Auftragsgegenstand ist die Übermittlung und Überlassung von Blitzdaten mit globaler Ausrichtung an den Deutschen Wetterdienst. Der Auftragnehmer verpflichtet sich zur monatlichen Übermittlung und Überlassung von globalen Blitzdaten gemäß den fachlichen Anforderungen. Hierzu gehören auch Meldungen über den Status des Netzes, der einzelnen Sensoren und der Blitzaktivität, Markierung von Fehlblitzen, Nachlieferungen im Falle einer Störung des Blitzortungssystems sowie Parallellieferungen bei Änderungen am Blitzortungs-system und die Übergabe einer umfänglichen Dokumentation. OPTIONAL können folgende Leistungen zusätzlich mit angeboten werden, welche jedoch zu keiner Abnahmeverpflichtung seitens des Deutschen Wetterdienstes (DWD) oder des Geoinformationsdienst der Bundeswehr (GeoInfoDBw) führt: - DWD: Monatliche klimatologische Blitzdaten-Information - GeoInfoDBw: Übermittlung und Überlassung von Blitzdaten mit globaler Ausrichtung Weitere Details sind der Anlage „Vertragsentwurf 3074385“ zu entnehmen.
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2024-11-19.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2024-10-15.
Auftragsbekanntmachung (2024-10-15) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Beschaffung von Blitzdaten mit globaler Abdeckung.
Referenznummer: OV-56180-24-COL
Kurze Beschreibung:
Auftragsgegenstand ist die Übermittlung und Überlassung von Blitzdaten mit globaler Ausrichtung an den Deutschen Wetterdienst.
Der Auftragnehmer verpflichtet sich zur monatlichen Übermittlung und Überlassung von globalen Blitzdaten gemäß den fachlichen Anforderungen. Hierzu gehören auch Meldungen über den Status des Netzes, der einzelnen Sensoren und der Blitzaktivität, Markierung von Fehlblitzen, Nachlieferungen im Falle einer Störung des Blitzortungssystems sowie Parallellieferungen bei Änderungen am Blitzortungs-system und die Übergabe einer umfänglichen Dokumentation.
OPTIONAL können folgende Leistungen zusätzlich mit angeboten werden, welche jedoch zu keiner Abnahmeverpflichtung seitens des Deutschen Wetterdienstes (DWD) oder des Geoinformationsdienst der Bundeswehr (GeoInfoDBw) führt:
- DWD: Monatliche klimatologische Blitzdaten-Information
- GeoInfoDBw: Übermittlung und Überlassung von Blitzdaten mit globaler Ausrichtung
Weitere Details sind der Anlage „Vertragsentwurf 3074385“ zu entnehmen.
Auftragsgegenstand ist die Übermittlung und Überlassung von Blitzdaten mit globaler Ausrichtung an den Deutschen Wetterdienst.
Der Auftragnehmer verpflichtet sich zur monatlichen Übermittlung und Überlassung von globalen Blitzdaten gemäß den fachlichen Anforderungen. Hierzu gehören auch Meldungen über den Status des Netzes, der einzelnen Sensoren und der Blitzaktivität, Markierung von Fehlblitzen, Nachlieferungen im Falle einer Störung des Blitzortungssystems sowie Parallellieferungen bei Änderungen am Blitzortungs-system und die Übergabe einer umfänglichen Dokumentation.
OPTIONAL können folgende Leistungen zusätzlich mit angeboten werden, welche jedoch zu keiner Abnahmeverpflichtung seitens des Deutschen Wetterdienstes (DWD) oder des Geoinformationsdienst der Bundeswehr (GeoInfoDBw) führt:
- DWD: Monatliche klimatologische Blitzdaten-Information
- GeoInfoDBw: Übermittlung und Überlassung von Blitzdaten mit globaler Ausrichtung
Weitere Details sind der Anlage „Vertragsentwurf 3074385“ zu entnehmen.
