Beschaffung LF 10 Feuerwehr Schmölln/Untschen - Los 2 Beladung

Stadtverwaltung Schmölln

Beschaffung LF 10 Feuerwehr Schmölln/Untschen - Los 2 Beladung

Deadline

Die Frist für den Eingang der Angebote war 2025-01-28. Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2024-11-28.

Wer? Wie? Wo?
Geschichte der Beschaffung
Datum Dokument
2024-11-28 Auftragsbekanntmachung
Auftragsbekanntmachung (2024-11-28)
Objekt
Umfang der Beschaffung
Titel: Beschaffung LF 10 Feuerwehr Schmölln/Untschen - Los 2 Beladung
Referenznummer: 041.1:400/2024/04
Kurze Beschreibung: Beschaffung LF 10 Feuerwehr Schmölln/Untschen - Los 2 Beladung
Produkte/Dienstleistungen: Ausrüstung für Sicherheitszwecke, Brandbekämpfung, Polizei und Verteidigung 📦
Beschreibung
Interne Kennung: 041.1:400/2024/04
Zusätzliche Informationen:
Konkretisierung zu Punkt 5.1.3 "Geschätzte Dauer": Die Anlieferung hat bis spätestens November 2026 zu erfolgen.
Art des Vertrags: Lieferungen
Zusätzliche Produkte/Dienstleistungen: Feuerwehrfahrzeuge 📦
Stadt: Schmölln
Land: Deutschland 🇩🇪
Ort der Leistung: Altenburger Land 🏙️
Dauer
Datum des Endes: 2026-11-30 📅
Informationen über Varianten
Es werden Varianten akzeptiert
Vergabekriterien
Preis
Titel
Los-Identifikationsnummer: LOT-0000
Beschreibung
Postleitzahl: 04626

Verfahren
Art des Verfahrens
Offenes Verfahren
Rechtsgrundlage: Richtlinie 2014/24/EU
Administrative Informationen
Frist für den Eingang von Angeboten oder Teilnahmeanträgen: 2025-01-28 10:00:00 📅
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Mindestzeitraum, in dem der Bieter das Angebot aufrechterhalten muss: 46 Tage
Bedingungen für die Einreichung eines Angebots
Die Bieter können mehrere Angebote einreichen
Elektronische Rechnungsstellung: Zulässig
Die elektronische Bestellung wird verwendet
Elektronische Zahlung wird verwendet
Zusätzliche Informationen:
Die Nachforderung von Unterlagen erfolgt unter Berücksichtigung von § 56 VgV. Erfüllt das angebotene Produkt die Anforderungen der Ausschreibung nicht, so ist das Angebot von der Wertung auszuschließen. Die Erfüllung/Einhaltung der gestellten Mindestanforderungen muss aus dem Angebot oder dessen Anlagen (Datenblätter, zusichernde Eigenerklärungen etc.) ersichtlich sein. Sofern einzelne geforderte Leistungsparameter aus den Dokumentationen im Angebot nicht eindeutig und nachvollziehbar hervorgehen, und diese Informationen auch nicht nach ggfs. erfolgtem Aufklärungsgesuch des Auftraggebers eingereicht werden, führt dies zum Wertungsausschluss des Angebotes. Eigenerklärungen: • Eigenerklärung zu Artikel 5 k) Absatz 1 der Verordnung (EU) Nr. 833/2014 in der Fassung des Art. 1 Ziff. 23 der Verordnung (EU) 2022/576 des Rates vom 8. April 2022 • Eigenerklärung zum Thüringer Vergabegesetz gemäß § 8 Abs. 1 S. 1 Liegen die Erklärungen und Nachweise innerhalb der benannten Frist nicht vollständig vor, wird das Angebot ausgeschlossen (§ 12a ThürVgG).
