Auftragsbekanntmachung (2024-11-06) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Beschaffung von Abfall- und Wertstoffbehältern (AWB) aus Kunststoff - Rahmenvereinbarung
Referenznummer: 2025-01-GB2-EU
Kurze Beschreibung:
“Beschaffung von Abfall- und Wertstoffbehältern (AWB) aus Kunststoff - Rahmenvereinbarung”
Art des Vertrags: Lieferungen
Produkte/Dienstleistungen: Abfallsammelbehälter📦 Beschreibung
Beschreibung der Beschaffung:
“Rahmenvereinbarung zur Lieferung von Abfall- und Wertstoffbehältern (AWB) aus Kunststoff mit einem Behältervolumen von 60 l, 80 l, 120 l, 240 l, 660 l,...”
Beschreibung der Beschaffung
Rahmenvereinbarung zur Lieferung von Abfall- und Wertstoffbehältern (AWB) aus Kunststoff mit einem Behältervolumen von 60 l, 80 l, 120 l, 240 l, 660 l, 1.100 l für die behältergestützte Sammlung von Restmüll, Bioabfall und Papier, Pappe, Kartonagen (PPK) im Gebiet des Zweckverband Abfallwirtschaft Oberes Elbtal (Landkreise Meißen und Sächsische Schweiz-Osterzgebirge); Kunststoffbehälter nach DIN-EN 840, mit Deckel- und Rumpfprägung, Farben nach Vorgabe, Abruf erfolgt nach Bestellplan und zusätzlichen Bedarf; voraussichtliche Behälterbestellmenge von ca. 15.895 Behälter in einem Lieferzeitraum vom 1. Juni 2025 bis 31. Dezember 2027; davon mit Behältervolumen 60 l – ca. 1.500 Stück, 80 l – ca. 1.500 Stück, 120 l – ca. 4.550 Stück, 240 l – ca. 6.750 Stück, 660 l – ca. 345 Stück und 1.100 l – ca. 1.250 Stück.
Die Lieferung erfolgt in Teilchargen an die vom Auftraggeber jeweils vorgegebene Anlieferstelle. Es gibt zwei Anlieferstellen, eine davon befindet sich im Landkreis Meißen und eine im Landkreis Sächsische Schweiz – Osterzgebirge.
Mehr anzeigen
Ort der Leistung: Meißen🏙️
Ort der Leistung: Sächsische Schweiz-Osterzgebirge🏙️
Dauer: 31 (MONTH)
Der nachstehende Zeitrahmen ist in Monaten ausgedrückt.
Dauer
Datum des Beginns: 2025-06-01 📅
Datum des Endes: 2027-12-31 📅
Informationen über Optionen
Optionen ✅
Beschreibung der Optionen:
“Vertragsverlängerungsoption 2 x um jeweils ein Jahr bis 31.12.2029” Informationen zu elektronischen Katalogen
Die Angebote müssen in Form von elektronischen Katalogen eingereicht werden oder einen elektronischen Katalog enthalten
Vergabekriterien
Preis ✅ Titel
Los-Identifikationsnummer: LOT-0001
Verfahren Art des Verfahrens
Offenes Verfahren ✅ Administrative Informationen
Frist für den Eingang von Angeboten oder Teilnahmeanträgen: 2024-12-16 10:00:00 📅
Bedingungen für die Öffnung der Angebote: 2024-12-16 10:00:00 📅
Bedingungen für die Öffnung der Angebote (Informationen über die befugten Personen und das Öffnungsverfahren):
“Es gilt der § 55 VgV.”
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️ Informationen über eine Rahmenvereinbarung oder ein dynamisches Beschaffungssystem
Rahmenvereinbarung mit mehreren Betreibern ✅
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Technische und berufliche Fähigkeiten
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien:
“- Eigenerklärung über die Ausführung von vergleichbaren Leistungen in den letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren,
- Eigenerklärung über das Vorhandensein...”
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien
- Eigenerklärung über die Ausführung von vergleichbaren Leistungen in den letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren,
- Eigenerklärung über das Vorhandensein der zur Ausführung der Leistungen erforderlichen Arbeitskräfte,
- Eigenerklärung zu Umweltmanagementmaßnahmen (Eigenerklärung Zertifizierung nach ISO 9001 FF),
- Eigenerklärung über die Verfügbarkeit der für die Ausführung über die Verfügbarkeit der für die Ausführung der Leistungen erforderlichen technischen Ausrüstungen und Geräte. Aus Verlangen der Vergabestelle sind innerhalb einer gesetzten Frist folgende Unterlagen vorzulegen:
- Mindestens ein Referenznachweis aus den letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren mit mindestens folgenden Angaben: Auftraggeber; Art der wesentlichen ausgeführten Leistung; Auftragssumme; Auftragssumme; Ausführungszeitraum,
- Übersicht über die Zahl de in den letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren jahresdurchschnittlich beschäftigten Arbeitskräften, mit Angaben der Anzahl der Führungskräfte,
- Nachweis der verfügbaren, für die Ausführung der Leistungen erforderlichen technischen Ausrüstung und Geräte
Mehr anzeigen Bedingungen für die Teilnahme
Geforderte Kautionen und Garantien:
“Selbstschuldnerische Vertragserfüllungsbürgschaft in Höhe von 5 % der Bruttoauftragssumme der Vertragslaufzeit (2,5 Jahre).”
Ergänzende Informationen Körper überprüfen
Name: 1. Vergabekammer des Freistaates Sachsen bei der Landesdirektion Sachsen
Nationale Registrierungsnummer: Id
Postanschrift: Braustraße 2
Postleitzahl: 04107
Postort: Leipzig
Region: Leipzig, Kreisfreie Stadt🏙️
Land: Deutschland 🇩🇪
E-Mail: post@lds.sachsen.de📧
Telefon: 03419773800📞
URL: https://lds.sachsen.de🌏 Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
“Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag...”
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Abs. 6 GWB durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht. Gemäß § 160 Abs. 3 GWB ist ein Nachprüfungsantrag unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Ein öffentlicher Auftrag ist von Anfang an unwirksam, wenn der öffentliche Auftraggeber gegen § 134 GWB verstoßen hat oder den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist, und dieser Verstoß in einem Nachprüfungsverfahren festgestellt worden ist. Die Unwirksamkeit kann nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union.
Mehr anzeigen Informationen über elektronische Arbeitsabläufe
Die elektronische Rechnungsstellung wird akzeptiert
Elektronische Zahlung wird verwendet
Quelle: OJS 2024/S 217-677692 (2024-11-06)