Die Berliner Stadtwerke GmbH (nachfolgend Auftraggeberin) beabsichtigt ein Unternehmen (nachfolgend Auftragnehmer) als Microsoft Cloud Solution Provider (CSP) im Wege der europaweiten Ausschreibung Microsoft 365 E5- und Microsoft-Teams-Lizenzen, sowie optional Microsoft 365 F3-Lizenzen sowie weitere Service- und Beratungsleistungen auf der Grundlage dieser Leistungsbeschreibung und der Vergabeunterlagen für einen Zeitraum von zunächst 36 Monaten (mit einer einseitigen Auftraggeber-Option zur Verlängerung des Vertrages um weitere 12 Monate) zu beauftragen. Die Lizenzen sollen sowohl von der Auftraggeberin, als auch von Gesellschaften genutzt werden können, an denen die Auftraggeberin zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses und zukünftig eine Beteiligung von mehr als 50 % mittelbar oder unmittelbar hält oder deren wirtschaftliche Führung sie innehat. Die Leistungen werden auf Grundlage des Vertrages als Rahmenvereinbarung im Wege von Einzelaufträgen abgerufen. Die Leistungserbringung erfolgt in deutscher Sprache. Der Gesamtleistungsumfang umfasst die im Folgenden beschriebenen Teilleistungen. Der Anzahl der zu beschaffenden Lizenzen wird - ausgehend von einer Nutzeranzahl von derzeit 170 Personen, der aktuellen Preisliste von Microsoft und einer Laufzeit von 36 Monaten plus einer einmaligen Verlängerung um weitere 12 Monate - geschätzt. Aufgrund des dynamischen Wachstums bei der Auftraggeberin ist aktuell von einem Nutzerzuwachs von 20 Nutzern pro Jahr auszugehen, der entsprechend abgeschätzt wird: Microsoft 365 E5-Lizenzen - Jahr 1: 170 Lizenzen - Pro Jahr kommen ca. 20 weitere Lizenzen hinzu. Microsoft-Teams-Lizenzen - Jahr 1: 170 Lizenzen - Pro Jahr kommen ca. 20 weitere Lizenzen hinzu. Optional: Microsoft 365 F3-Lizenzen - Jahr 1: 10 Lizenzen - Pro Jahr kommen ca. 10 weitere Lizenzen hinzu Es gibt keine Mindestabnahme-Menge. Der Höchstwert für diese Rahmenvereinbarung wird bei 300 Microsoft 365 E5-Lizenzen und bei 300 Microsoft-Teams-Lizenzen, sowie bei 60 Microsoft 365 F3-Lizenzen festgesetzt. Die Rahmenvereinbarung endet bei Erreichen des Höchstwerts. Dann erlischt die Leistungspflicht des Auftragnehmers. Zu weiteren Details vgl. das Dokument "Leistungsbeschreibung".
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2024-11-14.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2024-10-11.
Auftragsbekanntmachung (2024-10-11) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Beschaffung von Microsoft 365 E5-Lizenzen sowie Microsoft-Teams-Lizenzen und optional Microsoft 365 F3-Lizenzen durch die Berliner Stadtwerke GmbH
Referenznummer: 3-2024
Kurze Beschreibung:
Die Berliner Stadtwerke GmbH (nachfolgend Auftraggeberin) beabsichtigt ein Unternehmen (nachfolgend Auftragnehmer) als Microsoft Cloud Solution Provider (CSP) im Wege der europaweiten Ausschreibung Microsoft 365 E5- und Microsoft-Teams-Lizenzen, sowie optional Microsoft 365 F3-Lizenzen sowie weitere Service- und Beratungsleistungen auf der Grundlage dieser Leistungsbeschreibung und der Vergabeunterlagen für einen Zeitraum von zunächst 36 Monaten (mit einer einseitigen Auftraggeber-Option zur Verlängerung des Vertrages um weitere 12 Monate) zu beauftragen. Die Lizenzen sollen sowohl von der Auftraggeberin, als auch von Gesellschaften genutzt werden können, an denen die Auftraggeberin zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses und zukünftig eine Beteiligung von mehr als 50 % mittelbar oder unmittelbar hält oder deren wirtschaftliche Führung sie innehat. Die Leistungen werden auf Grundlage