Das LANUV NRW verfügt über einen Fuhrpark mit ca. 200 Fahrzeugen. Aufgrund des Personalzuwachses in Folge der Hochwasserkatastrophe im Jahr 2021 besteht ein höherer Bedarf an Fahrzeugen für den Probennahme- und Außendienst. Daher beabsichtigt das LANUV die Beschaffung von insgesamt 13 Fahrzeugen, Kategorietyp "Kastenwagen". Für die Lose 1-10 sollen Lagerfahrzeuge (für 2024) und für die Lose 11-13 Neufahrzeuge (für 2025) beschafft werden. Hierzu wird ein europaweites Offenes Verfahren durchgeführt. Die Einzelheiten ergeben sich aus der Leistungsbeschreibung FB51 (Lose 1-6), Leistungs-beschreibung FB63a (Lose 7-10) sowie der Leistungsbeschreibung_FB63b (Lose 11-13) nebst der Leistungsverzeichnisse pro anzubietenden Los.
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2024-07-26.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2024-06-19.
Auftragsbekanntmachung (2024-06-19) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Beschaffung Fahrzeuge "Transporter"
Referenznummer: Abt5/6;1001491337 ff;EU
Kurze Beschreibung:
Das LANUV NRW verfügt über einen Fuhrpark mit ca. 200 Fahrzeugen. Aufgrund des Personalzuwachses in Folge der Hochwasserkatastrophe im Jahr 2021 besteht ein höherer Bedarf an Fahrzeugen für den Probennahme- und Außendienst.
Daher beabsichtigt das LANUV die Beschaffung von insgesamt 13 Fahrzeugen, Kategorietyp "Kastenwagen".
Für die Lose 1-10 sollen Lagerfahrzeuge (für 2024) und für die Lose 11-13 Neufahrzeuge (für 2025) beschafft werden.
Hierzu wird ein europaweites Offenes Verfahren durchgeführt.
Die Einzelheiten ergeben sich aus der Leistungsbeschreibung FB51 (Lose 1-6), Leistungs-beschreibung FB63a (Lose 7-10) sowie der Leistungsbeschreibung_FB63b (Lose 11-13) nebst der Leistungsverzeichnisse pro anzubietenden Los.
Das LANUV NRW verfügt über einen Fuhrpark mit ca. 200 Fahrzeugen. Aufgrund des Personalzuwachses in Folge der Hochwasserkatastrophe im Jahr 2021 besteht ein höherer Bedarf an Fahrzeugen für den Probennahme- und Außendienst.
Daher beabsichtigt das LANUV die Beschaffung von insgesamt 13 Fahrzeugen, Kategorietyp "Kastenwagen".
Für die Lose 1-10 sollen Lagerfahrzeuge (für 2024) und für die Lose 11-13 Neufahrzeuge (für 2025) beschafft werden.
Hierzu wird ein europaweites Offenes Verfahren durchgeführt.
Die Einzelheiten ergeben sich aus der Leistungsbeschreibung FB51 (Lose 1-6), Leistungs-beschreibung FB63a (Lose 7-10) sowie der Leistungsbeschreibung_FB63b (Lose 11-13) nebst der Leistungsverzeichnisse pro anzubietenden Los.
