In Vorbereitung des Ersatzneubaus der Langen Brücke, müssen alle vier Brücken im Bestand vermessen werden. Die Bestandsvermessung legt den Grundstein für die im weiteren Bauverlauf folgende Entwurfsvermessung, die baubegleitende Vermessung und die Kontrollvermessung. Mit der Festsetzung eines über den kompletten Bauverlauf festen Messsystems für die Lange Brücke trägt die Bestandsvermessung eine tragende Rolle für die Beweissicherung. Die Vergleichbarkeit der Zustände vor, während und nach dem Bau sind bei möglichen Schäden an der alten und neuen Brücke und den umliegenden Gebäuden ist zur Bestandsdokumentation unerlässlich und dient der Beweissicherung für möglicherweise spätere Verfahren beim Neubau.
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2024-06-10.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2024-05-08.
Auftragsbekanntmachung (2024-05-08) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Bestandsvermessung Lange Brücke BW 11/12
Reference number: OV-L-474-178-24
Kurze Beschreibung:
“In Vorbereitung des Ersatzneubaus der Langen Brücke, müssen alle vier Brücken im Bestand vermessen werden. Die Bestandsvermessung legt den Grundstein für...”
Kurze Beschreibung
In Vorbereitung des Ersatzneubaus der Langen Brücke, müssen alle vier Brücken im Bestand vermessen werden. Die Bestandsvermessung legt den Grundstein für die im weiteren Bauverlauf folgende Entwurfsvermessung, die baubegleitende Vermessung und die Kontrollvermessung. Mit der Festsetzung eines über den kompletten Bauverlauf festen Messsystems für die Lange Brücke trägt die Bestandsvermessung eine tragende Rolle für die Beweissicherung. Die Vergleichbarkeit der Zustände vor, während und nach dem Bau sind bei möglichen Schäden an der alten und neuen Brücke und den umliegenden Gebäuden ist zur Bestandsdokumentation unerlässlich und dient der Beweissicherung für möglicherweise spätere Verfahren beim Neubau.
Vermessung der vier Brücken mit der Referenzierung auf das stadtinterne Katastersystem. Schaffung und Positionierung von neuen vandalismussicheren Festpunkten zur Nutzung bis zur Fertigstellung des Ersatzneubaus und der folgenden 5-jährigen Gewährleistungsphase. Übergabe eines Messpunktsystems für die stetige Überwachung des Bauwerks. Übergabe eines digitalen Netzsystems mit der Bezugnahme auf die Stadtkarte der Landeshauptstadt Potsdam.
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Zusätzliche Informationen:
“#Besonders geeignet für:freelance#
Der Auftragnehmer ist verpflichtet, seinen bei der Erfüllung von Leistungen des Auftrags eingesetzten Beschäftigten das...”
Zusätzliche Informationen
#Besonders geeignet für:freelance#
Der Auftragnehmer ist verpflichtet, seinen bei der Erfüllung von Leistungen des Auftrags eingesetzten Beschäftigten das jeweils geltende Mindestarbeitsentgelt im Sinne von § 6 Absatz 2 des Brandenburgischen Vergabegesetzes zu zahlen, soweit für die zu beschaffenden Leistungen nicht bereits durch das Mindestlohngesetz, aufgrund des Arbeitnehmer-Entsendegesetzes oder durch andere gesetzliche Bestimmungen über Mindestentgelte im Sinne des § 2 Absatz 6 des Brandenburgischen Vergabegesetzes ein Mindestentgelt definiert ist, welches das Mindestarbeitsentgelt gemäß § 6 Absatz 2 des Brandenburgischen Vergabegesetzes erreicht oder übersteigt.
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Hauptstandort oder Erfüllungsort:
“Die Vermessungsleistung ist an der Langen Brücke in 14467 Potsdam zu erbringen.”
Ort der Leistung: Potsdam, Kreisfreie Stadt🏙️ Vergabekriterien
Preis ✅
Preis (Gewichtung): 100.0
Titel
Los-Identifikationsnummer: LOT-0001
Verfahren Art des Verfahrens
Offenes Verfahren ✅ Administrative Informationen
Frist für den Eingang von Angeboten oder Teilnahmeanträgen: 2024-06-10 09:00:00 📅
Bedingungen für die Öffnung der Angebote: 2024-06-10 09:01:00 📅
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Mindestzeitraum, in dem der Bieter das Angebot aufrechterhalten muss: 45
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Liste und kurze Beschreibung der Bedingungen:
“Angaben zur Abfrage von Eintragungen aus dem Wettbewerbsregister: Angaben zur Abfrage von Eintragungen aus dem Wettbewerbsregister: Der Auftraggeber wird...”