des Vertrages als Rahmenvereinbarung im Wege von Einzelaufträgen abgerufen. Die Leistungserbringung erfolgt in deutscher Sprache. Der Gesamtleistungsumfang umfasst die im Folgenden beschriebenen Teilleistungen. Der Anzahl der zu beschaffenden Lizenzen wird - ausgehend von einer Nutzeranzahl von derzeit 170 Personen, der aktuellen Preisliste von Microsoft und einer Laufzeit von 36 Monaten plus einer einmaligen Verlängerung um weitere 12 Monate - geschätzt. Aufgrund des dynamischen Wachstums bei der Auftraggeberin ist aktuell von einem Nutzerzuwachs von 20 Nutzern pro Jahr auszugehen, der entsprechend abgeschätzt wird: Microsoft 365 E5-Lizenzen - Jahr 1: 170 Lizenzen - Pro Jahr kommen ca. 20 weitere Lizenzen hinzu. Microsoft-Teams-Lizenzen - Jahr 1: 170 Lizenzen - Pro Jahr kommen ca. 20 weitere Lizenzen hinzu. Optional: Microsoft 365 F3-Lizenzen - Jahr 1: 10 Lizenzen - Pro Jahr kommen ca. 10 weitere Lizenzen hinzu Es gibt keine Mindestabnahme-Menge. Der Höchstwert für diese Rahmenvereinbarung wird bei 300 Microsoft 365 E5-Lizenzen und bei 300 Microsoft-Teams-Lizenzen, sowie bei 60 Microsoft 365 F3-Lizenzen festgesetzt. Die Rahmenvereinbarung endet bei Erreichen des Höchstwerts. Dann erlischt die Leistungspflicht des Auftragnehmers. Zu weiteren Details vgl. das Dokument "Leistungsbeschreibung".
Die Berliner Stadtwerke GmbH (nachfolgend Auftraggeberin) beabsichtigt ein Unternehmen (nachfolgend Auftragnehmer) als Microsoft Cloud Solution Provider (CSP) im Wege der europaweiten Ausschreibung Microsoft 365 E5- und Microsoft-Teams-Lizenzen, sowie optional Microsoft 365 F3-Lizenzen sowie weitere Service- und Beratungsleistungen auf der Grundlage dieser Leistungsbeschreibung und der Vergabeunterlagen für einen Zeitraum von zunächst 36 Monaten (mit einer einseitigen Auftraggeber-Option zur Verlängerung des Vertrages um weitere 12 Monate) zu beauftragen. Die Lizenzen sollen sowohl von der Auftraggeberin, als auch von Gesellschaften genutzt werden können, an denen die Auftraggeberin zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses und zukünftig eine Beteiligung von mehr als 50 % mittelbar oder unmittelbar hält oder deren wirtschaftliche Führung sie innehat. Die Leistungen werden auf Grundlage des Vertrages als Rahmenvereinbarung im Wege von Einzelaufträgen abgerufen. Die Leistungserbringung erfolgt in deutscher Sprache. Der Gesamtleistungsumfang umfasst die im Folgenden beschriebenen Teilleistungen. Der Anzahl der zu beschaffenden Lizenzen wird - ausgehend von einer Nutzeranzahl von derzeit 170 Personen, der aktuellen Preisliste von Microsoft und einer Laufzeit von 36 Monaten plus einer einmaligen Verlängerung um weitere 12 Monate - geschätzt. Aufgrund des dynamischen Wachstums bei der Auftraggeberin ist aktuell von einem Nutzerzuwachs von 20 Nutzern pro Jahr auszugehen, der entsprechend abgeschätzt wird: Microsoft 365 E5-Lizenzen - Jahr 1: 170 Lizenzen - Pro Jahr kommen ca. 20 weitere Lizenzen hinzu. Microsoft-Teams-Lizenzen - Jahr 1: 170 Lizenzen - Pro Jahr kommen ca. 20 weitere Lizenzen hinzu. Optional: Microsoft 365 F3-Lizenzen - Jahr 1: 10 Lizenzen - Pro Jahr kommen ca. 10 weitere Lizenzen hinzu Es gibt keine Mindestabnahme-Menge. Der Höchstwert für diese Rahmenvereinbarung wird bei 300 Microsoft 365 E5-Lizenzen und bei 300 Microsoft-Teams-Lizenzen, sowie bei 60 Microsoft 365 F3-Lizenzen festgesetzt. Die Rahmenvereinbarung endet bei Erreichen des Höchstwerts. Dann erlischt die Leistungspflicht des Auftragnehmers. Zu weiteren Details vgl. das Dokument "Leistungsbeschreibung".