Produkte/Dienstleistungen: Datenbereitstellung📦 Beschreibung
Interne Kennung: OV-56180-24-COL
Art des Vertrags: Dienstleistungen
Gefördertes soziales Ziel: Zugang für alle
Postanschrift: Frankfurter Straße 135
Postleitzahl: 63067
Stadt: Offenbach am Main
Land: Deutschland 🇩🇪
Ort der Leistung: Offenbach am Main, Kreisfreie Stadt
🏙️ Dauer
Datum des Beginns: 2025-03-01 📅
Datum des Endes: 2028-07-31 📅
Beschreibung
Maximale Verlängerungen: 2
Weitere Informationen zur Verlängerung:
Optional zusätzliche Leistungen ohne Abnahmeverpflichtung:
- DWD: Monatliche klimatologische Blitzdaten-Information
- GeoInfoDBw: Übermittlung und Überlassung von Blitzdaten mit globaler Ausrichtung
Informationen über Optionen
Optionen ✅
Beschreibung der Optionen:
Der hier ausgeschriebene Vertrag hat eine Laufzeit von drei Jahren plus einer ca. 3-monatigen Übergangsfrist (Mindestlaufzeit) mit der Option des Auftraggebers einer zweimaligen Verlängerung auf insgesamt fünf Jahre (maximale Vertragslaufzeit 31.07.2030).
Der hier ausgeschriebene Vertrag hat eine Laufzeit von drei Jahren plus einer ca. 3-monatigen Übergangsfrist (Mindestlaufzeit) mit der Option des Auftraggebers einer zweimaligen Verlängerung auf insgesamt fünf Jahre (maximale Vertragslaufzeit 31.07.2030).
Verfahren Art des Verfahrens
Offenes Verfahren ✅
Rechtsgrundlage: Richtlinie 2014/24/EU
Administrative Informationen
Frist für den Eingang von Angeboten oder Teilnahmeanträgen: 2024-11-19 10:00:00 📅
Bedingungen für die Öffnung der Angebote: 2024-11-19 10:01:00 📅
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Mindestzeitraum, in dem der Bieter das Angebot aufrechterhalten muss: 3 Monate Bedingungen für die Einreichung eines Angebots
Die Bieter können mehrere Angebote einreichen
Eröffnungstermin: 2024-11-19 10:01:00 📅
Elektronische Rechnungsstellung: Erforderlich
Die elektronische Bestellung wird verwendet ✅
Elektronische Zahlung wird verwendet ✅
Zusätzliche Informationen:
Der öffentliche Auftraggeber kann den Bewerber oder Bieter unter Einhaltung der Grundsätze der Transparenz und der Gleichbehandlung auffordern, fehlende, unvollständige oder fehlerhafte unternehmensbezogene Unterlagen, insbesondere Eigenerklärungen, Angaben, Bescheinigungen oder sonstige Nachweise, nachzureichen, zu vervollständigen oder zu korrigieren, oder fehlende oder unvollständige leistungsbezogene Unterlagen nachzureichen oder zu vervollständigen.
Der öffentliche Auftraggeber kann den Bewerber oder Bieter unter Einhaltung der Grundsätze der Transparenz und der Gleichbehandlung auffordern, fehlende, unvollständige oder fehlerhafte unternehmensbezogene Unterlagen, insbesondere Eigenerklärungen, Angaben, Bescheinigungen oder sonstige Nachweise, nachzureichen, zu vervollständigen oder zu korrigieren, oder fehlende oder unvollständige leistungsbezogene Unterlagen nachzureichen oder zu vervollständigen.
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:
Keine Betroffenheit durch die Russland-Sanktionen (Eigenerklärung zur VO). Bieter dürfen nicht von Artikel 5k Absatz 1 der Verordnung (VO) (EU) Nr. 833/2014 betroffen sein.
Allgemein: Mit Abgabe des Angebots erklärt der Bietende, dass keine Ausschlussgründe gem.
den §§ 123, 124 GWB (Eigenerklärung, Vordruck) vorliegen.
