Beschaffung Multiplexer - Lieferung

Landeshauptstadt Erfurt, Stadtverwaltung, Stadtkämmerei-Verdingungsstelle

Das Amt für Datenverarbeitung betreibt für die Erfordernisse der Stadtverwaltung der Landeshauptstadt Erfurt einen hochverfügbaren Verbund aus drei Rechenzentren. Diese drei Standorte sind untereinader per Glasfaser (OS2, Dark Fibre) verbunden, die Leitungslängen sind jeweils kürzer als 10 km. Zur Steigerung der verfügbaren Bandbreiten und Erhöhung der Diensteanzahl kommen passive DWDM-Multiplexer zum Einsatz. Diese passiven DWDM-Multiplexer sollen um aktive Multiplexer erweitert werden.

Deadline

Die Frist für den Eingang der Angebote war 2024-12-10. Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2024-11-08.

Wer? Wie? Wo?
Geschichte der Beschaffung
Datum Dokument
2024-11-08 Auftragsbekanntmachung
Auftragsbekanntmachung (2024-11-08)
Objekt
Umfang der Beschaffung
Titel: Beschaffung Multiplexer - Lieferung
Referenznummer: OVL 930/24-17
Kurze Beschreibung:
Das Amt für Datenverarbeitung betreibt für die Erfordernisse der Stadtverwaltung der Landeshauptstadt Erfurt einen hochverfügbaren Verbund aus drei Rechenzentren. Diese drei Standorte sind untereinader per Glasfaser (OS2, Dark Fibre) verbunden, die Leitungslängen sind jeweils kürzer als 10 km. Zur Steigerung der verfügbaren Bandbreiten und Erhöhung der Diensteanzahl kommen passive DWDM-Multiplexer zum Einsatz. Diese passiven DWDM-Multiplexer sollen um aktive Multiplexer erweitert werden.
Mehr anzeigen
Produkte/Dienstleistungen: Multiplexer-Softwarepaket 📦
Beschreibung
Interne Kennung: OVL 930/24-17
Beschreibung der Beschaffung:
Das Amt für Datenverarbeitung betreibt für die Erfordernisse der Stadtverwaltung der Landeshauptstadt Erfurt einen hochverfügbaren Verbund aus drei Rechenzentren. Diese drei Standorte sind untereinader per Glasfaser (OS2, Dark Fibre) verbunden, die Leitungslängen sind jeweils kürzer als 10 km. Zur Steigerung der verfügbaren Bandbreiten und Erhöhung der Diensteanzahl kommen passive DWDM-Multiplexer zum Einsatz. Diese passiven DWDM-Multiplexer sollen um aktive Multiplexer erweitert werden.
Mehr anzeigen
Art des Vertrags: Lieferungen
Land: Deutschland 🇩🇪
Ort der Leistung: Erfurt, Kreisfreie Stadt 🏙️
Informationen über Varianten
Es werden Varianten akzeptiert
Vergabekriterien
Preis
Titel
Los-Identifikationsnummer: LOT-0000

Verfahren
Art des Verfahrens
Offenes Verfahren
Rechtsgrundlage: Richtlinie 2014/24/EU
Administrative Informationen
Frist für den Eingang von Angeboten oder Teilnahmeanträgen: 2024-12-10 09:30:00 📅
Bedingungen für die Öffnung der Angebote: 2024-12-10 09:31:00 📅
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Mindestzeitraum, in dem der Bieter das Angebot aufrechterhalten muss: 84 Tage
Bedingungen für die Einreichung eines Angebots
Die Bieter können mehrere Angebote einreichen
Eröffnungstermin: 2024-12-10 09:31:00 📅
Elektronische Rechnungsstellung: Erforderlich
Zusätzliche Informationen: Nicht nachgefordert wird das Angebotsschreiben!

Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen
Bedingungen für die Teilnahme
Liste und kurze Beschreibung der Bedingungen:
Nicht präqualifizierte Unternehmen haben zum Nachweis der Eignung mit dem Angebot das ausgefüllte Formblatt „Eigenerklärung zur Eignung für Leistungen“ oder eine Einheitliche Europäische Eigenerklärung (EEE) vorzulegen. Die folgenden Unterlagen sind mit dem Angebot einzureichen: - Erklärung Eintragung in das Berufsregister - Eigenerklärung, dass kein Insolvenzverfahren oder ein vergleichbares gesetzlich geregeltes Verfahren weder beantragt noch eröffnet wurde, ein Antrag auf Eröffnung nicht mangels Masse abgelehnt wurde und sich das Unternehmen nicht in Liquidation befindet oder ein Insolvenzplan wurde rechtskräftig bestätigt und auf Verlangen wird dieser vorgelegt Angabe, dass nachweislich keine schwere Verfehlung begangen wurde, die die Zuverlässigkeit als Bewerber in Frage stellt - Erklärung das keine Ausschlussgründe gemäß 123 oder § 124 GWB vorliegen - Erklärung das in den letzten zwei Jahren nicht aufgrund eines Verstoßes gegen Vorschriften, der zu einem Eintrag im Gewerbezentralregister geführt hat, mit einer Freiheitsstrafe von mehr als drei Monaten oder einer Geldstrafe von mehr als 90 Tagessätzen oder einer Geldbuße von mehr als 2.500 Euro belegt worden sind oder das ein Ausschlussgrund gemäß § 124 GWB vorliegt - Erklärung, dass zwar ein Ausschlussgrund gemäß § 123 GWB vorliegt, es jedoch Maßnahmen zur Selbstreinigung ergriffen wurden, durch die die Zuverlässigkeit wiederhergestellt wurde - Erklärung das keine Ausschlussvoraussetzungen gem. § 22 Abs. 1 S. 1 Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz (LkSG) vorliegen und nicht mit einer Geldbuße gem. § 22 Abs. 2 LkSG belegt worden sind - Eigenerklärung, dass Sie Mitglied einer Berufsgenossenschaft sind Präqualifizierte Unternehmen können den Nachweis der Eignung durch den Eintrag in einem amtlichen Verzeichnis (z. B. dem durch die Industrie- und Handelskammer eingerichteten PQ-Verzeichnis) oder durch Vorlage eines Zertifikates im Sinne der europäischen Zertifizierungsstandards führen. Präqualifizierte Unternehmen müssen, wenn die geforderten Unterlagen nicht im Präqualifikationsverzeichnis enthalten sind, die entsprechenden Bescheinigungen mit dem Angebot vorlegen.
Mehr anzeigen
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien:
Nicht präqualifizierte Unternehmen haben zum Nachweis der Eignung mit dem Angebot das ausgefüllte Formblatt „Eigenerklärung zur Eignung für Leistungen“ oder eine Einheitliche Europäische Eigenerklärung (EEE) vorzulegen. Die folgenden Unterlagen sind mit dem Angebot einzureichen: - Erklärung Umsatz des Unternehmens in den letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahren, soweit es Leistungen betrifft, die mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind unter Einschluss des Anteils bei gemeinsam mit anderen Unternehmen ausgeführten Leistungen - Angabe zur Zahlung von Steuern, Abgaben und Beiträgen zur gesetzlichen Sozialversicherung Präqualifizierte Unternehmen können den Nachweis der Eignung durch den Eintrag in einem amtlichen Verzeichnis (z. B. dem durch die Industrie- und Handelskammer eingerichteten PQ-Verzeichnis) oder durch Vorlage eines Zertifikates im Sinne der europäischen Zertifizierungsstandards führen. Präqualifizierte Unternehmen müssen, wenn die geforderten Unterlagen nicht im Präqualifikationsverzeichnis enthalten sind, die entsprechenden Bescheinigungen mit dem Angebot vorlegen.
Mehr anzeigen
Technische und berufliche Fähigkeiten
