Im Zuge der Planung und des Ausbaus von Anlagen zur Erzeugung von elektr. Strom aus erneuerbaren Energien mit den Projekten „Forschungsplattformen in Nord- und Ostsee“ (FINO) die Grundlage für die erfolgreiche Planung und Umsetzung von Offshore-Windparks geschaffen. Das BMWK beabsichtigt, den Betrieb der Forschungsplattform FINO1 bis zum 31.07.2026 mit der dreimaligen Option der Verlängerung des Betriebes um jeweils ein Jahr sowie der Option einer dreimonatigen Übergangsfrist, in Auftrag zu geben. Zu den Kernaufgaben des Betreibers gehören die planmäßige Wartung und Instandsetzung, Organisation des Forschungsbetriebs, Organisation und Steuerung aller Reparaturarbeiten, Fortschreibung des Nutzungs- und Sicherheitskonzeptes sowie des Betriebshandbuchs, Gewährleistung der technischen Sicherheit der Plattform und der Sicherheit von Personen und der Umwelt, Abstimmung der wichtigsten Aktivitäten auf FINO1, neuer Nutzungen und mögl. Reparaturmaßnahmen, Öffentlichkeitsarbeit sowie Abstimmungen.
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2024-04-09.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2024-02-20.
Auftragsbekanntmachung (2024-02-20) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Betrieb der Forschungsplattform FINO1
Kurze Beschreibung:
Im Zuge der Planung und des Ausbaus von Anlagen zur Erzeugung von elektr. Strom aus erneuerbaren Energien mit den Projekten „Forschungsplattformen in Nord- und Ostsee“ (FINO) die Grundlage für die erfolgreiche Planung und Umsetzung von Offshore-Windparks geschaffen.
Das BMWK beabsichtigt, den Betrieb der Forschungsplattform FINO1 bis zum 31.07.2026 mit der dreimaligen Option der Verlängerung des Betriebes um jeweils ein Jahr sowie der Option einer dreimonatigen Übergangsfrist, in Auftrag zu geben.
Zu den Kernaufgaben des Betreibers gehören die planmäßige Wartung und Instandsetzung, Organisation des Forschungsbetriebs, Organisation und Steuerung aller Reparaturarbeiten, Fortschreibung des Nutzungs- und Sicherheitskonzeptes sowie des Betriebshandbuchs, Gewährleistung der technischen Sicherheit der Plattform und der Sicherheit von Personen und der Umwelt, Abstimmung der wichtigsten Aktivitäten auf FINO1, neuer Nutzungen und mögl. Reparaturmaßnahmen, Öffentlichkeitsarbeit sowie Abstimmungen.
Im Zuge der Planung und des Ausbaus von Anlagen zur Erzeugung von elektr. Strom aus erneuerbaren Energien mit den Projekten „Forschungsplattformen in Nord- und Ostsee“ (FINO) die Grundlage für die erfolgreiche Planung und Umsetzung von Offshore-Windparks geschaffen.
Das BMWK beabsichtigt, den Betrieb der Forschungsplattform FINO1 bis zum 31.07.2026 mit der dreimaligen Option der Verlängerung des Betriebes um jeweils ein Jahr sowie der Option einer dreimonatigen Übergangsfrist, in Auftrag zu geben.
Zu den Kernaufgaben des Betreibers gehören die planmäßige Wartung und Instandsetzung, Organisation des Forschungsbetriebs, Organisation und Steuerung aller Reparaturarbeiten, Fortschreibung des Nutzungs- und Sicherheitskonzeptes sowie des Betriebshandbuchs, Gewährleistung der technischen Sicherheit der Plattform und der Sicherheit von Personen und der Umwelt, Abstimmung der wichtigsten Aktivitäten auf FINO1, neuer Nutzungen und mögl. Reparaturmaßnahmen, Öffentlichkeitsarbeit sowie Abstimmungen.
Art des Vertrags: Dienstleistungen
Produkte/Dienstleistungen: Mit Offshore-Anlagen verbundene Dienstleistungen📦 Beschreibung
Interne Kennung: 0329905K
Diese Auftragsvergabe ist auch für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) geeignet ✅
Beschreibung der Beschaffung:
FINO1 ist eine Forschungsplattform in der deutschen Ausschließlichen Wirtschaftszone (AWZ) der Bundesrepublik Deutschland. Die Forschungsplattform FINO1 besteht aus drei Grundkomponenten: einer aufgehenden Jacket-Gründung, einem 16 x 16 m messenden Plattformdeck, einem Helikopterdeck sowie einem 80 m hohen Windmessmast. Zahlreiche Messeinrichtungen zur Aufnahme von meteorologischen, hydrologischen, biologischen sowie weiterer für die Wissenschaft und Forschung interessanter Daten sind in verschiedenen Höhenniveaus auf der Forschungsplattform installiert.
Das BMWK beabsichtigt, den Betrieb der Forschungsplattform FINO1 bis zum 31.07.2026 mit der dreimaligen Option der Verlängerung des Betriebes um jeweils ein Jahr sowie der Option einer dreimonatigen Übergangsfrist, in Auftrag zu geben. Der künftige Betreiber muss den kontinuierlichen und möglichst störungsfreien Betrieb sowie die Durchführung der Offshore-Forschungsleistungen in hoher Qualität sicherstellen.
Zu den Kernaufgaben des Betreibers gehören:
1. Sicherung des Plattformbetriebs:
o Leistungen zur Sicherung des allgemeinen und technischen Betriebes der Forschungs- und Messplattform FINO1.
o Leistungen zur Überwachung und Kontrolle der Plattform sowie deren Ausrüstung und der dazugehörigen landseitigen Elemente.
o Organisation, Planung, Vorbereitung der regelmäßigen Wartungs- und Instandsetzungsarbeiten sowie deren Begleitung, Kontrolle und Protokollierung.
o Organisation, Planung, Vorbereitung und Durchführung von regelmäßigen werterhaltenden Maßnahmen der Plattform und deren Ausrüstung sowie deren Begleitung, Kontrolle und Protokollierung.
o Gewährleistung eines kontinuierlichen und dem Stand von Wissenschaft und Technik entsprechenden Messbetriebes im engen Zusammenwirken mit den Messinstituten.
o Auswertung der Betriebsdaten und Dokumentation (u.a. Betriebshandbuch).
2. Planungs- / Reparaturleistungen mit erhöhtem Aufwand:
Die folgenden Planungs- und Reparaturleistungen mit erhöhtem Aufwand sind im Betriebszeitraum zu tätigen:
o Inspektion der Über- und Unterwasser-Stahlstruktur
o Detaillierte Schweißnahtuntersuchungen am Mast
o Austausch der Motoreinheit Geno-1
3. Anforderungen an den Forschungsbetrieb
o Zusammenarbeit mit Messinstituten und Forschungsstellen, die an der Nutzung von FINO1 und den erhobenen Daten interessiert sind.
o Gewährleistung und Berücksichtigung des zukünftigen Forschungsbedarfs (bspw. Ermöglichung von Zusatzinstallationen wie z.B. Geräteträger für Messinstrumente auf der Plattform oder im Messmast, entsprechende elektrische Infrastruktur, IT Integration, Bandbreite der Datenübertragung).