Produkte/Dienstleistungen: Softwarepaket und Informationssysteme📦 Beschreibung
Interne Kennung: 3-2024
Art des Vertrags: Lieferungen
Land: Deutschland 🇩🇪
Ort der Leistung: Berlin
🏙️
Dauer: 3 Jahre
Maximale Verlängerungen: 1
Weitere Informationen zur Verlängerung:
Der Auftrag kann durch den Auftraggeber einmalig durch eine einseitige Verlängerungsoption um 12 Monate verlängert werden.
Vergabekriterien
Preis ✅
Preis (Gewichtung): 100.0
Titel
Los-Identifikationsnummer: LOT-0001
Verfahren Art des Verfahrens
Offenes Verfahren ✅
Rechtsgrundlage: Richtlinie 2014/25/EU
Administrative Informationen
Frist für den Eingang von Angeboten oder Teilnahmeanträgen: 2024-11-14 12:00:00 📅
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️ Informationen über eine Rahmenvereinbarung oder ein dynamisches Beschaffungssystem
Rahmenvereinbarung mit mehreren Betreibern ✅
Höchstzahl der Teilnehmer: 1
Bedingungen für die Einreichung eines Angebots
Die Bieter können mehrere Angebote einreichen
Frist für die Anforderung zusätzlicher Informationen: 2024-11-07 00:00:00 📅
Zusätzliche Informationen:
Vgl. § 51 SektVO Abs. 2 Der Auftraggeber kann den Bewerber oder Bieter unter Einhaltung der Grundsätze der Transparenz und der Gleichbehandlung auffordern, fehlende, unvollständige oder fehlerhafte unternehmensbezogene Unterlagen, insbesondere Eigenerklärungen, Angaben, Bescheinigungen oder sonstige Nachweise, nachzureichen, zu vervollständigen oder zu korrigieren, oder fehlende oder unvollständige leistungsbezogene Unterlagen nachzureichen oder zu vervollständigen. Abs. 3 Die Nachforderung von leistungsbezogenen Unterlagen, die die Wirtschaftlichkeitsbewertung der Angebote anhand der Zuschlagskriterien betreffen, ist ausgeschlossen. Dies gilt nicht für Preisangaben, wenn es sich um unwesentliche Einzelpositionen handelt, deren Einzelpreise den Gesamtpreis nicht verändern oder die Wertungsreihenfolge und den Wettbewerb beeinträchtigen. Abs. 4 Die Unterlagen sind vom Bewerber oder Bieter nach Aufforderung durch den Auftraggeber innerhalb einer von diesem festzulegenden angemessenen, nach dem Kalender bestimmten Frist vorzulegen.
Vgl. § 51 SektVO Abs. 2 Der Auftraggeber kann den Bewerber oder Bieter unter Einhaltung der Grundsätze der Transparenz und der Gleichbehandlung auffordern, fehlende, unvollständige oder fehlerhafte unternehmensbezogene Unterlagen, insbesondere Eigenerklärungen, Angaben, Bescheinigungen oder sonstige Nachweise, nachzureichen, zu vervollständigen oder zu korrigieren, oder fehlende oder unvollständige leistungsbezogene Unterlagen nachzureichen oder zu vervollständigen. Abs. 3 Die Nachforderung von leistungsbezogenen Unterlagen, die die Wirtschaftlichkeitsbewertung der Angebote anhand der Zuschlagskriterien betreffen, ist ausgeschlossen. Dies gilt nicht für Preisangaben, wenn es sich um unwesentliche Einzelpositionen handelt, deren Einzelpreise den Gesamtpreis nicht verändern oder die Wertungsreihenfolge und den Wettbewerb beeinträchtigen. Abs. 4 Die Unterlagen sind vom Bewerber oder Bieter nach Aufforderung durch den Auftraggeber innerhalb einer von diesem festzulegenden angemessenen, nach dem Kalender bestimmten Frist vorzulegen.
