird eine weiche Lagerung des Flugzeugs gefordert. Diese bietet einerseits eine Schwingungsentkopplung des Flugzeugs von seiner Umgebung. Andererseits wird durch weiche Lagerung ein großer Frequenzabstand zwischen Starrkörperschwingungen und elastischen Schwingungen des Flugzeugs erreicht, was maßgeblich für die Genauigkeit der modalen Parameter elastischer Eigenschwingungen ist. Erreicht wird die weiche Lagerung, indem das auf den Reifen stehende Flugzeug durch eine weiche elastische Lagerung aufgebockt wird.
Die weichen Federn werden oftmals nicht mechanisch realisiert, sondern pneumatisch oder als eine Kombination aus beidem z.B. vertikale Entkopplung pneumatisch und horizontale Entkopplung mechanisch. Dabei wird das Flugzeug an seinen (meist drei) Aufbockpunkten (Jacking Points) oder an den Fahrwerken jeweils durch eine Luftstützung angehoben und weich gelagert. Somit besteht eine Luftstützung meist aus drei pneumatischen Federelementen. Jedes Federelement einer Luftstützung besteht aus einem druckdichten Gehäuse, in dem sich ein Kolben bewegen kann. Dieser wird mit Luftdruck beaufschlagt. Bei entsprechend hohem Druck und hinreichend großer Kolbenfläche kann das Flugzeug angehoben werden. Die geforderte Weichheit der Lagerung erreicht man, indem die druckdichten Gehäuse der drei Federelemente jeweils an Druckkessel mit hinreichend großem Volumen angeschlossen werden.
Durch die weiche Lagerung mit der pneumatischen Stützung gelingt es, dass sich das Flugzeug als starrer Körper niederfrequent bewegen kann. Man spricht dabei von einer niederfrequenten Schwingungsisolierung, die keine Vibrationen aus der Umgebung an das Fluggerät weiterleitet. Ein weiteres Ziel der niederfrequenten Isolierung ist es, die Beeinflussung der gesuchten Eigenfrequenzen und Dämpfungsmaße der elastischen Eigenschwingungen des Flugzeuges so gering wie möglich zu halten.
Weitere Informationen entnehmen Sie bitte der Leistungsbeschreibung.
Art des Vertrags: Lieferungen
Produkte/Dienstleistungen: Teile für Luftfahrzeuge📦 Beschreibung
Interne Kennung: E36321491
Beschreibung der Beschaffung:
Ein Standschwingungsversuch (GVT) ist ein strukturdynamisches Experiment, bei dem die strukturdynamischen Eigenschaften des Fluggeräts ermittelt werden. Dazu zählen insbesondere die modalen Parameter, welche das Eigenschwingungsverhalten charakterisieren. Dazu gehören Eigenfrequenzen, Dämpfungsmaße, Eigenschwingungsformern und generalisierte Massen. Mit diesen Eigenschaften kann ein mathematisches Ersatzmodell des Fluggeräts aufgebaut werden, mit dem das Schwingungsverhalten im untersuchten Frequenzbereich äquivalent beschrieben werden kann. Solche Ersatzmodelle werden z.B. für die Validierung numerischer Modelle (z.B. digitaler Zwilling) benötigt oder bei Flatteranalysen zur Abbildung der dynamischen Struktureigenschaften, wenn kein numerisches Modell vorhanden ist. Auch können diese Ersatzmodelle bei der Entwicklung von aktiven Regelungsmaßnahmen (Flugregelung, Manöverlastabminderung, Böenlastabminderung) verwendet werden.
Für die möglichst genaue Identifikation des Eigenschwingungsverhaltens des Flugzeugs im Standschwingungsversuch wird eine weiche Lagerung des Flugzeugs gefordert. Diese bietet einerseits eine Schwingungsentkopplung des Flugzeugs von seiner Umgebung. Andererseits wird durch weiche Lagerung ein großer Frequenzabstand zwischen Starrkörperschwingungen und elastischen Schwingungen des Flugzeugs erreicht, was maßgeblich für die Genauigkeit der modalen Parameter elastischer Eigenschwingungen ist. Erreicht wird die weiche Lagerung, indem das auf den Reifen stehende Flugzeug durch eine weiche elastische Lagerung aufgebockt wird.