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Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen
Bedingungen für die Teilnahme
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:
Eignung zur Berufsausübung, wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit sowie technische und berufliche Leistungsfähigkeit: Die Eignungsprüfung der Unternehmen erfolgt anhand der geforderten unternehmensbezogenen Unterlagen. *Nicht präqualifizierte Unternehmen* haben mit dem Angebot das ausgefüllte Formblatt „Eigenerklärung zur Eignung für Leistungen“ (Bestandteil der Vergabeunterlage) oder eine Einheitliche Europäische Eigenerklärung (EEE) mit folgenden Eigenerklärungen einzureichen: > Erklärung Eintragung in das Berufsregister > Eigenerklärung, dass kein Insolvenzverfahren oder ein vergleichbares gesetzlich geregeltes Verfahren weder beantragt noch eröffnet wurde, ein Antrag auf Eröffnung nicht mangels Masse abgelehnt wurde und sich das Unternehmen nicht in Liquidation befindet oder ein Insolvenzplan wurde rechtskräftig bestätigt und auf Verlangen wird dieser vorgelegt Angabe, dass nachweislich keine schwere Verfehlung begangen wurde, die die Zuverlässigkeit als Bewerber in Frage stellt > Erklärung das keine Ausschlussgründe gemäß 123 oder § 124 GWB vorliegen > Erklärung das in den letzten zwei Jahren nicht aufgrund eines Verstoßes gegen Vorschriften, der zu einem Eintrag im Gewerbezentralregister geführt hat, mit einer Freiheitsstrafe von mehr als drei Monaten oder einer Geldstrafe von mehr als 90 Tagessätzen oder einer Geldbuße von mehr als 2.500 Euro belegt worden sind > Erklärung, dass zwar ein Ausschlussgrund gemäß § 123 GWB vorliegt, es jedoch Maßnahmen zur Selbstreinigung ergriffen wurden, durch die die Zuverlässigkeit wiederhergestellt wurde > Eigenerklärung, dass Sie Mitglied einer Berufsgenossenschaft sind > Erklärung Umsatz des Unternehmens in den letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahren, soweit es Leistungen betrifft, die mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind unter Einschluss des Anteils bei gemeinsam mit anderen Unternehmen ausgeführten Leistungen > Angabe zur Zahlung von Steuern, Abgaben und Beiträgen zur gesetzlichen Sozialversicherung > Erklärung Umsatz des Unternehmens in den letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahren, soweit es Leistungen betrifft, die mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind unter Einschluss des Anteils bei gemeinsam mit anderen Unternehmen ausgeführten Leistungen > Angabe zur Zahlung von Steuern, Abgaben und Beiträgen zur gesetzlichen Sozialversicherung *Präqualifizierte Unternehmen* können den Nachweis der Eignung durch den Eintrag in einem amtlichen Verzeichnis (z. B. dem durch die Industrie- und Handelskammer eingerichteten PQ-Verzeichnis) oder durch Vorlage eines Zertifikates im Sinne der europäischen Zertifizierungsstandards führen. Die PQ-Nummer sowie geforderte Unterlagen, die nicht im Präqualifikationsverzeichnis enthalten sind, sind mit dem Angebot einzureichen. Bescheinigungen, die nicht in deutscher Sprache abgefasst sind, ist eine Übersetzung in die deutsche Sprache beizufügen.
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Ausschlussgrund:
Beteiligung an einer kriminellen Vereinigung
Betrugsbekämpfung
Der Zahlungsunfähigkeit vergleichbare Lage gemäß nationaler Rechtsvorschriften
+ 19 weitere
Direkte oder indirekte Beteiligung an der Vorbereitung des Vergabeverfahrens
Einstellung der gewerblichen Tätigkeit
Entrichtung von Steuern
Falsche Angaben, verweigerte Informationen, die nicht in der Lage sind, die erforderlichen Unterlagen vorzulegen, und haben vertrauliche Informationen über dieses Verfahren erhalten.