Nicht präqualifizierte Unternehmen haben zum Nachweis der Eignung mit dem Angebot das ausgefüllte Formblatt „Eigenerklärung zur Eignung für Leistungen“ oder eine Einheitliche Europäische Eigenerklärung (EEE) vorzulegen. Die folgenden Unterlagen sind mit dem Angebot einzureichen: - Angaben zu Leistungen, die mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind: Erklärung das in den letzten drei Jahren vergleichbare Leistungen ausgeführt wurden - Angaben zu Arbeitskräften: Erklärung, dass für die Ausführung der Leistungen erforderlichen Beschäftigten zur Verfügung stehen Präqualifizierte Unternehmen können den Nachweis der Eignung durch den Eintrag in einem amtlichen Verzeichnis (z. B. dem durch die Industrie- und Handelskammer eingerichteten PQ-Verzeichnis) oder durch Vorlage eines Zertifikates im Sinne der europäischen Zertifizierungsstandards führen. Präqualifizierte Unternehmen müssen, wenn die geforderten Unterlagen nicht im Präqualifikationsverzeichnis enthalten sind, die entsprechenden Bescheinigungen mit dem Angebot vorlegen.
Mehr anzeigen
Bedingungen für die Teilnahme
Ausschlussgrund:
Rein innerstaatliche Ausschlussgründe
Schwere Verfehlung im Rahmen der beruflichen Tätigkeit
Beschreibung der Ausschlussgründe:
Alle nachfolgend aufgeführten Angaben sind mittels Eigenerklärungen mit dem Angebot einzureichen. >>> Angabe mittels Eigenerklärung (z.B. im Formblatt "Eigenerklärung zur Eignung" - Bestandteil der Vergabeunterlage bzw. Erklärung Selbstreinigung gem. § 125 GWB): Bildung krimineller Vereinigungen (zwingender Ausschlussgrund gemäß § 123 Abs. 1 Nr. 1 GWB), Bildung terroristischer Vereinigungen (zwingender Ausschlussgrund gemäß § 123 Abs. 1 Nr. 1 GWB), Geldwäsche oder Terrorismusfinanzierung (zwingende Ausschlussgründe gemäß § 123 Abs. 1 Nr. 2, 3 GWB), Betrug oder Subventionsbetrug (zwingende Ausschlussgründe gemäß § 123 Abs. 1 Nr. 4, 5 GWB), Bestechlichkeit, Vorteilsgewährung und Bestechung (zwingende Ausschlussgründe gemäß § 123 Abs. 1 Nr. 6, 7, 8, 9 GWB), Bestechlichkeit, unzulässige Interessenwahrnehmung, Vorteilsgewährung und Bestechung (zwingende Ausschlussgründe gemäß § 123 Abs. 1 Nr. 6, 7, 8, 9 GWB), Menschenhandel, Zwangsprostitution, Zwangsarbeit, Ausbeutung der Arbeitskraft: (zwingende Ausschlussgründe gemäß § 123 Abs. 1 Nr. 10 GWB), Verstöße gegen Verpflichtungen zur Zahlung von Steuern oder Abgaben (zwingende Ausschlussgründe gemäß § 123 Abs. 4 GWB), Verstöße gegen Verpflichtungen zur Zahlung von Sozialversicherungsbeiträgen (zwingender Ausschlussgrund gemäß § 123 Abs. 4 GWB), Verstöße gegen umweltrechtliche Verpflichtungen (fakultativer Ausschlussgrund gemäß § 124 Abs. 1 Nr. 1 GWB), Verstöße gegen sozialrechtliche Verpflichtungen: (fakultativer Ausschlussgrund gemäß § 124 Abs. 1 Nr. 1 GWB), Verstöße gegen arbeitsrechtliche Verpflichtungen (fakultativer Ausschlussgrund gemäß § 124 Abs. 1 Nr. 1 GWB), Zahlungsunfähigkeit (fakultativer Ausschlussgrund gemäß § 124 Abs. 1 Nr. 2 GWB), Insolvenz oder mangels Masse abgelehnt (fakultative Ausschlussgründe gemäß § 124 Abs. 1 Nr. 2 GWB), mit Insolvenz vergleichbares Verfahren oder mangels Masse abgelehnt (fakultative Ausschlussgründe gemäß § 124 Abs. 1 Nr. 2 GWB), Liquidation oder Einstellung der beruflichen Tätigkeit (fakultative Ausschlussgründe gemäß § 124 Abs. 1 Nr. 2 GWB), schwere Verfehlung (fakultativer Ausschlussgrund gemäß § 124 Abs. 1 Nr. 3 GWB), Wettbewerbsbeschränkende Vereinbarungen wie Verhinderung, Einschränkung oder Verfälschung des Wettbewerbs (fakultativer Ausschlussgrund gemäß § 124 Abs. 1 Nr. 4 GWB), Interessenkonflikt (fakultativer Ausschlussgrund gemäß § 124 Abs. 1 Nr. 5 GWB), Wettbewerbsverzerrung wegen Vorbefassung (fakultativer Ausschlussgrund gemäß § 124 Abs. 1 Nr. 6 GWB), mangelhafte Erfüllung eines früheren öffentlichen Auftrags (fakultativer Ausschlussgrund gemäß § 124 Abs. 1 Nr. 7 GWB), Täuschung oder unzulässige Beeinflussung des Vergabeverfahrens (fakultative Ausschlussgründe gemäß § 124 Abs. 1 Nr. 8, 9 GWB) >>> Angabe mittels Eigenerklärung (Formblatt "Eigenerklärung zur Umsetzung Sanktionsverordnung" - Bestandteil der Vergabeunterlagen): RUS-Sanktionen: Umsetzung von Artikel 5k Abs. 1 der Verordnung (EU) Nr. 833/2014 in der Fassung des Art. 1 Ziff. 15 der Verordnung (EU) 2022/1269 des Rates v. 21.07.2022
Mehr anzeigen
Angabe mittels Eigenerklärung (Formblatt "Eigenerklärung zum ThürVgG" - Bestandteil der Vergabeunterlage): Regelungen des Thüringer Vergabegesetzes (ThürVgG)