Die weichen Federn werden oftmals nicht mechanisch realisiert, sondern pneumatisch oder als eine Kombination aus beidem z.B. vertikale Entkopplung pneumatisch und horizontale Entkopplung mechanisch. Dabei wird das Flugzeug an seinen (meist drei) Aufbockpunkten (Jacking Points) oder an den Fahrwerken jeweils durch eine Luftstützung angehoben und weich gelagert. Somit besteht eine Luftstützung meist aus drei pneumatischen Federelementen. Jedes Federelement einer Luftstützung besteht aus einem druckdichten Gehäuse, in dem sich ein Kolben bewegen kann. Dieser wird mit Luftdruck beaufschlagt. Bei entsprechend hohem Druck und hinreichend großer Kolbenfläche kann das Flugzeug angehoben werden. Die geforderte Weichheit der Lagerung erreicht man, indem die druckdichten Gehäuse der drei Federelemente jeweils an Druckkessel mit hinreichend großem Volumen angeschlossen werden.
Durch die weiche Lagerung mit der pneumatischen Stützung gelingt es, dass sich das Flugzeug als starrer Körper niederfrequent bewegen kann. Man spricht dabei von einer niederfrequenten Schwingungsisolierung, die keine Vibrationen aus der Umgebung an das Fluggerät weiterleitet. Ein weiteres Ziel der niederfrequenten Isolierung ist es, die Beeinflussung der gesuchten Eigenfrequenzen und Dämpfungsmaße der elastischen Eigenschwingungen des Flugzeuges so gering wie möglich zu halten.
Weitere Informationen finden Sie in der Leistungsbeschreibung.
Ein Standschwingungsversuch (GVT) ist ein strukturdynamisches Experiment, bei dem die strukturdynamischen Eigenschaften des Fluggeräts ermittelt werden. Dazu zählen insbesondere die modalen Parameter, welche das Eigenschwingungsverhalten charakterisieren. Dazu gehören Eigenfrequenzen, Dämpfungsmaße, Eigenschwingungsformern und generalisierte Massen. Mit diesen Eigenschaften kann ein mathematisches Ersatzmodell des Fluggeräts aufgebaut werden, mit dem das Schwingungsverhalten im untersuchten Frequenzbereich äquivalent beschrieben werden kann. Solche Ersatzmodelle werden z.B. für die Validierung numerischer Modelle (z.B. digitaler Zwilling) benötigt oder bei Flatteranalysen zur Abbildung der dynamischen Struktureigenschaften, wenn kein numerisches Modell vorhanden ist. Auch können diese Ersatzmodelle bei der Entwicklung von aktiven Regelungsmaßnahmen (Flugregelung, Manöverlastabminderung, Böenlastabminderung) verwendet werden.
Für die möglichst genaue Identifikation des Eigenschwingungsverhaltens des Flugzeugs im Standschwingungsversuch wird eine weiche Lagerung des Flugzeugs gefordert. Diese bietet einerseits eine Schwingungsentkopplung des Flugzeugs von seiner Umgebung. Andererseits wird durch weiche Lagerung ein großer Frequenzabstand zwischen Starrkörperschwingungen und elastischen Schwingungen des Flugzeugs erreicht, was maßgeblich für die Genauigkeit der modalen Parameter elastischer Eigenschwingungen ist. Erreicht wird die weiche Lagerung, indem das auf den Reifen stehende Flugzeug durch eine weiche elastische Lagerung aufgebockt wird.
Die weichen Federn werden oftmals nicht mechanisch realisiert, sondern pneumatisch oder als eine Kombination aus beidem z.B. vertikale Entkopplung pneumatisch und horizontale Entkopplung mechanisch. Dabei wird das Flugzeug an seinen (meist drei) Aufbockpunkten (Jacking Points) oder an den Fahrwerken jeweils durch eine Luftstützung angehoben und weich gelagert. Somit besteht eine Luftstützung meist aus drei pneumatischen Federelementen. Jedes Federelement einer Luftstützung besteht aus einem druckdichten Gehäuse, in dem sich ein Kolben bewegen kann. Dieser wird mit Luftdruck beaufschlagt. Bei entsprechend hohem Druck und hinreichend großer Kolbenfläche kann das Flugzeug angehoben werden. Die geforderte Weichheit der Lagerung erreicht man, indem die druckdichten Gehäuse der drei Federelemente jeweils an Druckkessel mit hinreichend großem Volumen angeschlossen werden.
Durch die weiche Lagerung mit der pneumatischen Stützung gelingt es, dass sich das Flugzeug als starrer Körper niederfrequent bewegen kann. Man spricht dabei von einer niederfrequenten Schwingungsisolierung, die keine Vibrationen aus der Umgebung an das Fluggerät weiterleitet. Ein weiteres Ziel der niederfrequenten Isolierung ist es, die Beeinflussung der gesuchten Eigenfrequenzen und Dämpfungsmaße der elastischen Eigenschwingungen des Flugzeuges so gering wie möglich zu halten.