4. Öffentlichkeitsarbeit
o Darstellung der FINO1-Aktivitäten in der Öffentlichkeit und Aktualisierung der FINO1 Internetseiten.
o Verpflichtung, eng mit den Betreibern der Forschungsplattformen FINO2 und FINO3 zusammen zu arbeiten.
o Durchführung einer plattformübergreifenden Tagung und Teilnahme an öffentlichen Tagungen.
5. Sicherheitsnotfallkonzept
Das vorhandene Sicherheitskonzept und die Verfahrensanweisung der Forschungsplattform FINO1 sind durch den Betreiber unter Berücksichtigung der bisherigen Anweisungen, Vorschriften und Sicherheitspläne und der spezifischen Randbedingungen der Plattform zu übernehmen und ggf. zu überarbeiten.
6. Übergabe
o Die Übergangsfrist beträgt drei Monate, danach ist der neue Betreiber vollverantwortlich.
o Innerhalb der Übergangsfrist sind durch den neuen Betreiber alle Vorkehrungen zu treffen, die den weiteren Betrieb sichern.
7. OPTION 1-4 | optionale Verlängerungen
Die Ausschreibung enthält 3 Verlängerungsoptionen auf Antrag des Auftraggebers um jeweils ein weiteres Jahr sowie einen Übergangszeitraum von anschließend 3 Monaten, sofern die Plattform weiterhin betrieben werden soll. Die Optionen können ein halbes Jahr vor Ablauf der zu dem Zeitpunkt aktuellen Vertragslaufzeit ausgeübt werden. Der Auftraggeber behält sich die Beauftragung der optionalen Leistung vor und diese ist abhängig davon, ob die Plattform weiter betrieben werden soll.
FINO1 ist eine Forschungsplattform in der deutschen Ausschließlichen Wirtschaftszone (AWZ) der Bundesrepublik Deutschland. Die Forschungsplattform FINO1 besteht aus drei Grundkomponenten: einer aufgehenden Jacket-Gründung, einem 16 x 16 m messenden Plattformdeck, einem Helikopterdeck sowie einem 80 m hohen Windmessmast. Zahlreiche Messeinrichtungen zur Aufnahme von meteorologischen, hydrologischen, biologischen sowie weiterer für die Wissenschaft und Forschung interessanter Daten sind in verschiedenen Höhenniveaus auf der Forschungsplattform installiert.
Das BMWK beabsichtigt, den Betrieb der Forschungsplattform FINO1 bis zum 31.07.2026 mit der dreimaligen Option der Verlängerung des Betriebes um jeweils ein Jahr sowie der Option einer dreimonatigen Übergangsfrist, in Auftrag zu geben. Der künftige Betreiber muss den kontinuierlichen und möglichst störungsfreien Betrieb sowie die Durchführung der Offshore-Forschungsleistungen in hoher Qualität sicherstellen.
Zu den Kernaufgaben des Betreibers gehören:
1. Sicherung des Plattformbetriebs:
o Leistungen zur Sicherung des allgemeinen und technischen Betriebes der Forschungs- und Messplattform FINO1.
o Leistungen zur Überwachung und Kontrolle der Plattform sowie deren Ausrüstung und der dazugehörigen landseitigen Elemente.
o Organisation, Planung, Vorbereitung der regelmäßigen Wartungs- und Instandsetzungsarbeiten sowie deren Begleitung, Kontrolle und Protokollierung.
o Organisation, Planung, Vorbereitung und Durchführung von regelmäßigen werterhaltenden Maßnahmen der Plattform und deren Ausrüstung sowie deren Begleitung, Kontrolle und Protokollierung.
o Gewährleistung eines kontinuierlichen und dem Stand von Wissenschaft und Technik entsprechenden Messbetriebes im engen Zusammenwirken mit den Messinstituten.
o Auswertung der Betriebsdaten und Dokumentation (u.a. Betriebshandbuch).
2. Planungs- / Reparaturleistungen mit erhöhtem Aufwand:
Die folgenden Planungs- und Reparaturleistungen mit erhöhtem Aufwand sind im Betriebszeitraum zu tätigen:
o Inspektion der Über- und Unterwasser-Stahlstruktur
o Detaillierte Schweißnahtuntersuchungen am Mast
o Austausch der Motoreinheit Geno-1
3. Anforderungen an den Forschungsbetrieb
o Zusammenarbeit mit Messinstituten und Forschungsstellen, die an der Nutzung von FINO1 und den erhobenen Daten interessiert sind.
o Gewährleistung und Berücksichtigung des zukünftigen Forschungsbedarfs (bspw. Ermöglichung von Zusatzinstallationen wie z.B. Geräteträger für Messinstrumente auf der Plattform oder im Messmast, entsprechende elektrische Infrastruktur, IT Integration, Bandbreite der Datenübertragung).
4. Öffentlichkeitsarbeit
o Darstellung der FINO1-Aktivitäten in der Öffentlichkeit und Aktualisierung der FINO1 Internetseiten.
o Verpflichtung, eng mit den Betreibern der Forschungsplattformen FINO2 und FINO3 zusammen zu arbeiten.
o Durchführung einer plattformübergreifenden Tagung und Teilnahme an öffentlichen Tagungen.
5. Sicherheitsnotfallkonzept
Das vorhandene Sicherheitskonzept und die Verfahrensanweisung der Forschungsplattform FINO1 sind durch den Betreiber unter Berücksichtigung der bisherigen Anweisungen, Vorschriften und Sicherheitspläne und der spezifischen Randbedingungen der Plattform zu übernehmen und ggf. zu überarbeiten.
6. Übergabe
o Die Übergangsfrist beträgt drei Monate, danach ist der neue Betreiber vollverantwortlich.
o Innerhalb der Übergangsfrist sind durch den neuen Betreiber alle Vorkehrungen zu treffen, die den weiteren Betrieb sichern.
7. OPTION 1-4 | optionale Verlängerungen
Die Ausschreibung enthält 3 Verlängerungsoptionen auf Antrag des Auftraggebers um jeweils ein weiteres Jahr sowie einen Übergangszeitraum von anschließend 3 Monaten, sofern die Plattform weiterhin betrieben werden soll. Die Optionen können ein halbes Jahr vor Ablauf der zu dem Zeitpunkt aktuellen Vertragslaufzeit ausgeübt werden. Der Auftraggeber behält sich die Beauftragung der optionalen Leistung vor und diese ist abhängig davon, ob die Plattform weiter betrieben werden soll.
