Auftragsbekanntmachung (2024-12-16) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Beschaffung Video-Projektoren für das Auswärtige Amt
Reference number: VV-2024-0347
Kurze Beschreibung:
“Beschaffung von Video-Projektoren inklusive Zubehör für das Auswärtige Amt”
Art des Vertrags: supplies
Produkte/Dienstleistungen: Videoprojektoren📦 Beschreibung
Beschreibung der Beschaffung:
“Folgende Leistungen werden benötigt:
3 Video-Projektoren inklusive folgendem Zubehör:
- passendes, wechselbares Objektiv
- Flugrahmen
- ggf....”
Beschreibung der Beschaffung
Folgende Leistungen werden benötigt:
3 Video-Projektoren inklusive folgendem Zubehör:
- passendes, wechselbares Objektiv
- Flugrahmen
- ggf. Erweiterungs-Board für 3G/12G-SDI-Eingang
Folgende Mindestanforderungen sollen die Geräte erfüllen:
Projektoren:
-Neugeräte
- Helligkeit: 20.000 ANSI-Lumen (mindestens aber 16.000 ANSI-Lumen)
- Lichtquelle: Laserdioden
- Projektionstechnik: 3-Chip-DLP
- Auflösung: Bildformat 16:10, entsprechend 3.840 x 2.400 Pixel (4K) - mindestens
aber 3.840×2.160 Pixel (4K bei 16:9),
- maximales Gewicht: 40kg
- Anschlüsse: mindestens HDMI und SDI 3G/12G via BNC (ggf. auch mit
Erweiterungs-Board)
- Betriebsgeräusch: unter 50 dB
Objektive:
Passendes Zoom-Objektiv (Neugerät) für eine Bildbreite von 4m bei 4,5-6,5m Projek-tionsabstand (Ratio ca. 1,2-1,7:1)
Flugrahmen / Flying frame:
- Passender, neuer oder neuwertiger Flugrahmen (optional mit Traversenaufnahme
FD30/40, 50mm)
- glatt aufliegend für Projektortisch/Kopfplatte
- DGUV-Zertifizierung (DGUV V17 konform)
- maximales Gewicht: 30kg
Mehr anzeigen
Ort der Leistung: Berlin🏙️ Vergabekriterien
Preis ✅
Preis (Gewichtung): 100.00
Titel
Los-Identifikationsnummer: LOT-0000
Verfahren Art des Verfahrens
Offenes Verfahren ✅ Administrative Informationen
Frist für den Eingang von Angeboten oder Teilnahmeanträgen: 2025-01-16 10:00:00 📅
Bedingungen für die Öffnung der Angebote: 2025-01-16 10:00:00 📅
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Liste und kurze Beschreibung der Bedingungen:
“Die vom Bieter vorzulegenden Unterlagen sind in den elektronisch zur Verfügung gestellten Vergabeunterlagen
("VV-2024-0347_Anlage...”
Liste und kurze Beschreibung der Bedingungen
Die vom Bieter vorzulegenden Unterlagen sind in den elektronisch zur Verfügung gestellten Vergabeunterlagen
("VV-2024-0347_Anlage 4_Eignungsbewertungsmatrix.xlsx") benannt.
Eigenerklärung zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen (Eignung) nach 123, 124 GWB, ggf. Nachweis der Heilung nach § 125 GWB, Angaben für Abfrage beim Wettbewerbsregister im Bundeskartellamt (Anlage 5)
Handelsregisterauszug oder gleichwertiger Nachweis, nicht älter als 3 Monate bei Einreichung des Angebots
Mehr anzeigen Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien:
“Mit Abgabe des Angebots erklärt der Bieter, dass sich das Unternehmen nicht in
einem Insolvenzverfahren befindet und, dass ein solches auch nicht beantragt...”
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien
Mit Abgabe des Angebots erklärt der Bieter, dass sich das Unternehmen nicht in
einem Insolvenzverfahren befindet und, dass ein solches auch nicht beantragt oder
mangels Masse abgelehnt worden ist.
Mehr anzeigen Technische und berufliche Fähigkeiten
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien:
“Folgende Erklärungen sind mit dem Angebot ausgefüllt und mindestens in Textform nach §126 BGB (Namensangabe des Erklärenden/des erklärenden Unternehmens in...”
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien
Folgende Erklärungen sind mit dem Angebot ausgefüllt und mindestens in Textform nach §126 BGB (Namensangabe des Erklärenden/des erklärenden Unternehmens in den vorgesehenen Formularfeldern) unterschrieben einzureichen:
- Erklärung ILO-Kernarbeitsnormen (Anlage 6)
- Erklärung Vertraulichkeit der Informationen im Rahmen des Vergabeverfahrens
(Anlage 7)
- Erklärung Umweltmanagement (Anlage 8) - Falls vorhanden, sind Nachweise über
die Zertifizierung des Umweltmanagements als Kopie einzureichen.
