Auftragsbekanntmachung (2024-07-05) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Betrieb der Entsorgungszentren Überlingen und Tettnang
Referenznummer: BSK-2024-011
Kurze Beschreibung:
“Der Landkreis Bodenseekreis schreibt den Betrieb der Entsorgungszentren Überlingen und Tettnang neu aus.”
Art des Vertrags: Dienstleistungen
Produkte/Dienstleistungen: Dienstleistungen im Zusammenhang mit Siedlungs- und anderen Abfällen📦
Geschätzter Wert ohne MwSt: 0 EUR 💰
Informationen über Lose
Dieser Vertrag ist in Lose unterteilt ✅
Angebote können für eine maximale Anzahl von Losen eingereicht werden: 2
1️⃣
Beschreibung der Beschaffung:
“Die Leistungen in Los 1 umfassen:
- Wertstoff- und Abfallannahme,
- Deponiebetriebsleistungen
- Verladung von Abfällen,
- Abrollcontainertransporte...”
Beschreibung der Beschaffung
Die Leistungen in Los 1 umfassen:
- Wertstoff- und Abfallannahme,
- Deponiebetriebsleistungen
- Verladung von Abfällen,
- Abrollcontainertransporte (Bedarfsposition),
- Reinigungs- und Winterdienstarbeiten.
Der Betrieb der auf dem Entsorgungszentrum befindlichen Grüngutkompostierungsanlage ist nicht Gegenstand der Leistung.
Die Leistungserbringung beginnt am 01.01.2026.
Eine detaillierte Beschreibung des Leistungsumfangs ist der jeweiligen als Anlage 2 den Vergabeunterlagen beigefügten Leistungsbeschreibung sowie den weiteren Anla-gen zu entnehmen.
2️⃣
Beschreibung der Beschaffung:
“Die Leistungen in Los 2 umfassen:
- Wertstoff- und Abfallannahme,
- Verladung von Abfällen,
- Reinigungs- und Winterdienstarbeiten.
Der Betrieb der auf dem...”
Beschreibung der Beschaffung
Die Leistungen in Los 2 umfassen:
- Wertstoff- und Abfallannahme,
- Verladung von Abfällen,
- Reinigungs- und Winterdienstarbeiten.
Der Betrieb der auf dem Entsorgungszentrum befindlichen Grüngutkompostierungsanlage ist nicht Gegenstand der Leistung.
Die Leistungserbringung beginnt am 01.01.2026.
Eine detaillierte Beschreibung des Leistungsumfangs ist der jeweiligen als Anlage 2 den Vergabeunterlagen beigefügten Leistungsbeschreibung sowie den weiteren Anla-gen zu entnehmen.
Mehr anzeigen Titel
Los-Identifikationsnummer: LOT-0002
Verfahren Art des Verfahrens
Offenes Verfahren ✅ Administrative Informationen
Frist für den Eingang von Angeboten oder Teilnahmeanträgen: 2024-08-19 11:00:00 📅
Bedingungen für die Öffnung der Angebote: 2024-08-19 11:00:00 📅
Bedingungen für die Öffnung der Angebote (Informationen über die befugten Personen und das Öffnungsverfahren):
“Elektronische Angebotsöffnung”
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Mindestzeitraum, in dem der Bieter das Angebot aufrechterhalten muss: 103
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Liste und kurze Beschreibung der Bedingungen:
“Mit dem Angebot sind folgende Unterlagen in Bezug auf Ausschlussgründe einzureichen:
- Eigenerklärung über das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen nach §...”
Liste und kurze Beschreibung der Bedingungen
Mit dem Angebot sind folgende Unterlagen in Bezug auf Ausschlussgründe einzureichen:
- Eigenerklärung über das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen nach § 123 GWB,
- Eigenerklärung über das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen nach § 124 GWB,
- Eigenerklärung gemäß § 19 Abs. 3 Mindestlohngesetz (MiLoG),
- Eigenerklärung über die Eintragung im Berufs- oder Handelsregister,
- Eigenerklärung zu Artikel 5k der Verordnung (EU) 2022/576.
Auf Verlangen der Vergabestelle sind folgende Unterlagen einzureichen:
- Unbedenklichkeitsbescheinigungen des Finanzamtes, mindestens eines Sozialversicherungsträgers sowie der Berufsgenossenschaft,
- die polizeilichen Führungszeugnisse aller Geschäftsführer/Vorstände (falls kein Geschäftsführer/Vorstand bestellt ist, aller Inhaber) sowie den Auszug aus dem Gewerbezentralregister für das Unternehmen,
- die Gewerbeanmeldung.
Mehr anzeigen Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien:
“Mit dem Angebot einzureichen:
- Eigenerklärung über Gesamtumsatz und Umsatz der ausgeschriebenen Leistung, getrennt nach Eigen- und Fremdleistung für die...”
