Neubeschaffung von verschiedenen Küchengeräten (Kaffeevollautomat und Kombinationsgargerät) für das Staatliche Berufliche Schulzentraum Rothenburg-Dinkelsbühl
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2024-02-20.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2024-01-18.
Auftragsbekanntmachung (2024-01-18) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Beschaffung verschiedener Küchengeräte
Reference number: LRA-2024-0001
Kurze Beschreibung:
“Neubeschaffung von verschiedenen Küchengeräten (Kaffeevollautomat und Kombinationsgargerät) für das Staatliche Berufliche Schulzentraum Rothenburg-Dinkelsbühl”
Art des Vertrags: supplies
Produkte/Dienstleistungen: Elektrische Haushaltsgeräte📦 Informationen über Lose
Dieser Vertrag ist in Lose unterteilt ✅
Höchstzahl der Lose, die an einen Bieter vergeben werden können: 2
Angebote können für eine maximale Anzahl von Losen eingereicht werden: 2
1️⃣
Beschreibung der Beschaffung:
“Kombinationsgargerät für 6 Einschübe GN 1/1”
Zusätzliche Produkte/Dienstleistungen: Elektrische Backöfen📦
Zusätzliche Produkte/Dienstleistungen: Kücheneinrichtungen📦
Zusätzliche Produkte/Dienstleistungen: Industrielle Kücheneinrichtungen📦
Ort der Leistung: Ansbach, Landkreis🏙️ Vergabekriterien
Preis ✅
Preis (Gewichtung): 100.00
Titel
Los-Identifikationsnummer: LOT-0001
2️⃣
Beschreibung der Beschaffung:
“Kaffeevollautomat”
Zusätzliche Produkte/Dienstleistungen: Elektrowärmegeräte📦 Titel
Los-Identifikationsnummer: LOT-0002
Verfahren Art des Verfahrens
Offenes Verfahren ✅ Administrative Informationen
Frist für den Eingang von Angeboten oder Teilnahmeanträgen: 2024-02-20 10:00:00 📅
Bedingungen für die Öffnung der Angebote: 2024-02-20 10:00:00 📅
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Mindestzeitraum, in dem der Bieter das Angebot aufrechterhalten muss: 60
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Liste und kurze Beschreibung der Bedingungen:
“1) Vorbemerkung zu allen Auswahlkriterien::
Die Eignung ist für jedes Mitglied einer Bietergemeinschaft gesondert nachzuweisen. Soweit nachfolgend nichts...”
Liste und kurze Beschreibung der Bedingungen
1) Vorbemerkung zu allen Auswahlkriterien::
Die Eignung ist für jedes Mitglied einer Bietergemeinschaft gesondert nachzuweisen. Soweit nachfolgend nichts Abweichendes geregelt wird, sind daher alle Eignungsnachweise von jedem Mitglied einer Bietergemeinschaft vorzulegen. Ein Bieter kann sich zum Nachweis seiner Eignung auf andere Unternehmen stützen, ungeachtet des rechtlichen Charakters der zwischen ihm und diesem Unternehmen bestehenden Verbindungen (Eignungsleihe). Diese Möglichkeit besteht unabhängig von der Rechtsnatur der zwischen dem Bieter und den anderen Unternehmen bestehenden Verbindungen. In diesem Fall ist auf Verlangen der Vergabestelle nachzuweisen, dass dem Bieter die erforderlichen Mittel tatsächlich zur Verfügung stehen werden, indem beispielsweise eine entsprechende Verpflichtungserklärung dieses Unternehmens vorgelegt wird. Die Unternehmen, auf die sich ein Bieter zum Nachweis seiner Eignung stützt, müssen die Eignung hinsichtlich derjenigen Eignungskriterien erfüllen, zu deren Nachweis sich der Bieter auf die Eignung des Unternehmens stützt. Zudem sind auf Verlangen der Vergabestelle für dieses Unternehmen die Erklärungen über das Vorliegen von Ausschlussgründen nach §§ 123, 124 GWB vorzulegen.
Die Eigenerklärungen können durch einen entsprechenden Eintrag in einer Präqualifizierungsdatenbank ersetzt werden.
Vorstehende Ausführungen gelten für die Nachweise der wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit sowie der technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit entsprechend.
- Eigenerklärung über das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen nach § 123 GWB
- Eigenerklärung über das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen nach § 124 GWB
- Nachweis der Registereintragung (z. B. Handelsregister usw.): Sofern der Bieter nach den Rechtsvorschriften des Staates, in dem er niedergelassen ist, in einem Register eintragungspflichtig ist, muss die Eintragung in diesem Register vorliegen (in Deutschland: z. B. Handelsregister, Handwerksrolle, Vereinsregister,
Partnerschaftsregister, Mitgliederverzeichnisse der Berufskammern der Länder). Der vorzulegende Nachweis der Registereintragung(en) darf nicht älter als 12 Monate sein. Mit dem Angebot ist als Nachweis die Eigenerklärung L124 vorzulegen.