Geldwäsche oder Terrorismusfinanzierung
Interessenkonflikt aufgrund seiner Teilnahme an dem Vergabeverfahren
Kinderarbeit und andere Formen des Menschenhandels
Korruption
Rein innerstaatliche Ausschlussgründe
Schwere Verfehlung im Rahmen der beruflichen Tätigkeit
Terroristische Straftaten oder Straftaten im Zusammenhang mit terroristischen Aktivitäten
Vereinbarungen mit anderen Wirtschaftsteilnehmern zur Verzerrung des Wettbewerbs
Verstoß gegen arbeitsrechtliche Verpflichtungen
Verstoß gegen sozialrechtliche Verpflichtungen
Verstoß gegen umweltrechtliche Verpflichtungen
Verwaltung der Vermögenswerte durch einen Insolvenzverwalter
Vorzeitige Beendigung, Schadensersatz oder andere vergleichbare Sanktionen
Zahlung der Sozialversicherungsbeiträge
Zahlungsunfähigkeit
Beschreibung der Ausschlussgründe:
§ 299 StGB (Bestechlichkeit und Bestechung im geschäftlichen Verkehr), §§ 299a und 299b StGB (Bestechlichkeit und Bestechung im Gesundheitswesen); § 108e StGB (Bestechlichkeit und Bestechung von Mandatsträgern); §§ 333 und 334 StGB (Vorteilsgewährung und Bestechung), jeweils auch in Verbindung mit § 335a StGB (Ausländische und internationale Bedienstete); Artikel 2 § 2 des Gesetzes zur Bekämpfung internationaler Bestechung (Bestechung ausländischer Abgeordneter im Zusammenhang mit internationalem Geschäftsverkehr). Eigenerklärung, Nachweis, Wettbewerbsregister: siehe "Bildung krimineller Vereinigungen" bzw. siehe 5.1.9
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§ 263 StGB (Betrug), soweit sich die Straftat gegen den Haushalt der Europäischen Union oder gegen Haushalte richtet, die von der Europäischen Union oder in ihrem Auftrag verwaltet werden; § 264 StGB (Subventionsbetrug), soweit sich die Straftat gegen den Haushalt der Europäischen Union oder gegen Haushalte richtet, die von der Europäischen Union oder in ihrem Auftrag verwaltet werden. Eigenerklärung, Nachweis, Wettbewerbsregister: siehe "Bildung krimineller Vereinigungen" bzw. siehe 5.
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§ 129 des Strafgesetzbuchs (StGB) (Bildung krimineller Vereinigungen) oder § 129b StGB (kriminelle und terroristische Vereinigungen im Ausland). --- Erforderliche Informationen: Eigenerklärung über das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen gemäß § 6e EU VOB/A i.V.m. § 123 und § 124 GWB, ggf. auch im Rahmen der Präqualifikation (siehe 5.1.9). Nachweis auf gesondertes Verlangen (soweit erforderlich) hinsichtlich einer eventuell durchgeführten Selbstreinigung gemäß § 6f EU VOB/A i.V.m. § 125 und § 126 GWB. --- Der Auftraggeber wird für den Bieter, auf dessen Angebot der Zuschlag erteilt werden soll, einen Auszug aus dem Wettbewerbsregister gemäß § 6 WRegG beim Bundeskartellamt (oder vom Bieter eine gleichwertige Bescheinigung) anfordern.
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§ 129a StGB (Bildung terroristischer Vereinigungen) oder § 129b StGB (kriminelle und terroristische Vereinigungen im Ausland). Eigenerklärung, Nachweis, Wettbewerbsregister: siehe "Bildung krimineller Vereinigungen" bzw. siehe 5.1.9
Wenn das Unternehmen seine Tätigkeit eingestellt hat. Eigenerklärung, Nachweis, Wettbewerbsregister: siehe "Bildung krimineller Vereinigungen" bzw. siehe 5.1.9
§ 89c StGB (Terrorismusfinanzierung) oder Teilnahme an einer solchen Tat oder Bereitstellung oder Sammlung finanzieller Mittel in Kenntnis dessen, dass diese finanziellen Mittel ganz oder teilweise dazu verwendet werden oder verwendet werden sollen, eine Tat nach § 89a Absatz 2 Nummer 2 StGB zu begehen; § 261 StGB (Geldwäsche; Verschleierung unrechtmäßig erlangter Vermögenswerte). Eigenerklärung, Nachweis, Wettbewerbsregister: siehe "Bildung krimineller Vereinigungen" bzw. siehe 5.1.9
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Wenn über das Vermögen des Unternehmens ein Insolvenzverfahren oder ein vergleichbares Verfahren beantragt oder eröffnet worden ist, die Eröffnung eines solchen Verfahrens mangels Masse abgelehnt worden ist, sich das Unternehmen im Verfahren der Liquidation befindet. Eigenerklärung, Nachweis, Wettbewerbsregister: siehe "Bildung krimineller Vereinigungen" bzw. siehe 5.1.9