Art des Vertrags: Lieferungen
Produkte/Dienstleistungen: Kraftfahrzeuge📦
Sonstige Beschränkungen am Erfüllungsort: Ort im betreffenden Land
Diese Auftragsvergabe ist auch für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) geeignet ✅ Informationen über Lose
Dieser Vertrag ist in Lose unterteilt ✅
Höchstzahl der Lose, die an einen Bieter vergeben werden können: 13
Angebote können für eine maximale Anzahl von Losen eingereicht werden: 13
1️⃣
Interne Kennung: 1
Titel: Lagerfahrzeug Transporter (51)
Beschreibung der Beschaffung: Losgruppe Fachbereich 51
Zusätzliche Informationen: #Besonders geeignet für:selbst#
Postanschrift: Landesamt für Natur, Umwelt und Verbraucherschutz NRW
Wallneyer Str. 6
Postleitzahl: 45133
Stadt: Essen
Land: Deutschland 🇩🇪
Ort der Leistung: Essen, Kreisfreie Stadt🏙️
Maximale Verlängerungen: 0
Titel
Los-Identifikationsnummer: LOT-0002
2️⃣
Interne Kennung: 2 Titel
Los-Identifikationsnummer: LOT-0003
3️⃣
Interne Kennung: 3 Titel
Los-Identifikationsnummer: LOT-0004
4️⃣
Interne Kennung: 4 Titel
Los-Identifikationsnummer: LOT-0005
5️⃣
Interne Kennung: 5 Titel
Los-Identifikationsnummer: LOT-0006
6️⃣
Interne Kennung: 6 Titel
Los-Identifikationsnummer: LOT-0007
7️⃣
Interne Kennung: 7
Titel: Lagerfahrzeug Transporter (63a)
Beschreibung der Beschaffung: Losgruppe Fachbereich 63a
Dauer
Datum des Beginns: 2024-08-23 📅
Datum des Endes: 2025-12-05 📅
Titel
Los-Identifikationsnummer: LOT-0008
8️⃣
Interne Kennung: 8 Titel
Los-Identifikationsnummer: LOT-0009
9️⃣
Interne Kennung: 9 Titel
Los-Identifikationsnummer: LOT-0010
1️⃣0️⃣
Interne Kennung: 10 Titel
Los-Identifikationsnummer: LOT-0011
#Besonders geeignet für:selbst#
Lose 11-13: Eigenerklärung über den fristgerechten Versand der Bürgschaftserklä-rung zum 06.12.2024
Titel
Los-Identifikationsnummer: LOT-0013
1️⃣3️⃣
Interne Kennung: 13 Titel
Los-Identifikationsnummer: LOT-0014
Verfahren Art des Verfahrens
Offenes Verfahren ✅
Rechtsgrundlage: Richtlinie 2014/24/EU
Administrative Informationen
Frist für den Eingang von Angeboten oder Teilnahmeanträgen: 2024-07-26 09:00:00 📅
Bedingungen für die Öffnung der Angebote: 2024-07-26 09:01:00 📅
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Mindestzeitraum, in dem der Bieter das Angebot aufrechterhalten muss: 28 Bedingungen für die Einreichung eines Angebots
Die Bieter können mehrere Angebote einreichen
Eröffnungstermin: 2024-07-26 09:01:00 📅
Elektronische Rechnungsstellung: Erforderlich
Die elektronische Bestellung wird verwendet ✅
Elektronische Zahlung wird verwendet ✅
Frist für die Anforderung zusätzlicher Informationen: 2024-07-12 23:59:00 📅
Zusätzliche Informationen:
Gemäß § 56 Abs. 3 VgV ist die Nachforderung von leistungsbezogenen Unterlagen, die die Wirtschaftlichkeitsbewertung der Angebote anhand der Zuschlagskriterien betreffen, ausgeschlossen. Dies gilt nicht für Preisangaben, wenn es sich um unwesentliche Einzelpositionen handelt, deren Einzelpreise den Gesamtpreis nicht verändern oder die Wertungsreihenfolge und den Wettbewerb nicht beeinträchtigen.
Gemäß § 56 Abs. 3 VgV ist die Nachforderung von leistungsbezogenen Unterlagen, die die Wirtschaftlichkeitsbewertung der Angebote anhand der Zuschlagskriterien betreffen, ausgeschlossen. Dies gilt nicht für Preisangaben, wenn es sich um unwesentliche Einzelpositionen handelt, deren Einzelpreise den Gesamtpreis nicht verändern oder die Wertungsreihenfolge und den Wettbewerb nicht beeinträchtigen.
Der Vertrag enthält Bedingungen zur Vertragsausführung ✅
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien:
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit: Einzureichende Unterlagen:
- Firmenfragenkatalog (mit dem Angebot mittels Eigenerklärung vorzulegen): Vollständig ausgefüllter und unterschriebener Firmenfragenkatalog, ggf. auch von den anderen Mitgliedern der Bietergemeinschaft
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit: Einzureichende Unterlagen:
- Firmenfragenkatalog (mit dem Angebot mittels Eigenerklärung vorzulegen): Vollständig ausgefüllter und unterschriebener Firmenfragenkatalog, ggf. auch von den anderen Mitgliedern der Bietergemeinschaft
Bedingungen für die Teilnahme
Liste und kurze Beschreibung der Bedingungen:
Eignung zur Berufsausübung: a) Beantwortung eines Firmenfragenkatalogs auch zur Eintragung in Berufs- und Handelsregister nach Maßgabe der Rechtsvorschriften des Landes, der Gemeinschaft oder des Vertragsstaates des EWR-Abkommens eingetragen sind, in dem es ansässig ist sowie zur Mitgliedschaft in einer Berufsgenossenschaft.