Weiterhin kann gemäß § 124 Abs. 2 GWB aufgrund folgender Vorschriften ein
Angebot ausgeschlossen werden, wenn gegen eines der folgenden Gesetze oder
Verordnungen verstoßen wird:
- § 21 des Arbeitnehmer-Entsendegesetzes
- § 98c des Aufenthaltsgesetzes
- § 19 des Mindestlohngesetzes
- § 21 des Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetzes
- Verordnung (EU) 2022/576
Siehe auch Vergabeunterlagen, insbesondere Anlage "1-
56180_Zusammenfassung" sowie Anlage "11.2-56180_Eigenerklärung zur
Eignung"
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien
Allgemein: Mit Abgabe des Angebots erklärt der Bietende, dass keine Ausschlussgründe gem.
den §§ 123, 124 GWB (Eigenerklärung, Vordruck) vorliegen.
Weiterhin kann gemäß § 124 Abs. 2 GWB aufgrund folgender Vorschriften ein
Angebot ausgeschlossen werden, wenn gegen eines der folgenden Gesetze oder
Verordnungen verstoßen wird:
- § 21 des Arbeitnehmer-Entsendegesetzes
- § 98c des Aufenthaltsgesetzes
- § 19 des Mindestlohngesetzes
- § 21 des Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetzes
- Verordnung (EU) 2022/576
Siehe auch Vergabeunterlagen, insbesondere Anlage "1-
56180_Zusammenfassung" sowie Anlage "11.2-56180_Eigenerklärung zur
Eignung"
Ausschlussgrund: Rein innerstaatliche Ausschlussgründe
Beschreibung der Ausschlussgründe:
Rechtliche Verfehlungen:
Mit Abgabe des Angebots erklärt der Bietende, dass keine Ausschlussgründe gem. den §§ 123, 124 GWB (Eigenerklärung, Vordruck) vorliegen.
Weiterhin kann gemäß § 124 Abs. 2 GWB aufgrund folgender Vorschriften ein Angebot ausgeschlossen werden, wenn gegen eines der folgenden Gesetze oder Verordnungen verstoßen wird:
- § 21 des Arbeitnehmer-Entsendegesetzes
- § 98c des Aufenthaltsgesetzes
- § 19 des Mindestlohngesetzes
- § 21 des Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetzes
- Verordnung (EU) 2022/576
Siehe auch Vergabeunterlagen, insbesondere Anlage "1-56180_Zusammenfassung" sowie Anlage "11.2-56180_Eigenerklärung zur Eignung"
Rechtliche Verfehlungen:
Mit Abgabe des Angebots erklärt der Bietende, dass keine Ausschlussgründe gem. den §§ 123, 124 GWB (Eigenerklärung, Vordruck) vorliegen.
Weiterhin kann gemäß § 124 Abs. 2 GWB aufgrund folgender Vorschriften ein Angebot ausgeschlossen werden, wenn gegen eines der folgenden Gesetze oder Verordnungen verstoßen wird:
- § 21 des Arbeitnehmer-Entsendegesetzes
- § 98c des Aufenthaltsgesetzes
- § 19 des Mindestlohngesetzes
- § 21 des Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetzes
- Verordnung (EU) 2022/576
Siehe auch Vergabeunterlagen, insbesondere Anlage "1-56180_Zusammenfassung" sowie Anlage "11.2-56180_Eigenerklärung zur Eignung"
Ergänzende Informationen Körper überprüfen
Name: Bundeskartellamt, Vergabekammer des Bundes
Nationale Registrierungsnummer: t:022894990
Postanschrift: Kaiser-Friedrich-Str. 16
Postleitzahl: 53113
Postort: Bonn
Region: Bonn, Kreisfreie Stadt
🏙️
Land: Deutschland 🇩🇪
E-Mail: vk@bundeskartellamt.bund.de📧
Telefon: +49 (0)228 94 99-0📞 Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
Unternehmen haben gemäß § 97 Absatz 6 GWB einen Anspruch darauf, dass die Bestimmungen über das Vergabeverfahren durch den öffentlichen Auftraggeber eingehalten werden.
Sieht sich ein am Auftrag interessiertes Unternehmen durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften in seinen Rechten verletzt, ist der Verstoß innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen beim öffentlichen Auftraggeber zu rügen (§ 160 Absatz 3 Nr. 1 GWB).
