Die Senatsverwaltung für Stadtentwicklung, Bauen und Wohnen betreibt an den Standorten „Fehrbelliner Platz 1 & 4“ ein Virtualisierungscluster unter VMware vSphere 8. Zur zyklischen Erneuerung von Teilen der Virtualisierungsinfrastruktur müssen Serversysteme beschafft werden. Diese Systeme werden als Ersatz für veraltete Maschinen (5 Jahre und älter) verwendet. Es wird eine Gewährleistung von 5 Jahren mit dem Supportlevel 9 x 5 NBD verlangt Die Server müssen durch den Auftragnehmer geliefert und in die bestehende Infrastruktur des Auftraggebers integriert werden. Dieses Verfahren ist die "Wiederholung" des Verfahrens: ZIT_03042024_Server_Ersatz
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2024-07-29.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2024-06-26.
Auftragsbekanntmachung (2024-06-26) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Beschaffung von ESX-Servern_Ersatz
Referenznummer: ZIT_17062024_Server_Ersatz
Kurze Beschreibung:
Die Senatsverwaltung für Stadtentwicklung, Bauen und Wohnen betreibt an den Standorten
„Fehrbelliner Platz 1 & 4“ ein Virtualisierungscluster unter VMware vSphere 8. Zur zyklischen Erneuerung von Teilen der Virtualisierungsinfrastruktur müssen Serversysteme beschafft werden. Diese Systeme werden als Ersatz für veraltete Maschinen (5 Jahre und älter) verwendet. Es wird eine Gewährleistung von 5 Jahren mit dem Supportlevel 9 x 5 NBD verlangt Die Server müssen durch den Auftragnehmer geliefert und in die bestehende Infrastruktur des Auftraggebers integriert werden.
Dieses Verfahren ist die "Wiederholung" des Verfahrens: ZIT_03042024_Server_Ersatz
Die Senatsverwaltung für Stadtentwicklung, Bauen und Wohnen betreibt an den Standorten
„Fehrbelliner Platz 1 & 4“ ein Virtualisierungscluster unter VMware vSphere 8. Zur zyklischen Erneuerung von Teilen der Virtualisierungsinfrastruktur müssen Serversysteme beschafft werden. Diese Systeme werden als Ersatz für veraltete Maschinen (5 Jahre und älter) verwendet. Es wird eine Gewährleistung von 5 Jahren mit dem Supportlevel 9 x 5 NBD verlangt Die Server müssen durch den Auftragnehmer geliefert und in die bestehende Infrastruktur des Auftraggebers integriert werden.
Dieses Verfahren ist die "Wiederholung" des Verfahrens: ZIT_03042024_Server_Ersatz
Art des Vertrags: Lieferungen
Produkte/Dienstleistungen: Informationssysteme und Server📦
Geschätzter Wert ohne MwSt: 275 000 EUR 💰
Beschreibung
Interne Kennung: 0
Menge: 5
Diese Auftragsvergabe ist auch für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) geeignet ✅
Beschreibung der Beschaffung:
Die Senatsverwaltung für Stadtentwicklung, Bauen und Wohnen betreibt an den
Standorten „Fehrbelliner Platz 1 & 4“ ein Virtualisierungscluster unter VMware vSphere 8. Zur
zyklischen Erneuerung von Teilen der Virtualisierungsinfrastruktur müssen Serversysteme beschafft
werden. Diese Systeme werden als Ersatz für veraltete Maschinen (5 Jahre und älter) verwendet.
Es wird eine Gewährleistung von 5 Jahren mit dem Supportlevel 9 x 5 NBD verlangt Die Server müssen durch den Auftragnehmer geliefert und in die bestehende Infrastruktur des
Auftraggebers integriert werden.
Die Senatsverwaltung für Stadtentwicklung, Bauen und Wohnen betreibt an den
Standorten „Fehrbelliner Platz 1 & 4“ ein Virtualisierungscluster unter VMware vSphere 8. Zur
zyklischen Erneuerung von Teilen der Virtualisierungsinfrastruktur müssen Serversysteme beschafft
werden. Diese Systeme werden als Ersatz für veraltete Maschinen (5 Jahre und älter) verwendet.