Vergabekriterien
Gewichtungsart: Gewichtung (Prozentanteil, genau)
Bedingungen für die Einreichung eines Angebots
Der Vertrag enthält Bedingungen zur Vertragsausführung ✅
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Liste und kurze Beschreibung der Bedingungen:
Aktueller Auszug der Eintragung des Unternehmens in das Handelsregister: Aktueller Auszug der Eintragung des Unternehmens in das Handelsregister
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien:
Haftpflichtversicherung: Eigenerklärung über das Bestehen einer Haftpflichtversicherung mit einer Deckungssumme in Höhe von mind. 5 Mio. EUR für Personen- und Sachschäden sowie 1,5 Mio. EUR für Vermögensschäden bzw. Eigenerklärung, dass im Auftragsfalle eine entsprechende Versicherung abgeschlossen wird.
Haftpflichtversicherung: Eigenerklärung über das Bestehen einer Haftpflichtversicherung mit einer Deckungssumme in Höhe von mind. 5 Mio. EUR für Personen- und Sachschäden sowie 1,5 Mio. EUR für Vermögensschäden bzw. Eigenerklärung, dass im Auftragsfalle eine entsprechende Versicherung abgeschlossen wird.
Technische und berufliche Fähigkeiten
Referenzen: Eigenerklärungen über erbrachte vergleichbare Leistungen aus den vergangenen drei Jahren Es gelten folgende Mindestanforderungen: - Es müssen mindestens 3 Referenzen über vergleichbare Leistungen aus den letzten drei Jahren eingereicht werden. Wird diese Mindestanforderung nicht erfüllt, wird das Angebot ausgeschlossen. Die Erklärung über Referenzleistungen muss jeweils folgende Angaben enthalten: - Bezeichnung des Auftrags, - Auftraggeber inkl. Ansprechpartner (sofern aus Geheimhaltungsgründen der Name inkl. Ansprechpartner zunächst nicht benannt wird, muss dies auf Nachforderung ggf. nachgereicht werden können), - Zeitraum und Volumen der Leistungserbringung, - Inhalt und Umfang der erbrachten Leistungen
Referenzen: Eigenerklärungen über erbrachte vergleichbare Leistungen aus den vergangenen drei Jahren Es gelten folgende Mindestanforderungen: - Es müssen mindestens 3 Referenzen über vergleichbare Leistungen aus den letzten drei Jahren eingereicht werden. Wird diese Mindestanforderung nicht erfüllt, wird das Angebot ausgeschlossen. Die Erklärung über Referenzleistungen muss jeweils folgende Angaben enthalten: - Bezeichnung des Auftrags, - Auftraggeber inkl. Ansprechpartner (sofern aus Geheimhaltungsgründen der Name inkl. Ansprechpartner zunächst nicht benannt wird, muss dies auf Nachforderung ggf. nachgereicht werden können), - Zeitraum und Volumen der Leistungserbringung, - Inhalt und Umfang der erbrachten Leistungen
Bedingungen für die Teilnahme
Wichtigste Finanzierungsbedingungen und Zahlungsmodalitäten und/oder Verweis auf die einschlägigen Bestimmungen, die sie regeln: Keine Angabe
Bedingungen für den Vertrag
Bedingungen für die Vertragserfüllung:
Eigenerklärung gemäß § 19 Abs. 3 Mindestlohngesetz (MiLOG): Ich erkläre/wir erklären, dass ich/wir nicht wegen eines Verstoßes gegen § 21 MiLoG mit einer Geldbuße von wenigstens EUR 2.500,00 belegt worden bin/sind. Eigenerklärung zu Russland-Bezug gemäß der Verordnung (EU) Nr. 833/2014 in der Fassung des Art. 1 Ziff. 23 der Verordnung (EU) 2022/576 des Rates vom 8. April 2022 über restriktive Maßnahmen angesichts der Handlungen Russlands, die die Lage in der Ukraine destabilisieren,
Eigenerklärung gemäß § 19 Abs. 3 Mindestlohngesetz (MiLOG): Ich erkläre/wir erklären, dass ich/wir nicht wegen eines Verstoßes gegen § 21 MiLoG mit einer Geldbuße von wenigstens EUR 2.500,00 belegt worden bin/sind. Eigenerklärung zu Russland-Bezug gemäß der Verordnung (EU) Nr. 833/2014 in der Fassung des Art. 1 Ziff. 23 der Verordnung (EU) 2022/576 des Rates vom 8. April 2022 über restriktive Maßnahmen angesichts der Handlungen Russlands, die die Lage in der Ukraine destabilisieren,
Bedingungen für die Teilnahme
Ausschlussgrund:
Beteiligung an einer kriminellen Vereinigung
Betrugsbekämpfung
Der Zahlungsunfähigkeit vergleichbare Lage gemäß nationaler Rechtsvorschriften
+ 18 weitere
Direkte oder indirekte Beteiligung an der Vorbereitung des Vergabeverfahrens
Einstellung der gewerblichen Tätigkeit
Entrichtung von Steuern
Falsche Angaben, verweigerte Informationen, die nicht in der Lage sind, die erforderlichen Unterlagen vorzulegen, und haben vertrauliche Informationen über dieses Verfahren erhalten.