Liste und kurze Beschreibung der Bedingungen
Angaben zur Abfrage von Eintragungen aus dem Wettbewerbsregister: Angaben zur Abfrage von Eintragungen aus dem Wettbewerbsregister: Der Auftraggeber wird für den/die Wirtschaftsteilnehmer, auf dessen/deren Angebot der Zuschlag erteilt werden soll, einen Auszug aus dem Wettbewerbsregister gem. § 6 WRegG bei der Registerbehörde anfordern. Bewerber/Bieter aus anderen Mitgliedsstaaten haben daher auf Anforderung des Auftraggebers einen vergleichbaren Nachweis nach Maßgabe der Rechtsvorschriften ihres Herkunftslandes vorzulegen. Der Auftraggeber behält sich vor, für den/die Wirtschaftsteilnehmer, auf dessen/deren Angebot der Zuschlag erteilt werden soll, zusätzlich einen Auszug aus dem Gewerbezentralregister gem. § 150a Abs. 1 Nr. 4 GewO beim Bundesamt für Justiz anfordern. Die vorgenannte Verfahrensweise gilt entsprechend.
Mehr anzeigen Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien:
“Haftpflichtversicherung: Der Auftragnehmer muss gemäß den Besonderen Vertragsbedingungen in Verbindung mit § 16 der "Allgemeine Vertragsbedingungen für...”
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien
Haftpflichtversicherung: Der Auftragnehmer muss gemäß den Besonderen Vertragsbedingungen in Verbindung mit § 16 der "Allgemeine Vertragsbedingungen für freiberufliche Leistungen im Straßen- und Brückenbau" zwingend über eine Haftpflichtversicherung von 1.500.000,00 Euro für Personenschäden und 1.500.000,00 Euro für sonstige Schäden (Vermögens- und Sachschäden) verfügen.
Mehr anzeigen Technische und berufliche Fähigkeiten
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien:
“Eignungsleihe: Sofern eine Eignungsleihe bzgl. der technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit vorgenommen wird, sind die Angaben zu tätigen, von welchem...”
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien
Eignungsleihe: Sofern eine Eignungsleihe bzgl. der technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit vorgenommen wird, sind die Angaben zu tätigen, von welchem Unternehmen (Eignungsverleiher) welche Eignungsanforderungen beabsichtigt sind zu leihen (Formular 4.3 EU Erklärung Unteraufträge Eignungsleihe), ferner sind die diesbezüglichen Eignungsnachweise der/des anderen Unternehmens (Eignungsverleiher) sowie dessen/deren Erklärung zu §§ 123 ff. GWB (Formular 4.1 EU Eigenerklärung Ausschlussgründe) und Verpflichtungserklärung (Formular 4.4 EU Verpflichtungserklärung anderer Unternehmen) beizubringen. (sofern einschlägig)
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Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien:
“Nachunternehmerschaft: ggf. Eigenerklärung über Unteraufträge/Nachunternehmerleistungen. Es sind Angaben zu tätigen, welche Teile des Auftrags das...”
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien
Nachunternehmerschaft: ggf. Eigenerklärung über Unteraufträge/Nachunternehmerleistungen. Es sind Angaben zu tätigen, welche Teile des Auftrags das Unternehmen, unter Umständen als Unteraufträge zu vergeben beabsichtigt (Formular 4.3 EU Erklärung Unteraufträge Eignungsleihe) (sofern einschlägig), ggf. Verpflichtungserklärung durch Nachunternehmer (Formular 4.4 EU Verpflichtungserklärung anderer Unternehmen) (sofern einschlägig und der Nachunternehmer bzw. das andere Unternehmen bei Angebotsabgabe bereits bekannt ist), ggf. Erklärung durch Nachunternehmer zu §§ 123 ff. GWB (Formular 4.1 EU Eigenerklärung Ausschlussgründe). (sofern einschlägig und der Nachunternehmer bzw. das andere Unternehmen bei Angebotsabgabe bereits bekannt ist)
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Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien:
“Bietergemeinschaft: ggf. Erklärung der Bietergemeinschaft, dass das bezeichnete Mitglied die Bietergemeinschaftsmitglieder gegenüber dem Auftraggeber...”