Es wird eine Gewährleistung von 5 Jahren mit dem Supportlevel 9 x 5 NBD verlangt Die Server müssen durch den Auftragnehmer geliefert und in die bestehende Infrastruktur des
Auftraggebers integriert werden.
Hauptstandort oder Erfüllungsort: Anlieferung Rechenzentrum
Postleitzahl: 10707
Stadt: Berlin
Land: Deutschland 🇩🇪
Ort der Leistung: Berlin
🏙️ Informationen zu elektronischen Katalogen
Die Angebote müssen in Form von elektronischen Katalogen eingereicht werden oder einen elektronischen Katalog enthalten
Vergabekriterien
Preis ✅ Titel
Los-Identifikationsnummer: LOT-0000 Beschreibung
Hauptstandort oder Erfüllungsort: Anlieferung in das Rechenzentrum des Auftraggebers
Verfahren Art des Verfahrens
Offenes Verfahren ✅
Rechtsgrundlage: Richtlinie 2014/24/EU
Zentrale Elemente des Verfahrens:
Beschaffung Server, vorherige Nr.: 204503-2024
Verfahren wurde ohne Gewinner beendet
Rechtsgrundlage:
Zusätzliche Informationen: Bedingungen für die Ausführung des Auftrags, jeweils von jedem
Bieter/Mitglied Bietergemeinschaft ergeben sich aus den beigefügten Vergabeunterlagen (Eigenerklärungen): Wirt-124, Wirt-214, Wirt-215, Wirt -2140, Wirt -2141, Wirt-2143, Wirt-2144 und Wirt-2145 sowie der Leistungsbeschreibung.
Zusätzliche Informationen: Bedingungen für die Ausführung des Auftrags, jeweils von jedem
Bieter/Mitglied Bietergemeinschaft ergeben sich aus den beigefügten Vergabeunterlagen (Eigenerklärungen): Wirt-124, Wirt-214, Wirt-215, Wirt -2140, Wirt -2141, Wirt-2143, Wirt-2144 und Wirt-2145 sowie der Leistungsbeschreibung.
Administrative Informationen
Frist für den Eingang von Angeboten oder Teilnahmeanträgen: 2024-07-29 12:00:00 📅
Bedingungen für die Öffnung der Angebote: 2024-07-29 14:00:00 📅
Bedingungen für die Öffnung der Angebote (Informationen über die befugten Personen und das Öffnungsverfahren):
Nach Ermessen des Käufers können alle fehlenden Bieterunterlagen nach Fristablauf nachgereicht werden.
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Mindestzeitraum, in dem der Bieter das Angebot aufrechterhalten muss: 30 Tage Informationen zur Verhandlung
Der Auftraggeber behält sich das Recht vor, den Auftrag auf der Grundlage der ersten Angebote zu vergeben, ohne Verhandlungen zu führen ✅ Bedingungen für die Einreichung eines Angebots
Die Bieter können mehrere Angebote einreichen
Fortgeschrittene oder qualifizierte elektronische Signatur oder Siegel (im Sinne der Verordnung (EU) Nr 910/2014) erforderlich
Eröffnungstermin: 2024-07-29 14:00:00 📅
Zusätzliche Informationen:
Nach Ermessen des Käufers können alle fehlenden Bieterunterlagen nach Fristablauf nachgereicht werden.
Elektronischer Katalog: Zulässig
Elektronische Rechnungsstellung: Zulässig
Die elektronische Bestellung wird verwendet ✅
Elektronische Zahlung wird verwendet ✅
Frist für die Anforderung zusätzlicher Informationen: 2024-07-19 12:00:00 📅
Zusätzliche Informationen: Zusätzliche Informationen: Siehe Leistungsbeschreibung
Der Vertrag enthält Bedingungen zur Vertragsausführung ✅
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Liste und kurze Beschreibung der Bedingungen:
* Eigenerklärung zu Ausschlussgründen (Wirt124 oder EEE) das keiner der in den §§ 123,
124 GWB aufgeführten Ausschlusstatbestände erfüllt ist, ggf. auch von Mitgliedern Bietergemeinschaft und Unterauftragnehmern.
