Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien
Präqualifizierte Unternehmen führen den Nachweis der Eignung durch den Eintrag in die
Liste des Vereins für die Präqualifikation von Unternehmen e.V.
(Präqualifikationsverzeichnis). Bei Einsatz von Nachunternehmen ist auf gesondertes
Verlangen nachzuweisen, dass diese präqualifiziert sind oder die Voraussetzung für die Präqualifikation erfüllen.
Nicht präqualifizierte Unternehmen haben als vorläufigen Nachweis der Eignung für die zu vergebende Leistung mit dem Angebot entweder die ausgefüllte "Eigenerklärung zur Eignung" oder eine Einheitliche Europäische Eigenerklärung (EEE) vorzulegen. Bei Einsatz von Nachunternehmen sind auf gesondertes Verlangen die Eigenerklärungen auch für diese abzugeben. Sind die Nachunternehmen präqualifiziert, reicht die Angabe der Nummer, unter der diese in der Liste des Vereins für die Präqualifikation von Unternehmen e.V. (Präqualifikationsverzeichnis) geführt werden.
Gelangt das Angebot in die engere Wahl, sind die Eigenerklärungen (auch die der
Nachunternehmen) auf gesondertes Verlangen durch Vorlage der in der "Eigenerklärung zur Eignung" bzw. in der EEE genannten Bescheinigungen zuständiger Stellen zu bestätigen. Bescheinigungen, die nicht in deutscher Sprache abgefasst sind, ist eine Übersetzung in die deutsche Sprache beizufügen.
Die Formblätter "Eigenerklärung zur Eignung" und "Einheitliche Europäische Eigenerklärung" sind erhältlich unter:
https://verwaltung.dessau-rosslau.de/wirtschaft-arbeit/wirtschaftsfoerderung/ausschreibungen-nach-vobvofvgv-sachsen-anhalt-anzeiger.html
Weitere Nachweise nach § 122 GWB/Angaben/Unterlagen sind mit dem Angebot vorzulegen, auf gesondertes Verlangen der Vergabestelle auch für Nachunternehmer:
- Eigenerklärung Informationen zum Bieter
Erklärungen zur Beachtung des Tariftreue- und Vergabegesetzes Sachsen-Anhalt - TVergG LSA (mit dem Angebot vorzulegen, für Nachunternehmer auf Verlangen der Vergabestelle)
- TVergG Eigenerklärung zum Nachunternehmereinsatz (mit dem Angebot
vorzulegen, für Nachunternehmer auf Verlangen der Vergabestelle)
- TVergG Eigenerklärung Tariftreue Mindeststundenentgelt (mit dem Angebot vorzulegen, für Nachunternehmer auf Verlangen der Vergabestelle)
Weitere Nachweise nach § 122 GWB/Angaben/Unterlagen sind auf Verlangen der Vergabestelle vorzulegen, auf gesondertes Verlangen der Vergabestelle auch für Nachunternehmer:
- Nachweis der aktuellen Haftpflichtversicherung zu Personen- und Sachschäden
Hinweise zum Bestbieterprinzip gemäß § 8 TVergG LSA
Die nach diesem Gesetz und nach den in § 1 (2) Satz 1 genannten Vergabe- und Vertragsordnungen verpflichtend vorzulegenden Erklärungen und Nachweise sind nur von demjenigen Bieter, dem nach Abschluss der Wertung der Angebote der Zuschlag erteilt werden soll (Bestbieter), vorzulegen.
Wir weisen darauf hin, dass:
1. Nachforderungen und Abforderungen der Erklärungen und Nachweise sowie Informationen der Bieter (Absagen) nach § 19 TVergG LSA elektronisch über die eVergabe-Plattform
www.eVergabe.de erfolgen.
2. Der Bestbieter hat im Fall der beabsichtigten Zuschlagserteilung die verpflichtend vorzulegenden Erklärungen und Nachweise nach Aufforderung innerhalb einer Frist von mindestens drei und höchstens fünf Werktagen vorzulegen.
3. Bei nicht fristgerechter Vorlage der verpflichtend vorzulegenden Erklärungen und Nachweise ist das Angebot von der Wertung auszuschließen.