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Wenn ein Interessenkonflikt bei der Durchführung des Vergabeverfahrens besteht, der die Unparteilichkeit und Unabhängigkeit einer für den öffentlichen Auftraggeber tätigen Person bei der Durchführung des Vergabeverfahrens beeinträchtigen könnte und der durch andere, weniger einschneidende Maßnahmen nicht wirksam beseitigt werden kann. Eigenerklärung, Nachweis, Wettbewerbsregister: siehe "Bildung krimineller Vereinigungen" bzw. siehe 5.1.9
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Wenn das Unternehmen eine wesentliche Anforderung bei der Ausführung eines früheren öffentlichen Auftrags erheblich oder fortdauernd mangelhaft erfüllt hat und dies zu einer vorzeitigen Beendigung, zu Schadensersatz oder zu einer vergleichbaren Rechtsfolge geführt hat. Eigenerklärung, Nachweis, Wettbewerbsregister: siehe "Bildung krimineller Vereinigungen" bzw. siehe 5.1.9
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§§ 232, 232a Absatz 1 bis 5, §§ 232b bis 233a StGB (Menschenhandel, Zwangsprostitution, Zwangsarbeit, Ausbeutung der Arbeitskraft, Ausbeutung unter Ausnutzung einer Freiheitsberaubung). Eigenerklärung, Nachweis, Wettbewerbsregister: siehe "Bildung krimineller Vereinigungen" bzw. siehe 5.1.9
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Wenn über das Vermögen des Unternehmens ein Insolvenzverfahren oder ein vergleichbares Verfahren beantragt oder eröffnet worden ist, die Eröffnung eines solchen Verfahrens mangels Masse abgelehnt worden ist, sich das Unternehmen im Verfahren der Liquidation befindet. Eigenerklärung, Nachweis, Wettbewerbsregister: siehe "Bildung krimineller Vereinigungen" bzw. siehe 5.1.9
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Schwere Verfehlung (Unternehmensangaben und Eigenerklärungen) Eigenerklärungen des Bieters/des bevollmächtigten Mitglieds der Bietergemeinschaft (BG) zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen gemäß §§ 123, 124 GWB im Zusammenhang mit einer strafrechtlichen Verurteilung, Entrichtung von Steuern oder Sozialversicherungsbeiträgen, sozial- und arbeitsrechtlichen Verpflichtungen, Insolvenz, anderen schweren beruflichen Verfehlungen, wettbewerbsverzerrenden Verhaltensweisen, Interessenkonflikt aus Beratungstätigkeiten, Auskünften und Informationen; Angaben zu ggf. einschlägigem Ausschlussgrund und etwaigen Maßnahmen zur Selbstreinigung: Bestätigung durch jedes weitere Mitglied der Bietergemeinschaft (BG), dass die Erklärungen sowie die sonstigen von ihm verlangten Erklärungen in den anderen Dateien zur Angebotsabgabe jeweils abgegeben werden. Angabe der Teile des Auftrags mit Absicht der Unterbeauftragung/Eignungsleihe und Benennung der bereits feststehenden Unterauftragnehmer; Verpflichtungserklärung, dass die vorgesehenen Unternehmen dem Bieter/der BG gegenüber gleichlautende schriftliche Erklärungen abgeben. Erklärung, dass die vorstehenden Erklärungen vorliegen und kein für eine Unterbeauftragung/Eignungsleihe vorgesehenes Unternehmen darin das Vorliegen von Ausschlussgründen bejaht hat. Falls nicht, verlangt die Vergabestelle die Übersendung der abgegebenen Erklärungen, wenn das Angebot in die engere Wahl kommt. Die Vergabestelle fordert für den Bieter/jedes Mitglied einer BG, der/die den Zuschlag erhalten soll, vor Zuschlagserteilung eine Auskunft aus dem Gewerbezentralregister nach § 150a GewO und/oder aus dem Wettbewerbsregister nach § 6 des Wettbewerbsregistergesetzes (WRegG) an. Es ist gemäß Artikel 5k der Verordnung (EU) 2022/576 verboten, öffentliche Aufträge an folgende Personen, Organisationen oder Einrichtungen zu vergeben bzw. Verträge mit solchen Personen, Organisationen oder Einrichtungen weiterhin zu erfüllen: a) russische Staatsangehörige oder in Russland niedergelassene natürliche oder juristische Personen, Organisationen oder Einrichtungen, b) juristische Personen, Organisationen oder Einrichtungen, deren Anteile zu über 50 % unmittelbar oder mittelbar von einer der unter Buchstabe a genannten Organisationen gehalten werden, oder c) natürliche oder juristische Personen, Organisationen oder Einrichtungen, die im Namen oder auf Anweisung einer der unter Buchstabe a oder b genannten Organisationen handeln, auch solche, auf die mehr als 10 % des Auftragswerts entfällt, Unterauftragnehmer, Lieferanten oder Unternehmen, deren Kapazitäten im Sinne der Richtlinien über die öffentliche Auftragsvergabe in Anspruch genommen werden.