- Erklärung Qualitätsmanagement (Anlage 9) - Falls vorhanden, sind Nachweise über
die Zertifizierung des Qualitätsmanagements als Kopie einzureichen.
- Erklärung Unternehmensgröße (KMU) (Anlage 10)
- Erklärung Ermittlung Unternehmen mit Bezug zu Russland (Artikel 5 k) Absatz 1 der
Verordnung (EU) Nr. 833/2014 in der Fassung des Art. 1 Ziff. 23 der Verordnung (EU)
2022/576 des Rates vom 8. April 2022) (Anlage 11)
Optional sind folgende Erklärungen zum Nachunternehmereinsatz, Bewerbergemeinschaft einzureichen:
- Erklärung Bietergemeinschaft
- Erklärung Vertretungsvollmacht
- Erklärung für Mitglieder einer Bietergemeinschaft
- Erklärung Bieterstruktur
- Erklärung Nachunternehmer
- Erklärung bei der Berufung auf die Eignung Dritter
Diese Erklärungen sind bei Bedarf beim Auftraggeber anzufordern.
“Die vollständige Lieferung muss spätestens 18 Werktage nach Zuschlagserteilung am Lieferort erfolgt sein.” Körper überprüfen
Name: Vergabekammern des Bundes beim Bundeskartellamt
Nationale Registrierungsnummer: t:022894990
Postanschrift: Kaiser-Friedrich-Straße 16
Postleitzahl: 53113
Postort: Bonn
Region: Bonn, Kreisfreie Stadt🏙️
Land: Deutschland 🇩🇪
E-Mail: vk@bundeskartellamt.bund.de📧
Telefon: +49 2289499-0📞
Fax: +49 2289499-163 📠
URL: https://www.bundeskartellamt.de🌏 Dienststelle, bei der Informationen über das Überprüfungsverfahren eingeholt werden können
Name: Vergabekammern des Bundes beim Bundeskartellamt
Nationale Registrierungsnummer: t:022894990
Postanschrift: Kaiser-Friedrich-Straße 16
Postleitzahl: 53113
Postort: Bonn
Region: Bonn, Kreisfreie Stadt🏙️
Land: Deutschland 🇩🇪
E-Mail: vk@bundeskartellamt.bund.de📧
Telefon: +49 2289499-0📞 Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
“Unternehmen haben einen Anspruch auf Einhaltung der bieter- und bewerberschützenden Bestimmungen über das Vergabeverfahren gegenüber dem öffentlichen...”
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
Unternehmen haben einen Anspruch auf Einhaltung der bieter- und bewerberschützenden Bestimmungen über das Vergabeverfahren gegenüber dem öffentlichen Auftraggeber, dem Bundesamt für Auswärtige Angelegenheiten. Sieht sich ein am Auftrag interessiertes Unternehmen durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften in seinen Rechten verletzt, ist der Verstoß unverzüglich beim Bundesamt für Auswärtige Angelegenheiten zu rügen (§ 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 1 GWB) Verstöße, die aufgrund der Bekanntmachung oder im Vergabeverfahren zugänglich gemachten Unterlagen erkennbar sind, müssen spätestens bis zu der in der Bekanntmachung genannten Frist zur Bewerbung gegenüber dem Bundesamt für Auswärtige Angelegenheiten geltend gemacht werden. Verstöße, die aufgrund der Vergabeunterlagen für die Angebotsphase erkennbar sind, müssen spätestens bis zu der in der Bekanntmachung genannten Frist zur Angebotsabgabe gegenüber dem Bundesamt für Auswärtige Angelegenheiten geltend gemacht werden. Teilt das Bundesamt für Auswärtige Angelegenheiten dem Unternehmen mit, seiner Rüge nicht abhelfen zu wollen, so kann das Unternehmen nur innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang dieser Rügeerwiderung einen Nachprüfungsantrag bei der Vergabekammer stellen (§ 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 2 bis 4 GWB). Bieter, deren Angebote nicht bezuschlagt werden sollen, werden vor dem Zuschlag gemäß § 134 GWB darüber informiert. Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage (bzw. bei elektronischer Übermittlung 10 Kalendertage) nach Absendung dieser Information durch das Bundesamt für Auswärtige Angelegenheiten geschlossen werden. Diese Frist beginnt am Tag nach Absendung der Information durch das Bundesamt für Auswärtige Angelegenheiten. Die Unwirksamkeit gem. § 135 Abs. 1 GWB kann nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen ab Information der Bewerber und Bieter durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrages, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union (§ 135 Abs. 2 GWB).
Mehr anzeigen Informationen über elektronische Arbeitsabläufe
Die elektronische Rechnungsstellung wird akzeptiert
Elektronische Zahlung wird verwendet
Quelle: OJS 2024/S 245-770614 (2024-12-16)