Ziel der strategischen Auftragsvergabe: Verringerung der Auswirkungen auf die Umwelt
Konzept zur Verringerung der Umweltauswirkungen: Klimaschutz
Hauptstandort oder Erfüllungsort:
FINO 1 Plattform - Ausschließliche Wirtschaftszone Deutschlands, Standort des Auftraggebers und des Auftragnehmers und ggf. weitere Orte Deutschlands und des Auftragnehmers
Land: Deutschland 🇩🇪
Ort der Leistung: Berlin🏙️
Dauer: 24 Monate Dauer
Datum des Beginns: 2024-08-01 📅
Datum des Endes: 2026-07-31 📅
Beschreibung
Weitere Informationen zur Verlängerung:
Die Ausschreibung enthält 3 Verlängerungsoptionen (Optionen 1 bis 3) auf Antrag des Auftraggebers um jeweils ein weiteres Jahr sowie einen Übergangszeitraum von anschließend 3 Monaten, sofern die Plattform weiterhin betrieben werden soll.
Die Optionen können ein halbes Jahr vor Ablauf der zu dem Zeitpunkt aktuellen Vertragslaufzeit ausgeübt werden. Der Auftraggeber behält sich die Beauftragung der optionalen Leistung vor und diese ist abhängig davon, ob die Plattform weiter betrieben werden soll.
Option 4:
Die Übergangsfrist beträgt drei Monate, danach ist der neue Betreiber vollverantwortlich. Innerhalb der Übergangsfrist sind durch den neuen Betreiber alle Vorkehrungen zu treffen, die den weiteren Betrieb sichern.
Die Ausschreibung enthält 3 Verlängerungsoptionen (Optionen 1 bis 3) auf Antrag des Auftraggebers um jeweils ein weiteres Jahr sowie einen Übergangszeitraum von anschließend 3 Monaten, sofern die Plattform weiterhin betrieben werden soll.
Die Optionen können ein halbes Jahr vor Ablauf der zu dem Zeitpunkt aktuellen Vertragslaufzeit ausgeübt werden. Der Auftraggeber behält sich die Beauftragung der optionalen Leistung vor und diese ist abhängig davon, ob die Plattform weiter betrieben werden soll.
Option 4:
Die Übergangsfrist beträgt drei Monate, danach ist der neue Betreiber vollverantwortlich. Innerhalb der Übergangsfrist sind durch den neuen Betreiber alle Vorkehrungen zu treffen, die den weiteren Betrieb sichern.
Informationen über Optionen
Optionen ✅
Beschreibung der Optionen:
1. OPTION 1 – Verlängerungsoption um 1 Jahr vom 01.08.2026 bis 31.07.2027
2. OPTION 2 – Verlängerungsoption um 1 Jahr vom 01.08.2027 bis 31.07.2028
3. OPTION 3 – Verlängerungsoption um 1 Jahr vom 01.08.2028 bis 31.07.2029
4. OPTION 4 – Übergangsfrist von 3 Monaten vom 01.08.2029 bis 31.10.2029
Die Ausschreibung enthält 3 Verlängerungsoptionen auf Antrag des Auftraggebers um jeweils ein weiteres Jahr sowie einen Übergangszeitraum von anschließend 3 Monaten, sofern die Plattform weiterhin betrieben werden soll. Die Optionen können ein halbes Jahr vor Ablauf der zu dem Zeitpunkt aktuellen Vertragslaufzeit ausgeübt werden. Der Auftraggeber behält sich die Beauftragung der optionalen Leistung vor und diese ist abhängig davon, ob die Plattform weiter betrieben werden soll.
1. OPTION 1 – Verlängerungsoption um 1 Jahr vom 01.08.2026 bis 31.07.2027
2. OPTION 2 – Verlängerungsoption um 1 Jahr vom 01.08.2027 bis 31.07.2028
3. OPTION 3 – Verlängerungsoption um 1 Jahr vom 01.08.2028 bis 31.07.2029
4. OPTION 4 – Übergangsfrist von 3 Monaten vom 01.08.2029 bis 31.10.2029
Die Ausschreibung enthält 3 Verlängerungsoptionen auf Antrag des Auftraggebers um jeweils ein weiteres Jahr sowie einen Übergangszeitraum von anschließend 3 Monaten, sofern die Plattform weiterhin betrieben werden soll. Die Optionen können ein halbes Jahr vor Ablauf der zu dem Zeitpunkt aktuellen Vertragslaufzeit ausgeübt werden. Der Auftraggeber behält sich die Beauftragung der optionalen Leistung vor und diese ist abhängig davon, ob die Plattform weiter betrieben werden soll.
Vergabekriterien
Qualitätskriterium (Bezeichnung): Inhaltliche und technische Qualität des Angebotes (Siehe Vergabeunterlagen Anlage 2)
Qualitätskriterium (Gewichtung): 60.0
Preis ✅
Preis (Gewichtung): 40.0
Titel
Los-Identifikationsnummer: LOT-0001
Verfahren Art des Verfahrens
Offenes Verfahren ✅
Rechtsgrundlage: Richtlinie 2014/24/EU
Administrative Informationen
Frist für den Eingang von Angeboten oder Teilnahmeanträgen: 2024-04-09 10:00:00.000 📅
Bedingungen für die Öffnung der Angebote: 2024-04-09 10:00:00.000 📅
Bedingungen für die Öffnung der Angebote (Informationen über die befugten Personen und das Öffnungsverfahren): Bindefrist: 31.08.2024
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️ Bedingungen für die Einreichung eines Angebots
Die Bieter können mehrere Angebote einreichen
Fortgeschrittene oder qualifizierte elektronische Signatur oder Siegel (im Sinne der Verordnung (EU) Nr 910/2014) erforderlich
Die Namen und beruflichen Qualifikationen des zur Auftragsausführung eingesetzten Personals sind anzugeben
Eröffnungstermin: 2024-04-09 10:00:00.000 📅
Zusätzliche Informationen: Bindefrist: 31.08.2024
Elektronische Rechnungsstellung: Erforderlich
Die elektronische Bestellung wird verwendet ✅
Elektronische Zahlung wird verwendet ✅
Zusätzliche Informationen:
PtJ behält sich vor, fehlende Erklärungen und Nachweise gemäß § 56 Abs. 2 VgV nachzufordern. Die Nichtvorlage der geforderten bzw. nachgeforderten Unterlagen führt gemäß § 57 Abs. 1 Nr. 2 VgV zum Ausschluss des Angebotes.