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Wenn das Unternehmen im Rahmen der beruflichen Tätigkeit nachweislich eine schwere Verfehlung begangen hat, durch die die Integrität des Unternehmens infrage gestellt wird; § 6e EU Absatz 3 ist entsprechend anzuwenden. Eigenerklärung, Nachweis, Wettbewerbsregister: siehe "Bildung krimineller Vereinigungen" bzw. siehe 5.1.9
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Wenn das Unternehmen in Bezug auf Ausschlussgründe oder Eignungskriterien eine schwerwiegende Täuschung begangen, Auskünfte zurückgehalten hat oder nicht in der Lage ist, die erforderlichen Nachweise zu übermitteln oder das Unternehmen a) versucht hat, die Entscheidungsfindung des öffentlichen Auftraggebers in unzulässiger Weise zu beeinflussen, b) versucht hat, vertrauliche Informationen zu erhalten, durch die es unzulässige Vorteile beim Vergabeverfahren erlangen könnte, oder c) fahrlässig oder vorsätzlich irreführende Informationen übermittelt hat, die die Vergabeentscheidung des öffentlichen Auftraggebers erheblich beeinflussen könnten oder versucht hat, solche Informationen zu übermitteln. Eigenerklärung, Nachweis, Wettbewerbsregister: siehe "Bildung krimineller Vereinigungen" bzw. siehe 5.1.9
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Wenn das Unternehmen bei der Ausführung öffentlicher Aufträge nachweislich gegen geltende arbeitsrechtliche Verpflichtungen verstoßen hat. Eigenerklärung, Nachweis, Wettbewerbsregister: siehe "Bildung krimineller Vereinigungen" bzw. siehe 5.1.9
Wenn das Unternehmen bei der Ausführung öffentlicher Aufträge nachweislich gegen geltende sozialrechtliche Verpflichtungen verstoßen hat. Eigenerklärung, Nachweis, Wettbewerbsregister: siehe "Bildung krimineller Vereinigungen" bzw. siehe 5.1.9
Wenn das Unternehmen bei der Ausführung öffentlicher Aufträge nachweislich gegen geltende umweltrechtliche Verpflichtungen verstoßen hat. Eigenerklärung, Nachweis, Wettbewerbsregister: siehe "Bildung krimineller Vereinigungen" bzw. siehe 5.1.9
Wenn das Unternehmen seinen Verpflichtungen zur Zahlung von
Beiträgen zur Sozialversicherung nicht nachgekommen ist und dies durch eine rechtskräftige Gerichts- oder bestandskräftige Verwaltungsentscheidung festgestellt wurde, oder der öffentliche Auftraggeber auf sonstige geeignete Weise die Verletzung einer vorgenannten Verpflichtung nachweisen kann. Eigenerklärung, Nachweis, Wettbewerbsregister: siehe "Bildung krimineller Vereinigungen" bzw. siehe 5.1.9
Steuern oder Abgaben nicht nachgekommen ist und dies durch eine rechtskräftige Gerichts- oder bestandskräftige Verwaltungsentscheidung festgestellt wurde, oder der öffentliche Auftraggeber auf sonstige geeignete Weise die Verletzung einer vorgenannten Verpflichtung nachweisen kann. Eigenerklärung, Nachweis, Wettbewerbsregister: siehe "Bildung krimineller Vereinigungen" bzw. siehe 5.1.9
Wenn der öffentliche Auftraggeber über hinreichende Anhaltspunkte dafür verfügt, dass das Unternehmen mit anderen Unternehmen Vereinbarungen getroffen oder Verhaltensweisen aufeinander abgestimmt hat, die eine Verhinderung, Einschränkung oder Verfälschung des Wettbewerbs bezwecken oder bewirken. Eigenerklärung, Nachweis, Wettbewerbsregister: siehe "Bildung krimineller Vereinigungen" bzw. siehe 5.1.9
