Auftragsbekanntmachung (2024-10-29) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Beschaffung Schneefahrzeuge Motorschlitten Bergwacht Bayern
Referenznummer: Staat 2024 Motorschlitten
Kurze Beschreibung:
“Anschaffung von insgesamt 10 Schneefahrzeugen Motorschlitten”
Art des Vertrags: Lieferungen
Produkte/Dienstleistungen: Rettungs- und Notfallausrüstung📦
Geschätzter Wert ohne MwSt: 395 000 EUR 💰
Beschreibung
Beschreibung der Beschaffung:
“Anschaffung von insgesamt 10 Schneefahrzeug Motorschlitten”
Ort der Leistung: Bad Tölz-Wolfratshausen🏙️
Dauer: 12 (MONTH)
Der nachstehende Zeitrahmen ist in Monaten ausgedrückt.
Titel
Los-Identifikationsnummer: LOT-0001
Verfahren Art des Verfahrens
Offenes Verfahren ✅ Administrative Informationen
Frist für den Eingang von Angeboten oder Teilnahmeanträgen: 2024-12-03 15:17:00 📅
Bedingungen für die Öffnung der Angebote: 2024-12-03 15:17:00 📅
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Mindestzeitraum, in dem der Bieter das Angebot aufrechterhalten muss: 60
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Liste und kurze Beschreibung der Bedingungen:
“siehe Vergabeunterlagen” Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien:
“siehe Vergabeunterlagen” Technische und berufliche Fähigkeiten
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien:
“siehe Vergabeunterlagen”
Ergänzende Informationen Körper überprüfen
Name: Bergwacht Bayern
Nationale Registrierungsnummer: 51a7cc25-089d-4025-8329-1ccbc8e571bd
Postanschrift: Am Sportpark 6
Postleitzahl: 83646
Postort: Bad Tölz
Region: Bad Tölz-Wolfratshausen🏙️
Land: Deutschland 🇩🇪
E-Mail: michael.blechner@bergwacht-bayern.org📧
Telefon: +49 80417943844📞 Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
“(1) Etwaige Vergabeverstöße muss der Bewerber/Bieter gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 1 GWB innerhalb von 10 Tagen nach Kenntnisnahme rügen.
(2) Verstöße gegen...”
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
(1) Etwaige Vergabeverstöße muss der Bewerber/Bieter gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 1 GWB innerhalb von 10 Tagen nach Kenntnisnahme rügen.
(2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 2 GWB spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Abgabe der Bewerbung oder der Angebote gegenüber dem Auftraggeber zu rügen.
(3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 3 GWB spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbungs- oder Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber zu rügen.
(4) Ein Vergabenachprüfungsantrag ist nach § 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB innerhalb von 15 Kalendertagen nach der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, bei der Vergabekammer einzureichen.
Mehr anzeigen Informationen über elektronische Arbeitsabläufe
Die elektronische Rechnungsstellung wird akzeptiert
Die elektronische Bestellung wird verwendet
Elektronische Zahlung wird verwendet
Quelle: OJS 2024/S 213-662607 (2024-10-29)