Vergabekriterien
Art der festen Zahl: Fester Wert (insgesamt)
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Liste und kurze Beschreibung der Bedingungen:
Mit dem Angebot vorzulegende Nachweise und Erklärungen zur Eignung gemäß § 122 GWB:
Eignungsangaben Bieter/Bietergemeinschaften/Unterauftragnehmer
a) Befähigung und Erlaubnis zur Berufsausübung: • Beschreibung des Bieters und der Konsortialpartner/notwendigen Unterauftragnehmer (vollständige Anschrift, Bankverbindung: IBAN und BIC, E-Mail-Adresse des Ansprechpartners, Organisationsform, Profil, Kompetenzschwerpunkte)
• Kontaktdaten des Projektleiters (Name, Telefonnummer, E-Mail-Adresse)
• Im Falle des Einsatzes eines Nachunternehmers zum Nachweis der Leistungsfähigkeit und Fachkunde zur Abdeckung des gesamten Leistungsspektrums (Einsatz eines notwendigen Unterauftragnehmers) ist eine Eigenerklärung über die Zusammenarbeit mit dem notwendigen Unterauftragnehmer im Falle eines Zuschlags mit dem Angebot vorzulegen. In dieser Erklärung sind der Name und die Anschrift der notwendigen Unterauftragnehmer zu benennen. (Hierzu ist das Formblatt „Erklärung zur Zusammenarbeit mit einem notwendigen Unterauftragnehmer“ zu nutzen.)
• Es ist eine Verpflichtungserklärung des notwendigen Unterauftragnehmers vorzulegen, dass dem Bieter im Falle eines Zuschlags die erforderlichen Mittel/Ressourcen des Unterauftrag-nehmers bei der Erfüllung des Vertrages zur Verfügung stehen. In dieser Erklärung sind der Inhalt der Unterauftragnehmerleistung und der Preis für diese Leistung anzugeben. (Hierzu ist das Formblatt „Verpflichtungserklärung des notwendigen Unterauftragnehmers“ zu nutzen.)
• Im Falle von Bietergemeinschaften sind im Angebot der Name der Bietergemeinschaft, das geschäfts- und federführende Bietergemeinschaftsmitglied anzugeben und die Mitglieder mit Name und Anschrift des Unternehmens zu benennen. Darüber hinaus ist mit dem Angebot eine Erklärung von allen Bietergemeinschaftsmitgliedern abzugeben, dass im Falle der Auf-tragserteilung ein Konsortialvertrag geschlossen wird, dass jedes Bietergemeinschaftsmitglied für die vertragsgemäße Ausführung der Leistung als Gesamtschuldner haftet, dass das geschäfts- und federführende Bietergemeinschaftsmitglied als bevollmächtigter Vertreter die aufgeführten Bietergemeinschaftsmitglieder gegenüber dem/der Auftraggeber/in und PtJ vertritt und insbesondere berechtigt ist, das Angebot abzugeben, den Vertrag abzuschließen sowie mit Wirkung für jedes Mitglied ohne Einschränkung Zahlungen anzunehmen. Es sind außerdem nachvollziehbare Aussagen zur Aufgabenteilung innerhalb der Bietergemeinschaft zu treffen. Bei Angeboten von Bietergemeinschaften ist zu erklären, dass keine unzulässigen wettbewerbsbeschränkenden Abreden getroffen wurden und darzulegen, dass die Zusammenarbeit kartellrechtlich zulässig ist. Das kann z.B. durch Angabe der Gründe erfolgen, die zu der Kooperation geführt haben. (Hierzu ist das Formblatt „Erklärung Bewerber-/Bietergemeinschaft“ zu nutzen.)
• Vom Bieter bzw. von jedem Mitglied der Bietergemeinschaft sowie von jedem notwendigen Unterauftragnehmer sind jeweils ausgefüllte Erklärungen nach §§ 123, 124 GWB einzureichen. (Hierzu müssen die Formblätter „Erklärung nach § 123 GWB“ und „Erklärung nach § 124 GWB“ genutzt werden.)
• Erklärung des Bieters/Bietergemeinschaftsmitglieds/notwendigen Unterauftragnehmers ge-mäß § 19 Abs. 3 des Gesetzes zur Regelung eines allgemeinen Mindestlohns (Mindestlohngesetz-MiLOG) (hierzu ist das Formblatt „Eigenerklärung gemäß § 19 Abs. 3 des Gesetzes zur Regelung eines allgemeinen Mindestlohns (Mindestlohngesetz-MiLOG)“ zu nutzen).
• Seit Ausbruch des russischen Angriffskriegs gegen die Ukraine wurden erstmals EU-Sanktionen erlassen, die die Vergabe und die Ausführung öffentlicher Aufträge und Konzessionen ab Erreichen der EU-Schwellenwerte betreffen. Daher ist vom Bieter bzw. von der Bietergemeinschaft die ausgefüllte Eigenerklärung zur Umsetzung des 5. EU-Sanktionspakets einzureichen (hierzu ist das Formblatt „Eigenerklärung EU Sanktionen Russland“ zu nutzen).
• Bei Aufträgen ab einer Höhe von 30.000 Euro (ohne Umsatzsteuer) muss die Vergabestelle zwingend für den Bieter, der im Rahmen des Vergabeverfahrens den Zuschlag erhalten soll, vor der Zuschlagserteilung eine Auskunft aus dem Wettbewerbsregister nach § 6 Abs. 1 Wettbewerbsregistergesetz (WRegG) anfordern.
o Ist der Auftrag in Lose unterteilt, sind Abfragen für die Unternehmen durchzuführen, die jeweils den Zuschlag für die einzelnen Lose erhalten sollen.
o Bei Bietergemeinschaften betrifft die Abfragepflicht alle an der Bietergemeinschaft beteiligten Unternehmen.
o Im Falle der Eignungsleihe betrifft die Abfragepflicht auch den einzelnen Unterauftragnehmer.
o Im Rahmen eines Teilnahmewettbewerbs können öffentliche Auftraggeber nach § 6 Absatz 1 WRegG abfragen, ob Eintragungen im Wettbewerbsregister in Bezug auf diejenigen Bewerber vorliegen, die der Auftraggeber zur Abgabe eines Angebots auffordern will.
(Hierzu ist der Datenabfragebogen Wettbewerbsregister „Erforderliche Daten für die Auskunft aus dem Wettbewerbsregister nach § 6 Abs. 1 Wettbewerbsregistergesetz (WRegG)“ ausgefüllt dem Angebot beizufügen).
• Von dem Bieter ist eine schriftliche Eigenerklärung abzugeben, in der sich der Bieter verpflichtet, im Auftragsfall eine Versicherung gemäß den Bedingungen im § 10 des Vertragsmusters abzuschließen.