Bietergemeinschaft: Im Falle einer Bietergemeinschaft ist ein bevollmächtigter Vertreter zu benennen.
"Wirt--235“ Erklärung der Bieter-/Bewerbergemeinschaft ist zu verwenden. Eignungsleihe: Ein Bieter
kann im Hinblick auf die wirtschaftliche und finanzielle sowie die technische und berufliche Leistungsfähigkeit die Kapazitäten anderer Unternehmen in Anspruch nehmen, wenn sie oder er nachweist, dass ihr oder ihm die für den Auftrag erforderlichen Mittel tatsächlich zur Verfügung stehen werden. Im Hinblick auf Nachweise für die erforderliche berufliche Leistungsfähigkeit kann ein Bieter die Kapazitäten anderer Unternehmen nur dann in Anspruch nehmen, wenn diese die
Leistung erbringen, für die diese Kapazitäten benötigt werden. Im Übrigen gelten die Regelungen
müssen ggf. ausgefüllt werden. Unteraufträge: Im Falle einer beabsichtigten Unterauftragsvergabe ist diese im Teilnahmeantrag bzw. Angebot mit Hinweis auf den Leistungsbestandteil, der als Unterauftrag vergeben werden soll, sowie (soweit möglich) unter Benennung des Unterauftragnehmers anzuzeigen.
Die Benennung des Unterauftragnehmers hat spätestens zum Zeitpunkt des Beginns der Auftragsausführung mindestens in Textform (bspw. EMail) zu erfolgen. In der Angebotsphase werden Bietende ggf. bereits vor Zuschlagserteilung aufgefordert, etwaige Unterauftragnehmer zu benennen. Im Übrigen gelten die Regelungen des § 36 VgV. Die Vordrucke "Wirt124 EU“ (Eigenerklärung zu Ausschlussgründen EU), "Wirt235“ (Unteraufträge, Eignungsleihe) und „Wirt
236“ (Verpflichtungserklärung anderer Unternehmer) müssen ggf. ausgefüllt werden.
* Eigenerklärung zu Ausschlussgründen (Wirt124 oder EEE) das keiner der in den §§ 123,
124 GWB aufgeführten Ausschlusstatbestände erfüllt ist, ggf. auch von Mitgliedern Bietergemeinschaft und Unterauftragnehmern.
Bietergemeinschaft: Im Falle einer Bietergemeinschaft ist ein bevollmächtigter Vertreter zu benennen.
"Wirt--235“ Erklärung der Bieter-/Bewerbergemeinschaft ist zu verwenden. Eignungsleihe: Ein Bieter
kann im Hinblick auf die wirtschaftliche und finanzielle sowie die technische und berufliche Leistungsfähigkeit die Kapazitäten anderer Unternehmen in Anspruch nehmen, wenn sie oder er nachweist, dass ihr oder ihm die für den Auftrag erforderlichen Mittel tatsächlich zur Verfügung stehen werden. Im Hinblick auf Nachweise für die erforderliche berufliche Leistungsfähigkeit kann ein Bieter die Kapazitäten anderer Unternehmen nur dann in Anspruch nehmen, wenn diese die
Leistung erbringen, für die diese Kapazitäten benötigt werden. Im Übrigen gelten die Regelungen
müssen ggf. ausgefüllt werden. Unteraufträge: Im Falle einer beabsichtigten Unterauftragsvergabe ist diese im Teilnahmeantrag bzw. Angebot mit Hinweis auf den Leistungsbestandteil, der als Unterauftrag vergeben werden soll, sowie (soweit möglich) unter Benennung des Unterauftragnehmers anzuzeigen.
