Verfahren Art des Verfahrens
Offenes Verfahren ✅ Administrative Informationen
Frist für den Eingang von Angeboten oder Teilnahmeanträgen: 2024-08-02 09:00:00.000 📅
Bedingungen für die Öffnung der Angebote: 2024-08-02 09:00:00.000 📅
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️ Informationen zur Verhandlung
Der Auftraggeber behält sich das Recht vor, den Auftrag auf der Grundlage der ersten Angebote zu vergeben, ohne Verhandlungen zu führen ✅
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien:
“Auflistung und kurze Beschreibung der Eignungskriterien:
Angaben zu den in den letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahren beschäftigten...”
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien
Auflistung und kurze Beschreibung der Eignungskriterien:
Angaben zu den in den letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahren beschäftigten Arbeitskräften;
Referenzliste oder/und Referenznachweise aus den letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahren mit Angaben über: Ansprechpartner mit Telefon-Nr. u. Mail-Adresse; Art der ausgeführten Leistung;
Auftragssumme; Ausführungszeitraum; Stichwortartige Benennung des Leistungsumfanges; Zahl der hierfür durchschnittlich eingesetzten Arbeitnehmer; Kurzbeschreibung der Baumaßnahme; Art der Baumaßnahme
(Neubau, Umbau, Denkmal); Vertragliche Bindung (Hauptauftragnehmer, ARGE-Partner, Nachunternehmer);
Nachweis der gesetzlichen Sozialversicherung;
Präqualifizierte Unternehmen führen den Nachweis der Eignung durch den Eintrag in die Liste des Vereins für die Präqualifikation von Bauunternehmen e.V. oder gleichwertig (Präqualifikationsverzeichnis). Bei Einsatz von Nachunternehmen ist auf gesondertes Verlangen nachzuweisen, dass diese präqualifiziert sind oder die Voraussetzung für die Präqualifikation erfüllen. Nicht präqualifizierte Unternehmen haben zum Nachweis der Eignung das ausgefüllte Formblatt Eigenerklärung zur Eignung (Formblatt 124) mit dem Angebot vorzulegen. Beim Einsatz von Nachunternehmen sind auf gesondertes Verlangen die Eigenerklärungen auch für diese abzugeben. Sind die Nachunternehmen präqualifiziert, reicht die Angabe der Nummer, unter der diese in der Liste des Vereins für die Präqualifikation (VOB-Präqualifikationsverzeichnis) geführt werden. Gelangt das Angebot in die engere Wahl, sind die Eigenerklärungen (auch die der Nachunternehmen) auf gesondertes Verlangen durch Vorlage der in der Eigenerklärung zur Eignung genannten Bescheinigungen zuständiger Stellen zu bestätigen. Für Bescheinigungen, welche nicht in deutscher Sprache abgefasst sind, ist eine Übersetzung in die deutsche Sprache beizufügen.
Nachweise über: Gewerbeanmeldung, Handelsregisterauszug, Eintragung in die Handwerksrolle oder Industrie- und Handelskammer;
Unbedenklichkeitsbescheinigung der tariflichen Sozialkassen (soweit der Betrieb beitragspflichtig ist);
Unbedenklichkeitsbescheinigung des Finanzamtes;
Unbedenklichkeitsbescheinigung der Berufsgenossenschaft des zuständigen Versicherungsträgers mit Angabe
der Lohnsummen;