Geldwäsche oder Terrorismusfinanzierung
Interessenkonflikt aufgrund seiner Teilnahme an dem Vergabeverfahren
Kinderarbeit und andere Formen des Menschenhandels
Korruption
Schwere Verfehlung im Rahmen der beruflichen Tätigkeit
Terroristische Straftaten oder Straftaten im Zusammenhang mit terroristischen Aktivitäten
Vereinbarungen mit anderen Wirtschaftsteilnehmern zur Verzerrung des Wettbewerbs
Verstoß gegen arbeitsrechtliche Verpflichtungen
Verstoß gegen sozialrechtliche Verpflichtungen
Verstoß gegen umweltrechtliche Verpflichtungen
Verwaltung der Vermögenswerte durch einen Insolvenzverwalter
Vorzeitige Beendigung, Schadensersatz oder andere vergleichbare Sanktionen
Zahlung der Sozialversicherungsbeiträge
Zahlungsunfähigkeit
Beschreibung der Ausschlussgründe:
Ausschluss eines Unternehmens möglich, wenn das Unternehmen zahlungsunfähig ist, über das Vermögen des Unternehmens ein Insolvenzverfahren oder ein vergleichbares Verfahren beantragt oder eröffnet worden ist, die Eröffnung eines solchen Verfahrens mangels Masse abgelehnt worden ist, sich das Unternehmen im Verfahren der Liquidation befindet oder seine Tätigkeit eingestellt hat.
Ausschluss eines Unternehmens möglich, wenn das Unternehmen zahlungsunfähig ist, über das Vermögen des Unternehmens ein Insolvenzverfahren oder ein vergleichbares Verfahren beantragt oder eröffnet worden ist, die Eröffnung eines solchen Verfahrens mangels Masse abgelehnt worden ist, sich das Unternehmen im Verfahren der Liquidation befindet oder seine Tätigkeit eingestellt hat.
Ausschluss eines Unternehmens möglich, bei einer Straftat…
… nach § 299 des Strafgesetzbuchs (Bestechlichkeit und Bestechung im geschäftlichen Verkehr), §§ 299a und 299b des Strafgesetzbuchs (Bestechlichkeit und Bestechung im Gesundheitswesen), § 108e des Strafgesetzbuchs (Bestechlichkeit und Bestechung von Mandatsträgern) oder § 108f des Strafgesetzbuchs (unzulässige Interessenwahrnehmung), den §§ 333 und 334 des Strafgesetzbuchs (Vorteilsgewährung und Bestechung), jeweils auch in Verbindung mit § 335a des Strafgesetzbuchs (Ausländische und internationale Bedienstete), Artikel 2 § 2 des Gesetzes zur Bekämpfung internationaler Bestechung (Bestechung ausländischer Abgeordneter im Zusammenhang mit internationalem Geschäftsverkehr).
… gem. § 129 des Strafgesetzbuchs (Bildung krimineller Vereinigungen), § 129a des Strafgesetzbuchs (Bildung terroristischer Vereinigungen) oder § 129b des Strafgesetzbuchs (Kriminelle und terroristische Vereinigungen im Ausland).