b) Eigenerklärung Ausschlussgründe (Formular 521_EU), ggf. auch von den anderen Mitgliedern der Bietergemeinschaft und allen Subunternehmen
c) Eigenerklärung Sanktionspaket 5 (Formular 523_EU)
d) soweit zutreffend: Bietergemeinschaftserklärung (Formular 531_EU)
e) soweit zutreffend je Los: Erklärung Unterauftragnehmer Formular 533a EU mit dem Angebot. Der Nachweis für den Unterauftragnehmer (Formular 533b EU) auf Verlangen der Vergabestelle
f) soweit zutreffend je Los: Erklärung Eignungsleihe (Formular 534a EU)
g) soweit zutreffend je Los: Erklärung Eignungsleihe und Haftungserklärung (Formular 534b_EU)
h) Auszug über die Eintragung im Handelsregister eines geführten KFZ-Handels
i) Lose 11-13: Eigenerklärung über den fristgerechten Versand der Bürgschaftserklä-rung zum 06.12.2024
Eignung zur Berufsausübung: a) Beantwortung eines Firmenfragenkatalogs auch zur Eintragung in Berufs- und Handelsregister nach Maßgabe der Rechtsvorschriften des Landes, der Gemeinschaft oder des Vertragsstaates des EWR-Abkommens eingetragen sind, in dem es ansässig ist sowie zur Mitgliedschaft in einer Berufsgenossenschaft.
b) Eigenerklärung Ausschlussgründe (Formular 521_EU), ggf. auch von den anderen Mitgliedern der Bietergemeinschaft und allen Subunternehmen
c) Eigenerklärung Sanktionspaket 5 (Formular 523_EU)
e) soweit zutreffend je Los: Erklärung Unterauftragnehmer Formular 533a EU mit dem Angebot. Der Nachweis für den Unterauftragnehmer (Formular 533b EU) auf Verlangen der Vergabestelle
f) soweit zutreffend je Los: Erklärung Eignungsleihe (Formular 534a EU)
g) soweit zutreffend je Los: Erklärung Eignungsleihe und Haftungserklärung (Formular 534b_EU)
h) Auszug über die Eintragung im Handelsregister eines geführten KFZ-Handels
i) Lose 11-13: Eigenerklärung über den fristgerechten Versand der Bürgschaftserklä-rung zum 06.12.2024
Technische und berufliche Fähigkeiten
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien:
Technische und berufliche Leistungsfähigkeit: Einzureichende Unterlagen:
- ausgefüllter und unterschriebener Firmenfragenkatalog
- Auszug über die Eintragung im Handelsregister eines geführten KFZ-Handels (mit dem Angebot mittels Eigenerklärung vorzulegen)
Technische und berufliche Leistungsfähigkeit: Einzureichende Unterlagen:
- ausgefüllter und unterschriebener Firmenfragenkatalog
- Auszug über die Eintragung im Handelsregister eines geführten KFZ-Handels (mit dem Angebot mittels Eigenerklärung vorzulegen)
Bedingungen für die Teilnahme
Wichtigste Finanzierungsbedingungen und Zahlungsmodalitäten und/oder Verweis auf die einschlägigen Bestimmungen, die sie regeln:
Die Zahlungsbedingungen ergeben sich aus den Ausschreibungsbestimmungen gemäß Ziffer 13. Ergänzende Regelungen finden sich in den Vertragsbedingungen des Landes NRW
Bedingungen für den Vertrag
Bedingungen für die Vertragserfüllung:
Lieferung der Lagerfahrzeuge für Losgruppe Fachbereich 51 (Lose 1-6) und Losgruppe 63a (7-10) hat innerhalb von sechs Wochen nach Zuschlagserteilung zu erfolgen.
Lieferung der Neufahrzeuge für Losgruppe Fachbereich 63b (Lose 11-13) hat bis spätestens zum 05.12.2025 zu erfolgen. Aufgrund zwingendem Mittelabfluss im Haushaltsjahr 2024, muss die Rechnung nebst Bürgschaftserklärung bis zum 06.12.2024 beim Auftraggeber eingehen.
Lieferung der Lagerfahrzeuge für Losgruppe Fachbereich 51 (Lose 1-6) und Losgruppe 63a (7-10) hat innerhalb von sechs Wochen nach Zuschlagserteilung zu erfolgen.
Lieferung der Neufahrzeuge für Losgruppe Fachbereich 63b (Lose 11-13) hat bis spätestens zum 05.12.2025 zu erfolgen. Aufgrund zwingendem Mittelabfluss im Haushaltsjahr 2024, muss die Rechnung nebst Bürgschaftserklärung bis zum 06.12.2024 beim Auftraggeber eingehen.
