Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien
1) Eigenerklärung R 1 Scientology und Demokratieerklärung.
2) Eigenerklärung Bezug Russland (Formblatt L 127).
3) Eigenerklärung R 2 und Nachweis Betriebshaftpflichtversicherung mit einer Versicherungssumme mit einer Mindesthöhe der Versicherungssumme
- für Personen- und Sachschäden (pauschal) von mind. 5.000.000,- EUR je Schadensfall,
- für Vermögensschäden, insbesondere auch nach gültigem Datenschutzrecht von mind. 250.000,- EUR je Schadensfall,
- wegen Abhandenkommen von fremden, berufsbezogenen Schlüsseln, Codekarten und Transpondern von mind. 250.000,- EUR je Schadensfall.
Die Höchstersatzleistung des Versicherers für alle Versicherungsfälle eines Versicherungsjahres muss mindestens das Zweifache der in der Leistungsbeschreibung jeweils genannten Versicherungssumme pro Versicherungsjahr umfassen. Bei Umwelthaftpflicht-Schäden genügt als Höchstersatzleistung das Einfache der genannten Versicherungssumme. Die Einzelheiten der Mindestanforderung ergeben sich aus der Leistungsbeschreibung.
Mit dem Angebot ist eine abgeschlossene Versicherung bei einem in einem Mitgliedstaat der EU oder eines Vertragsstaates des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum zugelassenen Versicherungsunternehmens mit den o.g. Deckungssummen nachzuweisen.
Die geforderte Sicherheit kann alternativ auch durch eine Erklärung des Versicherungsunternehmens (nicht ausreichend: Versicherungsmakler oder Eigenerklärung) erfüllt werden, mit der dieses den Abschluss einer Betriebshaftpflichtversicherung mit den genannten Versicherungssummen im Auftragsfall zusichert.
4) Durchschnittlicher Mindestumsatz im Tätigkeitsbereich des Auftrags (Betreuung einer ANKER-Einrichtung, Unterkunfts-Dependance oder einer vergleichbaren Einrichtung zur Betreuung von Flüchtlingen) in den abgelaufenen drei Kalenderjahren 2021 bis 2023 von durchschnittlich 1.000.000,- EUR p.a.
Soweit der Jahresumsatz für 2023 noch nicht festgestellt ist, kann der geschätzte Jahresumsatz angegeben werden.
5) (nur auf Verlangen des AG) Unbedenklichkeitsbescheinigung der Berufsgenossenschaft (nicht älter als sechs Monate oder Befristung noch nicht abgelaufen).
6) (nur auf Verlangen des AG) Unbedenklichkeitsbescheinigungen der Einzugsstellen (Krankenkassen, Künstlersozialkasse, Deutschen Rentenversicherung, Knappschaft-Bahn-See) über die ordnungsgemäße Zahlung von Beiträgen zur gesetzlichen Sozialversicherung - nicht älter als sechs Monate oder Befristung noch nicht abgelaufen).
Bei präqualifizierten Bietern ist maßgebend, dass das Gültigkeitsdatum der Präqualifizierung im amtlichen Verzeichnis präqualifizierter Unternehmen (AVPQ) z.Z. der Angebotsabgabe noch nicht abgelaufen ist.