Öffentlicher Auftraggeber
Name und Adressen
Name: Landeshauptstadt Erfurt, Stadtverwaltung, Stadtkämmerei-Verdingungsstelle
Nationale Registrierungsnummer: 16051000-0001-83
Postanschrift: Fischmarkt 1
Postleitzahl: 99084
Postort: Erfurt
Region: Erfurt, Kreisfreie Stadt 🏙️
Land: Deutschland 🇩🇪
E-Mail: verdingungsstelle@erfurt.de 📧
Telefon: +49 361 6551284 📞
Art des öffentlichen Auftraggebers
Regional- oder Kommunalbehörde
Haupttätigkeit
Allgemeine öffentliche Verwaltung
Kommunikation
Dokumente URL: https://www.evergabe-online.de/tenderdocuments.html?id=728329 🌏
Teilnahme-URL: https://www.evergabe-online.de/tenderdetails.html?id=728329 🌏
Elektronische Einreichung: Erforderlich
Objekt
Art des Vertrags: Lieferungen

Ergänzende Informationen
Körper überprüfen
Name: Thüringer Landesverwaltungsamt, Referat 250-Vergabekammer, Vergabeangelegenheiten
Nationale Registrierungsnummer: 16900334-0001-29
Postleitzahl: 99423
Postort: Weimar
Region: Weimar, Kreisfreie Stadt 🏙️
Land: Deutschland 🇩🇪
E-Mail: vergabekammer@tlvwa.thueringen.de 📧
Telefon: 000 📞
Fax: +49 361 573321059 📠
Dienststelle, bei der Informationen über das Überprüfungsverfahren eingeholt werden können
Wie: Name und Adressen
Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
Entsprechend der Regelungen in § 160 GWB: (1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. (2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht. (3) Der Antrag ist unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Mehr anzeigen
Informationen über elektronische Arbeitsabläufe
Die elektronische Rechnungsstellung wird akzeptiert
Bekanntmachungsangaben
Bevorzugtes Datum der Veröffentlichung: 2024-11-08+01:00 📅
Quelle: OJS 2024/S 219-686430 (2024-11-08)