Bedingungen für die Teilnahme
Ausschlussgrund:
Beteiligung an einer kriminellen Vereinigung
Betrugsbekämpfung
Der Zahlungsunfähigkeit vergleichbare Lage gemäß nationaler Rechtsvorschriften
+ 20 weitere
Direkte oder indirekte Beteiligung an der Vorbereitung des Vergabeverfahrens
Einstellung der gewerblichen Tätigkeit
Entrichtung von Steuern
Falsche Angaben, verweigerte Informationen, die nicht in der Lage sind, die erforderlichen Unterlagen vorzulegen, und haben vertrauliche Informationen über dieses Verfahren erhalten.
Geldwäsche oder Terrorismusfinanzierung
Interessenkonflikt aufgrund seiner Teilnahme an dem Vergabeverfahren
Kinderarbeit und andere Formen des Menschenhandels
Konkurs
Korruption
Schwere Verfehlung im Rahmen der beruflichen Tätigkeit
Terroristische Straftaten oder Straftaten im Zusammenhang mit terroristischen Aktivitäten
Vereinbarungen mit anderen Wirtschaftsteilnehmern zur Verzerrung des Wettbewerbs
Vergleichsverfahren
Verstoß gegen arbeitsrechtliche Verpflichtungen
Verstoß gegen sozialrechtliche Verpflichtungen
Verstoß gegen umweltrechtliche Verpflichtungen
Verwaltung der Vermögenswerte durch einen Insolvenzverwalter
Vorzeitige Beendigung, Schadensersatz oder andere vergleichbare Sanktionen
Zahlung der Sozialversicherungsbeiträge
Zahlungsunfähigkeit
Beschreibung der Ausschlussgründe: Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB
Bekanntmachungs-ID: CXS7YY7Y1GBBGZ1E
Der Auftraggeber wird eigenständig vor der Auftragserteilung einen Auszug aus dem Wettbewerbsregister gemäß § 6 WRegG (Wettbewerbsregistergesetz) beim Bundeskartellamt sowie einen Gewerbezentralregisterauszug beim Bundesamt für Justiz für die Bieter anfordern, die Zuschläge erhalten sollen.
Der Auftraggeber wird eigenständig vor der Auftragserteilung einen Auszug aus dem Wettbewerbsregister gemäß § 6 WRegG (Wettbewerbsregistergesetz) beim Bundeskartellamt sowie einen Gewerbezentralregisterauszug beim Bundesamt für Justiz für die Bieter anfordern, die Zuschläge erhalten sollen.
Körper überprüfen
Name: Vergabekammer Westfalen
Nationale Registrierungsnummer: +49 251-411-0
Postanschrift: Albrecht-Thaer-Straße 9
Postleitzahl: 48147
Postort: Münster
Region: Münster, Kreisfreie Stadt🏙️
Land: Deutschland 🇩🇪
E-Mail: vergabekammer@bezreg-muenster.nrw.de📧
Telefon: +49 251-411-1691📞
Fax: +49 251-411-2165 📠 Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
§134 GWB - Informations- und Wartepflicht
1) Öffentliche Auftraggeber haben die Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, über den Namen des Unternehmens, dessen Angebot angenommen werden soll, über die Gründe der vorgesehenen Nichtberücksichtigung ihres Angebots und über den frühesten Zeitpunkt des Vertragsschlusses unverzüglich in Textform zu informieren. Dies gilt auch für Bewerber, denen keine Information über die Ablehnung ihrer Bewerbung zur Verfügung gestellt wurde, bevor die Mitteilung über die Zuschlagsentscheidung an die betroffenen Bieter ergangen ist.
(2) Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung der Information nach Absatz 1 geschlossen werden. Wird die Information auf elektronischem Weg oder per Fax versendet, verkürzt sich die Frist auf zehn Kalendertage. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an.
(3) Die Informationspflicht entfällt in Fällen, in denen das Verhandlungsverfahren ohne Teilnahmewettbewerb wegen besonderer Dringlichkeit gerechtfertigt ist. Im Fall verteidigungs- oder sicherheitsspezifischer Aufträge können öffentliche Auftraggeber beschließen, bestimmte Informationen über die Zuschlagserteilung oder den Abschluss einer Rahmenvereinbarung nicht mitzuteilen, soweit die Offenlegung den Gesetzesvollzug behindert, dem öffentlichen Interesse, insbesondere Verteidigungs- oder Sicherheitsinteressen, zuwiderläuft, berechtigte geschäftliche Interessen von Unternehmen schädigt oder den lauteren Wettbewerb zwischen ihnen beeinträchtigen könnte.