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien
Mit dem Angebot einzureichen:
- Eigenerklärung über Gesamtumsatz und Umsatz der ausgeschriebenen Leistung, getrennt nach Eigen- und Fremdleistung für die Geschäftsjahre 2021, 2022, 2023,
- Eigenerklärung zum Vorliegen einer Betriebshaftpflichtversicherung mit einer Deckungssumme von mindestens 1,5 Mio. Euro je Schadensfall für Personen- und Sachschäden und 0,3 Mio. Euro für Vermögensschäden jeweils pro Einzelfall bzw. Eigenerklärung, eine solche im Auftragsfalle abzuschließen,
- Eigenerklärung zum Vorliegen einer Umwelthaftpflichtversicherung mit einer Deckungssumme von mindestens 1,5 Mio. Euro pauschal für Personen- und Sachschäden sowie 0,3 Mio. Euro für Vermögensschäden je Versicherungsfall bzw. Eigenerklärung, eine solche im Auftragsfalle abzuschließen,
- Eigenerklärung zum Vorliegen einer Umweltschadensversicherung mit einer Deckungssumme von mindestens 1,0 Mio. Euro für versicherte Kosten bzw. Eigenerklärung, eine solche im Auftragsfalle abzuschließen.
Auf Verlangen der Vergabestelle sind innerhalb einer gesetzten Frist folgende Unterlagen einzureichen:
- die jüngsten bestätigten Jahresabschlussberichte und die Bilanz sowie Gewinn- und Verlustrechnung der Jahre 2021, 2022, 2023, in der für das Unternehmen handelsrechtlich jeweils erforderlichen Form, falls Veröffentlichungen nach dem Gesellschaftsrecht des Staates, in dem das Unternehmen ansässig ist, vorgeschrieben sind,
Unter einem Jahresabschlussbericht ist ein gemeinhin auch als Geschäftsbericht bezeichnetes Dokument zu verstehen, in dem mindestens die einzelnen Bestandteile des Jahresabschlusses, der Lagebericht und der Bestätigungsvermerk eines Wirtschaftsprüfers enthalten sind.
- Nachweis einer abgeschlossenen Betriebs-, Umwelthaftpflichtversicherung und Umweltschadensversicherung mit den jeweils geforderten Deckungssummen oder die Erklärung(en) eines Versicherers, im Auftragsfalle einen entsprechenden Versicherungsschutz in der geforderten Höhe zu stellen,
- Bestätigung von einem in der Europäischen Union zugelassenen Kreditinstitut oder Kreditversicherer, dass die geforderte Bürgschaft übernommen wird.
Mehr anzeigen Technische und berufliche Fähigkeiten
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien:
“Eigenerklärung über folgende Referenzen:
- Los 1: Mindestens eine Referenz für die Annahme, Lagerung und Verladung von Wertstoff-und Abfallfraktionen an...”
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien
Eigenerklärung über folgende Referenzen:
- Los 1: Mindestens eine Referenz für die Annahme, Lagerung und Verladung von Wertstoff-und Abfallfraktionen an Entsorgungszentren, Umladestationen oder Wertstoffhöfen innerhalb der letzten 36 Monate vor Abgabe des Angebotes
- Los 2: Mindestens eine Referenz für die Annahme, Lagerung und Verladung von Wertstoff- und Abfallfraktionen an Entsorgungszentren, Umladestationen oder Wertstoffhöfen innerhalb der letzten 36 Monate vor Abgabe des Angebotes
Es ist zulässig, die für die Lose 1 und 2 geforderten Mindestreferenzen durch dieselbe Referenz nachzuweisen.
Auf Verlangen der Vergabestelle sind innerhalb einer gesetzten Frist, die Referenzen (mindestens mit Angabe des Auftraggebers, Auftragnehmers, der vertraglichen Bindung, des Leistungszeitraums, des Leistungsinhalts/Leistungsumfangs, des Leistungsgebietes und des Auftragswertes) zu benennen.
Mehr anzeigen Bedingungen für den Vertrag
Bedingungen für die Vertragserfüllung:
“Der Auftragnehmer verpflichtet sich mit dem Angebot, die Forderungen des Landestariftreue- und Mindestlohngesetzes (LTMG) einzuhalten. Auf Verlangen ist...”
Bedingungen für die Vertragserfüllung
Der Auftragnehmer verpflichtet sich mit dem Angebot, die Forderungen des Landestariftreue- und Mindestlohngesetzes (LTMG) einzuhalten. Auf Verlangen ist innerhalb einer gesetzten Frist eine unterzeichnete Ausfertigung der Verpflichtungserklärung nachzureichen.