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien
Bietergemeinschaft: ggf. Erklärung der Bietergemeinschaft, dass das bezeichnete Mitglied die Bietergemeinschaftsmitglieder gegenüber dem Auftraggeber rechtsverbindlich vertritt, das geschäftsführende Mitglied berechtigt ist, mit uneingeschränkter Wirkung für jedes Mitglied Zahlungen anzunehmen, alle Mitglieder für die Erfüllung des Vertrages als Gesamtschuldner zu haften, im Vergabeverfahren nicht vorsätzlich unzutreffende Erklärungen in Bezug auf die Fachkunde, Leistungsfähigkeit und Zuverlässigkeit der Bietergemeinschaft abgegeben wurden (Formular 4.2 EU Bewerber- Bietergemeinschaftserklärung) sowie ggf. Erklärung zu §§ 123 ff. GWB (Formular 4.1 EU Eigenerklärung Ausschlussgründe). (sofern einschlägig)
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Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien:
“Unternehmensbezogene Referenzen: Zum Nachweis der technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit sollen mindestens drei (3) Referenzen mit einem...”
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien
Unternehmensbezogene Referenzen: Zum Nachweis der technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit sollen mindestens drei (3) Referenzen mit einem Mindestauftragswert von 15.000,00 Euro (netto) aus den letzten drei (3) Geschäftsjahren des Unternehmens eingereicht werden (§ 46 Abs. 3 Nr. 1 VgV), die mit dem Auftragsgegenstand vergleichbar sind. Vergleichbar meint hier, Vermessungsleistungen von Verkehrsanlagen in Verbindung mit Ingenieurbauwerken (Straßenbrücken) die mindestens eins (1) der folgenden Kriterien abbilden: 1. hochfrequentierte innerstädtische Verkehrsanlage 2. Ingenieurbauwerke (Straßenbrücken) über Gewässer 3. Uferbereiche mit verkehrlichen Anlagen (bspw. Treppen-, Wegeanlagen und Uferbefestigungen) Ermittlung der geeigneten Bewerber: Die unter Punkt 1. - 3. genannten Kriterien müssen durch mind. drei (3) mit dem Auftragsgegenstand vergleichbare Referenzen (Mindestauftragswert 15.000,00 Euro (netto)) zum Nachweis der Eignung belegt werden. Jede Referenz muss mind. eine der drei (3) Eignungskriterien erfüllen. Die Einreichung weiterer Referenzen führt nicht zu einer besseren Bewertung des Teilnahmeantrages. Folgende Angaben sind für die Referenzen vorzunehmen: - Auftragsgegenstand - Leistungszeitraum - Auftragswert (netto) - Beschreibung der Leistung (inkl. Angaben zu den oben genannten Kriterien) - Name des Auftraggebers (ggf. Ansprechpartner) und Kontaktdaten (E-Mail und Telefonnummer) - Kriterienerfüllung - ggf. Referenzbescheinigung Zu jedem nachgewiesenen Kriterium soll kurz erklärt werden, wodurch der Bewerber diese in der nachgewiesenen Referenz als erfüllt betrachtet. Das Formblatt 4.6 - Referenzen Unternehmen ist zwingend zu verwenden.
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Bedingungen für die Vertragserfüllung:
“(1) Eigenerklärung über das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen gem. §§ 123,124 GWB (Formular 4.1 EU)-für Bieter, ggf. Bietergemeinschaften, ggf....”
Bedingungen für die Vertragserfüllung
(1) Eigenerklärung über das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen gem. §§ 123,124 GWB (Formular 4.1 EU)-für Bieter, ggf. Bietergemeinschaften, ggf. Nachunternehmer, ggf. Eignungsverleiher (2) Einhaltung der Mindestanforderungen nach Brandenburgischem Vergabegesetz (3) Erklärung restriktive Maßnahmen (EU)2022/576 des Rates (bei einer Bietergemeinschaft v. allen Mitgliedern) (FB 4.12)
“Bekanntmachungs-ID: CXP9YCR6UQF
(1) Die Kommunikation infolge von Bewerbern-/Bieterfragen, über sonstige Änderungen etc. erfolgt über den...”