Weitere Informationen finden Sie in der Leistungsbeschreibung.
Postanschrift: Bunsenstr. 10
Postleitzahl: 37073
Stadt: Göttingen
Land: Deutschland 🇩🇪
Ort der Leistung: Göttingen
🏙️
Dauer: 20 Wochen Dauer
Datum des Beginns: 2024-10-02 📅
Titel
Los-Identifikationsnummer: LOT-0001 Beschreibung
Postanschrift: Bunsensstr. 10
Verfahren Art des Verfahrens
Offenes Verfahren ✅
Rechtsgrundlage: Richtlinie 2014/24/EU
Administrative Informationen
Frist für den Eingang von Angeboten oder Teilnahmeanträgen: 2024-09-16 10:00:00.000 📅
Bedingungen für die Öffnung der Angebote: 2024-09-16 10:00:00.000 📅
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Mindestzeitraum, in dem der Bieter das Angebot aufrechterhalten muss: 6 Wochen Bedingungen für die Einreichung eines Angebots
Die Bieter können mehrere Angebote einreichen
Eröffnungstermin: 2024-09-16 10:00:00.000 📅
Elektronische Rechnungsstellung: Erforderlich
Die elektronische Bestellung wird verwendet ✅
Elektronische Zahlung wird verwendet ✅
Zusätzliche Informationen:
Der Auftraggeber kann eine Aufklärung über Inhalte der Angebote und Eignungsunterlagen betreiben und Unterlagen nachfordern. Die Grundsätze der Gleichbehandlung und Nichtdiskriminierung werden dabei beachtet.
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Liste und kurze Beschreibung der Bedingungen:
Nachweis der Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister: Der Nachweis wird durch einen aktuellen Registerauszug oder eine Kopie desselben (der Auszug soll zum Zeitpunkt des Fristendes nicht älter als drei Monate sein) oder ein vergleichbares Dokument erbracht. Ausländische Bieter können die Eintragung in das jeweilige Berufs- oder Handelsregister ihres Sitzstaates durch Vorlage entsprechender Unterlagen gemäß den lokalen Bestimmungen nachweisen.
Nachweis der Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister: Der Nachweis wird durch einen aktuellen Registerauszug oder eine Kopie desselben (der Auszug soll zum Zeitpunkt des Fristendes nicht älter als drei Monate sein) oder ein vergleichbares Dokument erbracht. Ausländische Bieter können die Eintragung in das jeweilige Berufs- oder Handelsregister ihres Sitzstaates durch Vorlage entsprechender Unterlagen gemäß den lokalen Bestimmungen nachweisen.
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien:
1) Berufs-/Betriebshaftpflichtversicherung: 1) Bieter müssen eine Berufs-/Betriebshaftpflichtversicherung mit einer Deckungssumme je Schadensereignis in Höhe von mindestens 5.000.000 € für Personenschäden und 5.000.000€ für Sach- und Vermögensschäden nachweisen. Der Nachweis wird erbracht durch Eigenerklärung im Eignungsformblatt sowie die Vorlage eines vom Versicherer aus-gestellten Versicherungsnachweises oder einer schriftlichen Erklärung des Versicherers, dass er im Auftragsfall bereit ist, eine Versicherung entsprechend der Bekanntmachung abzuschließen. Der Nachweis bzw. die Erklärung darf nicht älter als 12 Monate sein.
1) Berufs-/Betriebshaftpflichtversicherung: 1) Bieter müssen eine Berufs-/Betriebshaftpflichtversicherung mit einer Deckungssumme je Schadensereignis in Höhe von mindestens 5.000.000 € für Personenschäden und 5.000.000€ für Sach- und Vermögensschäden nachweisen. Der Nachweis wird erbracht durch Eigenerklärung im Eignungsformblatt sowie die Vorlage eines vom Versicherer aus-gestellten Versicherungsnachweises oder einer schriftlichen Erklärung des Versicherers, dass er im Auftragsfall bereit ist, eine Versicherung entsprechend der Bekanntmachung abzuschließen. Der Nachweis bzw. die Erklärung darf nicht älter als 12 Monate sein.
