Beschaffung eines Mietenumsetzers

Entsorgungsgesellschaft Steinfurt mbH

Beschaffung eines Mietenumsetzers

Deadline

Die Frist für den Eingang der Angebote war 2024-12-05. Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2024-10-29.

Wer? Wie? Wo?
Geschichte der Beschaffung
Datum Dokument
2024-10-29 Auftragsbekanntmachung
Auftragsbekanntmachung (2024-10-29)
Objekt
Umfang der Beschaffung
Titel: Beschaffung eines Mietenumsetzers
Referenznummer: 04-030
Kurze Beschreibung: Beschaffung eines Mietenumsetzers
Produkte/Dienstleistungen: Industrielle Maschinen 📦
Beschreibung
Interne Kennung: 04-030
Beschreibung der Beschaffung:
Beschaffung eines neuen Mietenumsetzers für das Kompostwerk Saerbeck. Das alte Mietenumsetzgerät ist vom Auftragnehmer zurückzunehmen.
Art des Vertrags: Lieferungen
Zusätzliche Produkte/Dienstleistungen: Postanschrift: Im Bioenergiepark 3
Postleitzahl: 48369
Stadt: Saerbeck
Land: Deutschland 🇩🇪
Ort der Leistung: Steinfurt 🏙️
Vergabekriterien
Preis
Titel
Los-Identifikationsnummer: LOT-0001

Verfahren
Art des Verfahrens
Offenes Verfahren
Rechtsgrundlage: Richtlinie 2014/24/EU
Administrative Informationen
Frist für den Eingang von Angeboten oder Teilnahmeanträgen: 2024-12-05 11:00:00 📅
Bedingungen für die Öffnung der Angebote: 2024-12-05 11:10:00 📅
Bedingungen für die Öffnung der Angebote (Ort): Die Öffnung der Angebote wird von mindestens zwei Vertretern des Auftraggebers gemeinsam an einem Termin unverzüglich nach Ablauf der Angebotsfrist durchgeführt.
Bedingungen für die Öffnung der Angebote (Informationen über die befugten Personen und das Öffnungsverfahren): Bei der Öffnung der Angebote sind nach § 55 Abs. 2 VgV keine Bieter zugelassen.
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Mindestzeitraum, in dem der Bieter das Angebot aufrechterhalten muss: 3 Monate
Bedingungen für die Einreichung eines Angebots
Die Bieter können mehrere Angebote einreichen
Eröffnungstermin: 2024-12-05 11:10:00 📅
Ort des Eröffnungstermins:
Die Öffnung der Angebote wird von mindestens zwei Vertretern des Auftraggebers gemeinsam an einem Termin unverzüglich nach Ablauf der Angebotsfrist durchgeführt.
Zusätzliche Informationen: Bei der Öffnung der Angebote sind nach § 55 Abs. 2 VgV keine Bieter zugelassen.
Elektronische Rechnungsstellung: Zulässig
Zusätzliche Informationen:
Die Bietererklärungen (Anlage 3) können unter einer kurzen Fristsetzung des Auftraggebers nachgereicht werden. Ausgenommen sind die Preisblätter.
Der Vertrag enthält Bedingungen zur Vertragsausführung

Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen
Technische und berufliche Fähigkeiten
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien:
Eigenerklärung zum angebotenen Mietenumsetzer: Eigenerklärung zum angebotenen Mietenumsetzer: Die Maschine ist über eine in der Armlehne festinstallierte Steuerungseinheit zu bedienen. Die Fahrerkabine der Maschine ist im Arbeitsmodus zentriert in Fahrtrichtung ausgerichtet.
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Eigenerklärung zum Service und zu Ersatzteilen: Der Servicebetrieb sowie das Ersatzteillager liegen in einem Umkreis von max. 140 km zum Kompostwerk Saerbeck.
Bedingungen für den Vertrag
Bedingungen für die Vertragserfüllung:
Eigenerklärung über das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen nach §§ 123 und 124 GWB. Eigenerklärung Sanktionspaket 5 der EU.
Bedingungen für die Teilnahme
Ausschlussgrund: Vereinbarungen mit anderen Wirtschaftsteilnehmern zur Verzerrung des Wettbewerbs
Beschreibung der Ausschlussgründe:
Angebote von Bietern, die in Bezug auf die Vergabe eine unzulässige wettbewerbsbeschränkende Absprache getroffen haben, werden ausgeschlossen. Essentielles und unverzichtbares Merkmal einer Auftragsvergabe im Wettbewerb ist die Einhaltung eines Geheimwettbewerbes zwischen den teilnehmenden Bietern.
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Öffentlicher Auftraggeber
Name und Adressen
Name: Entsorgungsgesellschaft Steinfurt mbH
Nationale Registrierungsnummer: HRB 2436
Postanschrift: Im Bioenergiepark 3
Postleitzahl: 48369
Postort: Saerbeck
Region: Steinfurt 🏙️
Land: Deutschland 🇩🇪
E-Mail: vergabestelle@egst.de 📧
Telefon: +49 25743399-800 📞
Art des öffentlichen Auftraggebers
Einrichtung des öffentlichen Rechts
Haupttätigkeit
Umwelt
Informationen zur gemeinsamen Beschaffung
Der Auftrag wird von einer zentralen Beschaffungsstelle vergeben
Kommunikation
Dokumente URL: https://www.vergabe-westfalen.de/VMPSatellite/notice/CXPWYY2LEC5/documents 🌏
Teilnahme-URL: https://www.vergabe-westfalen.de/VMPSatellite/notice/CXPWYY2LEC5 🌏
URL des Beschaffungsinstruments: https://www.vergabe-westfalen.de/VMPSatellite/notice/CXPWYY2LEC5 🌏
Elektronische Einreichung: Erforderlich
Gültigkeitsdauer des Angebots: 3 Monate
Objekt
Art des Vertrags: Lieferungen

Ergänzende Informationen
Zusätzliche Informationen
Bekanntmachungs-ID: CXPWYY2LEC5
Körper überprüfen
Name: Vergabekammer Westfalen
Nationale Registrierungsnummer: DE159879829
Postanschrift: Albrecht-Thaer-Straße 9
Postleitzahl: 48147
Postort: Münster
Region: Münster, Kreisfreie Stadt 🏙️
Land: Deutschland 🇩🇪
E-Mail: vergabekammer@brms.nrw.de 📧
Telefon: +49 251411-1691 📞
Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
Statthafter Rechtsbehelf bei Verstößen gegen die Vergabevorschriften ist der Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens. Der Antrag ist schriftlich bei der zuvor benannten zuständigen Stelle für Nachprüfungsverfahren einzureichen. Der Antrag ist nur zulässig, solange kein wirksamer Zuschlag erteilt worden ist. Ein wirksamer Zuschlag kann erst erteilt werden, nachdem der Auftraggeber die unterlegenen Bieter über den beabsichtigten Zuschlag ordnungsgemäß nach § 134 GWB informiert hat und 15 Kalendertage nach Absendung der Information an die nicht berücksichtigten Bieter vergangen sind. Wird die Information auf elektronischem Weg oder per Fax versendet, verkürzt sich die Frist auf 10 Kalendertage. Ein Nachprüfungsantrag ist auch gem. § 160 GWB Abs. 3 unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
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Informationen über elektronische Arbeitsabläufe
Die elektronische Rechnungsstellung wird akzeptiert
Bekanntmachungsangaben
Bevorzugtes Datum der Veröffentlichung: 2024-10-29+01:00 📅
Quelle: OJS 2024/S 212-659243 (2024-10-29)