Mit dem Angebot vorzulegende Nachweise und Erklärungen zur Eignung gemäß § 122 GWB:
Eignungsangaben Bieter/Bietergemeinschaften/Unterauftragnehmer
a) Befähigung und Erlaubnis zur Berufsausübung: • Beschreibung des Bieters und der Konsortialpartner/notwendigen Unterauftragnehmer (vollständige Anschrift, Bankverbindung: IBAN und BIC, E-Mail-Adresse des Ansprechpartners, Organisationsform, Profil, Kompetenzschwerpunkte)
• Kontaktdaten des Projektleiters (Name, Telefonnummer, E-Mail-Adresse)
• Im Falle des Einsatzes eines Nachunternehmers zum Nachweis der Leistungsfähigkeit und Fachkunde zur Abdeckung des gesamten Leistungsspektrums (Einsatz eines notwendigen Unterauftragnehmers) ist eine Eigenerklärung über die Zusammenarbeit mit dem notwendigen Unterauftragnehmer im Falle eines Zuschlags mit dem Angebot vorzulegen. In dieser Erklärung sind der Name und die Anschrift der notwendigen Unterauftragnehmer zu benennen. (Hierzu ist das Formblatt „Erklärung zur Zusammenarbeit mit einem notwendigen Unterauftragnehmer“ zu nutzen.)
• Es ist eine Verpflichtungserklärung des notwendigen Unterauftragnehmers vorzulegen, dass dem Bieter im Falle eines Zuschlags die erforderlichen Mittel/Ressourcen des Unterauftrag-nehmers bei der Erfüllung des Vertrages zur Verfügung stehen. In dieser Erklärung sind der Inhalt der Unterauftragnehmerleistung und der Preis für diese Leistung anzugeben. (Hierzu ist das Formblatt „Verpflichtungserklärung des notwendigen Unterauftragnehmers“ zu nutzen.)
• Im Falle von Bietergemeinschaften sind im Angebot der Name der Bietergemeinschaft, das geschäfts- und federführende Bietergemeinschaftsmitglied anzugeben und die Mitglieder mit Name und Anschrift des Unternehmens zu benennen. Darüber hinaus ist mit dem Angebot eine Erklärung von allen Bietergemeinschaftsmitgliedern abzugeben, dass im Falle der Auf-tragserteilung ein Konsortialvertrag geschlossen wird, dass jedes Bietergemeinschaftsmitglied für die vertragsgemäße Ausführung der Leistung als Gesamtschuldner haftet, dass das geschäfts- und federführende Bietergemeinschaftsmitglied als bevollmächtigter Vertreter die aufgeführten Bietergemeinschaftsmitglieder gegenüber dem/der Auftraggeber/in und PtJ vertritt und insbesondere berechtigt ist, das Angebot abzugeben, den Vertrag abzuschließen sowie mit Wirkung für jedes Mitglied ohne Einschränkung Zahlungen anzunehmen. Es sind außerdem nachvollziehbare Aussagen zur Aufgabenteilung innerhalb der Bietergemeinschaft zu treffen. Bei Angeboten von Bietergemeinschaften ist zu erklären, dass keine unzulässigen wettbewerbsbeschränkenden Abreden getroffen wurden und darzulegen, dass die Zusammenarbeit kartellrechtlich zulässig ist. Das kann z.B. durch Angabe der Gründe erfolgen, die zu der Kooperation geführt haben. (Hierzu ist das Formblatt „Erklärung Bewerber-/Bietergemeinschaft“ zu nutzen.)
• Vom Bieter bzw. von jedem Mitglied der Bietergemeinschaft sowie von jedem notwendigen Unterauftragnehmer sind jeweils ausgefüllte Erklärungen nach §§ 123, 124 GWB einzureichen. (Hierzu müssen die Formblätter „Erklärung nach § 123 GWB“ und „Erklärung nach § 124 GWB“ genutzt werden.)
• Erklärung des Bieters/Bietergemeinschaftsmitglieds/notwendigen Unterauftragnehmers ge-mäß § 19 Abs. 3 des Gesetzes zur Regelung eines allgemeinen Mindestlohns (Mindestlohngesetz-MiLOG) (hierzu ist das Formblatt „Eigenerklärung gemäß § 19 Abs. 3 des Gesetzes zur Regelung eines allgemeinen Mindestlohns (Mindestlohngesetz-MiLOG)“ zu nutzen).
• Seit Ausbruch des russischen Angriffskriegs gegen die Ukraine wurden erstmals EU-Sanktionen erlassen, die die Vergabe und die Ausführung öffentlicher Aufträge und Konzessionen ab Erreichen der EU-Schwellenwerte betreffen. Daher ist vom Bieter bzw. von der Bietergemeinschaft die ausgefüllte Eigenerklärung zur Umsetzung des 5. EU-Sanktionspakets einzureichen (hierzu ist das Formblatt „Eigenerklärung EU Sanktionen Russland“ zu nutzen).
• Bei Aufträgen ab einer Höhe von 30.000 Euro (ohne Umsatzsteuer) muss die Vergabestelle zwingend für den Bieter, der im Rahmen des Vergabeverfahrens den Zuschlag erhalten soll, vor der Zuschlagserteilung eine Auskunft aus dem Wettbewerbsregister nach § 6 Abs. 1 Wettbewerbsregistergesetz (WRegG) anfordern.
o Ist der Auftrag in Lose unterteilt, sind Abfragen für die Unternehmen durchzuführen, die jeweils den Zuschlag für die einzelnen Lose erhalten sollen.
o Bei Bietergemeinschaften betrifft die Abfragepflicht alle an der Bietergemeinschaft beteiligten Unternehmen.
o Im Falle der Eignungsleihe betrifft die Abfragepflicht auch den einzelnen Unterauftragnehmer.
o Im Rahmen eines Teilnahmewettbewerbs können öffentliche Auftraggeber nach § 6 Absatz 1 WRegG abfragen, ob Eintragungen im Wettbewerbsregister in Bezug auf diejenigen Bewerber vorliegen, die der Auftraggeber zur Abgabe eines Angebots auffordern will.
(Hierzu ist der Datenabfragebogen Wettbewerbsregister „Erforderliche Daten für die Auskunft aus dem Wettbewerbsregister nach § 6 Abs. 1 Wettbewerbsregistergesetz (WRegG)“ ausgefüllt dem Angebot beizufügen).
• Von dem Bieter ist eine schriftliche Eigenerklärung abzugeben, in der sich der Bieter verpflichtet, im Auftragsfall eine Versicherung gemäß den Bedingungen im § 10 des Vertragsmusters abzuschließen.
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien:
Mit dem Angebot vorzulegende Nachweise und Erklärungen zur Eignung gemäß § 122 GWB:
Eignungsangaben Bieter/Bietergemeinschaften/Unterauftragnehmer
b) Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit: Mit dem Angebot sind von dem Bieter Kopien der Jahresabschlüsse aus den letzten drei vollen Geschäftsjahren, getrennt nach Jahren, abzugeben. Sofern aus einem berechtigten Grund keine entsprechenden Angaben verfügbar sind, so kann unter Angabe des Grundes die wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit durch andere geeignete Unterlagen (z.B. Auszug aus dem Businessplan mit Umsatz- / Gewinnprognose) belegt werden.