Ausschluss eines Unternehmens möglich, wenn…
… der öffentliche Auftraggeber über hinreichende Anhaltspunkte dafür verfügt, dass das Unternehmen mit anderen Unternehmen Vereinbarungen getroffen oder Verhaltensweisen aufeinander abgestimmt hat, die eine Verhinderung, Einschränkung oder Verfälschung des Wettbewerbs bezwecken oder bewirken.
… das Unternehmen bei der Ausführung öffentlicher Aufträge nachweislich gegen geltende umweltrechtliche Verpflichtungen verstoßen hat.
Ausschluss eines Unternehmens möglich, bei einer Straftat nach…
… § 89c des Strafgesetzbuchs (Terrorismusfinanzierung) oder wegen der Teilnahme an einer solchen Tat oder wegen der Bereitstellung oder Sammlung finanzieller Mittel in Kenntnis dessen, dass diese finanziellen Mittel ganz oder teilweise dazu verwendet werden oder verwendet werden sollen, eine Tat nach § 89a Absatz 2 Nummer 2 des Strafgesetzbuchs zu begehen, § 261 des Strafgesetzbuchs (Geldwäsche).
… § 263 des Strafgesetzbuchs (Betrug), soweit sich die Straftat gegen den Haushalt der Europäischen Union oder gegen Haushalte richtet, die von der Europäischen Union oder in ihrem Auftrag verwaltet werden, § 264 des Strafgesetzbuchs (Subventionsbetrug), soweit sich die Straftat gegen den Haushalt der Europäischen Union oder gegen Haushalte richtet, die von der Europäischen Union oder in ihrem Auftrag verwaltet werden.
… den §§ 232, 232a Absatz 1 bis 5, den §§ 232b bis 233a des Strafgesetzbuches (Menschenhandel, Zwangsprostitution, Zwangsarbeit, Ausbeutung der Arbeitskraft, Ausbeutung unter Ausnutzung einer Freiheitsberaubung).
Ausschluss eines Unternehmens möglich, wenn das Unternehmen…
… zahlungsunfähig ist, über das Vermögen des Unternehmens ein Insolvenzverfahren oder ein vergleichbares Verfahren beantragt oder eröffnet worden ist, die Eröffnung eines solchen Verfahrens mangels Masse abgelehnt worden ist, sich das Unternehmen im Verfahren der Liquidation befindet oder seine Tätigkeit eingestellt hat,
… bei der Ausführung öffentlicher Aufträge nachweislich gegen geltende arbeitsrechtliche Verpflichtungen verstoßen hat.
… in Bezug auf Ausschlussgründe oder Eignungskriterien eine schwerwiegende Täuschung begangen oder Auskünfte zurückgehalten hat oder nicht in der Lage ist, die erforderlichen Nachweise zu übermitteln, oder das Unternehmen a) versucht hat, die Entscheidungsfindung des öffentlichen Auftraggebers in unzulässiger Weise zu beeinflussen, b) versucht hat, vertrauliche Informationen zu erhalten, durch die es unzulässige Vorteile beim Vergabeverfahren erlangen könnte, oder c) fahrlässig oder vorsätzlich irreführende Informationen übermittelt hat, die die Vergabeentscheidung des öffentlichen Auftraggebers erheblich beeinflussen könnten, oder versucht hat, solche Informationen zu übermitteln.
Ausschluss eines Unternehmens möglich, wenn…
… ein Interessenkonflikt bei der Durchführung des Vergabeverfahrens besteht, der die Unparteilichkeit und Unabhängigkeit einer für den öffentlichen Auftraggeber tätigen Person bei der Durchführung des Vergabeverfahrens beeinträchtigen könnte und der durch andere, weniger einschneidende Maßnahmen nicht wirksam beseitigt werden kann,
… eine Wettbewerbsverzerrung daraus resultiert, dass das Unternehmen bereits in die Vorbereitung des Vergabeverfahrens einbezogen war, und diese Wettbewerbsverzerrung nicht durch andere, weniger einschneidende Maßnahmen beseitigt werden kann.
Ausschluss eines Unternehmens möglich, wenn das Unternehmen…
… im Rahmen der beruflichen Tätigkeit nachweislich eine schwere Verfehlung begangen hat, durch die die Integrität des Unternehmens infrage gestellt wird; § 123 Absatz 3 GWB ist entsprechend anzuwenden.