Auf gesondertes Verlangen der Vergabestelle ist der Nachweis des/der Registereintragung(en) vorzulegen.
- Eigenerklärung zum EU-Sanktionspakt in Zusammenhang mit dem Angriffskrieg Russland auf die Ukraine (Formblatt L 127)
Mehr anzeigen Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien:
“- Angaben zu Insolvenzverfahren und Liquidation (Formblatt L124 - Eigenerklärung zur Eignung)
- Angaben zur Zahlung von Steuern, Abgaben und Beiträgen zur...”
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien
- Angaben zu Insolvenzverfahren und Liquidation (Formblatt L124 - Eigenerklärung zur Eignung)
- Angaben zur Zahlung von Steuern, Abgaben und Beiträgen zur gesetzlichen Sozialversicherung (Unbedenklichkeitsbescheinigung der tariflichen Sozialkasse) und Bescheinigung in Steuersachen des Finanzamtes (Formblatt L124 - Eigenerklärung zur Eignung)
- Angabe zur Mitgliedschaft bei der Berufsgenossenschaft (Bescheinigung Berufsgenossenschaft) (Formblatt L124 - Eigenerklärung zur Eignung)
Auf gesondertes Verlangen der Vergabestelle sind desweiteren vorzulegen: Bescheinigung in Steuersachen des Finanzamtes, Unbedenklichkeitsbescheinigung der Sozialversicherung
Mehr anzeigen Bedingungen für die Teilnahme
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:
“Direktlink auf Dokument mit Eignungskriterien (URL): https://xvergabe.de/NetServer/SelectionCriteria/54321-Tender-18cc9b1434a-b45f5bb8dc6b691&”
Ergänzende Informationen Für Mediationsverfahren zuständige Stelle
Name: Regierung von Mittelfranken, Vergabekammer Nordbayern
Nationale Registrierungsnummer: 09-0358002-61
Postanschrift: Promenade 27 (Schloss)
Postleitzahl: 91522
Postort: Ansbach
Region: Ansbach, Kreisfreie Stadt🏙️
Land: Deutschland 🇩🇪
E-Mail: vergabekammer.nordbayern@reg-mfr.bayern.de📧
Telefon: +49 98153-1277📞
Fax: +49 98153-1837 📠
URL: http://www.regierung.mittelfranken.bayern.de/🌏 Körper überprüfen
Name: Regierung von Mittelfranken, Vergabekammer Nordbayern
Nationale Registrierungsnummer: 09-0358002-61
Postanschrift: Promenade 27 (Schloss)
Postleitzahl: 91522
Postort: Ansbach
Region: Ansbach, Landkreis🏙️
Land: Deutschland 🇩🇪
E-Mail: vergabekammer.nordbayern@reg-mfr.bayern.de📧
Telefon: +49 98153-1277📞
Fax: +49 98153-1837 📠
URL: http://www.regierung.mittelfranken.bayern.de/🌏 Dienststelle, bei der Informationen über das Überprüfungsverfahren eingeholt werden können
Name: Regierung von Mittelfranken, Vergabekammer Nordbayern
Nationale Registrierungsnummer: 09-0358002-61
Postanschrift: Promenade 27 (Schloss)
Postleitzahl: 91522
Postort: Ansbach
Region: Ansbach, Kreisfreie Stadt🏙️
Land: Deutschland 🇩🇪
E-Mail: vergabekammer.nordbayern@reg-mfr.bayern.de📧
Telefon: +49 98153-1277📞
Fax: +49 98153-1837 📠
URL: http://www.regierung.mittelfranken.bayern.de/🌏 Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
“Gemäß § 160 Abs. 3 Satz 1 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkung (GWB) ist ein Nachprüfungsantrag unzulässig, soweit
1. der Antragsteller den geltend...”
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
Gemäß § 160 Abs. 3 Satz 1 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkung (GWB) ist ein Nachprüfungsantrag unzulässig, soweit
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen eines Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftrag eben nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 GWB bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, eine Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Festellung der Unwirksamkeit des Vertrages nach § 135 Abs. 1 Nummer 2 GWB.
§ 134 Abs. 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt. Für Amtshandlungen der Vergabekammern werden Kosten (Gebühren und Auslagen) zur Deckung des Verwaltungsaufwandes erhoben (§ 182 GWB).
Mehr anzeigen Informationen über elektronische Arbeitsabläufe
Die elektronische Rechnungsstellung wird akzeptiert
Quelle: OJS 2024/S 014-040236 (2024-01-18)