Mit dem Angebot vorzulegende Nachweise und Erklärungen zur Eignung gemäß § 122 GWB:
Eignungsangaben Bieter/Bietergemeinschaften/Unterauftragnehmer
b) Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit: Mit dem Angebot sind von dem Bieter Kopien der Jahresabschlüsse aus den letzten drei vollen Geschäftsjahren, getrennt nach Jahren, abzugeben. Sofern aus einem berechtigten Grund keine entsprechenden Angaben verfügbar sind, so kann unter Angabe des Grundes die wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit durch andere geeignete Unterlagen (z.B. Auszug aus dem Businessplan mit Umsatz- / Gewinnprognose) belegt werden.
Technische und berufliche Fähigkeiten
c) Technische und berufliche Leistungsfähigkeit: 1. Erfahrungen im Betrieb mit Offshore Bauwerken
Der Betrieb einer Plattform im Offshore Bereich stellt hohe Anforderungen an den Betreiber der Plattform. Unabhängig von der Verwendung der Plattform unterliegt diese den besonderen Umweltbedingungen wie Wind, Wellen, salzige Luft, etc. sowie der begrenzten Erreichbarkeit.
Um diese besonderen Herausforderungen in den effizienten Betrieb einer Plattform einfließen zu lassen, sind Erfahrungen in der Betriebsführung vergleichbarer ortsfester maritimer Installationen und Erfahrungen im Bereich der maritimen Logistik von dem zukünftigen Betreiber der Plattform nachzuweisen.
Als Nachweis für die Eignung zum Betrieb einer Offshore Plattform hat der Bieter/Konsortialpartner/Unterauftragnehmer eine Liste mit der Darstellung von Referenzen, die mit dem Ausschreibungsgegenstand vergleichbar sind und nicht älter als 10 Jahre sind, vorzulegen. Maßgeblich für die Berechnung der 10 Jahresfrist ist der Tag, an dem die Angebotsfrist endet. Als geeignete Referenzen gelten vom Bieter/Konsortialpartner/Unterauftragnehmer durchgeführte Aufträge bzw. bearbeitete Projekte.
Zudem ist die Qualifikation des Projektleiters und des eingesetzten Kernteams darzustellen. Die entsprechenden Informationen müssen aus den gelieferten Lebensläufen klar hervorgehen.
In jedem Fall sind zum Nachweis der Qualifikation des Projektleiters und des Kernteams die folgenden Angaben zu machen:
• Abschließende Benennung aller vorgesehenen Mitglieder des Kernteams und des Projektleiters mit Angabe der jeweiligen Funktion bzw. Aufgabe im Projekt. Ein entsprechendes Organigramm ist zu erstellen.
• Angabe der Qualifikationen der Mitglieder des Kernteams und des Projektleiters wie Angaben zum beruflichen Werdegang und Abschluss, Erfahrungen wie z.B. entsprechende Vorarbeiten und Veröffentlichungen (Lebenslauf).
• Abgabe einer Eigenerklärung des Bieters/Konsortialpartners, dass die für die Ausführung der Leistung gemäß der Leistungsbeschreibung notwendigen Zertifikate / Schulungen (z.B. Medizinische Untersuchungen G41, Offshoretraining (GWO Sea Survival), Helicopter Underwater Escape Training – HUET, Ersthelfer Offshore, Betriebssanitäter vorhanden sind.
• Sollten Schulungen und/oder Zertifikate, die für die Ausführung der Leistung gemäß der Leistungsbeschreibung notwendig sind, nicht vorhanden sein, so hat der Bieter/Konsortialpartner eine entsprechende Eigenerklärung abzugeben, in der er erklärt, dass er im Auftragsfall die entsprechenden Schulungen / Weiterbildungen für das Personal auf eigene Kosten durchführt bzw. Unterauftragnehmer einbindet, die die entsprechenden Voraussetzungen erfüllen.
• Eigenerklärung des Bieters/Konsortialpartners, in der bestätigt wird, dass der Projektleiter über sehr gute deutsche Sprachkenntnisse in Wort und Schrift verfügt und die gesamte schriftliche und mündliche Kommunikation mit dem Auftraggeber in deutscher Sprache erfolgen kann.
Insgesamt müssen entweder durch die Referenzen des Bieters oder die Qualifikation des Projektleiters und/oder des Kernteams folgende Voraussetzungen/Eignungskriterien erfüllt sein, damit die Referenzen als vergleichbar angesehen werden und die Eignung zum Betrieb einer Offshore Plattform insgesamt erfüllt ist:
1. Erfahrungen im Betrieb einer Offshore Plattform oder vergleichbaren Offshore Struktur (mind. 2 Referenzen)
2. Kenntnisse in der Organisation eines Forschungsbetriebes (mind. 1 Referenz)
3. Detaillierte Kenntnisse der Rechtslage hinsichtlich des Betriebes maritimer Bauwerke (mind. 1 Referenz)
4. Erfahrungen im Umgang mit den Vorschriften und Anforderungen von öffentlichen Behörden (mind. 1 Referenz)
5. Erfahrungen im Umgang mit öffentlichen Auftraggebern (mind. 1 Referenz)
Es können mehrere Kriterien mit derselben Referenz abgedeckt werden. Die Referenzen sind zu den Punkten 1. bis 5. jeweils (entweder im Rahmen der Darstellung der Referenzaufträge des Bieters oder im Rahmen der Qualifikation des Projektteams und des Projektleiters) auf je max. 2 DIN A4-Seiten aussagekräftig zu beschreiben. Die Referenzen sind den einzelnen Eignungskriterien zuzuordnen. Bei der Beschreibung der Referenzen sind folgende Angaben erforderlich (eine einfache Auflistung der Referenzen ist nicht ausreichend):
• Projektbezeichnung
• Projektlaufzeit
• Projektinhalt/erbrachte Leistungen innerhalb des Projektes
• Ausführungen zur Geeignetheit der Referenz/Vergleichbarkeit mit dem hier ausgeschriebenen Auftragsgegenstand (ggf. Bezug zum Arbeitspaket/Arbeitsschritt)
• Angabe des Auftraggebers
• Projektvolumen in Euro (sollten aus Geheimhaltungs- bzw. Wettbewerbsgründen keine Angaben zum Projektvolumen gemacht werden können, ist dies entsprechend zu kennzeichnen)
2. QHSE-Qualifikation
Mit dem Angebot sind durch den Bieter Nachweise für die Existenz eines Qualitäts-, Arbeits- und Gesundheitsschutz- sowie eines Umweltschutzsystems zu erbringen. Entsprechende gültige Zertifikate sind:
• Qualitätssystem ISO 9001
• Arbeits- und Gesundheitsschutzsystem OHSAS 18001 oder ISO 45001
• Umweltmanagement ISO 14001
Bei nachweisbarer Gleichwertigkeit können auch andere Zertifikate durch den Bieter vorgelegt werden. Alternativ kann der Bieter eine entsprechende Eigenerklärung abgeben, in der er erklärt, dass er im Auftragsfall die oben genannten QHSE Systeme auf eigene Kosten implementiert und die entsprechenden Zertifikate innerhalb von 6 Monaten nach Auftragserteilung vorlegt.