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Wenn eine Wettbewerbsverzerrung daraus resultiert, dass das Unternehmen bereits in die Vorbereitung des Vergabeverfahrens einbezogen war, und diese Wettbewerbsverzerrung nicht durch andere, weniger einschneidende Maßnahmen beseitigt werden kann. Eigenerklärung, Nachweis, Wettbewerbsregister: siehe "Bildung krimineller Vereinigungen" bzw. siehe 5.1.9
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Wenn das Unternehmen zahlungsunfähig ist. Eigenerklärung, Nachweis, Wettbewerbsregister: siehe "Bildung krimineller Vereinigungen" bzw. siehe 5.1.9

Öffentlicher Auftraggeber
Name und Adressen
Name: Stadtverwaltung Schmölln
Nationale Registrierungsnummer: 16077043-0001-75
Postanschrift: Markt 1
Postleitzahl: 04626
Postort: Schmölln
Region: Altenburger Land 🏙️
Land: Deutschland 🇩🇪
E-Mail: vergabe@schmoelln.de 📧
Telefon: 03449176161 📞
URL: https://www.schmoelln.de/ 🌏
Art des öffentlichen Auftraggebers
Regional- oder Kommunalbehörde
Haupttätigkeit
Allgemeine öffentliche Verwaltung
Kommunikation
Dokumente URL: https://www.evergabe-online.de/tenderdocuments.html?id=733922 🌏
Teilnahme-URL: https://www.evergabe-online.de/tenderdetails.html?id=733922 🌏
Elektronische Einreichung: Erforderlich
Objekt
Art des Vertrags: Lieferungen

Ergänzende Informationen
Körper überprüfen
Name: Vergabekammer beim Thüringer Landesverwaltungsamt
Nationale Registrierungsnummer: 16900334-0001-29
Postanschrift: Jorge-Semprún-Platz 4
Postleitzahl: 99423
Postort: Weimar
Region: Weimar, Kreisfreie Stadt 🏙️
Land: Deutschland 🇩🇪
E-Mail: vergabekammer@tlvwa.thueringen.de 📧
Telefon: 0361 57332 1254 📞
Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
Die Vergabestelle informiert den/die Bieter, dessen/deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, in der von ihr in der Bekanntmachung oder den Vergabeunterlagen bestimmten Form. Spätestens zehn Kalendertage vor dem beabsichtigten Vertragsabschluss informiert die Vergabestelle den/die unterlegenen Bieter über den Namen des Bieters, dessen Angebot angenommen werden soll, über die Gründe der vorgesehenen Nichtberücksichtigung ihres Angebotes und den frühestmöglichen Zeitpunkt der Zuschlagserteilung. Die Vergabestelle bestimmt eine mindestens zehn Tage betragende Frist, in der eine mögliche Beanstandung / Rüge vorzubringen ist. Beanstandungen und Rügen sind dabei klar als diese zu benennen und zu kennzeichnen. Rügen Rügen der Bieter, in welchen diese einen Verstoß gegen die Vorschriften im Vergabeverfahren vortragen, sind ausnahmslos (per E-Mail) an die Vergabestelle zu richten. Hilft die Vergabestelle der Rüge nicht ab, wird mit Eingang des entsprechenden Antwortschreibens der Vergabestelle, eine Frist von 15 Kalendertagen in Gang gesetzt (§ 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB), innerhalb derer der Bieter einen etwaigen Nachprüfungsantrag bei der Vergabekammer einreichen kann. Stelle für Nachprüfungsverfahren Zur Nachprüfung behaupteter Verstöße gegen Vergabebestimmungen kann sich der Bieter an nachfolgende Vergabekammer wenden: Vergabekammer beim Thüringer Landesverwaltungsamt Jorge-Semprún-Platz 4 99423 Weimar Vorsorglich möchten wir auf die Kostenfolge nach § 14 Abs. 5 ThürVgG für Nachprüfungsverfahren hinweisen.
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Informationen über elektronische Arbeitsabläufe
Die elektronische Rechnungsstellung wird akzeptiert
Bekanntmachungsangaben
Bevorzugtes Datum der Veröffentlichung: 2024-11-28+01:00 📅
Quelle: OJS 2024/S 234-732854 (2024-11-28)