Die Benennung des Unterauftragnehmers hat spätestens zum Zeitpunkt des Beginns der Auftragsausführung mindestens in Textform (bspw. EMail) zu erfolgen. In der Angebotsphase werden Bietende ggf. bereits vor Zuschlagserteilung aufgefordert, etwaige Unterauftragnehmer zu benennen. Im Übrigen gelten die Regelungen des § 36 VgV. Die Vordrucke "Wirt124 EU“ (Eigenerklärung zu Ausschlussgründen EU), "Wirt235“ (Unteraufträge, Eignungsleihe) und „Wirt
236“ (Verpflichtungserklärung anderer Unternehmer) müssen ggf. ausgefüllt werden.
Ausschlussgrund: Rein innerstaatliche Ausschlussgründe
Beschreibung der Ausschlussgründe:
Es gelten die in den Vergabeunterlagen genannten Ausschlussgründe, insbesondere die gesetzlichen Ausschlussgründe nach §§123 und 124 GWB. Unternehmen müssen das Nichtvorliegen der Ausschlussgründe in der Regel durch Eigenerklärung nachweisen, s. Formular "Wirt 124 EU Erklärungen zu Ausschlussgründen und Angaben zum Unternehmen".
Es gelten die in den Vergabeunterlagen genannten Ausschlussgründe, insbesondere die gesetzlichen Ausschlussgründe nach §§123 und 124 GWB. Unternehmen müssen das Nichtvorliegen der Ausschlussgründe in der Regel durch Eigenerklärung nachweisen, s. Formular "Wirt 124 EU Erklärungen zu Ausschlussgründen und Angaben zum Unternehmen".
Ergänzende Informationen Körper überprüfen
Name: Vergabekammer des Landes Berlin
Nationale Registrierungsnummer: 0204:11-1300000V00-74
Postanschrift: Martin-Luther-Str. 105
Postleitzahl: 10825
Postort: Berlin
Region: Berlin
🏙️
Land: Deutschland 🇩🇪
Kontaktperson: Vergabekammer des Landes Berlin
E-Mail: vergabekammer@senweb.berlin.de📧
Telefon: +49 3090138316📞
Fax: +49 3090137613 📠
URL: https://www.berlin.de/sen/wirtschaft/wirtschaftsrecht/vergabekammer/🌏 Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung oder in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber zu rügen. Im Übrigen sind Verstöße gegen Vergabevorschriften innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen nach Kenntnis gegenüber dem Auftraggeber zu rügen. Ein Nachprüfungsantrag ist innerhalb von 15 Kalendertagen nach
Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, bei der zuständigen Vergabekammer zu stellen (§ 160 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB)). Die o.a. Fristen gelten nicht, wenn der Auftraggeber gemäß § 135 Absatz 1 Nr. 2 GWB den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist. Setzt sich ein Auftraggeber über die Unwirksamkeit eines geschlossenen Vertrages hinweg, indem er die Informations- und Wartepflicht missachtet (§ 134 GWB) oder ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist, kann die Unwirksamkeit nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union (§ 135 GWB).
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung oder in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber zu rügen. Im Übrigen sind Verstöße gegen Vergabevorschriften innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen nach Kenntnis gegenüber dem Auftraggeber zu rügen. Ein Nachprüfungsantrag ist innerhalb von 15 Kalendertagen nach
Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, bei der zuständigen Vergabekammer zu stellen (§ 160 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB)). Die o.a. Fristen gelten nicht, wenn der Auftraggeber gemäß § 135 Absatz 1 Nr. 2 GWB den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist. Setzt sich ein Auftraggeber über die Unwirksamkeit eines geschlossenen Vertrages hinweg, indem er die Informations- und Wartepflicht missachtet (§ 134 GWB) oder ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist, kann die Unwirksamkeit nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union (§ 135 GWB).
Informationen über elektronische Arbeitsabläufe
Die elektronische Rechnungsstellung wird akzeptiert
Bekanntmachungsangaben
Bevorzugtes Datum der Veröffentlichung: 2024-06-26+02:00 📅
Quelle: OJS 2024/S 124-381390 (2024-06-26)