Wird der Nachweis der technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit durch ein Mitglied/einzelne Mitglieder der Bietergemeinschaft/den Bieter/den notwendigen Unterauftragnehmer erbracht, welche/s/r nach der internen Arbeitsverteilung für diesen Leistungsteil im Rahmen der ausgeschriebenen Leistung zuständig ist/sind, wird die Bietergemeinschaft/der Bieter als Ganzes als technisch leistungsfähig angesehen. Die interne Leistungsverteilung ist mit dem Angebot darzulegen.
c) Technische und berufliche Leistungsfähigkeit: 1. Erfahrungen im Betrieb mit Offshore Bauwerken
Der Betrieb einer Plattform im Offshore Bereich stellt hohe Anforderungen an den Betreiber der Plattform. Unabhängig von der Verwendung der Plattform unterliegt diese den besonderen Umweltbedingungen wie Wind, Wellen, salzige Luft, etc. sowie der begrenzten Erreichbarkeit.
Um diese besonderen Herausforderungen in den effizienten Betrieb einer Plattform einfließen zu lassen, sind Erfahrungen in der Betriebsführung vergleichbarer ortsfester maritimer Installationen und Erfahrungen im Bereich der maritimen Logistik von dem zukünftigen Betreiber der Plattform nachzuweisen.
Als Nachweis für die Eignung zum Betrieb einer Offshore Plattform hat der Bieter/Konsortialpartner/Unterauftragnehmer eine Liste mit der Darstellung von Referenzen, die mit dem Ausschreibungsgegenstand vergleichbar sind und nicht älter als 10 Jahre sind, vorzulegen. Maßgeblich für die Berechnung der 10 Jahresfrist ist der Tag, an dem die Angebotsfrist endet. Als geeignete Referenzen gelten vom Bieter/Konsortialpartner/Unterauftragnehmer durchgeführte Aufträge bzw. bearbeitete Projekte.
Zudem ist die Qualifikation des Projektleiters und des eingesetzten Kernteams darzustellen. Die entsprechenden Informationen müssen aus den gelieferten Lebensläufen klar hervorgehen.
In jedem Fall sind zum Nachweis der Qualifikation des Projektleiters und des Kernteams die folgenden Angaben zu machen:
• Abschließende Benennung aller vorgesehenen Mitglieder des Kernteams und des Projektleiters mit Angabe der jeweiligen Funktion bzw. Aufgabe im Projekt. Ein entsprechendes Organigramm ist zu erstellen.
• Angabe der Qualifikationen der Mitglieder des Kernteams und des Projektleiters wie Angaben zum beruflichen Werdegang und Abschluss, Erfahrungen wie z.B. entsprechende Vorarbeiten und Veröffentlichungen (Lebenslauf).
• Abgabe einer Eigenerklärung des Bieters/Konsortialpartners, dass die für die Ausführung der Leistung gemäß der Leistungsbeschreibung notwendigen Zertifikate / Schulungen (z.B. Medizinische Untersuchungen G41, Offshoretraining (GWO Sea Survival), Helicopter Underwater Escape Training – HUET, Ersthelfer Offshore, Betriebssanitäter vorhanden sind.
• Sollten Schulungen und/oder Zertifikate, die für die Ausführung der Leistung gemäß der Leistungsbeschreibung notwendig sind, nicht vorhanden sein, so hat der Bieter/Konsortialpartner eine entsprechende Eigenerklärung abzugeben, in der er erklärt, dass er im Auftragsfall die entsprechenden Schulungen / Weiterbildungen für das Personal auf eigene Kosten durchführt bzw. Unterauftragnehmer einbindet, die die entsprechenden Voraussetzungen erfüllen.
• Eigenerklärung des Bieters/Konsortialpartners, in der bestätigt wird, dass der Projektleiter über sehr gute deutsche Sprachkenntnisse in Wort und Schrift verfügt und die gesamte schriftliche und mündliche Kommunikation mit dem Auftraggeber in deutscher Sprache erfolgen kann.
Insgesamt müssen entweder durch die Referenzen des Bieters oder die Qualifikation des Projektleiters und/oder des Kernteams folgende Voraussetzungen/Eignungskriterien erfüllt sein, damit die Referenzen als vergleichbar angesehen werden und die Eignung zum Betrieb einer Offshore Plattform insgesamt erfüllt ist:
1. Erfahrungen im Betrieb einer Offshore Plattform oder vergleichbaren Offshore Struktur (mind. 2 Referenzen)
2. Kenntnisse in der Organisation eines Forschungsbetriebes (mind. 1 Referenz)
3. Detaillierte Kenntnisse der Rechtslage hinsichtlich des Betriebes maritimer Bauwerke (mind. 1 Referenz)
4. Erfahrungen im Umgang mit den Vorschriften und Anforderungen von öffentlichen Behörden (mind. 1 Referenz)
5. Erfahrungen im Umgang mit öffentlichen Auftraggebern (mind. 1 Referenz)
Es können mehrere Kriterien mit derselben Referenz abgedeckt werden. Die Referenzen sind zu den Punkten 1. bis 5. jeweils (entweder im Rahmen der Darstellung der Referenzaufträge des Bieters oder im Rahmen der Qualifikation des Projektteams und des Projektleiters) auf je max. 2 DIN A4-Seiten aussagekräftig zu beschreiben. Die Referenzen sind den einzelnen Eignungskriterien zuzuordnen. Bei der Beschreibung der Referenzen sind folgende Angaben erforderlich (eine einfache Auflistung der Referenzen ist nicht ausreichend):
• Projektbezeichnung
• Projektlaufzeit
• Projektinhalt/erbrachte Leistungen innerhalb des Projektes
• Ausführungen zur Geeignetheit der Referenz/Vergleichbarkeit mit dem hier ausgeschriebenen Auftragsgegenstand (ggf. Bezug zum Arbeitspaket/Arbeitsschritt)
• Angabe des Auftraggebers
• Projektvolumen in Euro (sollten aus Geheimhaltungs- bzw. Wettbewerbsgründen keine Angaben zum Projektvolumen gemacht werden können, ist dies entsprechend zu kennzeichnen)
2. QHSE-Qualifikation
Mit dem Angebot sind durch den Bieter Nachweise für die Existenz eines Qualitäts-, Arbeits- und Gesundheitsschutz- sowie eines Umweltschutzsystems zu erbringen. Entsprechende gültige Zertifikate sind:
• Qualitätssystem ISO 9001
• Arbeits- und Gesundheitsschutzsystem OHSAS 18001 oder ISO 45001
• Umweltmanagement ISO 14001
Bei nachweisbarer Gleichwertigkeit können auch andere Zertifikate durch den Bieter vorgelegt werden. Alternativ kann der Bieter eine entsprechende Eigenerklärung abgeben, in der er erklärt, dass er im Auftragsfall die oben genannten QHSE Systeme auf eigene Kosten implementiert und die entsprechenden Zertifikate innerhalb von 6 Monaten nach Auftragserteilung vorlegt.