Sicherheiten, Bürgschaften (s. Leitfaden S. 8 Ziff. 2.5):
Zur Absicherung der Erfüllung der Leistungen, von Gewährleistungsansprüchen und Schadensersatzansprüchen, hat der Auftragnehmer eine Bürgschaft von einem in der Europäischen Union zugelassenen Kreditinstitut oder Kreditversicherer spätestens 15 Tage nach Vertragsabschluss zu stellen.
Die Höhe der Bürgschaft ist im Vertragsentwurf (Anlage 3, § 8) in Anlehnung an den geschätzte Auftragswert je Los festgelegt. Die Bürgschaft muss für die Dauer des Grund- und Optionszeitraumes vom Bürgen übernommen werden. Auf Verlangen des Auftraggebers ist für die Angebotswertung eine Bestätigung von einem in der Europäischen Union zugelassenen Kreditinstitut oder Kreditversicherer vor…
“Bitte beachten:
Bieter und Bietergemeinschaften können als vorläufigen Nachweis der Eignung eine Einheitliche Europäische Eigenerklärung gemäß § 50 VgV...”
Bitte beachten:
Bieter und Bietergemeinschaften können als vorläufigen Nachweis der Eignung eine Einheitliche Europäische Eigenerklärung gemäß § 50 VgV vorlegen. Legt der Bieter eine Einheitliche Europäische Eigenerklärung nach § 50 VgV vor, so muss diese die Angaben enthalten, die für die Überprüfung der Eignung gemäß den nachfolgenden Vorgaben erforderlich sind. In diesem Fall müssen die nachfolgenden Angaben in diesem Teil nicht ausgefüllt werden. Nicht ausreichend ist in der Einheitlichen Europäischen Eigenerklärung hingegen die Angabe, dass die festgelegten Eignungskriterien erfüllt werden („Globalvermerk“).
Im Falle einer Teilnahme als Bietergemeinschaft sind die Gliederungspunkte 2.2 bis 2.4 der Anlage 1 zu kopieren und von jedem Mitglied der Bietergemeinschaft gesondert auszufüllen. Soweit der Bieter oder die Bietergemeinschaft zum Nachweis der Eignung die Kapazitäten anderer Unternehmen in Anspruch nimmt (sog. „Eignungsleihe“), muss mit Angebotsabgabe nachgewiesen werden, dass die für den Auftrag erforderlichen Kapazitäten zur Verfügung stehen, indem der Bieter/die Bietergemeinschaft beispielsweise eine entsprechende Verpflichtungserklärung des betreffenden Unternehmens vorlegt.
Der Auftragnehmer ist verpflichtet, die seinem Angebot zugrunde liegende Kalkulation (Urkalkulation) dem Auftraggeber separat spätestens 7 Kalendertage nach Ablauf der Angebotsfrist in schriftlicher Form (in Papierform) in einem versiegelten Umschlag einzureichen (s. Leitfaden S. 6 Ziff. 2.4).
Mehr anzeigen Körper überprüfen
Name: Vergabekammer Baden-Württemberg beim Regierungspräsidium Karlsruhe
Nationale Registrierungsnummer: 08fc36b0-6c3c-4417-b674-d1a445b0112e
Postanschrift: Durlacher Allee 100
Postleitzahl: 76137
Postort: Karlsruhe
Region: Bodenseekreis🏙️
Land: Deutschland 🇩🇪
E-Mail: vergabekammer@rpk-bwl.de📧
Telefon: +49 7219268730📞 Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
“Es gelten die Bestimmungen des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB).
Hinsichtlich der Einleitung von Nachprüfungsverfahren wird auf § 160 GWB...”
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
Es gelten die Bestimmungen des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB).
Hinsichtlich der Einleitung von Nachprüfungsverfahren wird auf § 160 GWB verwiesen. Dieser lautet:
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit
1. Der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat;
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Hinsichtlich der Information nicht berücksichtigter Bieter und Bewerber gelten die §§ 134, 135 GWB. Insbesondere gilt: Bieter deren Angebote für den Zuschlag nicht berücksichtigt werden sollen, werden vor dem Zuschlag gemäß § 134 GWB darüber informiert. Das gilt auch für Bewerber, denen keine Information über die Ablehnung ihrer Bewerbung zur Verfügung gestellt wurde, bevor die Mitteilung über die Zuschlagsentscheidung an die betroffenen Bieter ergangen ist.
Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung dieser Information durch den Auftraggeber geschlossen werden; bei Übermittlung per Fax oder auf elektronischem Wege beträgt diese Frist 10 Kalendertage.
Mehr anzeigen Informationen über elektronische Arbeitsabläufe
Die elektronische Rechnungsstellung wird akzeptiert
Quelle: OJS 2024/S 131-406562 (2024-07-05)