Verstöße, die aufgrund der Bekanntmachung oder der Vergabeunterlagen erkennbar sind, müssen spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem öffentlichen Auftraggeber gerügt werden (§ 160 Absatz 3 Nr. 2-3 GWB).
Teilt der öffentliche Auftraggeber dem Unternehmen mit, deren Rüge nicht abhelfen zu wollen, so besteht die Möglichkeit, innerhalb von 15 Tagen nach Eingang der Mitteilung einen Antrag auf Nachprüfung bei der zuständigen Stelle für Nachprüfungsverfahren zu stellen (§ 160 Absatz 3 Nr. 4 GWB).
Bietende, deren Angebote für den Zuschlag nicht berücksichtigt werden sollen, werden gemäß 134 GWB hierüber informiert. Dies gilt auch für Bewerbende, denen keine Information über die Ablehnung ihrer Bewerbung zur Verfügung gestellt wurde, bevor die Mitteilung über die Zuschlagsentscheidung an die betroffenen Bietenden ergangen ist.
Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung dieser Information durch öffentliche Auftraggeber geschlossen werden; bei Übermittlung der Information per Fax oder auf elektronischem Wege beträgt diese Frist 10 Kalendertage. Sie beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den öffentlichen Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bietenden und Bewerbenden kommt es nicht an.
Ein Antrag auf Nachprüfung ist schriftlich an die zuständige Stelle für Nachprüfungsverfahren zu richten:
Bundeskartellamt
Vergabekammer des Bundes
Kaiser-Friedrich-Str. 16
53113 Bonn
Telefon: +49 (0)228 / 94 99-0
Fax: +49 (0)228 / 94 99-163
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
Unternehmen haben gemäß § 97 Absatz 6 GWB einen Anspruch darauf, dass die Bestimmungen über das Vergabeverfahren durch den öffentlichen Auftraggeber eingehalten werden.
Sieht sich ein am Auftrag interessiertes Unternehmen durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften in seinen Rechten verletzt, ist der Verstoß innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen beim öffentlichen Auftraggeber zu rügen (§ 160 Absatz 3 Nr. 1 GWB).
Verstöße, die aufgrund der Bekanntmachung oder der Vergabeunterlagen erkennbar sind, müssen spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem öffentlichen Auftraggeber gerügt werden (§ 160 Absatz 3 Nr. 2-3 GWB).
Teilt der öffentliche Auftraggeber dem Unternehmen mit, deren Rüge nicht abhelfen zu wollen, so besteht die Möglichkeit, innerhalb von 15 Tagen nach Eingang der Mitteilung einen Antrag auf Nachprüfung bei der zuständigen Stelle für Nachprüfungsverfahren zu stellen (§ 160 Absatz 3 Nr. 4 GWB).
Bietende, deren Angebote für den Zuschlag nicht berücksichtigt werden sollen, werden gemäß 134 GWB hierüber informiert. Dies gilt auch für Bewerbende, denen keine Information über die Ablehnung ihrer Bewerbung zur Verfügung gestellt wurde, bevor die Mitteilung über die Zuschlagsentscheidung an die betroffenen Bietenden ergangen ist.
Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung dieser Information durch öffentliche Auftraggeber geschlossen werden; bei Übermittlung der Information per Fax oder auf elektronischem Wege beträgt diese Frist 10 Kalendertage. Sie beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den öffentlichen Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bietenden und Bewerbenden kommt es nicht an.
Ein Antrag auf Nachprüfung ist schriftlich an die zuständige Stelle für Nachprüfungsverfahren zu richten:
Bundeskartellamt
Vergabekammer des Bundes
Kaiser-Friedrich-Str. 16
53113 Bonn
Telefon: +49 (0)228 / 94 99-0
Fax: +49 (0)228 / 94 99-163
Informationen über elektronische Arbeitsabläufe
Die elektronische Rechnungsstellung wird akzeptiert
Bekanntmachungsangaben
Bevorzugtes Datum der Veröffentlichung: 2024-10-15+02:00 📅
Quelle: OJS 2024/S 203-629543 (2024-10-15)