Technische und berufliche Fähigkeiten
1) Referenzen (mindestens drei): 1)Es sind mindestens dwei Referenzaufträge erfolgreich erfüllter oder laufender Aufträge aus den letzten drei Jahren zu nennen. Die Aufträge müssen inhaltlich mit denen in dem jeweiligen umworbenen Los ausgeschriebenen Leistungen in Art und Umfang vergleichbar sein. Die Referenzaufträge sind daher inhaltlich zu beschreiben. Zu jeder der benannten Referenzen ist der Auftraggeber mit Anschrift, einem Ansprechpartner und einer Telefonnummer anzugeben.
1) Referenzen (mindestens drei): 1)Es sind mindestens dwei Referenzaufträge erfolgreich erfüllter oder laufender Aufträge aus den letzten drei Jahren zu nennen. Die Aufträge müssen inhaltlich mit denen in dem jeweiligen umworbenen Los ausgeschriebenen Leistungen in Art und Umfang vergleichbar sein. Die Referenzaufträge sind daher inhaltlich zu beschreiben. Zu jeder der benannten Referenzen ist der Auftraggeber mit Anschrift, einem Ansprechpartner und einer Telefonnummer anzugeben.
Bedingungen für die Teilnahme
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:
- BMWK Eigenerklärung (Russlandzugehörigkeit)
- Erklärung Mindestlohn (MiLoG)
- Erklärung Kernarbeitsnorm (ILO)
- Verpflichtungserklärungen der Unterauftragnehmer und der Eignung leihenden Unternehmen
- Erklärung einer Bietergemeinschaft
- Eigenerklärung zur Angebots- und Arbeitssprache Deutsch: Die in den Vergabeunterlagen beigefügten Eigenerklärungen sind aufgrund der gesetzlichen Bestimmungen und der Richtlinien des Bundesministeriums für Wirtschaft und Klimaschutz abzugeben.
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien
- BMWK Eigenerklärung (Russlandzugehörigkeit)
- Erklärung Mindestlohn (MiLoG)
- Erklärung Kernarbeitsnorm (ILO)
- Verpflichtungserklärungen der Unterauftragnehmer und der Eignung leihenden Unternehmen
- Erklärung einer Bietergemeinschaft
- Eigenerklärung zur Angebots- und Arbeitssprache Deutsch: Die in den Vergabeunterlagen beigefügten Eigenerklärungen sind aufgrund der gesetzlichen Bestimmungen und der Richtlinien des Bundesministeriums für Wirtschaft und Klimaschutz abzugeben.
Ausschlussgrund:
Beteiligung an einer kriminellen Vereinigung
Betrugsbekämpfung
Der Zahlungsunfähigkeit vergleichbare Lage gemäß nationaler Rechtsvorschriften
+ 19 weitere
Direkte oder indirekte Beteiligung an der Vorbereitung des Vergabeverfahrens
Einstellung der gewerblichen Tätigkeit
Entrichtung von Steuern
Falsche Angaben, verweigerte Informationen, die nicht in der Lage sind, die erforderlichen Unterlagen vorzulegen, und haben vertrauliche Informationen über dieses Verfahren erhalten.
Geldwäsche oder Terrorismusfinanzierung
Interessenkonflikt aufgrund seiner Teilnahme an dem Vergabeverfahren
Kinderarbeit und andere Formen des Menschenhandels
Konkurs
Korruption
Rein innerstaatliche Ausschlussgründe
Schwere Verfehlung im Rahmen der beruflichen Tätigkeit
Terroristische Straftaten oder Straftaten im Zusammenhang mit terroristischen Aktivitäten
Vereinbarungen mit anderen Wirtschaftsteilnehmern zur Verzerrung des Wettbewerbs
Verstoß gegen arbeitsrechtliche Verpflichtungen
Verstoß gegen sozialrechtliche Verpflichtungen
Verstoß gegen umweltrechtliche Verpflichtungen
Vorzeitige Beendigung, Schadensersatz oder andere vergleichbare Sanktionen
Zahlung der Sozialversicherungsbeiträge
Zahlungsunfähigkeit
Beschreibung der Ausschlussgründe:
Der Katalog der zwingenden Ausschlussgründe ergibt sich aus dem GWB gemäß § 123 GWB ff.