Bekanntmachungs-ID: CXP9YCR6UQF
(1) Die Kommunikation infolge von Bewerbern-/Bieterfragen, über sonstige Änderungen etc. erfolgt über den Vergabemarktplatz Brandenburg, so dass sich die Bewerber/Bieter fortlaufend selbst über den Vergabemarktplatz zum Verfahren, den Stand der Vergabeunterlagen sowie etwaige Änderungen informieren müssen. Die kostenlose Registrierung zur Teilnahme am Verfahren wird daher empfohlen. Der registrierte Bewerber/Bieter wird automatisch über Änderungen bzw. Nachrichten der Vergabestelle informiert. Registrierte Bewerber können auch Nachrichten an die Vergabestelle senden. (2) Sollte sich im Vergabeverfahren ein zusätzlicher Informationsbedarf ergeben, der der Bekanntmachungspflicht unterliegt, erfolgt eine entsprechende Berichtigung der Bekanntmachung im Supplement zum Amtsblatt der Europäischen Union. Interessenten haben sich daher bis zum Ablauf der Angebotsfrist über weitere Bekanntmachungen zu diesem Verfahren stets zu informieren. Bei Registrierung zum Verfahren auf dem Vergabemarktplatz erfolgt jedoch ebenfalls eine automatische Benachrichtigung über eine Bekanntmachungsänderung oder weitere Bekanntmachungen. (3) Für die Erstellung von Teilnahmeanträgen und Angeboten sind zwingend die vom Auftraggeber über den Vergabemarktplatz in den Vergabeunterlagen bereit gestellten Vordrucke/Formulare zu verwenden. Änderungen an diesen Vordrucken/Formularen sind - soweit nicht durch den Auftraggeber zugelassen- unzulässig und führen zum Ausschluss des Angebots. Im Übrigen gelten die weitergehenden Anforderungen und Konkretisierungen in den Vergabeunterlagen. (4) Beteiligt sich eine Gruppe von Wirtschaftsteilnehmern als Bewerber-/Bietergemeinschaft am Verfahren oder wird auf Kapazitäten und Leistungen Dritter (z. B. Nachunternehmer) zum Nachweis der Eignung oder zur Erfüllung der ausgeschriebenen Leistungsanforderungen zurück gegriffen, sind die Einzelheiten bezüglich der Voraussetzungen sowie den von diesen einzureichenden Nachweise und Erklärungen den veröffentlichten Vergabeunterlagen zu entnehmen. (5) Bei der Erarbeitung und Übersendung des Angebotes ist zudem Folgendes zu beachten: 1) Die Bieter haben unter Beachtung des genannten Schlusstermins das Angebot in elektronischer Form über den Vergabemarktplatz Brandenburg einzureichen; 2) Das Angebot und dessen Anlagen sind in deutscher Sprache einzureichen. Bescheinigungen/Nachweise von nicht deutschsprachigen Einrichtungen müssen mit beglaubigter Übersetzung in Deutsch vorgelegt werden; 3) Es sollen nur die geforderten Erklärungen/Unterlagen/Nachweise dem Angebot beigefügt werden. Von der Übersendung allgemeingültiger Firmenunterlagen, Broschüren o. ä. ist bitte abzusehen. Diese werden nicht berücksichtigt; 4) Abgeforderte Nachweise und Urkunden können dem Antrag in Kopie beigefügt werden. Der Auftraggeber ist jedoch berechtigt, bei Zweifeln und Bedenken die Vorlage von Originalen oder weiteren Unterlagen zu verlangen. (6) Die Angebotsunterlagen werden nicht zurückgegeben. Es erfolgt keine Entschädigung für die Erstellung einzureichender Unterlagen, des Teilnahmeantrags oder von Angeboten. (7) Im Fall von inhaltlichen Widersprüchen zur Auftragsbekanntmachung des selben Auftrags in anderen Bekanntmachungsmedien gelten einzig die Erklärungen der unionsweit über das Supplement zum Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlichten Bekanntmachung.
Mehr anzeigen Körper überprüfen
Name: Vergabekammer des Landes Brandenburg beim Ministerium für Wirtschaft und Energie
Nationale Registrierungsnummer: 12-121096894457006-49
Postanschrift: Heinrich-Mann-Allee 107
Postleitzahl: 14473
Postort: Potsdam
Region: Potsdam, Kreisfreie Stadt🏙️
Land: Deutschland 🇩🇪
E-Mail: vergabekammer@mwae.brandenburg.de📧
Telefon: +49 331 866 1719📞 Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
“§160 GWB (1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. (2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem...”
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
§160 GWB (1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. (2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht. (3) Der Antrag ist unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2 GWB. § 134 Absatz 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt.
Mehr anzeigen Informationen über elektronische Arbeitsabläufe
Die elektronische Rechnungsstellung wird akzeptiert
Quelle: OJS 2024/S 091-276296 (2024-05-08)