Wird der Nachweis der technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit durch ein Mitglied/einzelne Mitglieder der Bietergemeinschaft/den Bieter/den notwendigen Unterauftragnehmer erbracht, welche/s/r nach der internen Arbeitsverteilung für diesen Leistungsteil im Rahmen der ausgeschriebenen Leistung zuständig ist/sind, wird die Bietergemeinschaft/der Bieter als Ganzes als technisch leistungsfähig angesehen. Die interne Leistungsverteilung ist mit dem Angebot darzulegen.
Bedingungen für die Teilnahme
Wichtigste Finanzierungsbedingungen und Zahlungsmodalitäten und/oder Verweis auf die einschlägigen Bestimmungen, die sie regeln:
Der Vertrag wird auf Basis des den Vergabeunterlagen beigefügten Mustervertrags geschlossen.
Ausschlussgrund: Der Zahlungsunfähigkeit vergleichbare Lage gemäß nationaler Rechtsvorschriften
Beschreibung der Ausschlussgründe:
Der Katalog der zwingenden und fakultativen Ausschlussgründe ergibt sich aus dem GWB und zwar aus § 123 und § 124 GWB. Der Bieter hat die entsprechenden Eigenerklärungen zu den Ausschlussgründen mit seinem Angebot einzureichen - siehe Anlage 3 (Bewerbungsbedingungen).
Der Katalog der zwingenden und fakultativen Ausschlussgründe ergibt sich aus dem GWB und zwar aus § 123 und § 124 GWB. Der Bieter hat die entsprechenden Eigenerklärungen zu den Ausschlussgründen mit seinem Angebot einzureichen - siehe Anlage 3 (Bewerbungsbedingungen).
Öffentlicher Auftraggeber Name und Adressen
Name: Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK)
Nationale Registrierungsnummer: 991-00227BMWK-68
Postanschrift: Scharnhorststraße 34-37
Postleitzahl: 10115
Postort: Berlin
Region: Berlin🏙️
Land: Deutschland 🇩🇪
Kontaktperson: Forschungszentrum Jülich GmbH, Projektträger Jülich
E-Mail: c.niebergall@fz-juelich.de📧
Telefon: +4930201993226📞
Fax: +492461615837 📠 Art des öffentlichen Auftraggebers
Ministerium oder sonstige zentral- oder bundesstaatliche Behörde
Haupttätigkeit
Allgemeine öffentliche Verwaltung
Kommunikation
Dokumente URL: https://www.subreport.de/E44448783🌏
Teilnahme-URL: https://www.subreport.de/E44448783🌏
Sprache des Beschaffungsdokuments: Deutsch 🗣️
Elektronische Einreichung: Erforderlich
Alle weiteren Informationen sind den Vergabeunterlagen, insbesondere den Bewerbungsbedingungen zu entnehmen.
Körper überprüfen
Name: Vergabekammer des Bundes beim Bundeskartellamt
Nationale Registrierungsnummer: T:022894990
Postleitzahl: 53123
Postort: Bonn
Region: Bonn, Kreisfreie Stadt🏙️
Land: Deutschland 🇩🇪
E-Mail: vk@bundeskartellamt.bund.de📧
Telefon: +4922894990📞
Fax: +492289499163 📠 Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
Solange ein wirksamer Zuschlag (Vertragsschluss) noch nicht erteilt ist, kann als Rechtsbehelf ein
Nachprüfungsantrag bei der unter ORG 003 genannten Stelle gestellt werden. Informationen hierzu können §§ 160, 161 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) entnommen werden.
Bieter müssen Vergaberechtsverstöße gegenüber der Kontaktstelle des Auftraggebers innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen bei der unter ORG 001 genannten Kontaktstelle (Vergabestelle) gerügt haben, bevor sie einen Nachprüfungsantrag stellen. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung bzw. erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber (o.g. Kontaktstelle) zu rügen.
Der Nachprüfungsantrag ist gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Dies gilt gemäß § 160 Abs. 3 Satz 2 GWB nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des öffentlichen Auftrags nach § 135 Abs. 1 Nr. 2 GWB.
Ein Nachprüfungsantrag auf Feststellung der Unwirksamkeit nach § 135 Abs. 1 GWB ist nach § 135 Abs. 2 GWB innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss, geltend zu machen. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union.
Bieter deren Angebote nicht berücksichtigt werden, werden grundsätzlich vor dem Zuschlag gemäß § 134 GWB informiert.
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
Solange ein wirksamer Zuschlag (Vertragsschluss) noch nicht erteilt ist, kann als Rechtsbehelf ein
Nachprüfungsantrag bei der unter ORG 003 genannten Stelle gestellt werden. Informationen hierzu können §§ 160, 161 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) entnommen werden.
Bieter müssen Vergaberechtsverstöße gegenüber der Kontaktstelle des Auftraggebers innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen bei der unter ORG 001 genannten Kontaktstelle (Vergabestelle) gerügt haben, bevor sie einen Nachprüfungsantrag stellen. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung bzw. erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber (o.g. Kontaktstelle) zu rügen.
Der Nachprüfungsantrag ist gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Dies gilt gemäß § 160 Abs. 3 Satz 2 GWB nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des öffentlichen Auftrags nach § 135 Abs. 1 Nr. 2 GWB.
Ein Nachprüfungsantrag auf Feststellung der Unwirksamkeit nach § 135 Abs. 1 GWB ist nach § 135 Abs. 2 GWB innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss, geltend zu machen. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union.
Bieter deren Angebote nicht berücksichtigt werden, werden grundsätzlich vor dem Zuschlag gemäß § 134 GWB informiert.
Informationen über elektronische Arbeitsabläufe
Die elektronische Rechnungsstellung wird akzeptiert
Bekanntmachungsangaben
Bevorzugtes Datum der Veröffentlichung: 2024-02-22+01:00 📅
Quelle: OJS 2024/S 038-111564 (2024-02-20)