Öffentlicher Auftraggeber Name und Adressen
Name: Deutsches Zentrum für Luft- und Raumfahrt e.V. (DLR)
Nationale Registrierungsnummer: Leitweg-ID 992-03005-81
Abteilung: Einkauf
Postanschrift: Linder Höhe
Postleitzahl: 51107
Postort: Köln
Region: Köln, Kreisfreie Stadt
🏙️
Land: Deutschland 🇩🇪
E-Mail: evergabe@dlr.de📧
Telefon: 000📞
URL: http://www.dlr.de/DE/Home/home_node.html🌏 Art des öffentlichen Auftraggebers
Regional- oder Kommunalbehörde
Haupttätigkeit
Allgemeine öffentliche Verwaltung
Kommunikation
Dokumente URL: https://www.subreport.de/E36321491🌏
Teilnahme-URL: https://www.subreport.de/E36321491🌏
Sprache des Beschaffungsdokuments: Deutsch 🗣️
Elektronische Einreichung: Erforderlich
Ergänzende Informationen Für Mediationsverfahren zuständige Stelle
Name: Vergabekammer des Bundes
Nationale Registrierungsnummer: t:022894990
Abteilung: Vergabekammer
Postanschrift: Villemombler Straße 76
Postleitzahl: 53113
Postort: Bonn
Region: Bonn, Kreisfreie Stadt
🏙️
Land: Deutschland 🇩🇪
E-Mail: vk@bundeskartellamt.bund.de📧
Telefon: +492289499163📞
URL: http://bundeskartellamt.de🌏 Körper überprüfen Wie: Für Mediationsverfahren zuständige Stelle Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
Ein Nachprüfungsantrag ist nur zulässig, wenn
• der Antragsteller von ihm erkannte Verstöße gegen Vergabevorschriften im Vergabeverfahren gegenüber dem Auftraggeber innerhalb von 10 Kalendertagen nach Kenntnis gerügt hat,
• der Antragsteller Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung genannten Frist zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt hat,
• der Antragsteller Verstöße, die in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, spätestens bis zum Ablauf der Angebotsfrist gegenüber dem Auftraggeber gerügt hat,
• nicht mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Ein Nachprüfungsantrag ist unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 4 GWB). Ein Nachprüfungsantrag ist zudem unzulässig, wenn der Zuschlag erfolgt ist, bevor die Vergabekammer den Auftraggeber über den Antrag auf Nachprüfung informiert hat (§§ 168 Abs. 2 Satz 1, 169 Abs. 1GWB). Die Zuschlagserteilung ist möglich 15 Kalendertage nach Absendung der Bieterinformation nach §134 Abs. 1 GWB. Wird die Information auf elektronischem Weg oder per Fax versendet, verkürzt sich die Frist auf 10 Kalendertage (§ 134 Abs. 2 GWB). Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an. Die Zulässigkeit eines Nachprüfungsantrags setzt ferner voraus, dass die geltend gemachten Vergabeverstöße 10 Kalendertage nach Kenntnis gerügt wurden (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 GWB). Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, müssen spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 2 GWB). Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, müssen spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 3 GWB).
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
Ein Nachprüfungsantrag ist nur zulässig, wenn
• der Antragsteller von ihm erkannte Verstöße gegen Vergabevorschriften im Vergabeverfahren gegenüber dem Auftraggeber innerhalb von 10 Kalendertagen nach Kenntnis gerügt hat,
• der Antragsteller Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung genannten Frist zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt hat,
• der Antragsteller Verstöße, die in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, spätestens bis zum Ablauf der Angebotsfrist gegenüber dem Auftraggeber gerügt hat,
• nicht mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Ein Nachprüfungsantrag ist unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 4 GWB). Ein Nachprüfungsantrag ist zudem unzulässig, wenn der Zuschlag erfolgt ist, bevor die Vergabekammer den Auftraggeber über den Antrag auf Nachprüfung informiert hat (§§ 168 Abs. 2 Satz 1, 169 Abs. 1GWB). Die Zuschlagserteilung ist möglich 15 Kalendertage nach Absendung der Bieterinformation nach §134 Abs. 1 GWB. Wird die Information auf elektronischem Weg oder per Fax versendet, verkürzt sich die Frist auf 10 Kalendertage (§ 134 Abs. 2 GWB). Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an. Die Zulässigkeit eines Nachprüfungsantrags setzt ferner voraus, dass die geltend gemachten Vergabeverstöße 10 Kalendertage nach Kenntnis gerügt wurden (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 GWB). Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, müssen spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 2 GWB). Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, müssen spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 3 GWB).
Informationen über elektronische Arbeitsabläufe
Die elektronische Rechnungsstellung wird akzeptiert
Bekanntmachungsangaben
Bevorzugtes Datum der Veröffentlichung: 2024-08-16+02:00 📅
Quelle: OJS 2024/S 159-491839 (2024-08-14)