… eine wesentliche Anforderung bei der Ausführung eines früheren öffentlichen Auftrags oder Konzessionsvertrags erheblich oder fortdauernd mangelhaft erfüllt hat und dies zu einer vorzeitigen Beendigung, zu Schadensersatz oder zu einer vergleichbaren Rechtsfolge geführt hat.
… bei der Ausführung öffentlicher Aufträge nachweislich gegen geltende sozialrechtliche Verpflichtungen verstoßen hat.
Öffentliche Auftraggeber schließen ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren aus, wenn das Unternehmen seinen Verpflichtungen zur Zahlung von Beiträgen zur Sozialversicherung nicht nachgekommen ist und dies durch eine rechtskräftige Gerichts- oder bestandskräftige Verwaltungsentscheidung festgestellt wurde.
Öffentliche Auftraggeber schließen ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren aus, wenn das Unternehmen seinen Verpflichtungen zur Zahlung von Beiträgen zur Sozialversicherung nicht nachgekommen ist und dies durch eine rechtskräftige Gerichts- oder bestandskräftige Verwaltungsentscheidung festgestellt wurde.
Ausschluss eines Unternehmens möglich, wenn das Unternehmen seine Tätigkeit eingestellt hat.
Öffentliche Auftraggeber schließen ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren aus, wenn das Unternehmen seinen Verpflichtungen zur Zahlung von Steuern oder Abgaben nicht nachgekommen ist und dies durch eine rechtskräftige Gerichts- oder bestandskräftige Verwaltungsentscheidung festgestellt wurde.
Öffentliche Auftraggeber schließen ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren aus, wenn das Unternehmen seinen Verpflichtungen zur Zahlung von Steuern oder Abgaben nicht nachgekommen ist und dies durch eine rechtskräftige Gerichts- oder bestandskräftige Verwaltungsentscheidung festgestellt wurde.
Ausschluss möglich, wenn folgende Straftaten vorliegen § 129a des Strafgesetzbuchs (Bildung terroristischer Vereinigungen) oder § 129b des Strafgesetzbuchs (Kriminelle und terroristische Vereinigungen im Ausland).
Ergänzende Informationen Zusätzliche Informationen
Bekanntmachungs-ID: CXP4D44H162
Körper überprüfen
Name: Vergabekammer des Landes Berlin
Nationale Registrierungsnummer: nicht vorhanden
Postanschrift: Martin-Luther-Straße 105
Postleitzahl: 10825
Postort: Berlin
Region: Berlin
🏙️
Land: Deutschland 🇩🇪
E-Mail: vergabekammer@senweb.berlin.de📧
Telefon: 030 90138316📞 Dienststelle, bei der Informationen über das Überprüfungsverfahren eingeholt werden können Wie: Körper überprüfen Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
§ 160 Abs. 3 GWB Der Antrag ist unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4.mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
§ 160 Abs. 3 GWB Der Antrag ist unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4.mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.
Bekanntmachungsangaben
Bevorzugtes Datum der Veröffentlichung: 2024-10-11+02:00 📅
Quelle: OJS 2024/S 201-623276 (2024-10-11)
Auftragsbekanntmachung (2024-10-22)
Ergänzende Informationen Bekanntmachungsangaben
Bevorzugtes Datum der Veröffentlichung: 2024-10-22+02:00 📅
Änderungen Zu berichtigender Text in der ursprünglichen Bekanntmachung
Nummer des Abschnitts: PROCEDURE Neuer Wert
Text: Das Preisblatt wurde aktualisiert.
Zu berichtigender Text in der ursprünglichen Bekanntmachung
Änderung der Auftragsunterlagen am ✅
Datum der Änderung der Auftragsunterlagen: 2024-10-22 📅
Andere zusätzliche Informationen
Das Preisblatt wurde aktualisiert.
Hauptgrund für die Änderung: Informationen sind jetzt verfügbar
Angaben zu Änderungen
Fassung der zu ändernden vorigen Bekanntmachung: 5085ceb4-b4e1-411a-9251-99a39f55f75e-01
Quelle: OJS 2024/S 208-647368 (2024-10-22)