§ 135 GWB - Unwirksamkeit
(1) Ein öffentlicher Auftrag ist von Anfang an unwirksam, wenn der öffentliche Auftraggeber 1. gegen § 134 verstoßen hat ... /
§ 160 GWB - Einleitung, Antrag
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgr. der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
§ 168 GWB - Entscheidung der Vergabekammer
(1) Die Vergabekammer entscheidet, ob der Antragsteller in seinen Rechten verletzt ist und trifft die geeigneten Maßnahmen, um eine Rechtsverletzung zu beseitigen und eine Schädigung der betroffenen Interessen zu verhindern. Sie ist an die Anträge nicht gebunden und kann auch unabhängig davon auf die Rechtmäßigkeit des Vergabeverfahrens einwirken.
(2) Ein wirksam erteilter Zuschlag kann nicht aufgehoben werden. Hat sich das Nachprüfungsverfahren durch Erteilung des Zuschlags, durch Aufhebung oder durch Einstellung des Vergabeverfahrens oder in sonstiger Weise erledigt, stellt die Vergabekammer auf Antrag eines Beteiligten fest, ob eine Rechtsverletzung vorgelegen hat. § 167 Absatz 1 gilt in diesem Fall nicht.
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
§134 GWB - Informations- und Wartepflicht
1) Öffentliche Auftraggeber haben die Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, über den Namen des Unternehmens, dessen Angebot angenommen werden soll, über die Gründe der vorgesehenen Nichtberücksichtigung ihres Angebots und über den frühesten Zeitpunkt des Vertragsschlusses unverzüglich in Textform zu informieren. Dies gilt auch für Bewerber, denen keine Information über die Ablehnung ihrer Bewerbung zur Verfügung gestellt wurde, bevor die Mitteilung über die Zuschlagsentscheidung an die betroffenen Bieter ergangen ist.
(2) Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung der Information nach Absatz 1 geschlossen werden. Wird die Information auf elektronischem Weg oder per Fax versendet, verkürzt sich die Frist auf zehn Kalendertage. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an.
(3) Die Informationspflicht entfällt in Fällen, in denen das Verhandlungsverfahren ohne Teilnahmewettbewerb wegen besonderer Dringlichkeit gerechtfertigt ist. Im Fall verteidigungs- oder sicherheitsspezifischer Aufträge können öffentliche Auftraggeber beschließen, bestimmte Informationen über die Zuschlagserteilung oder den Abschluss einer Rahmenvereinbarung nicht mitzuteilen, soweit die Offenlegung den Gesetzesvollzug behindert, dem öffentlichen Interesse, insbesondere Verteidigungs- oder Sicherheitsinteressen, zuwiderläuft, berechtigte geschäftliche Interessen von Unternehmen schädigt oder den lauteren Wettbewerb zwischen ihnen beeinträchtigen könnte.
§ 135 GWB - Unwirksamkeit
(1) Ein öffentlicher Auftrag ist von Anfang an unwirksam, wenn der öffentliche Auftraggeber 1. gegen § 134 verstoßen hat ... /
§ 160 GWB - Einleitung, Antrag
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgr. der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
§ 168 GWB - Entscheidung der Vergabekammer
(1) Die Vergabekammer entscheidet, ob der Antragsteller in seinen Rechten verletzt ist und trifft die geeigneten Maßnahmen, um eine Rechtsverletzung zu beseitigen und eine Schädigung der betroffenen Interessen zu verhindern. Sie ist an die Anträge nicht gebunden und kann auch unabhängig davon auf die Rechtmäßigkeit des Vergabeverfahrens einwirken.
(2) Ein wirksam erteilter Zuschlag kann nicht aufgehoben werden. Hat sich das Nachprüfungsverfahren durch Erteilung des Zuschlags, durch Aufhebung oder durch Einstellung des Vergabeverfahrens oder in sonstiger Weise erledigt, stellt die Vergabekammer auf Antrag eines Beteiligten fest, ob eine Rechtsverletzung vorgelegen hat. § 167 Absatz 1 gilt in diesem Fall nicht.
Informationen über elektronische Arbeitsabläufe
Die elektronische Rechnungsstellung wird akzeptiert
Bekanntmachungsangaben
Bevorzugtes Datum der Veröffentlichung: 2024-06-19+02:00 📅
Quelle: OJS 2024/S 120-367838 (2024-06-19)